Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15425 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Umfassende und sichere Digitalisierung der ca. 575 Verwaltungsdienstleistungen im Geltungsbereich des Onlinezugangsgesetzes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014 – 2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Dig itale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 (www.eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0245:FI N:DE:PDF) und nach Auffassung der Fragesteller mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland. In Fachmedien wurde an der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digita le-agenda-ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierung-breitb and-wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigt-neu e-digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeut sche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641). Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetan- Deutscher Bundestag Drucksache 19/15808 19. Wahlperiode 11.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 10. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. schlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechen-b ei-Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel .de/pol i t ik /diekanzlerin -und-das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/83 75974.html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/975 226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategiedigitalisierung -data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme „Umfassende und sichere Digitalisierung der ca. 575 Verwaltungsleistungen im Geltungsbereich des Onlinezugangsgesetzes“ wurde in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ (www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1552758/40d8b01b0dfdcf85 4e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf?downlo ad=1) unter anderem folgender Umsetzungsschritt angekündigt (ebd., S. 140): bis Dezember 2019: Abschluss der Themenfeldplanungen und Referenzimplementierung erster Leistungen. 1. Wurde die Themenfeldplanung bereits abgeschlossen? Zehn der 14 OZG-Themenfelder haben die Planungsphase bereits abgeschlossen . Dazu zählen die folgenden Themenfelder: - Arbeit und Ruhestand - Bauen und Wohnen - Bildung - Ein- und Auswanderung - Familie und Kind - Gesundheit - Mobilität und Reisen - Querschnitt - Recht und Ordnung - Umwelt. Bis Ende des Jahres 2019 sollen die restlichen Themenfelder – Engagement und Hobbies, Unternehmensführung & -entwicklung, Steuern & Zoll, Forschung & Förderung – ebenfalls die Planungsphase abschließen. 2. Erfolgte bereits die Referenzimplementierung erster Leistungen? Im Dezember 2019 wird die Pilotleistung „Wohngeld“ als Online-Dienst zur Verfügung gestellt. „Wohngeld“ wurde als erste OZG-Leistung in einem Digitalisierungslabor erarbeitet. Der Erstantrag „Mietzuschuss“ aus dem OZG- Leistungsbündel „Wohngeld“ wird in sechs Pilotkommunen in Schleswig- Drucksache 19/15808 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Holstein live gehen. Anschließend wird der Online-Dienst weiter ausgerollt in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und weiteren Ländern. Bürger können den Erstantrag für Mietzuschuss vollständig online ausfüllen. Der Antrag wird anschließend elektronisch an die zuständige Wohngeldbehörde übermittelt. Der Antragsprozess wurde im Digitalisierungslabor „Wohngeld“ in mehreren Iterationen mit Nutzern/Wohngeldempfängern getestet und soll ein positives Nutzererlebnis z. B. durch eine übersichtliche Darstellung des Fortschritts während der Antragsbefüllung sicherstellen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15808 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333