Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1569 19. Wahlperiode 04.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Ulla Jelpke, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/869 – Verkäufe von Staatsbürgerschaften durch EU-Staaten und Geldwäscherisiken V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wie durch die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 14. November 2016 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Verkäufe von Staatsbürgerschaften durch EU-Staaten“ (Bundestagsdrucksache 18/10324 http://dip21. bundestag.de/dip21/btd/18/103/1810324.pdf) dargelegt, existieren in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Programme, bei denen Aufenthaltsgenehmigungen bzw. Staatsbürgerschaften für Zahlungen bzw. Investitionstätigkeiten in den entsprechenden Ländern vergeben werden (vgl. bspw. „Maltas Milliardengeschäft mit dem EU-Pass“, 19. August 2016, Spiegel Online, www.spiegel.de/olitik/ausland/malta-verkauft-eu-paesse-fuer-hundertemillionen -euro-a-1108311.html oder „Die Passhändler“, 23. November 2017, Panorama https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2017/passhandel128_page- 2.html). Vergleichbare Programme existieren auch außerhalb der EU. Diese unterschiedlichen Programme werden folgend zusammengefasst als „Passprogramme “ bezeichnet. Das Europäische Parlament hat im Januar 2014 die Praxis der Passprogramme in EU-Mitgliedstaaten kritisiert (vgl. Bericht „Verkauf der Unionsbürgerschaft“ www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA- 2014-0038+0+DOC+XML+V0//DE) und im November 2017 auf Geldwäscherisiken im Zusammenhang mit Passprogrammen hingewiesen (vgl. Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zu Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung www.europarl.europa.eu/cmsdata/134369/A8-0357_2017_ EN.pdf). Darüber hinaus wurden Passprogramme in der Vergangenheit vermutlich auch zur Umgehung internationaler Sanktionen genutzt (vgl. „Where is the cheapest place to buy citizenship?“, 4. Juni 2014, BBC, www.bbc.com/news/ business-27674135). Die Europäische Kommission hat die EU-Mitgliedstaaten infolge der Parlamentsresolution 2014 aufgefordert, sicherzustellen, dass eine echte Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem Mitgliedstaat oder seiner Bevölkerung existiert (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10324). Malta beispielsweise änderte daraufhin die Bedingungen seines Passprogramms und verlangt seitdem vor der Einbürgerung eine zwölfmonatige Aufenthaltszeit im Land. Die Europäische Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1569 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kommission setzt die Überwachung der Passprogramme in EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer europarechtlichen Konformität laufend fort. Die Maltesische Regierung hat ihr Ende 2013 gestartetes Passprogramm zunächst auf 1 800 maximal zu vergebene Pässe (ohne Familienangehörige) begrenzt . Aktuell läuft eine Bürgerbefragung zur Fortführung des Programms inklusive einer möglichen Aufhebung der Obergrenze (vgl. http://meae.gov.mt/ en/Public_Consultations/OPM/Pages/Consultations/IndividualInvestorProgramme. aspx). Das Passprogramm Maltas wird von der Firma Henley & Partners abgewickelt . Dieser stehen laut Vertrag mit der maltesischen Regierung aktive Unterstützung von Regierungsmitgliedern bei der Bewerbung und Darstellung des Programms auf internationalen Veranstaltungen zu (vgl. „Government contract with Henley and Partners belies PM’s denial to MEPs“, 12. Januar 2018, The Shift, http://theshiftnews.com/2018/01/12/henley-contract-belies-pms-denialto -meps/). Im Zusammenhang mit dem Passprogramm Maltas wurden wiederholt Vorwürfe von Korruption erhoben, unter anderem durch die am 16. Oktober 2017 ermordete Journalistin Daphne Caruana Galizia (vgl. https:// daphnecaruanagalizia.com/). Deutschland vergibt nach § 21 des Aufenthaltsgesetzes Aufenthaltserlaubnisse zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit unter gewissen Bedingungen (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage „Verkäufe von Staatsbürgerschaften durch EU-Staaten“). Überdies gibt es immer wieder starke Kritik an den rechtlichen und praktischen Maßnahmen gegen Geldwäsche in Deutschland, insbesondere im Immobiliensektor, sowohl durch staatliche Stellen, wie das Bundeskriminalamt, als auch durch Nichtregierungsorganisationen und Experten (vgl. bspw. „Deutschlands Problem mit der Geldwäsche -Bekämpfung“, 10. Februar 2014, Deutschlandfunk, www.deutschlandfunk. de/kriminalitaet-deutschlands-problem-mit-der-geldwaesche.724.de.html?dram: article_id=277124 bzw. „Schattenfinanzindex 2018: Länderbericht Deutschland , 30.0 Januar 2018, Netzwerk Steuergerechtigkeit, https://netzwerksteuer gerechtigkeit.files.wordpress.com/2018/01/2_lc3a4nderbericht-deutschland.pdf). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung macht sich die von den Fragestellern verwendete Formulierung „Verkauf von Staatsbürgerschaften oder Aufenthaltsgenehmigungen“ durch die vorliegende Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht zu eigen. 1. Über welche zusätzlichen bzw. aktualisierten Informationen verfügt die Bundesregierung aktuell zu den Fragen 1 bis 5 und 10 (inklusive Unterfragen ) der Kleinen Anfrage „Verkäufe von Staatsbürgerschaften durch EU- Staaten“ (Bundestagsdrucksache 18/9968)? Die Bundesregierung aktualisiert im Folgenden ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10324). Die Antworten beruhen vor allem auf Abfragen der deutschen Auslandsvertretungen in den Gastländern. Die Aussagen erheben dabei keinen Anspruch auf abschließende Vollständigkeit. Frage 1 der Kleinen Anfrage 18-9968: Welche EU-Staaten verkaufen nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Staatsbürgerschaften zu welchen Kosten und Bedingungen an Nicht-EU-Ausländer? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1569 a) Seit wann gelten jeweils die diesbezüglichen Regeln in den einzelnen Ländern? b) Wie viele Nicht-EU-Bürgerinnen und – Bürger aus welchen Herkunftsstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in welchen EU-Staaten von der Möglichkeit des Kaufs einer Staatsbürgerschaft Gebrauch gemacht? Die Fragen 1 bis 1b werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung ist bekannt, dass die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Malta, Rumänien und Zypern entlang der im Folgenden dargestellten Praxis bei der Vergabe von Staatsbürgerschaften vorgehen: Bulgarien vergibt die bulgarische Staatsbürgerschaft an Nicht-EU-Staatsangehörige , wenn die betreffende Person seit mindestens einem Jahr eine Aufenthaltserlaubnis in Bulgarien besitzt und eine Investition in Höhe von einer Million Lew (512 820 Euro) für ein vom bulgarischen Staat als prioritär eingestuftes Projekt getätigt hat. Besitzt der Antragssteller schon seit mindestens fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis, kann die Investition auch im Immobilienoder Finanzbereich liegen. Das in Rede stehende Verfahren in Malta setzt nach Informationen der Bundesregierung voraus, dass der Antragsteller eine Immobilie in Malta kauft oder anmietet. Zusätzlich muss er in beiden Fällen einen Beitrag zum Nationalen Entwicklungs- und Sozialfonds leisten