Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Peter Boehringer und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15191 – Übergabe von Fördermittelbescheiden des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Immer wieder präsentieren sich Abgeordnete des Deutschen Bundestages öffentlichkeitswirksam bei der Übergabe von Fördermittelbescheiden des Bundes (vgl. exemplarisch z. B. www.dnn.de/Dresden/Lokales/600-000-Euro-vo m-Bund-fuer-Sanierung-der-Heilandskirche-in-Dresden-Cotta). Dabei entsteht nach Ansicht der Fragesteller der Eindruck, dass Bundestagsabgeordnete einen konkreten Einfluss auf die Fördermittelvergabe hätten und die Übergabe des Fördermittelbescheids zur Eigenwerbung verwenden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Übergabe von Fördermittelbescheiden des Bundes ist innerhalb der Bundesregierung nicht einheitlich geregelt. Zur Beantwortung der Fragen ist daher eine Ressortabfrage durchgeführt worden, mit der die Fragen durch die einzelnen Ressorts für ihren Geschäftsbereich beantwortet wurden. Ressort: Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 1. Nach welchen Vorgaben richtet sich die Übergabe von Fördermittelbescheiden des Bundes? a) Durch wen, wie, und mit welcher Frist werden im Vorfeld der Übergabe von Fördermittelbescheiden gegebenenfalls welche Bundestagsabgeordneten über Termine informiert? Die Vorgaben für die Übergabe von Fördermittelbescheiden richten sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG). Ein Fördermittelbescheid stellt einen Verwaltungsakt gemäß § 35 Satz 1 VwVfG dar. Er wird schriftlich erstellt und per Post und/oder elektronisch an den jeweiligen Zuwendungsempfänger versandt. Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post Deutscher Bundestag Drucksache 19/15634 19. Wahlperiode 02.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. als bekannt gegeben. Wird er elektronisch übermittelt, gilt er am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben (vgl. § 41 Absatz 1 und 2 VwVfG). Bundestagsabgeordnete werden seitens der BKM ebenso wenig wie Medienvertreter über die Übergabe von Fördermittelbescheiden informiert. Eine Übergabe von Fördermittelbescheiden durch Bundestagsabgeordnete ist aus kompetenzrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Ob im Einzelfall Abgeordnete oder die Presse von Seiten der Zuwendungsempfänger im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der jeweiligen Projekte eingebunden werden, wird nicht durch die BKM verantwortet und auch nicht nachgehalten. b) Durch wen, wie, und mit welcher Frist werden welche Medien über die Termine der Fördermittelübergabe informiert? Auf die Antwort zu Frage 1a wird verwiesen. 2. Welche Fördermittelbescheide des Bundes wurden in der aktuellen und der vergangenen Legislaturperiode innerhalb einer öffentlichen Veranstaltung durch jeweils wen übergeben (bitte einzeln wie zu Frage 1, zusätzlich nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittelempfängers sowie Ziel und Höhe der Förderung und Mitteilung, aus welchem Haushaltsansatz auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 1a wird verwiesen. 3. Welche Gründe gibt es dafür, dass einzelne Fördermittelbescheide innerhalb von öffentlichen Veranstaltungen übergeben werden (bitte einzeln für oben genannte Übergaben auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 1a wird verwiesen. 4. Welche Fördermittelbescheide wurden in der aktuellen Legislaturperiode durch a) Mitglieder des Deutschen Bundestages und b) Mitglieder der Bundesregierung außerhalb öffentlicher Veranstaltungen übergeben (bitte einzeln wie zu Frage 1 nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittelempfängers und Ziel der Förderung auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 1a wird verwiesen. 5. Nach welchen Gesichtspunkten, und durch wen werden die Personen, die Fördermittelbescheide übergeben, ausgewählt? Auf die Antwort zu Frage 1a wird verwiesen. Drucksache 19/15634 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort: Auswärtiges Amt (AA) Einzelplan: 05 1. „Nach welchen Vorgaben richtet sich die Übergabe von Fördermittelbescheiden des Bundes? Die Übergabe von Fördermittelbescheiden richtet sich im AA nach den Vorgaben des VwVfG. a) Durch wen, wie, und mit welcher Frist werden im Vorfeld der Übergabe von Fördermittelbescheiden gegebenenfalls welche Bundestagsabgeordneten über Termine informiert? Die Übergabe von Fördermittelbescheiden erfolgt postalisch, eine Information an Bundestagsabgeordnete erfolgt regelmäßig nicht. b) Durch wen, wie und mit welcher Frist werden welche Medien über die Termine der Fördermittelübergabe informiert?“ Medien werden durch das AA regelmäßig nicht über die postalische Bekanntgabe von Fördermittelbescheiden informiert. 2. „Welche Fördermittelbescheide des Bundes wurden in der aktuellen und der vergangenen Legislaturperiode innerhalb einer öffentlichen Veranstaltung durch jeweils wen übergeben (bitte einzeln wie zu Frage 1, zusätzlich nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittelempfängers sowie Ziel und Höhe der Förderung und Mitteilung, aus welchem Haushaltsansatz auflisten)?