Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Jung, Frank Sitta, Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15517 – Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung im Bereich der amtlichen Pflanzengesundheitskontrolle V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung fragenden Koalitionspartner von CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag unter anderem dafür ausgesprochen , die Digitalisierung in Deutschland voranzutreiben. In allen Bereichen soll sich die Bundesrepublik Deutschland zu einem digitalen Vorreiter entwickeln , um damit zum einen den Bürgern einen besseren Service zu bieten und zum anderen, um neue Chancen für Wohlstand und sozialen Fortschritt zu eröffnen . In vielen Bereichen klafft aus Sicht der Fragesteller jedoch eine große Kluft zwischen Wunsch und Wirklichkeit, insbesondere in Bereichen der Logistikbranche . Beim Import von Gütern, in welchen Holz enthalten ist bzw. welche auf Holzpaletten ausgeliefert werden, wird eine phytosanitäre Beschauung durchgeführt. Dies soll verhindern, dass Insektenplagen oder Pflanzenkrankheiten eingeführt werden. Die Freigabe durch den Zoll erfolgt, wenn die betroffene Firma die Freigabe durch die ausstellende Behörde erhält. Die Anmeldung der Beschauung erfolgt digital über die Homepage des Deutschen Pflanzenschutzdienstes (www.pgz-online.de). Die Freigabe durch die Behörde erfolgt jedoch ausschließlich per Fax. Dadurch sehen sich nach Kenntnis der Fragesteller Unternehmen gezwungen, weiterhin rückständige Technologien zu unterhalten, während digitale Möglichkeiten nicht genutzt werden. 1. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe, weshalb die Beantragung der Beschauung durch den Deutschen Pflanzenschutzdienst online erfolgen kann, die Freigabe jedoch ausschließlich per Fax übermittelt wird? Die Freigabemeldung per Fax im derzeitigen System „PGZ-Online“ ist der praktikabelste Weg und stellt darüber hinaus ein justiziables Verfahren dar. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15720 19. Wahlperiode 09.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 5. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, das Verfahren in den nächsten Jahren zu vereinfachen, indem die Freigabe digital übermittelt wird? Wenn ja, wann soll die Umstellung erfolgen? Wenn nein, warum nicht? Am 16. November 2016 trat die „Verordnung (EU) 2016/2031 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen […]“ in Kraft und gilt ab dem 14. Dezember 2019. Gemäß Artikel 103 der genannten Verordnung richtet die EU- Kommission ein elektronisches System für die Übermittlung von Meldungen durch die EU-Mitgliedstaaten ein, welches mit einem computergestützten Informationsmanagementsystem für amtliche Kontrollen auf Unionsebene (IM- SOC) verbunden ist. Mit der „Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission vom 30. September 2019 mit Vorschriften zur Funktionsweise des Informationsmanagementsystems für amtliche Kontrolle und seiner Systemkomponenten („IMSOC-Verordnung“)“ werden spezifische Vorschriften für die Übermittlung von Meldungen gemäß der Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 festgelegt. Die Vorschriften für das IMSOC-System umfassen unter anderem einheitliche Regelungen für die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und den zuständigen Behörden (Pflanzengesundheitsdienste der Länder) für die Ausstellung elektronischer Bescheinigungen und die Verwendung elektronsicher Signaturen. Für den Bereich der Pflanzengesundheit kommt die Komponente TRACES des IMSOC zum Einsatz. Hierüber wird digital die Antragstellung, die Kommunikation zwischen den Behörden und die Freigabemeldung für den Antragsteller abgewickelt. Das System TRACES ist in den Bundesländern für den Bereich Pflanzengesundheit bereits im Einsatz und wird ab dem 14. Dezember 2019 für alle relevanten Vorgänge genutzt werden. Die Freigabemeldung der angemeldeten Sendungen (auch für das Verpackungsholz) erfolgt digital, sobald von der EU-Kommission die elektronische Signatur, die für die deutschen Pflanzengesundheitsbehörden bereits beantragt ist, zur Verfügung gestellt wird. Dies wird im ersten Halbjahr 2020 erwartet. 3. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit geprüft, die Freigabe per zertifizierte E-Mail an die antragstellende Firma zu senden oder dies über ein separates Programm, auf welches die antragstellende Firma und die ausstellende amtliche Stelle sowie der Zoll verfügen, durchzuführen ? Aufgrund der Umstellung auf ein vollständig digitales System ab dem 14. Dezember 2019 ist eine Prüfung der Freigabe per zertifizierter E-Mail nicht mehr angezeigt. 4. Welche datenschutzrechtlichen Hemmnisse verhindern nach Meinung der Bundesregierung eine digitale Übermittlung der Freigabe? Da ab dem 14. Dezember 2019 mit TRACES ein digitales System in der gesamten EU zur Übermittlung der Freigabe zur Anwendung kommt, bestehen aus Sicht der Bundesregierung keine datenschutzrechtlichen Hemmnisse. Drucksache 19/15720 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Welches Einsparpotential hinsichtlich Aufwands und Kosten ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine komplette Digitalisierung des Verfahrens unter Einbeziehung aller Akteure (Antragsteller, ausstellende Behörde, Zoll) zu erwarten? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zum Einsparpotential der durch eine komplette Digitalisierung des Verfahrens unter Einbeziehung aller Akteure (Antragsteller/ausstellende Behörde/Zoll) mit dem spätestens ab 14. Dezember 2019 auf der gesamten EU-Ebene zur Anwendung kommenden System TRACES vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15720 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333