Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15430 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Digitalisierung in der Finanzverwaltung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014 – 2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/ Digitale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 (www.eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:02 45:FIN:DE:PDF) und nach Auffassung der Fragesteller mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft , der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland . In Fachmedien wurde an der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digita le-agenda-ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierung-breitb and-wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigtneue -digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde ( w w w . sueddeutsche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.18 02641). Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – Deutscher Bundestag Drucksache 19/15892 19. Wahlperiode 12.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechenbei -Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerinund -das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/8375974 .html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/975 226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategiedigitalisierung -data.pdf?download=1)%20folgende%20Umsetzungsschritte%2 0angekündigt%20(ebd.,%20S.%20128). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme „Digitalisierung in der Finanzverwaltung“ wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ (www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1552758/40d8b01b0dfdcf85 4e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf?downlo ad=1)%20folgende%20Umsetzungsschritte%20angekündigt%20(ebd.,%20S. %20128) unter anderem folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd., S. 150): • In Planung: - steuerlich relevante Angaben zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit und zu Renteneinkünften, die der Steuerverwaltung bereits von Dritten übermittelt wurden, sollen nicht mehr erneut erklärt werden müssen in - Steuererklärungen auf Papier ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2019, - elektronischen Steuererklärungen externer Softwarehersteller ab dem VZ 2020. Wird es für den Veranlagungszeitraum 2019 in Steuererklärungen auf Papier nicht mehr erforderlich sein, steuerlich relevante Angaben zu den Einkünften zu erklären, sofern diese der Steuerverwaltung bereits von Dritten übermittelt wurden? Ab dem Veranlagungszeitraum 2019 werden der Finanzverwaltung von mitteilungspflichtigen Stellen nach Maßgabe des § 93c AO übermittelte Daten (sog. eDaten) grundsätzlich nicht mehr in den Papiervordrucken der Einkommensteuererklärung deklariert werden müssen. In diesem Fall gelten die der Finanzverwaltung von dritter Seite übermittelten Daten nach § 150 Absatz 7 AO als erklärte Daten. Dabei stellt die Nichtdeklaration der betreffenden Angaben in der Einkommensteuererklärung keine Verletzung der Mitwirkungspflicht dar. Die Steuererklärung gilt als vollständig (Bundestagsdrucksache 18/8434 S. 112). Dem Steuerpflichtigen steht es jedoch weiterhin frei, in der Steuererklärung eigene Angaben zu machen, da die von dritter Seite übermittelten Daten nicht die Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides haben. Die Papiervordrucke wurden dahingehend für den Veranlagungszeitraum 2019 umgestaltet. Drucksache 19/15892 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333