Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/15401 – Nachfragen zu Abschiebungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fraktion DIE LINKE. erfragt regelmäßig Zahlen zu Abschiebungen aus Deutschland (vgl. für die Jahre 2014 bis 2019 die Bundestagsdrucksachen 19/12240, 19/8021, 19/800, 18/11112, 18/7588 und 18/4025). Thematisiert werden auch der Anteil von Sammelabschiebungen sowie die Kosten, die dem Bund durch sog. Sicherheitsbegleitungen bei Abschiebungen entstehen. Eine Auswertung der Antworten der Bundesregierung der letzten Jahre ergibt, dass sich die Zahl der Sammelabschiebungen per Charterflug von 2014 zu 2015 von 1 437 auf 10 176 mehr als versiebenfacht hat. Die Zahl aller Abschiebungen hat sich im selben Zeitraum von knapp 11 000 auf knapp 21 000 lediglich verdoppelt (Bundestagsdrucksachen 18/4025 und 18/7588). Im Jahr 2016 stieg die Zahl der Sammelabschiebungen noch weiter auf 13 464 an, bei einem leichten Anstieg der Zahl aller Abschiebungen auf gut 25 000 (Bundestagsdrucksache 18/11112). Seitdem nimmt die Zahl der Sammelabschiebungen wieder ab, von 8 961 im Jahr 2017 über 7447 im Jahr 2019 auf 3 162 im ersten Halbjahr 2019 (Bundestagsdrucksachen 19/800, 19/8021, 19/12240). Die Zahl aller Abschiebungen geht ebenfalls leicht zurück, 2018 gab es 23 600 Abschiebungen (Bundestagsdrucksache 19/12240). Die Zahl der Dublin-Sammelüberstellungen in andere EU-Staaten hat sich von 2017 zu 2018 von sieben auf 23 mehr als verdreifacht. Mit sieben Dublin- Sammelüberstellungen im ersten Halbjahr 2019 war zuletzt wieder ein leichter Rückgang zu verzeichnen (Bundestagsdrucksachen 19/4960, 19/8021 und 1912240). Es gibt Sammelabschiebungen, die in nationaler Zuständigkeit durchgeführt werden und Sammelabschiebungen der EU. „Sammelabschiebung der EU“ bedeutet, dass die Maßnahme durch Frontex finanziert wurde, es handelt sich aber nicht zwingend um gemeinsame Abschiebungen mit anderen EU-Staaten. Letztere werden als „gemeinsame Abschiebemaßnahmen von Frontex“ bezeichnet (Bundestagsdrucksache 19/8021, Antwort zu Frage 12). Das Verhältnis von Sammelabschiebungen in nationaler Zuständigkeit und Sammelabschiebungen der EU hat sich von 2017 zu 2018 umgekehrt. Während in den Jahren 2014 bis 2017 jeweils die Mehrheit der Sammelabschiebungen in nationaler Zuständigkeit durchgeführt wurde (Bundestagsdrucksachen 18/4025, 18/7588, 18/11112 und 19/800), überwog 2018 und im ersten Halbjahr 2019 Deutscher Bundestag Drucksache 19/15816 19. Wahlperiode 11.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 9. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. die Zahl der Sammelabschiebungen der EU (Bundestagsdrucksachen 19/8021 und 19/12240). Auch bei den Kosten, die dem Bund für die Sicherheitsbegleitung von Abschiebungen entstehen, hat es in den letzten Jahren Veränderungen gegeben. Diese Kosten sind von 2017 zu 2018 von 5,4 Mio. Euro auf 8,2 Mio. Euro merklich angestiegen. Die Zahl aller Abschiebungen war in beiden Jahren aber fast gleich, und die Zahl der begleiteten Abschiebungen ist sogar von 9 704 auf 7 987 leicht zurückgegangen (Bundestagsdrucksachen 19/800 und 19/8021). Ziel der Anfrage ist es, mehr über die Gründe für die hier skizzierten Entwicklungen zu erfahren, da diese aus den Antworten der Bundesregierung auf frühere Anfragen der Fraktion DIE LINKE. nicht ersichtlich sind. 1. Wie viele Sammelabschiebungen gab es 2014 (bitte nach den 15 wichtigsten Zielstaaten aufschlüsseln und auch zwischen Abschiebungen in nationaler Zuständigkeit, Sammelabschiebungen der EU – national und Sammelabschiebungen der EU – gemeinsame Maßnahme mit anderen EU- Staaten differenzieren)? 2. Wie viele Sammelabschiebungen gab es 2015 (bitte nach den 15 wichtigsten Zielstaaten aufschlüsseln und auch zwischen Abschiebungen in nationaler Zuständigkeit, Sammelabschiebungen der EU – national und Sammelabschiebungen der EU – gemeinsame Maßnahme mit anderen EU- Staaten differenzieren)? 