Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 5. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1572 19. Wahlperiode 09.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pia Zimmermann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1170 – Finanzielle Überlastung der Menschen in Pflegeheimen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Gegenwärtig häufen sich Medienberichte über drastisch steigende Heimkosten für Bewohnerinnen und Bewohner vor allem in ostdeutschen Pflegeheimen. Seit Januar 2017 sind die pflegebedingten Eigenanteile für alle Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb einer stationären Pflegeeinrichtung – unabhängig vom Pflegegrad – gleich hoch. Für Menschen in den unteren Pflegegraden bedeutete diese Neuregelung bereits eine Erhöhung des Eigenanteils. Seit Jahresbeginn 2018 werden die im Jahr 2017 festgelegten einrichtungseinheitlichen Eigenanteile nun in vielen Pflegeheimen angehoben. Nicht nur die Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Ostbrandenburg begründet diese Erhöhung mit dem Abschluss eines Tarifvertrags für die Pflegebeschäftigten (www.maz-online.de/Brandenburg/ Pflegeheimkosten-in-Brandenburg-steigen-drastisch). Neben den einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen erhöhen viele Einrichtungen zusätzlich auch Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie Investitionskostenzuschläge . Es ergeben sich monatliche Mehrbelastungen für die Bewohnerinnen und Bewohner zwischen 500 und 700 Euro, ohne dass sich die Pflegeleistungen verbessern. Viele Menschen mit Pflegebedarf, vor allem Rentnerinnen und Rentner, können sich die Kosten für den Platz im Pflegeheim dann nicht mehr leisten. Sie werden auf Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) angewiesen sein. Das ist ein Weg in die oftmals beschämende Bedürftigkeitsprüfung und in Armut durch Pflege, wenn nicht Angehörige finanziell oder als Pflegeperson einspringen. Auch die Kommunen werden als Sozialhilfeträger zusätzlich finanziell belastet. Betroffene Familien und Sozialverbände fordern sofort politische Gegenmaßnahmen (Bundestagsdrucksache 18/13156). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1572 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Mit den in den letzten Jahren beschlossenen Reformgesetzen in der Pflege und insbesondere nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz zum 1. Januar 2017 erhalten viele Pflegebedürftige deutlich höhere Leistungen als früher oder entrichten als Leistungsempfänger der bisherigen Pflegestufen III und II in der vollstationären Pflege geringere Eigenanteile am Pflegesatz. Der Anteil der Pflegebedürftigen, die ergänzend Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen mussten, ist in den letzten Jahren nicht gestiegen, sondern zwischen 2011 und 2016 leicht rückläufig gewesen. Zuletzt ist auch die Absolutzahl der Betroffenen leicht gesunken. Die in der letzten Legislaturperiode umgesetzten Leistungsverbesserungen sind in diesen Zahlen bislang nur zum Teil berücksichtigt. 1. Wie viele stationäre Pflegeeinrichtungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stichtag 31. Dezember 2017 mit wie vielen Pflegeplätzen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Ergebnisse der alle zwei Jahre erhobenen Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts liegen bislang erst für das Jahr 2015 vor. Die Anzahl der stationären Pflegeeinrichtungen lässt sich Anlage 1a entnehmen; nach Bundesländern differenzierte Angaben finden sich in Anlage 1b. 2. Wie viele Menschen mit Pflegebedarf wurden jeweils in den Pflegegraden 1 bis 5 zum Stichtag 31. Dezember 2017 in stationären Pflegeeinrichtungen versorgt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Nach der Geschäftsstatistik der Pflegekassen waren zum Stichtag 31. Dezember 2017 genau 779 933 Personen vollstationär pflegebedürftig. Davon waren 4 125 dem Pflegegrad 1, 186 850 dem Pflegegrad 2, 240 933 dem Pflegegrad 3, 224 160 dem Pflegegrad 4 und 123 865 dem Pflegegrad 5 zugeordnet. