Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 5. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1578 19. Wahlperiode 09.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Haßelmann, Christian Kühn (Tübingen), Markus Tressel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1394 – Umsetzung und Kosten der Umstrukturierung der Ressortzuschnitte im neuen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist vereinbart, dass unter der Leitung der CSU das Bundesministerium des Innern um die Bereiche „Bau und Heimat“ erweitert wird. Der Komplex Bauen, Wohnen , Städtebau sowie die Raumordnung und Landesplanung sind sowohl aus klimapolitischen wie auch aus sozialpolitischen Gründen eine zentrale Zukunftsaufgabe. Guten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist aus Sicht der Fragesteller angesichts der angespannten Wohnungsmärkte in vielen Städten und Ballungsräumen inzwischen zu einer der zentralen sozialen Fragen geworden. Gleiches gilt für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse . Mehr als vier Millionen Menschen in unserem reichen Land leben in Regionen, in denen die Lebensverhältnisse als „sehr stark unterdurchschnittlich “ oder „stark unterdurchschnittlich“ bezeichnet werden können (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/11263). Auch diese Menschen haben Anspruch auf gleiche Teilhabechancen sowie Zugänge zu öffentlichen Daseinsvorsorgestrukturen und ausreichend bezahlbarem Wohnraum. In 2019 läuft die Förderung des sozialen Wohnungsbaus und des Solidarpakts Ost aus. Zudem ist im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen für den EU-Haushalt , dessen Verhandlungen nach Einschätzung der Fragesteller vom bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der EU und der dadurch entstehenden Brexit-Lücke im EU-Haushalt bestimmt sein werden, ggf. mit einer Kürzung der Kohäsionsmittel für Deutschland zu rechnen. Infolgedessen würden hiesige Fördergebiete aus der europäischen Strukturförderung fallen. Deshalb müssen jetzt zügig die notwendigen politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden . Durch die geplante Umstrukturierung der betroffenen Referate und Abteilungen besteht die Gefahr, dass die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in diesen zentralen Themenfeldern massiv beeinträchtigt wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1578 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Gemäß Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 wurden Aufgabenzuständigkeiten innerhalb der Ressorts verschoben. Der Übergang dieser Aufgabenzuständigkeiten wird derzeit abgestimmt. Daher können derzeit nicht alle Fragen abschließend beantwortet werden. 1. Wann wird die Bundesregierung die im Bundesministerium des Innern neu geplanten Ressorts Bauen und Heimat integrieren und den Zuschnitt der Abteilungen , Unterabteilungen und Fachreferate mit ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern sowie den nachgeordneten Behörden in den betroffenen Bundesministerien abgeschlossen haben und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages kommunizieren? 2. Wie sehen die konkreten Zeitpläne für die einzelnen betroffenen Abteilungen zur Einbindung ins Bundesinnenministerium aus, und wer ist jeweils dafür zuständig? 3. Welche Organisationseinheiten (Beamtete Staatssekretäre, Abteilungen, Unterabteilungen und Referate) werden in welchen anderen Bundesministerien aufgrund der thematischen Neustrukturierung innerhalb der Bundesregierung abgebaut, in andere Ressorts verlagert oder neu geschaffen? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die infolge des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 anstehenden organisatorischen Veränderungen sind hinsichtlich Art und Umfang noch nicht abschließend geklärt. Zurzeit werden die Vereinbarungen zum Übergang der Aufgaben und Stellen abgestimmt. 4. In welchen Bundesministerien werden die Themenbereiche energetische Gebäudesanierung , energetische Stadtsanierung bzw. Quartierssanierung sowie die entsprechenden Förderprogramme der KfW Bankengruppe und der Städtebauförderung betreut (bitte mit Nennung des jeweils zuständigen Bundesministeriums , Themenbereichs, Förderprogramms sowie des entsprechenden Haushaltstitels darstellen)? Mit den genannten Themenbereichen sind die Bundesministerien des Innern, für Bau und Heimat sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie befasst . Einzelheiten der Zuständigkeiten werden derzeit noch abgestimmt. Die nach bisheriger Ressortverteilung bestehenden Förderprogramme sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1578 Nr. Zuständiges Bundesministerium Förderbereich Förderprogramm Durchführer HH-Titel 1 BMWi Energieeffizient Bauen und Sanieren CO2-Gebäudesanierungsprogramm KfW (KfW-Programm -Nr. 151/152/153/217/218/ 219/220/276/277/278/ 430/431/433) 6092 / 661 07 6092 / 891 01 2 BMWi Erneuerbare Energien , Wärme/Kälte Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärme- und Kältemarkt (MAP) BAFA und KfW (KfW-Programm - Nr.271/272/281/282) 0903 / 686 04 6092 / 686 04 3 BMWi Energieeffizient Bauen und Sanieren sowie Erneuerbare Energien , Wärme/Kälte Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) - ergänzendes Programm zu Zeilen 1 und 2 - BAFA und KfW (KfW-Programm - Nr.271/272/430/431/4 33) 6092 / 686 11 4 BMWi Energieeffizient Sanieren Programm zur Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich BAFA 6092 / 686 10 4 künftig BMI neu Energetische Stadtsanierung KfW (KfW-Programm -Nr. 432/201/202) Kap 6092 Energie und Klimafonds: 661 01 4 künftig BMI neu Städtebauförderung Bund und Länder Kap 1606 Wohnungswesen und Städtebau: 882 11 5. In welchen Bundesministerien werden die Themenbereiche Wohnkosten und Mietenbelastung betreut? Mit den Themenbereichen Wohnkosten und Mietenbelastung sind insbesondere das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) befasst. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist für wirtschaftspolitische Fragen zuständig. Es spiegelt BMI und BMJV im Hinblick auf Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist mittelbar in den Themenbereichen Wohnkosten und Mietbelastung betroffen. Berührt sind Aspekte des Sozialrechts (u. a. Bedarfe für Unterkunft und Heizung). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1578 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. In welchem Bundesministerium wird der Themenbereich Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn nach dem Berlin-Bonn-Gesetz betreut ? Dieser Themenbereich ist Gegenstand der Abstimmungsgespräche zwischen BMU und BMI, welche derzeit noch nicht abgeschlossen sind. 7. Welche Auswirkungen wird der veränderte Ressortzuschnitt auf die bislang geteilte Bewirtschaftung der im Energie- und Klimafonds (EKF) veranschlagten Bautitel haben? Die von dem Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 betroffenen Abteilungen SW und B des bisherigen Bundesministeriums für Umwelt , Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) bewirtschaften im EKF den Titel 661 01 „Förderung von Maßnahmen zur energetischen Stadtsanierung, KfW“. Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den Mitgliedern der Bundesregierung geregelt. Der Titel 661 07 „Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung ‚CO2-Gebäudesanierungsprogramm‘“ wird bereits seit der 18. Legislaturperiode vom BMWi bewirtschaftet und ist insoweit von dem veränderten Ressortzuschnitt nicht berührt. 8. Welche Definition des Begriffs Heimat legt die Bundesregierung der Namensgebung des Ressorts Innen, Bau und Heimat zugrunde, und welche konkreten thematischen Zuständigkeiten leiten sich für die Bundesregierung aus dieser Begriffsdefinition ab? 9. Auf welche Weise wird das Politikfeld Heimat operationalisiert und implementiert ? Die Fragen 8 und 9 werden wegen des Zusammenhangs gemeinsam beantwortet Durch den Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 (BGBl. I S. 374) erhielt das Bundesministerium des Innern die Bezeichnung Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Des Weiteren wurden durch diesen Organisationserlass dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Zuständigkeiten übertragen, die bis dahin von anderen Ressorts wahrgenommen worden sind. Die Abteilung Heimat im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat befindet sich derzeit im Aufbau. Vor diesem Hintergrund ist der Willensbildungsprozess zu den in den Fragen genannten Punkten noch nicht abgeschlossen. 10. Welche zusätzlichen Stellen werden im neuen Ressort Innen, Bau und Heimat für das Politikfeld Heimat geschaffen? 11. Welche Organisationseinheiten (Beamtete Staatssekretäre, Abteilungen, Unterabteilungen und Referate) werden a) im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für das Thema Heimat zuständig sein und b) inwiefern werden dazu Organisationseinheiten (Beamtete Staatssekretäre, Abteilungen, Unterabteilungen und Referate) neu geschaffen? c) Werden im neuen Ressort Heimat zusätzliche Positionen für eine verbeamtete Staatssekretärin, einen verbeamteten Staatssekretär oder weitere Beamte für das Politikfeld Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung geschaffen ? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1578 12. Wird es im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat strukturelle Veränderungen in den Abteilungen des früheren Bundesinnenministeriums geben? Wenn ja, welche? Die Fragen 10 bis 12 werden wegen des Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Für das Politikfeld heimatbezogene Innenpolitik wurden 98 neue Stellen geschaffen . Darin enthalten sind die Stellen für die neu eingerichtete Funktion des beamteten Staatssekretärs und dessen Büro. Zusätzlich wurden sechs neue Stellen für das Büro des neuen parlamentarischen Staatssekretärs eingeworben. Eingerichtet wird eine neue Abteilung Heimat mit drei Unterabteilungen: Raumordnung , Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse . Die Ausgestaltung dieser Unterabteilungen wird derzeit erarbeitet und ist u. a. von der Ausgestaltung des Aufgabenübergangs der Raumordnung vom Bundes-ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum BMI abhängig . Für das Politikfeld Bauwesen, Stadtentwicklung und Wohnen wurden keine zusätzlichen Positionen geschaffen. Die Abstimmungen zum Übergang dieser Aufgaben vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) zum BMI sind noch nicht abgeschlossen. 