Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Magnitz, Udo Theodor Hemmelgarn, Marc Bernhard, Mariana Iris Harder-Kühnel und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15013 – Fragen zur Verhältnismäßigkeit von Mikroplastik-Verbot, Schulsport, Fußball, Hockey und Nutzung oder Rückbau von Kunstrasenplätzen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Den Medien ist zu entnehmen (www.n-tv.de/panorama/Mikroplastik-Verbotbedroht -Kunstrasenplaetze-article21157851.html): „Das von der Europäischen Union geplante Verbot von Mikroplastik könnte die Kunstrasenplätze tausender Amateur-Fußballvereine bedrohen. Von 2022 an soll das Gummi-Granulat, das auf diesen Plätzen verwendet wird, nicht mehr zulässig sein.“ Weiter ist dem genannten Artikel zu entnehmen, der Bundesminister des Innern , für Bau und Heimat Horst Seehofer wolle sich für eine Übergangsfrist von sechs Jahren für bestehende Kunstrasenplätze einsetzen: „Der CSU- Politiker sagte der „Welt am Sonntag“: „Als Sportminister werbe ich für einen vernünftigen Ausgleich zwischen Umweltschutz und den berechtigten Interessen des Sports.“ Horst Seehofer ergänzte: „Viele Tausend Sportanlagen in deutschen Kommunen wären sonst von der Schließung bedroht.“ Die Bundesregierung hat nach Kenntnis der Fragesteller das „Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur“ aufgelegt. Dazu heißt es: „Mit dem Bundesprogramm ,Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur‘ werden von 2016 bis 2020 insgesamt 102 überregional wahrnehmbare, größere Projekte der sozialen Infrastruktur mit besonderem Qualitätsanspruch gefördert.“ ( w w w . b u n d e s t a g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 5 6 3 8 8 2 / 4 c a c 2 4 0763c49cf7ab581c8063150238/WD-10-040-18-pdf-data.pdf). Kunstrasenplätze finden nach Kenntnis der Fragesteller sowohl im Breiten- als auch im Spitzensport Verwendung. Nach einer Studie für das Umweltbundesamt (UBA), vgl. www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/mikro plastik-im-meer-wie-viel-woher, „werden vermutlich rund 500 Tonnen solcher primärer Mikropartikel aus Polyethylen, dem weltweit am häufigsten verwendeten Kunststoff, pro Jahr in Deutschland in kosmetischen Mitteln verwendet. Die mengenmäßig bedeutsamste Quelle für Mikroplastik im Meer ist aber die Zersetzung größerer Plastikteile.“ Deutscher Bundestag Drucksache 19/15610 19. Wahlperiode 29.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 26. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Dort heißt es weiter, dieser Plastikmüll werde ständig durch Wind, Wetter und Gezeiten zu sekundärem Mikroplastik zerkleinert. Diesem Prozess kann nach Auffassung der Fragesteller durch ein Verbot von Mikroplastik gar nicht begegnet werden. 1. Wie viele Kunstrasenplätze existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bundesweit? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Anzahl und den Flächenumfang von Kunststoffrasen-Sportflächen in Deutschland vor. Für den Fußballspielbetrieb des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sind ca. 5.000 Kunststoffrasenplätze gemeldet, ferner gibt es ca. 1.000 DFB-Minispielfelder (vgl. DFBnet 2018) sowie 286 ganz oder teilweise für den Hockeysport genutzte Kunststoffrasenplätze. Auch verfügt die Bundesregierung nicht über Informationen zur Anzahl der mit Kunststoffgranulat verfüllten Kunststoffrasen- Sportflächen sowie zur Menge an aktuell verfülltem Kunststoffgranulat. Um zukünftig auf einen Bestand valider bundesweiter Daten zurückgreifen zu können hat das Bundesinstitut für Sportwissenschaft eine Expertise „Grundlagen für einen digitalen Sportstättenatlas“ in Auftrag geben. 