Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/14655 – Umsetzung des UNESCO-Weltaktionsprogramms Bildung für nachhaltige Entwicklung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2015 startete das UNESCO-Weltaktionsprogramm (UNESCO = Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur) Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Das fünfjährige Programm (2015 bis 2019) zielt darauf ab, langfristig eine systemische Veränderung des Bildungssystems zu bewirken und Bildung für nachhaltige Entwicklung in allen Bereichen des Bildungssystems strukturell und dauerhaft zu verankern. Dabei sollen neue Wege beschritten und gute Ideen in die Breite getragen werden. Erfolgreiche Praxisbeispiele sollen gezielt gefördert und vorbildliche BNE- Initiativen ausgezeichnet werden (www.bmbf.de/files/Nationaler_Aktions plan_Bildung_f%C3%BCr_nachhaltige_Entwicklung.pdf). Konkrete Vorschläge, wie BNE strukturell verankert werden kann, sind in dem Nationalen Aktionsplan BNE zusammengefasst. Dieser wurde durch die Nationale Plattform BNE und sechs Fachforen entlang der Bildungsbereiche erstellt und am 20. Juni 2017 von der Nationalen Plattform verabschiedet. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 20. September 2017 hat die Bundesregierung den Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung begrüßt und ihre Beteiligung an dessen Umsetzung entsprechend ihrer Zuständigkeit und in Kooperation mit den Ländern zugesagt. Als Ziele werden im Nationalen Aktionsplan beispielsweise die stärkere Verankerung von BNE in den Curricula, Lehrplänen und Ausbildungsordnungen sowie im informellen Lernen benannt. Der deutsche Prozess zur Umsetzung des UNESCO-Weltaktionsprogramms Bildung für nachhaltige Entwicklung wird im Report der UNESCO besonders hervorgehoben. Dies betrifft unter anderem die Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans Bildung für nachhaltige Entwicklung mit seinen 130 Zielen und 349 konkreten Handlungsempfehlungen, die BNE-Auszeichnungen der Deutschen UNESCO-Kommission und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und Deutschlands Engagement im Bereich der Jugendbeteiligung . Die Bildungsbereiche des Nationalen Aktionsplans sind unterteilt in Frühkindliche Bildung, Schule, Berufliche Bildung, Hochschule, Nonformales und informelles Handeln/Jugend und ein Kapitel für Kommunen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15696 19. Wahlperiode 04.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 2. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Kurz vor Beendigung der Laufzeit des Weltaktionsprogramms (WAP) BNE wollen die Fragenstellerinnen und Fragensteller wissen, welche der Ziele des Nationalen Aktionsplans BNE erreicht wurden, und welche Aktivitäten die Bundesregierung im Bereich BNE plant. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Entsprechend ihrer Zuständigkeiten setzt die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern aktuell das UNESCO-Weltaktionsprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (2015 bis 2019) in Deutschland mit dem Ziel um, das deutsche Bildungswesen noch stärker am Leitprinzip der Nachhaltigkeit auszurichten als bisher. Dazu wurde 2015 im Rahmen des UNESCO- Weltaktionsprogramms BNE ein partizipativer Multi-Akteurs-Prozess unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gestartet , in dem die relevanten Akteure aus Bund, den Ländern, Vertretungen der Kommunen, der Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft sowie junge Menschen gemeinsam die strukturelle Verankerung von BNE vorantreiben. In der Nationalen Plattform (NP) BNE, dem obersten Lenkungsgremium dieses Prozesses , sind unter Vorsitz des BMBF 39 Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger der genannten Akteursgruppen vertreten. Ein wesentlicher Meilenstein dieses Prozesses war 2017 die Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans (NAP BNE) durch die Nationale Plattform BNE. Damit besteht erstmals in Deutschland eine umfassende BNE-Agenda, die von Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam unterstützt wird. Der NAP BNE bietet die Grundlage, BNE im deutschen Bildungssystem in ganzer Breite und strukturell zu implementieren. Alle Mitglieder der NP haben sich verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten den NAP BNE mit seinen 130 kurz, mittel- und langfristigen Zielen kontinuierlich bis zum Jahr 2030 umzusetzen. Damit hat der Nationale Aktionsplan BNE auch über das Ende des aktuellen UNESCO-Weltaktionsprogrammes hinaus Bestand. Über Selbstverpflichtungserklärungen zeigen die beteiligten Organisationen seit der Verabschiedung des Aktionsplans fortlaufend, wie sie die Maßnahmen aus dem Aktionsplan umsetzen. Über 300 Selbstverpflichtungen wurden bereits abgegeben. Voraussichtlich im ersten Quartal 2020 wird eine erste Zwischenbilanz zum NAP BNE vorgelegt, um den aktuellen Umsetzungstand zu ermitteln. Im Jahr 2019 läuft das aktuelle UNESCO-Weltaktionsprogramm BNE aus. Das neue internationale UNESCO-Programm mit dem Titel „Education for Sustainable Development: Towards achieving the SDGs (ESD for 2030)“ für den Zeitraum 2020 bis 2030 wird die Rolle von BNE für das Erreichen aller Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen weiter stärken. Das BMBF als federführendes Ressort sowie die weiteren beteiligen Ressorts werden ihr Engagement für BNE national und international auch im nachfolgenden UNESCO-Programm ab 2020 fortsetzen. Drucksache 19/15696 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  1. Welche konkreten Ziele bzw. Zwischenziele hat sich die Bundesregierung für die Erreichung einer Bildung für nachhaltige Entwicklung im Sinne des UNESCO-Weltaktionsprogramms für die Zeit vor 2030 gesetzt, und welche wurden davon schon erreicht? a) Welche davon sind zeitliche Ziele, und wie ist der Zielerreichungsgrad ? b) Welche davon sind inhaltliche Ziele, und wie ist der Zielerreichungsgrad ? Wenn die Ziele noch nicht umgesetzt wurden, warum nicht? Mit dem übergreifenden Ziel, BNE strukturell im deutschen Bildungssystem zu verankern, wurde der nationale Prozess aufgesetzt. Der Fahrplan und entsprechend die Unterziele, um das übergreifende Ziel zu erreichen, wurden im NAP BNE festgelegt. Der NAP BNE enthält kurz-, mittel- und langfristige Ziele. Der Zeithorizont ist bis 2030 angelegt. Bereits erreichte Ziele werden fortgeschrieben . Im Rahmen der Erstellung der Zwischenbilanz des NAP BNE wurden für 216 der rund 300 Selbstverpflichtungen zur Erreichung der im NAP BNE genannten Ziele und Maßnahmen Selbsteinschätzungen zurückgemeldet. Diese Rückmeldungen lassen seitens der Bundesregierung den Schluss zu, dass der Zielerreichungsgrad positiv zu bewerten ist. Das Ergebnis der bisherigen Zielerreichung wird in der NAP BNE Zwischenbilanz aufgeführt, die voraussichtlich im ersten Quartal 2020 veröffentlicht wird.  2. Welchen Nachhaltigkeitsbegriff legt die Bundesregierung ihrem Nationalen Aktionsplan BNE in den Handlungsfeldern zugrunde? Nachhaltig ist gemäß des sog. Brundtland-Berichts „Unsere gemeinsame Zukunft “ der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (1987) eine Entwicklung , „die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.