Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. André Hahn, Cornelia Möhring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/15087 – Geschlechtergerechtigkeit im deutschen Profi-Fußball V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Regelmäßig machen die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und weitere Mitglieder der Bundesregierung dem Deutschen Fußballbund (DFB) ihre Aufwartung , ob im Stadion, in der Umkleidekabine oder aktuell am 26. September 2019 bei der symbolischen Grundsteinlegung im Rahmen eines Festaktes für den Bau des neuen DFB und seiner DFB-Akademie. Aus Anlass der Fußballweltmeisterschaft der Frauen im Juni 2019 hat sich nach Ansicht der Fragesteller die Aufmerksamkeit für die Problematik ungleicher Geschlechterverhältnisse im Profi-Fußball deutlich verstärkt. Das Interesse an den Bedingungen des Frauenfußballs nimmt nach Ansicht der Fragesteller medial zu. Verbands-, Gehalts- und Prämienstrukturen sowie die Repräsentation von Frauen in der weitgehend männlich geprägten Fußball-Landschaft werden, nicht zuletzt durch Fußballerinnen, die Vorurteils- und Benachteiligungsstrukturen öffentlich thematisieren, zunehmend diskutiert. Auch in Deutschland gab es nach Ansicht der Fragesteller während dieser WM einen medialen Fokus auf Equal Pay und Geschlechtergerechtigkeit im (Profi-)Fußball (vgl. u. a. www.augsburger-allgemeine.de/sport/Gehaltsunter schiede-im-Sport-Was-Frauen-und-Maenner-verdienen-id54607416.html, www.weser-kurier.de/sport_artikel,-mit-porzellan-fing-es-an-ueber-praemienfuer -frauen-und-maenner-_arid,1837987.html, www.spiegel.de/sport/fussball/ fussball-wm-der-frauen-equal-pay-rufe-gegen-fifa-praesident-gianni-infanti no-a-1276219.html, www.taz.de/Gender-Aktivistin-ueber-Frauenfussball/!560 1968, www.sportbuzzer.de/artikel/frauenfussball-in-einer-liga-voller-problem e-bleibt-wolfsburg-die-ausnahme-vfl). Die Ungleichheit der geschlechtlich getrennten Funktionszusammenhänge „Fußball“ und „Frauenfußball“ ist in Deutschland über einen langen Zeitraum gewachsen: Durch das 1955 eingeführte und bis 1970 geltende Verbot des Deutschen Fußballbunds (DFB) für Frauen, im Vereinsfußball aktiv zu sein, hat sich diese Sportart zunächst nur in der von Männern ausgeübten Variante professionalisiert. Die Männer-Bundesliga wurde 1963 ins Leben gerufen, das Pendant für die Frauen nahm erst 1990 den Spielbetrieb auf. Während im Männer-Fußball seit 1963 ein verbandlich in der monatlichen Mindestvergütung (1.200 DM) und den Ablösesummen (50.000 DM) begrenzter „Vertragsspieler“-Status möglich war, der 1972 in einen nicht mehr begrenz- Deutscher Bundestag Drucksache 19/15609 19. Wahlperiode 29.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 27. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ten Lizenzspieler-Status überführt wurde, wurde in der Frauen-Bundesliga in der Saison 2001/02 ein verpflichtender Vertragsamateurinnen-Status mit einer monatlichen Mindestvergütung (300 DM/150 Euro) eingeführt. Bis dahin gab es in der Regel eine einfache Vereinsmitgliedschaft als Status und nur für einen kleinen Teil der Spielerinnen eine über eine eventuelle Fahrtkostenerstattung hinausgehende Aufwandsentschädigung. Wie frappierend und vorurteilsbehaftet die Ungleichbehandlung zwischen den Männern und Frauen des (Profi-)Fußballs ist, versinnbildlichte nach Ansicht der Fragesteller noch im Jahr 1989 das Kaffeeservice, das die Spielerinnen der deutschen Frauen-‚Mannschaft‘ als Siegprämie für den Gewinn der Europameisterschaft erhielten. 