Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Marc Bernhard, Frank Magnitz, Mariana Iris Harder-Kühnel und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15015 – Empfängerkreis des Baukindergeldes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach den Regelungen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD (www.bundesregierung.de/resource/blob/656734/847984/5b8bc23590d4 cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1, dort auf S. 110, Rn. 5145) gehört das Baukindergeld zu den zentralen Maßnahmen dieser Regierung im Rahmen der Wohnraumoffensive. Nach diesen Vereinbarungen erhalten die Antragsteller pro Kind und Jahr einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro für einen Zeitraum von zehn Jahren. Das Haushaltseinkommen darf dabei 90.000 Euro jährlich, zuzüglich 15.000 Euro pro Kind, nicht überschreiten. Das Baukindergeld wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des Programms 424 ausgezahlt (www.kfw.de/inlandsfoerderung/Priv atpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/). Nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat wurden innerhalb des ersten Jahres 135.000 Anträge mit einem Fördervolumen von 2,8 Mrd. Euro gestellt (www.bmi.bund.de/SharedDocs/presse mitteilungen/DE/2019/09/ein-jahr-baukindergeld.html). Davon entfielen 24 Prozent auf Neubauvorhaben und 76 Prozent auf den Erwerb von Bestandsimmobilien . Nach Ansicht der Fragesteller zeigt sich, dass das Baukindergeld als Maßnahme zur Förderung des Wohnungsbaus kaum Wirkung entfaltet. Gleichwohl profitieren Familien im ländlichen Raum erheblich davon, so dass die Maßnahme als Förderungsmaßnahme für die Attraktivität des ländlichen Raums nach Ansicht der Fragesteller ihre Berechtigung hat. Über den Kreis der Antragsteller und Empfänger ist demgegenüber nach Ansicht der Fragesteller bislang wenig bekannt. Sowohl die vorgesehene Änderung des § 7 b des Einkommensteuergesetzes (EstG) als auch die Anpassung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes machen hinsichtlich des Kreises der Berechtigten konkrete Vorgaben. Entsprechende Einschränkungen finden sich für die Antragsteller des KfW-Programms 424 nicht. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15612 19. Wahlperiode 29.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 27. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie hoch ist die Anzahl der Anträge von Haushalten, bei denen ein Elternteil oder beide Eltern eine andere EU-Staatsbürgerschaft als die deutsche hatten? a) Wie hoch war die Anzahl der Kinder in diesen Haushalten und mithin die Förderungshöhe im Durchschnitt? b) Welche Staatsangehörigkeiten hatten diese Antragsteller? c) Wie verteilen sich die entsprechenden Zahlen auf die Bundesländer? 2. Wie hoch ist die Anzahl der Anträge von Haushalten, bei denen weder ein Elternteil noch eines der Kinder eine EU-Staatsbürgerschaft hatte? a) Wie hoch war die Anzahl der Kinder in diesen Haushalten und mithin die Förderungshöhe im Durchschnitt? b) Welche Staatsangehörigkeiten hatten die betreffenden Antragsteller? c) Wie verteilen sich die entsprechenden Zahlen auf die Bundesländer? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Für die Antragsberechtigung im Baukindergeld ist es unerheblich, welcher Nationalität die Antragsteller angehören. Entscheidend ist der Erwerb oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum durch eine Familie (alleinerziehend, Ehepaar, eheähnliche Lebensgemeinschaft) mit mindestens einem minderjährigen Kind in Deutschland, wenn darüber hinaus die Einkommensgrenzen sowie die übrigen Förderkriterien eingehalten werden. Drucksache 19/15612 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333