Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/15217 – Einrichtung eines „Innovationslabors“ bei Europol V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Polizeiagentur Europol richtet ein „Innovationslabor“ zur Betrachtung neuer Technologien im Bereich der inneren Sicherheit ein (www.consilium.eu ropa.eu/de/meetings/jha/2019/10/07-08). Mit einem „proaktiven Ansatz“ sollen neue Produkte und Verfahren möglichst schon analysiert werden, bevor diese auf den Markt kommen. Derzeit stehen bereits verfügbare Geräte im Mittelpunkt, darunter 3D-Drucker zum Herstellen von Waffen. Das „Innovationslabor “ befasst sich außerdem mit dem „Internet der Dinge“. Dabei geht es um „Herausforderungen und Chancen“, also die kriminelle Nutzung der Technologien und ihr möglicher Einsatz zur Strafverfolgung (www.bayern.de/wp-c ontent/uploads/2019/10/eb-18-19.pdf). Europol soll außerdem zum Einsatz von Robotik und Drohnen sowie zu deren Abwehr forschen, außerdem zu Biotechnologien , darunter die Manipulation biometrischer Merkmale wie DNA oder Fingerabdrücke. Schließlich soll das „Innovationslabor“ Verfahren zum Abhören der eigentlich abhörsicheren 5G-Mobilfunknetze und zur Entschlüsselung von sicherer Telekommunikation betrachten. Das neue „Innovationslabor“ wird außerdem mit Internetfirmen, Banken und Finanzdienstleistern kooperieren. Auf einer der nächsten Tagungen der EU- Innenministerinnen und -Innenminister sollen Einzelheiten des „Innovationslabors “ endgültig beschlossen werden. Vorher sollen sich die Mitgliedstaaten zu seinen Aufgaben und Zielen äußern (Ratsdokument 12224/19). 1. Was ist der Bundesregierung zur geplanten Einrichtung eines „Innovationslabors “ bei der EU-Polizeiagentur Europol zur „Früherkennung von neuen Technologien“ bekannt (Ratsdokument 12496/19)? 2. Welche „Herausforderungen“ existierender Technologien bzw. „Erfordernisse “ von Strafverfolgungsbehörden sollten dort aus Sicht der Bundesregierung vorrangig behandelt bzw. berücksichtigt werden (Ratsdokument 12224/19)? 3. Welche weiteren Aufgaben sollte das „Innovationslabor“ aus Sicht der Bundesregierung wahrnehmen? Deutscher Bundestag Drucksache 19/15658 19. Wahlperiode 03.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 29. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 4. Welche bestehenden Einrichtungen, die sich mit Technologien im Rahmen der Strafverfolgung befassen, sollen aus Sicht der Bundesregierung ausgebaut und gegebenenfalls in das „Innovationslabor“ integriert werden (Ratsdokument 12224/19)? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Finnland hat im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft einen Diskussionsprozess zur zukünftigen Ausrichtung der EU auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit angestoßen. Ein Vorschlag dieses Diskussionsprozesses ist die Einrichtung eines „Innovationslabors“ bei Europol. Dieser Vorschlag wird momentan im Rat diskutiert, auch im Hinblick auf die in den Fragen 2 bis 4 aufgeworfenen Aspekte. Die Diskussion ist noch nicht abgeschlossen. Die weitere Ausgestaltung und Umsetzung des Vorschlags wird von der politischen Beschlussfassung sowie den zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen abhängen. 5. Welche bereits bestehenden Kooperationsformen „im europäischen Umfeld “ sollten aus Sicht der Bundesregierung beibehalten und nicht dem neuen „Innovationslabor“ übertragen werden (Bundestagsdrucksache 19/11459, Antwort zu Frage 8)? Die Europäische Kommission unterstützt beispielsweise im Rahmen des „Horizont 2020“-Programms und des Nachfolgeprogramms „Horizont Europa“ Kooperationen und gemeinsame Forschung in Sicherheitsfragen durch verschiedene Programme. Diese Europäischen Kooperationen zur Sicherheitsforschung sind sehr erfolgreich und sollten in dieser Form weitergeführt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 6. Inwiefern sollte der Dialog zwischen Strafverfolgungsbehörden und der Privatwirtschaft intensiviert werden, und welche gesetzlichen Vorschriften auf EU-Ebene sollten hierfür geändert werden (Ratsdokument 12224/19)? Aus Sicht der Bundesregierung ist ein regelmäßiger und intensiver Dialog zwischen Strafverfolgungsbehörden und Privatwirtschaft notwendig und wird auch gepflegt. Inwieweit dieser Dialog intensiviert werden sollte, ist eine der Fragen des in der Antwort zu den Fragen 1 bis 4 erwähnten Diskussionsprozesses auf EU-Ebene, in dem momentan auch die fachlichen Bedarfe im Bereich der Strafverfolgung eruiert werden. Die Frage nach möglichen Rechtsänderungen auf EU-Ebene kann erst nach Abschluss dieser Diskussion und auf Grundlage ihrer Ergebnisse geprüft werden. 