Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Thomas Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15330 – Status quo der „Agentur für Internationale Museumskooperation“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Bundeshaushalt 2019 sind 8 Mio. Euro für die Schaffung einer „Agentur für Internationale Museumskooperation“ eingestellt (Einzelplan 05 04 Titel 687 11 – 024). Bei der bereits im Frühjahr 2019 gestellten Kleinen Anfrage „Agentur für Internationale Museumskooperation“ (Bundestagsdrucksachen 19/8146 und 19/8706) konnten zahlreiche Fragen aufgrund der zeitlichen Nähe zum Beschluss der Schaffung einer „Agentur für Internationale Museumskooperation “ noch nicht beantwortet werden. Da seither mehrere Monate vergangen sind, fragen wir die Bundesregierung daher erneut. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Prüfprozess zur Gründung einer “Agentur für Internationale Museumskooperation “ begann im Mai 2019. Die nachfolgenden Angaben geben den derzeitigen Stand des Prüfprozesses wieder. Der Prüfprozess berücksichtigt auch die Bestimmungen in § 65 der Bundeshaushaltsordnung . 1. Können nach Ansicht der Bundesregierung Anträge auf Unterstützung und Förderung durch die „Agentur für Internationale Museumskooperation “ von internationalen Institutionen ohne deutsche Beteiligung gestellt werden oder ist ein deutscher Partner zwangsweise notwendig? Grundlegende Zweckbestimmung der Agentur ist es, die deutschen Museen in ihrer Exzellenz, Vielfalt und Innovationskraft international sichtbarer zu machen . Daher ist eine deutsche Beteiligung bei Projekten zur Erfüllung der noch im Einzelnen festzulegenden Aufgaben der Agentur vorgesehen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15703 19. Wahlperiode 05.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 3. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Welche Institutionen sind antragsberechtigt, und welche Voraussetzungen müssen diese erfüllen? Die Agentur soll im Museumsbereich als Anlaufstelle für ausländische Akteure (Staaten, Museen, Institutionen) auf der Suche nach passenden Partnern in Deutschland dienen. Das Antragsverfahren für Fördervorhaben ist noch nicht festgelegt. Daher können zu Fragen in diesem Zusammenhang, etwa zur Antragstellung oder dem Kreis der Antragsberechtigten, noch keine Angaben gemacht werden.  3. Was unternimmt die Bundesregierung, damit der bürokratische Aufwand bei der Antragstellung geringgehalten wird und auch kleinen Einrichtungen die realistische Möglichkeit gegeben wird, Anträge zu stellen? Ein möglichst transparentes und effizientes Antragsverfahren ist geplant.  4. Reagiert die Agentur ausschließlich auf Anträge oder sucht sie sich Einrichtungen und Projekte auch eigenverantwortlich aus? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.  5. Hat die Bundesregierung die „Agentur für Internationale Museumskooperation “ bereits gegründet? Wenn nein, warum nicht, und wann wird sie dies tun? Voraussetzung zur Gründung der Agentur ist der Abschluss des Genehmigungsverfahrens . Der Zeitpunkt hierfür ist abhängig vom weiteren Verlauf des laufenden Verfahrens.  6. Welche Rechtsform wird die „Agentur für Internationale Museumskooperation “ nach den Plänen der Bundesregierung haben? Die Frage, in welcher Rechtsform die Agentur gegründet werden kann, ist Teil des laufenden Prüfprozesses. Dabei sind rechtliche, wirtschaftliche und praktische Aspekte zu berücksichtigen und zu gewichten. In der Gesamtschau der anzuwendenden Kriterien wird sich eine Empfehlung zu der am besten geeigneten Rechtsform für die Umsetzung ergeben.  7. Wie viele Personen wird das Kontrollgremium (z. B. Aufsichtsrat oder Stiftungsrat etc.) umfassen? a) Von wem wird dieses Kontrollgremium berufen? b) Welche Personen werden Teil dieses Kontrollgremiums sein? c) Gibt es Pläne, dieses Kontrollgremium auch international zu besetzen? Die Fragen 7 bis 7c werden zusammengefasst beantwortet. Die Ausgestaltung von Gremien ist abhängig von der Rechtsform und ihrer Ausgestaltung. Auf die Antwort zu Frage 6 wird insofern verwiesen. Drucksache 19/15703 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Gibt es bereits konkrete Projekte, die die Bundesregierung für die Agentur vorsieht? Die Bundesregierung steht sowohl mit deutschen Museen als auch Zielländern der Museumskooperation deutscher Museen im Austausch zu konkreten Projekten , die von der Agentur durchgeführt werden könnten. Eine Vereinbarung konkreter Projekte wird nach Gründung der Agentur erfolgen. 9. Wer wird die Geschäftsführung bzw. Leitung dieser Agentur übernehmen ? 