Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Thomas Hacker, Hartmut Ebbing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15204 – Förderung Kultureller Bildung in der Kleist-Gedenkstätte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Bundeszentrale für politische Bildung meint kulturelle Bildung den „Lern- und Auseinandersetzungsprozess des Menschen mit sich, seiner Umwelt und der Gesellschaft im Medium der Künste und ihrer Hervorbringungen “ (www.bpb.de/gesellschaft/bildung/kulturelle-bildung/59910/was-ist-kult urelle-bildung?p=all, abgerufen am 23. Juli 2019). Sie befähige Bürgerinnen und Bürger zur „Teilhabe an kulturbezogener Kommunikation mit positiven Folgen für die gesellschaftliche Teilhabe insgesamt“ (ebd.). Durch die Teilhabe an Kultur kann ein gemeinsames Kulturverständnis geschaffen und somit der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden. Auch deshalb rückt die kulturelle Bildung immer stärker in den Blick der Öffentlichkeit (www.bmb f.de/de/kulturelle-bildung-5890.html, abgerufen am 17. Juli 2019). Gerade im letzten Jahrzehnt hat die Diskussion um die Wichtigkeit kultureller Bildung an Fahrt aufgenommen. So wird sie als ebenso wichtig für die Identitätsfindung von Gemeinschaft und Individuum wie auch für die Stärkung des Selbstbewusstseins im Umgang mit eigenen Ideen angesehen (www.bmbf.de/de/kultur elle-bildung-macht-kinder-selbstbewusst-2629.html, abgerufen am 17. Juli 2019). Kulturelle Bildung hat, als Bestandteil von Bildung, drei Funktionen: Sie trägt zur Persönlichkeitsbildung bei, ermöglicht politische und gesellschaftliche Teilhabe und bereitet letztlich auch auf die Berufstätigkeit vor (www.bpb.de/gesellschaft/bildung/kulturelle-bildung/59910/was-ist-kulturell e-bildung?p=all, abgerufen am 23. Juli 2019). In der Diskussion um die Integration und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund spielt kulturelle Bildung deshalb eine wichtige Rolle (www.kubi-onlin e.de/artikel/kulturelle-bildung-gesellschaftlicher-zusammenhalt-subjekte-staer ken-rahmenbedingungen, abgerufen am 17. Juli 2019). Die Entwicklung und Umsetzung eigener Ideen kann das Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen fördern und ein gemeinsamer Lernprozess kann die Entwicklung von Team- und Kritikfähigkeit unterstützen (www.bmb f.de/de/kulturelle-bildung-macht-kinder-selbstbewusst-2629.html, abgerufen am 17. Juli 2019). Kulturelle Bildung richtet sich im Rahmen des Lebenslangen Lernens an Lernende aller Altersklassen und unterstützt so auch den generationsübergreifenden Diskurs. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15654 19. Wahlperiode 02.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 28. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Auch die Auseinandersetzung mit Ideen und Konzepten, die unsere Gesellschaft geprägt haben und prägen, kann Teil kultureller Bildung sein, somit den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und neue Kommunikationskanäle öffnen (www.kubi-online.de/artikel/kulturelle-bildung-gesellschaftlicher-zusa mmenhalt-subjekte-staerken-rahmenbedingungen, abgerufen am 17. Juli 2019). Die Reflexion der eigenen Kultur und die Findung der eigenen Identität eröffnen uns einen neuen Horizont und ermöglichen uns einen ungezwungenen Umgang mit Ideen und Konzepten anderer Kulturen. Die Auseinandersetzung mit kulturellen Inhalten wie Musik, Bildende Kunst, Literatur, Theater und Tanz hilft Menschen, ganz egal welcher Altersklasse, eine breitere Allgemeinbildung zu erlangen. So ermöglicht sie auch, neben der Vorbereitung auf die Berufstätigkeit, politische und gesellschaftliche Teilhabe (www.bpb.de/gesells chaft/bildung/kulturellebildung/59910/was-ist-kulturelle-bildung?p=1, abgerufen am 29. März 2019). Hinsichtlich der genannten Aspekte bedarf es nach Ansicht der Fragesteller einer genaueren Beleuchtung, inwieweit schon heute kulturelle Bildung einen wesentlichen Bestandteil in den vom Staat geförderten öffentlichen Kulturorganisationen darstellt. In den Augen der Fragesteller ist kulturelle Bildung auch eine wichtige Aufgabe der vom Staat geförderten öffentlichen Kulturorganisationen . V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Überschrift der Kleinen Anfrage bezieht sich auf die Förderung kultureller Bildung in der Otto-von-Bismarck-Stiftung Friedrichsruh. Da in den Fragestellungen jedoch explizit auf die Kleist-Gedenkstätte Bezug genommen wird, ist offenbar der Kleist-Gedenk- und Forschungsstätte e. V. Frankfurt (Oder) als Träger des Kleist-Museums in Frankfurt (Oder) gemeint. Zum 1. Januar 2019 wurde das Kleist-Museum in die Trägerschaft der als brandenburgische Landesstiftung neu gegründeten Stiftung Kleist-Museum überführt. Ein inhaltlicher Bezug der Fragestellung zur Otto-von-Bismarck-Stiftung wird nicht gesehen. 