Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerald Ullrich, Michael Theurer, Reinhard Houben, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15377 – Stand der Rückführungen der Airbus-A380-Kredite in das ERP-Sondervermögen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 14. Februar 2019 hat die Airbus SE das vorzeitige Produktionsende ihres Flugzeugmodells A380 für das Jahr 2021 öffentlich angekündigt. Für die Entwicklung des A380 hatte die Bundesregierung dem Unternehmen im Jahr 2002 ein Darlehen gewährt, welches aus den Mitteln des ERP- Sondervermögens (ERP = European Recovery Program) bereitgestellt wurde. Insgesamt belaufen sich die von Airbus noch nicht zurückgezahlten Darlehen auf ca. 750 Mio. Euro (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/airbus-a3 80-bleibt-der-steuerzahler-auf-dem-kredit-sitzen-16071046.html). In der 6. Sitzung des Unterausschusses Regionale Wirtschaftsförderung und ERP- Wirtschaftspläne am 5. April 2019 beschrieb Staatssekretär Dr. Ulrich Nussbaum das weitere Vorgehen der Bundesregierung. So werden rechtliche Schritte gegen Airbus erwogen und vorbereitet. Ähnlich äußerte sich die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/9481 mit dem Titel „Risiken für den Bundeshaushalt aus der Einstellung des Airbus A380“ im April 2019. An dieser Stelle wurde auch verdeutlicht, dass zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium der Finanzen eine Verwaltungsvereinbarung getroffen wurde, die das Verlustrisiko für das ERP- Sondervermögen ausschließen sollte. Das ERP-Sondervermögen dient vor allem der Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Förderungen des industriepolitischen Großprojektes Airbus A380 bildete seinerzeit eine Abkehr von dieser Prämisse und wurde von der damaligen Bundesregierung als Mittel gewählt. Das Ausbleiben von Rückzahlungen darf aus Sicht der Fragesteller nicht zu einer Verringerung der Mittelstandsförderung führen. Aus diesem Grund ist eine schnelle Klärung der Problematik anzustreben . Deutscher Bundestag Drucksache 19/15793 19. Wahlperiode 10.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 6. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Aus welchem Bereich des Bundeshaushaltes soll ggf. die Verpflichtung aus der Verwaltungsvereinbarung gegenfinanziert werden, wenn der Haushaltsplan 09 (Wirtschaft und Energie) nicht belastet werden soll, wie von Staatssekretär Dr. Ulrich Nussbaum in der 6. Sitzung des Unterausschusses Regionale Wirtschaftsförderung und ERP-Wirtschaftspläne am 5. April 2019 dargelegt? Mit der Verwaltungsvereinbarung hat sich der Bund verpflichtet, das ERP- Sondervermögen von Risiken freizustellen. Es gibt gegenwärtig keinen Haushaltstitel für gegebenenfalls erforderliche Zahlungen aus dem Bundeshaushalt an das ERP-Sondervermögen. Etwaige Verpflichtungen werden aus dem Gesamthaushalt finanziert. 2. Wann wird ggf. die genannte Verwaltungsvereinbarung greifen und die fehlenden Mittel in das ERP-Sondervermögen übertragen werden? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Verwaltungsvereinbarung mit dem ERP-Sondervermögen zur Absicherung der Finanzierung der Entwicklungskosten des Airbus A 380 vom 7./8./12. März 2002 sieht vor, dass der Bund im Falle des Projektabbruchs des A380 die Rückführung des Darlehens einschließlich der bis zur Rückführung vertragsgemäß anfallenden Zinsen sicherstellt. Als Projektabbruch gilt auch, wenn die geplante Stückzahl endgültig nicht erreicht wird oder Ausrüster ihre Lieferaufträge ganz oder zu erheblichen Teil aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen verlieren. Airbus hat am 14. Februar 2019 den Stopp von Produktion und Auslieferung des A380 ab 2021 bekanntgegeben. Die Zahlungen des Bundes an das ERP- Sondervermögen werden nach Beendigung der noch laufenden Verhandlung mit Airbus determiniert. 3. Wird die genannte Verwaltungsvereinbarung ggf. erst nach Beendigung der von Dr. Ulrich Nussbaum erwähnten rechtlichen Verfahren gegen Airbus einsetzen? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 4. Werden bei einer sich aus der Verwaltungsvereinbarung ggf. ergebenden Zahlung die bis dahin fehlenden Einnahmen des ERP-Sondervermögens berücksichtigt und diese ebenfalls ausgeglichen (Zinsen und andere durch das fehlende Kapital verursachte Mindereinnahmen)? Gemäß Ziffer 4 der Verwaltungsvereinbarung kann der ausstehende Darlehensbetrag zuzüglich der bis dahin vertragsgemäß angefallenen und von Airbus oder den Ausrüstern nicht endgültig gezahlten Zinsen in voller Höhe vom ERP- Sondervermögen gegenüber dem Bund nach Abschluss der Verhandlung mit Airbus fällig gestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt entsteht in dieser Höhe eine Verbindlichkeit des Bundes gegenüber dem ERP-Sondervermögen. Die Verzinsung für diese Verbindlichkeit wurde in Anlehnung an die jeweiligen ursprünglichen Darlehensverträge mit dem zum Zeitpunkt der Fälligstellung geltenden zehnjährigen Refinanzierungssatz des Bundes zzgl. 0,5 Prozentpunkten festgelegt . Drucksache 19/15793 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Warum wurde der Umgang mit einem eventuellen Ausfall der Kreditrückzahlungen nicht bereits bei der Ausgabe der Darlehen im Jahr 2002 geregelt , wie in der Antwort zu den Fragen 24 und 25 auf Bundestagsdrucksache 19/9481 zu erkennen ist? Welchen Zeitraum würde die Bundesregierung in einem solchen Fall für die Festlegung von Einzelheiten der Kompensation benötigen? Das ERP-Sondervermögen ist von den Risiken des Darlehensvertrages durch eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund vom 12. März 2002 freigestellt. Dies beinhaltet auch den Umgang mit einem Ausfall der Kreditrückzahlung. In der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 24 und 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Risiken für den Bundeshaushalt aus der Einstellung des Airbus A380“ auf Bundestagsdrucksache 19/8665 sollte darauf hingewiesen werden, dass die (technischen) Einzelheiten der Kompensation des ERP- Sondervermögens durch den Bund mit dem Bundeshaushalt noch festzulegen sind. 6. Welche rechtlichen Schritte plant die Bundesregierung zurzeit die Causa A380 betreffend? Die Fragen 6 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Etwaige rechtliche Schritte sowie mögliche Verhandlungslösungen werden derzeit unter anwaltlicher Einbindung von der Bundesregierung geprüft. Dies betrifft auch die Fragen 11, 13 und 26 b) der o. g. Kleinen Anfrage. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich bei dem von der Bundesrepublik Deutschland gewährten Darlehen um eine Projektfinanzierung des A380 gehandelt hat, so dass das bedingt rückzahlbare Darlehen an die Auslieferungen des A380 gekoppelt ist. 7. Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss der rechtlichen Prüfungen und Verhandlungen mit Airbus in diesem Fall? Die Bundesregierung arbeitet intensiv unter anwaltlicher Einbindung an der rechtlichen Prüfung sowie möglichen Verhandlungslösungen. Eine verlässliche Prognose, wann ein Abschluss in diesem Sachverhalt zu erwarten ist, kann derzeit nicht erstellt werden. 8. Welche Kosten sind der Bundesregierung bisher für das Zurateziehen von rechtlichem Beistand in Bezug auf die Einstellung des A380 entstanden? Wie hoch schätzt sie des Weiteren die zukünftigen Kosten für kommende Verfahren ein? Die Bundesregierung lässt sich im laufenden WTO-Verfahren DS 316 anwaltlich begleiten. Gegenstand des langjährigen WTO-Rechtsstreits mit den USA sind Subventionen für Großraumflugzeuge von Airbus. Teil des Mandats, für welches im Jahr 2019 bisher netto rund 330.000,00 Euro abgerechnet worden sind, ist der Airbus A380, inklusive der WTO-rechtlichen Implikationen der Produktionseinstellung. Eine Prognose über die weiteren zukünftigen Kosten ist derzeit nicht möglich. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15793 9. Wie weit sind die Prüfungen der Bundesregierung fortgeschritten, welche in den Antworten zu den Fragen 11, 13 und 26b auf Bundestagsdrucksache 19/9481 dargelegt wurden? Falls diese abgeschlossen wurden, welche Ergebnisse wurden erzielt? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 10. Im Haushaltstitel 182 01 des Wirtschaftsplans des ERP- Sondervermögens für das Jahr 2020 werden Tilgungen von Darlehen angegeben , sind hierbei anteilig die Rückzahlungen von Airbus und Zulieferern beinhaltet? Wenn ja, wie wirkt sich deren Ausbleiben auf das ERP-Sondervermögen aus? Im Haushaltstitel 182 01 des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens sind anteilig die Rückzahlungen von Airbus und Zulieferern enthalten. Aufgrund der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund vom 12. März 2002, welche das ERP-Sondervermögen von den Risiken des Darlehensvertrages freistellt, hat das Ausbleiben von Tilgungen infolge der Produktionseinstellung des A380 ab dem Jahr 2021 keine langfristigen Auswirkungen auf das ERP- Sondervermögen. 11. Hat sich der Umfang des Fehlbetrages der nicht zurückgezahlten Airbuskredite seit April 2019 geändert, und wenn ja, wie setzt sich dieser jetzt zusammen? Aufgrund der im Jahr 2018 vereinbarten Restrukturierung des bestehenden A380-Darlehensvertrages, hat sich der offene Darlehensbetrag des an Airbus vergebenen Darlehens seit April 2019 nicht mehr verändert. Die Zulieferunternehmen des A380 haben weiterhin vertragskonform ihre bedingt rückzahlbaren Darlehen bedient. Aussagen zur konkreten Höhe der Tilgungssumme können aufgrund des laufenden WTO-Verfahrens nicht getätigt werden. 12. Kann die Bundesregierung die Fragen 18, 19 und 20 in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/9481 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP nach Ablauf des WTO-Verfahrens (WTO = World Trade Organization ) zur Subventionierung von Airbus nach dessen Abschluss beantworten (auf eine Antwort wurde seinerzeit aufgrund des noch laufenden Verfahrens verzichtet)? a) Welcher Zinssatz wurde für das Entwicklungsdarlehen der Bundesregierung von 2002 für den A380 vereinbart? b) Welche Tilgungssumme wurde pro verkauftem Airbus A380 zur Tilgung des Entwicklungsdarlehens vereinbart? c) Wie viele Tranchen in welcher Höhe hat Airbus bereits für das Entwicklungsdarlehen der Bundesregierung von 2002 getilgt, und wie viele stehen in welcher Höhe noch aus? Aussagen zu der Höhe des Zinssatzes, der Tilgungssumme sowie den verschiedenen Darlehenstranchen können aufgrund des laufenden WTO-Verfahrens nicht getätigt werden. Nach Abschluss des WTO-Verfahrens wäre zu prüfen, ob Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Airbus einer (öffentlichen) Beantwortung entgegenstehen. Drucksache 19/15793 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Welche Verhandlungen führt die Bundesregierung mit Zulieferern von Airbus bezüglich der Rückzahlung von Krediten? Verfolgt die Bundesregierung hierbei andere Ziele, da es sich zum Teil auch um mittelständische Unternehmen handelt? Es gilt zunächst die Rechtsfolgen aufgrund der von Airbus angekündigten Produktionseinstellung des A380 ab dem Jahr 2021 zu klären. Vor diesem Hintergrund sind bislang keine Verhandlungen mit Zulieferunternehmen geführt worden . 14. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Handeln Frankreichs in der Thematik der Airbuskredite? Welche Maßnahmen haben darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung Spanien und Großbritannien unternommenen, um die Rückzahlung der Kredite zu erwirken? Mit Bezug auf die Darlehen sind separate vertrauliche Verträge zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und Airbus geschlossen worden. Belastbare Informationen zu den Vertragsdetails der einzelnen Staaten liegen nicht vor. Vor diesem Hintergrund liegen auch keine belastbaren Informationen zu den von Frankreich , dem Vereinigten Königreich und Spanien getroffenen Maßnahmen vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15793 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333