Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14593 – zum Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im September 2017 hat Botschafter Markus Potzel das Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan von seiner Vorgängerin übernommen (www.auswaertiges-amt.de/de/aamt/koordinatoren/afgha nistan-pakistan-node). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Es gilt nach der Registraturanweisung im Auswärtigen Amt (RegAZ) eine allgemeine Aktenvorhaltefrist von bis zu fünf Jahren. Dementsprechend liegen Akten und Belege, die für die Beantwortung der Frage einzusehen sind, erst ab dem Jahr 2015 vor. Der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan, Botschafter Markus Potzel, ist in Personalunion Leiter der Unterabteilung Südasien im Auswärtigen Amt. Seine Vorgängerin, Botschafterin Sabine Sparwasser, war in Personalunion Leiterin der Abteilung 3 im Auswärtigen Amt. Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Beauftragte der Bundesregierung den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von inländischen und ausländischen Gesprächspartnern. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche etwa im Rahmen von Besuchen, Reisen oder Arbeitsessen, aber auch Telefonate. Es besteht weder eine rechtliche Verpflichtung noch ist es im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. die Erfassung sämtlicher Veranstaltungen , Sitzungen oder Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber nachträglich zu erstellen oder zu pflegen. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von Veranstaltungen oder bei sonstigen Terminen zu weiteren Kontakten mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Institutionen und Nationen kommt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15562 19. Wahlperiode 28.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Auswärtigen Amts vom 26. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Darüber hinaus werden Veranstaltungen und Publikationen auch durch die zuständigen Arbeitseinheiten des Auswärtigen Amts organisiert bzw. erstellt und herausgegeben und durch den Beauftragten unterstützt. 1. Wie viele Mitarbeiter sind dem Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan derzeit (Stand:w 1. September 2019) unterstellt (bitte nach Besoldung aufschlüsseln)? 2. Wie viele Mitarbeiter waren jeweils zum Stichtag 1. September seit 2015 den jeweiligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan unterstellt (bitte nach Besoldung und Jahren aufschlüsseln)? 3. Welche Personalkosten entstanden jährlich im Rahmen der Tätigkeit der jeweiligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan seit 2015 (bitte nach Kosten, Soll/Ist-Angaben und Haushaltstiteln aufschlüsseln)? 4. Welche Sachkosten entstanden jährlich im Rahmen der Tätigkeit der jeweiligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan seit 2015 (bitte nach Kosten, Soll/Ist-Angaben und Haushaltstiteln aufschlüsseln )? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammengefasst beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Anlage in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bundestagsdrucksache 19/2270 verwiesen. 5. Welche Projekte, die durch die jeweiligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan organisiert wurden, sind durch Bundesmittel in welcher Höhe seit dem Jahr 2015 gefördert worden (bitte nach Jahren, Höhe der Förderung, Zeitraum, Projekttitel und Haushaltstitel aufschlüsseln)? Die jeweiligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan haben keine eigenen Projekte organisiert. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 6. Welche Publikationen wurden von den jeweiligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan seit 2015 in Umlauf gebracht , und welche Kosten sind dadurch entstanden (bitte nach Jahren, Titel der Publikation und Kosten aufschlüsseln)? Die Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan haben im Rahmen ihrer Amtsausübung keine Publikationen in Umlauf gebracht. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 7. An welchen Veranstaltungen haben die jeweiligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan im Rahmen ihrer Amtsausübung seit 2015 teilgenommen (bitte nach Datum, Titel und Ort der Veranstaltung aufschlüsseln)? 8. Wie viele Veranstaltungen wurden seit 2015 im Rahmen der Tätigkeit der jeweiligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan ausgerichtet (bitte nach Datum, Titel, Ort, Anlass, Teilnehmern und beteiligten Organisationen aufschlüsseln)? Drucksache 19/15562 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 9. Welche Veranstaltungen, die durch die jeweiligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan organisiert wurden, sind durch Bundesmittel in welcher Höhe seit dem Jahr 2015 gefördert worden (bitte nach Datum, Ort, Titel der Veranstaltung, Zeitraum, Höhe der Förderung und Haushaltstitel aufschlüsseln)? 10.Welche ausländischen Gäste wurden seit 2015 durch die jeweiligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan eingeladen (bitte nach Datum und Name des ausländischen Gastes aufschlüsseln )? 11.Von welchen ausländischen Personen oder Organisationen wurden die jeweiligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan seit 2015 eingeladen (bitte nach Datum und Name des Einladenden aufschlüsseln)? Die Fragen 7 bis 11 werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Zu den vom Beauftragten wahrgenommenen Veranstaltungen zählen auch Koordinierungsrunden im Rahmen der Bundesregierung sowie auf internationaler Ebene (z. B. im EU- oder VN-Rahmen, Treffen der Internationalen Kontaktgruppe für Afghanistan, Heart of Asia), außerdem Diskussions-veranstaltungen von Politischen Stiftungen, Think Tanks, und Akademien, sowie öffentlichkeits-wirksame Veranstaltungen wie z. B. das Global Media Forum der Deutschen Welle oder der Tag der Offenen Tür im Auswärtigen Amt. Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben die jeweiligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan regelmäßig Veranstaltungen ausgerichtet, darunter die Treffen der Internationalen Kontaktgruppe Afghanistan , Friends of the Chair, Treffen mit ihren Amtskollegen anderer Staaten, Briefings und De-Briefings der in Berlin ansässigen Botschaften zu Afghanistan- und Pakistan-relevanten Themen. Botschafter Potzel richtete unter anderem auch öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, wie eine gemeinsam mit der kanadischen Botschaft organisierte Filmvorführung mit anschließender Panel-Diskussion zum Thema Frauen in Afghanistan aus; Bundesmittel wurden dafür nicht verwendet. 12. Wie hoch waren die sonstigen Zuwendungen durch den Bund an den jeweiligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan seit dem Jahr 2015, welche nicht in den vorangegangen Fragen erfasst worden sind (bitte nach Jahren und Haushaltstitel aufschlüsseln)? Es gibt keine sonstigen Zuwendungen durch den Bund an den Sonderbeauftragten . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15562 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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