“ Der NAP BNE setzt dieses Nachhaltigkeitsverständnis voraus und schließt dabei die ökonomische, ökologische und soziale Dimension der Nachhaltigkeit ein.  3. In welchem Bezug steht der Nationale Aktionsplan BNE zu den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs) sowie zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie , und inwieweit sind die Ziele und Maßnahmen daraus miteinander verzahnt? Es wird auf die Präambel des Nationalen Aktionsplans BNE verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15696  4. Hat die Bundesregierung eine Bewertung über die Partizipationsmöglichkeiten von zivilgesellschaftlichen Organisationen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Akteuren, die Diversität bzw. Heterogenität der partizipierenden Akteure sowie die Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der jungen Generation (bis 27 Jahre) a) an der Erstellung des Nationalen Aktionsplans BNE und b) an der Begleitung der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans BNE ab Mitte 2017? Der 2015 im Rahmen des UNESCO-Weltaktionsprogramms BNE gestartete partizipative Multi-Akteurs-Prozess unter Federführung des BMBF bindet die relevanten Akteure aus Bund, den Ländern, Vertretungen der Kommunen, der Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft sowie junge Menschen ein. Insgesamt sind über 300 Akteure beteiligt, sowohl an der Erstellung des NAP BNE als auch an der Begleitung der Umsetzung des NAP BNE. Vertretungen von Jugendverbänden wurden von Beginn an in dem Prozess beteiligt . Seit der Verabschiedung des NAP BNE (2017) wurde zusätzlich die direkte Jugendbeteiligung gestärkt. 25 junge Menschen im Alter von 16 bis 24 Jahren engagieren sich im YoupaN, dem Jugendbeteiligungsformat im nationalen Prozess; ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 77 und 78 verwiesen . Zur Begleitung und Verstetigung dieses partizipativen Prozesses wurden im Rahmen des nationalen BNE-Monitorings der Freien Universität Berlin qualitative Studien zu Treibern und Hürden der Diffusion von BNE und zu den Governanceprozessen des nationalen BNE-Gremienprozesses durchgeführt. Diese Ergebnisse sind in die Weiterentwicklung der nationalen Gremienstruktur eingeflossen, die im Jahr 2019 gemeinsam in den BNE-Gremien beraten wurde .  5. Wann, und mit welchen Schwerpunkten wird die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan BNE 2015 bis 2019 evaluieren, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 108 der Abgeordneten Brigitte Freihold auf Bundestagsdrucksache 19/14661 verwiesen .  6. Hat sich die Bundesregierung für ein a) nationales, b) europäisches oder c) internationales Monitoring des BNE-Umsetzungsprozesses entschieden, und wenn ja, wie sieht dies aus, bzw. wenn nein, warum nicht? Das BMBF fördert seit 2015 ein nationales BNE-Monitoring, welches vom Institut Futur der Freien Universität durchgeführt wird. Das Monitoring besteht aus verschiedenen qualitativen und quantitativen Teilstudien, um den Umsetzungstand von BNE in Deutschland zu ermitteln und Hebel und Hürden für BNE zu identifizieren. Die bisher vorliegenden Ergebnisse sind auf der Webseite des Instituts veröffentlicht. Die Bundesregierung berichtet zudem auf europäischer Ebene gemeinsam mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder im Rahmen der UN- Drucksache 19/15696 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ECE Strategie für Bildung für nachhaltige Entwicklung zum Stand der nationalen BNE-Umsetzung. Dafür entwickelte eine durch das UNECE Steuerungskomitee berufene internationale Expertengruppe ein umfangreiches Indikatorenbzw . Frage-Set, nach dessen Muster die UNECE-Länder seither viermal in den Jahren 2007, 2010, 2015 und 2018 zur Implementierung von BNE berichteten. Die Bundesregierung berichtet auf globaler Ebene gemeinsam mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder im Rahmen der UNESCO Berichterstattung zur Umsetzung des Sustainable Development Goal (SDG) 4.7. Der letzte Fortschrittsbericht von 2018 der UNESCO basiert auf den Daten zur Umsetzung der „Empfehlung über Erziehung für internationale Verständigung, Zusammenarbeit und Frieden sowie Erziehung bezüglich der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Die Berichterstattung findet in einem Vierjahreszyklus statt. Darüber hinaus berichtet das BMBF regelmäßig an die UNESCO als anerkannter internationaler „Key-Partner“ zur Umsetzung des Weltaktionsprogramms Bildung für nachhaltige Entwicklung.  7. Welche quantifizierbaren Maßnahmen (z. B. Förderprogramme, Anzahl von Professuren oder Ähnliches) des Nationalen Aktionsplans BNE sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits heute (Stand: 15. Oktober 2019) umgesetzt, und welche quantifizierbaren Maßnahmen werden bis Ende 2019 umgesetzt sein? Die Umsetzung der Maßnahmen des NAP kann quantitativ anhand der Selbstverpflichtungen dargestellt werden. Für 216 von rund 300 eingereichten Selbstverpflichtungen zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans wurden Selbsteinschätzungen zurückgemeldet. Die Selbsteinschätzung erfolgte angelehnt an die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie anhand der Wettersymbolik. Demnach sind 135 Selbstverpflichtungen bereits umgesetzt, 70 sind im Umsetzungsprozess, bei neun ist die Umsetzung ins Stocken geraten oder steht ganz am Anfang, zwei konnten (noch) nicht wie geplant beginnen. Insgesamt befindet sich damit ein Großteil der Selbstverpflichtungen auf einem sehr guten Weg der Zielerreichung . Weitere Informationen finden sich auf dem öffentlich zugänglichen BNE-Portal. Die Übersicht zum Umsetzungsstand der Selbstverpflichtungen wird zudem mit der Zwischenbilanz zum NAP BNE veröffentlicht.  8. Welche quantifizierbaren Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans BNE, welche im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegen, sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits heute (Stand: 15. Oktober 2019) umgesetzt, und welche quantifizierbaren Maßnahmen werden bis Ende 2019 umgesetzt sein? 48 der 66 von den beteiligten Bundesressorts bewerteten Selbstverpflichtungen wurden bereits vollständig umgesetzt, 18 befinden sich im Umsetzungsprozess. Weitere Informationen finden sich auf dem öffentlich zugänglichen BNE- Portal. Die Übersicht zum Umsetzungsstand der Selbstverpflichtungen wird zudem mit der Zwischenbilanz zum NAP BNE veröffentlicht. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15696  9. Welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung für die Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans BNE und die darin enthaltenen Ziele und Maßnahmen von Anfang 2015 bis Ende 2019 nach aktuellem Stand ausgegeben (bitte aufschlüsseln nach Bildungsbereich und Jahr), bzw. wird sie noch ausgeben? Die BNE-Maßnahmen im Zeitraum 2013 bis 2019 sind in der beigefügten Anlage abgebildet. Die Bundesregierung hat erklärt, sich entsprechend ihrer Zuständigkeiten an der Umsetzung des NAP BNE zu beteiligen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13679). Nachhaltigkeit und BNE sind in vielen Bildungsprogrammen als Querschnittsprinzipien und Methoden verankert, ohne den alleinigen Fokus zu bilden. Diese Maßnahmen lassen sich im Sinne der Fragestellung nicht vollständig finanziell abbilden. In der Tabelle sind daher nur Maßnahmen zum NAP BNE bzw. mit explizitem BNE-Bezug dargestellt. Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass seit 2015 die Förderungen für BNE kontinuierlich intensiviert wurden. Auch ein Anstieg der BNE-Maßnahmenförderungen nach Verabschiedung des NAP BNE wird deutlich. Für die abgelaufenen Haushaltsjahre bis 2018 entsprechen die Angaben den tatsächlich verausgabten Mitteln. Der voraussichtliche Mittelabfluss 2019 entspricht den bisher festgelegten Mitteln. Für die Jahre 2020 und 2021 ist es nicht möglich, abschließende Zahlen anzugeben . Es sind keine gesonderten Angaben zu personellen Mitteln möglich, da BNE als Querschnittsthema in verschiedenen Bereichen der Ministerien behandelt wird. 10. Welche neuen Förderlinien, Förderprogramme u. Ä. hat die Bundesregierung in welchem Bildungsbereich direkt basierend auf der Veröffentlichung des Nationalen Aktionsplans BNE neu aufgesetzt? Die Förderungen zur Umsetzung des NAP werden aus den abgegebenen Selbstverpflichtungen zum NAP BNE ersichtlich (siehe Antwort zu Frage 9). Das BMBF hat beispielsweise zur Umsetzung des NAP BNE die Förderrichtlinie BNE-Indikatorik und BNE-Kompetenzagentur veröffentlicht sowie die Förderprogramme in der beruflichen Bildung ausgebaut etwa zur Qualifizierung von Führungskräften in kleinen und mittleren Unternehmen im Handel und im Handwerk. 11. Welche Schwierigkeiten oder Probleme gibt es aus Sicht der Bundesregierung bei der Umsetzung des BNE-Programms innerhalb der Bundesregierung (zwischen den Bundesministerien) sowie im Zusammenspiel von Bund, Ländern, Kommunen und den weiteren beteiligten Akteurinnen und Akteuren aus Zivilgesellschaft, Medien und Wirtschaft? 12. Welche Lösungen hat die Bundesregierung gewählt, um Probleme bei der Umsetzung des BNE-Programms im Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen sowie den weiteren beteiligten Akteurinnen und Akteuren aus Zivilgesellschaft, Medien und Wirtschaft zu beheben, und mit welchem Ergebnis? Die Fragen 11 und 12 werden im Zusammenhang beantwortet. Es besteht eine gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Ressorts und den weiteren Mitgliedern in der NP BNE. Die NP BNE hat gemeinsam über die Weiterentwicklung der BNE-Gremienstruktur beraten und festgestellt, Drucksache 19/15696 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode dass die Strukturen sich bewährt haben und fortgeführt werden sollen. Die Gremienstruktur wurde am 21. November 2019 gemeinsam von der NP BNE beschlossen . Über die Rolle der Partnernetzwerke wird auf der ersten Sitzung im Jahr 2020 beraten. 13. Hat die Bundesregierung die Einschätzung geteilt, dass das lebensbegleitende Lernen und die Weiterbildung im Nationalen Aktionsplan BNE umfassender verankert werden muss, und wenn ja, wie wird dies geschehen, und wenn nein, warum nicht? Die Einschätzung wird nicht geteilt. Diese Bereiche sind im NAP in allen Kapiteln verankert. 14. Hat die Bundesregierung eine Definition von sustainemployability? a) Hält sie diese für kennzeichnend nur für die berufliche Bildung (vgl. www.bne-portal.de/de/einstieg/bildungsbereiche/berufliche-bildung) oder b) ist sie der Auffassung, dass nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit auch in anderen Bildungs- und Beschäftigungsfeldern eine vergleichbar zentrale Rolle spielt? Der Begriff der „Sustainemployability“ wurde im Kontext der UN-Dekade sowie weiterführend im Weltaktionsprogramm von den beteiligten Akteuren in den jeweiligen Gremien genutzt. Eine nachhaltig ausgerichtete Beschäftigungsfähigkeit („Sustainemployability“) meint in diesem Zusammenhang, die Idee der Nachhaltigkeit auf das berufliche Handeln zu übertragen. Nachhaltiges Denken und Handeln im Berufsleben bedeutet sowohl, nachhaltige Fähigkeiten und Kompetenzen für die Gestaltung des individuellen Arbeitsalltages zu entwickeln , als auch im Rahmen der Gestaltung der Prozesse im Unternehmen umwelt- und sozialverträglich und gleichzeitig wirtschaftlich profitabel aktiv zu werden. Dafür sind neben Fachkenntnissen in hohem Maße überfachliche Fähigkeiten und Kompetenzen wie z. B. Lernbereitschaft, Veränderungskompetenz, Kommunikationsfähigkeit und Flexibilität erforderlich. Die Definition gilt dabei für alle berufsqualifizierenden Bereiche. 15. Hat die Bundesregierung die Einschätzung geteilt, dass das Thema Inklusion mit eigenen Schwerpunkten im Nationalen Aktionsplan BNE verankert werden muss, und wenn ja, wie wird dies geschehen, und wenn nein, warum nicht? Der NAP BNE wurde von allen Akteuren des nationalen BNE-Prozesses gemeinsam entwickelt und verabschiedet. Inklusion und Diversität sind dabei als ein eigenes Handlungsfeld im Bereich des Non-formalen und informellen Lernens verabschiedet worden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15696 16. Welche Maßnahmen in welchen Bereichen hat die Bundesregierung in den Verwaltungen des Bundes und für ihre Beschäftigten implementiert oder vorgesehen, die eine Zielsetzung des UNESCO-Weltaktionsprogramms BNE bzw. des Nationalen Aktionsplans BNE umsetzen (bitte alle Maßnahmen einzeln aufführen)? Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung bietet Fortbildungen zu Nachhaltigkeits-und Innovationsaspekten im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens an. 17. Inwiefern bekennt sich die Bundesregierung mit all ihren Behörden dazu, den im Nationalen Aktionsplan für Bildungseinrichtungen verankerten „Whole Institution Approach“ (z. B. nachhaltiges Energie- und Gebäudemanagement , klimaneutrale Verwaltung) auch in den eigenen Institutionen umzusetzen, und welche konkreten Maßnahmen wurden dazu in den letzten drei Jahren unternommen (bitte alle Maßnahmen einzeln aufführen )? Die Bundesregierung hat das „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“ verabschiedet. Das erste Maßnahmenprogramm vom Dezember 2010 wurde im Jahr 2014 überprüft, im März 2015 wurde die Weiterentwicklung beschlossen. Es gilt für alle Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung. Die jährlichen Monitoringberichte zum Maßnahmenprogramm werden durch den Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung beschlossen und im Internet veröffentlicht . 18. Beabsichtigt die Bundesregierung, für die Zeit ab 2020 einen neuen Nationalen Aktionsplan BNE aufzulegen, und wenn nein, warum nicht? Der 2017 verabschiedete NAP BNE hat bereits eine Laufzeit bis 2030. 