3. Wie viele Sammelabschiebungen gab es 2016 (bitte nach den 15 wichtigsten Zielstaaten aufschlüsseln und auch zwischen Abschiebungen in nationaler Zuständigkeit, Sammelabschiebungen der EU – national und Sammelabschiebungen der EU – gemeinsame Maßnahme mit anderen EU- Staaten differenzieren)? 4. Wie viele Sammelabschiebungen gab es 2017 (bitte nach den 15 wichtigsten Zielstaaten aufschlüsseln und auch zwischen Abschiebungen in nationaler Zuständigkeit, Sammelabschiebungen der EU – national und Sammelabschiebungen der EU – gemeinsame Maßnahme mit anderen EU- Staaten differenzieren)? 5. Wie viele Sammelabschiebungen gab es 2018 (bitte nach den 15 wichtigsten Zielstaaten aufschlüsseln und auch zwischen Abschiebungen in nationaler Zuständigkeit, Sammelabschiebungen der EU – national und Sammelabschiebungen der EU – gemeinsame Maßnahme mit anderen EU- Staaten differenzieren)? 6. Wie viele Sammelabschiebungen gab es im bisherigen Jahr 2019 (bitte nach den 15 wichtigsten Zielstaaten aufschlüsseln und auch zwischen Abschiebungen in nationaler Zuständigkeit, Sammelabschiebungen der EU – national und Sammelabschiebungen der EU – gemeinsame Maßnahme mit anderen EU-Staaten differenzieren)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 6 gemeinsam beantwortet . Zur Beantwortung wird auf die nachstehenden Tabellen hingewiesen. Aufgrund einer Umstellung bei der statistischen Erfassung sind in den Tabellen für die Jahre 2014 und 2015 auch Sammelrückführungen unter fünf Personen erfasst, während ab dem Jahr 2016 nur Sammelrückführungen mit fünf und mehr Rückzuführenden erfasst sind. Drucksache 19/15816 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2014 fanden Sammelrückführungen nur in neun Zielstaaten statt. 2014 Zielstaat Rückgeführte Personen bei Sammelrückführungen Serbien 859 Mazedonien 252 Bosnien-Herzegowina 156 Kosovo 68 Albanien 45 Türkei 35 Georgien 11 Nigeria 8 Italien 3 2015 Zielstaat Rückgeführte Personen bei Sammelrückführungen Kosovo 4.087 Albanien 2.648 Serbien 2.411 Mazedonien 743 Bosnien-Herzegowina 177 Georgien 60 Nigeria 18 Ungarn 9 Italien 7 Armenien 6 Portugal 6 Bulgarien 1 Kamerun 1 Pakistan 1 Tansania 1 2016 Zielstaat Rückgeführte Personen bei Sammelrückführungen Albanien 4553 Kosovo 3632 Serbien 2753 Mazedonien 1230 Bosnien-Herzegowina 520 Moldau 199 Georgien 181 Tunesien 84 Montenegro 71 Serbien 45 Albanien 41 Afghanistan 34 Pakistan 27 Armenien 23 Spanien 21 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15816 2017 Zielstaat Rückgeführte Personen bei Sammelrückführungen Albanien 2.512 Serbien 1.737 Kosovo 1.631 Mazedonien 934 Moldau 398 Georgien 378 Moldawien 296 Tunesien 189 Bosnien-Herzegowina 149 Afghanistan 121 Armenien 102 Pakistan 91 Montenegro 86 Nigeria 65 Italien 44 2018 Zielstaat Rückgeführte Personen bei Sammelrückführungen Albanien 1523 Serbien 999 Georgien 803 Mazedonien 687 Kosovo 679 Italien 317 Moldau 309 Afghanistan 284 Pakistan 233 Tunesien 233 Armenien 219 Russische Föderation 185 Nigeria 111 Bosnien-Herzegowina 109 Ghana 104 Drucksache 19/15816 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Januar bis Oktober 2019 Zielstaat Rückgeführte Personen bei Sammelrückführungen Albanien 699 Georgien 549 Serbien 501 Kosovo 313 Pakistan 296 Nordmazedonien 294 Moldau 293 Afghanistan 280 Nigeria 274 Armenien 265 Russische Föderation 227 Tunesien 202 Frankreich 110 Bangladesch 88 Ukraine 83 Die Verteilung der Abschiebungen in nationaler Zuständigkeit, Sammelrückführungen der EU – national und Sammelrückführungen der EU – gemeinsame Maßnahme mit anderen EU-Staaten stellt sich für die Jahre 2014 bis 2019 wie folgt dar, wobei eine statistische Erfassung der Sammelrückführung der EU – national erst ab dem Jahr 2017 erfolgte. Maßnahmen 2014 2015 2016 2017 2018 Jan. – Okt. 2019 Sammelrückführungen der EU – gemeinsame Maßnahmen 513 1.327 3.399 1.543 1.487 1.240 Sammelrückführungen der EU – national -/- -/- -/- 7.265 5.321 3.442 Sammelrückführungen in nationaler Zuständigkeit 924 8.849 10.065 153 639 319 Gesamt 1.437 10.176 13.464 8.961 7.447 5.001 Die Angaben zu den Jahren von 2014 bis 2019 beziehen sich auf Personen. 