Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/15018 – Entwicklung der Kosten für die frühkindliche Bildung und Betreuung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Dezember 2008 trat das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG) in Kraft (Bundestagsdrucksache 16/9299 und 16/10173). Es beinhaltet neben dem individuellen Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung und Betreuung für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres ab dem 1. August 2013 umfangreiche finanzielle Zusagen des Bundes zur Förderung des Ausbaus und Betriebs entsprechender Einrichtungen. Der Bund sicherte seinerzeit zu, ein Drittel der anfallenden Mehrkosten von 12 Mrd. Euro für die frühkindliche Bildung und Betreuung zu übernehmen. Der verabschiedete Gesetzentwurf sah hierzu die Einrichtung eines Sondervermögens für Investitionskosten in Höhe von 2,15 Mrd. Euro (Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ [Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz] – KBFG) sowie die Übernahme von laufenden Kosten in Höhe von 1,85 Mrd. Euro durch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vor. Mit diesen Investitionen sollte der Rechtsanspruch zum 1. August 2013 unterstützt werden. Das Finanzausgleichgesetz sah weitere Entlastung ab 2014 von Anfangs 770 Mio. Euro vor (vgl. Bundestagsdrucksache 16/9299). Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat nach Ansicht der Fragesteller gezeigt , dass der Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung noch immer nicht den Erfordernissen entspricht. Gleichzeitig wird neben den bestehenden quantitativen Defiziten zusehends über qualitative Erfordernisse in den Einrichtungen diskutiert. Die Kosten für die frühkindlichen Bildung und Betreuung steigen derweil kontinuierlich an und dominieren zusehends die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe, wie u. a. das Statistische Bundesamt anhand der Kostenentwicklung für das Jahr 2017 ausführt: „Der größte Teil der Bruttoausgaben (65 %) entfiel mit rund 31,4 Mrd. Euro auf die Kindertagesbetreuung , das waren knapp 2 Prozentpunkte mehr als 2016. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von rund 2 Mrd. Euro wurden netto 29,3 Mrd. Euro für Kindertagesbetreuung ausgegeben. Das waren 10,4 % mehr als im Vorjahr.“ (vgl. www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Kinderhilfe- Jugendhilfe/aktuell-kinder-jugendhilfe-ausgaben.html). Der Großteil der Kostensteigerung verbleibt bei Ländern und Kommunen. Das sogenannte Gu- Deutscher Bundestag Drucksache 19/15565 19. Wahlperiode 28.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. te Kita-Gesetz sichert eine weitere, aber befristete finanzielle Unterstützung durch den Bund zu, die nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht ausreichend ist, um den Erfordernissen gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund vertreten die Fragestellerinnen und Fragesteller die Auffassung, dass der Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung zusehends zu Lasten anderer Angebote der Kinder- und Jugendhilfe geht und eine stärkere Beteiligung des Bundes bei dem weiteren Ausbau sowie den Betriebsausgaben dringend geboten ist. Die ist um so mehr erforderlich vor dem Hintergrund der Einführung eines Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung auch im Grundschulbereich, der mit weiteren Kosten für Länder und Kommunen verbunden ist. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Kinder- und Jugendhilfe ist für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland von zentraler Bedeutung: Fast jedes Kind in Deutschland wird in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege betreut und gefördert. Mehr als eine Millionen junge Menschen haben im Jahr 2018 erzieherische Hilfen erhalten. Die Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe erreichen nahezu alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland. Wenn die Sachverständigenkommission zum 14. Kinder- und Jugendbericht feststellt, dass es den Kindern und Jugendlichen in Deutschland im Schnitt noch nie so gut wie heute ging (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12200, S. 53), dann ist dies auch Ausdruck einer leistungsstarken Kinder- und Jugendhilfe , die ihren gesetzlichen Auftrag der Förderung der Entwicklung junger Menschen und ihrer Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit erfüllt. Der Bundesregierung ist es ein zentrales Anliegen, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch in Zukunft diesen Auftrag leistungsstark und wirkungsvoll erfüllen kann. In welchen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe Weiterentwicklungsbedarfe bestehen und wie diesen Rechnung zu tragen ist, dies muss anhand der Lebenslagen, Herausforderungen und Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien von heute beantwortet werden. Dabei kommt dem Aufgabenfeld der Kindertagesbetreuung eine zentrale Bedeutung zu. Gleichermaßen bestehen aber auch in Bezug auf andere Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, welche die Fragesteller in ihrer Vorbemerkung als „andere Angebote“ bezeichnen, Weiterentwicklungsbedarfe. So ist ein nicht unerheblicher Anteil der Erzieherinnen und Erzieher in der Heimerziehung tätig.