Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14730 – Zur Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 1965 wurde das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle im Auswärtigen Amt eingerichtet (www.auswaertiges-amt.de/de/aamt/koordinatoren/abruestungsbeauftragtenode ). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Es gilt nach der Registraturanweisung im Auswärtigen Amt (RegAZ) eine allgemeine Aktenvorhaltefrist von bis zu fünf Jahren. Dementsprechend liegen Akten und Belege, die für die Beantwortung der Frage einzusehen sind, grundsätzlich erst ab dem Jahr 2015 vor. Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Beauftragte der Bundesregierung den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von inländischen und ausländischen Gesprächspartnern. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche etwa im Rahmen von Besuchen, Reisen oder Arbeitsessen, aber auch Telefonate. Es besteht weder eine rechtliche Verpflichtung noch ist es im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. die Erfassung sämtlicher Veranstaltungen , Sitzungen oder Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber nachträglich zu erstellen oder zu pflegen. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von Veranstaltungen oder bei sonstigen Terminen zu weiteren Kontakten mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Institutionen und Nationen kommt. Darüber hinaus werden Veranstaltungen und Publikationen auch durch die zuständigen Arbeitseinheiten des Auswärtigen Amts organisiert bzw. erstellt und herausgegeben und durch die Beauftragte unterstützt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15607 19. Wahlperiode 29.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie viele Mitarbeiter sind der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle derzeit (Stand: 1. September 2019) unterstellt (bitte nach Besoldung aufschlüsseln)? 2. Wie viele Mitarbeiter waren jeweils zum Stichtag 1. September seit 2015 den jeweiligen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle unterstellt (bitte nach Besoldung und Jahren aufschlüsseln)? 3. Welche Personalkosten entstanden jährlich im Rahmen der Tätigkeit der jeweiligen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle seit 2015 (bitte nach Kosten, Soll-/Ist-Angaben und Haushaltstiteln aufschlüsseln)? 4. Welche Sachkosten entstanden jährlich im Rahmen der Tätigkeit der jeweiligen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle seit 2015 (bitte nach Kosten, Soll-/Ist-Angaben und Haushaltstiteln aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammengefasst beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/2270 verwiesen. 5. Welche Projekte, die durch die jeweiligen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle organisiert wurden, sind durch Bundesmittel in welcher Höhe seit dem Jahr 2015 gefördert worden (bitte nach Jahren, Höhe der Förderung, Zeitraum, Projekttitel und Haushaltstitel aufschlüsseln)? 6. Welche Publikationen wurden von den jeweiligen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle seit 2015 in Umlauf gebracht, und welche Kosten sind dadurch entstanden (bitte nach Jahren, Titel der Publikation und Kosten aufschlüsseln)? Die Fragen 5 und 6 werden zusammengefasst beantwortet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle hat keine Projekte und keine Publikationen im Sinne der Fragestellung organisiert bzw. in Umlauf gebracht. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 7. An welchen Veranstaltungen haben die jeweiligen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle im Rahmen ihrer Amtsausübung seit 2015 teilgenommen (bitte nach Datum, Titel und Ort der Veranstaltung aufschlüsseln)? 8. Wie viele Veranstaltungen wurden seit 2015 im Rahmen der Tätigkeit der jeweiligen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle ausgerichtet (bitte nach Datum, Titel, Ort, Anlass, Teilnehmern und beteiligten Organisationen aufschlüsseln)? 9. Welche Veranstaltungen, die durch die jeweiligen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle organisiert wurden, sind durch Bundesmittel in welcher Höhe seit dem Jahr 2015 gefördert worden (bitte nach Datum, Ort, Titel der Veranstaltung, Zeitraum, Höhe der Förderung und Haushaltstitel aufschlüsseln)? Drucksache 19/15607 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche ausländischen Gäste wurden seit 2015 durch die jeweiligen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle eingeladen (bitte nach Datum und Name des ausländischen Gastes aufschlüsseln)? 11. Von welchen ausländischen Personen oder Organisationen wurden die jeweiligen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle seit 2015 eingeladen (bitte nach Datum und Name des Einladenden aufschlüsseln)? Die Fragen 7 bis 11 werden zusammengefasst beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Einzelheiten sind der als Anlage beigefügten Übersicht zu entnehmen. 12. Wie hoch waren die sonstigen Zuwendungen durch den Bund an den jeweiligen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle seit dem Jahr 2015, welche nicht in den vorangegangenen Fragen erfasst worden sind (bitte nach Jahren und Haushaltstitel aufschlüsseln)? Es gibt keine sonstigen Zuwendungen durch den Bund an die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15607 Drucksache 19/15607 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15607 Drucksache 19/15607 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15607 Drucksache 19/15607 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333