Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Thomas Hacker, Hartmut Ebbing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15205 – Förderung Kultureller Bildung in der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Bundeszentrale für politische Bildung meint kulturelle Bildung den „Lern- und Auseinandersetzungsprozess des Menschen mit sich, seiner Umwelt und der Gesellschaft im Medium der Künste und ihrer Hervorbringungen “ (www.bpb.de/gesellschaft/bildung/kulturelle-bildung/59910/was-ist-kult urelle-bildung?p=all, abgerufen am 23. Juli 2019). Sie befähige Bürgerinnen und Bürger zur „Teilhabe an kulturbezogener Kommunikation mit positiven Folgen für die gesellschaftliche Teilhabe insgesamt“ (ebd.). Durch die Teilhabe an Kultur kann ein gemeinsames Kulturverständnis geschaffen und somit der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden. Auch deshalb rückt die kulturelle Bildung immer stärker in den Blick der Öffentlichkeit (www.bmb f.de/de/kulturelle-bildung-5890.html, abgerufen am 17. Juli 2019). Gerade im letzten Jahrzehnt hat die Diskussion um die Wichtigkeit kultureller Bildung an Fahrt aufgenommen. So wird sie als ebenso wichtig für die Identitätsfindung von Gemeinschaft und Individuum wie auch für die Stärkung des Selbstbewusstseins im Umgang mit eigenen Ideen angesehen (www.bmbf.de/de/kultur elle-bildung-macht-kinder-selbstbewusst-2629.html, abgerufen am 17. Juli 2019). Kulturelle Bildung hat, als Bestandteil von Bildung, drei Funktionen: Sie trägt zur Persönlichkeitsbildung bei, ermöglicht politische und gesellschaftliche Teilhabe und bereitet letztlich auch auf die Berufstätigkeit vor (www.bpb.de/gesellschaft/bildung/kulturelle-bildung/59910/was-ist-kulturell e-bildung?p=all, abgerufen am 23. Juli 2019). In der Diskussion um die Integration und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund spielt kulturelle Bildung deshalb eine wichtige Rolle (www.kubi-onlin e.de/artikel/kulturelle-bildung-gesellschaftlicher-zusammenhalt-subjekte-staer ken-rahmenbedingungen, abgerufen am 17. Juli 2019). Die Entwicklung und Umsetzung eigener Ideen kann das Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen fördern und ein gemeinsamer Lernprozess kann die Entwicklung von Team- und Kritikfähigkeit unterstützen (www.bmb f.de/de/kulturelle-bildung-macht-kinder-selbstbewusst-2629.html, abgerufen am 17. Juli 2019). Kulturelle Bildung richtet sich im Rahmen des Lebenslangen Lernens an Lernende aller Altersklassen und unterstützt so auch den generationsübergreifenden Diskurs. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15655 19. Wahlperiode 02.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 28. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Auch die Auseinandersetzung mit Ideen und Konzepten, die unsere Gesellschaft geprägt haben und prägen, kann Teil kultureller Bildung sein, somit den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und neue Kommunikationskanäle öffnen (www.kubi-online.de/artikel/kulturelle-bildung-gesellschaftlicher-zusa mmenhalt-subjekte-staerken-rahmenbedingungen, abgerufen am 17. Juli 2019). Die Reflexion der eigenen Kultur und die Findung der eigenen Identität eröffnen uns einen neuen Horizont und ermöglichen uns einen ungezwungenen Umgang mit Ideen und Konzepten anderer Kulturen. Die Auseinandersetzung mit kulturellen Inhalten wie Musik, Bildende Kunst, Literatur, Theater und Tanz hilft Menschen, ganz egal welcher Altersklasse, eine breitere Allgemeinbildung zu erlangen. So ermöglicht sie auch, neben der Vorbereitung auf die Berufstätigkeit, politische und gesellschaftliche Teilhabe (www.bpb.de/gesells chaft/bildung/kulturelle-bildung/59910/was-ist-kulturelle-bildung?p=1, abgerufen am 29. März 2019). Hinsichtlich der genannten Aspekte bedarf es nach Ansicht der Fragesteller einer genaueren Beleuchtung, inwieweit schon heute kulturelle Bildung einen wesentlichen Bestandteil in den vom Staat geförderten öffentlichen Kulturorganisationen darstellt. In den Augen der Fragesteller ist kulturelle Bildung auch eine wichtige Aufgabe der vom Staat geförderten öffentlichen Kulturorganisationen . 1. Wie hoch ist der Anteil des Zuschusses, den die Bundeskanzler-Willy- Brandt-Stiftung aus dem Bundeshaushalt erhält, der für kulturelle Bildung aufgewendet wird (bitte absolut und prozentual angeben)? Im Haushaltsjahr 2018 betrug die institutionelle Förderung für die Bundeskanzler -Willy-Brandt-Stiftung (BWBS) 2.637.000 Euro. Ein einzelner Betrag für kulturelle Bildungsarbeit lässt sich aufgrund der weitreichenden Verflechtung der Bildungsaktivitäten mit den allgemeinen Stiftungsaufgaben nicht separat aufschlüsseln. Zudem sind die Ausgaben beispielsweise für Bildungsmaterialien jeweils kontext- und projektabhängig. 