Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/15213 – Fortführung der EU-Mission EUBAM Libyen während des Bürgerkriegs V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Trotz des Bürgerkriegs hält die Europäische Union in der Mission EUBAM Libyen an der Ausbildung und Unterstützung der libyschen Polizei und Grenzpolizei fest („EUBAM Libya: advisory activities go on despite clashes in Tripoli“, Auswärtiger Dienst vom 19. September 2019). Derzeit ist die Mission wieder an ihren zweiten Standort in Tunis zurückverlegt worden. Dieses sogenannte Zwei-Basis-Modell soll eine „ununterbrochene Fortsetzung der Unterstützungsaktivitäten“ ermöglichen. Wenn die „Bedingungen es zulassen “, soll das Einsatzpersonal von EUBAM Libyen zurück zum Hauptsitz der Mission in Tripolis wechseln. Die Mission fokussiert auf den Aufbau von Kapazitäten in den Bereichen Strafverfolgung und Grenzschutz („EUBAM Libya: emphasis on law enforcement and border management“, Auswärtiger Dienst vom 31. Juli 2019). EU- BAM Libyen unterstützt libysche Grenzbehörden bei der Ausarbeitung einer nationalen integrierten Grenzschutz- und Sicherheitsstrategie. Diese beruht auf Bestrebungen, „die europäischen und internationalen Bemühungen zur Unterstützung der künftigen Schaffung sicherer und stabiler Grenzen für den Staat Libyen zu koordinieren“. Zu den jüngsten Aktivitäten gehören Planungen für die Einrichtung eines neuen Hauptquartiers der libyschen Grenzagentur. Zur Neuordnung der libyschen Polizeiorganisation hat EUBAM Libyen einen „Koordinierungsausschuss für organisierte Kriminalität“ (OCCP) eingerichtet, dessen Treffen von Behörden aus Österreich, den Niederlanden sowie der Polizeiagentur Europol unterstützt wird. Als Bereiche der organisierten Kriminalität , die EUBAM Libyen adressiert, werden „Schleusung von Migranten, Menschenhandel und Terrorismus“ genannt („EU Integrated Border Assistance Mission in Libya (EUBAM Libya)“, Auswärtiger Dienst vom 19. April 2019). Die Polizeibehörden sowie die Staatsanwaltschaft werden hierzu unter anderem zur „Erhebung, Analyse und Weitergabe von Daten zur organisierten Kriminalität“ ausgebildet. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15746 19. Wahlperiode 09.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 5. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der Fragen 1, 2a, 2b, 8a, 8c, 9, 13, 15, 15b, 16b und 18 kann nicht offen erfolgen, da zugrundeliegende EU-Bezugsdokumente als „EU- RESTRICTED“ eingestuft wurden und die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartner des Geheimschutz-Übereinkommens mit der EU verpflichtet ist, bei der Verwendung der Daten einen vergleichbaren Geheimhaltungsgrad festzulegen. Daher sind diese Informationen als „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft und werden gesondert übermittelt.* Weiterhin kann die Beantwortung der Fragen 20a bis 20c nicht offen erfolgen. Die erbetenen Auskünfte sind besonders schutzwürdig, da die vorliegenden Informationen aus der vertraulichen Zusammenarbeit mit internationalen Partnern stammen. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 der Verschlusssachenanweisung als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat übermittelt.* 1. Wie viele Angehörige von EUBAM Libyen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an welchen Standorten tätig, und aus welchen Mitgliedstaaten oder Drittstaaten stammen diese (bitte nach entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Vertragspersonal differenzieren )? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. a) Was ist der Bundesregierung über die zukünftige Ausgestaltung von EUBAM Libyen und einen etwaigen Aufwuchs des Personals bekannt ? Das aktuelle EU-Mandat der Mission läuft bis zum 30. Juni 2020 und sieht einen möglichen Aufwuchs auf bis zu 65 internationale und zwölf lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor. b) In welchen Zeiträumen haben sich welche Angehörigen von Bundesbehörden an EUBAM Libyen beteiligt, und welche Beteiligungen sind geplant? Insgesamt waren in der Mission EUBAM Libyen vier deutsche Polizistinnen und Polizisten in den Zeiträumen 2013 bis 2014 (1), 2014 (2) und 2016 bis 2017 (1) eingesetzt. Darüber hinaus wurden der Mission seit Beginn insgesamt fünf deutsche zivile Sekundierte in den Zeiträumen 2013 (1), 2014 (1), 2014 bis 2015 (1), 2016 bis 2019 (1) und 2016 bis 2018 (1) zur Verfügung gestellt. Aktuell gibt es keine deutsche Beteiligung. Die Bundesregierung hat weiterhin ein Interesse an einer deutschen personellen Beteiligung an EUBAM Libyen. 2. Welches Budget ist der Bundesregierung für EUBAM Libyen bekannt (bitte für die Jahre 2018 und 2019 ausweisen)? Auf Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses (2018/2009/GASP) des Rates der Europäischen Union vom 17. Dezember 2018 sowie auf Artikel 1 des Beschlusses (2017/2162/GASP) des Rates der Europäischen Union vom 20. November 2017 wird verwiesen. * Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/15746 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Welche Kosten entstehen für die Sicherheit der Delegationen in Tunis und Tripolis, und wer ist hiermit beauftragt (bitte für die Jahre 2018 und 2019 ausweisen)? Der abschließende Finanzbericht von EUBAM Libyen für den Berichtszeitraum 1. Dezember 2017 bis 31. Dezember 2018 soll bis zum 31. Dezember 2019 finalisiert werden. Entsprechend liegt der Bundesregierung der Finanzbericht für das laufende Jahr 2019 noch nicht vor. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. b) Inwiefern und in welcher Höhe werden auch Waffen und Munition sowie Überwachungstechnologie für die EUBAM-Standorte aus dem Budget bezahlt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 3. Wann, und aus welchen Erwägungen wurde EUBAM Libyen wieder nach Tunis verlegt? Die Anwesenheit der Mission in Tripolis ist insbesondere von der jeweils aktuellen Sicherheitslage abhängig. Im Kontext des Angriffs der Truppen Khalifa Haftars auf Tripolis ab April 2019 wurde die Mission zwischenzeitlich aus Tripolis abgezogen. Die Arbeit der Mission konnte in dieser Zeit von dem zweiten Standort in Tunis aus fortgeführt werden. 4. Welche Maßnahmen erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018 und 2019 in EUBAM Libyen, wer hat diese durchgeführt, und wer wurde davon adressiert? Zu den Aufgaben der Mission wird auf Artikel 3 des Beschlusses (2013/233/ GASP) des Rates der Europäischen Union vom 22. Mai 2013 verwiesen. Im Jahr 2018 wurden unter anderem folgende Maßnahmen durchgeführt: • Planung: Finalisierung des überarbeiteten Übersichtsberichts („mapping report“), welcher die libysche Institutionenlandschaft in den Bereichen Grenzmanagement, Strafverfolgung und Strafgerichtsbarkeit analysiert. • Grenzmanagement: Auf Einladung der libyschen Behörden wurde die Erarbeitung einer Strategie für integriertes Grenzmanagement weiter unterstützt . • Strafverfolgung: Förderung der Koordination zwischen den libyschen Behörden zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität sowie von Terrorismus . • Strafrecht: Unterzeichnung eines „Memorandum of Understanding“ zwischen EUBAM Libyen und dem libyschen Justizministerium, um zur Verbesserung des libyschen Strafrechtssystems beizutragen. Ein abschließender Bericht für das aktuelle Jahr 2019 liegt der Bundesregierung nicht vor. 5. An welchen dieser Maßnahmen waren welche Bundesbehörden beteiligt? An diesen Maßnahmen waren keine Bundesbehörden beteiligt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15746  6. Welche bilateralen Abkommen (auch Memoranden of Understanding) hat EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung mit lokalen Behörden in Libyen geschlossen? Über das in der Antwort zu Frage 4 genannte „Memorandum of Understanding “ hinaus ist der Bundesregierung kein weiteres bilaterales Abkommen mit lokalen Behörden in Libyen bekannt.  