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern ist in dieser Statistik nicht möglich. 3. In welchen Bundesländern stiegen oder sanken nach Kenntnis der Bundesregierung mit Einführung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils zum 1. Januar 2017 die monatlichen finanziellen Belastungen der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen (bitte nach Einrichtungsträgern – privat, kommunal, freigemeinnützig – aufschlüsseln)? Bundesweit sanken die entsprechenden finanziellen Belastungen in der vollstationären Pflege für alle Pflegebedürftigen der ehemaligen Pflegestufe III und für den überwiegenden Teil der Pflegebedürftigen der Pflegestufe II. Alle anderen Pflegebedürftigen, die bereits 2016 Leistungen der sozialen Pflegeversicherung bezogen haben, erhielten einen gesetzlichen Besitzstandsschutz, so dass auch für sie zum 1. Januar 2017 durch Einführung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils keine finanziellen Mehrbelastungen aufgetreten sind. Zu nach Einrichtungsträgern differenzierten Eigenanteilen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 19/1572 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1572 4. Wie hoch waren durchschnittlich nach Kenntnis der Bundesregierung die Eigenanteile in den bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Pflegestufen I bis III in den Bundesländern, und wie hoch sind durchschnittlich die Eigenanteile seit 1. Januar 2017 gegenüber der bis 31. Dezember 2016 geltenden durchschnittlichen Höhe (bitte nach Einrichtungsträgern aufschlüsseln)? Die durchschnittlichen einheitlichen Eigenanteile (ohne Ausbildungskosten) sind in folgender Übersicht nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek) zusammengestellt und den Eigenanteilen in den bisherigen Pflegestufen Ende 2015 lt. Pflegestatistik gegenübergestellt: Pflegestufe I II III Stichtag 01.01.2017 15.12.2015 15.12.2015 15.12.2015 Baden-Württemberg 735,28 € 622,29 € 848,77 € 1165,34 € Bayern 699,57 € 710,75 € 864,27 € 893,87 € Berlin 829,89 € 628,67 € 940,88 € 1077,49€ Brandenburg 457,14 € 299,44 € 388,21€ 674,69€ Bremen 429,41 € 116,43 € 542,94€ 722,72€ Hamburg 536,66 € 324,37 € 693,42 € 1048,30€ Hessen 553,05 € 390,64 € 669,41€ 926,40€ Mecklenburg-Vorpommern 265,17 € 224,35 € 360,85 € 559,47€ Niedersachsen 346,71 € 299,14 € 452,66 € 597,17€ Nordrhein-Westfalen 649,27 € 420,13 € 762,13 € 1110,32€ Rheinland-Pfalz 607,09 € 426,82 € 593,41 € 1033,71 € Saarland 733,67 € 666,67 € 1009,28 € 1352,00€ Sachsen 267,91 € 157,17 € 269,65 € 536,67 € Sachsen-Anhalt 268,69 € 166,90 € 290,62 € 353,36 € Schleswig-Holstein 281,89 € 335,62 € 424,38 € 524,21 € Thüringen 170,89 € 110,35 € 262,66 € 486,21 € Durchschnitt Bund 554,55 € 426,21 € 642,66 € 872,59 € Zu nach Einrichtungsfragen differenzierten Eigenanteilen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, s. a. Antwort zu Frage 3. 