19. Wie soll die Governance von BNE auf Bundesebene über 2020 hinaus aus Sicht der Bundesregierung ausgestaltet werden? a) Inwiefern sollen die aktuellen Gremien beibehalten werden, und wenn nein, durch welche sollen diese ersetzt werden? b) Inwiefern, und in welcher Weise soll das Auszeichnungsverfahren weitergeführt werden, und wenn nein, warum nicht? c) Welche neuen Schwerpunkte sollen im Folgeprogramm des WAP BNE gesetzt werden? Die Fragen 19 bis 19c werden im Zusammenhang beantwortet. Der nationale Multi-Akteurs-Prozess wird auch über das Weltaktionsprogramm hinaus fortgeführt. Gemeinsam mit den nationalen BNE-Gremien wurde die Weiterentwicklung der Gremienstruktur ab 2020 erarbeitet und auf der 10. Sitzung der NP BNE verabschiedet. Die Nationale Plattform und die BNE- Fachforen haben sich bewährt und werden fortgeführt. Damit wird Kontinuität für die nationale BNE-Umsetzung über das Weltaktionsprogramm hinaus geschaffen . Der Schwerpunkt des nationalen Prozesses bleibt das Ziel, BNE durch die kontinuierliche Umsetzung des NAP BNE strukturell im Bildungssystem zu verankern . Angelehnt an das neue internationale Programm der UNESCO „ESD for 2030“ soll BNE als Schlüssel für das Erreichen der SDGs noch weiter gestärkt werden. Drucksache 19/15696 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auch das bewährte Instrument der BNE-Auszeichnungen wird über 2020 hinaus fortgeführt. Die Auszeichnungen werden auch zukünftig gemeinsam vom BMBF und der Deutschen Unesco Kommission (DUK) vergeben. 20. Inwiefern kommt die Bundesregierung dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD gestecktem Ziel nach, „die Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung zu intensivieren“ (bitte die – geplanten – Ausgaben des Bundes für BNE-Maßnahmen für die Jahre 2013 bis 2021 angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 21. Welche finanziellen und personellen Mittel setzt die Bundesregierung für Maßnahmen, Projekte und Förderung von BNE ein, bitte aufschlüsseln nach a) Bundesministerium, b) Referat, c) Maßnahme bzw. Projekt? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 22. In welcher Höhe werden Fördermittel für BNE von Organisationen beantragt und abgerufen? Wurden diese Mittel vollständig verausgabt? Die Fördermittel werden als Zuwendung i.d.R. im Rahmen von Förderrichtlinien vergeben. Für die abgelaufenen Haushaltsjahre bis 2018 entsprechen die in der beigefügten Anlage enthaltenen Angaben den tatsächlich verausgabten Mitteln . Der voraussichtliche Mittelabfluss 2019 entspricht den bisher festgelegten Mitteln. 23. Wie hat sich das Budget für BNE nach der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans verändert, bitte aufschlüsseln nach a) Bundesministerium, b) Referat, c) Maßnahme bzw. Projekt? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 24. Warum enthält der Nationale Aktionsplan keine speziellen Aktivitäten zur Gendersensibilität, und wodurch sieht die Bundesregierung dieses schon seit rund 20 Jahren vordringliche Ziel der Vereinten Nationen (UN) für BNE ggf. gleichwohl als Teil des Nationalen Aktionsplans bzw. der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie umgesetzt? Die Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung sind grundsätzliche Anforderungen an eine nachhaltige Politik durch die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS). Zu diesen Prinzipien gehört u. a., den sozialen Zusammenhalt in einer offenen Gesellschaft zu wahren und zu verbessern, indem „alle am gesellschaftlichen , kulturellen und politischen Leben umfassend und diskriminierungsfrei teilhaben können.“ Auch sollen „alle die gleichberechtigte Chance er- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15696 halten, sich an der wirtschaftlichen Entwicklung zu beteiligen“. Damit ist die Geschlechtergerechtigkeit deutlich in der DNS verankert. Auch durch die Aufnahme entsprechender Indikatoren ist die Gleichstellungspolitik der Bundesregierung Teil der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Im NAP BNE ist ferner das Handlungsfeld Inklusion und Diversität vereinbart worden. Das Fachforum Non-formales & informelles Lernen/Jugend hat sich kritisch mit Fragen der Inklusion und Intersektionalität auseinandergesetzt. Es wurde ein Format entwickelt, mit dem sich alltagspraktisch Angebote und Informationen zu Methoden und Ansätzen der BNE verknüpfen lassen. Ein entsprechender Workshop wurde erprobt; das Konzept steht Verbänden, Bildungseinrichtungen , Stiftungen und Interessenvertretungen über das Fachforum zur Verfügung. 25. Wie sieht der Wertekern aus, den eine Expertinnen- bzw. Expertengruppe zum Grundverständnis und zur Bedeutung, zu Zielen und erforderlichen Kompetenzen zu BNE im frühkindlichen Bereich entwickelt hat, und wie wird dieser in den Bundesländern aufgenommen, welche ab 2020 die inhaltliche Konkretisierung in ihren Einrichtungen übernehmen sollen? Im Jahr 2019 hat das BNE Fachforum Frühkindliche Bildung einen Wertekern verabschiedet, in dem die Bedeutung von BNE auf der Grundlage eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses dargelegt ist (Handlungsfeld I, Ziel 1). Die wesentlichen Inhalte des Wertekerns wurden 2018 in einem Workshop mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten herausgearbeitet. Mit Vertreterinnen und Vertretern von Trägern sowie Wohlfahrts- und Trägerverbänden wurde die Entwurfsfassung des Wertekerns im Dezember 2018 diskutiert und weiterentwickelt . Der Wertekern umfasst bildungstheoretische Eckpunkte und wurde als ethisches Leitbild unter dem Titel „Bildung für nachhaltige Entwicklung als Impulspapier zur Umsetzung eines ethischen Leitbilds in der frühen Kindheit“ im Oktober 2019 veröffentlicht. Zudem wurde das ethische Leitbild im November 2019 in der Bund-Länder- Arbeitsgruppe „Kindertagesbetreuung“ mit dem Ziel vorgestellt, dessen Inhalte in den Bildungsplänen der Länder zu berücksichtigen. 26. Welche Einrichtungen neben dem „Haus der kleinen Forscher“ hat die Bundesregierung eingebunden, um im Rahmen des Nationalen Aktionsplans BNE Aktivitäten im Bereich Frühkindliche Bildung zu entwickeln, und mit welchen Inhalten und Resultaten ist dies erfolgt (bitte alle Fördermaßnahmen mit Fördermittelempfängern, Projektzeitraum und Fördersumme einzeln benennen)? Die Umsetzung des NAP BNE wird maßgeblich durch das Fachforum Frühkindliche Bildung begleitet. Die Mitglieder des Fachforums wurden von der NP BNE benannt. Dazu zählen Vertreter und Vertreterinnen aus den Bereichen Wissenschaft, Gewerkschaft, Jugendorganisationen, Träger von Kindertageseinrichtungen , Zivilgesellschaft und Wirtschaft. Die vollständige Liste der Mitglieder des Fachforums ist auf der Internetseite des BMBF einsehbar. Der Umsetzungsstand der Arbeiten des Fachforums, der abgegebenen Selbstverpflichtungen und der Aktivitäten der Länder im frühkindlichen Bereich werden in der Zwischenbilanz zum NAP BNE veröffentlicht. Drucksache 19/15696 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Auf welches Berichtsformat haben sich die Bundesministerien mit dem Fachforum Frühkindliche Bildung geeinigt, um bundes- und länderspezifische Inhalte von BNE zu dokumentieren, und welche Weiterentwicklung haben Bildungspläne für die frühkindliche Bildung seit 2017 erfahren ? Die Zuständigkeit für die Weiterentwicklung der Bildungspläne im Bereich der frühkindlichen Bildung liegt bei den Ländern. Im Rahmen der Sitzungen der Nationalen Plattform berichten die Fachforen regelmäßig über ihre Aktivitäten. Über weitere Berichtsformate hat die Bundesregierung keine Kenntnisse. 28. Welche Bausteine zu Qualitätsanforderungen, Praxisindikatoren und Nachweismöglichkeiten wurden Trägern von Kita-Einrichtungen zur Verfügung gestellt, und welche Rückmeldungen zur Nutzbarkeit erreichten die Bundesregierung? Das Fachforum Frühkindliche Bildung hat (bezogen auf Handlungsfeld II im NAP BNE) Qualitätsanforderungen und Praxisindikatoren entwickelt, die eine Grundlage für die Fortschreibung der Qualitätsmanagementkonzepte der Träger von Kindertageseinrichtungen und der Trägerverbände bieten. Die Qualitätsanforderungen und Praxisindikatoren wurden den Mitgliedern der Bund-Länder- Arbeitsgruppe „Kindertagesbetreuung“ Ende November 2019 vorgelegt. 