Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Ihnen, Christian Dürr, Christoph Meyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/14812 – CO2-Bilanz von Programmen im Energie- und Klimafonds V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Energie- und Klimafonds (EKF) dient zur Umsetzung der Energiewende sowie der Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele. Das Sondervermögen finanziert sich aus den Einnahmen aus Versteigerungen von CO2-Zertifkaten sowie einem Zuschuss aus dem Bundeshaushalt. Im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung wurden zahlreiche Änderungen am EKF vorgenommen. Einige Mittel sind in den letzten Jahren nur bedingt abgerufen worden. Dennoch gab es bei zahlreichen dieser Titel weitere Aufwüchse (Kabinettsache Nr. 19/08095).  1. Wie misst die Bundesregierung die Effektivität der Programme des Energie- und Klimafonds (EKF)? Welche Maßnahmen und Messungen werden seitens der Bundesregierung vorgenommen, um die Effektivität einzelner Programme zu quantifizieren ? Die einzelnen Programme werden in regelmäßigen Abständen von externen Gutachtern evaluiert. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 bis 16 verwiesen.  2. Wie begründet die Bundesregierung die Erhöhung in Kapitel 6092, Titel 661 01 „Förderung von Maßnahmen zur energetischen Stadtsanierung, KfW“ um 12 Mio. Euro? Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 sollen die Tilgungszuschüsse im Programm von 5 Prozent auf 10 Prozent erhöht werden. Darüber hinaus soll das Programm im Jahr 2020 auch inhaltlich weiterentwickelt werden. Im Zuschussprogramm sollen bei der Förderung insbesondere umweltfreundliche Mobilitätskonzepte , interkommunale Konzepte, Maßnahmen der Wärmenetzplanung in den Konzepten und bei der Tätigkeit des Sanierungsmanagements sowie Kon- Deutscher Bundestag Drucksache 19/15682 19. Wahlperiode 03.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. zepte, die sich auf gemischte Quartiere (Kombination von Neubau- und Bestandsgebäuden ) beziehen, stärker berücksichtigt werden. a) Seit wann besteht dieser Titel, und wie viel CO2 wurde durch diesen Titel seit seinem Bestehen pro Jahr eingespart? Der Titel besteht seit 2012. Die CO2-Einsparung je Jahr beläuft sich auf 461.000 Tonnen. b) Welche zusätzliche CO2-Einsparung ist im kommenden Jahr durch die Erhöhung des Titels zu erwarten? Da noch nicht bekannt ist, in welchem Umfang die erhöhten Tilgungszuschüsse nachgefragt werden, können zu diesem Punkt bislang noch keine Angaben gemacht werden. c) Wie sieht die Messung der CO2-Einsparung bei diesem Titel konkret aus? Im Rahmen der durchgeführten Evaluierung wurde die Einsparwirkung durch einen Vergleich der durchgeführten Maßnahmen in den verschiedenen Versorgungssystemen mit Referenzsystemen ohne diese Maßnahmen ermittelt. d) Auf welche Weise sorgt die Bundesregierung für einen möglichst vollständigen Abruf der Mittel, nachdem in 2018 rund 77,5 Prozent der Mittel abgeflossen sind? Wie begründet die Bundesregierung eine Erhöhung des Titels, obwohl die Mittel bisher nur zu einem gewissen Teil abgeflossen sind? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.  3. Wie begründet die Bundesregierung die Ausbringung von Kapitel 6092, Titel 661 07 „Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“. KfW“ in Höhe von 1.557 Mio. Euro? Die Höhe der Anmeldung des Soll 2020 ergibt sich bei diesem Titel größtenteils aus der rechtsverbindlichen Wirkung von bereits in den Vorjahren zugesagten , mehrjährigen Fördermaßnahmen. Hinzu kommt der erwartete Fördermittelbedarf für Neuzusagen im Jahr 2020 unter Berücksichtigung der Anpassung der Förderung in Umsetzung des vom Bundeskabinett am 25. September 2019 beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030. a) Seit wann besteht dieser Titel, und wie viel CO2 wurde durch diesen Titel seit seinem Bestehen pro Jahr eingespart? Der Titel besteht seit 2011. Zusammen mit dem Zuschussprogramm der KfW (Titel 891 01) wurden 2018 rund 9 Millionen Tonnen CO2 eingespart. b) Welche zusätzliche CO2-Einsparung ist im kommenden Jahr durch diesen Titel zu erwarten? Derzeit sind noch keine Angaben möglich. Die Beschlüsse der Bundesregierung zum Klimaschutzprogramm 2030 werden kurzfristig eine Überarbeitung der Gebäudeförderprogramme zur Folge haben, die zusätzliche CO2-Einsparungen generieren werden. Drucksache 19/15682 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie sieht die Messung der CO2-Einsparung bei diesem Titel konkret aus? Die Fragen 3c, 6c, 11c und 15c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Energie- und CO2-Einsparungen der wichtigsten Energieeffizienzmaßnahmen werden im Rahmen eines jährlichen Monitoringverfahrens des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) ermittelt. Die ex-post Erhebung der Werte erfolgt auf Basis eines einheitlichen Verfahrens über die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE). Die Ergebnisse des Monitoringverfahrens werden jährlich im Monitoringbericht zur Energiewende veröffentlicht.  