7. Was sind nach Kenntnis und Ansicht der Bundesregierung die Gründe dafür , dass sich die Zahl der Sammelabschiebungen von 2014 zu 2015 von ˽1 437 auf 10 176 mehr als versiebenfacht hat? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist diese Entwicklung darauf zurückzuführen , dass die Anzahl der Ersuchen der Länder an die Bundespolizei, zur Rückführung von ausreisepflichtigen Personen, sich vom Jahr 2014 auf das Jahr 2015 stark erhöht hat. Daher sind auch Sammelrückführungen stark angestiegen . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15816 8. Was sind nach Kenntnis und Ansicht der Bundesregierung die Gründe dafür , dass in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 jeweils die Mehrheit der Sammelabschiebungen in nationaler Zuständigkeit durchgeführt wurde , 2018 und im ersten Halbjahr 2019 aber die Mehrheit der Sammelabschiebungen im Wege von Maßnahmen der EU durchgeführt wurde? Seit Oktober 2016 besteht für die Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit, nationale Sammelrückführungen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Im nachfolgenden Frontex bezeichnet) finanzieren zu lassen. Die betreffenden Maßnahmen hat die Bundespolizei im Jahr 2017 noch als nationale Maßnahmen und erst seit 2018 als Maßnahmen der EU erfasst. a) Unter welchen Umständen werden Sammelabschiebungen nach Kenntnis der Bundesregierung im Wege von Maßnahmen der EU durchgeführt, d. h. von Frontex finanziert? Inwieweit gibt es hierzu interne Richtlinien oder Regelungen, was beinhalten diese ggf., und welche diesbezüglichen Änderungen gab es seit 2014? Frontex finanziert derzeit sowohl nationale als auch gemeinsame Sammelrückführungsmaßnahmen . Im angefragten Jahr 2014 bestand nur die Möglichkeit der Finanzierung gemeinsamer Maßnahmen mehrerer Mitgliedstaaten (mindestens zwei). Die Entscheidung über die Finanzierung trifft ausschließlich Frontex nach den Kriterien für die Agentur geltenden Finanzregelungen. b) Auf welche Weise wird die Finanzierung von Sammelabschiebungen durch Frontex beantragt bzw. in die Wege geleitet, wer ist dafür zuständig , die entsprechenden Anträge zu stellen, und wer entscheidet über deren Bewilligung bzw. Ablehnung? Die Bundespolizei teilt beabsichtigte Sammelrückführungen gegenüber Frontex mit. Hierbei werden alle relevanten Details zum beabsichtigten Flug (Routing, voraussichtliche Charter-Kosten, Anzahl der Rückzuführenden) mitgeteilt. Die Entscheidung hierüber trifft Frontex nach denn für die Agentur geltenden Finanzregelungen . c) Wie setzen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten zusammen , die Frontex bei Sammelabschiebungen der EU übernimmt (bitte genau aufschlüsseln)? Von Frontex werden die Kosten für das Fluggerät, die Reisekosten für die Begleitbeamten , die Kosten für Dolmetscher und das medizinische Begleitpersonal übernommen. d) Finanziert Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung bevorzugt Sammelabschiebungen in bestimmte Herkunftsländer, welche sind dies ggf., und was sind ggf. die Gründe für die Priorisierung? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu einer Priorisierung durch Frontex vor. Drucksache 19/15816 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie viele Abschiebungen erfolgten 2014 begleitet durch Beamte der Bundespolizei oder der Polizeien der Länder (bitte nach den 15 wichtigsten Zielstaaten aufschlüsseln)? 10. Wie viele Abschiebungen erfolgten 2015 begleitet durch Beamte der Bundespolizei oder der Polizeien der Länder (bitte nach den 15 wichtigsten Zielstaaten aufschlüsseln)? 