29. Welche Ausbildungs- und Studiengänge in Pädagogik und Sozialwesen enthalten nach Kenntnis der Bundesregierung Bildungspläne für die frühkindliche Bildung, die sich mit Inhalten der BNE befassen? Die Zuständigkeit für diese Studiengänge liegt nach der föderalen Kompetenzverteilung bei den Ländern, daher liegen der Bundesregierung keine umfassenden Kenntnisse vor. Exemplarische Erkenntnisse liegen aus dem BNE-Monitoring vor. Eine Analyse zur Verankerung von BNE und verwandten Bildungskonzepten in frühpädagogischen Studiengängen wurde 2017 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in einer Excutive Summary veröffentlicht. 30. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Inhalten länderspezifische Konzepte, Strategien o. Ä. zu BNE im schulischen Bereich entwickelt? 31. Welchen Weg haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder gewählt , um den Nationalen Aktionsplan a) weiterzuentwickeln bzw. b) in Curricula umzusetzen? 32. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung BNE in den Lehr- und Bildungsplänen aller 16 Bundesländer verankert, und wenn nein, warum nicht? 33. In welchen Rahmenlehrplänen oder Lernfächern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung BNE in welchen Bundesländern, und in welcher Form implementiert? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/15696 34. Welche zusätzlichen Forschungsmittel haben Bund und Länder seit 2017 in welcher Höhe zur Verfügung gestellt, um die Kompetenz der Lehrkräfte bei der Implementierung von BNE zu stärken (bitte nach Aus- und Weiterbildung differenzieren), und welche Erkenntnisse hat die Begleitforschung hieraus nach Kenntnis der Bundesregierung gewonnen, und wie wird die Bundesregierung mit den Ergebnissen umgehen? Die Fragen 30 bis 34 werden im Zusammenhang beantwortet. Für die Schulen liegt nach der föderalen Kompetenzordnung des Grundgesetzes die Zuständigkeit ausschließlich bei den Ländern. Demzufolge hat die Bundesregierung keine umfassenden Kenntnisse über die in Frage 30 bis 34 genannten Themen. Entsprechende Angaben werden in der Zwischenbilanz zum NAP BNE veröffentlicht werden. Exemplarische Erkenntnisse liegenaus dem nationalen BNE-Monitoring (Erhebung 2017) vor. 35. Welche Ergebnisse hat die Bestandsaufnahme der Wissensbestände und Praxiserfahrung der beruflichen BNE bislang erbracht, und in welcher Weise werden diese genutzt bzw. genutzt werden? Im Fachforum sowie im Partnernetzwerk Berufsbildung der NP BNE wurde eine Bestandsaufnahme der Wissensbestände und Praxiserfahrungen exemplarisch vorgenommen. Zudem haben sich die Gremien intensiv mit dem BNE- Monitoring auseinandergesetzt. Die Ergebnisse sind in die Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans eingeflossen. Zudem fördert das BMBF ein Projekt zur Entwicklung von Indikatoren zur systematischen und regelmäßigen Feststellung der Verankerung von BNE in der Berufsbildung. Darüber hinaus hat das BMBF eine Studie ausgeschrieben zur Sammlung und Auswertung der Aktivtäten zur Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung (BBNE) seit Beginn der UN-Dekade 2005, deren Ergebnisse als Beispiele guter Praxis voraussichtlich im zweiten Quartal 2020 vorliegen werden. 36. Wie viele und welche Ausbildungsordnungen dualer Berufe wurden seit 2015 auf BNE-Inhalte untersucht und ergänzt, und um welche Ergänzungen handelt es sich? Im Zuge der kontinuierlichen Modernisierung der Ausbildungsordnungen durch die Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern und – bezogen auf den Lernort Berufsschule – in enger Zusammenarbeit mit den Ländern wird die Vermittlung nachhaltiger und digitaler Kompetenzen in jeder neu geordneten oder neuen Ausbildung berufsspezifisch geprüft und bedarfsorientiert berücksichtigt . Eine Übersicht der seit 2002 neuen oder neu geordneten Ausbildungsberufe ist nach Jahren getrennt veröffentlicht unter www.bibb.de/de/beru feinfo.php/new_modernised_occupations_by_year. 37. Wie viele und welche Fortbildungsordnungen dualer Berufe wurden seit 2015 auf BNE-Inhalte untersucht und ergänzt, und um welche Ergänzungen handelt es sich? Im Zuge der kontinuierlichen Modernisierung der Fortbildungsordnungen des Bundes wird die Vermittlung nachhaltiger und digitaler Kompetenzen in jeder neu geordneten oder neuen Fortbildungsregelung fortbildungsspezifisch geprüft und bedarfsorientiert berücksichtigt. Eine Übersicht der beruflichen Fortbildungsregelungen des Bundes ist nach Jahren getrennt veröffentlicht unter Drucksache 19/15696 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode www.bibb.de/de/berufeinfo.php/new_modernised_advanced_ trainings _by_year. 38. Wie hat sich die Vernetzung und Kooperation zwischen berufsbildenden Schulen, Betrieben und Akteurinnen und Akteuren im non-formalen und außerschulischen Bereich entwickelt und bewährt, und welche konkreten Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung hieraus hervorgegangen ? Auf regionaler Ebene gibt es zahlreiche Vernetzungen zwischen Akteuren des formalen, non-formalen und außerschulischen Bereichs insbesondere im Kontext von Fördermaßnahmen, wie den BBNE-Modellversuchen, gefördert vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) aus Mitteln des BMBF, oder Projekten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wie dem Netzwerk „Bildung für Ressourcenschonung und Ressourceneffizienz (BilRess)“. Im Rahmen des Partnernetzwerks Berufliche Bildung der Nationalen Plattform sind zahlreiche Kooperationen zwischen den unterschiedlichen Bildungsbereichen angestoßen worden. Gemeinsame, bundesweit wirksame Aktivitäten hierzu wurden in den Nationalen Aktionsplan zum Weltaktionsprogramm aufgenommen. 39. Welche nachhaltigkeitsrelevanten Aspekte beruflichen Handelns wurden bzw. werden auf Grundlage einer Pilotierung im Rahmen des Berufsbildungsprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Maßnahmen der Berufsorientierung integriert? Zur Integration nachhaltigkeitsrelevanter Aspekte beruflichen Handelns auch in die Berufsorientierung werden derzeit Gespräche mit Blick auf die BBNE- Modellversuche von BMBF und BIBB, das Berufsorientierungsprogramm (BOP) des BMBF oder auch das „Netzwerk Grüne Arbeitswelt“ des BMU geführt . 40. Welche Indikatoren für nachhaltige Lernorte wurden in Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für die berufliche Bildung entwickelt, und wie sieht die Roadmap zur Umsetzung aus? Die Veröffentlichung zu den BBNE-Modellversuchen von BMBF und BIBB zur Entwicklung von Indikatoren für Nachhaltigkeit am Lernort Betrieb wird zurzeit vorbereitet. Ebenso soll eine gezielte breitere Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse angeregt werden. Eine entsprechende Bekanntmachung wird in Kürze erfolgen. 