4. Wie begründet die Bundesregierung die Erhöhung in Kapitel 6092, Titel 683 04 „Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität“ um rund 72 Mio. Euro? a) Seit wann besteht dieser Titel, und wie viel CO2 wurde durch diesen Titel seit seinem Bestehen pro Jahr eingespart? b) Welche zusätzliche CO2-Einsparung ist im kommenden Jahr durch die Erhöhung des Titels zu erwarten? c) Wie sieht die Messung der CO2-Einsparung bei diesem Titel konkret aus? Die Fragen 4 bis 4c werden zusammen beantwortet. Laut § 2 EKFG (Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie und Klimafonds“) müssen alle Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität im Energie- und Klimafonds veranschlagt werden. In dem gegenständlichen Titel legen die beteiligten Ressorts BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie), BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ), BMBF(Bundesministeriums für Bildung und Forschung) und BMU (Bundes-ministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) regelmäßig Förderrichtlinien und Förderbekanntmachungen auf, die zu einem ganz überwiegenden Teil Förderung von Forschung und Entwicklung darstellen. Forschung und Entwicklung sind ganz wesentliche Grundpfeiler der Innovationsförderung und gerade im international hochwettbewerblichen Umfeld zur Elektromobilität notwendig. Ergebnisse geförderter Projekte sind also in der Regel nicht etwa marktfähige Produkte, sondern Erkenntnisse oder Verfahren, die im Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt nach mehrjähriger ungeförderter Weiterentwicklung in konkrete Produkte einfließen können – erst dann entfaltet sich eine Wirkung auf die CO2-Bilanz. Auch in einem Demonstrationsprojekt wird der Demonstrator typischerweise wenigstens phasenweise in einem Testprogramm betrieben, welches nicht mit Regelbetrieb vergleichbar ist. Ein Kausalzusammenhang zwischen einem geförderten Einzelprojekt und einer CO2-Einsparung in Produkten nach fünf oder zehn Jahren ist wegen der zahlreichen weiteren Einflussfaktoren nicht belastbar herzustellen. Durch die mittel- und langfristige Wirkung sind die Reduktionspotenziale zwar klar, aber heute noch nicht sektorscharf und konkret benennbar. Die ersatzweise Angabe eines CO2-Einspar-Potenzials wäre statistisch nicht mit der Angabe der konkreten Einsparung in anderen Programmen kompatibel. Die Zahl wäre auch spekulativ, da nicht bekannt ist, ob und wie schnell sich Projektergebnisse eines Zuwendungsempfängers branchen- und marktweit durchsetzen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15682 d) Auf welche Weise sorgt die Bundesregierung für einen besseren Abruf der Mittel, nachdem in 2018 nur rund 64,4 Prozent der Mittel abgeflossen sind? Wie begründet die Bundesregierung eine Erhöhung des Titels, obwohl die Mittel bisher nur zu einem gewissen Teil abgeflossen sind? Die im 8. EKF-Bericht genannten Gründe für den unterplanmäßigen Mittelabfluss 2018 (lange Lieferzeiten für zu beschaffende Fahrzeuge, nötige Vorbereitungen für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen und Projekte z. B. längere Planungs- und Ausschreibungsverfahren, Personalkapazitäten auf Seiten der beteiligten Kommunen des „Sofortprogramm Saubere Luft“) sind seitens der Bundesregierung nicht direkt beeinflussbar. Für Maßnahmen zur Beschleunigung des Markthochlaufs Elektromobilität wird auf die Ergebnisse des Treffens zur „Konzertierten Aktion Mobilität“ vom 4. November 2019 verwiesen. Die Titelansätze für 2019 und 2020 (BMWi bis 2022) haben sich – im Vergleich zum Ressortforschungsteil von 215 Mio. Euro p. a. im Titel 683 04 – um die Ausgaben für die Maßnahmen zur Elektrifizierung des Verkehrs im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft“ erhöht (1. Paket im Haushalt 2018 i. H. v. 393 Mio. Euro, 2. Paket mit dem Haushalt 2019 i. H. v. 350 Mio. Euro). Da die Mittel je nach Fördermaßnahme unterschiedlich auf die Jahre 2018, 2019 und 2020 (BMWi bis 2022) verteilt sind, hat sich rechnerisch der Ansatz 2020 gegenüber 2019 erhöht. Für das BMBF sind zusätzlich 12,5 Mio. Euro p. a. zugunsten der bereits im EKF verankerten Maßnahme Dachkonzept „Forschungsfabrik Batterie“ veranschlagt . Deutschland ist, insbesondere durch die Förderung durch das BMBF, in der Batterieforschung wieder international sichtbar. Die zusätzlichen Mittel werden zu Förderung weiterer Kompetenzcluster im Bereich der Batterieforschung benötigt.  5. Wie begründet die Bundesregierung die Ausbringung von Kapitel 6092, Titel 686 03 „Querschnittsaufgabe Energieeffizienz“ in Höhe von 330,5 Mio. Euro? Die hier gebündelten Förderprogramme adressieren Maßnahmen für unterschiedliche Zielgruppen (Mittelstand und Industrie, Verbraucher, Kommunen, Schienenverkehr). Sie stellen in der Regel eher langfristige Vorhaben dar und sind mit Umsetzungszeiträumen von bis zu 5 Jahren dementsprechend über eine hohe Ausstattung an Verpflichtungsermächtigungen/VE abgesichert. Der Ansatz reduziert sich gegenüber dem Haushaltsjahr 2019 um 27.795 T Euro, da große Teile des Pakets Kommune in 2020 über eigene Mittel des BMU im Rahmen der Nationalen Klimaschutz-initiative/NKI finanziert werden. a) Seit wann besteht dieser Titel, und wie viel CO2 wurde durch diesen Titel seit seinem Bestehen pro Jahr eingespart? Der Titel (ehemaliger Energieeffizienzfonds) besteht seit dem Jahr 2011. Für den Zeitraum von 2011 bis 2017 wurde eine Evaluierung der Förderprogramme in Auftrag gegeben. Die von den Evaluatoren quantifizierbaren Einsparwirkungen zeigen, dass in dieser Zeit die Einsparung von Treibhausgasemissionen in einem Umfang von 16 Millionen Tonnen CO2 (brutto) angestoßen wurde. Die Energieeinsparungen, die allein durch im Jahr 2017 umgesetzte Maßnahmen realisiert wurden, führten zu Treibhausgas/THG-Minderungen von ca. 1,2 Millionen Tonnen CO2 (brutto) bzw. von 3,4 Terawattstunden/TWh (Endenergie, brutto). Jedoch spiegeln diese Aussagen nicht die Zielerreichung des gesamten Titels wider, da der Titel in seiner Zweckbestimmung gerade Vorhaben finan- Drucksache 19/15682 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ziert, die nicht in erster Linie THG-Minderungen zum Ziel haben. So war der Titel mehrfach „Geburtsstätte“ für später eigenständige Förderrichtlinien oder hat den Grundstein für eine einheitliche und vor allem vergleichende Evaluierungssystematik geschaffen. (Projekt Wärmenetze -> Förderung „Transformation Wärmenetzsysteme 4.0“ im Titel 893 03, Projekt Industrielle Sanierung -> Förderung „Serielle Sanierung“ im Titel 661 09). b) Welche zusätzliche