Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15429 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Digitalisierung der öffentlichen Beschaffung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014 – 2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Dig itale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0245:FI N:DE:PDF) und nach Auffassung der Fragesteller mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland. In Fachmedien wurde an der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digita le-agenda-ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierung-breitb and-wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigt-neu e-digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeut sche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641). Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht Deutscher Bundestag Drucksache 19/15812 19. Wahlperiode 11.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 10. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechen-b ei-Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerin-u nd-das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/8375974 .html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/975 226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategiedigitalisierung -data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme „Digitalisierung der öffentlichen Beschaffung“ wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ (www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1552758/40d8b01b0dfdcf85 4e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf?downlo ad=1) folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd., S. 151): • Realisierung eines durchgängig digitalisierten, medienbruchfreien und ressortübergreifenden Einkaufsprozesses (Federführung Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – BMI); • bis 2019: Erlass der Wettbewerbsregisterverordnung und Inbetriebnahme des Wettbewerbsregisters spätestens 2020 (Federführung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – BMWi); • bis 2020: Umsetzung der neuen Vergabestatistik (Federführung BMWi). 1. Wurde bereits ein durchgängig digitalisierter, medienbruchfreier und ressortübergreifender Einkaufsprozess realisiert? Die Bundesregierung hat sich mit der Digitalisierung des Gesamtprozesses des öffentlichen Einkaufs ein ambitioniertes Ziel gesetzt, welches aktuell noch nicht vollständig umgesetzt ist. Grundlegende Voraussetzungen für eine erfolgreiche und medienbruchfreie Digitalisierung des öffentlichen Einkaufs sind eine Harmonisierung der sehr unterschiedlichen Bearbeitungsprozesse und der unterstützenden IT-Lösungen im Bund. Derzeit steht den Behörden und Einrichtungen des Bundes mit www.evergabeonline .de eine digitale Plattform für die elektronische Bekanntmachung und Durchführung ihrer Beschaffungsvorhaben zur Verfügung. Im „Kaufhaus des Bundes“ (KdB) können behördliche Bedarfsträger Waren und Dienstleistungen aus Rahmenvereinbarungen des Bundes über durchgängig digitalisierte Prozessketten unkompliziert und rechtskonform bestellen. Die Digitalisierung weiterer Elemente des Beschaffungsprozesses sind Bestandteil der Maßnahme „E-Beschaffung“ im Rahmen der IT-Dienstekonsolidierung des Bundes. Die Maßnahme soll gem. IT-Rahmenkonzept des Bundes sukzessive bis 2025 umgesetzt werden. Drucksache 19/15812 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wurde bereits die Wettbewerbsregisterverordnung erlassen? 3. Wurde das Wettbewerbsregister bereits in Betrieb genommen? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat mit dem Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) ein wichtiges Zeichen gesetzt, dass sie die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität ernst nimmt. Das Wettbewerbsregister soll ein modernes elektronisches Register werden, das die öffentlichen Auftraggeber einfach und ohne Zeitverlust abfragen können, um zuverlässig die (von den Strafverfolgungsbehörden und den zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden gemeldeten) Informationen über das Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen zu erhalten. Der Aufbau des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt (Registerbehörde ), bei dem das Register geführt werden wird, läuft derzeit noch. Das Wettbewerbsregister soll möglichst bis Ende 2020 seinen Betrieb aufnehmen . Vorbereitungsarbeiten von besonderer Komplexität betreffen insbesondere Konzipierung und Erstellung der erforderlichen IT-Infrastruktur. Zur Konkretisierung des WRegG wird parallel eine Rechtsverordnung erarbeitet. Ein paralleles Vorgehen im Hinblick auf den technischen Aufbau einerseits und die Erarbeitung der Rechtverordnung andererseits hat sich als besonders praktikabel erwiesen . Auf diese Weise kann den spezifischen Gegebenheiten und Erfordernissen , die sich aus dem technischen Aufbau ergeben, in der Rechtsverordnung bestmöglich Rechnung getragen werden. Die Inbetriebnahme des Wettbewerbsregisters ist an das Inkrafttreten der Rechtsverordnung geknüpft (§ 12 WRegG). Darin sollen unter anderem Einzelheiten der elektronischen Kommunikation mit der Registerbehörde (Datenerfassung, -speicherung, datenschutzrechtliche Vorgaben) geregelt werden. 4. Wurde die neue Vergabestatistik bereits umgesetzt? Im Rahmen der Vergaberechtsreform von 2016 wurde mit der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) erstmals die Grundlage für den Aufbau einer allgemeinen bundesweiten elektronischen Vergabestatistik geschaffen. Seit dem Erlass der Verordnung befindet sich die Statistik im Aufbau beim Statistischen Bundesamt. Während der Aufbauarbeiten zeigte sich, dass aufgrund verschiedener technischer und rechtlicher Anforderungen weitere Konkretisierungen an den rechtlichen Vorgaben der Vergabestatistik erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett Ende Oktober 2019 den Entwurf eines „Gesetzes zur beschleunigten Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ verabschiedet, der die notwendigen Konkretisierungen und Anpassungen an der VergStatVO enthält. Der Gesetzentwurf befindet sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und der umfangreichen und komplexen Vorbereitungsarbeiten – insb. mit Blick auf den Aufbau der IT-Infrastruktur – wird die Datenerfassung voraussichtlich im Jahr 2020 beginnen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15812 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333