Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. Dezember 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/159 19. Wahlperiode 05.12.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/74 – Meldestelle für Internetinhalte bei Interpol V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Innenminister der G7-Staaten haben neue Maßnahmen zur Kontrolle des Internets beschlossen (http://gleft.de/1Wv). Hierzu gehören der Ausbau existierender Uploadfilter bei den Internetanbietern und feste Löschfristen. Werden von den Konzernen „terroristische Inhalte“ erkannt, sollen diese innerhalb von höchstens zwei Stunden entfernt werden. An dem Treffen auf der Insel Ischia haben außer dem Gastgeber Italien die Innenminister aus Deutschland, Frankreich , Großbritannien, den USA, Japan und Kanada teilgenommen. Erstmals zu einem G7-Treffen eingeladen waren auch Google, Microsoft, Facebook und Twitter. Nachdem die Internetfirmen ihre Nutzungsregeln hinsichtlich illegaler Inhalte kürzlich überarbeitet haben, traten sie bei den G7 im Format ihres neuen „Global Internet Forum to Counter Terrorism“ (GIFCT) auf. Neben ihrer Abschlusserklärung haben die G7-Innenminister eine gemeinsame Erklärung mit dem GIFCT verabschiedet (http://gleft.de/1Ww). Die Beteiligten wollen in einem Aktionsplan auf der Arbeit des vor zwei Jahren gegründeten EU-Internetforum aufbauen. Die internationale Polizeiorganisation spielt als „globale Strafverfolgungsplattform “ bei den neuen Maßnahmen eine zentrale Rolle (http://gleft.de/1Wv). Nach Vorbild der EU-Polizeibehörde Europol soll Interpol eine Meldestelle für Internetinhalte einrichten. Dort könnten internationale Polizeibehörden ihre Ersuchen zur Löschung einreichen oder abfragen, ob andere Behörden bereits die Entfernung beantragt haben. Internetfirmen sollen an die Datenbank bei Interpol melden, wann sie welche Inhalte beim Hochladen „proaktiv“ entfernt haben. An dem G7-Treffen nahm auch der ehemalige Vizepräsident beim Bundeskriminalamt (BKA) und jetzige Generalsekretär von Interpol, Jürgen Stock, teil (http://gleft.de/1Wx). Auf der Interpol-Webseite begrüßt Jürgen Stock die Vorschläge des G7-Treffens. Außerdem will Interpol einen Datentauschring von Polizei und Militärs wiederbeleben. Gemeint ist die Operation „Gallant Phoenix “, an der auch Europol beteiligt ist (http://gleft.de/1Wy). Mithilfe biometrischer Daten sollen auf diese Weise Reisebewegungen von Terrorismusverdächtigen erkannt werden. Interpol zählt in seiner Datenbank 40 000 „ausländische Kämpfer“. Damit handele es sich um die größte Datensammlung dieser Art. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/159 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Themen standen auf der Agenda des Treffens der Innen- bzw. Heimatschutzminister der G7-Staaten, und wer trug dazu jeweils vor? Auf der Agenda des Treffens standen die Themen „Informationsaustausch im neuen Umfeld – Foreign Fighters: die Besonderheit jeden einzelnen Falles“ sowie „Die Online-Bedrohung“. Zu den vorgenannten Themen fand zwischen den G7-Innen- und Heimatschutzminister ein allgemeiner Austausch statt. 2. Auf welche Weise wollen die Teilnehmer des G7-Treffens „gemeinsam noch stärker gegen extremistische und terroristische Inhalte im Internet“ vorgehen und die Zusammenarbeit in diesem Bereich intensivieren (http://gleft. de/1WQ)? Wie in der öffentlich zugänglichen gemeinsamen Erklärung der G7-Innenminister dargestellt, soll mit Anbietern von Kommunikationsdiensten und Betreibern von Sozialen Medien gegenseitiges Vertrauen aufgebaut werden, um ein strategisches Bündnis zu schließen und terroristische Inhalte auf Online-Plattformen in Einklang mit den Grundrechten und Werten der G7 umgehend zu erkennen und zu löschen, um Radikalisierung, Rekrutierung und Anschlagsplanungen über das Internet zu verhindern. a) Welche neuen Maßnahmen zur Kontrolle oder Überwachung des Internets wurden beschlossen oder anvisiert? Zu den Ergebnissen des G7-Innenministertreffens wird auf die öffentlich zugängliche gemeinsame Erklärung verwiesen (www.g7italy.it/sites/default/files/ documents/Joint%20Communiqué_0.pdf). b) Welche „konkrete[n] Maßnahmen“ sollen in Selbstverpflichtungen umgesetzt werden? Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen. 3. Inwiefern stand nach Kenntnis der Bundesregierung auch das Thema Verschlüsselung bzw. die Gewährleistung der Verfügbarkeit von Daten, sowie die Gewährleistung, dass Mitgliedstaaten in der Lage sind, unter effektiver Überwachung und für Ermittlungszwecke Zugang zu diesen Daten zu haben, auf der Agenda? Nach Kenntnis der Bundesregierung stand das Thema Verschlüsselung bzw. die Gewährleistung der Verfügbarkeit von Daten, sowie die Gewährleistung, dass Mitgliedstaaten in der Lage sind, unter effektiver Überwachung und für Ermittlungszwecke Zugang zu diesen Daten zu haben, nicht auf der Agenda. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/159 4. Was ist der Bundesregierung über die Ausgestaltung eines von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen „Netzes von Fachwissenszentren“ zur Unterstützung der Strafverfolgungs- und Justizbehörden bekannt, wenn diese bei strafrechtlichen Ermittlungen mit Verschlüsselungsverfahren konfrontiert werden (http://gleft.de/1WD)? Die Bundesregierung verweist auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat „Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion – Elfter Fortschrittsbericht“ vom 18. Oktober 2017. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen über die Ausgestaltung eines von der Kommission vorgeschlagenen „Netzes von Fachwissenszentren “ vor. 5. Inwiefern hat sich auch das G6-Treffen in Sevilla nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Thema Verschlüsselung bzw. der Gewährleistung der Verfügbarkeit von Daten, sowie die Gewährleistung, dass Mitgliedstaaten in der Lage sind, unter effektiver Überwachung und für Ermittlungszwecke Zugang zu diesen Daten zu haben, befasst (http://gleft.de/1WC)? Das G6-Treffen in Sevilla am 15. und 16. Oktober 2017 hat sich nicht mit dem Thema Verschlüsselung bzw. der Gewährleistung der Verfügbarkeit von Daten, sowie die Gewährleistung, dass Mitgliedstaaten in der Lage sind, unter effektiver Überwachung und für Ermittlungszwecke Zugang zu diesen Daten zu haben, befasst . 6. Auf welche Weise könnten die bei dem G7-Treffen behandelten Maßnahmen auf der Arbeit des vor zwei Jahren gegründeten EU-Internetforum aufbauen? Durch das EU-Internet Forum wurde eine enge Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Unternehmen der Internetwirtschaft auf EU-Ebene etabliert. Die bei dem G7-Innenministertreffen behandelten Maßnahmen verstärken diese Zusammenarbeit . 7. Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung die ,,Zivilgesellschaft “ in der Entwicklung von ,,alternativen Erzählungen“ im Internet gestärkt werden (,,empowering civil society partners to develop alternative narratives “; http://gleft.de/1Ww)? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Akteure der Zivilgesellschaft über glaubwürdige Stimmen in der Extremismusprävention und -intervention verfügen . Dies umfasst grundsätzlich auch alternative Narrative. Durch die Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements im Allgemeinen sowie der gezielten Förderung von zivilgesellschaftlichen Akteuren, die in der Extremismusprävention und -intervention tätig sind, werden nach Auffassung der Bundesregierung auch alternative Narrative gestärkt. Inwieweit diese auch im Internet verbreitet werden, hängt vom Einzelfall ab. 8. In welchem Format traten die Internetfirmen Google, Microsoft, Facebook und Twitter bei dem Treffen auf? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchem Format die genannten Internetfirmen bei dem Treffen auftraten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/159 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Sofern die Firmen im Format ihres neuen „Global Internet Forum to Counter Terrorism“ (GIFCT) teilnahmen, welche Initiativen oder Maßnahmen haben sie dabei vorgestellt? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 10. Worin unterscheidet sich das „Global Internet Forum to Counter Terrorism“ aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der Ziele und Teilnehmenden vom „EU Internet Forum“? Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich beim Global Internet Forum to Counter Terrorism (GIFCT) um eine Initiative von Unternehmen der Internetwirtschaft während das EU-Internet Forum durch die EU-Kommission initiiert wurde. Ziel der Initiative ist ein Austausch zur Bekämpfung von terroristischen Internetinhalten zwischen den Unternehmen sowie die Einbindung weiterer, kleinerer Unternehmen. Darüber hinaus wird auch ein Austausch mit Nichtregierungsorganisationen sowie mit der wissenschaftlichen Forschung angestrebt. 