Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Martin Sichert, Uwe Witt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14809 – Verweildauer im Regelleistungsbezug – Zweites Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Dezember 2018 wurden bundesweit rund 5,6 Millionen Regelleistungsberechtigte verzeichnet. Davon besaßen rund 3,5 Millionen Personen (63 Prozent ) die deutsche und rund 2,1 Millionen Personen (37 Prozent) eine ausländische Staatsangehörigkeit. Rund die Hälfte der Regelleistungsberechtigten (50,5 Prozent) stand Ende 2018 seit mindestens drei Jahren, fast jeder achte (12,1 Prozent) sogar seit dem Jahr 2005, also dem Jahr der Einführung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) (Hartz IV) im durchgehenden Leistungsbezug . Wie viele Personen bereits vor der Einführung des SGB II auf staatliche Transferleistungen angewiesen waren, kann von der Bundesregierung aufgrund fehlender Daten nicht beantwortet werden (vgl. zu allen Zahlen die Antwort auf die Schriftliche Frage 90 auf Bundestagsdrucksache 19/12234, Nr. 90). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Fragesteller stellen in der Vorbemerkung fest, dass die Frage, „wie viele Personen bereits vor der Einführung des SGB II auf staatliche Transferleistungen angewiesen waren, […] von der Bundesregierung aufgrund fehlender Daten nicht beantwortet werden“ kann. Diese Feststellung ist nicht zutreffend. Zu den beiden Leistungen Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe, die durch die Leistungen im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ersetzt wurden , liegen Daten beim Statistischen Bundesamt (zur Sozialhilfe) bzw. bei der Bundesagentur für Arbeit (zur Arbeitslosenhilfe) vor. Daten zur Anzahl der Empfänger von Arbeitslosenhilfe sind in der Publikation „Arbeitslosenhilfe SGB III – Deutschland und West/Ost (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen 1991 bis 2004)“ im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: https://statistik.ar beitsagentur.de/nn_32010/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensu che_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLoca le=de&topicId=17568&year_month=aktuell&year_month.GROUP= 1&search=Suchen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15733 19. Wahlperiode 06.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 4. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Auf Grundlage dieser Daten sind jedoch keine Rückschlüsse möglich, wie viele der Leistungsberechtigten aus der Grundsicherung zuvor Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe waren. In der Standardberichterstattung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird die bisherige Verweildauer in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nur bis zur Dauerklasse „4 Jahre und länger“ berichtet. Eine darüber hinausgehende Untergliederung der Dauerklassen kann mit Hilfe einer Sonderauswertung erstellt werden. Die Sonderauswertung beruht auf Daten von Kreisen, die seit Januar 2005 durchgängig plausible Daten für die Grundsicherungsstatistik bereitstellen. Die Daten der durchgängig plausiblen Kreise werden auf das gesamte Bundesgebiet hochgerechnet und können geringfügig von Angaben aus der Standardberichterstattung abweichen.  1. Wie viele Personen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung a) insgesamt, b) unter 1 Jahr, c) 1 Jahr bis unter 2 Jahre, d) 2 Jahre bis unter 3 Jahre, e) 3 Jahre bis unter 4 Jahre, f) 4 Jahre bis unter 5 Jahre, g) 5 Jahre bis unter 6 Jahre, h) 6 Jahre bis unter 7 Jahre, i) 7 Jahre bis unter 8 Jahre, j) 8 Jahre bis unter 9 Jahre, k) 9 Jahre bis unter 10 Jahre, l) 10 Jahre bis unter 11 Jahre, m) 11 Jahre bis unter 12 Jahre, n) 12 Jahre bis unter 13 Jahre, o) 13 Jahre bis unter 14 Jahre, p) 14 Jahre und länger im Leistungsbezug des SGB II (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Bund, neue Bundesländer [insgesamt], alte Bundesländer [insgesamt] sowie einzelne Bundesländer ausweisen)?  