2. Wie viele Hektar dieser Kunstrasenplätze existieren nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit? Was kostet die Errichtung eines Hektars dieser Kunstrasenplätze nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im bundesweiten Durchschnitt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Sportflächen mit Kunststoffrasen werden in Deutschland für Training und Wettkampf diverser Sportarten, unter anderem Fußball, Hockey, American Football, Rugby, Tennis und Mehrzwecksport, gebraucht. Die hauptsächliche Nutzung erfolgt durch den Trainings- und Spielbetrieb im Fußballsport. Das Regelmaß für ein Fußball-Spielfeld einschließlich Sicherheitsabstand im gleichen Belag beträgt 70 x 109 m (= 0,763 ha) (vgl. DIN 18035-1:2018-09). Die Baukosten sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie z. B. dem verwendeten Füllstoff, dem Standort und der örtlichen Verfügbarkeit der Baustoffe . Als Orientierungswerte für die Baukosten von Kunststoffrasensystemen können die statistischen Kostenkennwerte vom Baukostenindex 2018 (BKI) herangezogen werden (www.bki.de/freianlagen-2018/sportplaetze-und-anla gen.1189.html). Ein Bezug auf den BKI ist ratsam, da sich die Kosten der einzelnen Produkte und Bauweisen regelmäßigen Schwankungen unterworfen sind. Thieme-Hack et al. (2017) berechnen die Lebenszykluskosten bei einem Betrachtungszeitraum von 50 Jahren, einem Zinssatz von 5 Prozent und ohne Teuerung wie folgt: Variante 3.1 Kunststoffrasen unverfüllt Variante 3.2 Kunststoffrasen sandverfüllt Variante 3.3 Kunststoffrasen Gummi-/Sandverfüllt Zahlungen, diskontiert auf Jahr 0 802.790 €/Anl. 755.765 €/Anl. 945.358 €/Anl. Jährliche Kosten (Annuität) 52.222 €/Jahr 41.398 €/Jahr 61.496 €/Jahr Drucksache 19/15610 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Welche öffentlichen Investitionen in Kunstrasenplätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren bundesweit getätigt, und welche Investitionen in Kunstrasenplätze wurden in den letzten zehn Jahren durch Bundesmittel gefördert? Zu den Investitionen der Länder und Kommunen liegen der Bundesregierung keine bundesweiten Informationen vor. Im Bereich der allgemeinen Städtebauförderung und dem Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ werden mit Bundesfinanzhilfen im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen u. a. Kunstrasenplätze gefördert. Da die Länder mit der konkreten Auswahl und Umsetzung befasst sind, können keine Angaben zu konkreten Fördermaßnahmen von Kunstrasenplätzen gemacht werden. Im Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ der Förderperioden 2016 bis 2018 und 2017 bis 2020 werden elf Projekte mit Kunstrasenplätzen unterschiedlicher Größe mit insgesamt 23,5 Mio. Euro gefördert. In der Fördersumme sind beispielsweise Investitionen für Laufbahnen, Beleuchtung, Wege und Umkleiden integriert. Im Rahmen der Förderrichtlinie für den Sportstättenbau im Leistungssport wurden in den vergangenen zehn Jahren vier Maßnahmen zur Sanierung von Kunstrasenplätzen mit insgesamt 566.300 Euro aus Bundesmitteln gefördert. Dabei handelt es sich um Vollkunststoffplätze ohne Kunststoffgranulat an Bundesstützpunkten Hockey. Auch hier sind teilweise Investitionen in die Sanierung von Laufbahnen und Beleuchtungen Bestandteil der Förderung. 4. Wie viele Kunstrasenplätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch das von der Europäischen Union geplante Verbot von Mikroplastik (vgl. Vorbemerkung) bundesweit von der Schließung bedroht? Zum Sachstand der Diskussion über den Vorschlag einer Beschränkung von Mikroplastik unter REACH hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) am 22. Juli 2019 ausführlich Stellung genommen (www.bmu.de/meldung/informationen-zu-kunstrasenplaetzen-undmikroplastik /). Am 25. Juli hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA zum gleichen Thema eine Stellungnahme veröffentlicht (www.echa.euro pa.eu/de/-/restriction-proposal-for-intentionally-added-microplastics-in-the-euupdate ). Eine Schließung von Kunstrasenplätzen ist demnach nie vorgesehen gewesen. 5. Wie viele Kommunen sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch das von der Europäischen Union geplante Verbot von Mikroplastik bundesweit von der Schließung von Kunstrasenplätzen betroffen? Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Einwohnerzahl der betroffenen Kommunen? 6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Schüler in der Bundesrepublik Deutschland, die einmal pro Jahr oder mehr auf Kunstrasen Sport treiben und folglich von einer Sperrung betroffen wären ? 7. Wie viele Sportvereine sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch das von der Europäischen Union geplante Verbot von Mikroplastik bundesweit von der Schließung von Kunstrasenplätzen betroffen? Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitgliederzahl der betroffenen Vereine? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15610 8. Hält die Bundesregierung die Schließung aller Kunstrasenplätze angesichts des laut Umweltbundesamt „geringen, gleichwohl unnötigen Beitrag (es) zur Umweltverschmutzung“ (siehe Zitat in der Vorbemerkung der Fragesteller) durch Mikroplastik für verhältnismäßig? 9. Hält die Bundesregierung die verzögerte Schließung aller Kunstrasenplätze nach einer Übergangsfrist angesichts des laut Umweltbundesamt „geringen , gleichwohl unnötigen Beitrag(es) zur Umweltverschmutzung“ (siehe verlinkter Artikel in der Vorbemerkung der Fragesteller) durch Mikroplastik für verhältnismäßig? 10. Hält die Bundesregierung eine Ausnahmeregelung für das von der Europäischen Union geplante Verbot von Mikroplastik, das die Schließung aller Kunstrasenplätze obsolet macht, vor, bzw. hält sie dies für wünschenswert ? 11. Plant oder erwägt die Bundesregierung eine Ausnahmeregelung für das von der Europäischen Union geplante Verbot von Mikroplastik, das die Schließung aller Kunstrasenplätze unnötig macht? 12. Plant oder erwägt die Bundesregierung, dem von der Europäischen Union geplanten Verbot von Mikroplastik ohne eine Ausnahmeregelung, die die Schließung aller Kunstrasenplätze unnötig macht, zuzustimmen? Die Fragen 5 bis 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 4 erübrigen sich Antworten zu den Fragen 5 bis 12. Gleichwohl begleitet die Bundesregierung die weiteren Arbeiten der EU-Kommission und der ECHA sehr aufmerksam. 13. Hat die Bundesregierung verlässliche Erkenntnisse über den Eintrag von Gummigranulat von deutschen Kunstrasenplätzen in die Weltmeere? 14. Hat die Bundesregierung verlässliche Erkenntnisse über den Anteil von Gummigranulat von deutschen Kunstrasenplätzen am Eintrag primärer Mikropartikel in die Weltmeere? 15. Hat die Bundesregierung verlässliche Erkenntnisse über den Anteil von Gummigranulat von deutschen Kunstrasenplätzen am Eintrag primärer und sekundärer Mikropartikel in die Weltmeere insgesamt? Die Fragen 13 bis 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Der Bundesregierung liegen hierzu jeweils keine Informationen vor. Obwohl hierzu keine konkreten Zahlen vorliegen, besteht dennoch Handlungsbedarf, da bekannt ist, dass ein Austrag von Gummigranulat aus Kunstrasenplätzen erfolgt . Das Ziel der Bundesregierung ist es, den Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt und damit auch in die Weltmeere generell zu minimieren. Sie setzt sich daher in vielen Produktbereichen für die Vermeidung von Mikroplastik ein. Um den Austrag von Mikroplastik aus Kunstrasenplätzen zu reduzieren, liegen bereits konkrete Empfehlungen für Sportvereine vor. So können beispielsweise technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden (z. B. die Installation von Auffangsystemen) bzw. die Plätze bei Bedarf mit mineralischen oder organischen Füllstoffen aufgefüllt werden. Drucksache 19/15610 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Hat die Bundesregierung einen Handlungsplan, der den Schul-, Trainings- und Wettkampfbetrieb aller deutschen Kunstrasennutzer anderweitig gleichwertig sicherstellt, und wenn ja, wie lautet dieser? Hat die Bundesregierung eine Aufwand-Nutzen-Kalkulation, die den Schul-, Trainings- und Wettkampfbetrieb aller deutschen Kunstrasennutzer anderweitig gleichwertig sicherstellt, und wenn ja, wie lautet diese? 17. Hat die Bundesregierung eine Aufwand-Nutzen-Kalkulation für den Fall, dass der Schul-, Trainings- und Wettkampfbetrieb aller deutschen Kunstrasennutzer zum Erliegen kommt, und wenn ja, wie lautet diese? Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 4 erübrigen sich Antworten zu den Fragen 16 und 17. 18. Plant die Bundesregierung ein Sonderprogramm zur Mitfinanzierung der Ersatzinvestitionen, falls die Kunstrasenplätze nicht weiter genutzt werden können? Die Bundesregierung plant kein Sonderprogramm. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15610 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333