Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Frank Pasemann, Marianna Harder-Kühnel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15459 – Zuschüsse und Leistungen für laufende Träger und für Aufgaben der Familienpolitik V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Entwurf des Bundeshaushaltes 2020 (Bundestagsdrucksache 19/11800) sind im Titel 17 auf Seite 37 die unter 684 21-290 benannten „Zuschüsse für Träger und für Aufgaben der Familienpolitik“ enthalten. Die Zuwendungssumme sinkt von 2018 mit 51.359.000 Euro auf 16.511.000 Euro im Haushaltsentwurf 2020. Begünstigte sind laut des Entwurfs bundesweit nur zwei Vereine: „Deutsche AG für Jugend- und Eheberatung“ und „Verband alleinerziehender Mütter und Väter“ (VAMV). Viele, nach Ansicht der Fragesteller maßgebliche Vereine, wie die „Interessensgemeinschaft Jungen, Männer und Väter“ Väterbewegung Köln, „Interessenverband Unterhalt und Familienrecht“ (ISUV), „Trennungsväter e. V.“ erhalten jedoch keine Unterstützung. Verbände wie der „Deutsche Familienverband e. V., „Elternrechte e. V.“, „Forum Soziale Inklusion e. V.“ etc. sind ebenfalls nicht auf der Zuwendungsliste. 1. Wer sind ganz konkret die im vorgenannten Haushaltstitel aufgeführten Träger? Wie verteilen sich die Gelder auf die Träger (bitte aufschlüsseln)? Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V. Berlin (VAMV) erhält im Haushalt 2020 Bundesmittel im Wege der institutionellen Förderung in Höhe von 377 T Euro. Die Deutsche AG für Jugend- und Eheberatung e. V. erhält im Haushalt 2020 Bundesmittel im Wege der institutionellen Förderung in Höhe von 342 T Euro. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15838 19. Wahlperiode 11.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Was qualifiziert nach Kenntnis der Bundesregierung die Vereine „Deutsche AG für Jugend- und Eheberatung“ und „Verband alleinerziehender Mütter und Väter“ vor anderen Vereinen, wenn nur diese im Entwurf des Bundeshaushaltes 2020 als Begünstigte für die in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Zuschüsse aufgeführt werden? Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V. Berlin und die Deutsche AG für Jugend- und Eheberatung e. V. sind institutionell geförderte Träger des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend . Sie werden allein aus diesem Grund im Bundeshaushalt namentlich aufgeführt . Drucksache 19/15838 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333