CO2-Einsparung ist im kommenden Jahr durch diesen Titel zu erwarten? Der Titel wurde mit Umsetzung der Förderstrategie Energieeffizienz des BMWi im Jahr 2019 neu ausgerichtet, so dass eine Vergleichbarkeit im Sinne einer zusätzlichen CO2-Einsparung nicht möglich ist. Des Weiteren verfolgt der Titel auf Grund seiner Zweckbestimmung nicht in erster Linie das Ziel, CO2- Einsparungen zu generieren. Es erfolgte eine klare Fokussierung auf die Finanzierung innovativer Energieeffizienzmaßnahmen, dem Wissenstransfer zwischen Forschung und Anwendung-/Industrie, Maßnahmen zur Vernetzung der Akteure sowie zur besseren Information für Verbraucher. c) Wie sieht die Messung der CO2-Einsparung bei diesem Titel konkret aus? Auf Basis der erwarteten Endenergieeinsparung wird die Minderung der THG- Emissionen errechnet. Im Schwerpunkt wird dabei die Minderung der Kohlendioxidemissionen erfasst. Erfasst werden als Wirkungen sowohl direkte (z. B. aufgrund ökonomischer Anreize) als auch angestoßene THG-Einsparungen (z. B. via Beratung/Check). Methodische Erläuterungen sind im Kapitel 2 („Methodische Grundlagen der Evaluierung“) des Abschlussberichts beschrieben . Derzeit wird ein Methodikleitfaden finalisiert. Dieser Methodikleitfaden baut auf dem oben genannten Methodikbericht aus der Evaluierung des Energieeffizienzfonds auf und verallgemeinert die darin gewonnenen Erkenntnisse und getroffenen Vorgaben. Dieser hat das Ziel, die Evaluierung von Energieeffizienzmaßnahmen und -programmen zu vereinheitlichen und damit das Instrument der Evaluierung insgesamt besser nutzbar zu machen. Es sollen insbesondere die Evaluierungsergebnisse qualitativ verbessert und programmüberschreitend miteinander vergleichbar(er) gemacht werden. Das gilt ganz besonders für die durch das evaluierte Programm erreichten CO2- und Energieeinsparungen sowie für seine Fördereffizienz. Die finale Fassung des Methodikleitfadens soll Ende 2019 vorliegen. d) Auf welche Weise sorgt die Bundesregierung für einen besseren Abruf der Mittel, nachdem in 2018 nur rund 22,7 Prozent der Mittel abgeflossen sind? Wie begründet die Bundesregierung die Höhe des Titels in 2020, obwohl die Mittel bisher nur zu einem gewissen Teil abgeflossen sind und selbst nach Anpassung in 2019 noch 123,3 Prozent über dem Ist 2018 liegen? Die Empfehlungen der Evaluatoren zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Förderlandschaft wurden bereits zu weiten Teilen von der Förderstrategie Energieeffizienz des BMWi aufgegriffen und teilweise auch schon umgesetzt. Vom Ansatz abzuziehen sind die Finanzbedarfe der anderen Ressorts (Paket Kommune – BMU i. H. v. 180 Mio. Euro, Paket Schiene – BMVI i. H. v. 100 Mio. Euro). Der Titel wurde (gegenüber Soll 2019) um 28 Mio. Euro aufgrund des geringeren Bedarfs abgesenkt. Die Maßnahmen befinden sich in unterschiedlichen Zyklen, daher gibt es eine unterschiedliche Mittelbindung. Das Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15682 Gros der Maßnahmen adressiert investive Maßnahmen mit Umsetzungszeiträumen von bis zu 5 Jahren (daher hohe VE-Bindung).  6. Wie begründet die Bundesregierung die Erhöhung in Kapitel 6092, Titel 686 04 „Markteinführungsprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien“ um über 103 Mio. Euro? a) Seit wann besteht dieser Titel, und wie viel CO2 wurde durch diesen Titel seit seinem Bestehen pro Jahr eingespart? Die Fragen 6 und 6a werden gemeinsam beantwortet. Der Titel besteht seit 2011. Im Jahr 2018 wurden rund 1,28 Millionen Tonnen CO2 eingespart. b) Welche zusätzliche CO2-Einsparung ist im kommenden Jahr durch die Erhöhung des Titels zu erwarten? Es wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. c) Wie sieht die Messung der CO2-Einsparung bei diesem Titel konkret aus? Es wird auf die Antwort zu Frage 3c verwiesen. d) Auf welche Weise sorgt die Bundesregierung für einen besseren Abruf der Mittel, nachdem in 2018 nur rund 44,5 Prozent der Mittel abgeflossen sind? Wie begründet die Bundesregierung eine Erhöhung des Titels, obwohl die Mittel bisher nur zu einem gewissen Teil abgeflossen sind? Bis zum Ende des Jahres 2018 erfolgte die Förderung des Markanreizprogramms (MAP) aus zwei Titeln, d. h. im Einzelplan 09 (BMWi) des Bundeshaushalts (Titel 0903/686 04) und ergänzend aus dem EKF (Titel 6092/686 04), wobei der deutlich überwiegende Anteil von etwa Zweidritteln im Einzelplan 09 lag. Dort betrug die Mittelabflussquote 2018 im Titel 0903/686 04 rd. 73 Prozent; hinzu kommt der Mittelabfluss im EKF-Titel 6092/686 04. Insgesamt ergibt sich somit eine positivere Auslastung. Im Jahr 2019 wurde die Förderung im EKF-Titel 6092/686 04 zusammengeführt und es wird ein Mittelabfluss von ca. 80 Prozent prognostiziert. Ab 2020 werden auf Grund der Anpassung der Förderung an die Beschlüsse des Klimakabinetts eine deutlich gesteigerte Nachfrage sowie ein noch höherer Mittelabfluss erwartet.  7. Wie begründet die Bundesregierung die Erhöhung in Kapitel 6092, Titel 686 05 „Nationale Klimaschutzinitiative“ um 10,8 Mio. Euro? a) Seit wann besteht dieser Titel, und wie viel CO2 wurde durch diesen Titel seit seinem Bestehen pro Jahr eingespart? Die Fragen 7 und 7a werden gemeinsam beantwortet. Der EKF-Titel der NKI besteht seit 2011. Die Evaluierung erfolgt programmspezifisch . Durch die Förderung von investiven und nichtinvestiven Projekten wurden seit Initiierung der NKI im Jahr 2008 bis zum 31. Dezember 2018 rund 19,5 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente über deren Wirkdauer gemindert. Die CO2- Einsparungen pro Jahr können den Abbildungen 2-6 und 2-7 auf den Seiten 26 Drucksache 19/15682 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und 27 des Evaluierungsberichts für die Jahre 2015 bis 2017 unter www.klima schutz.de/zahlen-und-fakten entnommen