Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15415 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Cyber-Cluster der Universität der Bundeswehr München V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014 – 2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Dig itale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0245:FI N:DE:PDF) und nach Auffassung der Fragesteller mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland. In Fachmedien wurde an der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digita le-agenda-ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierung-breitb and-wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigt-neu e-digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeut sche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641). Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht Deutscher Bundestag Drucksache 19/15747 19. Wahlperiode 09.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 4. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechen-b ei-Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerin-u nd-das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/8375974 .html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/975 226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategiedigitalisierung -data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme „Cyber-Cluster der Universität der Bundeswehr München“ wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten “ (www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1552758/40d8b01b0 dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf?d ownload=1) folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd., S. 127): • Durchführung von Berufungsverfahren für zusätzliche Professuren (im Rahmen des akademischen Selbstverwaltungsrechts); • Akkreditierung des neuen Studienangebots (im Rahmen des akademischen Selbstverwaltungsrechts); • Fertigstellung der Forschungs- und Lehr-Infrastruktur für den Betrieb des Cyber-Clusters. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das an der Universität der Bundeswehr München (UniBw M) am 23. Juni 2017 eröffnete ressorteigene Forschungsinstitut „Cyber Defence“ (FI CODE) verfolgt mit dem Cyber-Cluster das Ziel, technische Neuerungen und Konzepte zum Schutz von Daten, Software sowie IT-Systemen integrativ und interdisziplinär in einem universitären Umfeld zu erforschen und prototypisch entwickeln zu lassen. Seit dem 1. Januar 2018 läuft zudem ebendort der Studienbetrieb im neuen Master-Studiengang Cyber-Sicherheit neben dem schon bestehenden Bachelor- und Master-Studiengang Informatik, der hinsichtlich seiner Kapazitäten erweitert worden ist. Beide Studienbetriebe werden die professionelle wissenschaftliche Aus-, Fort- und Weiterbildung beim digitalen Kompetenzerwerb auf dem Gebiet Cyber und IT der eigenen Fach- und Führungskräfte nachhaltig stärken. 1. Wurden bereits Berufungsverfahren für zusätzliche Professuren durchgeführt ? Ja. Für die Berufung von 13 Professuren wurden bzw. werden Berufungsverfahren durchgeführt. Davon sind bisher fünf erfolgreich abgeschlossen und zwei stehen kurz vor dem Abschluss. 2. Wurde das neue Studienangebot bereits akkreditiert? Ja. Der Masterstudiengang Cyber-Sicherheit wurde 2019 erfolgreich akkreditiert . Drucksache 19/15747 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Erfolgte bereits die Fertigstellung der Forschungs- und Lehr-Infrastruktur für den Betrieb des Cyber-Clusters? Nein. Für die Forschungs- und Lehr-Infrastruktur befindet sich ein Neubau in der Planungsphase. Der Aufbau der technischen Forschungs- und Lehr- Infrastruktur erfolgt parallel in einem angemieteten Interimsgebäude. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15747 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333