5. In welchen Bundesländern kam es in wie vielen stationären Pflegeeinrichtungen nach Informationen der Bundesregierung seit 1. Januar 2018 zu einem weiteren Anstieg a) der einrichtungseinheitlichen Eigenanteile und b) der sonstigen Heimkosten für Bewohnerinnen und Bewohner (bitte nach Einrichtungsträgern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen zur Entwicklung des durchschnittlichen einheitlichen Eigenanteils und den sonstigen Heimkosten seit Januar 2018 noch keine Informationen vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1572 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1572 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweilige durchschnittliche Steigerung der Eigenanteile ab 1. Januar 2018 (bitte nach Bundesländern und möglichst nach Trägern aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Anteil des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils an der finanziellen Belastung der Heimbewohnerinnen und -bewohner in den jeweiligen Bundesländern, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Relation ? Da Angaben zu den Investitionskosten nicht regelmäßig erhoben werden, wird auf eine Aufstellung aus dem Sechsten Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung (Anlage 2) verwiesen. Danach waren Mitte 2015 die pflegebedingten Eigenanteile niedriger als die Kosten für Unterkunft und Verpflegung einschließlich der den Bewohnern in Rechnung gestellten Investitionskostenanteile . Dies dürfte sich seither nicht grundsätzlich geändert haben . Dazu ist zu bemerken, dass Kosten für Unterkunft und Verpflegung auch im eigenen Haushalt anfallen würden und die Höhe der Investitionskosten vom Umfang der Investitionsförderung durch die Länder abhängt. Vor diesem Hintergrund ist die Begrenzung der Finanzierung durch die Pflegeversicherung auf pflegebedingte Kosten nach wie vor sachgerecht. 8. Wie viele Pflegesatzvereinbarungen wurden nach der Überleitung in die neuen Pflegegrade ab 1. Januar 2017 wegen „unvorhergesehener wesentlicher Veränderungen der Annahmen“ nach § 85 Absatz 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) neu verhandelt, und wie viele Schiedsstellenverfahren nach § 85 Absatz 5 SGB XI wurden im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen seit dem 1. Januar 2017 eingeleitet? Die Frage bezieht sich auf § 85 Absatz 7 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI). Hierzu liegt dem GKV-Spitzenverband aus dem System der Ersatzkassen die Rückmeldung, die für alle Kassen gilt, vor, dass in den Ländern überwiegend nur sehr wenige bis keine Verhandlungen nach § 85 Absatz 7 SGB XI geführt wurden; Schiedsverfahren sind keine bekannt. Folgende konkrete Angaben wurden dem GKV-Spitzenverband genannt: In Berlin , Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen erfolgten keine Verhandlungsaufrufe nach § 85 Absatz 7 SGB XI. In Schleswig-Holstein haben fünf Einrichtungen nach § 85 Absatz 7 SGB XI aufgefordert, ein Schiedsverfahren hat es nicht gegeben . In Sachsen sind ca. 20 (Vor-) Anfragen bzw. Anträge eingegangen. In Brandenburg liegen Aufrufe zu vorzeitigen Verhandlungen nach § 85 Absatz 7 SGB XI von ca. 16 Einrichtungen einer Trägergruppe vor. Zu den übrigen Ländern liegen dem GKV-Spitzenverband keine Angaben vor. Drucksache 19/1572 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1572 9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Höhe der Investitionskostenzuschläge in den einzelnen Bundesländern, die von den Heimbewohnerinnen und -bewohnern zu entrichten sind, in den Jahren 2005, 2009, 2013 und 2017 (bitte nach Trägern aufschlüsseln)? Zur Höhe der Investitionskostenzuschläge liegen der Bundesregierung keine regelmäßigen statistischen Angaben vor. Für die jeweiligen Pflegeberichte der Bundesregierung wurden entsprechende Angaben erhoben, die für die Jahre 2007, 2011 und 2015 in Anlage 2 ausgewiesen sind. Differenzierte Daten nach Trägertyp liegen der Bundesregierung nicht vor. 10. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kostenbelastungen der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen in den einzelnen Bundesländern in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte nach Investitionskosten , Ausbildungsumlage, Eigenanteile an den Pflegekosten und Kosten für Unterkunft/Verpflegung aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine regelmäßigen statistischen Angaben vor. Für ausgewählte Jahre sind die Angaben der Anlage 2 zu entnehmen. 11. In welchen Bundesländern erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Höhe eine Investitionskostenförderung für Pflegeeinrichtungen durch die Landesregierungen, und wann wurde diese Förderung in welchen Bundesländern eingestellt? Eine Abfrage bei den Ländern zur Investitionskostenförderung in den vollstationären Langzeitpflegeeinrichtungen, solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen hat Folgendes ergeben: Eine Investitionskostenförderung erfolgt in zwölf von 16 Bundesländern. Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt fördern nicht. Die anderen zwölf Länder bezuschussen in der Regel Erst- und Folgeinvestitionen im Sinne einer Objektförderung. Fünf Bundesländer bezuschussen bewohnerbezogene Aufwendungen bzw. bezahlen sog. Pflegewohngeld. Bei der Objektförderung liegt der Schwerpunkt auf der Investitionskostenförderung der solitären Kurzzeitpflege sowie der teilstationären Pflege. Investitionskosten der vollstationären Langzeitpflege und der ambulanten Pflege werden in jeweils sechs Bundesländern gefördert , wobei es sich in Hamburg nur um auslaufende Besitzstandswahrungen handelt . In sieben Ländern handelt es sich um eine Einzelförderung, in fünf Bundesländern um eine pauschale Förderung. Bei der pauschalen Förderung wird nur in Hamburg eine Mindestbelegungsquote (85 Prozent Kurzzeitpflege/96 Prozent vollstationäre Pflege) als Voraussetzung zugrunde gelegt. In Bayern, Hessen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland wurde die Zuständigkeit an die Landkreise/kreisfreien Städte und/oder die Gemeinden übertragen (Quelle: 6. Pflegebericht der Bundesregierung). Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz ist in § 10 Absatz 2 SGB XI zum 1. Januar 2017 eine Verpflichtung der Länder eingeführt worden, dem Bundesministerium für Gesundheit jährlich bis zum 30. Juni über Art und Umfang der finanziellen Förderung der Pflegeeinrichtungen im vorausgegangenen Kalenderjahr (also erstmals zum 30. Juni 2017 für das Jahr 2016) sowie über die mit dieser Förderung verbundenen durchschnittlichen Investitionskosten für die Pflegebedürftigen zu berichten. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte den Ländern ein tabellarisches Muster übermittelt, um einheitliche und vergleichbare Angaben über ihre Investitionskostenförderung zu erhalten. Auch anhand der von den meisten Ländern auf dieser Basis vorgelegten Angaben kann eine hinreichende Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1572 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1572 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und vergleichende Transparenz über die Investitionskostenförderung derzeit jedoch nicht hergestellt werden. Um dem gesetzlichen Auftrag zur Herstellung von Transparenz über die Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen Rechnung zu tragen, beabsichtigt das Bundesministerium für Gesundheit daher, mit den Ländern ein Konzept abzustimmen, das künftig eine Erhebung und Übermittlung vergleichbarer Daten über die Investitionskostenförderung gewährleistet. 