Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 5. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1571 19. Wahlperiode 09.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Lisa Badum, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1061 – Lage der Biodiversität in Deutschland – zehn Jahre Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit zehn Jahren hat sich Deutschland der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) verpflichtet und setzte damit internationale Verträge zur Convention on Biological Diversity (CBD/Biodiversitätskonvention) um. In der NBS wird das Ziel beschrieben, den Rückgang der Biodiversität zu stoppen. Ein erstes Zieldatum von 2010 wurde nicht eingehalten und dann auf das Jahr 2020 verschoben (www.umweltbundesamt.de/das-uba/was-wir-tun/ forschen/umwelt-beobachten/biodiversitaet/strategien-schutz-der-biodiversitaet). Im Jahr 2020 soll nun gelten: „In Deutschland gibt es eine für unser Land typische Vielfalt von natürlichen sowie durch menschliches Handeln geprägte Landschaften, Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, die in der Bevölkerung eine hohe Wertschätzung genießen. Die diesen Lebensräumen zugehörigen Arten existieren in überlebens- und langfristig anpassungsfähigen Populationen “ (NBS, S. 26). Um diese Ziele zu erreichen, bleiben nun noch zwei Jahre Zeit – doch die Meldungen aus Wissenschaft und Praxis sind düster. Wissenschaftliche Studien belegen jedoch die dramatische Situation im Bereich Artenvielfalt: Insektenbestände brechen ein. Auch die Situation der Bienen wird vermehrt diskutiert, viele Wildbienenarten sind bereits ausgestorben oder stark dezimiert. Die Biodiversität in der Agrarlandschaft steht stark unter Druck: Demnach ist in der EU die Zahl der Brutpaare in landwirtschaftlichen Gebieten zwischen 1980 und 2010 um 300 Millionen Tiere zurückgegangen. Wertvolle Biotope sind von Zerstörung betroffen – besonders Wiesen und Weiden sind im Verschwinden begriffen . Die Bundesregierung muss sich fragen lassen, ob und wie sie die Ziele der NBS erreichen wird (Bundestagsdrucksache 18/12195; www.bfn.de/presse/ pressearchiv/2017/detailseite.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=6087&cHash= 26a5b981fc1ceaf3f84265371758d2c2). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1571 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) ist ein anspruchsvolles gesamtgesellschaftliches Programm mit zukunftsorientierten Visionen, ehrgeizigen Zielen und Maßnahmen. Zur Erreichung der Ziele ist ein ambitioniertes Vorgehen in allen Politikbereichen und auf allen Ebenen notwendig. Die Rahmenbedingungen , um Fortschritte für die biologische Vielfalt zu erreichen, sind komplex . Die unterschiedlichen Interessen in den verschiedenen Politikfeldern sind eine Herausforderung für die biologische Vielfalt. Zur Umsetzung der Strategie sind Anstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden in möglichst allen betroffenen Politikfeldern notwendig, um eine Trendwende beim Verlust der biologischen Vielfalt in Deutschland zu erreichen. Hierzu wurde von der Bundesregierung ein umfassender und dialogorientierter Umsetzungsprozess etabliert, der alle betroffenen staatlichen und nicht-staatlichen Akteure einbezieht. Hinzu kommt, dass Naturprozesse Zeit brauchen, um auf verbesserte Bedingungen zu reagieren und Erfolge auch sichtbar zu machen. Da sind zehn Jahre ein verhältnismäßig kurzer Zeitraum. Dementsprechend ist das Bild zur Zielerreichung der NBS heterogen. Trotz zahlreicher einzelner Erfolge, konnte eine Trendwende bisher nicht in allen Bereichen erreicht werden. Die Bundesregierung hat die wesentlichen Defizite bei der Umsetzung der NBS erkannt und im Rechenschaftsbericht die zehn zentralen Handlungsfelder benannt, in denen sich Verbesserungen einstellen müssen, um die Trendwende zu erzielen. Auch ein ambitioniertes Maßnahmenset wurde dort formuliert und wird bis zum Jahr 2020 zur verbesserten Umsetzung von zentralen Zielen der NBS beitragen. Der Rechenschaftsbericht ist online abrufbar und gibt auch einen Überblick über den Stand der Länderstrategien und -programme: (www.bmub.bund.de/service/natur-naturschutz-biologische-vielfalt-download/ artikel/biologische-vielfalt-in-deutschland-fortschritte-sichern-herausforderungenannehmen /). Im Koalitionsvertrag ist darüber hinaus eine Forcierung der Umsetzung der NBS enthalten und weitere Maßnahmen und Programme sind formuliert, die wichtige Beiträge für die Umsetzung der NBS leisten können. 1. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Bis 2010 ist der Rückgang der heute vorhandenen Vielfalt wildlebender Arten aufgehalten. Danach setzt eine Trendwende hin zu einer höheren Vielfalt heimischer Arten in der Fläche ein“ (S. 27)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Der zentrale Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ zeigt trotz intensiver Bemühungen einen Wert noch weit vom Zielbereich entfernt. Nur der Teilindikator für die Wälder zeigt einen Wert in der Nähe des Zielbereiches. Der statistische Trend für den Gesamtindikator geht weg vom Ziel. Der anhaltende Verlust der biologischen Vielfalt in Deutschland konnte noch nicht gestoppt werden. Daher bedarf es zusätzlicher Anstrengungen von Bund, Ländern und auf kommunaler Ebene in möglichst allen betroffenen Politikfeldern, um die Trendwende für die biologische Vielfalt zu erreichen. Zusätzlich zur Fortsetzung und Intensivierung der naturschutzpolitischen Maßnahmen bedarf es flankierend einer verbesserten Politikintegration in den für die Biodiversität zentralen Politikfeldern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1571 2. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Bis zum Jahre 2010 ist der Anteil der vom Aussterben bedrohten und stark gefährdeten Arten verringert. Bis 2020 erreichen Arten, für die Deutschland eine besondere Erhaltungsverantwortung trägt, überlebensfähige Populationen. Bis 2020 hat sich für den größten Teil der Rote-Liste- Arten die Gefährdungssituation um eine Stufe verbessert“ (S. 27)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Der aktuelle Wert liegt noch weit vom Zielbereich entfernt. Es zeichnet sich ein statistisch signifikanter Trend weg vom Zielwert ab. Die bisherigen Aktivitäten und Maßnahmen haben noch keine ausreichende Wirkung gezeigt. Die Bundesregierung wird den Schutz der biologischen Vielfalt als Querschnittsaufgabe zu einem starken Pfeiler ihrer Umweltpolitik machen. 3. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Bis zum Jahre 2020 kann sich die Natur auf zwei Prozent der Fläche Deutschlands wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten ungestört entwickeln und Wildnis entstehen“ (S. 28)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Der aktuelle Umsetzungswert liegt noch nicht in der Nähe des Zielwertes. Nach einer Schätzung sind derzeit etwa 0,6 Prozent der Landesfläche für die großflächige Wildnisentwicklung gesichert. Hinzu kommen noch weitere Flächen, auf denen sich die Natur nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten ent-wickeln kann. Das Nationale Naturerbe (NNE) wird einen Beitrag zur Erreichung des Wildnisziels beisteuern können. Großflächige Waldgebiete auf Naturerbeflächen sind hierfür besonders geeignet. Eine Bilanz des Beitrags der NNE-Flächen für die Wildniskulisse in Deutschland wird derzeit erarbeitet. Weitere geeignete Orte, an denen sich Wildnis entwickeln kann, sind beispielsweise in Bergbaufolgelandschaften , auf ehemaligen Truppenübungsplätzen, an Fließgewässern, an den Meeresküsten, in Mooren und im Hochgebirge. Viele Bundesländer haben das Zwei-Prozent-Wildnisziel in ihre Strategien und Programme zur biologischen Vielfalt aufgenommen. Bund und Länder begreifen die Umsetzung des Wildnisziels als einen über das Jahr 2020 hinaus andauernden Prozess, den sie gemeinsam voranbringen. Der aktuelle Koalitionsvertrag eröffnet mit einem Wildnisfonds eine zusätzliche Perspektive für die Länder bei der Umsetzung des Zwei-Prozent-Wildnisziels. Einen expliziten Indikatorwert für dieses Ziel gibt es nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1571 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Bis 2010 besitzt Deutschland auf zehn Prozent der Landesfläche ein repräsentatives und funktionsfähiges System vernetzter Biotope (S. 28)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Die Hauptverantwortung für die Umsetzung eines länderübergreifenden Biotopverbundes und des NBS-Ziels liegt bei den Bundesländern. Der Bundesregierung liegen keine aktuellen flächenbezogenen Daten über den Umsetzungsgrad des länderübergreifenden Biotopverbundes in den Bundesländern im Sinne von §§ 20, 21 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) vor. Für dessen Feststellung steht auch kein Indikator zur Verfügung. Die Umsetzung des Biotopverbunds erfordert weiterhin große Anstrengungen der Länder für die Vervollständigung der Kernflächen. Vor allem bei der Schaffung der nötigen Verbindungsflächen und -elemente und ihrer rechtlichen Sicherung werden erhebliche Defizite gesehen. Die Bundesregierung unternimmt jedoch weiterhin geeignete Maßnahmen, um im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zur Umsetzung eines länderübergreifenden Biotopverbundes beizutragen, so durch das „Bundeskonzept Grüne Infrastruktur des BfN“, das „Bundesprogramm Wiedervernetzung“, das „Bundesprogramm Blaues Band“, die Übertragung von Bundesflächen im Rahmen des „Nationalen Naturerbes“ sowie die Förderung von Biotopverbundvorhaben im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt und des Bundesförderprogramms „chance.natur“. 5. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Bis 2010 ist der Rückgang von gefährdeten Lebensraumtypen aufgehalten. Danach nehmen die heute nach den Roten Listen von vollständiger Vernichtung bedrohten und die stark gefährdeten Biotoptypen an Fläche und Anzahl wieder zu, Degradierungen sind aufgehalten und die Regeneration hat begonnen“ (S. 28)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Die dritte Fassung der Roten Liste Biotoptypen wurde im Jahr 2017 veröffentlicht . Demnach ist die Gefährdungssituation weiterhin sehr angespannt; zwei Drittel der Biotoptypen weisen ein unterschiedlich hohes Verlustrisiko auf. Positive Entwicklungen hat es z. B. bei Biotoptypen der Küsten und Fließgewässer gegeben sowie eine Stabilisierung bei einigen Gehölz- und Waldbiotopen. Von dem Zielwert der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt, für 80 Prozent der FFH-Lebensräume und FFH-Arten bis zum Jahr 2020 einen guten Erhaltungszustand zu erreichen, war man im Jahr 2013 mit 46 Prozent noch deutlich entfernt (Grundlage: FFH-Bericht 2013; Berichtsperiode 2007-2012). Aktuelle Zahlen und Trendaussagen werden mit dem nächsten FFH-Bericht 2019 zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung hat umfangreiche Anstrengungen unternommen , um den Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten zu verbessern und arbeitet weiter auf eine Zielerreichung hin. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1571 6. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Bis 2010 ist der Aufbau des europäischen Netzes Natura 2000 abgeschlossen. Bis 2020 ist ein gut funktionierendes Managementsystem für alle Großschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete etabliert“ (S. 28)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Bund und Länder haben im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegenüber der Europäischen Kommission zugesagt, die rechtliche Sicherung der FFH- Gebiete bis Ende des Jahres 2018 abgeschlossen sowie die Erhaltungsmaßnahmen bis Ende des Jahres 2020 festgelegt zu haben. Daran wird intensiv gearbeitet. Alle 16 deutschen Nationalparke werden regelmäßig einer Überprüfung ihrer Managementqualität nach den mit der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz , Landschaftspflege und Erholung (LANA) abgestimmten Qualitätskriterien unterzogen. Alle 16 von der UNESCO anerkannten Biosphärenreservate in Deutschland werden nach den von der UNESCO und dem deutschen Nationalkomitee für das UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) vorgegebenen Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland im Zehnjahresturnus evaluiert. Auch die Qualität der deutschen Naturparke wird im Rahmen einer freiwilligen Qualitätsoffensive geprüft. Inzwischen erfüllen gut zwei Drittel der Naturparke den hohen Standard eines Qualitätsnaturparks. Damit erfüllen die deutschen Großschutzgebiete die Anforderungen des Arbeitsprogramms Schutzgebiete der CBD, das vorsieht , bis zum Jahr 2015 Evaluierungen der Managementeffektivität für mindestens 60 Prozent der Schutzgebietsfläche durchzuführen. Bei Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen werden die in dieser Frage angesprochenen Ziele bis zum Jahr 2020 erreicht. 7. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Der Verlust der genetischen Vielfalt ist bis 2010 aufgehalten.