* Es gilt, sämtliche Arbeitsfelder des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) bestmöglich zu befördern – die notwendigen Grundlagen hierfür hat die Bundesregierung mit dem Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ gewonnen. Über ein Jahr lang sind Expertinnen und Experten, die auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene, in Fachverbänden und Fachorganisationen, in Wissenschaft und Forschung, bei öffentlichen oder freien Trägern, in der Kinderund Jugendhilfe, in der Behindertenhilfe und in der Gesundheitshilfe Verantwortung für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen übernehmen, der Frage nach notwendigen Verbesserungen für junge Menschen und ihre Familien nachgegangen. Auf dieser Grundlage wird die Bundesregierung 2020 eine Gesetzesinitiative starten. * Ausführlich hierzu: Züchner, Ivo; Schmidt, Thilo; Bröring, Manfred: Berufliche Platzierung und Beschäftigungsbedingungen von Erzieher(inne)n und Kindheitspädagog(inn)en nach Ausbildung bzw. Studium, in: Fuchs-Rechlin, Kirsten et al.: Was kommt nach Ausbildung und Studium? Untersuchungen zum Übergang von Erzieherinnen und Kindheitspädagoginnen in den Arbeitsmarkt, Wiesbaden 2017, S. 151-178. Drucksache 19/15565 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Wie haben sich die Ausgaben für die Kinderbetreuung seit 2008 entwickelt (bitte nach Jahren, Gesamtausgaben, Gesamtausgaben abzüglich Einnahmen z. B. durch Elternbeiträge und wenn möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Entwicklung der öffentlichen Gesamtausgaben zwischen 2008 und 2017 für die Kindertagesbetreuung ist in Tabelle 1 (Anlage 1) ersichtlich. In der Kinder- und Jugendhilfestatistik der Ausgaben und Einnahmen wird für die Einnahmen nur teilweise nach den Hilfearten differenziert, sodass die Einnahmen für Kindertagesbetreuung nicht identifizierbar sind. Aus diesem Grund können nicht die gesamten Einnahmen abgezogen werden. Tabelle 2 in Anlage 1 enthält die Einnahmen, die in der KJH-Statistik als Einnahmen für Tageseinrichtungen für Kinder ausgewiesen werden. Dabei handelt es sich jedoch nur um einen Teil der Einnahmen für die Kindertagesbetreuung. 2. Wie werden sich die Ausgaben für die Kinderbetreuung nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung in den kommenden Jahren entwickeln (bitte nach Jahren, Gesamtausgaben, Gesamtausgaben abzüglich Einnahmen z. B. durch Elternbeiträge und wenn möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)? 3. Wodurch wird nach Auffassung der Bundesregierung die Ausgabenentwicklung beeinflusst? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bund kann zur zukünftigen Ausgabenentwicklung keine Prognose treffen. Die Entwicklung der Ausgaben hängt von vielen Rahmenbedingungen ab, die in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind, so unter anderem: Betreuungsbedarfe / Anzahl der zu betreuenden Kinder, Gruppengrößen, zeitlicher Umfang der Betreuung, Personalschlüssel in der Einrichtung, Entwicklung von Bau-, Sanierungs- und Ausstattungskosten, Entwicklung der Betriebskosten allgemein, Umsetzung von Qualitätssteigerungen in der Betreuung, die Befreiung der Eltern von Beiträgen zur Kindertagesbetreuung. 4. Wie hat sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den laufenden Ausgaben bzw. Betriebskosten durch das Finanzausgleichsgesetz für die Kinderbetreuung seit 2008 entwickelt (bitte nach Jahren und wenn möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)? 