11. Wie viele Abschiebungen erfolgten 2016 begleitet durch Beamte der Bundespolizei oder der Polizeien der Länder (bitte nach den 15 wichtigsten Zielstaaten aufschlüsseln)? 12. Wie viele Abschiebungen erfolgten 2017 begleitet durch Beamte der Bundespolizei oder der Polizeien der Länder (bitte nach den 15 wichtigsten Zielstaaten aufschlüsseln)? 13. Wie viele Abschiebungen erfolgten 2018 begleitet durch Beamte der Bundespolizei oder der Polizeien der Länder (bitte nach den 15 wichtigsten Zielstaaten aufschlüsseln)? 14. Wie viele Abschiebungen erfolgten im bisherigen Jahr 2019 begleitet durch Beamte der Bundespolizei oder der Polizeien der Länder (bitte nach den 15 wichtigsten Zielstaaten aufschlüsseln)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9 bis 14 gemeinsam beantwortet . Die erfragten Angaben sind den nachstehenden Tabellen zu entnehmen: 2014 Zielstaaten Abgeschobene Personen Gesamt 1.568 Serbien 535 Türkei 143 Bosnien-Herzegowina 137 Mazedonien 124 Italien 101 Albanien 61 Kosovo 60 Marokko 31 Litauen 26 Schweiz 23 Polen 22 Ungarn 20 Tunesien 19 Georgien 18 Frankreich 16 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15816 2015 Zielstaaten Abgeschobene Personen Gesamt 10.787 Kosovo 4.096 Albanien 2.611 Serbien 2.365 Mazedonien 747 Bosnien-Herzegowina 189 Italien 153 Türkei 97 Georgien 52 Marokko 37 Litauen 30 Ungarn 27 Spanien 26 Nigeria 21 Bulgarien 18 Kroatien 18 2016 Zielstaaten Abgeschobene Personen Gesamt 12.912 Albanien 4.042 Kosovo 3.215 Serbien 2.574 Mazedonien 1.122 Bosnien-Herzegowina 537 Moldau 203 Italien 160 Türkei 106 Tunesien 98 Montenegro 74 Georgien 66 Marokko 64 Afghanistan 58 Spanien 58 Armenien 39 Drucksache 19/15816 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2017 Zielstaaten Abgeschobene Personen Gesamt 9.704 Albanien 2.493 Kosovo 1.632 Serbien 1.465 Mazedonien 938 Moldau 696 Marokko 344 Italien 308 Tunesien 201 Bosnien-Herzegowina 161 Georgien 144 Afghanistan 121 Armenien 112 Türkei 92 Pakistan 91 Bulgarien 84 2018 Zielstaaten Abgeschobene Personen Gesamt 7.987 Albanien 1.521 Serbien 765 Mazedonien 687 Kosovo 682 Italien 643 Marokko 439 Moldau 313 Afghanistan 283 Tunesien 267 Pakistan 235 Armenien 223 Russische Föderation 216 Türkei 130 Spanien 129 Nigeria 123 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15816 Januar bis Oktober 2019 Zielstaaten Abgeschobene Personen Gesamt 6.052 Albanien 699 Italien 519 Marokko 458 Serbien 330 Kosovo 313 Pakistan 296 Nordmazedonien 295 Moldau 295 Nigeria 281 Afghanistan 281 Armenien 271 Russland 249 Tunesien 230 Türkei 149 Frankreich 135 15. Wie viele der 1 568 im Jahr 2014 in Begleitung der Bundespolizei oder der Polizeien der Länder erfolgten Abschiebungen (Bundestagsdrucksache 18/4025) wurden mittels Linienflügen, und wie viele mittels Charterflügen vollzogen? Eine statistische Unterscheidung nach Linien- bzw. Charterflügen erfolgte erst seit dem Jahr 2015, so dass der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vorliegen. 16. Wie viele der 10 787 im Jahr 2015 in Begleitung der Bundespolizei oder der Polizeien der Länder erfolgten Abschiebungen (Bundestagsdrucksache 18/7588) wurden mittels Linienflügen, und wie viele mittels Charterflügen vollzogen? 17. Wie viele der 12 912 im Jahr 2016 in Begleitung der Bundespolizei oder der Polizeien der Länder erfolgten Abschiebungen (Bundestagsdrucksache 18/11112) wurden mittels Linienflügen, und wie viele mittels Charterflügen vollzogen? 18. Wie viele der 9 704 im Jahr 2017 in Begleitung der Bundespolizei oder der Polizeien der Länder erfolgten Abschiebungen (Bundestagsdrucksache 19/800) wurden mittels Linienflügen, und wie viele mittels Charterflügen vollzogen? 19. Wie viele der 7 987 im Jahr 2018 in Begleitung der Bundespolizei oder der Polizeien der Länder erfolgten Abschiebungen (Bundestagsdrucksache 19/8021) wurden mittels Linienflügen, und wie viele mittels Charterflügen vollzogen? 