13. Welche strategischen Beweggründe und inhaltlichen Überlegungen führten zum neuen Ressortzuschnitt? Dem BMI liegen zu dieser Frage keine Erkenntnisse vor. 14. Mit welcher inhaltlichen Ausrichtung wird das neue Ressort Heimat welche Aufgaben in welchen Abteilungen bearbeiten, und welche Abteilungen aus anderen Bundesministerien werden ins Bundesinnenministerium übergehen? 15. Inwiefern wird der neue Bereich Heimat im BMI für Fragen der Inneren Sicherheit zuständig sein? 16. Durch welche organisatorischen Verknüpfungen, Schnittstellen und Haushaltsstellen bzw. -volumina soll durch das neue Ressort Heimat eine Politik für mehr „gesellschaftlichen Zusammenhalt“ und „gleichwertige Lebensverhältnisse “ gewährleistet werden (Handelsblatt vom 5. März 2018, „Bundesregierung : Das große Gerangel um die Macht im Kabinett“)? 17. Wie entwickelt sich im Zuge der Regierungsbildung der Stellenplan in den einzelnen von der Umstrukturierung betroffenen Häusern bezüglich ihres Stellenumfangs? Die Fragen 14 bis 17 werden wegen des Zusammenhangs zusammen beantwortet. Die infolge des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 anstehenden organisatorischen Veränderungen sind hinsichtlich Art und Umfang noch nicht abschließend geklärt. Die neu einzurichtende Abteilung Heimat befindet sich im strukturellen Aufbau. Zu diesem Zweck werden zurzeit Abstimmungen zu Aufgaben- und Stellenübergängen getroffen, welche noch nicht abgeschlossen sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1578 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden aufgrund der thematischen Neustrukturierung der Bundesregierung aus dem ehemaligen BMUB und anderen Bundesministerien in das neue Heimatministerium wechseln? Die Abstimmungen zum Übergang der Aufgaben Bauwesen, Stadtentwicklung und Wohnen vom BMU zum BMI sind noch nicht abgeschlossen. 19. Aus welchen fachlichen Gründen wird eine erneute Umstrukturierung der Bereiche Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung vorgenommen, welche in der 18. Wahlperiode bereits aus dem Verkehrsressort ins Umweltressort umgesiedelt wurden? Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 20. Wird der Bereich der Raumordnung- und Landesplanung aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ausgelagert? Wenn ja, warum? Wenn nein, aus welchen strategischen und inhaltlichen Gründen geschieht dies nicht? Durch den Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 erhielt das BMI aus dem Geschäftsbereich des BMVI die Zuständigkeiten für die Raumordnung , für den Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz, für die Europäische Raumentwicklungspolitik und den territorialen Zusammenhalt sowie für den demografischen Wandel. Die Zuständigkeitsübertragungen schließen die europäischen und internationalen Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein. Zu den Gründen des Übergangs dieser Zuständigkeiten liegen dem BMI keine Erkenntnisse vor. 21. Aus welchen fachlichen Gründen wurde bei der Umstrukturierung in der 18. Wahlperiode die Raumordnung und Landesplanung im Verkehrsressort belassen? Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 22. Mit welchen möglichen Doppelstrukturen rechnet die Bundesregierung ggf. durch die Herausnahme der Raumordnung und Landesplanung aus der verkehrlichen Planung? 23. Sieht die Bundesregierung einen Nachteil der wiederkehrenden Verschiebung der Themenbereiche Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und ggf. Raumordnung und Landesplanung? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 22 und 23 werden wegen des Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Durch die Verschiebung der Aufgabenbereiche Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung sowie der Raumordnung in das Ressort BMI sollen Doppelstrukturen vermieden werden und inhaltlich eng verzahnte Themenkomplexe wieder stärker miteinander verknüpft werden. Ein Nachteil wird nicht gesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1578 24. Aus welchen strategischen und inhaltlichen Gründen wird die Förderung des ländlichen Raumes und die Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung von Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) nicht mit den Bereichen Wohnen, Städtebau und Raumordnung gebündelt (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 5. März 2018 „Minister für Verärgerung“), und wie und unter wessen Federführung soll unter diesen Bedingungen eine organisatorische wie inhaltliche Verzahnung der Förderpolitik nach 2020 gewährleistet werden? 