Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. November 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/157 19. Wahlperiode 04.12.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/71 – Musikveranstaltungen der extremen Rechten im dritten Quartal 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegsdroge “ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident. Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet. Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar (vgl. www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/ 41758/einstiegsdroge-musik). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/157 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im dritten Quartal 2017 im Bundesgebiet insgesamt statt? a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Juli bis September 2017 im Bundesgebiet 34 rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon 12 Konzerte und 22 Liederabende statt. Zu folgenden fünf Konzerten bzw. zwölf Liederabenden liegen offene Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende 01.07.2017 Leipzig SN „Kategorie C“ 08.07.2017 Kieselbronn BW „Renitenz“, „Oiram“ 05.08.2017 Erfurt TH „Kategorie C“ 05.08.2017 Eisenach TH „Sleipnir“ 12.08.2017 Ostritz SN „Exzess“, „Feuerbefehl“, „Treueorden“ 13.08.2017 Ruhrgebiet NW Michael Regener 26.08.2017 Sonneberg TH „N.A.P.O.L.A.“ 03.09.2017 Karlsruhe BW „Zeitnah“ 09.09.2017 Raum Meißen SN „F.I.E.L.“ 09.09.2017 Torgau-Staupitz SN „Blitzkrieg“, „Gesta Bellica“, „Schlachtruf Germania“, „Blackout “ 12.09.2017 Kloster Veßra TH Michael Regener 16.09.2017 Eisenach TH „Paladin“, „F.I.E.L.“, „Zeitnah“, „Villain 051“, „Wegbereiter“, „Hermunduren solo“ 16.09.2017 Kloster Veßra TH Martin von „Sleipnir“ 16.09.2017 Wittenberg ST „Heimattreue“, „Wut aus Liebe“, „AK Solingen 47“ 23.09.2017 Langewiesen TH Martin von „Sleipnir“ 23.09.2017 Allstedt-Sotterhausen ST „FLAK solo“, „F.I.E.L. solo“ 30.09.2017 unbekannt „Fight Tonigt“, „Prora“, „Blutstraße“, „Kehlkopf“ Zu den weiteren 17 Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann nicht veröffentlicht werden, da die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/157 Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden . Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie der Gefährdung etwaiger Hinweis gebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 2. Bei wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung? Im dritten Quartal 2017 traten nach Kenntnis der Bundesregierung bei keiner der unter Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen die Nationaldemokratische Partei Deutschland (NPD) als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator in Erscheinung . 3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen, Kundgebungen , Aufmärsche etc.) kam es im dritten Quartal 2017 zu musikalischen Darbietungen , und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei drei Veranstaltungen der NPD, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählen , auch zu musikalischen Darbietungen. Dabei handelte es sich um eine vom NPD-Kreisverband Gera organisierte Kundgebung am 1. Juli 2017 unter dem Motto „Rock für Deutschland“ in Gera/ Thüringen mit Auftritten von „Frontalkraft“, „Division Germania“, „Confident of Victory“, „Hausmannskost“, „Frontfeuer“ und „Green Arrows“. Am 22. Juli 2017 veranstaltete der NPD-Landesverband Sachsen in Riesa/Sachsen eine Auftaktveranstaltung zum Bundestagswahlkampf mit Auftritten von „FLAK solo“ und Frank Rennicke. Der NPD Bezirksverband Oberbayern organisierte in Murnau/Bayern am 14. August 2017 einen Vortrags- und Liederabend mit einem Auftritt von Michael Regener. 4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“ (Saalveranstaltungen , Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im dritten Quartal 2017 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es im dritten Quartal 2017 bei keiner Veranstaltung der Partei „DIE RECHTE“, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählt, zu musikalischen Darbietungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/157 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten, z. B. im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch zu angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es im dritten Quartal 2017, und wer trat als Organisator der jeweiligen Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im dritten Quartal 2017 23 sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen statt. Hierzu zählen auch die in der Antwort zu Frage 3 erwähnten drei Veranstaltungen der NPD. Zu folgenden zwölf sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen offene Informationen vor: Datum Ort Land Organisator Auftretende 01.07.2017 Gera TH NPD Kreisverband Gera „Frontalkraft“, „Division Germania“, „Confident of Victory“, „Hausmannskost”, „Frontfeuer“, „Green Arrows“ 08.07.2017 Plauen SN „Der 3. Weg Stützpunkt Vogtland“ „Varghona“ 14.07.2017 Themar TH Tommy Frenck Liedermacher 15.07.2017 Themar TH Tommy Frenck „Stahlgewitter“, „Die