2. Wie viele Personen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung a) insgesamt, b) unter 1 Jahr, c) 1 Jahr bis unter 2 Jahre, d) 2 Jahre bis unter 3 Jahre, e) 3 Jahre bis unter 4 Jahre, f) 4 Jahre bis unter 5 Jahre, g) 5 Jahre bis unter 6 Jahre, h) 6 Jahre bis unter 7 Jahre, i) 7 Jahre bis unter 8 Jahre, j) 8 Jahre bis unter 9 Jahre, Drucksache 19/15733 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode k) 9 Jahre bis unter 10 Jahre, l) 10 Jahre bis unter 11 Jahre, m) 11 Jahre bis unter 12 Jahre, n) 12 Jahre bis unter 13 Jahre, o) 13 Jahre bis unter 14 Jahre, p) 14 Jahre und länger im Leistungsbezug des SGB II (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Geschlecht: Männer, Frauen, Divers ausweisen)?  3. Wie viele Personen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung a) insgesamt, b) unter 1 Jahr, c) 1 Jahr bis unter 2 Jahre, d) 2 Jahre bis unter 3 Jahre, e) 3 Jahre bis unter 4 Jahre, f) 4 Jahre bis unter 5 Jahre, g) 5 Jahre bis unter 6 Jahre, h) 6 Jahre bis unter 7 Jahre, i) 7 Jahre bis unter 8 Jahre, j) 8 Jahre bis unter 9 Jahre, k) 9 Jahre bis unter 10 Jahre, l) 10 Jahre bis unter 11 Jahre, m) 11 Jahre bis unter 12 Jahre, n) 12 Jahre bis unter 13 Jahre, o) 13 Jahre bis unter 14 Jahre, p) 14 Jahre und länger im Leistungsbezug des SGB II (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Top-8- Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der Statistik der BA gab es im Juni 2019 rund 5,51 Millionen Regelleistungsberechtigte (RLB), darunter rund 1,12 Millionen (20,2 Prozent) mit einer bisherigen Verweildauer im Regelleistungsbezug von unter einem Jahr und rund 548.000 RLB (9,9 Prozent) mit einer Verweildauer von 14 Jahren und mehr. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können den Tabellen 1 und 2 im Anhang entnommen werden. Differenzierte Daten nach Geschlecht liegen nur für die Merkmalsausprägungen Frauen und Männer vor.  4. Wie viele Personen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung a) insgesamt, b) unter 1 Jahr, c) 1 Jahr bis unter 2 Jahre, d) 2 Jahre bis unter 3 Jahre, Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15733 e) 3 Jahre bis unter 4 Jahre, f) 4 Jahre bis unter 5 Jahre, g) 5 Jahre bis unter 6 Jahre, h) 6 Jahre bis unter 7 Jahre, i) 7 Jahre bis unter 8 Jahre, j) 8 Jahre bis unter 9 Jahre, k) 9 Jahre bis unter 10 Jahre, l) 10 Jahre bis unter 11 Jahre, m) 11 Jahre bis unter 12 Jahre, n) 12 Jahre bis unter 13 Jahre, o) 13 Jahre bis unter 14 Jahre, p) 14 Jahre und länger im Leistungsbezug des SG II (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach folgenden Staatsangehörigkeiten ausweisen: Syrien, Afghanistan, Pakistan, Iran, Irak, Eritrea, Somalia, Nigeria, Marokko, Türkei, Libanon, Bulgarien, Polen, Serbien, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Rumänien, Kosovo, Ukraine, Griechenland, Italien, Portugal, Spanien, Kroatien, Russische Föderation, Vietnam, Ghana)? Eine tief differenzierte Darstellung einzelner Merkmale, wie z. B. nach einzelnen Staatsangehörigkeiten, führt zu sehr geringen Fallzahlen. Dies kann zu einer Verzerrung des Hochrechnungsergebnisses führen. Zudem ist die Aussagekraft der Ergebnisse bei sehr geringen Fallzahlen stark eingeschränkt. Die Darstellung der Verweildauer der RLB in Regelleistungsbezug nach differenzierten Jahreskategorien für einzelne Staatsangehörigkeiten ist aus diesem Grund nicht sinnvoll möglich. 5. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Daten für Verweildauern nicht für alle Kreise und Träger seit 2005 durchgehend zur Verfügung stehen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14464, Antwort zu Frage 1), und wenn ja, Eine differenzierte Auswertung der Verweildauer seit Januar 2005 nach Jahren ist nur für die Kreise und Träger möglich, die durchgängig plausible bzw. in Bezug auf die Dauermessung unverzerrte Daten aufweisen. Ausgehend vom aktuell verfügbaren Berichtsmonat Juni 2019 können für die konkrete Messung der Verweildauer 210 Kreise berücksichtigt werden. a) wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Kreise und Träger, für die keine durchgehenden Daten zur Verfügung stehen, Ausgehend vom aktuell verfügbaren Berichtsmonat Juni 2019 kann für 191 Kreise keine durchgängige Dauer ermittelt werden. Bezogen auf alle 401 Kreise entspricht