sowie Investitionen in von der staatlichen Behörde „Identity Malta“ festgelegte Aktien, Anleihen oder Zweckgesellschaften tätigen. Dabei gelten spezifische Mindestwerte. Die Gebühren für den Hauptantragsteller betragen laut Informationen der Bundesregierung 650 000 Euro – weitere Gebühren fallen gegebenenfalls für Ehepartner sowie unterhaltsberechtigte Kinder oder abhängige Elternteile an, falls diese ebenfalls die maltesische Staatsangehörigkeit erhalten wollen. Weitere Gebühren, unter anderem für die Überprüfung der Antragsteller, fallen an. Für Hauptantragsteller gilt eine Obergrenze von insgesamt 1 800 Personen. Sie müssen unter anderem einen mindestens zwölfmonatigen Aufenthalt in Malta vor Ausstellung der Einbürgerungsurkunde beweisen, eine Gesundheitsversicherung nachweisen, ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie und die Angehörigen keine ansteckenden Krankheiten haben, ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen und eine eidesstaatliche Erklärung darüber abgeben, Angehörige auch über 18 Jahren zu unterstützen. Die Herkunftsstaaten der Antragsteller werden von der maltesischen Regierung nicht veröffentlicht. Bis Juni 2017 wurden im Rahmen des sogenannten „Individual Investment Programme“ laut maltesischer Einwanderungsbehörde „Identity Malta“ 566 Hauptantragsteller und rund 1730 Familienangehörige eingebürgert. Die Regeln des „Identity-Malta“-Programms gelten seit 2014. In Rumänien müssen Antragsteller zum Erwerb der rumänischen Staatsangehörigkeit mehrere Bedingungen erfüllen. Dazu zählt ein Aufenthalt in Rumänien von mindestens acht Jahren, beziehungsweise von fünf Jahren für Personen , die mit einem rumänischen Staatsangehörigen verheiratet sind. Für Personen , die in Rumänien mehr als eine Million Euro investieren, kann die vorgesehene Mindestaufenthaltsdauer zur Hälfte gekürzt werden. Der Erwerb der zyprischen Staatsbürgerschaft durch Investitionen in die zyprische Volkswirtschaft ist grundsätzlich seit 2008 möglich, ein formelles Programm , das „Scheme for Naturalization of Investors in Cyprus by exception“ wurde 2013 ins Leben gerufen und seitdem mehrfach angepasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1569 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Laut Informationen der Bundesregierung kann die Staatsangehörigkeit derzeit unter anderem durch Investitionen in die zyprische Volkswirtschaft in Höhe von mindestens 2 Mio. Euro bzw. nach Aufenthalt von drei Jahren durch Immobilienerwerb in Höhe von netto (vor MWSt., falls anfallend) mindestens 500 000 Euro erworben werden. Nach Angaben des zyprischen Innenministeriums beträgt die Anzahl der seit 2013 im Rahmen des „Scheme for Naturalization of Investors in Cyprus by exception“ gewährten Staatsbürgerschaften etwa 3 100 (inklusive an Familienmitglieder von Investoren gewährte Staatsbürgerschaften). Informationen zur Aufschlüsselung nach Herkunftsstaaten liegen nicht vor. Frage 2 der Kleinen Anfrage 18-9968: Welche EU-Staaten bieten nach Kenntnis der Bundesregierung gegen welche Zahlungen oder Investitionen und zu welchen Bedingungen Aufenthaltsgenehmigungen für welche Dauer an? a) Seit wann gelten jeweils die diesbezüglichen Regeln in den einzelnen Ländern? b) Wie viele Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger aus welchen Herkunftsstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in welchen EU-Staaten von der Möglichkeit des Kaufs einer solchen Aufenthaltsgenehmigung Gebrauch gemacht? Die Fragen 2 bis 2b werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung ist bekannt, dass die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Estland, Frankreich, Griechenland , das Vereinigte Königreich, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Portugal, Polen, Rumänien, Schweden, Spanien, die Tschechische Republik und Zypern entlang der im Folgenden dargestellten Praxis bei der Vergabe von Aufenthaltsgenehmigungen vorgehen: In Bulgarien kann ein Antragsteller, der über ein Visum verfügt, in folgenden Fällen eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen: Wenn der Bewerber Vertreter einer ausländischen Gesellschaft ist, die Mitglied der bulgarischen Industrie- und Handelskammer ist, wenn er mindestens 600 000 Lew (307 692 Euro) in Immobilien in Bulgarien investiert, oder wenn er mindestens 50 Prozent einer bulgarischen Gesellschaft hält, die mindestens 250 000 Lew (128 205 Euro) in wirtschaftlich unterentwickelte Regionen investiert und dadurch mindestens fünf Arbeitsplätze schafft. Gemäß estnischem „Alien Act“ kann ein Antragsteller zu Geschäftszwecken und für Investitionen ab einer Summe von 16 000 Euro für Privatpersonen oder 65 000 Euro für Firmen einen befristeten Aufenthaltstitel erlangen. Nach Informationen der Bundesregierung existiert seit 2016 im französischen Aufenthaltsgesetz die Visumskategorie „Passeport Talent“. Dieser mehrjährige Aufenthaltstitel (bis zu vier Jahre Gültigkeit) kann unter anderem in folgenden Fällen erteilt werden: Firmengründung, Verwirklichung eines innovativen Geschäftsprojekts, Investition und damit verbundene Schaffung von Arbeitsplätzen während der Aufenthaltsdauer. In Griechenland wurde 2014 das „Gesetz zu Migration, sozialer Integration und sonstigen Vorschriften“ verabschiedet, das unter anderem die Voraussetzungen für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis regelt und die Möglichkeit für Angehörige aus Drittstaaten eröffnet, eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von fünf Jahren zu erhalten. Diese Aufenthaltserlaubnis wird unter anderem an qualifiziertes Personal im Rahmen eines Investitionsvorhabens erteilt . Sie wird für die Dauer des Investitionsvorhabens verlängert. Ein weiterer Anspruchsgrund für die Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis ist gegeben Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1569 beim Vorliegen von Immobiliarvermögen oder Leasingvermögen in Griechenland mit einem Wert von 250 000 Euro. In diesem Fall hat der Eigentümer einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von fünf Jahren. Diese kann solange verlängert werden, bis das Eigentumsrecht erlischt oder anderweitig übertragen wird. Die auf diese Weise erlangte Aufenthaltsdauer ist ausdrücklich nicht anrechenbar auf die Aufenthaltszeiten, die für den Erwerb der griechischen Staatsangehörigkeit erforderlich sind. „Enterprise Greece“ hat folgende Informationen zur Anzahl der erteilten Aufenthaltsgenehmigungen („Golden Visa“) veröffentlicht: Vergabe pro Jahr (Immobilien-Inhaber) Vergabe pro Jahr (Immobilien- Inhaber + Familienangehörige) 2013 16 35 2014 443 886 2015 950 2.146 2016 1.532 3.697 2017 2.305 5.699 Top 10 Staaten (nur Immobilien-Inhaber 2017) China 1011 Russland 395 Türkei 222 Ägypten 101 Libanon 91 Ukraine 77 Irak 69 Syrien 52 Jordanien 50 Iran 29 Andere Staaten 208 Gesamt 2.305 Top 10 Staaten (Immobilien-Inhaber + Familienangehörige 2017) China 2525 Russland 907 Türkei 547 Irak 266 Libanon 260 Ägypten 236 Ukraine 171 Syrien 161 Jordanien 121 Iran 55 Andere Staaten 450 Gesamt 5.699 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1569 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In Großbritannien sind die einschlägigen Bestimmungen des „Investor Immigration Program“ von 2011 nach wie vor in Kraft. Die Investition von 2 Mio. Britischen Pfund berechtigt nach fünf Jahren zum Erhalt einer Dauer-Aufenthaltsberechtigung , eine Investition in Höhe von 10 Mio. Britischen Pfund bereits nach drei Jahren. Die Dauer-Aufenthaltsberechtigung muss mindestens 12 Monate bestanden haben, bevor die britische Staatsbürgerschaft erworben werden kann. Bei einer Investition über 10 Mio. Britische Pfund gilt die kürzeste Frist, nämlich vier Jahre bis zum Erwerb der britischen Staatsbürgerschaft . Die Investition muss in Schuldverschreibungen der britischen Regierung oder Kapitalbeteiligungen in Gesellschaften bestehen, die im Vereinigten Königreich registriert sind, nicht aber direkt in Grund und Boden bzw. Gesellschaften , die in Grund und Boden investiert haben. In Irland ermöglicht das seit 2012 bestehende „Immigrant Investor Programme “ Investoren aus Staaten, die nicht Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums sind, ein Aufenthaltsrecht für sich und ihre Familie zu erhalten. Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Programm sind entweder Investitionen in irische Unternehmen, die Gründung einer Stiftung für ein öffentliches Projekt, Investitionen in Immobilien oder Fonds. Die legale Herkunft des Geldes muss belegt werden. Der Investor muss ein Eigenkapital von 2 Mio. Euro vorweisen. Bei einem Investment in ein oder mehrere irische Unternehmen muss der Wert mindestens 1 Mio. Euro betragen und über eine Dauer von drei Jahren aufrechterhalten werden. Bei einem Fonds müssen mindestens eine Mio. Euro investiert werden, für eine Mindestdauer von drei Jahren. Investitionen in Immobilien müssen mindestens 2 Mio. Euro betragen und der „Real Estate Investment Trust“ muss an der Irischen Börse gehandelt werden. Der Stiftungswert muss bei mindestens 500 000 Euro liegen. Wer sich auf dieser Basis erfolgreich bewirbt, erhält zwei Jahre Aufenthaltsrecht für sich und seine Kernfamilie. Der Aufenthalt kann anschließend verlängert werden. Zudem können Investoren aus Staaten, die nicht Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, seit 2012 ein Aufenthaltsrecht für sich und ihre Kernfamilie (Ehepartner, Kinder unter 18 Jahre) auf Grundlage des „Start Up Entrepreneur Programme“ (STEP) erhalten. Die Aufenthaltsdauer beträgt grundsätzlich zwei Jahre, kann unter Beibehaltung der Vergabekriterien aber einmalig für drei Jahre und ferner im Fünf-Jahresrhythmus verlängert werden. Die Voraussetzungen für eine Bewilligung des Antrags lauten wie folgt: Der Investor benötigt für sein Investment die Genehmigung eines „Evaluierungskomitees “, welches die einzelnen Investments und Investoren prüft. Zudem muss ein Führungszeugnis eingereicht werden, ausgestellt von einem in Irland zugelassenen Juristen und sowohl die charakterliche Eignung bestätigen als auch die Abwesenheit von Vorstrafen. Entsprechendes gilt für Familienangehörige über 16 Jahre. Des Weiteren muss der Investor Nachweise beibringen, die die Tätigung des Investments, sein Eigenkapital und die Ausrichtung seines Lebensmittelpunktes in Irland (ermittelt anhand von Rechnungen, Krankenversicherung , etc.) belegen. Für den Genehmigungsantrag muss der Investor 50 000 Euro abgesichertes Finanzierungskapital (aus eigenen Ressourcen, einem Geschäftskredit oder durch die „Irish State Agency“ zur Verfügung gestellt ) nachweisen. Überdies muss sein Start Up in der Lage sein, zehn Arbeitsplätze zu schaffen, sowie innerhalb von drei Jahren einen Umsatz von eine Mio. Euro zu erwirtschaften. Das Start Up muss seinen Hauptsitz in Irland haben . Der Investor muss ferner einen Nachweis vorlegen, der unter anderem von den Polizeibehörden der Länder, in denen sich der Antragsteller während der letzten zehn Jahre mindestens sechs Monate aufgehalten hat, auszustellen ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1569 Die auf Grundlage dieser Kriterien vergebene Genehmigung wird dem Ministerium für „Justice and Equality“ übermittelt. Hinsichtlich der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen in Kroatien liegt der Bundesregierung die Information vor, dass solche Personen einen Aufenthaltstitel erhalten können, die eine Firma in Kroatien gegründet haben, sofern sie mindestens 51 Prozent der Firmenanteile halten. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung beinhaltet das lettische Einwanderungsgesetz seit 2010 Regelungen für die Vergabe von Aufenthaltsgenehmigungen auch im Zusammenhang mit Investitionen. Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann ein Antragsteller befristete Aufenthaltstitel (bis zu fünf Jahre) unter anderem bei Vorliegen einer der folgenden Voraussetzungen beantragen: Investition in eine lettische Kapitalgesellschaft und Einzahlung in den Staatshaushalt ; Erwerb einer Immobilie; Vorhandensein nachrangiger Verbindlichkeiten einer Kreditanstalt der Republik Lettland sowie Einzahlung in den Staatshaushalt; Kauf nationaler Wertpapiere und Einzahlung in den Staatshaushalt . Genaueres regelt das lettische Einwanderungsgesetz. Der Erwerb befristeter litauischer Aufenthaltstitel ist durch das Programm „Investition und Immigration“ geregelt und an Bedingungen geknüpft. Es bestimmt , dass ein Ausländer einen litauischen Aufenthaltstitel erhalten kann: - wenn er als Geschäftsführer oder Anteilseigner (mindestens 1/3 der Anteile am Kapital der Firma) einer Firma tätig werden will, - der Wert der Firma sich auf mind. 28 000 Euro beläuft und davon mindestens 14 000 Euro von diesem Ausländer investiert wurden, - drei oder mehr Litauer bzw. sich legal in Litauen aufhaltende Ausländer Vollzeit in der Firma beschäftigt sind, - die Firma mind. sechs Monate vor Antragstellung legal tätig gewesen ist. Auf dieser Grundlage kann ein Aufenthaltstitel von einem Jahr mit Verlängerungsmöglichkeit um zwei Jahre erteilt werden. Wenn der Ausländer eine Firma bzw. Anteile einer Firma im Wert von ca. 250 000 Euro erwirbt (mit mind. fünf Vollzeitbeschäftigten, legale Tätigkeit der Firma vorausgesetzt), kann er einen Aufenthaltstitel von zunächst drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung erwerben. In Malta können natürliche Personen, die nicht Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sind, eine unbefristete Genehmigung zum Aufenthalt in Malta erlangen. Voraussetzungen hierfür sind unter anderem: Kauf einer Immobilie mit einem Mindestwert von 270 000 Euro bis 320 000 Euro (je nach Lage), die für mindestens fünf Jahre im Eigentum verbleiben muss oder Anmietung einer Immobilie in Malta für mindestens fünf Jahre, deren Miete mindestens Euro 10 000 beziehungsweise 12.000 Euro pro Jahr betragen muss und eine einmalige Zahlung von 30 000 Euro sowie einer davon absetzbaren Bearbeitungsgebühr von 5 500 Euro und Investition in einem von der staatlichen Behörde „Identity Malta“ vorgegebenen Rahmen in Höhe von mindestens 250 000 Euro für mindestens fünf Jahre, sowie Nachweis über ein Einkommen von mindestens 100 000 Euro oder ein Kapitalvermögen von mindestens 500 000 Euro. Die gesetzlichen Grundlagen für das „Malta Residency & Visa Programme“ wurden 2015 verabschiedet, und die Regeln des „Identity-Malta“-Programms gelten seit 2014. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1569 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die maltesische Regierung führt keine Statistiken über die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen gegen Zahlungen oder Investitionen. In Portugal können im Rahmen des Programms „Autorização de Residência para Investimento“ („Aufenthaltserlaubnis für Investoren“, ARI) befristete Aufenthaltstitel unter anderem erworben werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Kapitaltransfer im Wert von mindestens 1 Mio. Euro; Schaffung von mindestens zehn Arbeitsplätzen; Immobilien-Erwerb; Kapitaltransfer zu Forschungszwecken oder zur Förderung kultureller Projekte, zur Sanierung oder Instandhaltung von nationalem Kulturerbe oder zur Unterstützung öffentlicher Einrichtungen, die Kulturförderung betreiben; Investition in Risikokapital oder Investmentfonds. Die befristete Aufenthaltsgenehmigung gilt zunächst für ein Jahr und kann anschließend im Zweijahresrhythmus verlängert werden. Nach fünf Jahren kann eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und nach sechs Jahren die portugiesische Staatsangehörigkeit erlangt werden. Zusätzlich zu den in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/10324 aufgezeigten Möglichkeiten sind gegenüber 2016 hinzugekommen : Investitionen in Kultur in Höhe von mindestens 250 000 Euro z. B. im künstlerisch produktiven Sektor oder zum Erhalt des kulturellen Erbes; sowie das „Start Up Visa Program“ im Rahmen der nationalen Strategie für junge Unternehmer. Bei letzterem wird ausländischen, jungen Unternehmern ermöglicht , ihre innovativen Start Ups entweder nach Portugal zu verlegen oder in Portugal zu gründen. Der Aufenthaltstitel wird im Rahmen dieser Möglichkeit nicht an eine Mindestinvestition geknüpft, sondern an das Potential des Start Ups innerhalb der ersten drei Jahre nach Gründung (Wert 325 000 Euro oder Umsatz von mindestens 500 000 Euro). Die Regelung über Investitionen in Kultur in Höhe von mindestens 250 000 Euro gilt seit dem 20. März 2017, das Start Up Visa Program wurde am 6. November 2017 beschlossen mit Gültigkeit seit 1. Januar 2018. Laut gemeinsamer Website von SEF (portugiesischer Immigrations- und Grenzservice), aicep (portugiesische Handels- und Investitionsagentur) und dem portugiesischen Außenministerium sind seit 2012 5 876 Aufenthaltsgenehmigungen im Rahmen des bestehenden ARI erteilt wurden (Stand: 28. Februar 2018). Im Rahmen der Familienzusammenführung erhielten im selben Zeitraum zusätzlich zu der o. g. Personenzahl 9 861 Personen eine Aufenthaltsgenehmigung . Unter anderem erhielten 3 709 chinesische, 507 brasilianische , 206 russische, 234 südafrikanische und 158 türkische Staatsbürger in diesem Zeitraum Aufenthaltsgenehmigungen über das ARI Programm. In Polen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung keine unmittelbare Gesetzesgrundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Gegenzug für Investitionen . Es kann jedoch eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer „selbständigen Tätigkeit“ angestrebt werden. Bei Gründung eines Unternehmens in Polen kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung auch ein Aufenthaltstitel gewährt werden. Investoren, die in Rumänien mehr als eine Million Euro investieren oder mehr als 100 Vollzeit-Arbeitsplätze gründen, erhalten eine langfristige Aufenthaltserlaubnis . Die Gültigkeitsdauer von Geschäftsvisa orientiert sich auch an der Höhe der in Rumänien getätigten Investition. Die aktuelle Regelung gilt seit 2009. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1569 Die Investition in Schweden allein führt nicht zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für Schweden. Das schwedische Aufenthaltsrecht sieht die Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit vor. Dies ist jedoch nicht an eine Investitionssumme sondern an einen stimmigen Businessplan der etwa das Anbieten von Gütern oder Diensten in Schweden, Erfahrung, Sprachkenntnisse und die Niederlassung in Schweden vorsieht, geknüpft. Diese Grundsätze haben sich seit 2016 nicht geändert. Spanien bietet seit Inkrafttreten des „Ley de Emprendedores – 14/2013“ gegen Investitionen Aufenthaltsgenehmigung an. Am 28. Juli 2015 wurde mit dem „Ley de Segunda Oportunidad – 25/2015“ das oben genannte Gesetz teilweise erweitert. Die Aufenthaltserlaubnis erstreckt sich ebenfalls auf die Lebenspartner , minderjährige Kinder, Kinder über 18 Jahren (soweit diese noch finanziell von den Eltern abhängig sind und eine Familieneinheit besteht), sowie nachweislich pflegebedürftige Familienangehörige. Es wird eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre erteilt, die nach Ablauf für die Dauer von fünf Jahren verlängert werden kann. Neben den allgemeinen Anforderungen für Visa müssen ausländische Investoren außerhalb der EU verschiedene Kriterien erfüllen. Hier sind drei Gruppen zu unterscheiden: 1. Die Aufenthaltsgenehmigung für Kapitalanleger (Visado de Residencia para Inversores de Capital (RIC)) Diese setzt eine Kapitalanlage voraus, welche eine Investition in Höhe von mindestens 2 Mio. Euro in spanischen Staatsanleihen oder in Höhe von mindestens 1 Mio. Euro in Aktien, soziale Anteile von spanischen Unternehmen oder Bankeinlagen in spanischen Einrichtungen voraussetzt. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er die Investition in der erforderlichen Mindesthöhe in einem Zeitraum von höchstens 60 Tagen vor Einreichung des Antrags getätigt hat. Bei Anlagen in Staatsanleihen muss eine Bescheinigung des Finanzinstituts oder der Bank von Spanien vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren alleiniger Eigentümer der Anlage ist. Im Falle einer Bankeinlage ist eine Bescheinigung des Finanzinstituts vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller der alleinige Inhaber der Bankeinlage ist. 2. Die Aufenthaltsgenehmigung durch den Erwerb von Immobilien (Visado de Residencia por Adquisición de Bienes Inmuebles (RIV)) Eine Aufenthaltsgenehmigung durch den Erwerb von Immobilien setzt voraus, dass eine Investition in Höhe von mindestens 500 000 Euro in spanische Immobilien nachgewiesen wird. Der Antragsteller muss durch eine Bescheinigung des Grundbuchamtes nachweisen, dass er das Eigentum an der Immobilie erworben hat. Er muss außerdem nachweisen, dass die Immobilieninvestition in Höhe von 500 000 Euro frei von Gebühren oder Pfandrechten ist. 3. Die Aufenthaltsgenehmigung für Investoren, die in spanische Projekte investieren Voraussetzung für den Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung durch Investition in spanische Projekte ist, dass diese nachweislich von allgemeinem Interesse sind. Es muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: a) Schaffung von Arbeitsplätzen; b) Investition mit wichtigen sozialökonomischen Auswirkungen in dem Gebiet, in welchem sich die Tätigkeit entwickeln wird; c) wichtiger Beitrag zu wissenschaftlichen und/ oder technologischen Innovationen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1569 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Zahl der Aufenthaltsgenehmigungen liegen der Bundesregierung keine offiziellen Informationen vor. In der Tschechischen Republik ist die Gewährung von Aufenthaltstiteln bei Gründung einer Firma und entsprechenden Investitionen möglich. Diese sind nach Informationen der Bundesregierung als Einzelfälle zu