“ In der aktuellen und in der vergangenen Legislaturperiode wurden Fördermittelbescheide des AA nicht innerhalb einer öffentlichen Veranstaltung übergeben . 3. „Welche Gründe gibt es dafür, dass einzelne Fördermittelbescheide innerhalb von öffentlichen Veranstaltungen übergeben werden (bitte einzeln für oben genannte Übergaben auflisten)?“ Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. „Welche Fördermittelbescheide wurden in der aktuellen Legislaturperiode durch a) Mitglieder des Bundestages und b) Mitglieder der Bundesregierung außerhalb öffentlicher Veranstaltungen übergeben (bitte einzeln wie zu Frage 1 nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittelempfängers und Ziel der Förderung auflisten)?“ In der aktuellen Legislaturperiode wurden Fördermittelbescheide des AA nicht durch Mitglieder des Deutschen Bundestages übergeben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15634 5. „Nach welchen Gesichtspunkten, und durch wen werden die Personen, die Fördermittelbescheide übergeben, ausgewählt?“ Fördermittelbescheide des AA werden postalisch übermittelt. Ressort: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Einzelplan: 06 1. „Nach welchen Vorgaben richtet sich die Übergabe von Fördermittelbescheiden des Bundes? a) Durch wen, wie, und mit welcher Frist werden im Vorfeld der Übergabe von Fördermittelbescheiden gegebenenfalls welche Bundestagsabgeordneten über Termine in formiert? b) Durch wen, wie, und mit welcher Frist werden welche Medien über die Termine der Fördermittelübergabe informiert?“ Das Verfahren zum Erlass von Zuwendungsbescheiden richtet sich nach den anwendbaren Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung/BHO (hier insbesondere die §§ 23, 44 BHO) und des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV). Zuwendungsbescheide ergehen grundsätzlich schriftlich und werden durch Zustellung beim Fördermittelempfänger bekannt gegeben. Vorgaben für ggf. außerhalb des Zuwendungsverfahrens stattfindende symbolische Gesten existieren nicht. 2. „Welche Fördermittelbescheide des Bundes wurden in der aktuellen und der vergangenen Legislaturperiode innerhalb einer öffentlichen Veranstaltung durch jeweils wen übergeben (bitte einzeln wie zu Frage 1, zusätzlich nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittelempfängers sowie Ziel und Höhe der Förderung und Mitteilung, aus welchem Haushaltsansatz auflisten)?“ Etwaige symbolische Gesten im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen sind nicht Bestandteil von formellen Zuwendungsverfahren. Eine Aufstellung im Sinne der Fragestellung liegt nicht vor. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. „Welche Gründe gibt es dafür, dass einzelne Fördermittelbescheide innerhalb von öffentlichen Veranstaltungen übergeben werden (bitte einzeln für oben genannte Übergaben auflisten)?“ Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 4. „Welche Fördermittelbescheide wurden in der aktuellen Legislaturperiode durch a) Mitglieder des Bundestages und b) Mitglieder der Bundesregierung außerhalb öffentlicher Veranstaltungen übergeben (bitte einzeln wie zu Frage 1 nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittel-empfängers und Ziel der Förderung auflisten)?“ Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Drucksache 19/15634 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. „Nach welchen Gesichtspunkten, und durch wen werden die Personen, die Fördermittelbescheide übergeben, ausgewählt?“ Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Ressort: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Einzelplan: 07 1. „Nach welchen Vorgaben richtet sich die Übergabe von Fördermittelbescheiden des Bundes?“ Für die Bekanntgabe von Fördermittelbescheiden des Bundes gelten die allgemeinen Regelungen für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten, insbesondere das VwVfg und das Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG). Für die administrative Abwicklung bei Zuwendungen des BMJV sind das BVA (Bundesverwaltungsamt ) und die BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) als zentrale Dienstleister eingeschaltet. Es sind keine Fälle bekannt, in denen es zu einer persönlichen Übergabe von Fördermittelbescheiden gekommen ist. a) „Durch wen, wie, und mit welcher Frist werden im Vorfeld der Übergabe von Fördermittelbescheiden gegebenenfalls welche Bundestagsabgeordneten über Termine informiert?“ Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. b) Durch wen, wie und mit welcher Frist werden welche Medien über die Termine der Fördermittelübergabe informiert?“ Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 2. „Welche Fördermittelbescheide des Bundes wurden in der aktuellen und der vergangenen Legislaturperiode innerhalb einer öffentlichen Veranstaltung durch jeweils wen übergeben (bitte einzeln auflisten wie zu Frage 1, zusätzlich nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittelempfängers sowie Ziel und Höhe der Förderung und Mitteilung, aus welchem Haushaltsansatz)?“ Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. „Welche Gründe gibt es dafür, dass einzelne Fördermittelbescheide innerhalb von öffentlichen Veranstaltungen übergeben werden (bitte einzeln für oben genannte Übergaben auflisten)?“ Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15634 4. „Welche Fördermittelbescheide wurden in der aktuellen Legislaturperiode durch a) Mitglieder des Bundestages und b) Mitglieder der Bundesregierung außerhalb öffentlicher Veranstaltungen übergeben (bitte einzeln auflisten wie zu Frage 1 nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger , Sitz des Fördermittelempfängers und Ziel der Förderung)?“ Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5. „Nach welchen Gesichtspunkten, und durch wen werden die Personen, die Fördermittelbescheide übergeben, ausgewählt?“ Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Ressort: Bundesministerium der Finanzen (BMF) Einzelplan: 08 sowie Kapitel 6004 1. „Nach welchen Vorgaben richtet sich die Übergabe von Fördermittelbescheiden des Bundes? a) Durch wen, wie, und mit welcher Frist werden im Vorfeld der Übergabe von Fördermittelbescheiden gegebenenfalls welche Bundestagsabgeordneten über Termine informiert? b) Durch wen, wie, und mit welcher Frist werden welche Medien über die Termine der Fördermittelübergabe informiert?“ Im Zuständigkeitsbereich des Einzelplans 08 und des Kapitels 6004 werden Zuwendungsbescheide den Empfängern ausschließlich nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes (in der Regel durch die Post) zugestellt. Eine Beteiligung oder Unterrichtung von Bundestagsabgeordneten oder den Medien erfolgt nicht. 2. Welche Fördermittelbescheide des Bundes wurden in der aktuellen und der vergangenen Legislaturperiode innerhalb einer öffentlichen Veranstaltung durch jeweils wen übergeben (bitte einzeln wie zu Frage 1, zusätzlich nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittelempfängers sowie Ziel und Höhe der Förderung und Mitteilung, aus welchem Haushaltsansatz auflisten )?“ Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. „Welche Gründe gibt es dafür, dass einzelne Fördermittelbescheide innerhalb von öffentlichen Veranstaltungen übergeben werden (bitte einzeln für oben genannte Übergaben auflisten)?“ Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Drucksache 19/15634 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. „Welche Fördermittelbescheide wurden in der aktuellen Legislaturperiode durch a) Mitglieder des Bundestages und b) Mitglieder der Bundesregierung außerhalb öffentlicher Veranstaltungen übergeben (bitte einzeln wie zu Frage 1 nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittelempfängers und Ziel der Förderung auflisten)?“ Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5. „Nach welchen Gesichtspunkten, und durch wen werden die Personen, die Fördermittelbescheide übergeben, ausgewählt?“ Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Ressort Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: (BMWi) Einzelplan: 09 1. „Nach welchen Vorgaben richtet sich die Übergabe von Fördermittelbescheiden des Bundes? b) Durch wen, wie, und mit welcher Frist werden im Vorfeld der Übergabe von Fördermittelbescheiden gegebenenfalls welche Bundestagsabgeordneten über Termine informiert? b) Durch wen, wie, und mit welcher Frist werden welche Medien über die Termine der Fördermittelübergabe informiert?“ Neben den allgemeinen Formvorschriften des § 37 VwVfG sowie der Verwaltungsvorschrift Nr. 4.1 zu § 44 BHO gibt es keine weiteren Vorgaben für die Übergabe von Fördermittelbescheiden. Es handelt sich hierbei um Einzelfallentscheidungen der Hausleitung, die im Rahmen der notwendigen Gesamtsteuerung des BMWi regelmäßig über den anstehenden Start von Programmen und Vorhaben informiert wird. Relevante Kriterien sind hierbei neben der terminlichen Verfügbarkeit die wirtschafts-, energie-, industrie- bzw. mittelstandpolitische Bedeutung eines Programms bzw. eines Vorhabens. 2. „Welche Fördermittelbescheide des Bundes wurden in der aktuellen und der vergangenen Legislaturperiode innerhalb einer öffentlichen Veranstaltung durch jeweils wen übergeben (bitte einzeln wie zu Frage 1, zusätzlich nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittelempfängers sowie Ziel und Höhe der Förderung und Mitteilung, aus welchem Haushaltsansatz auflisten)?“ Die erfragten Daten werden in der gewünschten Form nicht erfasst und vorgehalten . 3. „Welche Gründe gibt es dafür, dass einzelne Fördermittelbescheide innerhalb von öffentlichen Veranstaltungen übergeben werden (bitte einzeln für oben genannte Übergaben auflisten)?“ Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15634 4. „Welche Fördermittelbescheide wurden in der aktuellen Legislaturperiode durch a) Mitglieder des Bundestages und b) Mitglieder der Bundesregierung außerhalb öffentlicher Veranstaltungen übergeben (bitte einzeln wie zu Frage 1 nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittelempfängers und Ziel der Förderung auflisten)?“ Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 5. „Nach welchen Gesichtspunkten, und durch wen werden die Personen, die Fördermittelbescheide übergeben, ausgewählt?“ Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Ressort: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Einzelplan: 10 1. „Nach welchen Vorgaben richtet sich die Übergabe von Fördermittelbescheiden des Bundes? a) Durch wen, wie, und mit welcher Frist werden im Vorfeld der Übergabe von Fördermittelbescheiden gegebenenfalls welche Bundestagsabgeordneten über Termine informiert? b) Durch wen, wie, und mit welcher Frist werden welche Medien über die Termine der Fördermittelübergabe informiert?“ Es handelt sich hierbei um Einzelfallentscheidungen. Relevante Kriterien sind hierbei neben der terminlichen Verfügbarkeit die agrarpolitische Bedeutung eines Programms bzw. eines Fördervorhabens. 2. „Welche Fördermittelbescheide des Bundes wurden in der aktuellen und der vergangenen Legislaturperiode innerhalb einer öffentlichen Veranstaltung durch jeweils wen übergeben (bitte einzeln wie zu Frage 1, zusätzlich nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittelempfängers sowie Ziel und Höhe der Förderung und Mitteilung, aus welchem Haushaltsansatz auflisten)?“ Die erfragten Daten werden in der gewünschten Form nicht erfasst und vorgehalten . 3. „Welche Gründe gibt es dafür, dass einzelne Fördermittelbescheide innerhalb von öffentlichen Veranstaltungen übergeben werden (bitte einzeln für oben genannte Übergaben auflisten)?“ Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Drucksache 19/15634 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. „Welche Fördermittelbescheide wurden in der aktuellen Legislaturperiode durch a) Mitglieder des Bundestages und b) Mitglieder der Bundesregierung außerhalb öffentlicher Veranstaltungen übergeben (bitte einzeln wie zu Frage 1 nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittelempfängers und Ziel der Förderung auflisten)?“ Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 5. „Nach welchen Gesichtspunkten und durch wen werden die Personen, die Fördermittelbescheide übergeben, ausgewählt?“ Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Ressort: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Einzelplan: 11 1. „Nach welchen Vorgaben richtet sich die Übergabe von Fördermittelbescheiden des Bundes? a) Durch wen, wie, und mit welcher Frist werden im Vorfeld der Übergabe von Fördermittelbescheiden gegebenenfalls welche Bundestagsabgeordneten über Termine informiert? b) Durch wen, wie, und mit welcher Frist werden welche Medien über die Termine der Fördermittelübergabe informiert?“ Die Förderbescheide des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden in Form eines schriftlichen Verwaltungsaktes gegenüber dem Zuwendungsempfänger erlassen. Die Zustellung des jeweiligen Bescheides erfolgt auf dem Postweg . Der Bescheid erlangt Rechtskraft nach Ablauf der Einspruchsfrist (1 Monat ) oder durch einen förmlichen Rechtsmittelverzicht des Zuwendungsempfängers . Eine anderweitige Übergabe – bspw. im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung oder durch einzelne Bundestagsabgeordnete – ist durch das BMAS in dem fraglichen Zeitraum nicht erfolgt. 2. „Welche Fördermittelbescheide des Bundes wurden in der aktuellen und der vergangenen Legislaturperiode innerhalb einer öffentlichen Veranstaltung durch jeweils wen übergeben (bitte einzeln wie zu Frage 1, zusätzlich nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittelempfängers sowie Ziel und Höhe der Förderung und Mitteilung, aus welchem Haushaltsansatz auflisten)?“ Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. „Welche Gründe gibt es dafür, dass einzelne Fördermittelbescheide innerhalb von öffentlichen Veranstaltungen übergeben werden (bitte einzeln für oben genannte Übergaben auflisten)?“ Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15634 4. „Welche Fördermittelbescheide wurden in der aktuellen Legislaturperiode durch a) Mitglieder des Bundestages und b) Mitglieder der Bundesregierung außerhalb öffentlicher Veranstaltungen übergeben (bitte einzeln wie zu Frage 1 nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittelempfängers und Ziel der Förderung auflisten)?“ Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5. „Nach welchen Gesichtspunkten, und durch wen werden die Personen, die Fördermittelbescheide übergeben, ausgewählt?“ Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Ressort: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Einzelplan: 12 1. „Nach welchen Vorgaben richtet sich die Übergabe von Fördermittelbescheiden des Bundes? a) Durch wen, wie, und mit welcher Frist werden im Vorfeld der Übergabe von Fördermittelbescheiden gegebenenfalls welche Bundestagsabgeordneten über Termine informiert? Erfolgt die Übergabe von Fördermittelbescheiden im Rahmen von Veranstaltungen , informieren die Fachreferate gegebenenfalls Bundestagsabgeordnete, in deren Wahlkreis eine geförderte Kommune liegt, insbesondere wenn kein Vertreter der jeweiligen Kommune anwesend sein kann. b) Durch wen, wie, und mit welcher Frist werden welche Medien über die Termine der Fördermittelübergabe informiert?“ Die Information der Medien erfolgt durch die Unterabteilung Presse und Kommunikation je nach Relevanz einer Veranstaltung. 2. „Welche Fördermittelbescheide des Bundes wurden in der aktuellen und der vergangenen Legislaturperiode innerhalb einer öffentlichen Veranstaltung durch jeweils wen übergeben (bitte einzeln wie zu Frage 1, zusätzlich nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittelempfängers sowie Ziel und Höhe der Förderung und Mitteilung, aus welchem Haushaltsansatz auflisten)?