30 Jahre später hat sich im gesellschaftlichen Umgang mit Frauenfußball einiges geändert, allerdings liegen zwischen der Wahrnehmung und Verwertung der geschlechterseparierten Fußball-‚Systeme‘ nach wie vor Welten: Zwar fand im Zuge der letzten WM in Frankreich eine breitere Thematisierung u. a. von Belangen wie ‚Equal Pay‘und eine ernsthaftere Darstellung von Fußballerinnen statt (u. a. www.spiegel.de/sport/fussball/fuss ball-wm-der-frauen-equal-pay-rufe-gegen-fifa-praesident-gianni-infantino-a-1 276219.html, www.sueddeutsche.de/sport/dfb-frauenfussball-gender-pay-gap- 1.4479723 und www.taz.de/Pro-und-Contra-Equal-Pay/!5601360/). Außerhalb größerer Ereignisse wie Weltmeisterschaften beschränkt sich die Berücksichtigung des Fußballsports, der von Frauen ausgeübt wird, in der Regel jedoch auf einen Ergebnisdienst, kurze Spielberichte in der Lokalpresse und wenige bundesweite Live-Ausstrahlungen von Spielen. Während über finanzielle Fragen im männlichen Profifußball häufig medial berichtet wird – von Ablösesummen, Gehältern, Prämien bis Vermarktungserlösen –, ist die öffentliche Nachvollziehbarkeit der wirtschaftlichen Entwicklung im Frauenfußball vergleichsweise dürftig. Durch die Debatten dazu während der Frauen-Fußball-WM ist bekannt, dass weibliche Bundesliga-Profis derzeit mit durchschnittlich 39.000 Euro pro Jahr „auf das Gehalt von Grundschullehrerinnen “ kommen, „während [männliche] Bundesliga-Profis jährlich im Schnitt 1,4 Mio. Euro verdienen“ (www.swr.de/swraktuell/Frauen-Fuss ball-WM-in-Frankreich-75,frauen-wm-102.html). In der vergangenen Saison 2018/2019 wurden die Spiele der ersten Frauen- Fußball-Liga im Durchschnitt von nur 850 Gästen besucht. Dieses vergleichsweise geringe Zuschauerinteresse an Spielen der Ersten Frauen-Fußball-Liga, das sich in einer medial marginalen Berichterstattung widerspiegelt (oder umgekehrt ), wird oft zur profitlogischen Begründung der zweigeteilten Gehaltslogiken herangezogen. Sie erklären nach Ansicht der Fragesteller hingegen nicht, wie die bescheidene Zuschauerresonanz auf den Rängen oder vor den Bildschirmen zur hohen Attraktivität des Frauenfußballs als Breitensport passt. Rund eine Million Mädchen und Frauen sind im DFB organisiert. (vgl. www.tagesspiegel.de/sport/sinkende-zuschauerzahlen-frauenfussball-keine-br eite-in-der-spitze/24115188.html). Die struktur- und historisch bedingten Benachteiligungen von Frauen im Fußballsport wurden nach Ansicht der Fragesteller über die Jahrzehnte bis heute kaum abgebaut. In den Verantwortungsbereichen des DFB e. V. und seiner Ausgliederungen gelten nach Einschätzung der Verfassenden fortlaufend Strukturen, die die Frauensparten nicht angemessen fördern und ausstatten. Beiträge zu gesellschaftlichen und ökonomischen Strukturen im Fußballsport liefern Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wie Almut Sülzle oder Georg Spitaler, die beschreiben, dass Fußball ein „wichtiger Ort gesellschaftlich wirksamer Konstruktionen von Männlichkeiten“ (www.archiv.kos-fanprojek te.de/index.php?id=111) bzw. „ein Ort mit eigenen Regeln, auch was das Geschlechterverhältnis betrifft“, sei. Spitaler beschreibt, dass „auch die Vereinsetagen und Boardrooms jener Konzerne, die heute in vielen Ländern den medialisierten Fußballbetrieb lenken, ein Hort tatkräftiger Männlichkeit (bleiben )“ (www.gender.hu-berlin.de/de/publikationen/gender-bulletins/bulletin-te xte/texte-33/texte33pkt5.pdf), Drucksache 19/15609 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Diese Situation zeigt sich auch anhand der Gremienzusammensetzungen des DFB e. V. und der Mitgliedsverbände NFV, NOFV, WDFV, FRV-SW und SFV: In den Präsidien ist jeweils maximal eine Frau vertreten, der Frauenanteil bewegt sich zwischen 0 und 9 Prozent. Der geschlechtsspezifische Lohnabstand im Profifußball ist enorm: Nach Erhebungen des Global Sports Salary Review beziehen