Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Jung, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15329 – Good Governance im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Korruptionsbekämpfung und präventive Maßnahmen gegen Korruption in den Behörden des Bundes sind für die korrekte Durchführung von Projekten von höchster Bedeutung. Im Verkehrsbereich, mit seinen langen Planungsphasen und der eher geringen Anzahl an Projektträgern, gibt es eine erhöhte Gefahr der Korruption. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sieht in der Korruptionsprävention, „insbesondere durch Vorbeugung mit Kontrollmechanismen und durch Sensibilisierung der Beschäftigten, im BMVI und seinem Geschäftsbereich einen hohen Stellenwert“ (Quelle: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/antikorruptionsprogramm-bmviflyer .pdf?__blob=publicationFile). Entsprechend muss von Seiten der Leitung des Hauses entschieden gegen jeglichen Versuch der Korruption vorgegangen und die Richtlinien einer Good Governance müssen eingehalten werden. Der Bundesrechnungshof hat in seinem am 12. September 2019 veröffentlichten Bericht „2019 Bericht – Stand der Korruptionsprävention im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur“ dargelegt , dass es erhebliche Mängel im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt (Quelle: www.welt .de/polit ik/deutschland/arti cle201600986/Andreas-Scheuer-Kritik-an-mangelnder-Korruptionspraeventi on.html). Die Aufklärung dieser Vorwürfe und eine entsprechende Anpassung an bestehende Richtlinien müssen nach Ansicht der Fragesteller folgen. Denn etwaige Korruptionsfälle würden das Vertrauen der Bürger in die Unbestechlichkeit der öffentlichen Verwaltung negativ beeinflussen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15702 19. Wahlperiode 05.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 3. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Welche Schritte werden im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unternommen, um mögliche Abweichungen hinsichtlich der Good Governance im Haus vorzubeugen und zu bekämpfen? Die Vorgaben der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention (KP) in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 (KP-Richtlinie, www.verwal tungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_30072004_O4634140151.htm) werden im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingehalten. Das BMVI hat ein eigenes Programm zur Korruptionsprävention entworfen, das die KP-Richtlinie konkretisiert https://www.bmvi.de/Shared Docs/DE/Anlage/antikorruptionsprogramm-des-bmvi.html). 2. Welche im Geschäftsbereich des BMVI liegenden Bereiche bzw. Abteilungen zählen zu den korruptionsgefährdeten Bereichen (bitte Nennung unter Angabe der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter)? Gemäß Ziffer 2 der KP-Richtlinie sind in allen Dienststellen des Bundes sogenannte besonders korruptionsgefährdete Arbeitsgebiete festzustellen. Die Kriterien ergeben sich aus den vom BMI herausgegebenen Empfehlungen zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung (https://www.bmi.bund.de/Shared Docs/downloads/DE/publikationen/themen/moderne-verwaltung/korruptions praevention/korruptionspraevention-empfehlungen.html). Im BMVI sind aktuell auf 257 Dienstposten Aufgabengebiete als besonders korruptionsgefährdete Arbeitsgebiete eingestuft. Die betroffenen Dienstposten verteilen sich auf die Abteilungen des BMVI wie folgt: Abteilung Zahl der besetzten Dienstposten mit bkA Leitung 41 Zentralabteilung 66 Straßenbau 18 Wasserstraßen, Schifffahrt 31 Eisenbahn 14 Grundsatzangelegenheiten 48 Digitale Infrastruktur 7 Luftfahrt 19 Straßenverkehr 13 3. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, dass es über die in den Korruptionsberichten genannten Fälle hinaus weitere im Zuständigkeitsbereich des BMVI gibt? Nein. Drucksache 19/15702 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie hat sich die Anzahl der Meldungen von Korruptionsverdachtsfällen im BMVI nach Kenntnis der Bundesregierung verändert (bitte seit 2000 nach Geschäftsbereich aufschlüsseln)? Im Hinblick auf die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen reichen die im BMVI vorliegenden Angaben bis zum Jahr 2004 zurück. Üersicht Anzahl der von BMVI gemeldeten Korruptionsverdachtfälle BAG BASt BBR BEV BfG BMVI BSH DWD EBA HVKom LBA GDW S Summe 2004 1 0 8 0 0 2 0 0 0 0 0 4 15 2005 0 0 2 0 0 2 0 1 0 0 3 1 9 2006 3 0 5 1 1 1 0 0 0 1 2 0 14 2007 1 1 1 0 0 2 0 0 0 0 2 5 12 2008 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 6 7 2009 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 2 2010 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 1 3 6 2011 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 2012 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 2 3 2013 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 2014 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 2015 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2016 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 3 4 2017 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 2018 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 BAG: Bundesamt für Güterverkehr BASt: Bundesanstalt für Straßenwesen BBR: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung BEV: Bundeseisenbahnvermögen BfG: Bundesanstalt für Gewässerkunde BSH: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie DWD: Deutscher Wetterdienst EBA: Eisenbahn-Bundesamt HVKom: Havariekommando LBA: Luftfahrt-Bundesamt GDWS: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 5. Liegen der Bundesregierung für das BMVI konkrete Verdachtsmomente bzw. Informationen hinsichtlich Abweichungen von Good Governance bei großen Verkehrsträgern und Projekten sowie bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Projekten vor? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15702 6. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Vorwürfe gegen das BMVI, welche vom Bundesrechnungshof hinsichtlich Korruptionsbekämpfung und Transparenz erhoben wurden? Alle Bundesministerien nehmen die aus der KP-Richtlinie resultierenden Aufgaben der Korruptionsprävention eigenverantwortlich für ihren jeweiligen Geschäftsbereich wahr. 7. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wonach das BMVI Praktiken , welche Mitarbeiter betreffen, die in korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten tätig sind ,nach den Vorschlägen des Bundesrechnungshofes ändern wird? Wenn ja, wird der Überwachung der Zuständigkeitsdauer Rechnung getragen und ein rotierendes System eingeführt? Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen sollen eingeführt werden? Das BMVI bereitet Anpassungen im Personalverwaltungssystem (PVS), insbesondere zur Erfassung der Verweildauer von Beschäftigten in besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten vor. Die praktizierte Personalrotation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten wird fortgesetzt und weiterentwickelt. Gegenüber den Geschäftsbereichsbehörden wird die Fachaufsicht ausgebaut. 8. Wurde die Bundesregierung durch das BMVI über die Gründe informiert, in deren Folge an den Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages falsche Daten zur „Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung “ durch das BMVI übermittelt wurden? Wenn ja, welche Gründe wurden genannt? Das BMI berichtet aufgrund mehrerer Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages diesem jährlich zur Entwicklung und zu den Ergebnissen der Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung. Im Rahmen der elektronischen Datenumfrage des BMI zur Erstellung des KP-Berichts werden die durch die Dienststellen übermittelten Daten nur auf Plausibilität und nicht auf die Methodik ihrer Erhebung oder etwaige Gründe für fehlerhafte Angaben überprüft. 9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gesamtwirtschaftliche Schaden, der durch Abweichungen hinsichtlich der Good Governance in allen Bundesbehörden und deren nachgeordneten Behörden hervorgerufen wurde (bitte seit 2000 aufschlüsseln)? Es wird auf die Webseite des Bundeskriminalamtes verwiesen (abzurufen unter : https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/ Lagebilder/Korruption/korruption_node.html). Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. Drucksache 19/15702 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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