Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15428 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014 – 2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/ Digitale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 (www.eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:02 45:FIN:DE:PDF) und nach Auffassung der Fragesteller mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft , der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland . In Fachmedien wurde an der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digita le-agenda-ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierung-breitb and-wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigtneue -digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde ( w w w . sueddeutsche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.18 02641). Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetan- Deutscher Bundestag Drucksache 19/15893 19. Wahlperiode 12.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. schlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechenbei -Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerinund -das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/8375974 .html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/975 226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategiedigitalisierung -data.pdf?download=1)%20folgende%20Umsetzungsschritte%2 0angekündigt%20(ebd.,%20S.%20128). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme „Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung“ wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ (www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1552758/40d8b01 b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf ?download=1)%20folgende%20Umsetzungsschritte%20angekündigt%20(ebd. ,%20S.%20128) unter anderem folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd., S. 149): • bis 1. Oktober 2019: Konsolidierung der Beteiligtenstammdaten aus dem Bereich des grenzüberschreitenden Warenverkehrs; • 1. Oktober 2019: Start eines Bürger- und Geschäftskundenportals mit den Leistungen: gewerblicher Rechtsschutz, Bankdatenänderung, Kfz-Steuer, verbindliche Zolltarifauskunft. Dabei Nutzung des EKONA-Identifizierungsdienstes ; • bis 2. Mai 2020: Konsolidierung der Beteiligtenstammdaten aus dem Bereich der Verbrauchsteuern; • bei Bedarf: Schaffen der rechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung um nicht steuerliche Dienstleistungen der Zollverwaltung. 1. Wurde die Konsolidierung der Beteiligtenstammdaten aus dem Bereich des grenzüberschreitenden Warenverkehrs bereits abgeschlossen? Mit Echtbetriebsbeginn des Bürger- und Geschäftskundenportals zum 1. Oktober 2019 stellt die Zollverwaltung wie geplant einen konsolidierten Beteiligtenstammdatendienst im Bereich des grenzüberschreitenden Warenverkehrs bereit . Der Echtbetriebsbeginn des Bürger- und Geschäftskundenportals (BuG) mit dem Beteiligtenstammdatendienst aus dem Bereich des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zum 1. Oktober 2019 wird laut aktuellen Rückmeldungen aus der Wirtschaft und von Bürger/-innen als sehr erfolgreich bewertet. 2. Wurde ein Bürger- und Geschäftskundenportal mit den Leistungen gewerblicher Rechtsschutz, Bankdatenänderung, Kfz-Steuer, verbindliche Zolltarifauskunft zum 1. Oktober 2019 gestartet? Mit dem planmäßigen Echtbetriebsbeginn des Bürger- und Geschäftskundenportals zum 1. Oktober 2019 wurden seitens der Zollverwaltung bereits die Leistungen „gewerblicher Rechtsschutz“, „Bankdatenvalidierung“, „Änderung des SEPA- Lastschriftmandats für die Kfz-Steuer“ sowie die „verbindliche Drucksache 19/15893 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zolltarifauskunft“ für Bürger/-innen und Unternehmen online bereitgestellt. Weitere Leistungen werden sukzessive folgen. 3. Ist über das Bürger- und Geschäftskundenportal bereits die Nutzung des EKONA-Identifizierungsdienstes möglich? Ja, der EKONA-Identifizierungsdienst unterstützt bereits die Funktionsfähigkeit des Bürger- und Geschäftskundenportals. 4. Wurde bereits mit der Konsolidierung der Beteiligtenstammdaten aus dem Bereich der Verbrauchsteuern begonnen? Mit Beginn der Entwicklung des Bürger- und Geschäftskundenportals wurde die Konsolidierung der Beteiligtenstammdaten aus dem Bereich der Verbrauchsteuern berücksichtigt und erste Module liegen fertig entwickelt vor. Das Voranbringen der Konsolidierung der Beteiligtenstammdaten aus dem Bereich der Verbrauchsteuern ist ein steter Auftrag der Releaseplanungen des Bürger- und Geschäftskundenportals. 5. Wurden bereits erforderliche rechtliche Voraussetzungen für die Erweiterung des Bürger- und Geschäftskundenportals um nicht steuerliche Dienstleistungen der Zollverwaltung geschaffen? Die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Bürger- und Geschäftskundenportals ist ein umfangreiches und komplexes Vorhaben , da u. a. Bereiche außerhalb des Steuerrechts und somit des Regelungsbereichs der Abgabenordnung betroffen sind. Die Abstimmungen der notwendigen Rechtsänderungen werden durch das Bundesministerium der Finanzen angestoßen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15893 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333