männliche Fußballer in der finanzstärksten Liga im Durchschnitt 99-mal mehr Einkommen als die vergleichbarsten Fußballerinnen (www.globalsportssalaries.com/GSSS%2020 17.pdf). Bei der Fußballweltmeisterschaft der Frauen 2019 liegen die Prämien der FIFA bei insgesamt rund 26,3 Mio. Euro, bei Weltmeisterschaften der Männer bei rund 344 Mio. Euro. (www.tz.de/sport/fussball/fifa-verdoppelt-pra emien-fuer-frauen-wm-ab-wm-in-frankreich-2019-zr-10381759.html, www.sp iegel.de/sport/fussball/fussball-wm-2018-so-hoch-sind-die-praemien-fuer-diewm -teilnehmer-a-1212147.html) Gegen derartige Unverhältnismäßigkeiten regt sich Protest: In den USA klagten Spielerinnen wegen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Das dänische Frauenfußball-Team trat im WM-Qualifikationsspiel gegen Schweden 2017 in den Streik und erstritt dadurch später einen deutlich besseren Vertrag. Gegen die aktuellen WM-Prämien prüft der australische Verband eine Klage. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der deutsche Sport ist autonom organisiert. Die Bundesregierung fördert grundsätzlich nur den Spitzensport. Dabei gilt der Grundsatz der Subsidiarität der Sportförderung. Demnach wird eine Förderung nur dann gewährt, wenn die Zuwendungsempfänger ihre eigenen Finanzierungsmöglichkeiten voll ausgeschöpft haben. Die finanzielle Unterstützung durch den Bund erfolgt also nur in ergänzender Weise. Unter Anwendung des Grundsatzes der Subsidiarität der Sportförderung wird der Deutsche Fußball-Bund (DFB) aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage seitens des Bundes finanziell nicht unterstützt. Die Unterstützung des DFB erfolgt i. d. R. nur in ideeller Form, beispielsweise durch die Abgabe von Regierungsgarantien im Rahmen von Bewerbungen um die Ausrichtung von Europa- und Weltmeisterschaften. Die in den Fragen 1 bis 13 dargestellten Sachverhalte betreffen finanzielle Aspekte außerhalb der Fördermaßnahmen des Bundes und verbandsinterne Strukturen und Entwicklungen und obliegen insbesondere dem DFB und der Deutschen Fußball Liga GmbH.  1. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Vermarktungseinkünfte , z. B. durch die Lizenzierung von Übertragungs- oder Namensrechten , Sponsoring, Eintrittskarten, Merchandise-Lizenzen und -verkauf u. ä., aufgeteilt nach Männern und Frauen, wenn möglich, aufgeteilt nach vermarktender Institution (DFB, DFL, jeweiliger Verein bzw. ausgegliederte AG, GmbH, Unternehmensform) für a) die 1. Bundesligen; b) die Nationalteams (wenn möglich, nach Altersklassen unterschieden )?  2. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Gehaltsentwicklungen von Spielerinnen und Spielern, Chef-Trainerinnen und Chef-Trainern und Sport-Direktorinnen und Sport-Direktoren (o. vgl.) in den 1. und 2. Bundesligen seit 1990, aufgeteilt nach Frauen und Männern? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15609  3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Aufwandsentschädigungen , Tagegelder oder Prämien in den Nationalteams der Erwachsenen seit 1990, aufgeteilt nach Frauen und Männern, für a) Teilnahme an einem Trainingslehrgang, z. B. pro Tag; b) Berufung in den Kader zu einem einzelnen Spiel; c) Berufung in den Kader zu einer UEFA-Europameisterschaft, FIFA- Weltmeisterschaft, ConFed- bzw. SheBelieves-Cup u. ä.; d) Qualifikations- oder Siegprämien, Prämien für Meisterschaften oder Platzierungen dort?  4. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Entwicklung von Aufwandsentschädigungen oder Vergütungen in den Landesverbänden und beim DFB e. V., insbesondere für Präsidiums-, Vorstands- und Aufsichtsrats- bzw. Beirats-Mitglieder oder ehrenamtlich beratende Einzelpersonen wie „WM- bzw. EM-Botschafterinnen und -Botschafter“, „WM- bzw. EM-Koordinatorinnen und -Koordinatoren“?  5. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Aufwendungen des öffentlichrechtlichen Rundfunks seit 1990 – bitte nach Männern und Frauen und wenn möglich nach Saisons getrennt – in die Übertragungsrechte a) der 1. und 2. Bundesligen; b) der DFB-Pokal-Wettbewerbe; c) der europäischen Vereins-Wettbewerbe; d) der Freundschaftsspiele der DFB-Teams, unterteilt in Erwachsenenund Jugendteams (nach den jeweiligen Altersklassen); e) Qualifikationsspiele und Europameisterschaftsturniere (UEFA) der DFB-Teams, unterteilt in Erwachsenen- und Jugendteams (nach den jeweiligen Altersklassen); f) Qualifikationsspiele und Weltmeisterschaftsturniere (FIFA) der DFB- Teams, unterteilt in Erwachsenen- und Jugendteams (nach den jeweiligen Altersklassen); g) Qualifikationsspiele und Olympische Turniere (IOC) der DFB- Teams, unterteilt in die jeweiligen Altersklassen; h) weiterer internationaler Turniere: ConFed-Cup, SheBelieves-Cup u. ä. (nach den jeweiligen Altersklassen)?  6. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die TV- und Radio- Sendeminuten im ÖRR, aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern, aufgeteilt nach Sendern und den verschiedenen Ligen und Pokalwettbewerben ?  7. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Werbeeinnahmen des ÖRR bei TV- und Radio-Übertragungen und -Berichterstattungen, aufgeteilt in Frauen und Männer sowie Bundesliga, DFB-Pokal, europäische Vereinswettbewerbe, Nationalteams (aufgeteilt in die jeweiligen Altersklassen und Spiel- bzw. Wettbewerbstypen)?  8. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Vereins-, Team- und Spielerinnen- und Spieler-Zahlen im Fußball seit 1990, aufgeteilt nach Männern, Frauen, und wenn möglich nach den jeweiligen Jugend-Altersklassen und Saisons? Drucksache 19/15609 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  9. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anzahl der ab 2004 vom DFB e. V. eingerichteten Förderstützpunkte im Jugendbereich? a) Wie viele Stützpunkte sind oder waren in Betrieb? b) Wie viele weibliche und männliche Jugendliche werden dort ausgebildet – wenn möglich nach Kalenderjahren oder Saisons sowie Altersklassen aufgeteilt? c) Wie viele Trainerinnen und Trainer sind dort tätig, wenn möglich aufgeteilt nach Geschlecht der trainierenden Person, in die Trainingsverantwortung für weibliche und männliche Jugendliche sowie in Kalenderjahren oder Saisons? d) Welche Vergütungen erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung die Trainerinnen und Trainer, sowohl aufgeteilt in trainierende Frauen und Männer als auch aufgeteilt in die Trainingsverantwortung für weibliche und männliche Jugendliche sowie nach Saisons oder Kalenderjahren ? 10. Wie bewertet die Bundesregierung das quantitative Verhältnis von Umsatz durch kommerzielle Vermarktung und Anzahl der davon hauptsächlich partizipierenden Personen jeweils im Frauen- und im Männerbereich , der jeweiligen eingetragenen Vereine auf Vereins- und Verbandsebene – auch wenn sie den Geschäftsbetrieb für die kommerzialisierten Männer- und/oder Frauen in GmbHs, AGs o. Ä. ausgelagert haben? 11. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Entwicklungen der Zuschauerinnen- und Zuschauerzahlen im Stadion bzw. am Fußballplatz in der 1. und 2. Bundesliga, aufgeteilt nach Frauen und Männern? 12. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Abmeldung bzw. Nicht-Lizenzierung von Teams aus den 1. und 2. Bundesligen wegen mangelnder Finanzierbarkeit der Ligateilnahme/Liquidität, aufgeteilt nach Männern und Frauen? 