dies einem Anteil von 47,6 Prozent. Der Anteil an RLB dieser Kreise gemessen an allen RLB betrug 44,3 Prozent. b) für welche Zeiträume stehen nach Kenntnis der Bundesregierung keine durchgehenden Daten zur Verfügung, Die durchgängige Datenverfügbarkeit ist primär kein zeitliches Problem, sondern vor allem ein regionales. Durchgängig plausible Daten für die Messung der Verweildauer stehen für 210 Kreise zur Verfügung. Für diese können Aus- Drucksache 19/15733 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sagen zur Verweildauer zurück bis zum Januar 2005 getroffen werden. Aufgrund der zeitweisen Vorlage unplausibler Daten der anderen 191 Kreise kann für Letztere die Dauer über einen langen Zeitraum hinweg nicht gemessen werden . c) inwieweit können nach Ansicht der Bundesregierung die Verweildauern dadurch systematisch unterzeichnet sein? Statistische Auswertungen zu sehr langen Verweildauern werden für das gesamte Bundesgebiet auf Basis der Kreise mit durchgängig plausiblen Daten ermittelt und über Bundesländer für das gesamte Bundesgebiet hochgerechnet. Die Fehlerwahrscheinlichkeit kann nicht exakt beziffert werden, wird aber unter Berücksichtigung aller vorgenommenen Analysen als gering eingeschätzt.  6. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Unterbrechungen des Regelleistungsbezuges von mehr als 31 Tagen schädlich für die Berechnung der Bezugsdauer sind? Wenn nicht, wie viele Tage ohne Regelleistungsbezug werden als schädlich für die Berechnung der Dauer angesehen? Zur Berechnung der Verweildauer im Regelleistungsbezug werden folgende zwei Messmethoden angewandt: SGB II-Dauer mit Unterbrechung von 31 Tagen: Hierbei wird eine Gesamtdauer aller Zeiträume ermittelt, in denen eine Person Gesamtregelleistungen (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bezogen hat, wobei Unterbrechungen des Regelleistungsbezugs von mehr als 31 Tagen dazu führen, dass die Dauerermittlung neu begonnen wird. Als Unterbrechung gilt ein Zeitraum, in der die Person keine Gesamtregelleistung bezieht. Unterbrechungen des Regelleistungsbezugs von bis zu 31 Tagen unterbrechen die Dauermessung nicht. Die Unterbrechungszeiten selbst werden bei der Dauer nicht berücksichtigt. Diese Messmethode wird zur Beantwortung der Fragen der vorliegenden Anfrage verwendet. SGB II-Nettogesamtdauer in den vergangenen 24 Monaten: Für jede Person wird dabei die Verweildauer im Regelleistungsbezug innerhalb des Zeitraums der vorangegangenen 730 Tage (24 Monate) ermittelt. Unterbrechungen des Regelleistungsbezugs (unabhängig von der Dauer der Unterbrechung ) werden zwar von der Dauer abgezogen, begründen jedoch keine neue Dauerermittlung.  7. In wie vielen Fällen führte nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilnahme an folgenden Bundesprogrammen zu einer Unterbrechung bzw. Beendigung des Regelleistungsbezuges von mehr als 31 Tagen: Die Teilnahme an einem der aufgeführten Bundesprogramme bzw. Regelinstrumente führt immer dann zu einer Unterbrechung bzw. Beendigung des Regelleistungsbezugs , wenn aufgrund des im Rahmen des Programms erhaltenen Arbeitsentgelts die Bedürftigkeit beendet wird. a) Bundesprogramm Kommunal-Kombi; Gemäß der Evaluation zum Bundesprogramm „Kommunal-Kombi“ beendete etwas mehr als die Hälfte der am Programm Teilnehmenden den Regelleistungsbezug während der Förderung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15733 b) Bundesprogramm Bürgerarbeit; Aus der Evaluation des Bundesprogrammes „Bürgerarbeit“ liegen keine Erkenntnisse vor. c) Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt; Gemäß der Evaluation des Bundesprogrammes „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt “ gelang es in der ersten Befragungswelle rund einem Viertel der Teilnehmenden , den Leistungsbezug während der Programmteilnahme zu unterbrechen oder zu beenden. Zum Zeitpunkt der zweiten Befragungswelle konnte rund ein Drittel der Teilnehmenden den Leistungsbezug unterbrechen oder beenden . d) Bundesprogramm ESF-LZA; Die bisher vorhandenen Ergebnisse aus der Evaluation des ESF-Bundesprogrammes zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt („ESF-LZA“) zeigen, dass etwas mehr als die Hälfte der Geförderten den Regelleistungsbezug während der Förderung beenden. Die Evaluation des Bundesprogrammes „ESF-LZA“ ist derzeit noch nicht abgeschlossen. e) Sozialer Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)? Gemäß einer ersten Auswertung der Bundesagentur für Arbeit konnten rund 40 Prozent der Personen, die eine über § 16i SGB II geförderte Beschäftigung aufnahmen, den Leistungsbezug unterbrechen oder beenden (Datenstand: Juni 2019).  