12. Wie haben sich die Gehälter von Pflegekräften in der stationären Altenpflege in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte nach Bundesländern, Einrichtungsträgern sowie Pflegefachkräften und Pflegehelferinnen und -helfern aufschlüsseln)? Eine Auswertung auf Basis der jüngsten Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2014 kommt für den Wirtschaftszweig „87.10.0 Pflegeheime“ zu folgendem Ergebnis: Durchschnittlich verdienten dort alle abhängig Beschäftigten (ohne Auszubildende) in diesem Wirtschaftszweig im Jahr 2014 14,50 Euro (brutto) pro Stunde (Westdeutschland und Berlin: 14,87 Euro, Ostdeutschland: 12,22 Euro). Differenzierte Auswertungen für alle Bundesländer , nach Einrichtungsträgern und Helferinnen bzw. Helfern/Fachkräften (im Sinne der Pflegestatistik) liegen der Bundesregierung nicht vor bzw. sind auf Basis der alle vier Jahre durchgeführten Verdienststrukturerhebung nicht möglich. Zur Entwicklung der Entgelte von Pflegekräften (monatliche Durchschnitts-Bruttoarbeitsentgelte (Medianwerte), also alle Zahlungen der Arbeitgeber inklusive Sonderzahlungen) zwischen 2012 und 2016 hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Januar 2018 eine Studie veröffentlicht. Demnach sind die Löhne der vollzeitbeschäftigten Helferinnen und Helfer sowie der Fachkräfte der Altenpflege zwischen 2012 und 2016 um 9,6 Prozent bzw. 9,4 Prozent und damit etwas stärker als die Löhne aller Vollzeitbeschäftigten (+ 8,6 Prozent) gestiegen . Fachkräfte in der Altenpflege erhielten demnach im Bundesdurchschnitt im Jahr 2016 ein monatliches Entgelt von 2 621 Euro (brutto); die Spannweite reichte von 1 985 Euro (brutto) in Sachsen-Anhalt bis 2 937 Euro (brutto) in Baden -Württemberg. Helferinnen und Helfer in der Altenpflege verdienten durchschnittlich 1 870 Euro (brutto); die Spannweite reichte von 1 800 Euro (brutto) in Mecklenburg-Vorpommern bis 2 175 Euro (brutto) in Nordrhein-Westfalen. Nach Einrichtungsträgern differenzierte Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. 13. Wie viele Pflegeeinrichtungen entlohnen nach Kenntnis der Bundesregierung tariflich (oder kirchenrechtlich) jeweils seit 1. Januar 2017 und seit 1. Januar 2018, und wie hoch ist der Anteil dieser Pflegeeinrichtungen an der Gesamtzahl der Pflegeeinrichtungen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln )? Nach den Ergebnissen einer vom Bundesministerium für Gesundheit im Jahr 2015 in Auftrag gegebenen Studie werden in 45 Prozent der befragten stationären Pflegeeinrichtungen die fest angestellten Mitarbeiter nach einem gültigen Verbandstarifvertrag (bzw. entsprechenden kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen) und in 18 Prozent nach einem Haustarifvertrag entlohnt, bei 37 Prozent der stationären Einrichtungen erfolgte die Entlohnung ohne tarifvertragliche Bindung. Drucksache 19/1572 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1572 Im ambulanten Bereich bezahlen demnach 25 Prozent der ambulanten Pflegedienste ihre fest angestellten Mitarbeiter nach einem gültigen Verbandstarifvertrag (bzw. entsprechenden kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen), 14 Prozent nach einem Haustarifvertrag, und bei 59 Prozent der ambulanten Pflegedienste erfolgt die Entlohnung ohne tarifvertragliche Bindung. (siehe 6. Pflegebericht, Tabelle 8) Aktuellere Zahlen oder nach Bundesländern aufgeschlüsselte Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. 14. Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen für die wachsenden Kostenbelastungen der Heimbewohnerinnen und -bewohner, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Begründung von Einrichtungsbetreibern , die einrichtungseinheitlichen Eigenanteile würden wegen zunehmender tariflicher Bezahlung steigen? Die Pflegesätze sowie die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung werden zwischen der jeweiligen stationären Pflegeeinrichtung und den Kostenträgern (Pflegekassen und Sozialhilfeträger) in Pflegesatzverhandlungen vereinbart. Sie haben dabei gemeinsam