13. Welche Team- oder Vereinsauflösungen und welche Wechsel einer gesamten Frauen- bzw. Männerfußballabteilung in einen anderen oder neu gegründeten Verein sind der Bundesregierung bekannt? Die Fragen 1 bis 13 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen zu den in den Fragen 1 bis 13 erwähnten Sachverhalten keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 14. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anzahl der Lehrgänge oder Trainingseinheiten für Fußballerinnen und Fußballer bzw. Nationalteams (nach Geschlecht differenziert), die seit 1990 in den staatlich geförderten Olympiastützpunkten (OSP), Bundesstützpunkten (BSP) oder vergleichbaren, aus Bundes- oder Landesmitteln mit-finanzierten Stützpunkteinrichtungen trainiert wurden? Statistiken zur Anzahl der Lehrgänge und Trainingseinheiten werden durch die Bundesregierung nicht geführt. Im Bereich „Fußball Frauen“ ist eine Grundbetreuung an den Olympiastützpunkten möglich. Die Grundbetreuung umfasst eine qualitativ hochwertige sportmedizinische, physiotherapeutische, trainingsund bewegungswissenschaftliche, soziale, psychologische und ernährungswissenschaftliche Betreuung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15609 15. Wie viele Fußballerinnen sowie Fußballer waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 an den Eliteschulen des Sports bzw. den 40 Eliteschulen des Fußballs bzw. den 55 Leistungszentren? Die Eliteschulen des Sports fallen in die Zuständigkeit der Länder. Eine Förderung durch die Bundesregierung findet nicht statt. Daher liegen ihr auch keine Erkenntnisse über die Anzahl der Fußballerinnen und Fußballer an diesen Schuleinrichtungen sowie deren Leistungszentren vor. 16. Welche Fußball-Projekte in Deutschland (ohne Projekte des Auswertigen Amtes (AA) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)) hat die Bundesregierung (aufgeteilt nach Geschlecht) seit 1990 gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und jeweiligen Bundesbehörden die Projekte, Zuwendungsempfänger und Fördersummen nennen)? Eine ansatzweise vollständige und belastbare Erhebung innerhalb der Bundesregierung ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Bundesregierung hat keine Fußball-Projekte gefördert, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Profi-Fußball stehen. Gleichwohl fördert z. B. das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) seit 30 Jahren in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Deutschen Olympischen Sportbund und den Landessportbünden sowie Stützpunkt- und programmnahen Vereinen das Programm „Integration durch Sport“. Im Rahmen dieses Programms werden regelmäßig Fußball-Projekte umgesetzt, wie zum Beispiel: • Mädchen-Soccer-Serie (mit Landessportbund Berlin; seit 2007): Diese Serie richtet sich an fußballbegeisterte junge Mädchen der Klassenstufe fünf und sechs. Es werden Mannschaften gebildet, die gegeneinander antreten und an der Turnierserie teilnehmen. Unterstützt wird das Vorhaben durch Berliner Schulen, die Hallen und Plätze zur Verfügung stellen. • Fair Play-Soccer-Tour (mit Landesportbünde Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, seit 2014): Es handelt sich um sportpädagogisches Street-Soccer-Turniere, bei dem das Einhalten von Fair-Play-Regeln besonders in die Spielwertung eingeht. Kombiniert werden die Turniere mit Workshops zu Themen wie interkulturelle und antirassistische Bildungsarbeit, Fairplay in der Gesellschaft und der Finanzwelt, politische Bildung oder gesundheitliche Aufklärung. Exemplarisch hat BMI des Weiteren die folgenden (gemeinwesensorientierten) Integrationsprojekte mit Fußballbezug gefördert: • 1. Dezember 2005 bis 31. Juli 2006: Modellprojekt „Die Welt spricht Fußball – Fußball als Motivationshilfe bei der Sprachförderung/Deutschunterricht