41. Welche Ergebnisse haben die wissenschaftlich begleiteten Modellversuche zu Widersprüchen bzw. Dilemmata zwischen ökonomischen, ökologischen und globalen Aspekten beruflichen Handelns ergeben, und was leitet die Bundesregierung daraus ab? Der Umgang mit Widersprüchen und Dilemmata nachhaltigkeitsorientierten beruflichen Handelns in betrieblichen Zusammenhängen war ein Gegenstand der Forschung und Praxisaktivitäten in den BBNE-Modellversuchen von BMBF und BIBB. Die Ergebnisse fließen in die didaktischen Konzepte zu BBNE ein. Hierzu wird derzeit eine Veröffentlichung über die Ergebnisse der BBNE- Modellversuche vorbereitet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/15696 42. In den Hochschulgesetzen welcher Länder fanden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 Novellierungen statt, die BNE und Nachhaltigkeit gesetzlich verankert haben, und wie genau wurden die Kriterien BNE und Nachhaltigkeit dabei verankert (bitte für jedes der 16 Länder einzeln darlegen), und bis wann wird der für 2019 angekündigte Fortschrittsbericht veröffentlicht werden? 43. In welchen Hochschulverträgen zwischen Landeswissenschaftsministerien und Hochschulen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 Vereinbarungen zu BNE und Nachhaltigkeit getroffen, und wie lauten sie (bitte jeden Hochschulvertrag einzeln benennen)? 44. Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 in den Hochschulen einen BNE-Beauftragten eingesetzt? 45. In welchen Zielvereinbarungen zwischen Landeswissenschaftsministerien und Hochschulen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 Vereinbarungen zu BNE und Nachhaltigkeit getroffen, und wie lauten diese? 46. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung überprüft, ob die Hochschulen die in den Zielvereinbarungen getroffenen Maßnahmen und Ziele erreichen? 47. Wie viele Professuren, die BNE und Nachhaltigkeit in ihrer Denomination tragen, sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 eingerichtet worden, und wie lauten die Denominationen dieser Professuren mit dem Schwerpunkt BNE und Nachhaltigkeit (bitte nach Hochschule gliedern)? Die Fragen 42 bis 47 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Gestaltung der Hochschulbildung liegt gemäß der föderalen Kompetenzverteilung in der Zuständigkeit der Länder. Daher hat die Bundesregierung keine umfassenden Kenntnisse zu den in den Fragen 42 bis 47 genannten Themen. Entsprechende Angaben werden in der Zwischenbilanz zum NAP BNE veröffentlicht werden. Exemplarische Erkenntnisse zu den Themen aus Fragen 42 bis 46 liefert zudem das nationale BNE-Monitoring (Erhebung 2017). 48. Wird der im Nationalen Aktionsplan BNE genannte BNE- und Nachhaltigkeitspreis , welcher von mehreren Akteuren aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam ausgelobt werden soll, nach Kenntnis der Bundesregierung wie geplant zum ersten Mal im Jahr 2019 vergeben werden, und auf welche Höhe soll sich das geplante Preisgeld belaufen? Im Jahr 2019 wird kein solcher BNE-/Nachhaltigkeitspreis erstmalig vergeben. 49. Welche Gespräche gab es seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und dem Akkreditierungsrat , um eine Klärung darüber herbeizuführen, wie BNE und Nachhaltigkeit in Akkreditierungsverfahren von Hochschulstudiengängen einbezogen werden können, und zu welchem Ergebnis haben diese Gespräche geführt? Da die Zuständigkeit für die Akkreditierungsverfahren bei den Ländern liegt, hat die Bundesregierung hierzu keine umfassenden Kenntnisse. Entsprechende Angaben werden in der Zwischenbilanz zum NAP BNE veröffentlicht werden. Drucksache 19/15696 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 50. Durch welche Förderungen hat die Bundesregierung seit 2015 die Nachhaltigkeitsentwicklung von Hochschulen, z. B. durch Beratung und Weiterbildung , gefördert (bitte die Fördersummen nach Jahren angeben sowie alle geförderten Projekte nennen)? Förderungen zum Hochschulbereich sind über die Selbstverpflichtungen zum NAP BNE abgebildet. Es wird auf die Antwort zu Frage 52 sowie auf die Anlage verwiesen. 51. Welche Förderungen für Forschung zu BNE hat die Bundesregierung seit 2015 aufgelegt (bitte die Fördersummen nach Jahren angeben sowie alle geförderten Projekte nennen)? Im Rahmen der Initiative „Nachhaltigkeit in der Wissenschaft (SISI)“ fördert das BMBF mehrere teils große Vorhaben mit dem Ziel, Nachhaltigkeit in Forschung und Lehre zu stärken und im Hochschul- und Wissenschaftssystem zu verankern. Im Verbund HOCH N entwickeln elf Hochschulen gemeinsam Nachhaltigkeits-Leitfäden für Hochschulen. Das Vorhaben LeNa entwickelte entsprechende Leitfäden für außeruniversitäre Wissenschaftseinrichtungen. Im Vorhaben „Wandercoaching“ des netzwerk n werden studentische Multiplikatoren zu Nachhaltigkeits-Coaches für Hochschulen ausgebildet. Die Virtuelle Akademie Nachhaltigkeit entwickelt Online-basierte Lernformate. Im Förderbereich „Sozial-ökologische Forschung“ des BMBF werden weitere BNE-relevante Fördermaßnahmen umgesetzt. Hervorzuheben sind die Projekte „Bildung für nachhaltigen Konsum durch Achtsamkeitstraining (BiNKA)“, „Green Travel Transformation“ (Schulungsprogramm zur Kennzeichnung nachhaltiger Reiseprodukte), Slow Fashion (u. a. Verankerung von Nachhaltigkeit im Studiengang Modedesign), „Wege zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen “ (Refowas) (Unterrichtsmaterialien zu Abfallvermeidung und Schulaktionen für eine abfallarme Schulverpflegung) und „Strategien und Potenziale zur Initiierung und Förderung nachhaltigen Konsums“ (SPIN) (Entwicklung von Unterrichtseinheiten und Bildungsmaterial zu nachhaltigem Konsum und Umsetzung an Modellschulen). Zu Fragen der Messbarkeit von BNE und den Fortschritten in der strukturellen Verankerung von BNE werden das nationale Monitoring sowie vier Verbünde in der Förderrichtlinie BNE-Indikatorik gefördert. Im Übrigen wird auf die Anlage verwiesen. 52. Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung mittlerweile sicher, dass die Ergebnisse aus FONA-Forschungsprojekten (FONA = Forschung für Nachhaltige Entwicklung) und anderer nachhaltigkeitsrelevanter Forschungsförderungen des Bundes direkt in Bildungs- und Studienpläne einfließen können, und welche Änderungen soll es dazu im neuen FONA-Forschungsrahmenprogramm geben? Die Bundesregierung hat sowohl im Rahmenprogramm FONA als auch in ihren Aktivitäten zum NAP BNE die systematische Verknüpfung von Forschung und Bildung für Nachhaltigkeit umgesetzt. U. a. wird bei Bekanntmachungen zur Förderung von Forschungsvorhaben grundsätzlich geprüft, inwiefern Bildungsfragen aufgenommen werden können. Die Aufnahme von Inhalten in Bildungspläne und Studienordnungen wird allerdings nicht von der Bundesregierung verantwortet und wird deswegen auch nicht Gegenstand von zukünftigen Programmen oder Strategien sein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/15696 53. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einheitliche oder vereinheitlichte Standards der deutschen Hochschulen, um BNE an den Hochschulen selbst und im Studienangebot und in den Curricula zu verankern, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Dies liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundes, daher liegen der Bundesregierung hierüber keine Kenntnisse vor. 54. Hat die Bundesregierung, wie beabsichtigt, ein Indikatorenset für die Berichterstattung und das Monitoring der Umsetzung des WAP BNE entwickelt , um Nachhaltigkeit in Forschung, Lehre, Governance, Betrieb und Transfer der Hochschulen beobachten und messen zu können, und wie lauten die Indikatoren? Wenn nein, warum hat die Bundesregierung diese Maßnahme des Nationalen Aktionsplans BNE (S. 52) bisher nicht umgesetzt? Im vom BMBF geförderten Verbundvorhabens HOCH N werden in den fünf Teilprojekten Forschung, Lehre, Governance, Betrieb und Transfer Indikatoren zur Messung von Nachhaltigkeit an Hochschulen entwickelt. Aufgrund der Fülle der Kriterien und Indikatoren zur Nachhaltigkeitsmessung an Hochschulen wird auf den Leitfaden des Projektes verwiesen: www.hochn.uni -ham burg.de/2-handlungsfelder/02-nachhaltigkeitsberichterstattung.html#leitfaden. Das BMBF fördert zudem das nationale BNE-Monitoring, das den Hochschulbereich übergreifend in den Blick nimmt. 55. Hat die Bundesregierung, wie beabsichtigt, die Erstellung eines Leitfadens Green Campus (S. 60) bis 2019 gefördert? Wenn nein, warum nicht? Die Erstellung wurde nicht gesondert gefördert. Empfehlungen für den nachhaltigen Betrieb von Hochschulen werden umfassend durch das BMBFgeförderte Vorhaben HOCH N erarbeitet. Auf die Antworten zu den Fragen 51 und 54 wird verwiesen. 56. Mit welchen Förderprogrammen hat die Bundesregierung seit 2015 studentisches Engagement für Nachhaltigkeit im Studium verstärkt gefördert ? Das BMBF fördert bereits seit vielen Jahren hochschulbezogene zentrale Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen. Förderfähig sind Maßnahmen, die einen klaren Hochschulbezug aufweisen und sich an Studierende richten. Mit der Förderung des Vorhabens „Wandercoaching“ (siehe auch Antwort zu Frage 51) unterstützt das BMBF die studentische Initiative netzwerk n dabei, „Coaches“ für Nachhaltigkeit auszubilden. Diese begleiten Studierendengruppen und -initiativen an anderen Hochschulen über mehrere Monate inhaltlich, strategisch und methodisch. In den vier Jahren seit Projektbeginn gab es 86 Coachings in Deutschland, etwa 1.000 Studenten hat das Netzwerk bisher erreicht. Das ASA-Programm ist ein entwicklungspolitisches Lern- und Qualifizierungsprogramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für Studierende und junge Berufstätige in nicht-akademischen Be- Drucksache 19/15696 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode rufen. Im Mittelpunkt steht ein drei- bis sechsmonatiger Projektaufenthalt in einem Partnerland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Im Übrigen wird auf die Anlage verwiesen. 57. Wie viele Hochschulen in Deutschland berichten nach Kenntnis der Bundesregierung nach welchem Standard über ihre Nachhaltigkeits- bzw. BNE-Aktivitäten (bitte Nennung der jeweiligen Hochschulen und des Veröffentlichungsdatums der Berichterstattung)? 58. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung Angebote der Hochschulen zu BNE und Nachhaltigkeit angenommen, und wo werden Bedarfe noch nicht bedient? Die Fragen 57 und 58 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Zuständigkeit hierfür liegt nach der föderalen Kompetenzverteilung bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine umfassenden Informationen vor. 59. Welche Strukturen zu Qualifizierung, Wertschätzung, Anreizen und Finanzierung wurden bisher für freiwillige Engagierte sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler und Angestellte etabliert, die mit ihren Programmen und Projekten als Change Agents und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zur Umsetzung des SDG 4.7 beitragen? Es bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung vielfältige Förderstrukturen. Eine umfassende Übersicht im Sinne der Fragestellung liegt nicht vor. 60. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine qualitative Verbesserung des Angebots von BNE in der pädagogischen Begleitung des Bundesfreiwilligendienstes und der Jugendfreiwilligendienste (vor allem dem Freiwilligen Ökologischen Jahr – FÖJ – und Ökologischen Bundesfreiwilligendienst – ÖBFD) durch den Aufwuchs der pädagogischen Pauschale im Haushaltsjahr 2019 erreicht werden konnte? Wenn ja, warum sichert die Bundesregierung diese Verbesserung in der BNE nicht durch die Fortschreibung der Mittelerhöhung im Haushaltsjahr 2020 ab, sondern plant sogar Kürzungen (vgl. Regierungsentwurf Einzelplan 17 für das Haushaltsjahr 2020, Kap. 17 03, Titel 684 11 und Titel 684 14)? Im Bundesfreiwilligendienst (BFD) und Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) gab es im Jahr 2019 keine Erhöhung der Zuschüsse zur pädagogischen Begleitung . Die Erhöhung dieser Zuschüsse im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) im Jahr 2019 diente dem Ziel der finanziellen Anpassung der Förderung der pädagogischen Begleitung des FSJ an die realen Kostensteigerungen in den letzten Jahren und ist in keinerlei Hinsicht mit inhaltlichen Veränderungen der pädagogischen Arbeit verknüpft worden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/15696 61. Befindet sich die Bundesregierung, z. B. im Rahmen der Umweltministerkonferenz , im Austausch mit den Ländern, was einen Ausbau der Plätze im Freiwilligen Ökologischen Jahr betrifft? Wie sieht die Bundesregierung das Potenzial, noch mehr jungen Schulabsolventinnen und Schulabsolventen mit einem solchen Ausbau für BNE zu begeistern? Dem Bund fällt bei den Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ im Wesentlichen die Aufgabe der Förderung der pädagogischen Begleitung zu. Das Bewerbungsverfahren von FSJ und FÖJ und damit auch die Ansprache der potenziellen Freiwilligen liegt in der Eigenregie der Träger. Im Hinblick auf das in der Frage angesprochene Ausbaupotenzial stimmt sich die Bundesregierung einmal jährlich mit Ländervertreterinnen und Ländervertretern ab, um die zur Verfügung stehenden FÖJ-Bundesmittel möglichst optimal zu verteilen. 62. Welche Kommunikationsstrategie für bislang nicht erreichte Zielgruppen hat die Bundesregierung entwickelt bzw. geplant, und ab wann wird diese umgesetzt? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung einleiten, um nicht erreichte Zielgruppen miteinzubeziehen? Das Bewerbungsverfahren von FSJ, FÖJ sowie BFD und damit auch die Ansprache der potenziellen Freiwilligen liegt in der Eigenregie der Einsatzstellen, Träger bzw. Zentralstellen. 63. Welche verlässliche Finanzierungsstruktur für eine regional organisierte Umsetzung des Multiplikatorinnen- und Multiplikatorenprogramms existiert nach Kenntnis der Bundesregierung bereits, und welche Möglichkeiten der Finanzierung durch den Bund kann sich die Bundesregierung hier vorstellen? Ein regional organisiertes Multiplikatorenprogramm ist der Bundesregierung nicht bekannt. 64. Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung BNE- Koordinierungsstellen zur Unterstützung, Vernetzung und Verstetigung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von nonformalen Bildungsträgern bzw. Akteurinnen und Akteuren eingerichtet? 65. Welche länder- bzw. kommunenspezifischen Kooperations- bzw. Rahmenvereinbarungen mit Bildungslandschaften wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung geschlossen? 