werten. Ungarn: Das „Residency Bonds Program“ der ungarischen Regierung (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2, Absatz 9, Bundestagsdrucksache 18/ 10324 vom 14. November 2016) wurde zum 31. Dezember 2016 eingestellt und bis zum 31. März 2017 abgewickelt. Zypern ermöglicht Drittstaatlern, die ein verfügbares Jahreseinkommen in Höhe von 30 000 Euro (zuzüglich 5 000 bzw. 8 000 Euro pro weiterem Familienmitglied ) sowie Immobilienbesitz im Werte von mindestens 300 000 Euro nachweisen können, ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren bei Beantragung eines „immigration permit“. Der Bundesregierung liegen keine Statistiken zu der Anzahl an erteilten Aufenthaltsgenehmigungen gegen Zahlungen oder Investitionen in Zypern vor. Frage 3 der Kleinen Anfrage 18-9968: Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung beim Verkauf von Staatsbürgerschaften oder Aufenthaltsgenehmigungen in den entsprechenden Ländern eine Sicherheitsüberprüfung der Bewerber , um den Verkauf an Kriminelle auszuschließen (bitte soweit möglich Ausführungen zu Art und Umfang dieser Überprüfung machen)? Die Bewerber um die bulgarische Staatsbürgerschaft müssen ein Führungszeugnis vorlegen, das im Herkunftsland erstellt wurde. Befindet sich die Person bereits längerfristig in Bulgarien oder einem anderen Drittstaat, muss ein zusätzliches Führungszeugnis des jeweiligen Landes vorgelegt werden. Zusätzlich muss ein Nachweis erfolgen, dass kein laufendes Ermittlungsverfahren gegen den Antragssteller anhängig ist oder eine entsprechende Verurteilung erfolgt ist, es sei denn, die Person wurde rehabilitiert. Des Weiteren kontrolliert DANS (die Staatliche Agentur für Nationale Sicherheit Bulgariens) den Aufenthalt von Ausländern in der Republik Bulgarien, indem sie Stellungnahmen zu Erwerbsanträgen, Verlustanträgen und Wiederherstellungsanträgen der bulgarischen Staatsbürgerschaft unter Berücksichtigung des bulgarischen Ausländergesetzes gibt. In Griechenland entspricht der Umfang der Überprüfungen dem Umfang bei sonstigem Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis. Gemäß Artikel 6 des Gesetzes zur „Migration, soziale Integration u. A.“ N. 4251/2014 (ergänzt durch Gesetz N. 4399/2016) unterliegen alle Drittstaatsangehörigen , die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen einer umfassenden Sicherheitsprüfung. Die Aufenthaltserlaubnis ist nur dann zu erteilen, wenn - keine rechtskräftige Gerichtsurteile wegen Straftaten gegen den Antragssteller , - keine Indizien über die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorliegen, - der Antragssteller nicht im Katalog der „unerwünschten Personen“ registriert ist. Im Vereinigten Königreich muss der Antragsteller über einen gültigen Personalausweis verfügen und einen Auszug aus dem Vorstrafenregister aus den Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/1569 Ländern beibringen, in denen er in den letzten zehn Jahren mindestens zwölf Monate gelebt hat. Nach den Richtlinien des irischen „Immigrant Investor Programme 2018“ muss die antragstellende Person eine Beurteilung vorlegen, unter anderem auszustellen von den Polizeibehörden der Länder, in denen sich der Antragsteller während der letzten zehn Jahre mindestens sechs Monate aufgehalten hat. Sobald ein Investitionsvorschlag genehmigt ist, muss ein Führungszeugnis eingereicht werden, ausgestellt von einem in Irland zugelassenen Juristen und sowohl die charakterliche Eignung bestätigen als auch die Abwesenheit von Vorstrafen . Entsprechendes gilt für Familienangehörige über 18 Jahre. Bei Familienangehörigen über 16 Jahre muss eine ähnliche Erklärung in das Führungszeugnis des Investors aufgenommen werden. Bei jeder Bewerbung werden individuell sowohl die Angaben zur Investition als auch die Angaben zur Person von einem „Evaluierungskomitee“ geprüft. Dieses „Evaluierungskomitee“ besteht aus hohen Beamten der zuständigen irischen Behörden und tagt viermal im Jahr. Ähnliche Anforderungen formulieren die Richtlinien des „Start Up Entrepreneur Programme 2018“, vgl. hierzu den zweiten Absatz zu Frage 2. Im lettischen Verfahren finden Sicherheitsüberprüfungen bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln nach Maßgabe des lettischen Einwanderungsgesetzes statt. Im litauischen Verfahren muss der Ausländer bei Antragstellung ein Führungszeugnis aus dem Heimatland oder seinem letzten gewöhnlichen Aufenthalt vorlegen. Diese Angaben werden vom litauischen Staatssicherheitsdienst und der litauischen Polizei überprüft. Die maltesischen gesetzlichen Regelungen besagen, dass die für die Gewährung der maltesischen Staatsangehörigkeit zuständige staatliche Behörde „Identity Malta Agency“ (IMA) entweder selbst oder über Konzessionäre „Due-Diligence“-Überprüfungen veranlassen soll, die von einer oder mehreren international anerkannten und darauf spezialisierten Agenturen durchgeführt werden. IMA hat ein eigenes „Due-Diligence-Team“, das die vorgelegten Dokumente analysiert und Empfehlungen ausspricht. Die für das „Individual Investor Programme“ zuständige Regulierungsbehörde „Office of the Regulator – Individual Investor Programme IIP (ORiip)“ überprüft fallweise diesen Prozess . Im Falle des portugiesischen Verfahrens werden die Antragsteller von der portugiesischen Ausländer- und Grenzbehörde (SEF) im portugiesischen Strafregister überprüft und müssen Führungszeugnisse aus ihrem Heimatland und aus den Ländern vorlegen, in denen sie länger als ein Jahr gelebt haben. Zudem müssen sie nachweisen, dass sie keine Schulden gegenüber dem portugiesischen Finanzamt oder der portugiesischen Sozialversicherung haben. In Rumänien entspricht der Umfang der Überprüfungen dem Umfang der Überprüfung bei sonstigem Staatsangehörigkeitserwerb. In Spanien ist Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung das Fehlen von Vorstrafen in Spanien und in den Ländern, in denen der Antragsteller sich in den letzten fünf Jahren aufgehalten hat (soweit eine Strafbarkeit nach dem spanischem Rechtssystem vorliegt). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1569 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Personen, die die zyprische Staatsangehörigkeit durch Investitionen in Zypern erwerben möchten, müssen dafür unter anderem einen Auszug aus dem Strafregister ihres Herkunftslandes vorlegen. Die Bewerbungsunterlagen werden sowohl im Finanzministerium als auch im Innenministerium geprüft. Über die Verleihung der Staatsangehörigkeit entscheidet abschließend das zyprische Kabinett. Vorbestrafte Antragsteller werden nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Antragsteller, die Sanktionen der Europäischen Union unterliegen. Zu weiteren Details zu den in Rede stehenden Sicherheitsüberprüfungen beziehungsweise zur Situation in den übrigen EU-Staaten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 4 der Kleinen Anfrage 18-9968: Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern, die ihre Staatsbürgerschaften verkaufen, möglich, diese wieder zu entziehen, wenn die Käufer bestimmte Straftaten begehen oder sich nach erfolgtem Verkauf der Staatsbürgerschaft herausstellt, dass beim Kauf bereits vorliegende Straftaten verschwiegen wurden? Inwiefern gilt die Möglichkeit des Entzugs analog für verkaufte Aufenthaltsgenehmigungen? In