Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15206 – Fiskalische Auswirkungen durch Rückgang der Industrie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (HAZ) berichtete am 27. September 2019, dass jedes vierte niedersächsische Unternehmen bereits Kurzarbeit einsetze oder sich unmittelbar darauf vorbereite (zu Folgendem vgl. insgesamt www.haz.de/Nachrichten/Wirtschaft/Niedersachsen/Arbeitsmarkt-Jeder-vierte -Industriebetrieb-in-Niedersachsen-plant-Kurzarbeit). Die Berichterstattung nimmt Bezug auf eine Umfrage des Arbeitgeberverbandes Niedersachsen- Metall unter 500 Firmen aus unterschiedlichen Branchen. Unter Verweis auf den Verband meldete die HAZ, vor allem in der Autoindustrie und bei den Zulieferern seien die Arbeitszeitkonten der Mitarbeiter mittlerweile „auf null runtergefahren“. 60 Prozent der Betriebe hätten angegeben , mehr als die Hälfte der Belegschaft seien von Kurzarbeit betroffen. Es wird berichtet, im Juni 2019 seien die Bestellungen in der niedersächsischen Industrie im Vergleich zum Vorjahr um 16 Prozent zurückgegangen. Weiter nimmt die HAZ auf eine Umfrage des Münchner ifo-Instituts Bezug, wonach im Monat September 2019 bundesweit 5,5 Prozent der Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe Kurzarbeit durchführen. Ferner erklärte die HAZ, die Bundesagentur für Arbeit rechne für den September 2019 bundesweit mit 41.000 Kurzarbeitern. 1. Kann die Bundesregierung die von der HAZ gemeldete Entwicklung, insbesondere im Hinblick auf die niedersächsische Industrie, anhand der ihr vorliegenden Erkenntnisse bestätigen? 2. Für welche Bundesländer sieht die Bundesregierung eine ähnliche Entwicklung , bzw. sieht sie die Gefahr, dass es zu ähnlichen Entwicklungen kommt? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Kurzarbeitergeldstatistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt in den letzten Monaten zwar einen Anstieg der Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes nach Deutscher Bundestag Drucksache 19/15627 19. Wahlperiode 02.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 28. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. § 96 SGB III, die Zahl der Kurzarbeiter und Kurzarbeiterinnen liegt aber im langjährigen Vergleich noch auf einem niedrigen Niveau. Nach vorläufigen und hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit wurde im August 2019 bundesweit an rund 54.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld nach § 96 SGB III gezahlt, im Vergleich zu 33.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im August 2018. Die Entwicklung in den einzelnen Bundesländern ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle zur Antwort auf die Frage Nr. 7. Danach lag die realisierte Kurzarbeit in Niedersachsen nach den vorläufigen Daten der Bundesagentur für Arbeit im Juli 2019 mit geschätzt 8.700 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, an die Kurzarbeitergeld nach § 96 SGB III gezahlt wurde, höher als im Juli 2018 mit 900 Beziehern von Kurzarbeitergeld. Die Angaben schwanken von Monat zu Monat recht deutlich. Vergleicht man den Monatsdurchschnitt von Januar bis Juli 2019 mit dem vergleichbaren Vorjahreswert, so ergibt sich ein Anstieg von 1.300 auf 6.100 Beschäftigte in Kurzarbeit. Diese und weitere Angaben stehen im Internetangebot der Statistik der BA unter dem folgenden Link zu Verfügung: www.statistik.arbeitsagentur.de/. Die von den Betrieben gegenüber der Bundesagentur für Arbeit erstatteten Anzeigen möglicher Einführung von Kurzarbeit sprechen dafür, dass die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in konjunktureller Kurzarbeit in den nächsten Monaten ansteigen könnte. Denn die Zahl der Beschäftigten, für die Kurzarbeit angezeigt worden ist, hat sich in den letzten Monaten deutlich erhöht . Da Kurzarbeit typischerweise konjunktursensible Bereiche, vor allem das Verarbeitende Gewerbe, betrifft, sind höhere Kurzarbeiterzahlen deshalb vor allem in Bundesländern mit entsprechenden Schwerpunkten zu erwarten. 3. Lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung abschätzen, inwiefern der von der HAZ gemeldete Rückgang an Bestellungen bzw. die Zunahme an Kurzarbeit, insbesondere im Hinblick auf die niedersächsische Industrie, auf die konjunkturelle Entwicklung zurückzuführen ist? 4. Lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung abschätzen, inwiefern der von der HAZ gemeldete Rückgang an Bestellungen bzw. die Zunahme an Kurzarbeit, insbesondere im Hinblick auf die niedersächsische Industrie, beispielsweise auf den Umstieg auf die Elektromobilität zurückzuführen ist? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Hierüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 5. Lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung abschätzen, inwiefern bundesweit der Rückgang an Bestellungen bzw. die Zunahme an Kurzarbeit im Industriesektor auf die konjunkturelle Entwicklung zurückzuführen ist? Der Rückgang an Bestellungen bzw. die Zunahme an Kurzarbeit kann auf unterschiedliche Ursachen zurückgeführt werden, wie bespielweise die konjunkturelle Entwicklung oder der Strukturwandel in verschiedenen Branchen. Eine verlässliche Aussage zu zeitnahen Auswirkungen lässt sich aktuell nicht abschätzen . Drucksache 19/15627 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung abschätzen, inwiefern bundesweit der Rückgang an Bestellungen bzw. die Zunahme an Kurzarbeit im Industriesektor auf den Umstieg auf die Elektromobilität zurückzuführen ist? Hierüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 7. Wie hat sich die Anzahl der sog. konjunkturbedingten Kurzarbeiter seit September 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern pro Monat entwickelt (bitte in einer Tabelle darstellen)? Seit September 2018 hat sich die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer , die das Kurzarbeitergeld nach § 96 SGB III bezogen haben, in den einzelnen Bundesländern, wie aus der als Anlage beigefügten Tabelle ersichtlich, entwickelt . Bei den für die Monate Mai bis August 2019 angegebenen Zahlen handelt es sich um von der Bundesagentur für Arbeit hochgerechnete vorläufige Daten. 8. Inwiefern hat die Bundesregierung diese Entwicklung bei der Abfassung der letzten Steuerschätzung im Mai 2018 bereits berücksichtigt? 9. Inwiefern spielt diese Entwicklung bei der Erstellung der kommenden Steuerschätzung eine Rolle, die voraussichtlich am 30. Oktober 2019 veröffentlicht wird? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. In die Steuerschätzungen fließen die gesamtwirtschaftlichen Projektionen der Bundesregierung als Grundlage ein. Diese basieren auf dem zur Projektionserstellung jeweils aktuellen Datenstand. 10. Welche Kritikpunkte sind der Bundesregierung an dem in Aussicht gestellten sog. Transformationskurzarbeitergeld bislang bekannt, wonach Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld von einem Qualifizierungsplan der Betriebsparteien abhängig werden sollen (www.zdf.de/nachrichten/h eute/heil-kuendigt-gesetz-kurzarbeit-soll-erleichtert-werden-100.html)? a) Wurde in diesem Zusammenhang eine Kritik an die Bundesregierung gerichtet, dass das Abhängigmachen von Verbesserungen bei der Kurzarbeit etwa von einem Qualifizierungsplan der Betriebsparteien von den Unternehmen mehrheitlich abgelehnt werde? b) Wurde in diesem Zusammenhang gegenüber der Bundesregierung geäußert, dass es Unternehmen gebe, die im Falle eines solchen Junktims die Arbeitsverhältnisse eher beenden als fortführen würden ? Die Bundesregierung wird prüfen, ob die Instrumente des Qualifizierungschancengesetzes und des Kurzarbeitergeldes nachgeschärft oder angepasst werden müssen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15627 Drucksache 19/15627 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15627 Drucksache 19/15627 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333