leistungsgerechte Pflegesätze zu vereinbaren, die es einer Pflegeeinrichtung bei wirtschaftlicher Betriebsführung insbesondere ermöglichen , ihre Aufwendungen (Personal- und Sachaufwendungen) zu finanzieren und ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen. Die turnusmäßig durchgeführten Verhandlungen entsprechen regelmäßig dem normalen Vertragsgeschehen und bilden üblicherweise die allgemeinen Preisund Lohnentwicklungen auch in diesem Leistungsbereich in der Pflege ab. Daher kann z.B. eine Umstellung der Bezahlung der Beschäftigten auf Löhne in Höhe des Tariflohns in einer Pflegeeinrichtung, die bislang unterhalb des Tariflohns entlohnt hat, einmalig zu einem entsprechend steigenden Eigenanteil der Pflegebedürftigen bzw. Sozialhilfeträger an den Entgelten führen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 15. Mit welcher Begründung hält die Bundesregierung an ihrer ablehnenden Haltung fest, den Pflegevorsorgefonds aufzulösen und in einen Pflegepersonalfonds umzuwandeln? In dem Pflegevorsorgefonds wird ein Anteil von 0,1 Prozentpunkten der Pflegeversicherungsbeiträge pro Jahr angelegt, um die durch die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1967 (sogenannte Babyboomer) ansonsten zu erwartenden Beitragssatzsteigerungen abzumildern. Eine Auflösung würde diesem Ziel zuwiderlaufen. 16. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um weitere Kostenbelastungen für die Menschen mit Pflegebedarf zu verhindern sowie bisherige Steigerungen rückgängig zu machen, und zieht die Bundesregierung finanzielle Unterstützung aus Bundesmitteln in Betracht? Laut Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien ist vorgesehen , die Sachleistungen des SGB XI künftig kontinuierlich an die Personalentwicklung anzupassen. § 30 SGB XI sieht darüber hinaus bereits derzeit regelhaft alle drei Jahre eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung vor. Als Orientierungswert für die Anpassungsnotwendigkeit dient demnach die kumulierte Preisentwicklung in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren. Eine finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen kann zudem durch Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen erreicht werden; hierfür sind gemäß § 9 SGB XI die Länder zuständig. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1572 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Pflegeheime insgesamt Davon nach dem Träger der Einrichtung private Träger freigemeinnützige Träger öffentliche Träger zusammen Träger der freien Wohlfahrts - pflege sonstige gemeinnützige Träger zusammen kommunale Träger sonstige öffentliche Träger Pflegeheime insgesamt . . . . . . . . . . . . . . . Veränderungen zu 2013 in % . . . . . . . . . . . . und zwar: Mit anderen Sozialleistungen (gemischte Einrichtungen) . . . . . . . . . . . und zwar: Sonstige ambulante Hilfeleistungen . . . . . In Anbindung an eine Wohneinrichtung (Altenheim, Altenwohnheim, betreutes Wohnen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . In Anbindung an sonstige Einrichtungen (z. B. ein Krankenhaus) . . . . . . . . . . . Mit medizinischer Versorgung nach SGB V durch im Heim beschäftigte/-n Ärztin/Arzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pflegeheim mit angeschlossenem ambulanten Pflegedienst (mehrgliedrige Einrichtung) . . . . Pflegeheim mit vollstationärer Dauerpflege . . . 