“ Die Veranstaltungen dienten u. a. der Übergabe von Urkunden zu Förderbescheiden in mehreren hundert Fällen (z. B. Elektromobilität, Breitbandausbau). Im Übrigen ergeben sich die Förderbescheide, die in öffentlichen Veranstaltungen übergeben wurden, aus der nachfolgenden Tabelle. Alle Informationen zu den Fördernehmern (Name und Anschrift des Empfängers, Gegenstand der Förderung und Förderhöhe) sind über die Förderdatenbank des Bundes öffentlich zugänglich (www.foerderdatenbank.de/). Drucksache 19/15634 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Datum Übergebende Person Veranstaltung Empfänger Ziel der Förderung Höhe der Förderung in Euro HH-Titel 24.03. 2015 Unterabteilungsleiterin (UALin) Worringen (BMVI); Senator für Wirtschaft , Arbeit und Häfen in Bremen, Martin Günthner Veranstaltung des Projektträgers anlässlich der Übergabe des Förderbescheides KV (Kombinierter Verkehr) Terminal Bremen Hansakai Förderung des Kombinierten Verkehrs 3,3 Mio. 1210 – 892 41 06.07. 2016 Bundesminister (BM) Dobrindt Veranstaltung zur Übergabe von Förderbescheiden im BMVI Rhein-Sieg- Kreis Siegburg NRVP 2020 – Ein Rad für alle Fälle 84.000 1210 – 63 201 06.07. 2016 BM Dobrindt Veranstaltung zur Übergabe von Förderbescheiden im BMVI Technische Universität Kaiserslautern NRVP 2020 – Sicherheitsorientierte Fahrerassistenzsysteme für Elektrofahrräder (SIFAFE) 396.105 1210 – 68 601 06.07. 2016 BM Dobrindt Veranstaltung zur Übergabe von Förderbescheiden im BMVI Regionalverband Frankfurt Rhein Main Nationaler Radverkehrsplan 2020 (NRVP 2020) Fahrradmobilität an großen Gewerbe- und Industriestandorten am Beispiel des Frankfurter Flughafens 203.390 1210 – 63 201 06.07. 2016 BM Dobrindt Veranstaltung zur Übergabe von Förderbescheiden im BMVI Allgemeiner Deutscher Fahrradclub e.V. Berlin (ADFC) NRVP 2020 – Durchführung ADFC- Fahrrad-klima-Test 2016/2017 und Fortschreibung der Methodik für den ADFC-Fahrradklima- Test 149.316 1210 – 68 601 06.07. 2016 BM Dobrindt Veranstaltung zur Übergabe von Förderbescheiden im BMVI Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. Köln NRVP 2020 – Technologischwirtschaftli - che Prozessanalyse der Einsatzmöglichkeiten von Lastenrädern in kommunalen Einrichtungen öffentlichen Rechts am Beispiel des Deutschen Zentrums für Luftund Raumfahrt e.V. 203.390 1210 – 68 601 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/15634 Datum Übergebende Person Veranstaltung Empfänger Ziel der Förderung Höhe der Förderung in Euro HH-Titel 06.07. 2016 BM Dobrindt Veranstaltung zur Übergabe von Förderbescheiden im BMVI Stadtreinigung Hamburg AöR NRVP 2020 – Technologischwirtschaftli - che Prozessanalyse der Einsatzmöglichkeiten von Lastenrädern in kommunalen Einrichtungen öffentlichen Rechts am Beispiel der Stadtreinigung Hamburg 34.483 1210 – 63 201 06.07. 2016 BM Dobrindt Veranstaltung zur Übergabe von Förderbescheiden im BMVI Technische Universität Dresden NRVP 2020 – Evaluation im Radverkehr – Erarbeitung eines Leitfadens für Kommunen 115.369 1210 – 68 601 06.07. 2016 BM Dobrindt Veranstaltung zur Übergabe von Förderbescheiden im BMVI Medizinische Hochschule Hannover NRVP 2020 – Prospektive Studie zu gesundheitsfördernden Effekten der Pedelec- Nutzung 328.769 1210 – 68 601 06.07. 2016 BM Dobrindt Veranstaltung zur Übergabe von Förderbescheiden im BMVI Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover NRVP 2020 – Prospektive Studie zu gesundheitsfördernden Effekten der Pedelec- Nutzung 64.805 1210 – 68 601 3. „Welche Gründe gibt es dafür, dass einzelne Fördermittelbescheide innerhalb von öffentlichen Veranstaltungen übergeben werden (bitte einzeln für oben genannte Übergaben auflisten)?“ Förderbescheide werden durch die Leitung des BMVI im Rahmen einer gesonderten Veranstaltung übergeben, wenn die einzelnen Fördermaßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der verkehrspolitischen Ziele darstellen. 4. „Welche Fördermittelbescheide wurden in der aktuellen Legislaturperiode durch a) Mitglieder des Bundestages und b) Mitglieder der Bundesregierung außerhalb öffentlicher Veranstaltungen übergeben (bitte einzeln wie zu Frage 1 nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittelempfängers und Ziel der Förderung auflisten)?