7. Was kann die Bundesregierung zu dem Projekt „Support to the Integrated Border and Migration Management in Libya (SIBMMIL) mitteilen, das nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller Aktivitäten an der südlichen Landgrenze organisiert? a) Welche Ziele verfolgt das Projekt? b) Wer leitet das Projekt, und wer nimmt oder nahm daran teil? c) Sofern auch Bundesbehörden an SIBMMIL beteiligt waren, welche Beiträge wurden dort erbracht? Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung ist an dem Projekt „Support to the Integrated Border and Migration Management in Libya“ (SIBMMIL) nicht beteiligt. Eine indirekte Teilfinanzierung des Projektes erfolgt über das Nordafrikafenster des EU- Nothilfe-Treuhandfonds (EUTF). Informationen sind auf der Internetseite des EUTF-Projekts SIBMMIL abrufbar: https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/ region/north-africa/libya/support-integrated-border-and-migration-manage ment-libya-first-phase_en. Darüber hinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.  8. Inwiefern arbeitet EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung an einer Anti-Terrorismus-Strategie in Libyen? Die Umsetzung des Mandats von EUBAM Libyen umfasst unter anderem die Unterstützung der libyschen Behörden in der Entwicklung einer nationalen Anti-Terror-Strategie. a) Soll dabei auch ein gemeinsames Zentrum oder eine „Fusion Cell“ für den Informationsaustausch eingerichtet werden, und falls ja, wer nimmt daran teil? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. b) Verfolgt EUBAM Libyen auch Vorhaben, in Libyen Abteilungen oder Kapazitäten zur Sammlung von Informationen im Bereich organisierte Kriminalität und Terrorismus aufzubauen? EUBAM Libyen unterstützt den Aufbau von Kooperationsplattformen, welche die Koordinierung und den Informationsaustausch zwischen den libyschen Behörden in den Bereichen organisierte Kriminalität und Anti-Terrorismus vereinfachen sollen. c) Inwiefern werden Behörden in Libyen im Rahmen von EUBAM Libyen bzw. den dortigen teilnehmenden Gendarmerieeinheiten in speziellen Ermittlungstechniken im Bereich von Terrorismusermittlungen ausgebildet? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Drucksache 19/15746 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  9. Auf welche Weise und in welchen Maßnahmen arbeitet EUBAM Libyen mit dem EU-Projekt „Counter Terrorism Middle East and North Africa“ (CT MENA) zusammen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 10. Welche Synergien hat EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung mit den EU-Agenturen Frontex und Europol sowie der Militärmission EUNAVFOR MED entwickelt, und welche Erfolge sind ihr hierzu bekannt? Im Rahmen des integrierten Ansatzes der EU arbeitet EUBAM Libyen mit anderen EU-Akteuren, inklusive EUROPOL und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) zusammen. FRONTEX nimmt im Rahmen von EUBAM Libyen an einer maritimen Unterarbeitsgruppe teil, die Bestandteil der Arbeitsgruppe „Grenzmanagement“ ist. Ziel dieser Unterarbeitsgruppe ist die Erarbeitung eines maritimen Grenzmanagements . Dazu wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits mehrfach FRONTEX-Verbindungsbeamte temporär eingesetzt. Die maritime Unterarbeitsgruppe wird im Ko-Vorsitz vom „National Team for Border Security and Management“ (NTBSM) und EUNAVFOR MED Operation SOPHIA geleitet. Darüber hinaus unterstützt FRONTEX EUBAM Libyen bei der Entwicklung eines Trainingsprojekts für die libysche Küstenschutzverwaltung als Ergänzung von Trainingsmaßnahmen des italienischen Innenministeriums. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/11033 verwiesen. 