66. Welche verlässlichen Finanzierungsstrukturen für die Integration außerschulischer Bildungsaktivitäten lokaler und regionaler BNE- Bildungsakteure in Bildungslandschaften konnten nach Kenntnis der Bundesregierung etabliert werden? Die Fragen 64 bis 66 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Fragen beziehen sich gemäß der föderalen Kompetenzverteilung auf den Zuständigkeitsbereich der Länder und Kommunen. Die Bundesregierung hat entsprechend keine umfassenden Kenntnisse. Drucksache 19/15696 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 67. Welche Beratungs- und Qualifizierungsangebote für BNE-Akteurinnen zu Chancen und Risiken der Kommunikationsmedien wurden bereits entwickelt ? Es wurden vom Bund keine Beratungs- und Qualifizierungsangebote für BNE- Akteurinnen zu Chancen und Risiken der Kommunikationsmedien entwickelt. 68. Welche Aus-, Fort- und/oder Weiterbildungen von Entscheiderinnen und Entscheidern werden in Bezug auf die methodisch-didaktische Schaffung von Freiräumen bereits angeboten? Die Bundesregierung hat keine umfassenden Kenntnisse über explizite Aus-/ Fort- und/oder Weiterbildungen in Bezug auf die methodisch-didaktische Schaffung von Freiräumen. 69. Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass in allen Bildungseinrichtungen ein Verständnis dafür geschaffen wird, dass Freiräume ein zentrales Element in der Bildung und für die Persönlichkeitsentwicklung sind? Im NAP BNE ist die Forderung nach mehr Freiräumen in Bildungseinrichtungen in verschiedenen Handlungsfeldern enthalten. Die BNE-Gremien (Nationale Plattform, Fachforen, Partnernetzwerke, Jugendforum) treiben die Umsetzung der Ziele voran. 70. Welche Qualitätskriterien für den non-formalen und informellen Bereich der BNE werden nach Kenntnis der Bundesregierung jetzt schon eingesetzt , und welche sind vorgesehen, und welche Förderinstrumente werden für den Bereich eingeführt? Die 87. Umweltministerkonferenz UMK hat die Einsetzung einer länderoffenen Ad-hoc-Arbeitsgruppe (AG) beschlossen. Sie beauftragte die AG unter dem Vorsitz Nordrhein-Westfalens damit, aufbauend auf den Erfahrungen einiger Länder mit unterschiedlichen Qualitätsentwicklungs- und Qualitätssicherungssystemen in der außerschulischen und nichtberuflichen Bildung bis zur 89. UMK einen gemeinsamen Erfahrungsbericht und Eckpunkte für die qualitative Weiterentwicklung der Bildungsbereiche im Sinne einer BNE zu erarbeiten. Dieser wurde von der 89. UMK angenommen. Zu den Förderinstrumenten wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 71. Wie sieht die Aufgabenteilung zwischen Kommunen, Ländern und Bund hinsichtlich der Bereitstellung von Mitteln für die non-formale und informelle BNE aus? Bund, Länder und Kommunen stellen innerhalb ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs Mittel für die non-formale und informelle BNE zur Verfügung. Dazu tauschen sie sich u. a. im Rahmen der NP BNE aus. 72. Welche strukturbildenden Maßnahmen im non-formalen und informellen Bereich werden bereits gefördert? Die Maßnahmenförderungen der Bundesregierung sind als längerfristig wirkende und strukturbildende Maßnahmen angelegt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/15696 73. Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen sich nach Meinung der Bundesregierung ändern, um das Ziel der nachhaltigen Entwicklung auch im non-formalen Bildungsbereich zu erreichen? Der non-formale Bildungsbereich ist in seiner Struktur so heterogen, dass die Frage in dieser Allgemeinheit nicht beantwortet werden kann. 74. Hat die Bundesregierung eine Position zu der Frage, dass eine qualitative Verbesserung des Angebots von BNE in der pädagogischen Begleitung des Bundesfreiwilligendienstes und der Jugendfreiwilligendienste (vor allem dem Freiwilligen Ökologischen Jahr und ÖBFD) durch den Aufwuchs der pädagogischen Pauschale im Haushaltsjahr 2019 erreicht werden konnte? Wenn ja, warum sichert die Bundesregierung diese Verbesserung in der BNE nicht durch die Fortschreibung der Mittelerhöhung im Haushaltsjahr 2020 ab, sondern plant sogar Kürzungen (vgl. Regierungsentwurf Einzelplan 17 für das Haushaltsjahr 2020, Kap. 17 03, Titel 684 11 und Titel 684 14)? Es wird auf die Antwort zu Frage 60 verwiesen. 75. Befindet sich die Bundesregierung, z. B. im Rahmen der Umweltministerkonferenz , im Austausch mit den Ländern, was einen Ausbau der Plätze im Freiwilligen Ökologischen Jahr betrifft? Wie sieht die Bundesregierung das Potenzial, noch mehr jungen Schulabsolventinnen und Schulabsolventen mit einem solchen Ausbau für BNE zu begeistern? Es wird auf die Antwort zu Frage 61 verwiesen. 76. Unterstützt die Bundesregierung die verpflichtende Weiterbildung zum Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung für Entscheidungsträgerinnen aus Politik, Wirtschaft und Bildung anhand der Inhalte der UNESCO- Publikation „Education for Sustainable Development Goals: learning objectives ? Wenn nein, welche Inhalte bieten sich dann aus Sicht der Bundesregierung an? Das BMBF hat in gemeinsamer Federführung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und mit den Sozial- und Wirtschaftspartnern, den Ländern und der Bundesagentur für Arbeit in der Nationalen Weiterbildungsstrategie zehn Handlungsfelder verankert, um Antworten auf den Wandel der Arbeitswelt zu formulieren und eine neue Weiterbildungskultur in Deutschland zu verankern . Weiterbildung soll zu einem selbstverständlichen Teil der Erwerbsbiographie werden. Gruppen, die bisher in der Weiterbildung unterrepräsentiert waren, sollen so einen besseren Zugang finden, um die Themen Digitalisierung und Nachhaltigkeit in konkrete unternehmerische Vorhaben umsetzen und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilnehmen zu können. Drucksache 19/15696 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 77. Sieht die Bundesregierung Jugendräte als beratendes Gremium bei der Bundesregierung und auf Länder- und Kommunalebene als hilfreich an, und wird sie die Forderung nach Jugendräten unterstützen? Falls ja, welche Chancen würden durch die bundesweite Einführung von Jugendräten gerade im Hinblick auf nachhaltige Bildung entstehen? 78. Wie bewertet die Bundesregierung das „youPAN“ als zentrales Instrument , um die Partizipation junger Menschen in den Gremien des WAP BNE quantitativ und qualitativ zu verbessern? Die Fragen 77 und 78 werden im Zusammenhang beantwortet. Das vom BMBF geförderte BNE-Jugendforum „youpaN“ wurde 2017 auf der ersten bundesweiten Jugendkonferenz zur BNE, der youcoN, gegründet. 25 junge Menschen im Alter von 16 bis 24 Jahren aus ganz Deutschland arbeiten aktiv in den BNE-Gremien mit, setzen eigene Mikroprojekte um, organisieren und sprechen auf Veranstaltungen und agieren als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für BNE. Im Rahmen des BNE-Monitorings des Institut Futur der FU Berlin zeigte sich bei jungen Menschen neben einer weit verbreiteten Affinität zu Nachhaltigkeit ein Interesse daran, Formate für Jugendbeteiligung weiterhin zu stärken. Auch von den Mitgliedern der BNE-Gremien wird dieses Format der Jugendbeteiligung überwiegend als bereichernd wahrgenommen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/15696 Drucksache 19/15696 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/15696 Drucksache 19/15696 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333