Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15435 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Digitalisierung der Justiz voranbringen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014 – 2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/ Digitale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 (www.eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:02 45:FIN:DE:PDF) und nach Auffassung der Fragesteller mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft , der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland . In Fachmedien wurde an der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/ digitale-agenda-ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundes reg ie rung-b re i tband-wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlichrechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/he ute/braun-kuendigt-neue-digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde ( w w w . sueddeutsche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.18 02641). Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – Deutscher Bundestag Drucksache 19/15818 19. Wahlperiode 11.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 10. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechenbei -Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzl erin-und-das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/837597 4.html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/975 226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategiedigitalisierung -data.pdf?download=1)folgende%20Umsetzungsschritte%20an gekündigt%20(ebd.,%20S.%20128). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme „Digitalisierung der Justiz voranbringen“ wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ (www.b undesregierung.de/resource/blob/975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58a fb85021a7/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf?download=1)%2 0folgendeUmsetzungsschritteangekündigt(ebd.,S.128) folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd., S. 167): • Anpassung der bestehenden, unterschiedlichen Systeme und Daten von Polizei und Justiz in einer Weise, dass ein entsprechender Informationsaustausch bereits in naher Zukunft störungsfrei funktionieren kann. • Bei der Weiterentwicklung der bestehenden Systeme und Daten von Polizei und Justiz Berücksichtigung des Erfordernisses, dass diese nach Fertigstellung – trotz ihrer anforderungsbedingten Unterschiede – entsprechend miteinander kommunizieren können. • Beauftragung der Konzeption der Schnittstelle durch den Bund in Abstimmung mit den Ländern; Kostenübernahme durch den Bund. 1. Erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eine Anpassung der bestehenden unterschiedlichen Systeme und Daten von Polizei und Justiz in einer Weise, dass ein entsprechender Informationsaustausch störungsfrei funktionieren kann? 2. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der bestehenden unterschiedlichen Systeme und Daten von Polizei und Justiz dafür Sorge getragen, dass diese weiterhin entsprechend miteinander kommunizieren können? 3. Erfolgte bereits die Beauftragung der Konzeption der Schnittstelle durch den Bund in Abstimmung mit den Ländern? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Anpassung der Systeme von Justiz und Polizei, um einen anforderungsgerechten und störungsfreien Informationsaustausch zu ermöglichen, wird gegenwärtig vorbereitet. Mit einem Proof of Concept wurde bereits ein erster Schritt unternommen. Justiz und Innenseite haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, welche die Konzeption und Realisierung einer medienbruchfreien Kommunikation zwischen Polizei und Justiz auf der Grundlage der Erkenntnisse aus dem Proof of Concept weiter vorantreibt. Auf Justiz- wie auf Innenseite arbeiten Bund und Länder bei diesem Vorhaben eng zusammen. Drucksache 19/15818 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Erfolgte bereits eine Kostenübernahme durch den Bund? Für die Konzeption einer Schnittstelle zur Realisierung einer medienbruchfreien Kommunikation zwischen Polizei und Justiz sind im Bundeshaushalt Mittel bereitgestellt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15818 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333