Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 3. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1585 19. Wahlperiode 06.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1327 – Perspektiven und Förderung von Einblas‐Dämmverfahren V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Sinnvolle und preiswerte Technologien der energetischen Altbausanierung könnten niedriginvestive Einblas‐Dämmverfahren sein, welche für hohlschichtige Bauteile in Fragen kommen. Der Fachverband Einblasdämmung e. V. (siehe www.fved.net) schätzt in einem den Fragestellerinnen und Fragestellern vorliegenden Positionspapier das Potential auf über 2 Milliarden m² bundesweit und zwar in Hohlschichtmauerwerk, hohlschichtige Geschoßdecken, hohlschichtige Fußböden, nicht gedämmte Dachschrägen, Gebäudetrennfugen, Flachdächern und Bungalow‐Dächern. Nach Angaben des Fachverbands sei die Einblasdämmung in Hohlschichten bis zu einem Faktor 10 preiswerter als die Installation von Platten/Matten bzw. den Neu‐Aufbau von Bauteilen. Pro Wohnungseinheit betrage das Investitionsvolumen von 2 000 Euro – maximal 3 000 Euro pro Maßnahme. Die Einblasdämmung sei schnell und auch für gering Qualifizierte gut erlernbar. Der niedrigschwellige Bereich der Einblasdämmung könne demnach nicht nur Kosten sparen bei der klimapolitisch gebotenen energetischen Gebäudesanierung, sondern auch Arbeitsplätze im regionalen Handwerk schaffen, auch für gering Qualifizierte und Migranten. Der Fachverband schätzt, dass in diesem Bereich über 200 000 Arbeitsplätze geschaffen werden könnten und zwar kurzfristig und nachhaltig. Laut dem Fachverband würden sich die bisherigen Förderinstrumente der Bundesregierung jedoch nur an finanziell stärkere Hausbesitzerinnen und -besitzer wenden, während sich finanziell schwächere Hausbesitzerinnen und -besitzer eine niedriginvestive Dämmmaßnahme, wie die Einblasdämmung, an ihrem Eigenheim aus folgenden Gründen nicht fördern lassen könnten: KfW‐Darlehen und ‐Zuschüsse griffen erst ab Mindest‐Investitionsvolumina, die deutlich über denen der Einblas-Dämmverfahren lägen; Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1585 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der individuelle Sanierungsfahrplan des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gehe nicht auf niedriginvestive (Hohlschicht)‐ Maßnahmen ein, diese seien dort nicht existent; Hohlschichtige Verfahren würden nicht kommuniziert und daher deren Bekanntheitsgrad auch nicht gesteigert. 1. Welche Rolle können nach Ansicht der Bundesregierung Einblas-Dämmverfahren im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung spielen, welche technischen Einsatzbereiche und Marktchancen sieht sie? Einblasdämmverfahren sind grundsätzlich geeignet, um Hohlräume in Gebäudebauteilen zu dämmen. Vorrangig kommen Einblasdämmverfahren zur nachträglichen Dämmung von Dächern, obersten Geschossdecken und mehrschaligem Mauerwerk zum Einsatz. Derartige Verfahren sind seit langem am Markt etabliert . 2. Wie schätzt die Bundesregierung das Effizienz- und CO2-Vermeidungspotential sowie die Umwelteigenschaften (alles einschließlich Vorkette) von Einblas-Dämmverfahren im Vergleich zu klassischen Dämmverfahren ein? Das Effizienz- und CO2-Vermeidungspotential einer Dämmmaßnahme ist grundsätzlich von der Wahl des Dämmverfahrens, der Dämmstoffe und im Gebäudebestand von der vorhandenen Baukonstruktion abhängig und kann nicht pauschaliert beantwortet werden. Auch die Umwelteigenschaften von Einblas-Dämmverfahren hängen, wie bei anderen Baustoffen, von dem dabei eingesetzten Dämmstoff ab. 3. Welche sonstigen Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung bei Einblas- Dämmverfahren gegenüber herkömmlichen Dämmverfahren? Es liegen keine darüber hinausgehenden Erkenntnisse bzgl. Einblasdämmverfahren vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Kann die Bundesregierung die Potentialschätzungen, Kostenvorteile und Beschäftigungspotentiale der Einblas-Dämmverfahren bestätigen, die der Fachverband Einblasdämmung e. V. aufzeigt? Wenn nein, welche Einschätzung hat sie zu diesen Argumenten? Die Bundesregierung kommentiert die Positionen externer Akteure grundsätzlich nicht und macht sich diese nicht zu eigen. 