Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gero Hocker, Frank Sitta, Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15270 – Erschließung von Drittlandsmärkten für deutsche Äpfel V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der russische Importstopp im August 2014 hatte weitreichende Folgen insbesondere für die deutsche Obst- und Gemüsebranche, die mit Russland einen wichtigen Exportmarkt verlor. Die Erschließung neuer Drittlandsmärkte hat deshalb nach Ansicht der Fragesteller höchste Priorität, um die heimische Wirtschaft in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern . Nichttarifäre Handelshemmnisse, dazu zählen pflanzengesundheitliche Einfuhrbestimmungen , schränken jedoch den Marktzugang in zahlreiche Länder ein. Mit der Vorlage von Risikoanalysen werden diese Hürden gezielt abgebaut . Die Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e. V. (BVE-O) hat ein Pilotprojekt für den Export deutscher Äpfel in zahlreiche Zielländer auf den Weg gebracht und mit dem Julius Kühn-Institut (JKI) im März 2015 einen Vertrag zur gemeinsamen Zusammenarbeit unterzeichnet. Das JKI erstellte daraufhin als Grundlage für Marktöffnungsverfahren unabhängige wissenschaftliche Gutachten über die phytosanitären Risiken von Äpfeln aus Deutschland für Brasilien, China, Indien, Kanada, Südafrika, Südkorea , Taiwan, Thailand und Vietnam. Zur konkreten Umsetzung der Marktöffnung ist die Wirtschaft maßgeblich auf die Stabstelle Export im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angewiesen, die in enger Zusammenarbeit mit der BVEO die Verfahren betreut. Die effiziente Unterstützung der Agrarexportförderung durch das BMEL ist nach Ansicht der Fragesteller unabdingbar, da erstellte Risikoanalysen durch Zeitverzug ihre Gültigkeit zu verlieren drohen oder das Importinteresse der Länder schwindet und diese sich anderen Lieferanten aus dem europäischen Raum zuwenden, die Marktöffnungsverfahren schneller bearbeiten (z. B. Niederlande , Belgien, Frankreich oder Polen). Mit den USA, Kolumbien und Mexiko kamen nach Kenntnisstand der Fragesteller drei Länder auf Deutschland zu und erklärten ihr Interesse an deutschen Äpfeln. Hier sind deutsche Erzeuger besonders auf die schnelle Unterstützung des BMEL angewiesen, um das Importinteresse aufrechtzuerhalten. Im Vergleich zu den europäischen Mitbewerbern sind Deutschland viele relevante Märkte, trotz intensiver Bemühungen seitens der Wirtschaft, weiterhin verschlossen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15686 19. Wahlperiode 03.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 29. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Obwohl die Märkte im asiatischen Raum nach wie vor größtenteils verschlossen sind, präsentiert sich die deutsche Apfelwirtschaft seit 2017 auf der Anfang September 2019 stattfindenden ASIA Fruit Logistica in Hongkong dem asiatischen und vor allem dem indischen Markt (www.fruchthandel.de/new snet/aktuelle-news/einzelmeldung-newsnet/deutscher-pavillon-auf-der-asia-fru it-logistica-2017-wird-realisiert/). Der Gemeinschaftsstand wird vom BMEL gefördert und in diesem Jahr das dritte Mal in Folge auf der führenden Fruchtmesse Asiens präsent sein. Trotz fehlender Marktzugänge nutzen Unternehmen diese Gelegenheit, um Kontakte im asiatischen Raum zu pflegen und zu knüpfen. 1. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung bezüglich ihres im Koalitionsvertrag selbstgesteckten Ziels, die Unternehmen bei der Erschließung kaufkräftiger internationaler Märkte zu unterstützen, erzielen (Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode, S. 88)? Die Exportförderung der Bundesregierung im Agrarbereich stützt sich seit 2010 auf das „Programm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Förderung der Exportaktivitäten der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft “ sowie das Auslandsmesseprogramm. Schwerpunkte des Exportförderprogramms sind die Durchführung von Unternehmerreisen zur Markterkundung und Geschäftsanbahnung einschließlich der Vermittlung von Kontakten zu Importeuren in wichtigen Exportländern, Maßnahmen zur Information deutscher Unternehmen sowie imagefördernde Maßnahmen. In enger Abstimmung mit der Wirtschaft werden auch für den Sektor „Obst und Gemüse“ Markterkundungs- und Geschäftsreisen unterstützt. Mit dem Ziel des Abbaus oder der Vermeidung nichttarifärer Exporthemmnisse in wichtigen Zielmärkten werden darüber hinaus Reisen ausländischer Behördenvertreter (z. B. Veterinär- oder Pflanzengesundheitsexperten) nach Deutschland gefördert . Im Rahmen des Auslandsmesseprogramms werden kleine und mittlere Unternehmen auch des Obst- und Gemüsesektors bei der Teilnahme an zahlreichen Lebensmittel- oder speziellen Fachmessen unterstützt. Phytosanitäre Handelshemmnisse werden regelmäßig auf Fachebene in Form eines Runden Tisches branchenübergreifend mit Verbänden und Ländern diskutiert und priorisiert. Zur Stärkung der Zusammenarbeit mit den