Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15409 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Gestaltung einer digitalen Ordnungspolitik V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014 – 2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Dig itale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0245:FI N:DE:PDF) und nach Auffassung der Fragesteller mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland. In Fachmedien wurde an der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digita le-agenda-ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierung-breitb and-wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigt-neu e-digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeut sche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641). Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht Deutscher Bundestag Drucksache 19/15794 19. Wahlperiode 10.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 2. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechen-b ei-Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerin-u nd-das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/8375974 .html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/975 226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategiedigitalisierung -data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme „Gestaltung einer digitalen Ordnungspolitik“ wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ (www.b undesregierung.de/resource/blob/975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58a fb85021a7/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf?download=1) folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd., S. 122): • Konzept für ein ordnungspolitisches Handlungsprogramm zur Unterstützung des digitalen Wandels; • die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); • Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Thema „Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen“ ist abgeschlossen und auf der Internetseite des BMWi abrufbar; • Auswertung der Studie und Prüfung des GWB auf Änderungsbedarf finden derzeit statt, es folgt das weitere Gesetzgebungsverfahren; • Kommission Wettbewerbsrecht 4.0; • Mitglieder der „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ sind berufen. Die Kommission hat ihre Arbeit aufgenommen; • bis Herbst 2019: Erarbeitung konkreter Handlungsempfehlungen zum europäischen Wettbewerbsrecht. 1. Wurde bereits das Konzept für ein ordnungspolitisches Handlungsprogramm zur Unterstützung des digitalen Wandels erstellt? Die Umsetzungsstrategie ist das strategische Dach aller wichtigen digitalpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung. Sie wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Zuletzt wurde eine aktualisierte Fassung dem Kabinettausschuss Digitalisierung am 9. Oktober 2019 vorgelegt. Zu jedem Handlungsfeld werden die Schwerpunkte und Prioritäten einleitend beschrieben. Die einzelnen Vorhaben werden jeweils einem der Schwerpunkte zugeordnet. In der Umsetzungsstrategie ist auch der Stand der jeweiligen Maßnahmen enthalten. Die aktualisierte Umsetzungsstrategie ist unter folgendem Link öffentlich zugänglich: www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1605036/61c3db982d81ec0b4 698548fd19e52f1/digitalisierung-gestalten-download-bpa-data.pdf?downlo ad=1. Wie in dem Dokument aufgeführt, befindet sich das Konzept für ein ordnungspolitisches Handlungsprogramm zur Unterstützung des digitalen Wandels in Planung. Drucksache 19/15794 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wurde die Auswertung der Studie zum Thema „Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen“ bereits abgeschlossen? 3. Wurden die Ergebnisse der Auswertung bereits in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Auswertung der Studie zum Thema „Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen“ ist abgeschlossen. Die Ergebnisse fließen in die laufenden Arbeiten am Referentenentwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes , proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz ) ein. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung . 4. Hat die „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ bereits konkrete Handlungsempfehlungen zum europäischen Wettbewerbsrecht erarbeitet? Der Abschlussbericht der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 „Ein neuer Wettbewerbsrahmen für die Digitalwirtschaft“ wurde am 9. September 2019 Bundesminister Peter Altmaier übergeben und steht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Download zur Verfügung (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/bericht-der-kommissi on-wettbewerbsrecht-4-0.html). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15794 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333