2. Welche konkreten Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung bezüglich der Förderung kultureller Bildung getroffen? Die institutionelle Förderung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wird grundsätzlich mit dem Ziel aktiver Bildungsund Vermittlungsarbeit verbunden. Über Planung und Umsetzung konkreter Projekte wird regelmäßig in den Gremiensitzungen der Stiftung berichtet. Auf diese Weise trägt die BKM auch der Tatsache Rechnung, dass kulturelle Bildung im Zusammenhang mit Demokratieerziehung in außerschulischen Lernorten an Bedeutung gewonnen hat. Da die BWBS eine selbständige Stiftung des öffentlichen Rechts ist, wurden darüber hinaus keine Vereinbarungen zwischen BKM und BWBS bezüglich der Förderung kultureller Bildung getroffen. Drucksache 19/15655 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Welche Instrumente nutzt die Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell im Bereich der kulturellen Bildung (bitte aufzählen und erläutern)? a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über konkrete Pläne der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung bezüglich einer Erweiterung des Angebotes für kulturelle Bildung, und wenn ja, welche Veränderungen sind vorgesehen? b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über konkrete Pläne der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung bezüglich einer Einschränkung des Angebotes für kulturelle Bildung, und wenn ja, welche Veränderungen sind vorgesehen? Gemäß § 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Bundeskanzler-Willy- Brandt-Stiftung hat die Stiftung das Andenken an das Wirken Willy Brandts für Freiheit, Frieden und Einheit des deutschen Volkes und die Sicherung der Demokratie für Europa und die Dritte Welt, die Vereinigung Europas und für die Verständigung und Versöhnung unter den Völkern sowie für den Nord-Süd- Dialog zu wahren und so einen Beitrag zum Verständnis der Geschichte dieses Jahrhunderts und der Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland zu leisten. Die Bildungs- und Vermittlungsarbeit der Stiftung erstreckt sich insbesondere auf folgende Einzelformate: „Themen Willy Brandts – Themen unserer Zeit“, „Willy-Brandt-Gespräch Berlin“, „Willy-Brandt-Rede Lübeck“, „Willy Brandt Lecture“, „History Science Slam“,“Geschichtsworkshop für Orientierungskurse “, „Lesetag für Schulen“ und „Jugendliche führen Jugendliche“. Das Angebot der Stiftung an beiden Standorten in Berlin und Lübeck wurde in den letzten zwei Jahren erheblich ausgeweitet – möglich geworden durch die deutliche Gesamt-Budgetanhebung zum Haushaltsjahr 2017. Die Stiftung zeigt seit Oktober 2019 eine neue große Wanderausstellung an verschiedenen Standorten in Deutschland und plant darüber hinaus ab 2020 eine internationale Wanderausstellung. Der Bundesregierung sind keine Pläne zur Einschränkung des Angebots für kulturelle Bildung bekannt. 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die jährlichen Besucherbzw . Nutzerzahlen für Angebote der kulturellen Bildung der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung (bitte in absolut sowie in Relation zur Gesamtzahl der Besucher bzw. Nutzer für die Jahre 2013 bis 2018 angeben )? Das Forum Willy Brandt Berlin hatte in den Jahren 2013 bis 2018 folgende Besucherzahlen : Jahr Besucher 2013 121.554 2014 123.288 2015 113.853 2016 96.123 2017 88.852 2018 110.229 Gesamt 653.899 Von den 653.899 Besuchern des Betrachtungszeitraums waren 14.730 Personen Teilnehmer an speziellen Formaten der Bildungs- und Vermittlungsarbeit. Dies entspricht einem Anteil von 2,3 Prozent. Eine Aufschlüsselung nach Jahren ist nicht mehr möglich. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15655 Das Willy-Brandt-Haus Lübeck hatte in den Jahren 2013 bis 2018 folgende Besucherzahlen : Jahr Besucher 2013 45.522 2014 47.830 2015 50.101 2016 51.271 2017 52.303 2018 50.473 Gesamt 297.500 Von den 297.500 Besuchern des Betrachtungszeitraums waren 13.920 Personen Teilnehmer an speziellen Formaten der Bildungs- und Vermittlungsarbeit. Dies entspricht einem Anteil von 4,7 Prozent. Eine Aufschlüsselung nach Jahren ist nicht mehr möglich. 5. Welche Zielgruppen erreicht die Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung nach Kenntnis der Bundesregierung bisher mit ihrem kulturellen Bildungsangebot tatsächlich, und auf welche Zielgruppen ist sie konzeptionell ausgerichtet? Zielgruppen der Stiftung sind historisch-politisch interessierte Erwachsene sowie – besonders am „außerschulischen Lernort“ Willy-Brandt-Haus Lübeck – Schulklassen und deren Lehrer. Seit einigen Jahren gehören vornehmlich auch Menschen mit Migrationshintergrund zur Zielgruppe. Für sie werden Geschichtskurse zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest angeboten. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden diese Zielgruppen auch erreicht. Darüber hinaus werden Kinder (noch vor der Einschulung) durch das jährliche Kinderfest im Willy-Brandt-Haus Lübeck an den Besuch einer historischen Ausstellung gezielt herangeführt. Drucksache 19/15655 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333