“ (S. 30)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Der Indikator „Genetische Vielfalt in der Landwirtschaft“ gibt am Beispiel der Nutztiere Auskunft über das Ausmaß der Gefährdung genetischer Ressourcen. Er fasst hierfür die Angaben zur Gefährdung aus der Roten Liste der gefährdeten einheimischen Nutztierrassen in Deutschland zusammen. Der Anteil gefährdeter einheimischer Rassen der Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen war im Jahr 2015 mit etwa 71 Prozent trotz einiger positiver Entwicklungen in den letzten Jahren immer noch sehr hoch. Allerdings hat eine deutliche Verschiebung hin zu den weniger gefährdeten Kategorien stattgefunden. Dennoch sind weiterhin gezielte Maßnahmen zur Verringerung der Gefährdung und zur Förderung des Einsatzes bedrohter Nutztierrassen in der Landwirtschaft (z. B. in regionalen Wertschöpfungsketten ) erforderlich. Auch der Naturschutz kann die Zielerreichung durch den Einsatz alter Rassen in der Landschaftspflege unterstützen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1571 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Situation bei den Nutztieren ist nur in sehr eingeschränktem Maße auf z. B. den Bereich der Nutzpflanzen übertragbar. Deshalb soll der Indikator „Genetische Vielfalt in der Landwirtschaft“ über die tiergenetischen Ressourcen hinaus erweitert werden. Damit werden auch die Entwicklungen auf internationaler Ebene – etwa zu den Indikatoren für die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung oder im Rahmen der FAO-Indikatoren für die Umsetzung der globalen Aktionspläne für genetische Ressourcen – berücksichtigt. Ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung der Sicherung tiergenetischer Ressourcen war Anfang des Jahres 2016 die Gründung der Deutschen Genbank landwirtschaftlicher Nutztiere im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung. Ziel ist zunächst die Einlagerung von Sperma aller einheimischen, gefährdeten Rassen, welches die genetische Breite der Gesamtpopulation repräsentiert. 8. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Regional angepasste, durch genetische Erosion bedrohte Kulturpflanzensorten , sogenannten Hof- und Landsorten, sowie gefährdete Nutztierrassen sind durch In-situ- beziehungsweise On-farm- und Ex-situ-Erhaltung gesichert“ (S. 30)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Die Erreichung des in der Frage genannten Ziels der NBS wird mit Hilfe des in der Antwort zu Frage 7 erläuterten Indikators gemessen. Die langfristige Ex-situ Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft erfolgt durch die Aufbewahrung von Saat- oder Pflanzgutmustern in Genbank- Sammlungen. Der für die Berichterstattung zum Ziel 2.5.1 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung genutzte Indikator „Sicherung der Kulturpflanzenvielfalt in Genbanken“ gibt an, wie viele Akzessionen in ausgewählten Genbanken in Deutschland lagern. Die deutsche Sammlung ist auch im internationalen Vergleich sehr umfangreich und wächst kontinuierlich. So wurden zum Beispiel neue Muster von über 250 Wildarten für Landwirtschaft und Ernährung gesammelt und stehen nun in einer speziellen Genbank für Wiederansiedlung, Forschung und Züchtung zur Verfügung. Zudem haben sich sammlungshaltende Institute in Genbanknetzwerken zusammengeschlossen, um ihre Muster effizienter zu erhalten und unter den Bedingungen des internationalen Saatgutvertrags zur Verfügung zu stellen. Die on-farm-Erhaltung bedrohter Kulturpflanzensorten und gefährdeter Nutztierrassen kann über die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik , die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes “ sowie spezielle Landesprogramme gefördert werden. Der Bundesregierung liegt keine Übersicht über die hier im Einzelnen geförderten Kulturpflanzensorten und Nutztierrassen vor. Es ist davon auszugehen, dass sich nur ein kleiner Teil der in Genbanksammlungen gesicherten Sorten tatsächlich auch im Anbau befindet. Deshalb wurden in den letzten Jahren in Zusammenarbeit mit Erhaltungsinitiativen und wissenschaftlichen Einrichtungen eine Reihe von Modell - und Demonstrationsvorhaben zur Förderung der nachhaltigen Nutzung bedrohter Kulturpflanzen und Nutztiere durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1571 9. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „2020 beträgt der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung fünf Prozent der Waldfläche“ (S. 31)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Natürliche Waldentwicklung als Ziel der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt“ wurde zum Stichtag 30. Juni 2013 ein Flächenanteil von etwa 2 Prozent für Waldflächen mit einer Größe von mindestens 0,3 Hektar und dauerhafter rechtlichen Sicherung der natürlichen Waldentwicklung ermittelt. Viele Bundesländer haben das 5-Prozent- Ziel bzw. das Ziel, 10 Prozent der Waldfläche der öffentlichen Hand für eine natürliche Entwicklung zu sichern, in ihre Naturschutzstrategien oder -konzepte übernommen; einige Länder haben dieses Ziel für ihre Waldflächen bereits erreicht . Auch der Bund hat seinen Anteil zur Erfüllung des Waldziels bereits vorbildlich geleistet: Mit dem Nationalen Naturerbe sind bisher 156 000 Hektar Bundesfläche dauerhaft für den Naturschutz gesichert; für die Wälder auf diesen Flächen besteht bis auf wenige Ausnahmen das Ziel der Naturwaldentwicklung. Derzeit wird die Bilanz über die Waldfläche Deutschlands in einem Forschungsvorhaben aktualisiert und Perspektiven und Potenziale für die Erweiterung der Flächenkulisse und die Entwicklung eines kohärenten Systems von Waldflächen mit natürlicher Entwicklung aufgezeigt. Die Ergebnisse werden mit Abschluss des Vorhabens Anfang des Jahres 2019 vorliegen, dann kann eine aktuelle Aussage zur Zielerreichung getroffen werden. Auch weitere nutzungsfreie Waldflächen ohne einen dauerhaften rechtlichen Schutzstatus können relevante Beiträge zur Erhaltung der Biodiversität im Wald leisten. Das Thünen-Institut schätzt auf der Basis der Ergebnisse der Bundeswaldinventur 2012, dass derzeit unter Einbezug nicht begehbarer Flächen bis zu 5,6 Prozent der Waldfläche Deutschlands nutzungsfrei sind. Einen expliziten Indikatorwert für dieses Ziel gibt es nicht. 10. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Bis zum Jahre 2015 ist für die Gewässer im Küstenraum ein guter ökologischer und chemischer Qualitätszustand erreicht. Die Meeresgewässer erreichen bis zum Jahr 2021 eine gute Umweltqualität.