werden. b) Welche zusätzliche CO2-Einsparung ist im kommenden Jahr durch die Erhöhung des Titels zu erwarten? Eine Aussage hierzu ist nicht möglich. Dies hängt insbesondere davon ab, für welche Projekte diese eingesetzt werden. Die Programme und Projekte der NKI werden durch ein wissenschaftliches Konsortium regelmäßig ex-post evaluiert. c) Wie sieht die Messung der CO2-Einsparung bei diesem Titel konkret aus? Die Evaluierung der NKI-Programme erfolgt regelmäßig ex-post im Hinblick auf Klimaschutzwirkung, Modellcharakter, Reichweite, Verstetigung und ökonomische Effekte. Die Evaluierungsergebnisse für die Zeiträume 2008 bis 2011, 2012 bis 2014 und 2015 bis 2017 sind auf www.klimaschutz.de/zahlen-u nd-fakten veröffentlicht. Dort wird jeweils auch das methodische Vorgehen bei der Evaluierung beschrieben (siehe insbesondere die Abbildungen 2 bis 3 und die Boxen 2 bis 1 auf den Seiten 19 und 20 des Evaluierungsberichts für die Jahre von 2015 bis 2017). d) Auf welche Weise sorgt die Bundesregierung für einen besseren Abruf der Mittel, nachdem in 2018 nur rund 52,9 Prozent der Mittel abgeflossen sind? Wie begründet die Bundesregierung eine Erhöhung des Titels, obwohl die Mittel bisher nur zu einem gewissen Teil abgeflossen sind? Mit der Novellierung der Kommunalrichtlinie zum 1. Januar 2019 wurden neue umfassende investive Förderschwerpunkte eingefügt, wie beispielsweise Maßnahmen zur klimafreundlichen Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung sowie zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität (neue Wege für den Radverkehr, intelligente Verkehrssteuerung etc.). Auch bei der Novellierung der Kälte-Klima-Richtlinie zum 19. Dezember 2018 wurden neue Fördertatbestände etabliert. Die Förderaufrufe für kommunale Klimaschutz- Modellprojekte und der Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr wurden im November 2018 neu aufgelegt. Ebenso wurde für verschiedene Programme der Antragstellerkreis erweitert. Darüber hinaus wurde das Projektmanagement weiter optimiert. So findet bei größeren investiven Projekten ein noch engerer Austausch mit den Zuwendungsempfängern statt, um auf Herausforderungen im Projektverlauf zügig reagieren zu können. Diese werden auch vor Antragstellung zu einer Schulung eingeladen, um eine bedarfsorientierte Mittelplanung sicherzustellen. Die Erhöhung des Ansatzes ab dem Jahr 2020 ist notwendig aufgrund des Auslaufens der Teilhabe des BMU („Paket Kommune“) am Energieeffizienzfonds des BMWi (Kapitel 6092 Titel 686 03) sowie den in Kapitel 6092 Titel 686 05 gestiegenen Bindungen. Durch das geplante Auslaufen des „Paketes Kommunen “ im Kapitel 6092 Titel 686 03 werden dort im Jahr 2020 letztmalig neue investive Projekte eingebucht, die eine Laufzeit von unter einem Jahr haben. Darüber hinaus werden nur noch bestehende Verpflichtungen ausfinanziert. Neue Investivprojekte im Rahmen der Kommunalrichtlinie und des Förderaufrufs Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte, die überjährig sind, werden ab 2020 ausschließlich aus dem NKI-Ansatz im Kapitel 6092 Titel 686 05 finanziert . Durch die Erhöhung des Ansatzes wird die Weiterführung der etablierten und erfolgreichen Programme der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kommunalrichtlinie , Förderaufruf für Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte, För- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15682 deraufruf Klimaschutz durch Radverkehr und Kälte-Klima-Richtlinie) gewährleistet und zudem sichergestellt, dass laufende Projekte weitergeführt werden können. Zudem ist die Erhöhung des Ansatzes von Kapitel 6092 Titel 686 05 faktisch nicht als Erhöhung des Ansatzes der NKI zu sehen, da die Programme der NKI bis einschließlich 2019 auch aus dem Bundeshaushalt – Kapitel 1602 Titel 686 05 – finanziert wurden. Mit der Ausbringung des neuen Titels 686 23 „Maßnahmen zum nationalen Klimaschutz“ im EKF ab dem Jahr 2020 und der damit verbundenen Auflösung des NKI-Titels im Bundeshaushalt, sinkt der Gesamtansatz der NKI faktisch um knapp 44,9 Mio. Euro. Aus dem Titel 686 23 werden keine Maßnahmen der NKI mehr finanziert.  8. Wie begründet die Bundesregierung die Erhöhung in Kapitel 6092, Titel 686 06 „Waldklimafonds“ um 0,5 Mio. Euro? a) Seit wann besteht dieser Titel, und wie viel CO2 wurde durch diesen Titel seit seinem Bestehen pro Jahr eingespart? Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet. Der Titel wurde erstmals im Haushaltsjahr 2013 veranschlagt. Im Rahmen der Förderrichtlinie Waldklimafonds (WKF) werden in der Regel Maßnahmen der Forschung und Entwicklung, der Demonstration, Information und Kommunikation zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel und zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials gefördert. CO2-Minderungen durch diese Maßnahmen sind nicht unmittelbar quantifizierbar. b) Welche zusätzliche CO2-Einsparung ist im kommenden Jahr durch die Erhöhung des Titels zu erwarten? Auf die Antwort zu den Fragen 8 und 8a wird verwiesen. c) Wie sieht die Messung der CO2-Einsparung bei diesem Titel konkret aus? Im Jahr 2020 wird die Förderrichtlinie gemäß ihren Zielen evaluiert werden. Die Messung bzw. Messbarkeit der CO2-Einsparung wird Gegenstand dieser Evaluierung sein. d) Auf welche Weise sorgt die Bundesregierung für einen besseren Abruf der Mittel, nachdem in 2018 nur rund 58,7 Prozent der Mittel abgeflossen sind? Wie begründet die Bundesregierung eine Erhöhung des Titels, obwohl die Mittel bisher nur zu einem gewissen Teil abgeflossen sind? Die zuständigen Bundesressorts haben zusammen mit dem Projektträger geeignete administrative und fachliche Maßnahmen eingeleitet, die zu einer Erhöhung der Mittelausschöpfung des Titel 686 06 führen sollen, u. a. die Erarbeitung von gezielten Förderaufrufen. Die Zunahme der Extremwetterlagen und die entsprechenden Herausforderungen für den Wald bieten Anlass und im Rahmen des Förderzwecks auch die Verpflichtung, gezielte weitere Forschungs- und Entwicklungs/FuE-, Demonstrations- und Informationsmaßnahmen durchzuführen. Drucksache 19/15682 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  9. Wie begründet die Bundesregierung die Erhöhung in Kapitel 6092, Titel 686 08 „Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe“ um 173,6 Mio. Euro ? Der Titel wurde im Jahr 2019 neu eingerichtet und setzt sich zusammen aus Vorgänger-Titeln von sechs Programmen wie die Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien, Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen oder „STEP up!