13 596 4,3 3 408 837 2 567 523 125 1 165 11 164 5 737 7,3 1 143 324 810 120 67 483 4 627 7 200 1,9 2 052 467 1 616 325 50 624 5 943 6 249 2,1 1 740 369 1 377 265 49 508 5 122 951 0,7 312 98 239 60 1 116 821 659 6,6 213 46 141 78 8 58 594 573 6,7 173 40 121 52 2 55 517 86 6,2 40 6 20 26 6 3 77 Pflegeheime mit . . . bis . . . Pflegeheime Pflegebedürftigen insge- jeweiliger private jeweiliger freigemein- jeweiliger öffentliche jeweiliger Pflegebedürftige je samt Anteil an Träger Anteil nützige Anteil an Träger Anteil an insgesamt an privaten Träger freigemein- öffentlichen Pflegeheim Trägern nützigen Trägern Trägern Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Pflegeheime nach Größenklassen bis 10 . . . . . . . . . . . 440 3,2 200 3,5 223 3,1 17 2,6 11 – 20 . . . . . . . . . . . 1 382 10,2 736 12,8 603 8,4 43 6,5 21 – 30 . . . . . . . . . . . 1 576 11,6 834 14,5 700 9,7 42 6,4 31 – 40 . . . . . . . . . . . 1 459 10,7 754 13,1 650 9,0 55 8,3 41 – 50 . . . . . . . . . . . 1 313 9,7 584 10,2 663 9,2 66 10,0 51 – 60 . . . . . . . . . . . 1 169 8,6 487 8,5 630 8,8 52 7,9 61 – 80 . . . . . . . . . . . 2 388 17,6 883 15,4 1 377 19,1 128 19,4 81 – 100 . . . . . . . . . . . 1 626 12,0 497 8,7 1 044 14,5 85 12,9 101 – 150 . . . . . . . . . . . 1 814 13,3 614 10,7 1 088 15,1 112 17,0 151 – 200 . . . . . . . . . . . 317 2,3 113 2,0 165 2,3 39 5,9 201 – 300 . . . . . . . . . . . 99 0,7 31 0,5 51 0,7 17 2,6 301 und mehr . . . . . . . . 13 0,1 4 0,1 6 0,1 3 0,5 Insgesamt . . . . . . . . . . 13 596 100 5 737 100 7 200 100 659 100 Pflegebedürftige je Pflegeheim Insgesamt . . . . . . . . . . . 63 X 56 X 67 X 79 X Heime mit ausschließlicher Dauerpflege . . . . . 68 X 62 X 72 X 80 X Situation in den Pflegeheimen Tab 3.1 Organisation (Angebot der Einrichtung) und Träger am 15.12.2015 Tab 3.2 Größe der Heime nach Träger – Pflegebedürftige je Pflegeheim am 15.12.2015 Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2015, Deutschlandergebnisse Anlage 1a Drucksache 19/1572 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Tab 1.1 Pflegeheime nach Anzahl und Größe sowie Trägerschaft am 15.12.2015 Pflegeheime insgesamt darunter Heime mit vollstationärer Dauerpflege 1 Anzahl der betreuten Pflegebedürf - tigen (Durchschnitt ) Pflegeheime nach dem Träger private freigemein - nützige öffentliche Anteile in % private freigemein - nützige öffentliche Deutschland . . . . . . . Baden- Württemberg . . . . . Bayern . . . . . . . . . . Berlin . . . . . . . . . . . Brandenburg . . . . . . Bremen . . . . . . . . . . Hamburg . . . . . . . . . Hessen . . . . . . . . . . Mecklenburg- Vorpommern 2 . . . . Niedersachsen . . . . . Nordrhein- Westfalen . . . . . . . Rheinland-Pfalz . . . . . Saarland . . . . . . . . . Sachsen . . . . . . . . . Sachsen-Anhalt . . . . . Schleswig- Holstein . . . . . . . . Thüringen . . . . . . . . Relativ hohe Werte in den Län 1 Das Angebot der anderen H 2 Für Mecklenburg-Vorpomm Bundesergebnis nicht mehr 13 596 11 164 63,1 5 737 7 200 659 42,2 53,0 1 716 1 497 58,9 533 1 051 132 31,1 61,2 1 804 1 535 63,5 650 974 180 36,0 54,0 385 303 79,9 200 170 15 51,9 44,2 488 328 59,2 172 305 11 35,2 62,5 102 86 70,0 45 57 – 44,1 55,9 191 157 87,4 99 92 – 51,8 48,2 864 770 65,4 430 399 35 49,8 46,2 369 247 59,0 . 235 . . 63,7 1 783 1 429 57,9 1 077 662 44 60,4 37,1 2 626 2 162 68,1 873 1 644 109 33,2 62,6 516 457 72,2 202 304 10 39,1 58,9 164 144 69,6 . 99 . . 60,4 885 652 61,1 374 478 33 42,3 54,0 560 448 56,1 267 270 23 47,7 48,2 686 609 52,4 456 208 22 66,5 30,3 457 340 60,1 174 255 28 38,1 55,8 dern sind durch Fettschrift hervorgehoben – relativ niedrige durch Unterstreichung. eime setzt sich aus Kurzzeit-, Tages- und/oder Nachtpflege zusammen. ern sind die nach dem Liefertermin gemeldeten korrigierten Angaben enthalten. Dies wurde beim zuvor veröffentlichten berücksichtigt. 4,8 7,7 10,0 3,9 2,3 – – 4,1 . 2,5 4,2 1,9 . 