“ Datum Übergebende Person Empfänger Ziel der Förderung 30.01.2018 Parlamentarischer Staatssekretär (PSt) Barthle Hamburger Hochbahn AG Verkehrsbetriebe Hamburg Holstein Helmut-Schmidt- Universität HSU Aufbau eines neuen Busbetriebshofs für den Einsatz einer rein batterieelektrischen Busflotte sowie um die Nachrüstung eines bereits bestehenden Busbetriebshofs für die Versorgung von E-Bussen inkl. wissenschaftlicher Begleitung Drucksache 19/15634 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Datum Übergebende Person Empfänger Ziel der Förderung 28.11.2018 PSt Ferlemann Aktiengesellschaft „EMS“ AG Emden Umrüstung der Motorschiff (MS) „Münsterland“ auf Liquefied Natural Gas (LNG)-Antrieb 29.11.2018 PSt Ferlemann KV Terminal Osnabrück Förderung des Kombinierten Verkehrs 10.12.2018 PSt Ferlemann TT Line Lübeck-Travemünde Neubau von zwei RoPax-Fähren mit LNG-Antrieb 31.01.2019 PSt Ferlemann Stena Line Rostock Umbau der RoPax-Fähre „Mecklenburg-Vorpommern“ auf LNG-Antrieb 31.01.2019 PSt Ferlemann Nordic Hamburg Neubau von zwei Containerschiffen mit LNG-Antrieb 18.02.2019 BM Scheuer KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH Nachrüstung von ÖPNV- Dieselbussen der Schadstoffklassen EURO III, IV, V und EEV mit Abgasnachbehandlungssystemen zur Senkung des NO2-Ausstoßes 19.02.2019 BM Scheuer Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH Nachrüstung von ÖPNV- Dieselbussen der Schadstoffklassen EURO III, IV, V und EEV mit Abgasnachbehandlungssystemen zur Senkung des NO2-Ausstoßes 19.02.2019 BM Scheuer Kölner Verkehrsbetriebe AG Nachrüstung von ÖPNV- Dieselbussen der Schadstoffklassen EURO III, IV, V und EEV mit Abgasnachbehandlungssystemen zur Senkung des NO2-Ausstoßes 06.05.2019 PSt Ferlemann KV Terminal Neumünster Förderung des Kombinierten Verkehrs 03.07.2019 PSt Bilger KV Terminal Kodersdorf Förderung des Kombinierten Verkehrs 23.09.2019 PSt Ferlemann und MdB Mattfeld (CDU) Land Niedersachsen Finanzhilfen für Radschnellwege 02.10.2019 PSt Ferlemann Clean Logistics Winsen/Luhe Umrüstung schwerer Diesel-Lkw auf Wasserstoff-Hybrid-Antrieb 5. „Nach welchen Gesichtspunkten, und durch wen werden die Personen, die Fördermittelbescheide übergeben, ausgewählt?“ Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/15634 Ressort: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Einzelplan: 16 1. „Nach welchen Vorgaben richtet sich die Übergabe von Fördermittelbescheiden des Bundes? a) Durch wen, wie, und mit welcher Frist werden im Vorfeld der Übergabe von Fördermittelbescheiden gegebenenfalls welche Bundestagsabgeordneten über Termine informiert? Im zeitlichen Zusammenhang mit der Übergabe von Fördermittelbescheiden findet mit Blick auf eine Reihe von Förderprogrammen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in der Regel eine schriftliche Information der Wahlkreisabgeordneten des Deutschen Bundestags durch die Leitung des Hauses statt. b) Durch wen, wie, und mit welcher Frist werden welche Medien über die Termine der Fördermittelübergabe informiert?“ Eine Information der Medien über öffentliche Termine zur Übergabe von Fördermittelbescheiden im Rahmen von Förderprogrammen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erfolgt i. d. R. im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Übergabetermin. Instrumente der Pressearbeit sind z. B. Pressemitteilungen oder Twitterbotschaften des Ministeriums , daneben kann auch durch die geförderten Unternehmen Pressearbeit erfolgen . 2. „Welche Fördermittelbescheide des Bundes wurden in der aktuellen und der vergangenen Legislaturperiode innerhalb einer öffentlichen Veranstaltung durch jeweils wen übergeben (bitte einzeln wie zu Frage 1, zusätzlich nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittelempfängers sowie Ziel und Höhe der Förderung und Mitteilung, aus welchem Haushaltsansatz auflisten)?“ Die Frage 2 wird mit der tabellarischen Aufstellung in der „Anlage zu Frage 2“ beantwortet. 3. „Welche Gründe gibt es dafür, dass einzelne Fördermittelbescheide innerhalb von öffentlichen Veranstaltungen übergeben werden (bitte einzeln für oben genannte Übergaben auflisten)?“ Ein zentrales Motiv für die Übergabe von Fördermittelbescheiden im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen besteht bei den Förderprogrammen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit darin, den Bekanntheitsgrad des Förderprogramms bzw. des konkreten Förderprojektes zu steigern, um so z. B. zur besseren Verbreitung einer Fördermaßnahme beizutragen. Drucksache 19/15634 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. „Welche Fördermittelbescheide wurden in der aktuellen Legislaturperiode durch a) Mitglieder des Bundestages und b) Mitglieder der Bundesregierung außerhalb öffentlicher Veranstaltungen übergeben (bitte einzeln wie zu Frage 1 nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittelempfängers und Ziel der Förderung auflisten)?“ 5. „Nach welchen Gesichtspunkten, und durch wen werden die Personen, die Fördermittelbescheide übergeben, ausgewählt?“ Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Die Übergabe von Fördermittelbescheiden im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen für Förderprogramme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erfolgt in der Regel durch hochrangige Vertreter des Bundesministeriums oder der Behörden in seinem Geschäftsbereich, siehe hierzu Antwort zu Frage 2. Ressort: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Einzelplan: 17 1. „Nach welchen Vorgaben richtet sich die Übergabe von Fördermittelbescheiden des Bundes? Die Übergabe von Fördermittelbescheiden des Bundes richtet sich allein nach den §§ 23, 44 BHO sowie den entsprechenden Bestimmungen des VwVfG und des VwZG. Die Übergabe der Fördermittelbescheide des Bundes erfolgt hierbei im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) regelmäßig auf postalischem Wege. a) Durch wen, wie, und mit welcher Frist werden im Vorfeld der Übergabe von Fördermittelbescheiden gegebenenfalls welche Bundestagsabgeordneten über Termine informiert? Eine systematische proaktive Informationsübermittlung an Bundestagsabgeordnete zur Übergabe von Fördermittelbescheiden durch das BMFSFJ erfolgt nicht. Das BMFSFJ beantwortet aber selbstverständlich diesbezügliche Fragen aus dem Parlament. b) Durch wen, wie, und mit welcher Frist werden welche Medien über die Termine der Fördermittelübergabe informiert?