“. Im Rahmen der Förderstrategie Energieeffizienz des BMWi wurden die Effizienz-Förderprogramme schrittweise neu geordnet, themenspezifisch gebündelt und adressatengerecht ausgerichtet. Die Schwerpunkte der Förderung sind „Energieeffiziente Gebäude“, „Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe “, „Wärmeinfrastruktur“ sowie „Strom sparen in privaten Haushalten“. In diesen Förderbereichen besteht die Förderung jeweils aus aufeinander aufbauenden Modulen (Beratung, Einstiegsförderung, systemische Förderung und sehr anspruchsvolle Innovationsprojekte). Die Erhöhung des Mittelansatzes begründet sich durch die langfristige Finanzplanung für diesen „Industrietitel“. Zwingend müssen die eingegangenen Verpflichtungen für die ausgelaufenen Programme aus Vorjahren ausfinanziert werden. Diese Verpflichtungen belaufen sich auf rd. 170 Mio. Euro. Dazu treten die auf Basis der neuen Richtlinien 2019 ausgesprochenen und für das Jahr 2020 geplanten neuen Bewilligungen. Diese werden eine Größenordnung von 172 Mio. Euro erreichen und nach der guten Performance in der Startphase der neuen Programme ggf. noch höher ausfallen. a) Seit wann besteht dieser Titel, und wie viel CO2 wurde durch diesen Titel seit seinem Bestehen pro Jahr eingespart? Der Titel mit dieser Zweckbestimmung besteht seit 2019. Mit den für 2019 eingeplanten Mitteln werden jährliche CO2-Einsparungen von rund 420.000 Tonnen erzielt. b) Welche zusätzliche CO2-Einsparung ist im kommenden Jahr durch die Erhöhung des Titels zu erwarten? Durch die Erhöhung des Mittelansatzes werden 2020 zusätzliche Einsparungen von rund 434.000 Tonnen CO2 erwartet. c) Wie sieht die Messung der CO2-Einsparung bei diesem Titel konkret aus? Die Maßnahmen werden zum einen auf Grundlage von Einsparkonzepten, die von qualifizierten Energieberatern zu erstellen sind und durch Sachverständige in den administrierenden Stellen überprüft werden, im Rahmen der Antragsverfahrens ermittelt. Zum anderen werden alle Programmwirkungen im Rahmen von Evaluierungen mit Stichprobennahmen vor Ort validiert. d) Auf welche Weise sorgt die Bundesregierung für einen besseren Abruf der Mittel, nachdem in 2018 nur rund 1,4 Prozent der Mittel abgeflossen sind? Wie begründet die Bundesregierung eine Erhöhung des Titels, obwohl die Mittel bisher nur zu einem gewissen Teil abgeflossen sind? Für die im neuen Titel gebündelten Programme wurden für das Jahr 2018 Mittel von insgesamt 297 Mio. Euro eingeplant. Davon wurden insgesamt 60,6 Mio. Euro ausgezahlt. Die Mittelabflussquote beträgt somit rund 20 Pro- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15682 zent. Als Ursachen für die geringe Mittelabflussquote wurde beim ausgelaufenen Programm „STEP up!“ die geringe Attraktivität identifiziert. Deshalb wurde der Fördertatbestand umfassend novelliert und in der „Bundesförderung der Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Wettbewerb“ neu aufgesetzt. An den ersten bereits in diesem Jahr durchgeführten Wettbewerbsrunden beteiligten sich bereits deutlich mehr Unternehmen , so dass mit einer deutlich besseren Mittelabflussquote ggü. dem Vorgängerprogramm zu rechnen ist. Bei den ausgelaufenen Programmen „Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen“ sowie „Hocheffiziente Querschnittstechnologien “ waren eine Vielzahl von Umsetzungsverzögerungen auf Seiten der Unternehmen ursächlich dafür, dass sich der Mittelabfluss verzögert hat. In dem neuen „Förderprogramm Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ ist die Bewilligung der Fördermittel auch für komplexe systemische Maßnahmen an die Angabe von Umsetzungszeiträume geknüpft, womit eine bedarfsgerechtere Mittelplanung möglich wird. Aus diesem Titel wird die Ausfinanzierung der oben genannten, Ende 2018 ausgelaufenen Förderprogramme einschließlich des Programms „Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen“ vorgenommen . Dieses hat im Jahr 2018 eine überdurchschnittliche Nachfrage erfahren . Dadurch konnten Investitionsprojekte genehmigt werden, mit deren Umsetzung das ursprüngliche Einsparziel dieser Richtlinie von jährlich 1 Million Tonnen CO2 um 500.000 Tonnen CO2 übererfüllt werden wird. Gleichzeitig führte diese gute Programmnachfrage zu einem Mittelmehrbedarf, der zu einem Großteil im Jahr 2020 auszahlungsrelevant wird. 10. Wie begründet die Bundesregierung die Ausbringung von Kapitel 6092, Titel 686 10 „Pumpen- und Heizungsoptimierung“ in Höhe von 50 Mio. Euro? a) Seit wann besteht dieser Titel, und wie viel CO2 wurde durch diesen Titel seit seinem Bestehen pro Jahr eingespart? Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet. Die „Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich“ ist am 1. August 2016 in Kraft getreten . Die CO2-Reduktion beträgt gemäß programmbegleitender externer Evaluierung rund 57.400 Tonnen CO2. b) Welche zusätzliche CO2-Einsparung ist im kommenden Jahr durch diesen Titel zu erwarten? Die Förderrichtlinie und die Förderbedingungen werden 2020 nicht angepasst, es ist daher davon auszugehen, dass sich die jährlichen CO2-Emissionsminderungen nicht ändern. c) Wie sieht die Messung der CO2-Einsparung bei diesem Titel konkret aus? Eine direkte Messung der CO2-Einsparung kann nicht erfolgen. Bei der ermittelten CO2-Reduktion handelt es sich um eine Berechnung auf Basis der geförderten Maßnahmen und der durchschnittlichen Einsparungen pro Maßnahme im Rahmen der begleitenden Programmevaluation. Zunächst werden dazu die Energieeinsparungen getrennt nach thermischer Energie und elektrischer Energie ermittelt und dann mit den jeweiligen Emissionsfaktoren verrechnet. Mit Drucksache 19/15682 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Hilfe der Berücksichtigung von Ursächlichkeitsfaktoren wird das Ergebnis ferner um weitere Effekte bereinigt. d) Auf welche Weise sorgt die Bundesregierung für einen besseren Abruf der Mittel, nachdem in 2018 nur rund 6,8 Prozent der Mittel abgeflossen sind? Wie begründet die Bundesregierung die Höhe des Titels in 2020, obwohl die Mittel bisher nur zu einem gewissen Teil abgeflossen sind und selbst nach Anpassung in 2019 noch 57,4 Prozent über dem Ist 2018 liegen? Die im Jahr 2018 für das Förderprogramm veranschlagten 470 Mio. Euro wurden wegen der geringen Inanspruchnahme des Förderprogramms und des damit geringen Mittelabflusses von 31,7 Mio. Euro in 2018 sowie auf Basis der Analyseergebnisse der programmbegleitenden externen Evaluierung für das Jahr 2019 auf 50 Mio. Euro reduziert. Für 2019 wird ein etwas höherer Mittelabfluss in Höhe von rund 70 Prozent erwartet. Für 2020 stehen wieder 50 Mio. Euro zur Verfügung, da positiv zu bewerten ist, dass der Bekanntheitsgrad der Fördermaßnahme mit steigender Laufzeit zunimmt und die Weiterempfehlungsquote nach Aussage der Evaluatoren sehr hoch ist. Nicht private Fördernehmer haben signalisiert, nun auch verstärkt Anträge stellen zu wollen (längere Vorlaufzeit bei Großprojekten). Daraus kann eine weitere Zunahme der Inanspruchnahme abgeleitet werden, die einen höheren Mittelabfluss ergeben kann. 11. Wie begründet die Bundesregierung die Erhöhung in Kapitel 6092, Titel 686 11 „Anreizprogramm Energieeffizienz“ um 65 Mio. Euro? a) Seit wann besteht dieser Titel, und wie viel CO2 wurde durch diesen Titel seit seinem Bestehen pro Jahr eingespart? Die Fragen 11 und 11a werden gemeinsam beantwortet. Der Titel besteht seit 2016. Im Jahr 2018 wurden 450.000 Tonnen CO2 eingespart . b) Welche zusätzliche CO2-Einsparung ist im kommenden Jahr durch die Erhöhung des Titels zu erwarten? Es wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. c) Wie sieht die Messung der CO2-Einsparung bei diesem Titel konkret aus? Es wird auf die Antwort zu Frage 3c verwiesen. d) Auf welche Weise sorgt die Bundesregierung für einen besseren Abruf der Mittel, nachdem in 2018 nur rund 67 Prozent der Mittel abgeflossen sind? Wie begründet die Bundesregierung eine Erhöhung des Titels, obwohl die Mittel bisher nur zu einem gewissen Teil abgeflossen sind? Der Mittelabfluss steigt seit Programmbeginn kontinuierlich an, der Trend setzt sich auch im aktuellen Jahr 2019 fort, es wird ein relativ hoher Mittelabfluss erwartet. Ab 2020 werden eine deutlich gesteigerte Nachfrage sowie ein höherer Mittelabfluss erwartet. Aufgrund der Verbesserung und Anpassung der Förderung in Folge der Umsetzung des vom Bundeskabinett am 25. September 2019 be- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/15682 schlossenen Klimaschutzprogramms 2030 wird ein höherer Fördermittelbedarf ab 2020 prognostiziert. 12. Wie begründet die Bundesregierung die Ausbringung von Kapitel 6092, Titel 686 13 „Programme und Maßnahmen der Energiewende in den Bereichen Erneuerbare Energien, Strom und Netze, Digitalisierung und Energieinfrastruktur“ in Höhe von 96,15 Mio. Euro? a) Seit wann besteht dieser Titel, und wie viel CO2 wurde durch diesen Titel seit seinem Bestehen pro Jahr eingespart? b) Welche zusätzliche CO2-Einsparung ist im kommenden Jahr durch diesen Titel zu erwarten? c) Wie sieht die Messung der CO2-Einsparung bei diesem Titel konkret aus? Die Fragen 12 bis 12c werden zusammen beantwortet. Dieser Titel besteht seit 2017 (zuvor mitveranschlagt bei Kapitel 6092, Titel 686 03 und 686 04). Alle Maßnahmen dieses Titels sind sog. „enabler“, d. h. sie tragen zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende bei. Die direkten CO2- Einsparungen lassen sich jedoch nicht quantifizieren. d) Auf welche Weise sorgt die Bundesregierung für einen besseren Abruf der Mittel, nachdem in 2018 nur rund 64,1 Prozent der Mittel abgeflossen sind? Wie begründet die Bundesregierung die Höhe des Titels in 2020, obwohl die Mittel bisher nur zu einem gewissen Teil abgeflossen sind? Aus dem Titel werden Mittel für die Flächenvoruntersuchungen nach dem Wind-auf-See-Gesetz bereitgestellt. Das Ausbauziel von Wind auf See liegt derzeit bei 15 Gigawatt/GW. In Folge des am 25. September 2019 beschlossenen Klimaschutzprogramms soll das Ausbauziel von Wind auf See auf 20 GW im Jahre 2030 erhöht werden. Ebenso wurde mit diesem Beschluss dem anhaltend hohen Dialogbedarf der Bürgerinnen und Bürger beim Stromnetzausbau durch die Aufstockung der Mittel für den Bürgerdialog Stromnetz Rechnung getragen. Mit den Erkenntnissen aus dem Förderprogramm SINTEG werden die technischen , wirtschaftlichen und regulatorischen Herausforderungen der Energiewende der nächsten Jahrzehnte angegangen. Die großflächigen Schaufenster sollen Musterlösungen für eine klimafreundliche, sichere und effiziente Energieversorgung bei hohen Anteilen erneuerbarer Energien erarbeiten (Schwerpunkt : Digitalisierung des Energiebereichs, intelligente Vernetzung von Erzeugung und Verbrauch, Einsatz innovativer Netztechnologien und Netzbetriebskonzepte ). Digitalisierung Energiewende umfasst die Finanzierung von technischen Gemeinschaftsprojekten von BMWi und BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) und somit Unterstützung für eine sektorübergreifende Digitalisierungsstrategie nach dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW), auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen BMWi und BSI. Dies ist ein grundlegender und wichtiger Baustein für die Digitalisierung einer modernen Energieinfrastruktur. Unter Systemsicherheit und Netzstabilität wird das Ziel verfolgt, eine Gesamtstrategie „Systemsicherheit und Netzstabilität, Digitalisierung und IT-Sicherheit der netzgebundenen Stromversorgung“ zu erarbeiten. Ein besonderer Fokus Drucksache 19/15682 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode liegt auf Anwendungsbereichen, die nicht dem Regelungsbereich des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende unterliegen. 