Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Frank Pasemann, Martin Reichardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15460 – Verbesserung der Ausstattung von Jugendämtern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der bundesweit angelegten Studie „Zur Situation des ASD im Jugendamt: Soziale Arbeit in strukturellen Zwängen“ (ASD = Allgemeiner Sozialer Dienst) vom 8. November 2018 wird festgestellt, dass nur 6,5 Prozent der Jugendämter bedarfsgerechte Maßnahmen anbieten können. 29 Prozent der Jugendämter geben an, dass geeignete Träger fehlen und 54 Prozent haben kein Geld für die erforderlichen Maßnahmen (vgl. www.docplayer.org/11064 7205-Zur-situation-des-asd-im-jugendamt-soziale-arbeit-in-strukturellen-zwae ngen.html, S. 8). 1. Sind der Bundesregierung die in der in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Studie geschilderten Probleme bekannt, und wenn ja, seit wann? 2. Sind gegensteuernde Maßnahmen seitens der Bundesregierung geplant, und wenn ja, welche, und ab wann sollen diese greifen? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei den in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage dargestellten Ergebnissen, handelt es sich um unzureichend erläuterte und eingeordnete Teilausschnitte einer 2018 erschienenen Studie der Hochschule Koblenz: „Beckmann, K./ Ehlting, T./Klaes, S., Berufliche Realität im Jugendamt. Der ASD in strukturellen Zwängen, Freiburg im Breisgau 2018 (Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit Bd. 01).“ Diese Untersuchung hat bei Erscheinen Aufsehen erregt und ist bis heute in der Diskussion um die Personalausstattung der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) präsent. Auch die Bundesregierung war bereits mehrfach mit dieser Untersuchung befasst (z. B. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3011). Deutscher Bundestag Drucksache 19/15837 19. Wahlperiode 11.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die seitens der Fragesteller angeführten Ergebnisse werden nicht korrekt dargestellt . So hat die Studie keinesfalls festgestellt, dass nur 6,5 Prozent der Jugendämter bedarfsgerechte Maßnahmen anbieten können. Ein Ergebnis der Studie war vielmehr, dass 6,5 Prozent aller befragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgender Aussage uneingeschränkt zugestimmt haben: „Mir ist es möglich, immer bedarfsgerechte Maßnahmen anzubieten“ 62 Prozent der Befragten stimmten der Aussage eingeschränkt zu. Die Bundesregierung verweist im Übrigen auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3011. Zum aktuellen Stand des Dialogprozesses „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ teilt die Bundesregierung mit, dass dieser mit einer Abschlusskonferenz am 10. Dezember 2019 beendet wird. Auf Grundlage der im Prozess gewonnenen Erkenntnisse wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Gesetzesinitiative zur Modernisierung des SGB VIII einleiten. Drucksache 19/15837 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333