Bulgarien ist der Entzug der Staatsbürgerschaften und der Aufenthaltsgenehmigungen für diesen Fall gesetzlich ausdrücklich vorgesehen. Das Aufenthaltsrecht kann einem Ausländer entzogen werden, wenn die Geldanlage, aufgrund welcher er die Aufenthaltsgenehmigung bekommen hat, eingestellt oder vor dem Ablauf der gesetzlichen fünfjährigen Frist an einen Dritten übertragen wird, unabhängig von den Einstellungs- und Übertragungsgründen. Weiterhin wird das Aufenthaltsrecht entzogen, wenn festgestellt wird, dass der Ausländer zum Erwerbszeitpunkt bösgläubig gehandelt hat, indem er falsche Angaben bei der Bewerbung für die Aufenthaltsgenehmigung gemacht hat. In Griechenland entspricht der Umfang der Entzugsmöglichkeit einer im Zusammenhang mit einer Investition erteilten Aufenthaltserlaubnis dem bei sonstigem Entzug einer Aufenthaltserlaubnis. Gemäß Artikel 24 des griechischen Gesetzes zur Migration, soziale Integration u. A. N. 4251/2014 ist die Aufenthaltsgenehmigung in allen Fällen zu widerrufen , in denen die Voraussetzungen des Gesetzes nicht erfüllt sind oder wenn die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung unter Angabe falscher Tatsachen, Vorlage gefälschter Dokumente usw. erwirkt wurde. In Irland wird die Aufenthaltsgenehmigung unter anderem dann ungültig, wenn das ausgestellte Zeugnis über den „guten Charakter“ und die Vorstrafenlosigkeit (siehe Antwort zu Frage 3) falsch ausgestellt wurde. Dies gilt für beide Programme. Eine lettische Aufenthaltsgenehmigung kann nach nationalem Recht unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden. Unter anderem sieht das lettische Einwanderungsgesetz vor, dass die Aufenthaltsgenehmigung zu entziehen ist, wenn eine Person durch ein in- oder ausländisches Gericht für eine Straftat, die auch nach lettischem Recht strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden ist. In Malta ist der Entzug der Staatsbürgerschaft möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/1569 Die rumänische Staatsangehörigkeit kann wieder entzogen werden, wenn die Person - im Ausland äußerst gravierende Taten begangen hat, die die Interesse des rumänischen Staates und das Ansehen Rumäniens verletzen, - in die Streitkräfte eines Staates eintritt, mit dem Rumänien die diplomatischen Beziehungen unterbrochen hat oder mit welchem Rumänien Krieg führt, - die rumänische Staatsangehörigkeit durch Betrug erworben hat, oder - Beziehungen zu einer Terrorgruppierung oder eine solche in jedweder Form unterstützt hat, oder Taten begeht, die die nationale Sicherheit gefährden. Auch die Langzeitaufenthaltserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) kann entzogen werden. Artikel 77 der Dringlichkeitsverordnung 194/2002 über den Status der Ausländer regelt allgemein die Gründe zur Annullierung oder zum Entzug der Aufenthaltserlaubnis: - wenn die Person diese Aufenthaltserlaubnis durch Betrug/falsche Dokumente erhalten hat, - infolge einer Scheinehe, - nach Feststellung durch das Zuwanderungsamt oder infolge der Mitteilung seitens anderer gesetzlich befugten Behörden, dass der Ausländer die Bedingungen , aufgrund welcher er die Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, oder den Zweck seines Aufenthaltes nicht mehr erfüllt. Die Annullierung bzw. der Entzug der Aufenthaltserlaubnis müssen vom Zuwanderungsamt begründet werden. Eine aufgrund von Investitionen in Zypern erworbene Staatsangehörigkeit kann durch Kabinettsbeschluss wieder entzogen werden, wenn sich die Person nach Erwerb der zyprischen Staatsangehörigkeit strafbar gemacht hat. Zu weiteren Details zu den in Rede stehenden Möglichkeiten des Entzugs der Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsgenehmigung, beziehungsweise zur Situation in den übrigen EU-Staaten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 5 der Kleinen Anfrage 18-9968: Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die verkaufte Staatsbürgerschaft regelmäßig als zweite, zusätzliche Staatsbürgerschaft angeboten oder die Aufgabe der ursprünglichen Staatsbürgerschaft verlangt ? In Bulgarien müssen EU-Staatsangehörige nicht auf die eigene Staatsangehörigkeit verzichten. Bewerber aus Drittstaaten müssen ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft nur dann aufgeben, wenn kein spezielles Abkommen zwischen dem Drittstaat und Bulgarien abgeschlossen wurde. Der Bundesregierung ist bekannt, dass Malta von den Antragstellern nicht die Aufgabe ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit verlangt. Das rumänische Staatsangehörigkeitsgesetz erlaubt Mehrstaatlichkeit. Der Verzicht der ausländischen Staatsangehörigkeit beim Erwerb der rumänischen ist nicht vorgesehen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, nach denen die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft beim Erwerb der zyprischen Staatsbürgerschaft im Rahmen des zyprischen „Scheme for Naturalization of Investors in Cyprus by exception“ erforderlich wäre. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1569 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Darüber hinaus sind der Bundesregierung keine Details zu der Frage bekannt. Frage 10 der Kleinen Anfrage 18-9968: Inwieweit und wann und mit welchem Ergebnis war der Handel einiger EU-Staaten mit Staatsbürgerschaften und Aufenthaltsgenehmigungen bereits nach Kenntnis der Bundesregierung Thema innerhalb von welchen EU-Gremien? Das Europäische Parlament hat sich am 15. November 2017 mit der Thematik im Rahmen der Debatte um Rechtsstaatlichkeit in Malta befasst. In der damit einhergehenden Initiativentschließung äußert das Europäische Parlament seine Bedenken gegenüber Programmen in Malta und anderen EU Mitgliedstaaten, in denen die Staatsangehörigkeit im Gegenzug für Investitionen verliehen wird. Es fordert Malta auf, Klarheit darüber zu schaffen, wer einen maltesischen Pass erworben hat, welche Rechte damit verbunden sind und welche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass all diese neuen Bürger vor dem Erwerb tatsächlich ein Jahr in Malta verbracht haben. Außerdem fordert das Europäische Parlament die Kommission in der genannten Entschließung auf, solche Bürgerschaftsprogramme in den Mitgliedstaaten zu überwachen, da letztere bei der Ausübung ihrer Zuständigkeit im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts das Recht der EU beachten müssten. Darüber hinaus war die in Rede stehende Praxis einiger EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht Thema von Ratssitzungen oder in vorbereitenden Gremien des Rates der EU. 2. In welcher Form und mit welchen Ergebnissen überwacht die Europäische Kommission aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die Einhaltung des Unionsrechts (insbesondere das Prinzip der aufrichtigen und loyalen Zusammenarbeit ) in EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Passprogrammen? Die Europäische Kommission hat in ihrem „Bericht über die Unionsbürgerschaft 2017“ angekündigt, im Jahre 2018 einen Bericht über Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Gewährung der Staatsangehörigkeit an Investoren vorzulegen und Orientierungshilfen zu geben. Hierzu hat eine Befragung der Mitgliedstaaten im Auftrag der Europäischen Kommission begonnen, in deren Rahmen die Bundesregierung gebeten wurde, Fragen zum nationalen Einbürgerungsrecht zu beantworten . 3. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die von der Europäischen Kommission erarbeitete Bedingung für Unionsrechtskompatibilität von Passprogrammen (sog. echte Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem Mitgliedstaat oder seiner Bevölkerung) von den aktuell in EU-Mitgliedstaaten angebotenen Programmen in allen Fällen erfüllt wird (bitte begründen )? 4. Erachtet die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission erarbeitete Bedingung für Unionrechtskompatibilität von Passprogrammen für ausreichend, um deren missbräuchliche Nutzung zu verhindern (bitte begründen )? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung nimmt zur Vereinbarkeit nationaler Programme anderer Mitgliedstaaten mit EU-Recht nicht Stellung. Die Überprüfung der Vereinbarkeit nationaler Passprogramme anderer Mitgliedstaaten mit dem Unionsrecht obliegt der Europäischen Kommission als Hüterin Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/1569 der Verträge. Gegebenenfalls wäre der Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen , um über den Verstoß eines Mitgliedstaats gegen eine Verpflichtung aus den Verträgen zu befinden. 5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen bzw. erwägt die Bundesregierung über die Aktivitäten der Europäischen Kommission hinausgehend auf nationaler Ebene, um mögliche Risiken für die Bundesrepublik Deutschland durch die Passprogramme zu kontrollieren und ggf. einzudämmen ? Die Europäische Kommission überwacht laufend die Passprogramme in EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer europarechtlichen Konformität. Die EU-Kommission plant für 2018 einen Bericht zur Praxis der Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu veröffentlichen. Die Bundesregierung sieht dem Bericht der Kommission als Basis für die weitere Diskussion entgegen. 6. Welche Treffen bzw. Gespräche gab es zwischen Vertretern der Bundesregierung und Vertretern der Regierungen anderer Staaten in den Jahren 2015, 2016 und 2017 im Zusammenhang mit Passprogrammen (Treffen bitte nach Land, Jahr und zuständiger Stelle auf Seiten der Bundesregierung aufschlüsseln )? Es gab in diesen Jahren keine Treffen der Bundesregierung auf politischer Ebene mit Vertretern der Regierungen anderer EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Passprogrammen. 7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Europäischen Parlaments, wonach im Rahmen der Passprogramme keine ausreichenden Kontrollen (customer due diligence) durchgeführt und in der Folge Geldwäschebekämpfungsstandard geschwächt werden (vgl. Vorbemerkung; bitte begründen)? Bei der Geldwäscheprävention geht es im Kern darum, den Missbrauch bestimmter Wirtschaftszweige für Geldwäschehandlungen zu verhindern. Dazu werden den Adressaten des Geldwäscherechts aus diesen Wirtschaftszweigen (z. B. Finanzunternehmen , Güterhändler) unter anderem Sorgfaltspflichten im Umgang mit ihren Kunden auferlegt (das meint der Begriff „customer due diligence“). Rechtssystematisch passt die Vorstellung, einen Staat zum geldwäscherechtlich Verpflichteten zu machen und ihm „Kundensorgfaltspflichten“ bei Passprogrammen aufzuerlegen, daher nicht zur Konzeption der Geldwäscheprävention. Was die Frage der ausreichenden Kontrollen für den Erwerb von Staatsbürgerschaften im Rahmen von Passprogrammen anbelangt, so liegt es in der jeweils nationalen Entscheidungsgewalt darüber zu befinden, welches Maß an Kontrolle diesbezüglich stattfinden soll. 8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität und den Umfang der Sicherheitsprüfungen von Bewerbern in Passprogrammen von EU-Mitgliedstaaten a) allgemein im Hinblick auf Kriminalitätsrisiken, b) spezifisch im Hinblick auf Risiken im Bereich Geldwäsche bzw. Umgehung von Steuergesetzen (bitte begründen)? Zu Qualität und Umfang der Überprüfungen der Bewerber von Passprogrammen von EU-Mitgliedstaaten werden keine Informationen systematisch erhoben und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1569 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ausgewertet. Eine Beurteilung der Überprüfungen im Hinblick auf Kriminalitätsrisiken und spezifisch im Hinblick auf Risiken im Bereich Geldwäsche bzw. Umgehung von Steuergesetzen ist daher nicht möglich. 9. Wie viele Geldwäscheverdachtsmeldungen wurden von den zuständigen Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten an die deutsche Financial Intelligence Unit im Zusammenhang mit Bewerbern bzw. Teilnehmern von Passprogrammen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 übermittelt (bitte nach Herkunftsland der Meldungen und Jahr aufschlüsseln)? Der Financial Intelligence Unit (FIU) wurden keine Geldwäscheverdachtsmeldungen im Sinne der Fragestellung übermittelt. 10. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein systematischer Austausch bzw. Datenabgleich zwischen Staaten, die Passprogramme anbieten bzw. den Firmen, die Passprogramme im Auftrag dieser Staaten abwickeln, um zu verhindern, dass in Sicherheitsprüfungen abgelehnte Bewerber in weiteren Ländern Anträge stellen und möglicherweise von unterschiedlich intensiven Sicherheitsprüfungen profitieren? Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht sieht den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gegen einen Geldbetrag oder gegen Investitionen nicht vor. Darüber hinaus ist der Bundesregierung nicht bekannt, ob es einen systematischen Austausch bzw. Datenabgleich zwischen Staaten gibt, deren Staatsangehörigkeitsrecht den Erwerb der Staatsangehörigkeit für Investoren vorsieht. 11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erwägungen der Regierung Maltas, die ursprüngliche Grenze von 1 800 zu vergebenen Pässen im Rahmen des Passprogramms aufzuheben (bitte begründen)? Es handelt sich hierbei um einen laufenden Vorgang, bzw. Vorüberlegungen der Regierung Maltas. Eine abschließende Beurteilung ist daher nicht möglich. 12. Für welche Passprogramme anderer Länder existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Obergrenzen oder Zielmarken, und wie hoch liegen diese (bitte nach Land und Programm aufschlüsseln)? Für das maltesische Programm „Identity Malta“ gilt für die Hauptantragssteller eine Obergrenze von insgesamt 1 800 Personen (siehe Antwort zu Frage 1). Der Bundesregierung ist darüber hinaus nicht bekannt, ob Obergrenzen oder Zielprogramme in Zusammenhang mit den Regelungen zur Vergabe von Staatsbürgerschaften oder Aufenthaltsgenehmigungen existieren, die in der Antwort zu Frage 1 dargelegt werden. 13. Liegen der Bundesregierung oder deutschen Sicherheitsbehörden Erkenntnisse vor, dass sich unter Teilnehmern an Passprogrammen in EU-Mitgliedstaaten Personen befinden oder befanden, die entweder international zur Fahndung ausgeschrieben sind oder waren oder mit internationalen Sanktionen belegt sind oder waren? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/1569 14. Liegen der Bundesregierung oder deutschen Sicherheitsbehörden Hinweise auf Korruption im Zusammenhang mit Passprogrammen vor (bitte nach Ländern und Art/Mechanismus der bekannten Fälle aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 15. Liegen der Bundesregierung oder deutschen Sicherheitsbehörden Erkenntnisse vor, ob es bei der Ausschreibung des montenegrinischen Passprogramms zu Korruption gekommen sein soll, inklusive einer möglichen Bestechung eines der zuständigen Minister? Wie beurteilen die Bundesregierung bzw. die deutschen Sicherheitsbehörden vorliegende Hinweise (bitte begründen)? Die Beantwortung der Frage 15 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von solchen Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS-Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft.* 16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung oder deutschen Sicherheitsbehörden über die Firma Henley & Partners vor, bzw. wie bewertet die Bundesregierung die Geschäftstätigkeit dieser Firma im Rahmen des internationalen Markts für Passprogramme (bitte begründen)? Die Beantwortung der Frage 16 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Erkenntnisse der FIU sind im Hinblick auf deren fortlaufende Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Sinne des § 28 Absatz 1 GwG besonders schutzwürdig und nach dem Rechtsgedanken des § 47 GwG grundsätzlich nicht an andere Stellen weitergabefähig. Eine Veröffentlichung derselben würde zu einer wesentlichen Schwächung der der FIU obliegenden Aufgabe der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Verpflichteten, meldepflichtigen Behörden und Partnerbehörden führen und ließe auch Rückschlüsse auf die Analysetätigkeit der FIU zu, was ihre künftige Arbeit beeinträchtigen würde. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland unter dem Blickwinkel der gebotenen frühzeitigen Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1569 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Welche Risiken sieht die Bundesregierung aus der direkten Beteiligung von Regierungsstellen (bis zum Premierminister) an Veranstaltungen zur Bewerbung des maltesischen Passprogramms im Namen der Firma Henley & Partners (vgl. http://theshiftnews.com/2018/01/12/henley-contract-belies-pmsdenial -to-meps/)? Die Bundesregierung kommentiert das Handeln der Regierung eines anderen Mitgliedstaates in Wahrnehmung dessen nationaler Kompetenzen nicht. 18. Haben sich Vertreter der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2016 und 2017 mit Vertretern von Henley & Partners getroffen, um über Passprogramme zu sprechen (bitte Anzahl der Treffen pro Jahr und Position/Funktion des Gesprächspartners sowie thematisierte Passprogramme aufschlüsseln )? Es gab keine Treffen der Bundesregierung auf politischer Ebene mit Vertretern von Henley & Partners. 19. Wie viele Deutsche haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2016 und 2017 dauerhafte Aufenthaltserlaubnisse bzw. Staatsbürgerschaften im Rahmen von Passverkaufsprogrammen erworben (bitte nach Jahr und Land aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, ob Deutsche aufgrund von Investitionen im europäischen Ausland die Staatsangehörigkeit eines anderen EU- Mitgliedstaates erworben haben. 20. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über in Deutschland getätigte Investitionen oder in Deutschland angelegte Finanzmittel durch Teilnehmer an Passprogrammen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 vor (bitte nach Land des Passprogramms und Jahr aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen darüber keine Erkenntnisse vor. 21. Wie viele Aufenthaltserlaubnisse zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit hat die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils nach § 21 des Aufenthaltsgesetzes vergeben (bitte nach Herkunftsland der betroffenen Personen und Jahr aufschlüsseln)? Nach den Angaben des „Wanderungsmonitoring: Erwerbsmigration nach Deutschland“, die jährlich durch das BAMF veröffentlicht werden und auf Daten des Ausländerzentralregisters beruhen (Datenbasis jeweils zum 31. März des Folgejahres), wurden im Jahr 2015 1 474 und im Jahr 2016 1 630 Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 21 Absatz 1, 2 und 2a des Aufenthaltsgesetzes erteilt. Für das Jahr 2017 stehen entsprechende Angaben noch nicht zur Verfügung. Die Differenzierung nach den Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/1569 Erteilte Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 21 Abs. 1, 2 und 2a AufenthG (selbständige Tätigkeit) im Jahr 2015 1.474 darunter Hauptstaatsangehörigkeiten China 475 Russische Föderation 123 Vereinigte Staaten von Amerika 111 Iran 85 Türkei 79 Korea (Republik) 63 Japan 53 Ukraine 52 Indien 42 Syrien 29 Israel 28 Australien 22 Kanada 20 Georgien 17 Irak 17 Erteilte Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 21 Abs. 1, 2 und 2a AufenthG (selbständige Tätigkeit) im Jahr 2016 1.630 darunter Hauptstaatsangehörigkeiten China 482 Russische Föderation 128 Vereinigte Staaten von Amerika 123 Iran, Islamische Republik 119 Türkei 114 Korea (Republik) 87 Indien 56 Japan 52 Ukraine 47 Syrien 43 Israel 36 Australien 28 Kanada 22 Ägypten 16 Pakistan 13 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1569 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. a) Trifft es zu, dass Daten der sogenannten Panama Papers ganz oder in Teilen durch deutsche Behörden an Behörden Maltas weitergereicht wurden (falls zutreffend, bitte auch Zeitpunkt spezifizieren) (vgl. „BKA kauft Daten der Panama Papers“, 5. Juli 2017, SPIEGEL ONLINE www.spiegel.de/ wirtschaft/bka-kauft-daten-der-panama-papers-a-1155938.html)? Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit wurden den zuständigen maltesischen Behörden im November 2017 auf Initiative des BKA relevante Informationen zur Verfügung gestellt. b) Falls eine Weiterleitung stattfand, erfolgte diese in Reaktion auf eine Anfrage der Behörden Maltas oder eigeninitiativ durch deutsche Behörden? Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 22a. c) Falls eine Weiterleitung eigeninitiativ erfolgte, welche Erwägungen der betreffenden Sicherheitsbehörde standen nach Kenntnis der Bundesregierung hinter diesem Schritt? Ziel der Datenübergabe war es, die Ermittlungen der maltesischen Behörden bei der Aufklärung der Tötung der Journalistin Daphne Galizia zu unterstützen. 23. Liegen der Bundesregierung oder deutschen Sicherheitsbehörden Erkenntnisse über die drei im Zusammenhang mit dem Mord an der Journalistin Daphne Caruana Galizia angeklagten Männer George Degiorgio, Alfred Degiorgio und Vincent Muscat vor? 24. Ist es zutreffend, dass Treffen der Söhne von Daphne Caruana Galizia mit Vertretern der Bundesregierung stattgefunden haben? Falls ja, mit welchen Stellen der Bundesregierung, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Gesprächsinteresse seitens der Bundesregierung fanden diese Treffen statt? 25. Welche eigenen Prüfungen hat die Bundesregierung im Hinblick auf die von den Söhnen Daphne Caruana Galizias erhobenen Vorwürfe der Verantwortlichkeit hoher Regierungsstellen in Malta für den Mord an Daphne Caruana Galizia durchgeführt? Die Fragen 23 bis 25 werden gemeinsam beantwortet. Das BKA hat im Rahmen der Bearbeitung eines Rechtshilfeersuchens der maltesischen Justizbehörden entsprechende Dateien aus dem Bestand der sog. Panama Papers zusammengestellt und gesichtet. Da es sich um ein laufendes Rechtshilfeverfahren handelt, können zum aktuellen Zeitpunkt keine weiteren Angaben gemacht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333