Lunikoff-Verschwörung“, „Treueorden“, „Blutzeugen“, „Uwocaust“, „Flak“, „Division Germania “, „Sleipnir“ 22.07.2017 Rottenburg BW „Der 3. Weg Stützpunkt Württemberg “ „Zeitnah“ 22.07.2017 Riesa SN NPD Landesverband Sachsen „Flak solo“, Frank Rennicke 29.07.2017 Zwickau SN „Der 3. Weg Stützpunkt Westsachsen“ „Hermunduren solo“ 29.07.2017 Themar SN Patrick Schröder „Blutlinie/Bloodline“, „Phönix“, „Frontalkraft“, „Sturmwehr“, „Faust“, „Sköll Dagaz“ 14.08.2017 Murnau BY NPD Bezirksverband Oberbayern Michael Regener 23.09.2017 Fürstenau BB unbekannt „Fylgien“, „Hermunduren solo“ 30.09.2017 Kirchheim TH „Der 3. Weg“ „Wegbereiter“, „Zeitnah“ 30.09.2017 Kloster Veßra TH Tommy Frenck Axel Schlimper, „Kategorie C“ Zu den weiteren elf sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/157 6. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen und „sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Musikveranstaltungen wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf: Zu drei Konzerten liegt keine Besucherzahl vor. Die verbleibenden neun Konzerte wurden von insgesamt 905 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 101 Personen. Zu sieben Liederabenden liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 15 Liederabende wurden von insgesamt 950 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 63 Personen. Zu drei „sonstigen Veranstaltungen“ mit Musikdarbietungen liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 20 Veranstaltungen wurden von insgesamt 9 145 Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 457 Personen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass allein die sonstigen Veranstaltungen am 15. Juli 2017 und am 29. Juli 2017 von gut 7 000 Personen besucht wurden. 7. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im dritten Quartal 2017 im Ausland organisiert ? Die deutschen Sicherheitsbehörden tauschen sich im „Gemeinsamen Extremismus - und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/ -terrorismus“ (GETZ-R) regelmäßig über Veranstaltungen im Ausland mit Bezug zu deutschen Rechtsextremisten aus. Erfahrungsgemäß werden Konzerte im Ausland aber nur im Einzelfall von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurde im dritten Quartal 2017 ein Konzert im Ausland von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert . Es handelt sich um ein Konzert am 9. September 2017 in Combres-sous-le- Cotes/Frankreich. 8. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt (bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln )? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im dritten Quartal 2017 bei zwei Konzerten und einem Liederabend im Ausland deutsche rechtsextremistische Musikgruppen bzw. Liedermacher aufgetreten. Hierunter fällt auch die in der Antwort zu Frage 7 aufgeführte Veranstaltung. Zu den folgenden zwei Konzerten im Ausland liegen offene Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende 09.09.2017 Combres-sous-le-Cotes Frankreich „Kategorie C“, „FLAK“, „Sturmbrüder“ 09.09.2017 Dzierzonoiw Polen Blutzeugen, White Law, Obled, Odwed Zu dem Liederabend im Ausland liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltung kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/157 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im dritten Quartal 2017 von der Polizei aufgelöst? Im dritten Quartal 2017 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung kein Konzert polizeilich aufgelöst. 10. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im dritten Quartal 2017 im Vorfeld verboten? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im dritten Quartal 2017 drei Konzerte und zwei Liederabende im Vorfeld verboten bzw. durch polizeiliches einschreiten verhindert. Verboten wurden ein geplantes Konzert am 2. September 2017 in Altenstadt/Bayern und das, durch die Ordnungsbehörde Ramstein-Miesenbach /Rhein-land-Pfalz untersagte, für den Zeitraum vom 9. bis 10. September 2017 im Großraum Westpfalz geplante Konzert der Gruppe „KC-Hungrige Wölfe“ sowie ein geplanter Liederabend am 23. September 2017 in Katlenburg/ Niedersachsen. Durch polizeiliches Einschreiten verhindert wurden ein Liederabend am 12. August 2017 in Bad Harzburg/Niedersachsen sowie ein Konzert am 2. September 2017 in Löwenberg Land/Brandenburg. 11. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im dritten Quartal 2017 in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)? Der Bundesregierung liegt für das dritte Quartal 2017 die nachfolgende Meldung vor: Datum Ort Land Straftaten 15.07.2017 Themar TH 15 x Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 2 x Körperverletzungen 4 x Bedrohungen 1 x Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 2 x Verstoß gegen das WaffG (Tragen von Butterflymessern) 4 x Verstoß gegen das VersG 29.07.2017 Themar TH 21 x Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 2 x Körperverletzungen 1 x Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 11 x Verstoß gegen das VersG 12. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 11 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das zweite Quartal 2017 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben? Der Bundesregierung liegen ergänzend zu den in der Antwort der Bundesregierung vom 4. August 2017 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Quartal 2017“ auf Bundestagsdrucksache 18/13256 für das zweite Quartal 2017 aufgeführten Angaben die nachfolgenden Meldungen vor. Die Angaben in der Klammer beziehen sich auf die Angaben aus der oben angeführten Bundestagsdrucksache. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/157 Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im zweiten Quartal 2017 sieben weitere sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietung statt, so dass nunmehr 29 (22) stattgefundene sonstige Musikveranstaltungen bekannt wurden. Zu der nachgemeldeten sonstigen Musikveranstaltung liegen offene Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende 20.05.2017 Ganderkesee NI „Wut aus Liebe“ Zu den weiteren sechs nachgemeldeten sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietung liegen den Verfassungsschutzbehörden lediglich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das zweite Quartal 2017 zu folgenden geänderten Besucherzahlen. Zu zwei der sonstigen Veranstaltungen liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 27 sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietung wurden von 2 670 (2 219) Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 99 (111) Personen. Nach Kenntnis der Bundesregierung fand im zweiten Quartal 2017 ein weiteres Konzert im Ausland statt, bei dem eine deutsche rechtsextremistische Musikgruppe auftrat. Dabei handelt es sich um ein Konzert am 30. April 2017 in Kiew/Ukraine, bei dem die deutsche Musikgruppe „Lunikoff-Verschwörung“ auftrat. Zu den weiteren Fragen ergaben sich keine Nachmeldungen. 13. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im dritten Quartal 2017 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung wurde für das dritte Quartal 2017 eine Beschlagnahme von Tonträgern bekannt. Dabei handelt es sich um eine Beschlagnahme im Rahmen der sonstigen Veranstaltung am 1. Juli 2017 in Gera/Thüringen, bei der ein Verkaufstand des „Germania-Versands“ betrieben und Tonträger (CD, EP und LP) sowie Bekleidungsgegenstände verkauft wurden. Es wurden 26 Tonträger sichergestellt . 14. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es im dritten Quartal 2017, und welchen Inhalts waren diese Tonträger , bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern , Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Grund hierfür ist, dass eine dezidierte Meldepflicht der Länder über Sicherstellungen von Tonträgern und deren Inhalte aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) nicht besteht. Einzelerkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung jedoch immer dann vor, wenn die Länder im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten melden , die im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Tonträger“ stehen, und diese Meldungen auch Erkenntnisse zu entsprechenden Sicherstellungen beinhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/157 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im dritten Quartal 2017 liegen diese Informationen zu drei Fällen vor: Datum Ort Land Stückzahl strafrechtliche Relevanz 01.07.2017 Gera TH 26 CDs § 86a und § 130 StGB 24.07.2017 Wolfsburg NI Ein USB-Stick § 86a StGB 27.07.2017 Wismar MV Mehrere CDs § 86a StGB 15. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2017 indiziert ? Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2017 produziert und veröffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2017 indizierten Tonträger? Im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 30. September 2017 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 56 Tonträger aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte indiziert. Die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien im Jahr 2017 indizierten 56 Tonträger stammen aus folgenden Jahren: 2017 6 2016 24 2015 6 2014 2 2013 1 2012 1 2011 1 2010 1 2007 2 2006 3 2005 1 2003 1 2002 2 2001 1 1999 2 1998 1 unbekannt 1 16. Gegen wie viele der im Jahr 2017 indizierten und in Liste B eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss vor? Zu keinem der entsprechenden Tonträger liegt ein Beschlagnahmebeschluss vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/157 17. Welche „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten hat es seit dem Jahr 2009 in Ergänzung zu den von der Fraktion DIE LINKE. seit den erfragten Musikveranstaltungen gegeben (bitte nach Jahr, Quartal, Datum und Ort aufschlüsseln)? Für das Jahr 2017 wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 18/12264 vom 8. Mai 2017 und 18/13256 vom 4. August 2017 verwiesen. Für den Zeitraum von 2009 bis 2016 wird ergänzend auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13256 vom 4. August 2017 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333