“ (S. 33)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Zum guten ökologischen und chemischen Zustand wird auf die Aussagen zu Küstengewässern in der Antwort zu Frage 31 verwiesen. Zur guten Umweltqualität wird darauf verwiesen, dass im Zuge der Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) am 1. März 2018 die formale sechsmonatige Öffentlichkeitsbeteiligung zu Entwürfen von MSRL-Textberichten zum Zustand der Meeresgewässer in Nord- und Ostsee eingeleitet wurde. Die Berichtsentwürfe können auf www.meeresschutz.info/oeffentlichkeitsbeteiligung .html eingesehen werden. Sie enthalten u. a. Aussagen zum Zustand hinsichtlich aller Deskriptoren in Anhang I der EU Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie . Die Kernaussagen zur Nord- und Ostsee lauten wie folgt: Die marine biologische Vielfalt und die Meeresökosysteme waren auch in den Jahren 2011 bis Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1571 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2016 zu hohen Belastungen ausgesetzt. Die von Deutschland zu bewirtschaftenden Nord- bzw. Ostseegewässer erreichen den guten Zustand bislang nicht. Die im Jahr 2012 festgelegten Bewirtschaftungsziele haben weiterhin Gültigkeit. Um den guten Zustand der Nordsee bzw. der Ostsee zu erreichen, bedarf es fortgesetzter Anstrengungen. Die Zusammenschau der aktuellen Zustandsbewertungen der relevanten Deskriptoren macht deutlich, dass der gute Zustand der deutschen Meeresgewässer noch nicht erreicht ist. Die weitere konsequente Umsetzung des bereits operationalisierten Maßnahmenprogramms sowie dessen Aktualisierung, aber auch die konsequente Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der EU-Nitratrichtlinie zur Verringerung der Einträge von Land aus, werden den Zustand der deutschen Meeresgewässer weiter verbessern. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Bis 2010 sind der Rückgang von Arten und die Degradierung von Lebensräumen gestoppt. Bis 2020 ist für alle Arten und Lebensräume eine signifikante Verbesserung des Erhaltungszustands erreicht. Bis 2015 sind der Stör und andere in Deutschland ausgestorbene marine Arten wieder präsent “ (S. 33)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Zur Beantwortung dieser Fragen wird auf den Rechenschaftsbericht 2017 der Bundesregierung „Biologische Vielfalt in Deutschland: Fortschritte sichern – Herausforderungen annehmen“ (www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/ Download_PDF/Naturschutz/nationale_strategie_rechenschaftsbericht_2017_bf. pdf) und die Entwürfe der gemäß MSRL-Richtlinie zu erstellenden Berichte „Zustand der deutschen Nordseegewässer 2018“ und „Zustand der deutschen Ostseegewässer 2018“ verwiesen (www.meeresschutz.info/oeffentlichkeitsbeteiligung. html; diese Entwürfe befinden sich zurzeit in öffentlicher Anhörung). Bei Gesamtbetrachtung dieser Bewertungen kann festgestellt werden, dass der Zielerreichungsgrad für die Artenvielfalt und Landschaftsqualität der Küsten und Meere noch weit vom Zielbereich entfernt liegt, auch wenn bei den Arten in Einzelfällen (bei Kegelrobben und Seehunden und einigen Nutzfischarten) insgesamt positive Entwicklungstrends sichtbar sind. Die Bundesregierung hat zudem Vorschläge für das Fischereimanagement in nach NATURA 2000 geschützten Gebieten der deutschen AWZ der Nordsee erarbeitet, die zurzeit auf Basis des EU-Rechts mit den wirtschaftlich betroffenen Mitgliedstaaten abgestimmt werden. Insgesamt ist der Rückgang von Arten und die Degradierung von Lebensräumen nicht gestoppt und eine signifikante Verbesserung des Erhaltungszustands nicht erreicht. Der Trend zeigt weiterhin weg vom Zielwert. Die Verstärkung der Aktivitäten und Maßnahmen hat bisher noch keine ausreichende Wirkung gezeigt. Die Bundesregierung arbeitet weiter auf eine Zielerreichung hin. Es ist jedoch fraglich, ob das Ziel bis zum Jahr 2020 noch erreichbar ist. Die Bundesregierung hat mehrere Wiederansiedlungsprojekte für Europäische und Baltische Störe gefördert: Besatzmaßnahmen finden seit dem Jahr 2007 in Oder und Elbe statt und diese Jungstöre werden regelmäßig in Nord- und Ostsee nachgewiesen. Im Alter von 15 bis 20 Jahren werden sie fortpflanzungsfähig und kehren dann erst in die Heimatflüsse zurück. Der Lachs, eine im 20. Jahrhundert Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1571 fast ausgestorbene Art, ist mittlerweile wieder regelmäßig in deutschen Gewässern vorhanden, insbesondere durch ein Projekt zur Wiederansiedlung im Rheingebiet . Die Eigenreproduktionsfähigkeit ist aktuell noch eingeschränkt. Geringe Zahlen rückkehrender Lachse weisen auf Probleme im Meer hin. In der deutschen AWZ Nordsee wurden – nach über 30 Jahren ohne Beobachtungen – seit dem Jahr 2015 mehrere Riesenhaie gesichtet. Zu der früher in der deutschen Nordsee weit verbreiten Europäischen Auster wird aktuell von der Bundesregierung ein Wiederansiedlungsprojekt gefördert. 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Ab sofort findet keine Verschlechterung der ökologischen Qualität der Oberflächengewässer mehr statt“ (S. 34)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Gegenüber dem Jahr 2010 hat sich im Jahr 2015, unter anderem aufgrund verbesserter und geänderter Messmethoden und Verfahren, der Anteil mit sehr gut oder gut bewerteten Seen sehr leicht verringert. Der reale Zustand der Seen ist meistens unverändert geblieben. In einzelnen Fällen gab es auch deutliche Fortschritte. Der aktuelle Wert liegt in der Nähe des Zielbereiches. Die zunehmenden Aktivitäten und Maßnahmen sollten dazu führen, das Ziel bis zum Jahr 2020 zu erreichen. 13. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Bis 2015 ist mindestens ein guter ökologischer und chemischer Zustand (WRRL) erreicht, in Natura 2000-Gebieten ist der Erhaltungszustand signifikant verbessert“ (S. 34)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Die Hauptverantwortung für die praktische Umsetzung der WRRL und das entsprechende NBS-Ziel liegt bei den Bundesländern. Der Anteil der Seen in gutem oder sehr gutem ökologischen Zustand ist deutlich höher als bei anderen Gewässertypen: im Jahr 2015 waren 24,0 Prozent der Seen in gutem und 2,3 Prozent in sehr gutem ökologischen Zustand. Der aktuelle Wert liegt noch sehr weit vom Zielbereich entfernt. Die Bundesregierung sieht zwar einen Trend zum Zielwert hin, dieser reicht jedoch voraussichtlich nicht aus um für die verbleibenden rund 74 Prozent der Seen das Ziel der Realisierung eines guten ökologischen Zustands bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Die Seen verfehlen den guten ökologischen Zustand hauptsächlich wegen zu hoher Nährstoffeinträge . Es ist bereits absehbar, dass noch zusätzliche Maßnahmen benötigt werden, um die Nährstoffeinträge in Seen auf ein Maß zu senken, das die Zielerreichung ermöglicht. Der gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) derzeit laufende zweite sowie der noch folgende Bewirtschaftungszyklus sind dazu zu nutzen, um die Ziele bis spätestens zum Jahr 2027 zu erreichen. Zum chemischen Zustand wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1571 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Bis 2015 ist entsprechend den Vorgaben der WRRL ein guter ökologischer und chemischer Zustand beziehungsweise ökologisches Potenzial der Flüsse erreicht; die ökologische Durchgängigkeit ist wiederhergestellt “ (S. 35)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Die Hauptverantwortung für die praktische Umsetzung der WRRL und das entsprechende NBS-Ziel liegt bei den Bundesländern. Im Jahr 2015 waren 6,6 Prozent der Fließgewässer in gutem und 0,1 Prozent in sehr gutem ökologischem Zustand. Hinsichtlich der Durchgängigkeit wurden 38,6 Prozent der Fließgewässer bewertet. 