8. Kann die Bundesregierung die Vermutung der Fragesteller bestätigen, dass mit zunehmender Verweildauer im Regelleistungsbezug der Anteil der Frauen ansteigt? Wenn ja, welche Gründe sind nach Ansicht der Bundesregierung dafür verantwortlich? Nach Angaben der Statistik der BA betrug im Juni 2019 der Anteil der Frauen an allen RLB 49,7 Prozent. Mit zunehmender Verweildauer im Regelleistungsbezug steigt der Frauenanteil tendenziell an. Der Anteil der Frauen an den RLB kann Tabelle 1 im Anhang entnommen werden. Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse aus der Arbeitsmarktforschung kann die längere Verweildauer im Regelleistungsbezug von Frauen im Vergleich zu Männern im Wesentlichen durch drei Faktorenbündel erklärt werden. Zunächst bestimmen auf der Nachfrageseite die Struktur des regionalen Arbeitsmarktes (z. B. Branchenstruktur) und auf der Angebotsseite die Eigenschaften einer Person (z. B. Qualifikation und Erwerbserfahrung) die Chance einer Erwerbsintegration. Diese Arbeitsmarktchancen führen dann zu geschlechtsspezifischen Unterschieden, wenn sie ungleich zwischen Frauen und Männern verteilt sind oder die Lebenslagen vor Ort von Frauen und Männern in unterschiedlicher Weise beeinflussen. Neben dem regionalen Arbeitsmarkt und arbeitsmarktrelevanten persönlichen Eigenschaften, wie Ausbildung, Beruf und Erwerbserfahrung, beeinflusst zweitens die Haushaltskonstellation, in der eine Person lebt, die Chance, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen und den Leistungsbezug zu beenden. Insbesondere die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung in der Partnerschaft und das Vorhandensein von Kindern im Haushalt wirken sich auf die Erwerbsintegration von Drucksache 19/15733 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Frauen aus. Damit in Zusammenhang spielt drittens die Kinderbetreuung eine wesentliche Rolle. Die Bereitstellung einer geeigneten Kinderbetreuungsinfrastruktur und deren Inanspruchnahme fördert die Erwerbsintegration von Personen mit Kindern im Allgemeinen und von Müttern im Besonderen, da die Aufgabe der Kinderbetreuung überwiegend Müttern zugeschrieben wird.  9. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Frauen und Männer, die an folgenden Bundesprogrammen zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit teilgenommen haben: a) Bundesprogramm Kommunal-Kombi; b) Bundesprogramm Bürgerarbeit: c) Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt; d) Bundesprogramm ESF-LZA; e) Sozialer Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)? Ausweislich der Evaluation des Bundesprogrammes „Kommunal-Kombi“ durch das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e. V. (IAW) und das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) waren insgesamt rund 7.800 Frauen und rund 7.400 Männer im Programm beschäftigt. Mit 51,4 Prozent liegt der Frauenanteil damit etwas höher als der Männeranteil von 48,6 Prozent. Ergebnisse zu den weiteren erfragten Programmen können Tabelle 3 im Anhang entnommen werden. 10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Leistungsberechtigten nach SGB II in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jeweils entwickelt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Top-8- Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)? 11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jeweils entwickelt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Top-8-Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)? 12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jeweils entwickelt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Top-8- Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)? 