13. Wie begründet die Bundesregierung die Erhöhung in Kapitel 6092, Titel 687 02 „Internationale Energiezusammenarbeit, Rohstoffpartnerschaften sowie Technologiezusammenarbeit“ um 30 Mio. Euro? a) Seit wann besteht dieser Titel, und wie viel CO2 wurde durch diesen Titel seit seinem Bestehen pro Jahr eingespart? Die Fragen 13 und 13a werden gemeinsam beantwortet. Der Titel besteht seit der Errichtung des EKF im Jahr 2011. Die Zielsetzung der aus dem Titel realisierten Maßnahmen der bilateralen sowie multilateralen Energiezusammenarbeit besteht vor allem darin, international für die Ziele und Umsetzungsschritte der deutschen Energiewende zu werben, Länder dafür zu gewinnen, einen ähnlichen Weg zur nachhaltigen Transformation ihrer Energiesysteme zu beschreiten, ihnen politikberatende Unterstützung bei der Umsetzung dieser Transformation zu leisten sowie das Know-How deutscher Unternehmen im Bereich der nachhaltigen Energieversorgung und -nutzung aufzuzeigen . Energiepartnerschaften (EP) und Energiedialoge (ED) sind, neben der Arbeit in multilateralen Energieorganisationen, Dialogforen und Initiativen, das zentrale Instrument der Strategie des BMWi zur internationalen Energiekooperation. Zahlreiche Industrie- und Schwellenländer, z. B. die Ukraine, streben eine sehr enge politische und wirtschaftliche Kooperation mit der Bundesrepublik an, insbesondere um durch Erfahrungsaustausch eigene Strategien in Anlehnung an die deutsche Energiewende zu entwickeln. Zudem soll zukünftig die Energiezusammenarbeit insbesondere mit Ländern in Afrika, Asien, Osteuropa/Gemeinschaft Unabhängiger Staates (GUS) und Südamerika verstärkt werden. Schwerpunkt der Arbeit sind hierbei die Betreuung von Energiepartnerschaften und deren Arbeitsgruppen mit Unterstützung der Sekretariate im Partnerland, Beratung des Partnerlandes v. a. im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien und damit einhergehend die Unterstützung der Partnerländer beim Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung. Dabei beinhalten die Maßnahmen folgendes: angewandte wissenschaftliche Energiestudien (Analysen, Konzepte, Szenarien, Machbarkeits- und Marktstudien etc.), Förderung von gemeinsamen Projekten, Maßnahmen zum energiepolitischen Erfahrungsaustausch und entsprechende Kommunikation der Energiewende sowie die Organisation von Veranstaltungen im In- und Ausland. Zu den zentralen Aktivitäten der Energiepartnerschaften und -dialoge gehörten im vergangenen Jahr die Energietage. Sie dienen politischen Akteure sowohl in Deutschland als auch in den Partnerländern zum Austausch und bieten deutschen Unternehmen eine Plattform, um Stakeholdern und Investoren im Gastland innovative Lösungen zur erfolgreichen Gestaltung der Energiewende zu präsentieren. Diese Art der Kooperation bedingt, dass in der Regel kein belastbarer direkter kausaler Zusammenhang zu quantifizierbaren CO2-Einsparungen herzustellen ist. Das hohe internationale Interesse, mit Deutschland im Rahmen von Energiepartnerschaften und -dialogen wie auch in multilateralen Foren zu kooperieren , bestärkt die Bundesregierung dennoch in der Überzeugung, dass diese Maßnahmen einen substanziellen Beitrag zum globalen Klimaschutz leisten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/15682 b) Welche zusätzliche CO2-Einsparung ist im kommenden Jahr durch die Erhöhung des Titels zu erwarten? Es wird auf die Antwort zu Frage 13a verwiesen. c) Wie sieht die Messung der CO2-Einsparung bei diesem Titel konkret aus? Es wird auf die Antwort zu Frage 13a verwiesen. d) Auf welche Weise sorgt die Bundesregierung für einen besseren Abruf der Mittel, nachdem in 2018 nur rund 63,7 Prozent der Mittel abgeflossen sind? Wie begründet die Bundesregierung eine Erhöhung des Titels, obwohl die Mittel bisher nur zu einem gewissen Teil abgeflossen sind? Die Bundesregierung setzt sich aktiv dafür ein, in Erfüllung des Auftrags des Koalitionsvertrags neue Energiepartnerschaften und -dialoge mit ausgewählten Ländern aufzubauen. Die Umsetzung der bilateralen Energiepartnerschaften des BMWi erfolgt dynamisch, jeweils abgestimmt mit den Partnerinstitutionen der betreffenden Länder. Die Projektumsetzung – und somit Kostenwirksamkeit – hängt von den unterschiedlichen Entwicklungen in diesen Ländern ab. Einige bereits geplante und vorbereitete Veranstaltungen mit Partnerländern wurden in 2019 aufgrund einer sich verändernden politischen Lage abgesagt oder verschoben (Türkei, Vereinigte Arabische Emirate). Gründe für den unterplanmäßigen Umsetzungsstand 2019 ergeben sich auch aus temporären Verzögerungen in den Ländern Mexiko (Regierungswechsel), Südafrika (Regierungsbildung Mitte 2019) und Indien (z. B. Verschiebung Messe RE-INVEST2019) sowie weiterer Einzelaktivitäten. Da die Dringlichkeit für eine nachhaltige globale Energiewende und in diesem Kontext die internationale Aufmerksamkeit für das Beispiel der deutschen Energiewende sowie die Nachfrage nach innovativen technologischen Lösungen deutscher Energieunternehmen ungebrochen steigen, entstehen im Bereich der multilateralen und bilateralen internationalen Energiezusammenarbeit qualitativ und quantitativ neue Bedarfe. Der steigende Ansatz im Bereich „internationale Energiezusammenarbeit“ spiegelt vor allem den Auftrag des Koalitionsvertrags wider, zusätzliche Energiepartnerschaften und -dialoge aufzubauen, auch, um die Entwicklung geeigneter regulatorischer Rahmenbedingungen für ein verstärktes Engagement deutscher Energieunternehmen zu unterstützen. 