7. Inwiefern befasst sich Europol nach Kenntnis der Bundesregierung mit 3D-Druckern zum Herstellen von Waffen, dem Themenfeld Robotik und Drohnen sowie deren Abwehr, Biotechnologien sowie dem sogenannten Morphing, und welche Abteilungen sind hiermit beauftragt? Nach Kenntnis der Bundesregierung erstellte Europol im Februar 2017 einen strategischen Auswertebericht zum Themenbereich „CNC milling“ zur Herstellung von Feuerwaffen. Ferner befasst sich das European Counter Terrorism Centre (ECTC) bei Europol mit der Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen , die thematisch auch die Möglichkeiten des Einsatzes von 3D-Druckern für Tatvorbereitungshandlungen sowie die Nutzbarmachung von Drohnen einschließen . Drucksache 19/15658 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Soll das „Innovationslabor“ aus Sicht der Bundesregierung auch Aufgaben übernehmen, die der „Entschlüsselungsplattform“ bei Europol übertragen wurden? Aus Sicht der Bundesregierung sind derartige Überlegungen derzeit nicht angezeigt . a) Welche Gelder hat die „Entschlüsselungsplattform“ nach Kenntnis der Bundesregierung bislang aus dem Europol-Haushalt erhalten, und welche weiteren Gelder stammen aus Mitteln der Sicherheitsforschung? Im Jahr 2018 waren für die Einrichtung der Entschlüsselungsplattform 5 Mio. Euro aus dem Europol-Haushalt vorgesehen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt , welche weiteren Gelder aus Mitteln der Sicherheitsforschung stammen. b) Auf welche Weise beteiligen sich welche Bundesbehörden an der „Entschlüsselungsplattform“? Der Bundesregierung ist diese bei Europol eingerichtete Entschlüsselungsplattform bekannt. Sie wird in Einzelfällen vom Bundeskriminalamt in Ermittlungsverfahren genutzt. 9. Wann Ende 2019 ist nach Kenntnis der Bundesregierung die nächste „Expertensitzung “ bei Europol zu Auswirkungen von 5G auf Abhörmöglichkeiten der Telekommunikation geplant (Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/13192, Antwort zu Frage 13), und welche Bundesbehörden nehmen daran teil? Eine Expertensitzung bei Europol zur „Einführung des Mobilfunkstandards 5G und möglicher Auswirkungen auf die TKÜ-Fähigkeit“ findet voraussichtlich Ende November 2019 statt. 10. Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „disruptive Technologien “ (Ratsdokument 12224/19)? Unter dem Begriff „disruptive Technologien“ werden Sprungtechnologien verstanden , die einen tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel nach sich ziehen. 11. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie viele „bekannte terroristische Inhalte“ die Datei „IRMA“ der Meldestelle für Internetinhalte (EU IRU) bei Europol derzeit enthält („Bekämpfung des Terrorismus im Internet: Internetforum drängt auf automatische Entdeckung terroristischer Propaganda“, Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 6. Dezember 2017)? Der Bundesregierung liegen keine Zahlen vor, wie viele „bekannte terroristische Inhalte“ die Datei „IRMA“ der Meldestelle für Internetinhalte (EU IRU) bei Europol derzeit enthält. a) Wie viele Firmen haben nach einer Intervention durch die EU IRU Inhalte freiwillig gelöscht? Die Bundesregierung kann nicht beziffern, wie viele der in der Fragestellung bezeichneten Internet-Inhalte nach deren Benennung durch die EU IRU durch die betroffenen Anbieter von Online-Diensten nach Überprüfung ihrer Vereinbarkeit mit ihren eigenen Geschäftsbedingungen gelöscht werden. Im Übrigen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15658 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/9623 vom 24. April 2019 sowie den aktuellen konsolidierten Jahresbericht