13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jeweils entwickelt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Deutsche, Ausländer, EU- Ausländer, Top-8-Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)? 14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der nicht arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jeweils entwickelt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Deutsche, Ausländer, EU- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15733 Ausländer, Top-8-Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)? 15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Brutto-Erwerbseinkommen in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jeweils entwickelt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Deutsche, Ausländer , EU-Ausländer, Top-8-Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten , osteuropäische Drittstaaten ausweisen)? 16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne Brutto-Erwerbseinkommen in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jeweils entwickelt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Top-8-Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)? Die Fragen 10 bis 16 werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der Statistik der BA gab es im Jahresdurchschnitt 2018 rund 5,85 Millionen Leistungsberechtigte, im Jahresdurchschnitt 2007 waren es rund 7,09 Millionen. Im Juli 2019 (aktuellere Daten liegen nicht vor) betrug die Zahl der Leistungsberechtigten 5,52 Millionen. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können Tabelle 4 im Anhang entnommen werden. Daten liegen ab dem Jahr 2007 vor. 17. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2019 ihren Leistungsbezug in der Grundsicherung für Arbeitsuchende jeweils beendet, und wie hoch ist der Anteil der Personen, die innerhalb von drei Monaten erneut in den Leistungsbezug gefallen sind (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen jeweils getrennt nach insgesamt , Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer, GIPS-Staaten, Balkanstaaten, osteuropäische Drittstaaten ausweisen)? Nach Angaben der Statistik der BA haben im Jahr 2018 insgesamt rund 2,47 Millionen Regelleistungsberechtigte den Leistungsbezug beendet. Rund 627.000 von diesen Regelleistungsberechtigten sind innerhalb von drei Monaten erneut in den Regelleistungsbezug eingetreten, dies entspricht einem Anteil von 25,4 Prozent. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können Tabelle 5 im Anhang entnommen werden. 18. Nach welchen Merkmalen ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Verweildauer im Regelleistungsbezug grundsätzlich auswertbar (bitte die Merkmale einzeln auflisten)? Die Verweildauer im Regelleistungsbezug kann grundsätzlich im Rahmen der Standardberichterstattung nach folgenden Merkmalen sinnvoll ausgewertet werden: • Berichtsmonat (halbjährlich Juni und Dezember, seit Dezember 2011) • Region (Bundesländer, Kreise/kreisfreie Städte, Jobcenter) • Geschlecht, Alter, ausgewählte Staatsangehörigkeiten • Typ der Bedarfsgemeinschaft, Erwerbsfähigkeit, Personengruppe (RLB, ELB, usw.). Drucksache 19/15733 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Hinblick auf die Detailtiefe, die Kombination von Merkmalen sowie Klassen von Verweildauern gibt es jedoch Einschränkungen (vgl. Antwort zu Frage 4). Die Merkmale Einkommen, Status der Arbeitsuche und Langzeitleistungsbezug können nur für die bisherige Verweildauer ausgewertet werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15733 Drucksache 19/15733 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/15733 Drucksache 19/15733 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/15733 Drucksache 19/15733 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/15733 Drucksache 19/15733 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/15733 Drucksache 19/15733 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/15733 Drucksache 19/15733 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/15733 Drucksache 19/15733 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333