11,1 Prozent der Fließgewässer wurde dabei das Prädikat „gut und besser“ gegeben. Der aktuelle Wert liegt noch sehr weit vom Zielbereich entfernt. Die Bundesregierung sieht einen Trend zum Zielwert hin, dieser reicht jedoch voraussichtlich nicht aus, um das Ziel bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Die Fließgewässer verfehlen den guten ökologischen Zustand hauptsächlich wegen fehlender naturnaher Lebensräume sowie fehlender Durchgängigkeit , zu hoher Nährstoffeinträge und zu hoher Schadstoffeinträge. Es ist jetzt bereits absehbar, dass noch zusätzliche Maßnahmen benötigt werden, um diese Belastungen auf ein vertretbares Maß zu senken. Der gemäß WRRL derzeit laufende zweite sowie deren noch folgende Bewirtschaftungszyklus sind dazu zu nutzen, um die Ziele bis spätestens zum Jahr 2027 zu erreichen. Zum chemischen Zustand wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. 15. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Bis 2020 verfügt der überwiegende Teil der Fließgewässer wieder über mehr natürliche Überflutungsräume“ (S. 35)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Die „Rückgewinnung natürlicher Überflutungsflächen" ist ein Indikator der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Im Monitoringbericht 2015 (www.bmub.bund.de/N51892/) ist dargelegt, dass in den Jahren 1983 bis 2013 an bundesweit 79 Flüssen 3 887 Hektar ehemalige Auenflächen wieder an die natürliche Überflutungsdynamik der Fließgewässer angeschlossen wurden. Die Rückgewinnung natürlich überflutbarer Auenflächen hat in den vergangenen 15 Jahren nur sehr langsam, aber stetig zugenommen. Die deutschlandweit größten Projekte wurden von der Bundesregierung im Rahmen des Förderprogrammes „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ gefördert. Die Umsetzung von Projekten aus dem Nationalen Hochwasserschutzprogramm und dem Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ wird künftig zu einer weiteren Rückgewinnung von natürlichen Überflutungsräumen an Flüssen beitragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/1571 16. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Bis 2020 besitzen viele Flüsse wieder gute Badegewässerqualität. Der Bestand der für das jeweilige Fließgewässer charakteristischen Fischfauna ist dauerhaft gesichert“ (S. 35)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Die Hauptverantwortung für die praktische Umsetzung der WRRL und das entsprechende NBS-Ziel liegt bei den Bundesländern. Hinsichtlich der Badegewässerqualität der Flüsse liegen uns keine Informationen vor. Hinsichtlich der Natürlichkeit der Fischfauna wurden im Jahr 2015 65,7 Prozent der Fließgewässer bewertet. 13,3 Prozent der Fließgewässer wurde dabei das Prädikat „gut und besser“ gegeben. Der aktuelle Wert liegt noch sehr weit vom Zielbereich entfernt. Die Bundesregierung sieht einen Trend zum Zielwert hin, dieser reicht jedoch voraussichtlich nicht aus, um das Ziel bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Zu den Belastungen für die Fischfauna gehören fehlende natürliche Lebensräume, fehlende Durchgängigkeit, mangelnder Fischschutz (z. B. an Wasserkraftanlagen ) und Besatzmaßnahmen. Es ist jetzt bereits absehbar, dass noch zusätzliche Maßnahmen benötigt werden, um diese Belastungen auf ein zulässiges Maß zu senken. Der gemäß WRRL derzeit laufende zweite sowie der noch folgende Bewirtschaftungszyklus sind dazu zu nutzen, um die Ziele bis spätestens zum Jahr 2027 zu erreichen. 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Der Bestand aller fischereilich bedeutsamen Arten ist dauerhaft gesichert. Die Schadstoffbelastung der Fische (zum Beispiel Aal) und Muscheln ist bis 2015 soweit reduziert, dass diese (wieder) uneingeschränkt genieß -bar sind“ (S. 35)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Im Jahr 2014 wurde die Gemeinsame Fischereipolitik reformiert. Diese neue reformierte Fischereipolitik sieht vor, dass bei der Bestandsbewirtschaftung der Vorsorgeansatz angewandt wird. Die Nutzung der Meeresressourcen soll so erfolgen , dass die Bestände so wiederhergestellt und bewirtschaftet werden, dass ein höchstmöglicher Dauerertrag ermöglicht wird. Dabei soll dieser höchstmögliche Dauerertrag bis zum Jahr 2020 erreicht werden. Diese Festlegungen sind rechtlich bindend. In ihrer Ausführung werden derzeit Mehrjahrespläne für die verschiedenen Fischereien auf EU-Ebene erarbeitet. Als Ergebnis dieser Politik werden im Nordostatlantik, basierend auf den Daten des Jahres 2017, 44 der 75 wissenschaftlich eingeschätzten Bestände bereits nach diesem Grundsatz befischt . Im Jahr 2018 werden es auf Basis der festgesetzten Fangmöglichkeiten 53 Bestände sein. Die durchschnittliche Bestandsbiomasse hat sich zwischen den Jahren 2003 und 2015 um 35 Prozent erhöht. Wegen der Verbindlichkeit dieser Vorgaben für die Bewirtschaftung aller Bestände wird davon ausgegangen, dass eine dauerhafte Sicherung fischereilich bedeutsamer Arten hergestellt ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1571 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Heute noch bestehende natürlich wachsende Hochmoore sind bis 2010 gesichert und befinden sich in einer natürlichen Entwicklung. […] Moore wirken wieder als Nährstoff- und CO2-Senke“ (S. 37)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Trotz einiger Erfolge, wie der weitgehenden Sicherung der wachsenden Hochmoore , zeichnet sich ab, dass die in der Nationalen Biodiversitätsstrategie für die Moore aufgeführten Ziele bis zum Jahr 2020 nicht erreicht werden. Das betrifft insbesondere die Ziele zur Minderung der Treibhausgasemissionen und der angestrebten weitgehenden Grünlandnutzung sowie der Wiederherstellung der moortypischen Wasserhaushalte. Zur Verbesserung der Situation der Moore ist deshalb im Koalitionsvertrag vorgesehen, eine Moorschutzstrategie für Deutschland zu erarbeiten. 19. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Bis 2020 sind Braunbär, Luchs und Geier in den bayerischen Alpen wieder heimisch, der Luchs auch im Mittelgebirge“ (S. 38)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Der aktuelle Wert liegt noch weit vom Zielbereich entfernt, jedoch gibt es einen statistisch signifikanten Trend hin zum Ziel bzw. Zielwert. Eine Stärkung der Aktivitäten und Maßnahmen wurde bereits unternommen. Deutschland arbeitet zur Verbesserung der Erhaltungssituation beim Braunbären und zum Luchs in den Alpen in der Plattform „Wiso“ der Alpenkonvention mit den Alpenanrainerstaaten zusammen. Die Sichtungen von Bart- und Gänsegeiern in den Alpen nehmen zu. Die Entwicklung von Luchsen in den Mittelgebirgen ist positiv, die Zielerreichung rückt näher. Es gibt heute zwei Luchsvorkommen in der Region des Harzes und im Bayerischen Wald. In Rheinland-Pfalz läuft gegenwärtig ein Wiederansiedlungsprojekt . In Baden-Württemberg wurden mehrere männliche Luchse nachgewiesen, die aus der Schweiz zugewandert sind. Auch in Sachsen und Thüringen wurde ein einzelner Luchs nachgewiesen. 20. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Bis 2020 sind flächendeckend anthropogene diffuse Einträge in das Grundwasser entsprechend den Zielen der WRRL und der Grundwasserrichtlinie deutlich reduziert. Einträge aus Altlasten werden kontinuierlich reduziert “ (S. 39)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Die Hauptverantwortung für die praktische Umsetzung der WRRL und das entsprechende NBS-Ziel liegt bei den Bundesländern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/1571 Zu den anthropogenen diffusen Einträgen in das Grundwasser gehören Nitrat und Wirkstoffe aus Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten, für die mit der Grundwasserrichtlinie EU-weit geltende Qualitätsnormen festgelegt wurden. Die Einhaltung dieser Qualitätsnormen hat wesentlichen Einfluss auf die Beurteilung des chemischen Zustandes des Grundwassers. An 18 Prozent der Messstellen des flächen- und nutzungsrepräsentativen Grundwassermessnetzes wird die Qualtiätsnorm für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter überschritten. Der Anteil der Grundwassermessstellen mit Pflanzenschutzmittel-Gehalten von mehr als 0,1 Mikrogramm pro Liter lag in den Jahren 2009 bis 2012 bei 4,6 Prozent. Bei den nachgewiesenen Pflanzenschutzmitteln handelt es sich häufig um Mittel, die seit Jahren nicht mehr zugelassen sind. Die Belastung des Grundwassers durch Stickstoffverbindungen und Pflanzenschutzmittel hat sich in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert. Der aktuelle Wert liegt noch sehr weit vom Zielbereich entfernt. Die Bundesregierung sieht einen Trend zum Zielwert hin, dieser reicht jedoch voraussichtlich nicht aus, um das Ziel bis zum Jahr 2020 zu erreichen . Mittelfristig wird durch die neu gefasste Düngeverordnung eine Reduzierung anthropogen verursachter Stickstoffeinträge in das Grundwasser und eine Reduktion der Nährstoffeinträge in die Oberflächengewässer erwartet. Der gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) derzeit laufende zweite sowie der noch folgende Bewirtschaftungszyklus sind dazu zu nutzen, um die Ziele bis spätestens zum Jahr 2027 zu erreichen. Zu den Altlasten: Seitens des Bundes gibt es keine einheitliche Altlastenstatistik. In der Bund- Länder-Arbeitsgruppe Bodenschutz (LABO) wurden die Informationen der Bundesländer zusammengestellt (Bericht vom 9. August 2017 unter: www. labo-deutschland.de/documents/Kennzahlen_der_Altlastenstatistik_2017.pdf). Da die Erfassungsregelungen und die Praxis der Sanierung in den Bundesländern unterschiedlich sind, kann ein direkter Vergleich zwischen den Bundesländern nicht gemacht werden. Wesentlich ist, dass die Länder in ihrem Verantwortungsbereich weiter die Sanierung steuern und überwachen. Insofern wird an dem Ziel, die Einträge aus Altlasten kontinuierlich zu reduzieren, gearbeitet. 21. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Bis zum Jahre 2020 kann sich die Natur auf mindestens zwei Prozent der Landesfläche Deutschlands wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln, […]“ (S. 40)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1571 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Bis zum Jahre 2020 ist die Durchgrünung der Siedlungen einschließlich des wohnumfeldnahen Grüns (zum Beispiel Hofgrün, kleine Grünflächen, Dach- und Fassadengrün) deutlich erhöht“ (S. 42)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Stadtgrün kann mit seinen vielfältigen Leistungen in ganz unterschiedlichen Bereichen wichtige Funktionen übernehmen. Insbesondere Kommunen sind hierbei gefordert und vor eine große Aufgabe gestellt, städtisches Grün zu entwickeln, zu erhalten und zu pflegen. Veränderungen bei der Durchgrünung von Siedlungen sind bislang auf Bundesebene nicht hinreichend quantifizierbar. Die NBS führt als Indikatoren für den Siedlungsbereich den Teilindikator Siedlungen des Indikators Artenvielfalt und Landschaftsqualität sowie das Bewusstsein für biologische Vielfalt an. Die Entwicklung dieser Indikatoren zeigt einen eher leicht abnehmenden Trend. Mit dem „Weißbuch Stadtgrün“ hat der Bund konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen vorgelegt, wie er die Kommunen bei der Sicherung und Qualifizierung von städtischem Grün unterstützen möchte. Eine Maßnahme ist das neue Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“, für das der Bund im Jahr 2017 50 Mio. Euro Finanzhilfen zur Verfügung gestellt hat. 23. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Bis zum Jahre 2020 ist die Biodiversität in Agrarökosystemen deutlich erhöht. Bis 2015 sind die Populationen der Mehrzahl der Arten (insbesondere wildlebende Arten), die für die agrarisch genutzten Kulturlandschaften typisch sind, gesichert und nehmen wieder zu“ (S. 47)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Die Überprüfung der Zielerreichung dieses Zieles erfolgt durch den Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität (Teilindikator Agrarland)“. Dieser ist weit vom Zielwert entfernt und zeigt einen abnehmenden Trend. Für die Erreichung des Zieles wurden von der Bundesregierung zahlreiche Initiativen ergriffen. So sollten mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) im Jahr 2013 die Direktzahlungen noch stärker an konkrete gesellschaftliche Leistungen geknüpft werden. Im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) wurden seit dem Jahr 2017 neue Fördermöglichkeiten für Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege geschaffen. Mit der im Jahr 2017 abgeschlossenen Novellierung des Düngerechts wurden wichtige Grundlagen geschaffen, um die Nährstoffbelastung von Lebensräumen zu reduzieren . In der laufenden Legislaturperiode wird die Bundesregierung mit einer systematischen Minderungsstrategie den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln deutlich einschränken mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden. Die dazu notwendigen rechtlichen Maßnahmen werden in einem EU-konformen Rahmen verankert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/1571 24. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Bis 2015 nimmt der Flächenanteil naturschutzfachlich wertvoller Agrarbiotope (hochwertiges Grünland, Streuobstwiesen) um mindestens zehn Prozent gegenüber 2005 zu. 2010 beträgt in agrarisch genutzten Gebieten der Anteil naturnaher Landschaftselemente (zum Beispiel Hecken, Raine, Feldgehölze, Kleingewässer) mindestens fünf Prozent“ (S. 47)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Die Überprüfung zur Erreichung dieses Zieles erfolgt durch den Indikator „Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert“. Die Kartierungsergebnisse aus dem Jahr 2015 liefern einen Indikatorwert von 11,4 Prozent Anteil der HNV-Farmlandflächen an der gesamten Landwirtschaftsfläche. Der aktuelle Wert liegt noch weit vom Zielbereich entfernt. Insgesamt hat sich der Indikatorwert seit dem Jahr 2009 statistisch signifikant um 1,7 Prozentpunkte verschlechtert. Um den Zielwert von 19 Prozent der Landwirtschaftsfläche zu erreichen, hat die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen eingeleitet (vgl. Antwort zu Frage 23). 25. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Von GVO [gentechnisch veränderte Organismen] geht auch in Zukunft keine Gefährdung für die biologische Vielfalt, insbesondere in Schutzgebieten, aus“ (S. 47)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Ein kommerzieller Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland findet seit dem Jahr 2012 nicht mehr statt. Der Indikator Gentechnik in der Landwirtschaft ruht bis auf weiteres. 26. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Die Böden als Träger der natürlichen Funktionen bleiben langfristig in ihrer Funktionsfähigkeit erhalten. Dem trägt die gute fachliche Praxis der Bodennutzung Rechnung“ (S. 49)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Das vorstehend angeführte Ziel ist bislang nicht durch einen Indikator unterlegt. Neben der Strategie für Biologische Vielfalt sprechen auch die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und die Nationale Anpassungsstrategie an den Klimawandel den Bodenschutz an. Gemäß der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist zur Beobachtung möglicher Veränderungen zur Bodenqualität ein neuer Indikator vorgesehen . Dieser soll sich auf eine Aufnahme der Flächennutzung in Deutschland stützen und eine Beurteilung der Veränderungen in einzelnen Jahren ermöglichen . Damit sollen sich die Folgen von Bodenverlusten aus dem Anstieg der Siedlungs - und Verkehrsflächen u. a. als Einbußen an der Produktion von Biomasse, der Fähigkeit der Aufnahme von Niederschlagswasser oder der Bindung von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1571 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Treibhausgasen erfassen und bewerten lassen. Der im Oktober des Jahres 2015 vom Bundeskabinett beschlossene Umweltbericht macht deutlich, dass zum Schutz des Bodens, insbesondere zum vorsorgenden Bodenschutz, noch Handlungsbedarf besteht. Das Integrierte Umweltprogramm 2030 des BMU benennt als eine Herausforderung für die Zukunft, dass Böden unter anderem vor weiterer Versiegelung und Belastungen zu bewahren sind. Auf jeden Fall unterstützen die vorgesehenen Änderungen der Bundesbodenschutzverordnung (als Teil der vom Bundeskabinett beschlossenen Mantelverordnung ) die Zielerreichung. Dem Schutz der Böden dienen auch die im Rahmen von Cross Compliance für landwirtschaftliche Flächen geltenden Anforderungen an die Bodenbedeckung sowie an den Erosionsschutz. Insoweit wird auch auf den 4. Bodenschutzbericht der Bundesregierung (2017) verwiesen, der die erzielten Fortschritte seit dem Jahr 2013 zur Bodennutzung und zum Bodenschutz auf Bundes - und Länderebene zeigt. Auf einen nachhaltigen Umgang mit Boden ist neben der landwirtschaftlichen Nutzung auch besonders bei der Bauplanung und -ausführung zu achten. 27. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Bis zum Jahre 2020 beträgt die zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr maximal 30 Hektar pro Tag“ (S. 51)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke (Flächenverbrauch ) ist von 129 Hektar pro Tag im Jahr 2000 auf 66 Hektar pro Tag im Jahr 2015 (gleitendes Vier-Jahres-Mittel) gesunken. Gegenüber dem Ausgangswert im Jahr 2000 stellt die Entwicklung bereits eine spürbare Reduktion dar, ist aber vom Zielwert 30 Hektar pro Tag für 2020 noch immer weit entfernt. Die Bundesregierung hat für das Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft (Netto-Null-Ziel) ins Auge gefasst und sich in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016 – (DNS) für das Jahr 2030 das Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch auf „30 Hektar minus X“ pro Tag zu reduzieren. 28. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Vom Verkehr ausgehende Beeinträchtigungen, zum Beispiel durch Schadstoffe, Lärm und Licht, werden weiter kontinuierlich reduziert (bezogen auf die Immissionen im Jahr 2005)“ (S. 52)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Unter den Luftschadstoffemissionen des Verkehrs sind insbesondere die Emissionen von Stickstoffoxiden (NOx) relevant für die Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt. Die Emissionen aus dem Verkehr wurden im Zeitraum der Jahre 2005 bis 2016 um 40 Prozent reduziert, die des Straßenverkehrs sogar um 42 Prozent . Die Bundesregierung rechnet mit einer weitergehenden Reduzierung in den nächsten Jahren, u. a. durch die Flottendurchdringung durch neue Kraftfahrzeuge mit niedrigeren NOx-Emissionen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/1571 29. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Bis zum Jahre 2020 werden die Belastungswerte (critical loads und levels) für Versauerung, Schwermetall und Nährstoffeinträge (Eutrophierung ) und für Ozon eingehalten, so dass auch empfindliche Ökosysteme nachhaltig geschützt sind“ (S. 55)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Die deutschen Emissionen reaktiven Stickstoffs sanken im Zeitraum zwischen den Jahren 1995 und 2010 um etwa 40 Prozent (siehe auch Stickstoffeintrag in die Biosphäre, Erster Stickstoff-Bericht der Bundesregierung (2017): www. bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/stickstoffbericht_ 2017_bf.pdf). Bedingt durch diesen abnehmenden Trend der Stickstoffeinträge, verringerte sich die Überschreitung zwischen den Jahren 2000 und 2015 um ca. 11 Prozent. Nach aktuellen Daten wurden Critical Loads für eutrophierenden Stickstoff im Jahr 2015 auf 68 Prozent der bewerteten Flächen empfindlicher Ökosysteme überschritten. Dies entspricht etwa 21 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands (intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Siedlungs- und Verkehrsflächen werden nicht im Hinblick auf Stickstoffeinträge bewertet). Deutschland hat einer erheblichen Emissionsminderung u. a. von Stickstoffoxiden und Ammoniak bis zu den Jahren 2020 und 2030 zugestimmt (neue NEC- Richtlinie, (EU) 2016/2284). Maßnahmen und Instrumente zur Minderung von Stickstoffemissionen werden im nationalen Luftreinhalteprogramm zur o. g. Richtlinie zusammengestellt. Das Erreichen des Ziels der Nichtüberschreitung von Critical Loads bis zum Jahr 2020 ist allerdings ausgeschlossen. Potenziale für eine weitere substanzielle Minderung der Emissionen bestehen in allen Politikfeldern, die für die Stickstoffeinträge von besonderer Bedeutung sind. Zukünftig werden im Verkehr, in der Energiewirtschaft und in der Landwirtschaft durch bereits beschlossene Maßnahmen weitere Minderungen realisiert. In einigen Sektoren wie in der Landwirtschaft sind noch zusätzliche Maßnahmen erforderlich . 30. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Persistente organische Schadstoffe – so genannte POP – werden soweit als möglich aus dem Handel und aus der Anwendung genommen und durch weniger persistente, weniger bioakkumulierende und weniger toxische Stoffe ersetzt“ (S. 55)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Persistente organische Schadstoffe (POP) werden international durch das Stockholmer Übereinkommen und für die EU durch die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 (POP-Verordnung) geregelt. Ihre Freisetzung in die Umwelt wird durch Handelsverbote , Anwendungsbeschränkungen und/ oder, wo dies nicht möglich ist, Emissionsminderungsmaßnahmen und adäquates Abfallmanagement vermieden. Die Aufmerksamkeit der Bundesregierung richtet sich auch auf die Identifizierung neuer POPs und deren Aufnahme in diese Reglungsinstrumente. So wurden über die ursprünglich geregelten POPs hinaus in den vergangenen Jahren neue Stoffe Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1571 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode mit persistenten und bioakkumulierenden Eigenschaften in das Übereinkommen aufgenommen: Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta-, Decabromdiphenylether, Endosulfan , Toxaphen, Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und deren Salze, Perfluoroctansulfonylfluorid (PFOSF), Hexachlorbutadien (HCBD, Pentachlorphenol (PCP), Polychlorierten Naphtaline (PCN), kurzkettige Chlorparaffine (SCCP) und Hexachlorbutadien (HBCD). Diese laufenden Arbeiten werden bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus fortgesetzt, da bei der Vielzahl der im Wirtschaftskreislauf verwendeten Chemikalien und angesichts fortlaufender wissenschaftlicher Forschung zu erwarten ist, dass auch nach dem Jahr 2020 persistente organische Schadstoffe identifiziert und geregelt werden müssen. 31. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Bis 2015 weisen die Flüsse, Seen, Übergangsund Küstengewässer einen guten chemischen und guten ökologischen Zustand auf. Heute bereits sehr gute Zustände von Gewässern verschlechtern sich nicht“ (S. 55)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? 32. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels: „Bis 2015 weisen die Flüsse, Seen, Übergangs- und Küstengewässer einen guten chemischen und guten ökologischen Zustand auf. Heute bereits sehr gute Zustände von Gewässern verschlechtern sich nicht“ (S. 54)? Wie weit ist der dazugehörige Indikator/sind die dazugehörigen Indikatoren vom Zielwert entfernt? Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar? Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen? Die Fragen 31 und 32 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Hauptverantwortung für die praktische Umsetzung der WRRL und das entsprechende NBS-Ziel liegt bei den Bundesländern. Die Frage zum ökologischen Zustand der Flüsse und Seen wurde bereits zu den Fragen 13 und 14 beantwortet. Die Frage zur Verschlechterung wurde für Seen zu Frage 12 beantwortet. Diese Antwort gilt für Flüsse, Übergangs- und Küstengewässer gleichermaßen. Im Jahr 2015 verfehlten alle Übergangs- und Küstengewässer den guten ökologischen Zustand. Nur wenige Küstengewässer, z. B. das Nordfriesische Wattenmeer, und einige äußere Küstengewässer der Ostsee kommen ihm bereits heute nahe. Ursache ist die zu hohe Nährstoffbelastung. In der Oberflächengewässerverordnung hat die Bundesregierung im Jahr 2016 ambitionierte Bewirtschaftungszielwerte für Gesamtstickstoff von 2,8 mg/l für die in die Nordsee mündenden Flüsse und 2,6 mg/l für die in die Ostsee mündenden Flüsse gesetzt, die bis spätestens zum Jahr 2027 erreicht werden sollen und zu einem guten ökologischen Zustand in den Küstengewässern führen. Da die Ökosysteme jedoch nur verzögert auf verringerte Nährstoffeinträge reagieren, ist davon auszugehen , dass sich der gute ökologische Zustand der Küstengewässer erst deutlich später einstellen wird. Der aktuelle Wert liegt noch sehr weit vom Zielbereich entfernt. Die von Eutrophierung betroffenen Flächen haben in den deutschen Nordseegebieten im Vergleich zum Bewertungszeitraum der Jahre 2001 bis 2005 abgenommen, in den deutschen Ostseegebieten ist die Situation unverändert. Für die einzelnen Indikatoren konnte überwiegend kein Trend festgestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/1571 Die Bundesregierung geht davon aus, dass auch aufgrund der langsamen Reaktion der Ökosysteme auf erfolgte Reduktionen von Nährstoffeinträgen der gute Zustand bis zum Jahr 2020 nicht zu erreichen ist. Zum chemischen Zustand wird für alle Gewässerkategorien geantwortet. In Deutschland wird die Umweltqualitätsnorm für Quecksilber in Höhe von 20 μg/kg Frischgewicht in sämtlichen Proben überschritten und deshalb die Ergebnisse der Quecksilber-Messungen in Fischen auf alle Oberflächenwasserkörper übertragen. Der chemische Zustand wurde folglich überall mit „nicht gut“ bewertet. Berücksichtigt man für die Bewertung des chemischen Zustands lediglich die nicht-ubiquitären Stoffe, ergibt sich ein ganz anderes Bild. Dann erreichen 83 Prozent einen „guten chemischen Zustand“, 6 Prozent verfehlen die Bewirtschaftungsziele und 11 Prozent wurden (u. a. wegen der Festlegung zu Quecksilber) nicht bewertet. Die aktuellen Werte liegen noch sehr weit vom Zielbereich entfernt. Die Bundesregierung sieht Trends zum Zielwert hin, diese reichen jedoch voraussichtlich nicht aus, um das Ziel bis zum Jahr 2020 zu erreichen . Der gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) derzeit laufende zweite sowie der noch folgende Bewirtschaftungszyklus sollte genutzt werden um die Ziele bis spätestens zum Jahr 2027 zu erreichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333