Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Frank Pasemann, Martin Reichardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15458 – Mittelverwendung der Amadeu Antonio Stiftung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Amadeu Antonio Stiftung wird seit Jahren seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Fördermitteln unterstützt (vgl. Schriftliche Frage 151 an die Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 19/7585). Sie ist als gemeinnützig eingestuft und berechtigt, neben Spenden auch Bußgelder von Verurteilten in Empfang zu nehmen (www.amadeu-antonio-stiftung.de/wp-content/uploads/2018/11/satzung_amad eu_antonio_stiftung.pdf). 1. Wie viele Fördermittel erhielt die Stiftung im Jahr 2019, und wie viele Mittel sind im Jahr 2020 vorgesehen? 2. Aus welchen Positionen des Bundeshaushaltes werden die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zur Höhe der in 2019 von der Amadeu-Antonio-Stiftung erhaltenen Fördermittel aus den Haushaltstiteln 0635 68 402 und 1702 68 404 können zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden, da das Haushaltsjahr noch nicht abgeschlossen ist. Für das Jahr 2020 können zu diesen Haushaltstiteln ebenfalls noch keine Angaben gemacht werden, da noch kein abschließender Zuwendungsbescheid erlassen worden ist. Im Übrigen wird auf die Anlage verwiesen. 3. Wie erfolgt die Evaluation der Mittelverwendung? Bei allen Projekten findet eine Erfolgskontrolle statt. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/14537 verwiesen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15839 19. Wahlperiode 11.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 4. Wofür wurden die Zuwendungen des Bundes seitens der Stiftung eingesetzt (bitte nach Projekten und zugehörigen Mittel seit 2015 aufschlüsseln )? Für die Jahre 2015 bis 2018 wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/14537 verwiesen. Für das Jahr 2019 wird auf die Antwort zu Fragen 1 und 2 verwiesen. 5. Liegen der Bundesregierung ein vollständiger Rechenschaftsbericht der Stiftung sowie eine Vorhabenliste für 2020 vor? Der Bundesregierung liegt kein aktueller Rechenschaftsbericht der Amadeu Antonio Stiftung vor. Für 2020 liegen Anträge der Stiftung vor, die sich derzeit in der Prüfung befinden. 6. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Bußgelder der Amadeu Antonio Stiftung im Zeitraum von 2015 bis 2018 zugeflossen sind (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 19/15839 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15839 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333