1. Wie hoch ist der Anteil des Zuschusses, den die Kleist-Gedenkstätte aus dem Bundeshaushalt erhält, der für kulturelle Bildung aufgewendet wird (bitte absolut und prozentual angeben)? Die Zuwendungssumme (institutionelle Förderung) an den Kleist-Gedenk- und Forschungsstätte e. V. für das Jahr 2018 betrug 261.000 Euro. Ein konkreter Betrag für kulturelle Bildungsarbeit lässt sich wegen der umfassenden Integration der Bildungsaktivitäten in die generellen Museumsaufgaben nicht gesondert ausweisen. 2. Welche konkreten Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit der Kleist- Gedenkstätte bezüglich der Förderung kultureller Bildung getroffen? Die institutionelle Zuwendung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) an Zuwendungsempfänger wie den Kleist-Gedenk- und Forschungsstätte e. V., ab 2019 Stiftung Kleist-Museum, ist mittels einer Auflage im Zuwendungsbescheid grundsätzlich mit dem Ziel aktiver Bildungs- und Vermittlungsarbeit verbunden. Über die Planung und Umsetzung konkreter Projekte wurde und wird regelmäßig in den Gremiensitzungen berichtet. Auf diese Weise trägt die BKM auch Drucksache 19/15654 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der Tatsache Rechnung, dass kulturelle Bildung im Zusammenhang mit Demokratieerziehung in außerschulischen Lernorten an Bedeutung gewonnen hat. 3. Welche Instrumente nutzt die Kleist-Gedenkstätte nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell im Bereich der kulturellen Bildung (bitte aufzählen und erläutern)? a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über konkrete Pläne der Kleist- Gedenkstätte bezüglich einer Erweiterung des Angebotes für kulturelle Bildung, und wenn ja, welche Veränderungen sind vorgesehen? b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über konkrete Pläne der Kleist- Gedenkstätte bezüglich einer Einschränkung des Angebotes für kulturelle Bildung, und wenn ja, welche Veränderungen sind vorgesehen? Gemäß § 2 der Satzung der Stiftung Kleist-Museum hat sie als eines ihrer wesentlichen Ziele die Förderung der Kulturellen Teilhabe. Dazu gehören neben der Pflege und Vermittlung des Kleist-Erbes zentrale Vermittlungsaufgaben wie die Heranführung an Sprache und Literatur, die Förderung kommunikativer und sprachlicher Fähigkeiten, sowie die Entwicklung kreativer Potentiale beispielsweise durch den Einsatz theaterpädagogischer Methoden. Die Bildungs- und Vermittlungsarbeit der Stiftung Kleist-Museum umfasst vor allem folgende Formate: Öffentliche Führungen, barrierefreie Führungen und Gruppenführungen für unterschiedlichste Zielgruppen, Workshops jeweils für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Lehrerfortbildungen, Podiumsdiskussionen , Gesprächsabende, Vorlesewettbewerbe und Theaterprojekte. Die Stiftung Kleist-Museum versteht sich insbesondere auch als außerschulischer Lernort. Durch kontinuierliche und enge Zusammenarbeit mit Frankfurter und Brandenburger Schulen ist der Zuschnitt des Angebots auf aktuelle Lehrpläne und Bedürfnisse von Schülern und Lehrern gegeben. Die Stiftung erweitert ihre Angebote in der kulturellen Bildung kontinuierlich. Geplant ist insbesondere ein Ausbau der deutsch-polnischen bzw. mehrsprachigen und interkulturellen Angebote. Der Bundesregierung sind keine Pläne zur Einschränkung des Angebots für kulturelle Bildung bekannt. 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die jährlichen Besucherbzw . Nutzerzahlen für Angebote der kulturellen Bildung der Kleist- Gedenkstätte (bitte in absolut sowie in Relation zur Gesamtzahl der Besucher bzw. Nutzer für die Jahre 2013 bis 2018 angeben)? Besucher/ Gäste/ Teilnehmer 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Gesamtbesucher 14.500* 11.300 10.650 12.600 13.060 kulturelle Bildungsangebote im außerschulischen Lernort Museum (Museumsführungen im Rahmen des Unterrichts, Schülerseminare , Lehrerfortbildung, kulturelle Bildungsprojekte, Projekte Kleist-Festtage) 1.500 1.280 2.272 2.010 2.230 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15654 Besucher/ Gäste/ Teilnehmer 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Lesungen, Vorträge, Sonderveranstaltungen 3.500 3.860 3.900 5.052 6.200 Kleist-Festtage (Veranstaltungen ) 460 420 480 515 570 Tagungen und Seminare 420 410 330 546 720 *Im Jahr 2014 wurden der Erweiterungsbau und die neue Dauerausstellung im Kleist-Museum eröffnet . Für das Jahr 2013 liegen keine Angaben vor. 5. Welche Zielgruppen erreicht die Kleist-Gedenkstätte nach Kenntnis der Bundesregierung bisher mit ihrem kulturellen Bildungsangebot tatsächlich , und auf welche Zielgruppen ist sie konzeptionell ausgerichtet? Zielgruppen, überwiegend Schulklassen, Individualtouristen, Reisegruppen, Weiterbildungsgruppen. Dazu gehören städtische, regionale, nationale und internationale Besucher aus dem deutsch-polnischen Grenzbereich und weit darüber hinaus. Haus und Bildungs-programm sind barrierefrei zugänglich. Das Angebot der kulturellen Bildung richtet sich an Bürgerinnen und Bürger aller Altersschichten . Drucksache 19/15654 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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