für Aussiedler und Ausländer“ (Zuwendungsempfänger: Verein zur Förderung von Bildung und Ausbildung e. V., Nürnberg) • 1. November 2010 bis 31. Oktober 2013: „Stärkung der Erziehungskompetenzen von Eltern mit Migrationshintergrund, Integration von Migrantinnen in den organisierten Vereinssport, zielgruppenorientierte Angebote, Strukturen und Nachhaltigkeit schaffen“ (Zuwendungsempfänger: Berliner Fußball-Verband). Drucksache 19/15609 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Von Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) exemplarisch geförderte Fußball-Projekte: • Vom 6. Oktober 2004 bis zum 31. Oktober 2006 förderte das BMFSFJ das Forschungsvorhaben der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen „Mädchenfußball unter der Lupe“. • Mit einer Projektlaufzeit vom 1. Oktober 2016 bis 28. Februar 2017 hat BMFSFJ das Projekt „Fußball und geflüchtete Frauen-Fortbildung für 45 Multiplikator/innen in der Mädchen- und Frauenarbeit mit Geflüchteten“ gefördert. Träger war der Fußball und Begegnung e. V. Discover Football. 17. Welche Förderungen erhielten der DFB, andere Sportorganisationen bzw. die Nationalteams (aufgeteilt nach Geschlecht) direkt oder indirekt (zum Beispiel über die Deutsche Sporthilfe) durch den Bund seit 1990 für: a) Trainings-, Lehrgangs- oder Sichtungsmaßnahmen; Die Bundesregierung fördert im Rahmen von Trainings-, Lehrgangs- oder Sichtungsmaßnahmen im Kontext Profifußball keine der in der Fragestellung genannten Organisationen. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung im Rahmen des Leistungssportprogramms des BMI von 2005 Maßnahmen entsprechend der Fragen 17a bis 17e beim Deutschen Behindertensportverband e. V. (DBS) in den Fußballsportarten Blindenfußball, Fußball CP (Cerebal Palsy) und Fußball ID (Intellectual Disability ), beim Deutschen Gehörlosen-Sportverband e. V. (DGS) die Sportarten Fußball Herren und Futsal Damen sowie bei Special Olympics Deutschland e. V. (SOD) die Sportart Fußball Herren. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Förderung der Nationalmannschaften im paralympischen Sport ausschließlich um Herren-Mannschaften handelt, da es auf internationaler Ebene keine Wettbewerbe für Frauen gibt. b) Teilnahme an internationalen Meisterschaften und Olympischen oder Paralympics, Special Olympics bzw. Deaflympic, Für die Teilnahme an internationalen Meisterschaften gab und gibt es keine Förderungen seitens des Bundes für den DFB. Im Rahmen der Entsendekosten zu den Olympischen Spielen sind die Frauennationalmannschaft in den Jahren 1996, 2000, 2004, 2008 und 2016 sowie die U21 Männernationalmannschaft in den Jahren 1984, 1988, 2000 und 2016 gefördert worden. Die anteiligen Kosten für die Frauenmannschaft und die Männermannschaft sind gleich, die Kosten können jedoch auf Grund der hohen Komplexität der Kostenstruktur für die gesamte Olympiamannschaft nicht auf einzelne Sportarten herunter gebrochen werden. Auf die Antwort zu Frage 17a wird Bezug genommen. c) Vergütung von Trainerinnen und Trainern, d) Durchführung von bedeutenden nationalen und internationalen Großveranstaltungen in Deutschland, e) Pflege internationaler Sportbeziehungen, f) zentrale Einrichtungen des Bundessportfachverbandes (bitte für a bis f aufgeschlüsselt nach Jahren und jeweiligen Bundesbehörden die Projekte , Zuwendungsempfänger und Fördersummen) nennen? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15609 Die Bundesregierung fördert im Kontext Profifußball keine derartigen Maßnahmen der in der Fragestellung genannten Organisationen. Auf die Antwort zu Frage 17a wird Bezug genommen. 