10. Wem innerhalb dieser Agentur obliegt die Entscheidung über etwaige Anträge auf Förderung oder Unterstützung? Die Fragen 9 und 10 werden zusammengefasst beantwortet. Details zur Geschäftsführung und zu Entscheidungsprozessen in der Agentur sind abhängig von der Rechtsform und ihrer Ausgestaltung. Auf die Antwort zu Frage 6 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. 11. Sind die 8 Mio. Euro als Anschubfinanzierung zu betrachten, oder wie begründet die Bundesregierung, dass die Bundesförderung der „Agentur für Internationale Museumskooperation“ in den folgenden Jahren reduziert werden soll (siehe Einzelplan 05 04 Titel 687 11 – 024 Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2020)? Der Haushaltstitel „Förderung der internationalen Museumskooperation“ (Kapitel 0504 Titel 687 11) dient der Förderung der internationalen Kooperation deutscher Museen. Der SOLL-Ansatz des Titels wird nach derzeitigem Stand auf 10 Mio. Euro im Jahre 2020 anwachsen. (von 8 Mio. Euro für 2019). Eine Reduzierung erfolgt hier demnach nicht. Aus diesem Titel werden bereits entsprechende Projekte im Museumsbereich wie Ausstellungen oder museale Infrastruktur gefördert. In der Gründungsphase der Agentur werden Kosten für notwendige Infrastruktur und zur Einstellung qualifizierten Personals entstehen. Die spätere Verwendung der Mittel aus diesem Haushaltstitel für Aufbau und Betrieb der Agentur ist noch nicht im Einzelnen ausgeplant. 12. Gibt es bereits einen ausgearbeiteten Stellenplan? a) Wenn ja, bitte detaillierte Auflistung der Planstellen inklusive der Besoldungsgruppen vorlegen. b) Plant die Bundesregierung, Stellen zeitlich zu befristen, und wenn ja, wie viele? 13. Wie hoch wird der Personalkostenanteil absolut und relativ – im Verhältnis zu den Gesamtkosten betrachtet – sein, den die Bundesregierung zur Verfügung stellen wird? Die Fragen 12 und 13 werden zusammengefasst beantwortet. Details zum Stellenplan und zu den Personalkosten sind abhängig von der Rechtsform und ihrer Ausgestaltung. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15703 14. Wo wird der Sitz der Agentur sein? Plant die Bundesregierung Regionalbüros außerhalb Europas? Der Sitz der Agentur ist noch nicht festgelegt. Die Einrichtung von Zweigstellen ist derzeit nicht vorgesehen. 15. Hat sich die Bundesregierung bereits für eine passende Immobilie entschieden ? a) Wenn ja, soll diese käuflich erworben oder angemietet werden? Wie hoch sind die Mittel, die die Bundesregierung dafür bereits bereitgestellt hat? Wie hoch sollen die zu verausgabenden Mittel in Zukunft sein? b) Wenn nein, wer wird mit der Suche nach einer passenden Immobilie beauftragt? Nein. 16. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag das Konzept zur Schaffung der Agentur vorzulegen? Konzept und Planungsstand der Agentur wurden vom Auswärtigen Amt in der Sitzung des Unterausschusses Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik am 11. November 2019 vorgestellt und erläutert. 17. In welcher Weise wird die „Agentur für Internationale Museumskooperation “ internationale Partner deutscher Museen „bei bedeutenden internationalen Ausstellungsvorhaben einschließlich administrativer Hilfestellung “ unterstützen (siehe Bundestagsdrucksache 19/8146)? Welchen prozentualen Anteil wird diese Unterstützung im Verhältnis zur Gesamthöhe der verteilten Zuwendungen betragen? 18. In welcher Weise wird die „Agentur für Internationale Museumskooperation “ internationale Partner deutscher Museen „bei Konzeption, Finanzierung und Bau von Museen mit einem besonderen Fokus auf Kooperationsprojekten in Afrika“ unterstützen (siehe Bundestagsdrucksache 19/8146)? Welchen prozentualen Anteil wird diese Unterstützung im Verhältnis zur Gesamthöhe der verteilten Zuwendungen betragen? 19. In welcher Weise wird die „Agentur für Internationale Museumskooperation “ internationale Partner mit „projektbegleitenden Programmen“ beim „Fähigkeitsaufbau („capacity building“) und nachhaltigen Wissenstransfer “ unterstützen (siehe Bundestagsdrucksache 19/8146)? Welchen prozentualen Anteil wird diese Unterstützung im Verhältnis zur Gesamthöhe der verteilten Zuwendungen betragen? Die Fragen 17 bis 19 werden zusammengefasst beantwortet. Es ist das Ziel der Agentur, die Kooperation zwischen deutschen Museen und internationalen Partnern in den Bereichen Ausstellungsvorhaben, museale Infrastruktur und Aufbau von Fähigkeiten/„Capacity Building“ zu unterstützen. Details zu konkreten Maßnahmen in diesen Bereichen und zu ihrer Gewichtung sind Teil des Prüfprozesses. Drucksache 19/15703 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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