“ Wenn die Übergabe eines Fördermittelbescheides als berichterstattungsrelevant eingeschätzt wird, werden Medien durch die Pressestelle des BMFSFJ einige Tage zuvor per E-Mail auf den Termin hingewiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/15634 2. „Welche Fördermittelbescheide des Bundes wurden in der aktuellen und der vergangenen Legislaturperiode innerhalb einer öffentlichen Veranstaltung durch jeweils wen übergeben (bitte einzeln wie zu Frage 1, zusätzlich nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittelempfängers sowie Ziel und Höhe der Förderung und Mitteilung, aus welchem Haushaltsansatz auflisten)?“ Übergabe eines Zuwendungsbescheides durch die Bundesministerin Dr. Franziska Giffey. Empfängerin des Bescheides war die Stadt Kaufbeuren (Bayern). Die Übergabe fand am 21. September 2019 statt. Bei dem Zuwendungsbescheid handelte es sich um eine Erhöhung der Fördermittel, die die Stadt im Rahmen der Förderung als „Partnerschaft für Demokratie“ erhält. Die Förderung , die die Eröffnung und den Betrieb des Hauses der Demokratie (Pop-Up- Store) zum Ziel hatte, umfasst eine Höhe vom 5.000,00 Euro. Diese Förderung erfolgt aus dem Haushaltsansatz des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (Kapitel/Titel: 1702 684 04). 3. „Welche Gründe gibt es dafür, dass einzelne Fördermittelbescheide innerhalb von öffentlichen Veranstaltungen übergeben werden (bitte einzeln für oben genannte Übergaben auflisten)?“ Grundsätzlich werden Zuwendungsbescheide, wie bereits ausgeführt, nicht im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen übergeben, sondern erfolgen regelmäßig auf postalischem Wege. In dem in der Antwort zu Frage 2 dargelegten Fall fand am Tag der Bewilligung ein lang geplanter Termin der Bundesministerin Dr. Franziska Giffey in Kaufbeuren statt, eine Übergabe des Bescheides durch die Bundesministerin Dr. Franziska Giffey bot sich daher an. 4. „Welche Fördermittelbescheide wurden in der aktuellen Legislaturperiode durch a) Mitglieder des Bundestages und Durch Mitglieder des Deutschen Bundestages wurden in der aktuellen Legislaturperiode keine Fördermittelbescheide übergeben. b) Mitglieder der Bundesregierung außerhalb öffentlicher Veranstaltungen übergeben (bitte einzeln wie zu Frage 1 nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittelempfängers und Ziel der Förderung auflisten)?“ Datum Fördernehmer Standort Übergabe erfolgt durch: Ziel der Förderung 01.02.2019 Senat Berlin Land Berlin Bundesministerin Dr. Franziska Giffey sowie Senatorin Sandra Scheeres Bundesprogramm „Pro- Kindertagespflege“ für mehr Qualifizierung, bessere Tätigkeitsbedingungen , gute Vernetzung und Kooperationen Drucksache 19/15634 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Datum Fördernehmer Standort Übergabe erfolgt durch: Ziel der Förderung 09.05.2019 Arbeiterwohlfahrt AWO Landesverband Brandenburg e.V. Kita Spatzennest, Straußberg Bundesministerin Dr. Franziska Giffey Bundesprogramm Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher für Förderung von vergüteten praxisintegrierten Ausbildungsplätzen , Stärkung der Praxisanleitung durch Qualifizierung und Freistellung , Verbleib von Fachkräften im Berufsfeld fördern 01.10.2019 Ricam Hospiz Stiftung Berlin Bundesministerin Dr. Franziska Giffey Förderung wird gewährt im Rahmen des Pilotprogramms „In jedem Alter: Häusliches Wohnen stärken , pflegende Angehörige entlasten“ und dient der Verbesserung der Außenanlage und Innenausstattung des Hospizzentrums 05.12.2017 Stadt Garbsen Garbsen Parlamentarische Staatssekretärin (PSt ´in) Caren Marks Bundesprogramm „Kita- Einstieg“ – Abbau von Zugangshürden zu Kitas, um allen Kindern eine Teilhabe zu ermöglichen 08.05.2018 Stadt Langenhagen Langenhagen PSt´in Caren Marks Bundesprogramm „Kita- Einstieg“ – Abbau von Zugangshürden zu Kitas, um allen Kindern eine Teilhabe zu ermöglichen 12.09.2019 Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) Parlamentarischer Staatssekretär Stefan Zierke Projektförderung „Koordinierungs- und Vernetzungsstelle zur Hospiz- und Palliativversorgung “ dient der Umsetzung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ und ihrer Handlungsempfehlungen Hinweis: Die Übergabe der Fördermittelbescheide durch die Parlamentarischen Staatssekretär Innen erfolgte in ihrer Funktion als VertreterInnen der Bundesministerin und nicht in ihrer Funktion als ParlamentarierInnen. 5. „Nach welchen Gesichtspunkten, und durch wen werden die Personen, die Fördermittelbescheide übergeben, ausgewählt?