25. Aus welchen strategischen und inhaltlichen Gründen wird die Förderung der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) nicht mit den Bereichen Wohnen, Städtebau und Raumordnung gebündelt (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 5. März 2018 „Minister für Verärgerung “), und wie und unter wessen Federführung soll unter diesen Bedingungen eine organisatorische wie inhaltliche Verzahnung der Förderpolitik nach 2020 gewährleistet werden? Zu diesen Fragen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 26. In welcher Weise wird das neu zugeschnittene Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat die aus Sicht der Fragesteller für die gleichwertigen Lebensverhältnisse fundamentalen kommunalen Daseinsvorsorgeleistungen von der Kinderbetreuung bis zur Wasserversorgung koordinieren? 27. In welcher Weise wird das neu zugeschnittene Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat die aus Sicht der Fragesteller für gleichwertige Lebensverhältnisse zentralen Themen der Kommunalfinanzierung, die bisher im Bundesministerium der Finanzen angesiedelt sind, koordinieren? 28. Wird es eine Kontrollinstanz im neu zugeschnittenen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Konnexität (wer bestellt, bezahlt) geben, und wo wird diese angesiedelt sein? Die Fragen 26 bis 28 werden wegen des Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die infolge des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 anstehenden organisatorischen Veränderungen sind hinsichtlich Art und Umfang noch nicht abschließend geklärt. Die neu einzurichtende Abteilung Heimat befindet sich im strukturellen Aufbau. 29. In welcher Weise wird das neu zugeschnittene Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat das Fachgebiet des demografischen Wandels koordinieren ? Unter der Federführung des BMI wurde im April 2012 die Demografiestrategie der Bundesregierung „Jedes Alter zählt“ verabschiedet, und mit dem Kabinettsbeschluss vom 2. September 2015 „Für mehr Wohlstand und Lebensqualität aller Generationen“ weiterentwickelt. Der damit verbundene Arbeitsgruppenprozess mit den Ressorts und Gestaltungspartnern aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft mündete in dem Demografiegipfel mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 16. März 2017. In der 19. Legislaturperiode wird die Bundesregierung unter Federführung des BMI die Umsetzung der Demografiestrategie weiter erfolgreich gestalten und die Zusammenarbeit mit den Ressorts und allen gesellschaftlichen Akteuren fortsetzen . Der inhaltliche Schwerpunkt wird dabei auf der Gestaltung der demografischen Entwicklung im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland liegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1578 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 30. In welcher Weise wird das neu zugeschnittene Ministerium des Innern, für Bau und Heimat die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements koordinieren ? Auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung vom 12. März 2018 wird BMI im Rahmen seiner Zuständigkeit das Thema Ehrenamt – Bürgerschaftliches Engagement koordinieren. 31. Wie hoch sind die Kosten, die durch die Umstrukturierung der betroffenen Bundesministerien entstehen (Personal, Verwaltungsaufwand, Transport, Anmietung von Räumlichkeiten)? Eine Angabe der Kosten, die durch die Umstrukturierung der betroffenen Bundesministerien entstehen, ist nicht möglich. Die infolge des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 anstehenden organisatorischen Veränderungen sind hinsichtlich Art und Umfang noch nicht abschließend geklärt. Unabhängig davon wird die Umsetzung von Organisationsentscheidungen voraussichtlich eine Fülle von kleineren Einzelmaßnahmen auslösen, die eine Vielzahl unterschiedlicher Titel aus verschiedenen Hauptgruppen betreffen. Die Ausgabenentwicklung dieser Titel wird darüber hinaus von Kostenfaktoren anderweitigen Ursprungs überlagert (Umzug Bonn/Berlin, Strukturveränderungen aufgrund neuer fachpolitischer Aufgaben, Synergieeffekte z. B. durch Wegfall von Fixkosten). Welche Ursache in welchem Umfang zur Ausgabenentwicklung eines Haushaltstitels künftig führen wird, lässt sich daher nicht trennscharf ermitteln . Darüber hinaus wären entstandene Kosten nicht nur mit konkreten Einsparungen zu saldieren, sondern wären auch in Vergleich zu dem Zustand zu betrachten, der bestünde wenn es nicht zu diesen Organisationsveränderungen kommen würde. Wegen der Unwägbarkeiten eines hypothetischen Verlaufs sind die voraussichtlich anfallenden Kosten letztlich nicht zu ermitteln. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333