Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Ulrich Oehme und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15086 – ODA-fähige Leistungen der Länder und Kommunen (Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12571) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12571 schreibt die Bundesregierung, dass eine Aufschlüsselung der ODA-Daten nach Kommunen der Bundesregierung nicht vorläge. Für die Fragesteller ist nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung offenbar über kein vollständiges Bild über die kommunale Praxis der Entwicklungszusammenarbeit verfügt. Zugleich bewertet die Bundesregierung die Entwicklungszusammenarbeit von Kommunen jedoch als „sehr sinnvoll“ und unterstützt diese. Aus Sicht der Fragesteller ist eine der Grundvoraussetzungen für das Gelingen entwicklungspolitischer Maßnahmen deren Kompatibilität untereinander. Diese Kompatibilität kann nach Dafürhalten der Fragsteller nur sichergestellt und überprüft werden, wenn relevante Daten wie jene zu aus öffentlichen Mitteln (mit-)finanzierten Projekten transparent, übersichtlich, zentral und auf deutscher Sprache der interessierten deutschen Öffentlichkeit und der parlamentarischen Kontrolle zugänglich gemacht werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Fragenkomplex betrifft ausschließlich Aktivitäten der Länder und Kommunen . Insofern wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12571 verwiesen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15617 19. Wahlperiode 29.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 27. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Welche öffentlichen Institutionen sammeln nach Kenntnis der Bundesregierung welche der in Deutschland erbrachten ODA-fähigen Leistungen, prüfen diese auf Anrechenbarkeit, bereiten diese auf und melden diese an die OECD? 2. An welche öffentlichen Institutionen melden die Kommunen und Länder welche ihrer ODA-fähigen Leistungen nach Kenntnis der Bundesregierung , und welche Institutionen prüfen diese auf Anrechenbarkeit? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Das Statistische Bundesamt (Destatis) erhebt die Daten über offizielle Entwicklungsleistungen (ODA) der deutschen Melder (Bundesressorts, KfW, Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG), Länder etc.) und erstellt die jährliche deutsche Gesamt-ODA-Meldung im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Das BMZ übermittelt die ODA-Meldung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Form und Inhalt der Meldung sind durch die OECD vorgegeben. Die Länder prüfen die ODA-Fähigkeit der von ihnen bzw. ihren Kommunen gemeldeten Vorhaben eigenverantwortlich auf Grundlage der einschlägigen Vorgaben des Entwicklungsausschusses der OECD (www.oecd.org/dac/finan cing-sustainable-development/development-finance-standards/). 3. Wie prüft der Bund die Kompatibilität der durch Kommunen und Länder durchgeführten entwicklungspolitischen Maßnahmen mit verfassungsrechtlichen Vorgaben und den außen- sowie entwicklungspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung? Projektanträge werden vor ihrer Bewilligung durch die Fach- und Länderreferate des BMZ sowie des Auswärtigen Amts (AA) auf entsprechende Übereinstimmung geprüft. 4. Wenn der Bundesregierung eine Aufschlüsselung der ODA-Daten nach Kommunen nicht vorliegt, auf welcher Grundlage bewertet die Bundesregierung die Entwicklungszusammenarbeit der Kommunen als positiv? Es wird auf die im Grundgesetz festgelegte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern hingewiesen. Hinsichtlich der Erfolgskontrolle bei Projekten der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit wird auf die Antwort zu den Fragen 12 bis 14 der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/12842 verwiesen. 5. Welche Abkommen mit auswärtigen Staaten bestehen seitens welcher Länder aktuell? Die Länder sind berechtigt, Abkommen mit Drittstaaten in den Bereichen zu schließen, in denen Länderhoheit besteht. Diese Abkommen werden über die jeweiligen Staatskanzleien der Länder verwaltet und müssten dort abgefragt werden, hierzu wird im Übrigen auf die Vorbemerkung verwiesen. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit oder Außenpolitik bestehen keine entsprechenden völkerrechtlichen Abkommen. Drucksache 19/15617 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche aktuell laufenden Projekte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit wurden von welchen Kommunen sowie welchen Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung in Auftrag gegeben oder (mit-)gefördert (bitte nach Land und Kommune, Projekttitel, der Summe der Zusage, der tatsächlichen Projektkosten, Zielstaaten, Förderungsempfängern und Partnern der Durchführungsvereinbarung sowie Förderbereich [DAC-5-Code] und Art des Vorhabens aufschlüsseln)? Für Projekte der Kommunen wird auf Anlage 1, für Projekte der Länder auf Anlage 2 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15617 Drucksache 19/15617 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15617 Drucksache 19/15617 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15617 Drucksache 19/15617 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15617 Drucksache 19/15617 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/15617 Drucksache 19/15617 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/15617 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333