18. Wie viele Fußball-Spitzensportlerinnen und -Spitzensportler sowie Fußball -Schiedsrichterinnen und -Schiedsrichter sind (aufgeteilt nach Geschlecht ) nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 in der Spitzensportförderung von Bundeswehr, Bundespolizei und Zoll (eventuell über Individualförderverträge) über welche Zeiträume gefördert bzw. über Freistellungen, Sonderurlaub u. ä. unterstützt worden? Fußball gehört nicht zu den geförderten Sportarten der Spitzensportförderung der Bundespolizei und der Zollverwaltung. Aus diesem Grund werden durch die Bundespolizei und den Zoll weder Spielerinnen und Spieler noch Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter im Rahmen der Spitzensportförderung unterstützt . Bei der Bundeswehr sieht es wie folgt aus: In dem genannten Zeitraum wurden bei der Bundeswehr bis zu 16 männliche Fußballnationalspieler in der Spitzensportförderung der Bundeswehr für die jeweilige Dauer ihres Wehrdienstes gefördert – eine exakte Datenbasis hierzu liegt für 1990 bis 2011 nicht mehr vor. Im Zeitraum 1997 bis 2007 waren bis zu acht Fußball-Nationalspielerinnen in der Förderung. Von 2008 bis 2019 wurden vier Fußball-Spitzensportlerinnen gefördert. Durch die Bundeswehr werden Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter im Rahmen der Spitzensportförderung nicht unterstützt. 19. Wie viele hauptberufliche Fußball-Bundestrainerinnen und -Bundestrainer bzw. Bundestrainerinnen und Bundestrainer auf Honorarbasis (aufgeteilt auch nach Geschlecht der trainierten Teams) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 beschäftigt, und wie hoch beliefen sich hierbei jeweils die Fördersummen – wenn möglich nach Jahren oder Saisons aufgeschlüsselt? 20. Welche Fördersummen aus Steuermitteln, den Toto-Lotto-Stiftungen und ggf. weiteren bundesweit tätigen Stiftungen erhielten seit 1990 nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn möglich aufgeteilt nach Jahren oder Saisons, Fußballvereine, Landes- und Bundesverbände für Maßnahmen , die vornehmlich Bundesliga- oder Nationalteams oder deren Nachwuchsförderung zugutekamen, unterschieden nach Geschlecht? Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen zu den in den Fragestellungen erwähnten Sachverhalten keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 21. Inwieweit hält die Bundesregierung die eklatant schlechteren Verbandsprämien bei internationalen Fußballturnieren der Frauen für gerechtfertigt und angemessen? Die Bundesregierung nimmt keine Bewertung von Verbandsprämien bei internationalen Fußballturnieren vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Drucksache 19/15609 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Mit welchen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung für gerechtere Prämien bei Nationalteams des DFB und im Ligabetrieb der Frauenfußballerinnen ein? Die Bundesregierung ist grundsätzlich bestrebt, in allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen, geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede abzubauen sowie auf die Verwirklichung des Gebotes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer für gleiche und gleichwertige Arbeit hinzuwirken. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 23. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung die strukturellen Unterschiede zwischen dem Frauen- und Männerfußball in Deutschland mit der Schaffung der DFB-Akademie abgebaut? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. 24. Wie bewertet die Bundesregierung den hohen Gender Pay Gap im Profifußball , und welche Initiativen unternimmt bzw. plant die Bundesregierung dazu? Auf die Antwort zu den Fragen 21 und 22 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15609 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333