3,7 4,1 3,2 6,1 Tab 1.2 Verfügbare Plätze in den Pflegeheimen nach Trägern am 15.12.2015 Verfügbare Plätze insgesamt darunter vollstationäre Dauerpflege 1 verfügbare Plätze nach dem Träger private freigemeinnützige öffentliche Anteile in % private freigemeinnützige öffentliche Deutschland . . . . . . Baden- Württemberg . . . . Bayern . . . . . . . . . . Berlin . . . . . . . . . . Brandenburg . . . . . . Bremen . . . . . . . . . Hamburg . . . . . . . . Hessen . . . . . . . . . Mecklenburg- Vorpommern 2 . . . Niedersachsen . . . . Nordrhein- Westfalen . . . . . . Rheinland-Pfalz . . . . Saarland . . . . . . . . Sachsen . . . . . . . . . Sachsen-Anhalt . . . . Schleswig- Holstein . . . . . . . Thüringen . . . . . . . . Relativ hohe Werte in den L 1 Die anderen Plätze sind fü 2 Für Mecklenburg-Vorpom Bundesergebnis nicht me 928 939 866 300 363 532 508 883 56 524 39,1 54,8 108 005 100 329 31 493 66 152 10 360 29,2 61,2 134 772 128 313 42 174 76 320 16 278 31,3 56,6 34 813 32 729 18 241 14 801 1 771 52,4 42,5 29 007 25 340 10 391 17 687 929 35,8 61,0 7 571 6 745 3 397 4 174 – 44,9 55,1 18 478 17 316 10 086 8 392 – 54,6 45,4 62 643 58 948 30 210 29 606 2 827 48,2 47,3 21 720 19 490 . 13 798 . . 63,5 109 431 101 878 63 740 42 530 3 161 58,2 38,9 187 570 176 598 52 641 124 471 10 458 28,1 66,4 44 864 41 630 16 049 28 019 796 35,8 62,5 13 003 11 964 . 8 770 . . 67,4 55 266 50 146 23 410 29 246 2 610 42,4 52,9 32 827 30 510 14 209 16 803 1 815 43,3 51,2 41 010 38 840 26 796 12 583 1 631 65,3 30,7 27 959 25 524 9 729 15 868 2 362 34,8 56,8 ändern sind durch Fettschrift hervorgehoben – relativ niedrige durch Unterstreichung. r Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege vorgesehen. mern sind die nach dem Liefertermin gemeldeten korrigierten Angaben enthalten. Dies wurde beim zuvor veröffentlichten hr berücksichtigt. 6,1 9,6 12,1 5,1 3,2 – – 4,5 . 2,9 5,6 1,8 . 4,7 5,5 4,0 8,4 Die Pflegeheime: Anzahl, verfügbare Plätze und Träger Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, Ländervergleich – Pflegeheime 2015 Anlage 1b Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1572 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1572 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vollstationäre Dauerpfle e ( t . , ,. 11. Zoo rJ Landesvertretung Pflegestufe 1 Pflegestufe II Pflegestufe III Landesbereichsvetretung pro Tag pro Tag pro Tag Baden-Württemberq 44,75 Euro 57,70 Euro 73,68 Euro Bayern 47,74 Euro 59,65 Euro 68,65 Euro Berlin 46,03 Euro 63,23 Euro 75,48 Euro Brandenbuni 35,01 Euro 45,69 Euro 64,01 Euro Bremen 35,73 Euro 57,02 Euro 71,22 Euro Hamburg 42,83 Euro 60,62 Euro 78,57 Euro Hessen 41,44 Euro 58,06 Euro 75,24 Euro Mecklenburg- Vorpommern 35, 12 Euro 46,97 Euro 61,41 Euro Niedersachsen 39,21 Euro 51,52 Euro 63,87 Euro NRW 43,04 Euro 59,85 Euro 76,59 Euro Rheinland-Pfalz 39,39 Euro 51,31 Euro 71,07 Euro Saarland 39,31 Euro 54,07 Euro 72, 14 Euro Sachsen 34,29 Euro 44,97 Euro 61,14 Euro Sachsen-Anhalt 36,74 Euro 48,66 Euro 57,39 Euro Schleswiq-Holstein 40,86 Euro 52,91 Euro 64,59 Euro Thürinqen 32,18 Euro 44,23 Euro 60,69 Euro Westfalen-Lippe 41,28 Euro 58,44 Euro 76,02 Euro Durchschnitt Bund 39,70 Euro 53,82 Euro 68,93 Euro Quelle: VdA/AEV UuV pro Tag 19,36 Euro 16,88 Euro 16,30 Euro 15,96 Euro 21,79 Euro 22,01 Euro 17,34 Euro 15,50 Euro 16,34 Euro 26,80 Euro 20,77 Euro 20,48 Euro 14,58 Euro 15,86 Euro 19,71 Euro 18,33 Euro 26,11 Euro 19,07 Euro Investitionskosten (Bewohner ) pro Tag 11,75 Euro 9,83 Euro 10,08 Euro 8,07 Euro 13,70 Euro 13,89 Euro 13,55 Euro 7,79 Euro 15,49 Euro 11,37 Euro 11, 18 Euro 17,22 Euro 8,70 Euro 7,15 Euro 14,10 Euro 7,09 Euro 13,26 Euro 11,42 Euro Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/1572 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1572 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333