“ Die Ressorts prüfen und entscheiden nach § 25 Absatz 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) in eigener Verantwortung über Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/15634 derartige Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Für diesen ressortinternen Prüfprozess gibt es keine ressortweiten, allgemeinverbindlichen Vorgaben. Ressort: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Einzelplan: 23 1. „Nach welchen Vorgaben richtet sich die Übergabe von Fördermittelbescheiden des Bundes? Gemäß VV Nr. 4.1 zu § 44 BHO werden Zuwendungen durch schriftlichen Zuwendungsbescheid bewilligt. Die Zustellung der Zuwendungsbescheide erfolgt gemäß § 2 Absatz 2 VwZG in der Regel per Post und nur in Ausnahmefällen (z. B. bei besonderer Eilbedürftigkeit) unmittelbar durch die Behörde (BMZ). a) Durch wen, wie, und mit welcher Frist werden im Vorfeld der Übergabe von Fördermittelbescheiden gegebenenfalls welche Bundestagsabgeordneten über Termine informiert? Fehlanzeige. b) Durch wen, wie, und mit welcher Frist werden welche Medien über die Termine der Fördermittelübergabe informiert?“ Fehlanzeige. 2. „Welche Fördermittelbescheide des Bundes wurden in der aktuellen und der vergangenen Legislaturperiode innerhalb einer öffentlichen Veranstaltung durch jeweils wen übergeben (bitte einzeln wie zu Frage 1, zusätzlich nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittelempfängers sowie Ziel und Höhe der Förderung und Mitteilung, aus welchem Haushaltsansatz auflisten)?“ Fehlanzeige. 3. „Welche Gründe gibt es dafür, dass einzelne Fördermittelbescheide innerhalb von öffentlichen Veranstaltungen übergeben werden (bitte einzeln für oben genannte Übergaben auflisten)?“ Fehlanzeige. 4. „Welche Fördermittelbescheide wurden in der aktuellen Legislaturperiode durch a) Mitglieder des Bundestages und Fehlanzeige. b) Mitglieder der Bundesregierung außerhalb öffentlicher Veranstaltungen übergeben (bitte einzeln wie zu Frage 1 nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittelempfängers und Ziel der Förderung auflisten)?“ Fehlanzeige. Drucksache 19/15634 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. „Nach welchen Gesichtspunkten, und durch wen werden die Personen, die Fördermittelbescheide übergeben, ausgewählt?“ Fehlanzeige. Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Einzelplan: 30 1. „Nach welchen Vorgaben richtet sich die Übergabe von Fördermittelbescheiden des Bundes? a) Durch wen, wie, und mit welcher Frist werden im Vorfeld der Übergabe von Fördermittelbescheiden gegebenenfalls welche Bundestagsabgeordneten über Termine informiert? b) Durch wen, wie, und mit welcher Frist werden welche Medien über die Termine der Fördermittelübergabe informiert?“ 2. „Welche Fördermittelbescheide des Bundes wurden in der aktuellen und der vergangenen Legislaturperiode innerhalb einer öffentlichen Veranstaltung durch jeweils wen übergeben (bitte einzeln wie zu Frage 1, zusätzlich nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittelempfängers sowie Ziel und Höhe der Förderung und Mitteilung, aus welchem Haushaltsansatz auflisten)?“ 3. „Welche Gründe gibt es dafür, dass einzelne Fördermittelbescheide innerhalb von öffentlichen Veranstaltungen übergeben werden (bitte einzeln für oben genannte Übergaben auflisten)?“ 4. „Welche Fördermittelbescheide wurden in der aktuellen Legislaturperiode durch a) Mitglieder des Bundestages und b) Mitglieder der Bundesregierung außerhalb öffentlicher Veranstaltungen übergeben (bitte einzeln wie zu Frage 1 nach Datum, übergebenden Personen, Fördermittelempfänger, Sitz des Fördermittelempfängers und Ziel der Förderung auflisten)?“ 5. „Nach welchen Gesichtspunkten und durch wen werden die Personen, die Fördermittelbescheide übergeben, ausgewählt?“ Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Die erfragten Daten werden in der gewünschten Form nicht erfasst und vorgehalten . In aller Regel werden Fördermittelbescheide postalisch zugestellt. Das BMBF bzw. die von ihm beauftragten Projektträger haben im erfragten Zeitraum allein in der Projektförderung rd. 38.000 Fördermittelbescheide erlassen. Fördermittelbescheide des BMBF werden nicht durch Dritte überreicht. Je nach terminlicher Verfügbarkeit und der bildungs- bzw. forschungspolitischen Bedeutung entscheidet die Hausleitung im Einzelfall zum Start eines Programms bzw. eines Vorhabens über die Wahrnehmung eines begleitenden öffentlichkeitswirksamen Termins. Diese Termine dienen nicht der Zustellung des rechtswirksamen Fördermittelbescheides. Ob und inwieweit in einzelnen Ausnahmefällen ein Fördermittelbescheid im Rahmen einer solchen Veranstaltung i. S. d. § 41 VwVfG bekanntgegeben wurde, lässt sich auch angesichts der o. g. Anzahl in der zur Beantwortung verfügbaren Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht aus den vorhandenen Aufzeichnungen und Unterlagen ermitteln. Die übrigen Ressorts der Bundesregierung haben Fehlanzeige gemeldet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/15634 Drucksache 19/15634 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/15634 Drucksache 19/15634 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/15634 Drucksache 19/15634 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/15634 Drucksache 19/15634 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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