5. Wie wird sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den laufenden Ausgaben bzw. Betriebskosten durch das Finanzausgleichsgesetz für die Kinderbetreuung nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung bis 2025 entwickeln (bitte nach Jahren und wenn möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15565 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Nachstehende Tabelle gibt die seit 2009 auf dem Weg der vertikalen Umsatzsteuerverteilung an die Länder transferierten Finanzmittel an, die der Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Länder zugerechnet werden (in Mio. Euro): 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 100 200 350 500 719 808 845 845 945 945 845 Für die Jahre 2016-2018 sind darüber hinaus diejenigen Beträge zu berücksichtigen , die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes im Bundeshaushalt frei wurden und die den Ländern ebenfalls zur Verbesserung der Kinderbetreuung auf dem Weg der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung gestellt wurden (in Mio. Euro): 2016 2017 2018 339 774 870 An den Betriebskosten beteiligt sich der Bund weiterhin dauerhaft im Wege der Umsatzsteuerverteilung mit jährlich 845 Mio. Euro. Die Mittel fließen den Ländern weiterhin auf dem Weg der vertikalen Umsatzsteuerverteilung (§ 1 Finanzausgleichsgesetz ) zu; die Aufteilung auf die einzelnen Länder richtet sich nach dem Einwohnerschlüssel zum 30. Juni des jeweiligen Jahres. Die Tabelle in Anlage 2 stellt die Gesamtübersicht der Investitions- und Umsatzsteuermittel von 2008 bis einschl. 2020 dar. 6. Wie hat sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den Kosten für Investitionen in den Neu- und Ausbau von Betreuungsplätzen z. B. durch Sondervermögen und Sonderprogramme seit 2008 entwickelt (bitte nach Jahren und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 7. Wie wird sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den Kosten für Investitionen in den Neu- und Ausbau von Betreuungsplätzen z. B. durch Sondervermögen bzw. Sonderprogramme nach Planung der Bundesregierung bis 2025 entwickeln (bitte nach Jahren und nach Bundesländern aufschlüsseln )? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bund stellt den Ländern seit 2008 im Rahmen des Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau Finanzhilfen i. H. v. insgesamt 4,4065 Mrd. Euro bereit . Mit den ersten drei Investitionsprogrammen „Kinderbetreuungsfinanzierung “ (2008-2013, 2013-2014 und 2015-2018) wurde der bedarfsgerechte Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder vorangetrieben. Das vierte Investitionsprogramm (2017-2020) umfasst den Ausbau zusätzlicher Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt. Es wird auf die Tabellen zu den vier Investitionsprogrammen in Anlage 3 bis Anlage 6 sowie auf die Frage 4 verwiesen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist weder eine Erhöhung der Finanzmittel der laufenden Maßnahmen noch ein sich anschließendes Investitionsprogramm geplant . Drucksache 19/15565 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8. Welche weiteren Programme der Bundesregierung wurden seit 2009 mit dem Ziel, die Kinderbetreuung zu unterstützen, aufgelegt, wie z. B. KitaPlus, Sprachkitas etc. (bitte jeweils nach Programm, Laufzeit des Programmes , Jahren, Fördervolumen und wenn möglich Verteilung nach Bundesländern aufschlüsseln)? In 2013 hat die Bundesregierung zusammen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen des KFW – Förderprogramms Kita Ausbau eine zinsverbilligte Aufnahme von Krediten für Investitionen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung ermöglicht. Über 1.000 Kreditzusagen wurden getroffen, mit welchen über 28.000 Betreuungsplätze geschaffen bzw. erhalten werden. Die Kosten für die Zinsverbilligungen trägt der Bund. Auch im Rahmen des Infrastrukturprogramms des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) können über Finanzhilfen an die Länder Investitionsmaßnahmen der frühkindlichen Infrastruktur gefördert werden. Das Programm läuft seit dem Jahr 2015 und endet mit Ablauf des Jahres 2020. Für die und Bewirtschaftung der Mittel und ihre Vergabe an die Kommunen sind die Länder zuständig. Nach der jährlichen Meldung der Länder an den Bund über den Stand der Umsetzung haben die Länder zum 30. Juni 2019 für Investitionen in die frühkindliche Bildungsinfrastruktur bislang 880 Mio. Euro vorgesehen. Die hierfür vorgesehene Bundesbeteiligung beträgt 545 Mio. Euro. Über das KInvFG können sämtliche Investitionen in die frühkindliche Infrastruktur gefördert werden (z. B. auch Errichtung von Außenanlagen), nicht nur die Sanierung und der Neubau. Eine Übersicht zu Programmen der Bundesregierung seit 2009 wird mit der Anlage 7 (KInvFG nicht enthalten) zur Verfügung gestellt. 9. Welche weiteren Programme plant die Bundesregierung mit dem Ziel, die Kinderbetreuung zu unterstützen, zukünftig aufzulegen bzw. zu verstetigen , wie z. B. KitaPlus, Sprachkitas etc. (bitte jeweils nach Programm, geplanter Laufzeit des Programmes, Jahren, geplantes Fördervolumen und wenn möglich Verteilung nach Bundesländern aufschlüsseln)? Zum Januar 2019 ist das Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ gestartet. Es fördert die Weiterentwicklung der Kindertagespflege im Hinblick der Qualifizierung als auch der Tätigkeitsbedingungen . Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2021. Die Bundesprogramme „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ und „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ leisten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung . Beide Programme haben eine Laufzeit bis Ende des Jahres 2020. Der Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode sieht die Fortführung und Weiterentwicklung der Bundesprogramme vor. In einem ersten Schritt ist es dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gelungen, die Förderung der ersten Programmwelle der Sprach-Kitas, die in 2019 ausgelaufen wäre, auch in 2020 zu fortzusetzen. Darüber hinaus wird, u. a. auch vor dem Hintergrund der haushalterischen Rahmenbedingungen, durch das BMFSFJ geprüft, wie eine konzeptionelle Weiterentwicklung der Bundesprogramme Sprach-Kitas und Kita-Einstieg ab 2021 aussehen kann. Dabei fließen die bereits vorliegenden Ergebnisse der Programmevaluationen sowie Rückmeldungen aus der Praxis und der programmbegleitenden Bund- Länder-Steuerungsrunde ein. Diese wurden in einem Zwischenbericht* zusammengefasst und enthalten fachliche Empfehlungen zur Weiterentwicklung. * www.sprach-kitas.fruehe-chancen.de/fileadmin/PDF/Sprach-Kitas/Zwischenbericht_Langfassung_final.pdf Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15565 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Anforderungen an Fachkräfte in Kitas und der Kindertagespflege sind sehr hoch und in den letzten Jahren stetig gestiegen. Vor dem Hintergrund des qualitativen und quantitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung werden weitere gut qualifizierte und motivierte Fachkräfte benötigt. Deshalb ist es wichtig, mehr Menschen für den wichtigen Beruf der Erzieherin/des Erziehers zu gewinnen . Der Bund unterstützt die Länder mit einem konkreten Beitrag zur Gewinnung von Erzieherinnen und Erzieher und hat eine „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ gestartet. Das neue Bundesprogramm fördert zum Ausbildungsjahr 2019/2020 zusätzliche Plätze in der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung, professionelle Anleitung für Fachschülerinnen und Fachschüler und einen Aufstiegsbonus für Erzieherinnen und Erzieher, die eine Zusatzqualifikation erworben haben und besondere Aufgaben übernehmen. Mit dem Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ unterstützt das BMFSFJ Unternehmen bei der Einrichtung betrieblicher Kinderbetreuungsplätze . Mit einer inhaltlichen Neuausrichtung soll das Förderprogramm voraussichtlich Anfang 2020 fortgesetzt werden. Weitere Bundesprogramme im Bereich der Kindertagesbetreuung sind derzeit nicht geplant. Die Plansummen für die Folgejahre können der zu der Antwort zu den Fragen 8 und 10 beigefügten Anlage 7 entnommen werden. 10. Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2008 unternommen , um den Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung bzw. der vorschulischen Kinderbetreuung zu unterstützten (bitte detailliert nach Jahren, Fördervolumen und Verteilung auf die Bundesländer aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 11. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung bzw. der vorschulischen Kinderbetreuung zukünftig zu unterstützten (bitte detailliert nach Jahren, Fördervolumen und Verteilung auf die Bundesländer aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen. 12. Wie viele Kindertagesbetreuungsplätze sind seit 2008 neu geschaffen worden (bitte nach Kindern unter drei Jahren und Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt, nach Jahren, gesamt und Bundesländern aufschlüsseln )? Die Anzahl der belegten Plätze seit 2008 kann den Anlagen 8 und 9 entnommen werden. Demnach wurden zwischen 2008 und 2018 rund 425.000 Plätze für unter Dreijährige neu geschaffen. 13. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten für den Neubau bzw. Ausbau eines neuen Kindertagesbetreuungsplatzes , und wie haben sich diese Kosten seit 2008 entwickelt (bitte nach Jahren und wenn möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die tatsächlichen Kosten pro Platz sind von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden. Diverse Faktoren spielen dafür eine Rolle. Der Bund erhebt nicht Ausgaben und Kosten der einzelnen Bundesländer im Bereich der Kindertages- Drucksache 19/15565 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. betreuung. Eine valide Darstellung ist folglich nicht möglich. Der Versuch einer Erhebung in 2007 erbrachte folgendes Ergebnis: Die Länder übernehmen Investitionskosten nur teilweise oder gar nicht und kennen daher die tatsächlichen Kosten nicht. Die Kosten variieren stark nach Gruppenart (Krippe, kleine und große Altersmischung usw.). Die Zuwendungen sind so gestaltet, dass aus den Landeszuschüssen kein Rückschluss auf die tatsächlichen Kosten möglich ist. Zur Berechnung der durchschnittlichen Platzkosten als Kalkulationsgrundlage für die weiteren Investitionsprogramme wurde die Evaluation des 1. Investitionsprogramm (2008-2013) herangezogen. Hier wurden durchschnittliche Kosten für einen neugebauten Platz im Umfang von 23.136 Euro ermittelt. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Sicherung eines ohne Erhaltungsmaßnahmen vom Wegfall betroffenen Platzes durchschnittlich 3.241 Euro kostet. Unter Berücksichtigung eines Kostenanstieges wurde sodann für das 4. Investitionsprogramm ein aufgerundeter Kostenfaktor im Umfang von 25.000 Euro pro neugebauten Platz sowie von 3.500 Euro pro gesicherten Platz zugrunde gelegt. 14. Wie verteilt sich der laut Bildungsbericht 2018 bestehende Bedarf von 740.000 zusätzlichen Plätzen für alle Kinder bis zum Schuleintritt auf die Bundesländer? Die im Bildungsbericht angegebenen zusätzlichen Platzbedarfe können nicht nach Bundesländern aufgeschlüsselt werden. 15. Mit welchen Kosten für Neu- und Ausbau ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Schaffung von 740.000 zusätzlichen Plätzen für alle Kinder bis zum Schuleintritt verbunden? Aufgrund der Unterschiedlichkeit der tatsächlichen Kosten pro Platz von Bundesland zu Bundesland kann die Bundesregierung keine pauschale Kostenberechnung angeben. 16. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlichen ausbaubedingten Mehrkosten (Investitions- und Betriebskosten) für die Neuschaffung von Kindertagesbetreuungsplätzen seit 2008 (bitte nach Kindern unter drei Jahren und Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt , nach Jahren, gesamt und Bundesländern aufschlüsseln)? 17. Wie hoch war seit 2008 der tatsächliche Anteil des Bundes an den ausbaubedingten Mehrkosten (Investitions- und Betriebskosten) für die Neuschaffung von Kindertagesbetreuungsplätzen (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 7 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15565 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. Ist die Bundesregierung immer noch bestrebt, ein Drittel der ausbaubedingten Mehrkosten für Kindertagesbetreuung zu übernehmen und damit die Länder und Kommunen finanziell zu entlasten? Wenn nein, in welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung, sich zukünftig und dauerhaft an den Kosten zu beteiligen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen. 19. Wie hoch waren die tatsächlichen ausbaubedingten zusätzlichen Betriebskosten für Kindertagesbetreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren seit 2009 (bitte nach Jahren, gesamt und Bundesländern aufschlüsseln)? 20. Wie hoch waren die zusätzlichen Betriebskosten, die durch den gleichzeitig stattfindenden Ausbau der Kindertagesbetreuungsplätze für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt anfielen (bitte nach Jahren, gesamt und Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik der Ausgaben und Einnahmen werden die Betriebskosten weder nach Altersgruppen differenziert, noch können ausbaubedingte Ausgaben identifiziert werden. Eine valide Aussage kann daher nicht getroffen werden. Als Kalkulationsgrundlage des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (2010) wurde von durchschnittlichen Bruttoplatzkosten i. H. v. 9.450 Euro pro Jahr in der Kindertagespflege sowie von 12.000 Euro jährlich in Kindertageseinrichtungen für unter dreijährige Kinder ausgegangen. Die Länder haben diese Kalkulationsgrundlage im Gesetzgebungsverfahren mitgetragen. Drucksache 19/15565 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15565 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15565 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/15565 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15565 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/15565 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15565 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/15565 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15565 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/15565 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15565 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.