20. Wie viele der 3 681 im ersten Halbjahr 2019 in Begleitung der Bundespolizei oder der Polizeien der Länder erfolgten Abschiebungen (Bundestagsdrucksache 19/12240) wurden mittels Linienflügen, und wie viele mittels Charterflügen vollzogen? Die Fragen 16 bis 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Drucksache 19/15816 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die erfragten Angaben sind den nachstehenden Tabellen zu entnehmen: 2015 Gesamt 10.787 Charter 10.052 Linie 735 2016 Gesamt 12.912 Charter 12.033 Linie 879 2017 Gesamt 9.704 Charter 8.397 Linie 1.307 2018 Gesamt 7.987 Charter 6.429 Linie 1.558 1. Halbjahr 2019 Gesamt 3.681 Charter 2.734 Linie 947 21. Wie genau setzen sich die Kosten, die dem Bund durch Abschiebungen entstehen, zusammen? Gibt es außer den Kosten für die Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen noch weitere Kosten, die dem Bund im Rahmen von Abschiebungen entstehen, und welche sind dies ggf.? Bei einer Sicherheitsbegleitung durch die Bundespolizei entstehen dem Bund in der Regel Beförderungs-, Reise- und Personalkosten. Bei der Sicherheitsbegleitung durch Personal der Luftfahrtunternehmen oder Sicherheitskräfte anderer Staaten entstehen vertraglich vereinbarte Flugkosten und Tagegelder. 22. Was sind nach Kenntnis und Ansicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die Kosten, die dem Bund durch die Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden sind, von 2017 zu 2018 von 5,4 Mio. Euro auf 8,2 Mio. Euro merklich angestiegen sind, obwohl die Zahl der Abschiebungen in beiden Jahren fast gleich war und die Zahl der begleiteten Abschiebungen 2018 mit 7 987 sogar geringer war als 2017 mit 9 704? Nach Kenntnis der Bundesregierung musste die Bundespolizei die Anzahl der Begleitkräfte erhöhen, um die Sicherheit an Bord der Luftfahrzeuge zu gewährleisten . Zudem sind die Rückführungsziele von nahe gelegenen europäischen zu weiter entfernten Zielen auf dem asiatischen und afrikanischen Kontingent notwendig geworden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/15816 23. Lässt sich von der Zahl der begleiteten Abschiebungen auf die Zahl der hierzu eingesetzten Beamten schließen oder sagt die Zahl der in Begleitung erfolgten Abschiebungen lediglich aus, wie viele abgeschobene Personen während der Abschiebung nicht allein waren, wobei offen bleibt, durch wie viele Beamte die einzelnen Personen begleitet wurden? Von der Zahl der begleiteten Rückführungen lässt sich nicht auf die Zahl der eingesetzten Beamten schließen. Die Bundespolizei erfasst nur begleitete und unbegleitete Rückführungen. a) Wie viele Beamte der Bundespolizei und der Polizeien der Länder wurden in den Jahren 2014 bis 2019 insgesamt zur Begleitung von Abschiebungen eingesetzt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und soweit möglich zwischen Bundespolizei und Polizeien der Länder differenzieren )? Angaben zu den eingesetzten Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei sowie den der Länder, soweit die Bundesregierung hierzu Kenntnis hat, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Eingesetzte Beamte von Bund und Länder Gesamt Bund Land 2014 2.354 2.284 70 2015 5.841 5.770 71 2016 8.363 8.313 50 2017 8.100 8.049 51 2018 10.963 10.637 326 Januar bis Oktober 2019 11.480 10.637 843 b) Gibt es Zielländer, bei denen die Abschiebeflüge regelmäßig durch überdurchschnittlich viele Beamte begleitet werden, und welche sind dies ggf.? Welche diesbezüglichen Veränderungen gab es ggf. zwischen 2014 und 2019? Die Anzahl der eingesetzten Beamten bei einer Rückführungsmaßnahme ist nicht vom Zielland abhängig. Eine statistische Erhebung nach Anzahl der Begleitbeamten zu einem Zielland erfolgt nicht. c) Nach welchen Kriterien