Ländern hat das BMEL ein Bund-Länder-Programm „Gesunde Pflanzen exportieren“ auf den Weg gebracht. Ein „Export-Leitfaden“ steht zur Verfügung, der übersichtlich die Aufgaben der verschiedenen Akteure (Bund, Länder, Wirtschaft) sowie die Verfahrensschritte bei phytosanitären Vorhaben darstellt. Dieser Leitfaden wurde im Konsens mit Ländern und Verbänden erarbeitet. Zur Bündelung der Exportanliegen stehen zudem strukturierte Fragebögen zur Interessenbekundung und für Recherchen zur Verfügung. Zur Unterstützung der Erschließung von Drittlandsmärkten für deutsche Äpfel hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2015 die Einfuhrvorschriften zahlreicher Drittländer eruiert und der Wirtschaft zugänglich gemacht. Ziel eines zusätzlichen Pilotvorhabens war es, umfangreiche und spezifische fachliche Informationen (Dossiers) für neun Zielländer zu erarbeiten. Diese Dossiers wurden in Hinblick auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Ziellandes erstellt und acht Zielländern übermittelt; mit einem Drittland wurde auf Wunsch des Ziellandes ein regionaler Ansatz vereinbart. Darüber hinaus wurden spezifische Dossiers für zwei weitere Zielländer erstellt (Kolumbien, Mexiko) und diesen übermittelt. Gemeinsam mit der EU-Kommission wird mit zwei weiteren Zielländern (Vereinigte Staaten von Amerika, Chile) verhandelt. Zudem wurde ein spezifisches, mehrjähriges deutschlandweites Schadorganismus-Monitoring Drucksache 19/15686 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode durchgeführt. Außerdem erfolgten bereits Probelieferungen von Äpfeln nach Indien als Voraussetzung für die Öffnung des Marktes. 2. Welche personellen Ressourcen werden im BMEL eingesetzt, um Marktöffnungsverfahren voranzutreiben? Sind in diesem Zusammenhang Veränderungen vorgesehen? Im Lichte der Fragestellung zur Erschließung von Drittlandsmärkten für deutsche Äpfel wird die Frage wie folgt beantwortet: Für phytosanitäre Fragen beim Export stehen im zuständigen Fachreferat des BMEL eine Teilzeit-Stelle im höheren Dienst (30 Wochenstunden) und eine Stelle im gehobenen Dienst zur Verfügung. Da die Aufgaben zu phytosanitären Fragen beim Export mit unterschiedlicher Intensität im Zeitablauf anfallen und Teilaufgaben über das Jahr gesehen entsprechend variieren, kann ein genauer Stellenanteil, der für Marktöffnungsverfahren eingesetzt wird, nicht beziffert werden. 3. Mit welchen Drittländern wird derzeit über eine Marktöffnung für Äpfel aus Deutschland verhandelt, und wie ist der derzeitige Verhandlungsstand? Apfelexporte nach Kanada aus ganz Deutschland sowie nach Taiwan aus dem Bundesland Niedersachsen sind inzwischen möglich. Im Hinblick auf eine Marktöffnung für Äpfel werden die phytosanitären Themen mit Brasilien, Chile , China, Indien, Kolumbien, Mexiko, Südafrika, Südkorea, Thailand, den Vereinigten Staaten von Amerika und Vietnam verhandelt. Fachliche Delegationsreisen in Deutschland wurden bereits mit Experten aus Taiwan, China, Indien und Thailand sowie den Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Nach Indien erfolgen bereits Probelieferungen. Mit Thailand und den Vereinigten Staaten von Amerika sind die fachlichen Verhandlungen bereits abgeschlossen und die Umsetzung in nationales Recht im Zielland wird erwartet. Die anderen Zielländer haben ihre Bewertung der mit dem Import verbundenen Risiken für die Pflanzengesundheit im Inland noch nicht abgeschlossen. 4. Welche Mitgliedstaaten der EU konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Abkommen mit Drittländern abschließen, auf deren Grundlage Obst- und Gemüseexporte ermöglicht wurden (bitte nach EU-Land, den entsprechenden Produkten als auch den Drittländern auflisten und Deutschland gegenüberstellen)? Über bilaterale Abkommen der übrigen EU-Mitgliedstaaten zu Obst und Gemüse mit Drittländern liegen der Bundesregierung keine umfassenden Informationen der Mitgliedstaaten vor. 5. Wie lange dauerten nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweiligen Verhandlungen bis zum Abschluss der Marktöffnung zwischen den Mitgliedsstaaten der EU und den Drittstaaten? Zur Dauer der Verfahren zwischen den Mitgliedsstaaten der EU und den Drittstaaten liegen keine Informationen der EU-Mitgliedstaaten vor. Phytosanitäre Marktöffnungen sind jedoch fachlich anspruchsvoll und die erforderlichen Arbeiten dazu sowohl im Exportland als auch im Zielland oft sehr langwierig und abhängig von zahlreichen Einflussfaktoren (z. B. phytosanitäres Risiko, Bearbeitungskapazitäten , Handels- bzw. Importinteressen). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15686 6. Seit welchem Zeitpunkt und gegenüber welchen Drittländern setzt sich das BMEL für eine Marktöffnung für Obst und Gemüse ein (bitte nach Drittländern und ggf. Produkten auflisten)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 wird verwiesen. Drucksache 19/15686 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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