Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14210 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Nutzung von digitalen Innovationen für nachhaltige Entwicklung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014–2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Digit ale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 (www.eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0245:FI N:DE:PDF) und, nach Auffassung der Fragesteller, mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland. In Fachmedien wurde an der Digitalen Agenda 2014–2017 kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digitale-a genda-ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der Digitalen Agenda 2014–2017 nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www. zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierung-breitbandwlan ). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen “ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigt-neue-digit ale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeut sche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641). Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht Deutscher Bundestag Drucksache 19/15629 19. Wahlperiode 02.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 28. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechen-b ei-Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerin-u nd-das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/8375974 .html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/975 226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategiedigitalisierung -data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme „Nutzung von digitalen Innovationen für nachhaltige Entwicklung “ wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ (www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1552758/ 40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisie rung-data.pdf?download=1) unter anderem folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd., S. 56 f.): • Blockchain: Beratung zu den benötigten Gesetzesgrundlagen (zum Beispiel digitale Landregister in Georgien) und Förderung des praktischen Einsatzes von Blockchain, unter anderem durch die Konferenz „Chain2Sustain“ (29. November 2018) (erl.) zur Prüfung der Blockchain- Technologie im Bereich Entwicklungszusammenarbeit und mindestens zwei Pilotprojekte im Bereich Blockchain wie TruBudget; • „Internet der Dinge“: Gemeinsam mit zwei Digitalunternehmen wird in Ostafrika eine Plattform für den Austausch von Daten und die Unterstützung der Lieferketten im Landwirtschaftssektor aufgebaut. Die Daten kommen unter anderem von Sensorsystemen, die mithilfe von „Internet der Dinge“-Technologie sehr lokale Wetterdaten generieren und verarbeiten ; • Funktechnologien: Innovative Lösungen für Internetzugang in ländlichen Regionen werden mit dem Fraunhofer-Institut ausgewertet („Connecting the Unconnected“). Ein Pilotprojekt wird geprüft; • Künstliche Intelligenz: Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bringt die entwicklungspolitische Sicht zu künstlicher Intelligenz in nationale Strategien wie die KI- Strategie Deutschlands, in internationale Initiativen der Vereinten Nationen wie „UN Global Pulse“ sowie in erste Pilotprojekte ein; • Ein Fonds für offene Digitalinnovationen des BMZ wird geprüft, um neue Instrumente zur Förderung von lokalen Innovationen zu erproben; • Der Einsatz von Open-Source-Software in den genannten Schlüsseltechnologien wird gefördert, um in Entwicklungsländern kostengünstige, anpassbare und aktuelle Digitaltechnologien bereitstellen zu können; • Derzeit werden zwei digitale Pilotprojekte im Bereich Landwirtschaft/ nachhaltige Agrarlieferketten geprüft. Mögliche Themen sind: Rückverfolgbarkeit zum Beispiel durch Blockchain-Technologie, Monitoring landwirtschaftlicher Landnutzung und/oder Datenmanagement in Lieferketten; • Ausbau der „openHIMIS“-Initiative – einer Open-Source-Software, die das Management von Systemen zur sozialen (Gesundheits-)Sicherung unterstützt . Durch die hohe Interoperabilität kann openHIMIS von Entwicklungsländern einfacher adaptiert und für E-Health-Systeme genutzt werden , um eine flächendeckende Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Drucksache 19/15629 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Umsetzungsstrategie ist das strategische Dach aller wichtigen digitalpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung. Sie wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Zuletzt wurde eine aktualisierte Fassung dem Kabinettausschuss Digitalisierung am 9. Oktober 2019 vorgelegt. Zu jedem Handlungsfeld werden die Schwerpunkte und Prioritäten einleitend beschrieben. Die einzelnen Vorhaben werden jeweils einem der Schwerpunkte zugeordnet. In der Umsetzungsstrategie ist auch der Stand der jeweiligen Maßnahmen enthalten. Die aktualisierte Umsetzungsstrategie ist unter folgendem Link öffentlich zugänglich: w w w . b u n d e s r e g i e r u n g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 9 9 2 8 1 4 / 1 6 0 5 0 3 6 / 6 1 c3db982d81ec0b4698548fd19e52f1/digitalisierung-gestalten-download-bpa-da ta.pdf 1. Wurden bereits zwei oder mehr Pilotprojekte wie z. B. das Projekt Tru- Budget im Bereich Blockchain durchgeführt? Ja. In Burkina Faso wird gegenwärtig ein Pilotprojekt zur Nutzung von TruBudget als nationales EZ-Instrument für alle geberfinanzierten Vorhaben durchgeführt. Die Brasilianische Entwicklungsbank (BNDES) hat TruBudget in ihr IT- System integriert. Die BNDES ist weltweit die erste Institution, die TruBudget operativ nutzt. 2. Wurde bereits eine Plattform für den Austausch von Daten und die Unterstützung der Lieferketten im Landwirtschaftssektor in Ostafrika aufgebaut ? Nein. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3. Wurden bereits innovative Lösungen für den Internetzugang in ländlichen Regionen mit der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. ausgewertet? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Ist bereits die Prüfung eines Pilotprojekts im Bereich Funktechnologien erfolgt? Ja, diese Prüfungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen. 5. Hat das BMZ die entwicklungspolitische Sicht zu künstlicher Intelligenz bereits in nationale Strategien und in internationale Initiativen der Vereinten Nationen eingebracht? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15629 6. Hat das BMZ die entwicklungspolitische Sicht zu künstlicher Intelligenz bereits in erste Pilotprojekte eingebracht? Ja. Das BMZ hat in einem ersten Schritt gemeinsam mit dem ghanaischen Digitalministerium und der ghanaischen Datenschutzbehörde die Entwicklung einer nationalen Strategie zur verantwortungsvollen Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) vereinbart. Die Implementierung der ghanaischen Strategie ist mit Unterstützung des GIZ-Neuvorhabens „Künstliche Intelligenz für Alle – FAIR Forward“ vorgesehen, einer Maßnahme im Rahmen der nationalen KI-Strategie der Bundesregierung. 7. Ist bereits die Prüfung eines Fonds für offene Digitalinnovationen des BMZ erfolgt, um neue Instrumente zur Förderung von lokalen Innovationen zu erproben? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 8. Wurde bereits mit der Förderung des Einsatzes von Open-Source-Software in den genannten Schlüsseltechnologien begonnen, um in Entwicklungsländern kostengünstige, anpassbare und aktuelle Digitaltechnologien bereitstellen zu können? Ja, zum Beispiel im Gesundheitssektor durch die Förderung der Open-Source- Software „openIMIS“. 9. Ist die Prüfung der zwei digitalen Pilotprojekte im Bereich Landwirtschaft /nachhaltige Agrarlieferketten bereits abgeschlossen? Die Prüfung des Pilotprojektes in Äthiopien ist seit dem 27.09.2019 abgeschlossen . Die Prüfung eines Pilotprojektes in Ruanda steht kurz vor dem Abschluss . In Bezug auf das Flächenmonitoringprojekt ist die Pilotphase noch nicht abgeschlossen. 10. Wurde die „openHIMIS“-Initiative bereits ausgebaut? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Hinweis: Die von den Fragestellern verwendete Bezeichnung „openHIMIS“ wurde ursprünglich für die Software benutzt, wird jedoch seit längerer Zeit nicht mehr verwendet. Die Initiative heißt offiziell „openIMIS“. Drucksache 19/15629 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333