Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15420 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Digitales Familienministerium V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014 – 2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Dig itale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 (www.eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0245:FI N:DE:PDF) und nach Auffassung der Fragesteller mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland. In Fachmedien wurde an der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digita le-agenda-ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierung-breitb and-wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigt-neu e-digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeut sche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641). Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht Deutscher Bundestag Drucksache 19/15841 19. Wahlperiode 11.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechen-b ei-Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel .de/pol i t ik /diekanzlerin -und-das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/83 75974.html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/975 226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategiedigitalisierung -data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme „Digitales Familienministerium“ wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ (www.bundes regierung.de/resource/blob/975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb850 21a7/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf?download=1) unter anderem folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd., S. 145): • 2019 ff.: Planung und Umsetzung von „KinderzuschlagDigital“; • 2019: Planung der Digitalisierung weiterer familienbezogener Leistungen; • stetige Aktualisierung des digitalen Gleichstellungsatlas; • das interaktive Datentool und das „Infotool Familie“ werden weiter ausgebaut . 1. Wurde die Planung von „KinderzuschlagDigital“ bereits abgeschlossen? Ja. 2. Wurde bereits mit der Umsetzung von „KinderzuschlagDigital“ begonnen ? Ja. 3. Wurde die Planung der Digitalisierung weiterer familienbezogener Leistungen bereits abgeschlossen? Im OZG-Themenfeld „Familie & Kind“, welches die Digitalisierung von Familienleistungen des Typs 2/3 zum Ziel hat, wurden für alle entsprechenden Leistungen umfassende Planungsunterlagen erstellt. Zudem werden derzeit sog. „Referenzimplementierungen“ in einzelnen Ländern vorbereitet. Der jeweils aktuelle Stand der Planung und Umsetzung kann – fortlaufend aktualisiert – der OZG-Informationsplattform entnommen werden (www.informationsplattform. ozg-umsetzung.de/iNG/app/intro; Registrierung und Login auf der Plattform ist für alle Bürgerinnen und Bürger möglich). 4. Wurde der digitale Gleichstellungsatlas im Jahr 2019 weiter aktualisiert? Seit dem 7. Juni 2017 gibt es den Gleichstellungsatlas als Online-Version auf www.bmfsfj.de. Grundlage für den digitalen Atlas bildet der 3. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland, der auf Initiative der Drucksache 19/15841 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) erstellt wurde. Im Jahr 2018 wurden 30 der 38 Indikatoren der Online-Version aktualisiert. Im Jahr 2019 gab es darüber hinaus keine Aktualisierungen. 5. Erfolgte bereits der weitere Ausbau des interaktiven Datentools? Nein. 6. Erfolgte bereits der weitere Ausbau des „Infotools Familie“? Ja. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15841 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333