11. In welchen technischen Arbeitsgruppen wird die Unterstützung der Europäischen Union für Libyen behandelt (bitte auch für EUDEL Libyen angeben , vgl. https://eurogendfor.org/libya-eulpc/)? Die Unterstützung der EU für Libyen wird in den zuständigen Gremien der EU-Institutionen, inklusive des Rates der Europäischen Union, behandelt. EU- BAM Libyen arbeitet neben der EU-Delegation in Libyen sowohl mit lokalen als auch mit zahlreichen internationalen Partnern vor Ort zusammen. Eine Liste aller technischen Arbeitsgruppen in Libyen liegt der Bundesregierung nicht vor. 12. Was ist der Bundesregierung über Projekte, Beteiligte und Adressaten einer „Joint Technical Working Group“ in Libyen bekannt, und welche Maßnahmen der Gruppe erfolgen zurzeit („International and Libyan partners held a workshop to turn the Hai-Al-Andalus into a model police station“, www.ly.undp.org vom 18. Oktober 2017)? Die „Joint Technical Working Group“ soll die Koordinierung der Arbeit zwischen der EU und den Vereinten Nationen (VN) in Libyen sicherstellen. Über weitergehende Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung nicht. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15746 13. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Libyen sogenannte International Law Enforcement Cooperation Units (ILECU) installiert (vgl. http://gleft.de/3he), und falls ja, welche Details sind der Bundesregierung hierzu bekannt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 14. Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der „Coordination and Project Cell“ von EUBAM Libyen (http://gleft.de/ 3hf), und welche Möglichkeiten sind damit für EUBAM Libyen verbunden ? Auf Artikel 1 Absatz 6 des Beschlusses (2015/800/GASP) des Rates der Europäischen Union vom 21. Mai 2015 wird verwiesen. 15. In welchen Projekten und Maßnahmen arbeitet EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit der libyschen Seepolizei (Coastal Security; GACS) oder der Hafenpolizei (Libyan Coast Guard and Port Security; LCGPS) zusammen, und welche Projekte sind geplant ? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. a) Inwiefern wurden die GACS oder die LCGPS auch von der EU- Grenzagentur Frontex ausgebildet oder unterstützt? Nach Kenntnis der Bundesregierung kooperiert FRONTEX nicht unmittelbar mit libyschen Behörden. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen . b) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, libysche Angehörige der Seepolizei, Hafenpolizei oder der sogenannten Küstenwache auch im NATO Maritime Interdiction Operational Training Centre (NMIOTC) auszubilden, und welche Beiträge erbringt EUBAM Libyen hierfür? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 16. Über welche nicht gesicherten (oder inzwischen auch gesicherten) Kenntnisse verfügt die Bundesregierung über die Identität einer schwer bewaffneten Gruppe, die am 26. Oktober 2019 in internationalen Gewässern das Schiff „Alan Kurdi“ der deutschen Seenotrettungsorganisation „Sea Eye“ sowie ein im Sinken begriffenes Schlauchboot während eines Einsatzes im zentralen Mittelmeer bedroht und beschossen hat (Schriftliche Frage 56 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/14931)? a) Wie hat die Europäische Union auf das Drängen der Bundesregierung reagiert, den Vorfall aufzuklären? Die Fragen 16 und 16a werden gemeinsam beantwortet. Zu den Ereignissen während des Seenotrettungseinsatzes vom 26. Oktober 2019 wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 11. November 2019 auf die Schriftliche Frage 41 des Abgeordneten Diether Dehm auf Bundestagsdrucksache 19/15250 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16b verwiesen. Drucksache 19/15746 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Wie wird der Vorfall nach Kenntnis der Bundesregierung von EU- Missionen, an denen sie sich mittelbar oder unmittelbar beteiligt, verfolgt ? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. c) Welche libyschen Stellen ermitteln hierzu, nachdem die Bundesregierung „sofort nach Bekanntwerden des Vorfalls mit der Leitung der sogenannten libyschen Küstenwache Kontakt aufgenommen“ hat? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinn der Fragestellung vor. Nach Angaben der libyschen Küstenwache dauert die Untersuchung des Vorfalls an. Welche Stellen im Detail befasst sind, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung d) Wie wird der Vorfall von der Bundesregierung selbst weiterverfolgt? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. e) Hat die Bundesregierung Erkundigungen bei der italienischen Regierung eingeholt, ob die betreffenden Boote der bewaffneten Gruppe zu den Beständen gehören, die aus Italien an die sogenannte libysche Küstenwache geschenkt wurden („Libia, festa della Marina: lʼItalia consegna dieci nuove motovedette“, www.repubblica.it vom 4. November 2019)? Auf die Antworten zu den Fragen 16 und 16b wird verwiesen. 17. Inwiefern sind Bundesbehörden an Erprobungen des MARISA-Projekts der Europäischen Union zur besseren Überwachung von Meeresgebieten beteiligt (http://gleft.de/3ha), und welche organisatorischen Details sind der Bundesregierung zu einem dieser Tests in der Nordsee bekannt (bitte auch mitteilen, wer daran beteiligt ist, und wo dieser durchgeführt wird)? An Erprobungen des MARISA-Projekts waren keine Bundesbehörden beteiligt. Daher verfügt die Bundesregierung über keine Informationen bezüglich des Ablaufs einer Erprobung in der Nordsee. 18. Was ist der Bundesregierung über den Fortgang des in EUBAM Libyen unterstützten Aufbaus einer Modellpolizeistation („Pilot Model Police Station“) in Tripolis bekannt (Ratsdokument 12341/19), und welche Beiträge hat EUBAM Libyen hierfür erbracht? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 19. Inwiefern wurde in EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung auch die engere Zusammenarbeit libyscher Behörden mit der Grenzpolizei in Niger behandelt? EUBAM Libyen prüft im Rahmen von Gesprächen mögliche Maßnahmen, um eine engere Kooperation zwischen Libyen und Niger zu fördern. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15746 20. Wird der US-amerikanische Aerostat, den das tunesische Militär an der Grenze zu Libyen testet, nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des „Gesamtansatzes der Ertüchtigungsinitiative für Tunesien“ des Bundesministeriums der Verteidigung bzw. werden Abschnitte der darin gelieferten „ortsfesten elektronischen Überwachungsanlage“ eingesetzt (https://twitter.com/tunisiansoldier/status/1191025686552682496?s=11; vgl. Bundestagsdrucksache 19/989)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. a) Stammt der Aerostat aus Mitteln der URS Federal Services International im Auftrag der Defense Threat Reduction Agency, mit der auch die Bundeswehr in Tunesien kooperiert (Bundestagsdrucksache 19/989, Antwort zu Frage 2), und besteht diese Kooperation fort? b) Welche deutschen Anlagen wurden im Rahmen der „Ertüchtigungsinitiative “ an Tunesien geliefert (Bundestagsdrucksache 19/989, Antwort zu Frage 2; bitte die Produkte und deren Hersteller nennen), und welche weiteren Lieferungen sind geplant? c) Welchen derzeitigen Gesamtwert haben nach Kenntnis der Bundesregierung die gemeinsam mit den USA installierten elektronischen Grenzüberwachungssysteme und sonstigen Anlagen, und welchen konkreten Beitrag erbringen deutsche Stellen zur Finanzierung? Die Fragen 20a bis 20c werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 21. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die Europäische Gendarmerietrupppe EUROGENDFOR an dem aus Deutschland finanzierten Projekt zum Aufbau einer „Mobile Border Control Company“ (CMCF) in Niger beteiligt ist („EUCAP Sahel Niger and IOM Reinforce Security Along the Niger-Nigeria Border“, Pressemitteilung der Internationalen Organisation für Migration – IOM vom 11. Oktober 2019, vgl. auch http://gleft.de/3fy)? Nach Kenntnissen der Bundesregierung hat die Europäische Gendarmerietruppe (EUROGENDFOR) die Trainingsmaßnahmen zugunsten der „Mobile Border Control Company“ administrativ unterstützt. a) Zwischen welchen Akteuren vermittelt die EUROGENDFOR Kontakte , und welche Informationen werden zwischen diesen geteilt? b) Welche technische Ausrüstung wurde, wie von der IOM beschrieben, von welchen Gendarmerie- oder Militäreinheiten bereitgestellt, und wer sind die Empfänger? c) Welche Kosten entstanden für diese Ausrüstung, und wie wurden diese übernommen? Die Fragen 21a bis 21c werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. Drucksache 19/15746 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333