5. Welche Rolle können nach Ansicht der Bundesregierung Einblas-Dämmverfahren spielen, um dem Ziel einer Warmmietenneutralität für Mieterinnen und Mieter im Ergebnis von energetischen Sanierungen näher zu kommen? Einblasdämmverfahren können bei einer energetischen Gebäudesanierung eine kosteneffiziente Lösung darstellen. Die Einschätzung der Warmmietenneutralität hängt vom Einzelfall ab und kann nicht pauschaliert beantwortet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1585 6. Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit zur Förderung der Einblas- Dämmverfahren? Wenn nein, warum nicht? 7. Welche Mindest‐Investitionsvolumina gelten für die Fördermittelvergabe des Bundes bezüglich von Dämmmaßnahmen, und wodurch sind sie begründet ? 8. Wie steht die Bundesregierung zur Forderung des Fachverbandes Einblasdämmung e. V., die „Geringfügigkeitsgrenze“ bei der Förderung von Dämmmaßnahmen durch die KfW und durch das BAFA wegfallen zu lassen ? Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zu den förderfähigen Maßnahmen im CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gehört auch die Einbringung von Einblasdämmung (vgl. KfW-Merkblatt „Liste der förderfähigen Maßnahmen“). Einzelmaßnahmen werden etwa mit 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst (KfW-Programm-Nr. 430). Hierbei können z. B. auch Kosten der Beratung und Planung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, berücksichtigt werden. In Kombination mit einer zusätzlichen förderfähigen Einzelmaßnahme, oder auch im Rahmen einer Sanierung zum KfW- Effizienzhaus, werden zudem höhere Förderbeträge möglich. Eine Mindestvorgabe gilt nur insofern, als Zuschüsse unter 300 Euro nicht ausgereicht werden. Der Bundesregierung ist bekannt, dass es Forderungen zu dieser „Geringfügigkeitsgrenze “ gibt und wird diese Frage im Zuge der Umsetzung der „Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien“ überprüfen. 9. Befürwortet die Bundesregierung die Aufnahme von niedriginvestiven (Hohlschicht)‐Maßnahmen in den individuellen Sanierungsfahrplan (bitte begründen)? Die von der Bundesregierung geförderte „Energieberatung für Wohngebäude“ wird durch fachlich qualifizierte Berater durchgeführt. Diese Energieberater können im jeweiligen Beratungsfall, z. B. im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) Maßnahmen zur energetischen Sanierung vorschlagen. Die Beratungen sollen nach dem „bestmöglich Prinzip“ erfolgen, und es werden im Rahmen der Förderrichtlinie keinerlei Vorfestlegungen hinsichtlich der durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen getroffen. Dämmmaßnahmen in Hohlschichten können daher grundsätzlich Bestandteil einer Energieberatung über den iSFP sein. 10. Hält die Bundesregierung die Entwicklung und Durchführung eines Konzeptes zur Erschließung eines niedriginvestiven (Massen)‐Marktes für Einblas- Dämmverfahren für sinnvoll? Wenn nein, warum nicht? Ein Konzept, das die Hemmnisse einer weiteren Verbreitung der Einblasdämmung adressiert, wäre zu befürworten, gerade auch, weil sich damit in einigen baulichen Situationen (z. B. bei vorhandenen Hohlschichten) eine sozialverträgliche energetische Sanierung leichter ermöglichen ließe. Hierbei wären die bauphysikalischen Rahmenbedingungen zu beachten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1585 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welche Kenntnisse zum Brandverhalten der verschiedenen Verfahren hat die Bundesregierung in Abhängigkeit von den eingesetzten Materialien (Einblasmaterialien im Vergleich untereinander und im Vergleich zu klassischen Dämmungen)? Das Brandverhalten von Einblasdämmstoffen ist unabhängig von dem Einblasverfahren . Es unterscheidet sich grundsätzlich nicht von dem Brandverhalten von Dämmstoffen gleicher stofflicher Zusammensetzung, die in Form von Matten und Platten hergestellt werden. Als Einblasdämmstoffe werden im Wesentlichen nichtbrennbare anorganische Dämmstoffe verwendet (Klassen A1/ A2 nach DIN 4102-1 oder Klassen A1/A2- s1,d0 nach DIN EN 13501-1): Glaswolle, Steinwolle, Perlite sowie Blähglas. Darüber hinaus werden brennbare organische Dämmstoffe verwendet, die in der Regel normalentflammbar sind (Klasse B2 nach DIN 4102-1 oder Klasse E nach DIN EN 13501-1): Flachs, Hanf, Holz (Wolle oder Späne), Korkschrot, Zellulose sowie Polystyrol. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333