14. Wie begründet die Bundesregierung die Ausbringung von Kapitel 6092, Titel 687 04 „Förderung im Rahmen der EU-Richtlinie Erneuerbare Energien und des Clean Energy Packages sonstiger EU-Rahmen im Strombereich“ in Höhe von 4,5 Mio. Euro? a) Seit wann besteht dieser Titel, und wie viel CO2 wurde durch diesen Titel seit seinem Bestehen pro Jahr eingespart? b) Welche zusätzliche CO2-Einsparung ist im kommenden Jahr durch die Erhöhung des Titels zu erwarten? c) Wie sieht die Messung der CO2-Einsparung bei diesem Titel konkret aus? Die Fragen 14 bis 14c werden zusammen beantwortet. Drucksache 19/15682 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Titel besteht seit 2012. Alle Maßnahmen dieses Titels sind sog. „enabler“, d. h. sie tragen zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende bei. Die direkten CO2-Einsparungen lassen sich jedoch nicht quantifizieren. d) Auf welche Weise sorgt die Bundesregierung für einen besseren Abruf der Mittel, nachdem in 2018 nur rund 70,3 Prozent der Mittel abgeflossen sind? Wie begründet die Bundesregierung die Höhe des Titels in 2020, obwohl die Mittel bisher nur zu einem gewissen Teil abgeflossen sind? Dem BMWi ist ein guter Mittelabfluss ein wichtiges Anliegen. Derzeit sind viele Vorhaben in Vorbereitung, die einen hohen Mittelabfluss im Jahr 2020 erwarten lassen. 15. Wie begründet die Bundesregierung die Ausbringung von Kapitel 6092, Titel 691 01 „Zuschüsse an Privateigentümer zur Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung „CO2-Gebäudesanierungsprogramm “ in Höhe von 364 Mio. Euro? Die Höhe der Anmeldung des Soll 2020 für den Titel 891 01 ergibt sich aus den bereits zugesagten Fördermaßnahmen der Vorjahre sowie aus dem zu erwartenden Fördermittebedarf 2020 unter Berücksichtigung der Anpassung der Förderung in Umsetzung des vom Bundeskabinett am 25. September 2019 beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030. a) Seit wann besteht dieser Titel, und wie viel CO2 wurde durch diesen Titel seit seinem Bestehen pro Jahr eingespart? Der Titel besteht seit 2014. Hinsichtlich der CO2-Einsparung wird auf die Antwort zu Frage 3a verwiesen. b) Welche zusätzliche CO2-Einsparung ist im kommenden Jahr durch die Erhöhung des Titels zu erwarten? Es wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. c) Wie sieht die Messung der CO2-Einsparung bei diesem Titel konkret aus? Es wird auf die Antwort zu Frage 3c verwiesen. d) Auf welche Weise sorgt die Bundesregierung für einen besseren Abruf der Mittel, nachdem in 2018 nur rund 73,6 Prozent der Mittel abgeflossen sind? Wie begründet die Bundesregierung die Höhe des Titels in 2020, obwohl die Mittel bisher nur zu einem gewissen Teil abgeflossen sind? Ab 2020 wurden eine deutlich gesteigerte Nachfrage sowie ein höherer Mittelabfluss erwartet. Aufgrund der Verbesserung und Anpassung der Förderung in Folge der Umsetzung des vom Bundeskabinett am 25. September 2019 beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030 wird ein höherer Fördermittelbedarf ab 2020 prognostiziert. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/15682 16. Wie begründet die Bundesregierung die Erhöhung in Kapitel 6092, Titel 893 01 „Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener Fahrzeuge“ um 140 Mio. Euro? a) Seit wann besteht dieser Titel, und wie viel CO2 wurde durch diesen Titel seit seinem Bestehen pro Jahr eingespart? b) Welche zusätzliche CO2-Einsparung ist im kommenden Jahr durch die Erhöhung des Titels zu erwarten? c) Wie sieht die Messung der CO2-Einsparung bei diesem Titel konkret aus? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 16 bis 16c zusammen beantwortet . Der Titel besteht seit 2016; der Titelansatz soll im Jahr 2020 auf 290 Mio. Euro erhöht werden. Mit der daraus finanzierten Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) wird es dadurch möglich, ca. 100.000 weitere CO2-arme bzw. -freie Fahrzeuge zu fördern. Die CO2-Einsparung ist nicht exakt quantifizierbar, da sie nicht nur vom Strommix bei Ladevorgängen abhängig ist. d) Auf welche Weise sorgt die Bundesregierung für einen besseren Abruf der Mittel, nachdem in 2018 nur rund 22,5 Prozent der Mittel abgeflossen sind? Wie begründet die Bundesregierung eine Erhöhung des Titels, obwohl die Mittel bisher nur zu einem gewissen Teil abgeflossen sind? Zur Weiterführung des von der Bundesregierung vorgesehenen Umweltbonus (Kaufprämie) zur Stärkung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen soll eine 3. Änderung der Förderrichtlinie erlassen werden. Dies wurde im Bundeskanzleramt zwischen Bundeskanzlerin, der Koalition, Vertretern der Bundesregierung, Ministerpräsidenten aus ausgewählten Bundesländern sowie Vertretern der Automobilwirtschaft, der Arbeitnehmer und der Nationalen Plattform Mobilität in der zweiten Sitzung der „Konzertierten Aktion Mobilität “ am 4. November 2019 vereinbart. Die ab 2020 angekündigte und erwartete erweiterte Modellvielfalt und die weiteren beschlossenen Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur lassen einen steigenden Mittelabruf erwarten. Die Automobilindustrie wird sich an der Finanzierung der Maßnahme weiterhin beteiligen . Drucksache 19/15682 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333