wird entschieden, durch wie viele Beamte ein Abschiebeflug begleitet wird, und wer trifft diese Entscheidung? Die Bundespolizei erstellt im Vorfeld eine Gefährdungsprognose für jeden Flug und den vorgesehenen Rückzuführenden. Basis dieser Prognose sind die vorhanden Erkenntnisse über die rückzuführenden Personen, die sich unter anderem aus den Erkenntnissen der veranlassenden Behörden speisen. Zudem werden weitere Faktoren in der Gefahrenprognose berücksichtigt, wie die Anzahl der Rückzuführenden oder zurückliegende Wiederstandhandlungen. Drucksache 19/15816 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Zu welchem Anteil entfallen die 5,4 Mio. Euro, die dem Bund im Jahr 2017 durch die Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden sind (Bundestagsdrucksache 19/800), auf Sammelabschiebungen, Abschiebungen mittels Linienflügen und Abschiebungen auf dem Land- und Seeweg? Die Kosten für die Rückführungen beruhen auf unterschiedlichen Faktoren, die nicht unmittelbar im Einzelnen beziffert sind. Die wesentlichen Bestandteile sind Flugkosten und die Kosten für die Begleitkräfte der Bundespolizei. Eine Unterscheidung im Sinne der Fragestellung erfolgt bei der Erfassung der Kosten nicht. 25. Zu welchem Anteil entfallen die 8,2 Mio. Euro, die dem Bund im Jahr 2018 durch die Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden sind (Bundestagsdrucksache 19/8021, Antwort zu Frage 20), auf Sammelabschiebungen , Abschiebungen mittels Linienflügen und Abschiebungen auf dem Land- und Seeweg? Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. 26. Zu welchem Anteil entfallen die 2,5 Mio. Euro, die dem Bund im ersten Halbjahr 2019 durch die Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden sind (Bundestagsdrucksache 19/12240), auf Sammelabschiebungen , Abschiebungen mittels Linienflügen und Abschiebungen auf dem Land- und Seeweg? Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. 27. Wie viele Sammelabschiebungen nach Afghanistan gab es im bisherigen Jahr 2019 (bitte einzeln mit Datum auflisten)? a) Wie viele Personen wurden jeweils abgeschoben, und von wie vielen Beamten der Bundespolizei und der Polizeien der Länder wurden die Flüge jeweils begleitet (bitte den einzelnen Abschiebeflügen zuordnen )? Die Fragen 27 und 27a werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die erfragten Angaben sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Sammelrückführungen 2019 nach Afghanistan Datum Rückgeführte Personen Anzahl PVB BPOL Anzahl PVB der Länder Kosten Fluggerät 07.01.2019 35 80 31 387.605 € 18.02.2019 37 94 --- 387.605 € 19.03.2019 21 76 --- 387.605 € 24.04.2019 32 69 --- 387.605 € 21.05.2019 24 58 --- 387.605 € 17.06.2019 11 47 --- 387.605 € 30.07.2019 45 74 --- 387.605 € 27.08.2019 31 74 --- 357.330 € 08.10.2019 44 60 50 395.050 € 06.11.2019 36 87 --- 395.050 € Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/15816 b) Gab es im bisherigen Jahr 2019 Abschiebungen nach Afghanistan, die von Frontex finanziert wurden (falls ja, bitte einzeln mit Datum auflisten und genau angeben, welche Kosten Frontex im Einzelnen getragen hat)? Die vorgenannten Kosten für das Fluggerät werden von Frontex getragen und von der Bundespolizei statistisch erfasst. Durch Frontex werden weitere Kosten getragen, die allerdings nicht statistisch erfasst werden (z. B. die Reisekosten der eingesetzten Beamten). c) Welche Kosten sind dem Bund durch Abschiebungen nach Afghanistan im bisherigen Jahr 2019 entstanden (bitte den einzelnen Abschiebeflügen zuordnen)? Außerhalb der Kosten für das Fluggerät werden die weiteren von Frontex getragene Kosten nicht statistisch erfasst. Daher ist eine Zuordnung im Sinne der Fragestellung bei den Kosten des Bundes nicht möglich. Drucksache 19/15816 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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