über die Tätigkeiten von Europol verwiesen (abrufbar unter www.europol.europa.eu/publications-docu ments/consolidated-annual-activity-reports-caar). b) Wie viele bereits gelöschte Dateien sind in der Hash-Datenbank des Global Internet Forum to Counter Terrorism (GIFCT) gespeichert, damit der erneuter Upload verhindert werden kann („Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion – Zwanzigster Fortschrittsbericht “, Europäische Kommission vom 30. Oktober 2019)? Das GIFCT gibt auf seiner Homepage (www.gifct.org/transparency/, abgerufen am 27. November 2019) an, dass die Datenbank bereits über 200.000 Hash- Werte enthält. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor, wie viele bereits gelöschte Dateien in der Hash-Datenbank des GIFCT gespeichert sind. 12. Plant Europol nach Kenntnis der Bundesregierung eine Erweiterung seiner Meldestelle zu Internetinhalten auf gewalttätigen Rechtsextremismus ? Die Bekämpfung des Rechtsextremismus wird auch auf EU-Ebene diskutiert. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von konkreten Planungen seitens Europol zur Ausweitung der Meldestelle (EU-IRU) auf Rechtsextremismus. 13. Auf welche konkrete Weise könnten die EU-Agenturen oder Mechanismen der Mitgliedstaaten aus Sicht der Bundesregierung besser bei der Erkennung, Identifizierung und Bekämpfung hybrider Bedrohungen unterstützen (vgl. Ratsdokument 12495/19, bitte für die einzelnen Agenturen /Mechanismen darstellen), und welche Maßnahmen auf EU-Ebene könnten zur Entwicklung eines „strategischen Kommunikationsansatzes“ beitragen, der sogenannte „Desinformation“ strafrechtlich verfolgen würde ? Aufgrund der Bezugnahme auf Ratsdokument 12495/19 legt die Bundesregierung den ersten Teil der Frage so aus, dass nach der Rolle von EU-Agenturen und EU-Mechanismen bei der Erkennung, Identifizierung und Abwehr hybrider Bedrohung gefragt wird. Diese Diskussion befindet sich zwischen den Mitgliedstaaten am Anfang. Grundsätzlich ist die Bundesregierung der Meinung, dass im Rahmen eines ressortübergreifenden Ansatzes alle EU-Stellen in der Erkennung von Vulnerabilitäten und der Resilienzstärkung einbezogen werden sollten. Eine darüber hinausgehende Rolle für einzelne Agenturen sieht die Bundesregierung zurzeit nicht. Hinsichtlich der Rolle von EU-Mechanismen ist zu antworten, dass die Möglichkeit besteht, Artikel 222 AEUV auch bei von Menschen verursachten Katastrophen auszulösen. Es ist denkbar, dass eine solche Katastrophe einen hybriden Angriff als Ursache hat. Eine mögliche strafrechtliche Verfolgung von Desinformation ist getrennt von einer Entwicklung eines strategischen Kommunikationsansatzes hinsichtlich des Phänomens zu betrachten. Drucksache 19/15658 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Was ist der Bundesregierung über die Anwendung „Cyber-investigation Analysis Standard Expression” (CASE) bekannt (www.gleft.de/3cl), die ein Standardformat für „Bedürfnisse eines möglichst breiten Spektrums von Cyber-Investigationsbereichen“ bezeichnet, wozu auch die digitale forensische Terrorismusbekämpfung gehört? Die Cyber-Investigation Analysis Standard Expression (CASE) Ontology ist eine auf dem Unified Cyber Ontology (UCO) basierende Wissensrepräsentation von Ereignissen/Sicherheitsvorfällen innerhalb der Cyber-Domäne (z. B. forensische Analysen, Incident Response, Terrorismusbekämpfung). Das primäre Ziel der Entwicklung von CASE ist die Erstellung einer allgemeingültigen Datenrepräsentation zum Austausch von Daten zu Ereignissen/ Sicherheitsvorfällen (https://caseontology.org). a) Wer hat CASE entwickelt, und wo wird es eingesetzt? CASE wird von einem Konsortium bestehend aus Industriepartnern, akademischen Partnern (z. B. Universität Lausanne) sowie staatlichen Behörden entwickelt . b) Welche Informationen können über CASE ausgetauscht werden (bitte die Datenfelder erläutern)? Aufgrund des aktuellen Entwicklungsstandes liegt eine finale Datenrepräsentation noch nicht vor. 15. Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Plattform „Connecting Analysts (CONAN) bei der EU-Polizeiagentur Europol , und welche Informationen werden dort verarbeitet („New online platform for intelligence analysis“, Pressemitteilung Europol vom 4. Oktober 2019)? a) Welche operativen und strategischen Informationen können über CONAN ausgetauscht werden (bitte die Datenfelder erläutern)? b) Welche Leitlinien, Methoden, Schulungsmaterialien, Analyseinstrumente und zusätzliche Ressourcen werden über CONAN ausgetauscht ? Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet. Mit der „Europol Platform for Experts“ (EPE) bietet Europol den Strafverfolgungs- und Polizeibehörden der Mitgliedstaaten eine Plattform zum Austausch von Experteninformationen zu einer Vielzahl von fachlichen und technischen Themen an. Die EPE „CONAN“ (CONnecting ANalysts) ist zur Schaffung eines Experten-Netzwerkes vorgesehen, wobei als Zielgruppe der Plattform Analysten aus den relevanten Strafverfolgungs- und Polizeibehörden in den Mitgliedstaaten in Betracht kommen. Eine Speicherung personenbezogener Daten ist nicht vorgesehen. Auf Basis des gewohnten EPE-Modells soll sie dem Austausch von „Best Practices“, Richtlinien , Standards etc. dienen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung zu den einzelnen Datenfeldern keine Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15658 c) Was ist der Bundesregierung über das Zustandekommen eines Übereinkommens der Europäischen Polizeichefs bekannt, das CONAN zugrunde liegt? Der EPE CONAN liegt kein Übereinkommen der europäischen Polizeichefs zugrunde. Vielmehr hatte Europol im August 2019 angekündigt, die EPE CO- NAN auf der diesjährigen European Police Chiefs Convention vorzustellen, welche im Oktober 2019 stattfand. Nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgte diese Vorstellung nicht. d) Sind auch Inlandsgeheimdienste anderer EU-Mitgliedstaaten an CONAN angeschlossen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Nutzeradministration erfolgt durch Europol. e) Welche weiteren Analyseinstrumente werden in CONAN „entwickelt und mitgestaltet“? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 16. Welche Art von Unterstützung erwarten die deutschen Zollbehörden am meisten von Europol, und inwiefern werden diese Bedürfnisse erfüllt (Ratsdokument 12012/19)? a) Welche neuen konkreten Maßnahmen sollten die Zollbehörden und Europol aus Sicht der Bundesregierung mit oder ohne Mitarbeit der Ratsarbeitsgruppe zur Zollzusammenarbeit ergreifen, um die Zusammenarbeit zu verbessern? Die Fragen 16 und 16a werden gemeinsam beantwortet. Die Bekämpfung der Zollkriminalität ist ein integraler Bestandteil der inneren Sicherheit auf nationaler und europäischer Ebene. Die Überlegungen zur weiteren Ausgestaltung einer Zusammenarbeit zwischen Zollbehörden in der EU und Europol ist seit der österreichischen Ratspräsidentschaft Gegenstand eines auf europäischer Ebene noch andauernden Beratungsprozesses zwischen den Beteiligten. Der Verlauf dieses Prozesses wird künftig von der politischen Beschlussfassung auf EU-Ebene unter Berücksichtigung der unterschiedlichen nationalen Zuständigkeiten und Kompetenzen der Zollbehörden in der EU geprägt sein. Die bestehende gute Zusammenarbeit zwischen dem deutschen Zoll und Europol findet im Rahmen der Vorgaben der Verordnung (EU) 2016/794 statt. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/13478 verwiesen. Drucksache 19/15658 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Welche Art von Informationen fragen die deutschen Zollbehörden von nationalen Strafverfolgungsbehörden sowie Behörden in den übrigen Mitgliedstaaten ab, und welche Art von Informationen könnten die Zollbehörden im Gegenzug an die Polizeien und Geheimdienste liefern ? c) Welche Informationen sollten systematisch zwischen Strafverfolgungs - und Zollbehörden ausgetauscht werden? Die Fragen 16b und 16c werden gemeinsam beantwortet. Der Datenaustausch zwischen den Behörden des deutschen Zolls mit nationalen wie internationalen Behörden erfolgt nach den jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 17 und 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/13478 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15658 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333