11. An welche 50 Partner wollen die im „Global Internet Forum to Counter Terrorism “ zusammengeschlossenen Firmen ihr Wissen zur Erkennung und Entfernung von illegalen Inhalten nach Kenntnis der Bundesregierung weitergeben (http://gleft.de/1Wz), und in welchem Projekt soll der Informationstransfer abgewickelt werden? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, an welche 50 Partner die im GIFCT zusammengeschlossenen Firmen ihr Wissen zur Erkennung und Entfernung von illegalen Inhalten nach Kenntnis der Bundesregierung weitergeben und in welchem Projekt der Informationstransfer abgewickelt werden soll. 12. Was ist der Bundesregierung über die Ausgestaltung und Teilnahme eines „Global Research Network“ bekannt, das vom „Global Internet Forum to Counter Terrorism“ angekündigt wurde? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das „Global Internet Forum to Counter Terrorism“ angekündigt, sich auch im Bereich der wissenschaftlichen Terrorismusforschung engagieren zu wollen. Zur konkreten Ausgestaltung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 13. Welche Technologien sollen nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich ihrer Nutzung „durch Terroristen“ analysiert werden, und inwiefern ist davon auch Verschlüsselung gemeint? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Technologien im Rahmen des „Global Internet Forum to Counter Terrorism“ im Einzelnen hinsichtlich ihrer Nutzung durch Terroristen analysiert werden sollen und inwiefern davon auch Verschlüsselung umfasst ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/159 14. Was ist der Bundesregierung über Hintergründe und Inhalte eines Vorschlags bekannt, bei der internationalen Polizeiorganisation Interpol als „globale Strafverfolgungsplattform“ eine Meldestelle für Internetinhalte einzurichten ? b) Inwiefern soll die Meldestelle bei Interpol der gleichnamigen Meldestelle bei Europol nachempfunden werden oder mit dieser kooperieren? c) Inwiefern sollten die beiden Meldestellen aus Sicht der Bundesregierung eine gemeinsame Datenbank für inkriminierte oder entfernte Inhalte betreiben , und wo sollte diese angesiedelt sein? Die Fragen 14 und 14b bis 14c werden gemeinsam beantwortet. Die G7-Innenminister haben in ihrer öffentlich zugänglichen gemeinsamen Erklärung einen Passus aufgenommen, wonach sie „Gestaltung und Umsetzung einer weltweiten Plattform für Strafverfolgung bei Interpol prüfen, um terroristische Inhalte zu sammeln und zu verwerten, die von der Wirtschaft und nationalen Behörden gemeldet wurden, um Ermittlungen und Strafverfolgung zu unterstützen “. Der Bundesregierung liegen noch keine weitergehenden Informationen zur konkreten Ausgestaltung dieses Prüfauftrags sowie zu den Hintergründen vor. a) Wer hat diesen Vorschlag initiiert, und wer trug diesen vor? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wer den Vorschlag initiierte und vortrug. 15. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann die Tests des Systems „QUEST“, das federführend von Deutschland bei Europol den Standard UMF (Universal Message Format) als Schnittstelle zur Abfrage von Europol -Datenbanken entwickelt, abgeschlossen sein sollen, und wann soll der Wirkbetrieb beginnen (Bundestagsdrucksache 18/11661, Frage 2)? Mittels der bei Europol entwickelten Schnittstelle QUEST können UMF (Universal Message Format)-konforme Anfragen an das Europol Informationssystem (EIS) gestellt werden, sofern die abfragenden Stellen dazu berechtigt sind und insbesondere die datenschutzrechtlichen sowie technischen Anforderungen erfüllen . Nach Kenntnis der Bundesregierung sind Entwicklung und Tests von QUEST bei Europol abgeschlossen, so dass die Schnittstelle voraussichtlich noch in diesem Jahr in den Wirk-betrieb übernommen werden kann. Die Entwicklung und Einführung nationaler Schnittstellen in allen Mitgliedstaaten wird im Jahr 2018 andauern. 16. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise Großbritannien , Italien und Frankreich, wie den Fragestellern bekannt, bei einem Treffen der Vereinten Nationen in New York eine Aufwertung von Interpol vorangetrieben haben? Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat auf ihrer 71. Sitzung in New York am 16. November 2016 mit Annahme der Resolution 71/17 die engere Zusammenarbeit der Internationalen kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol ) und des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) begrüßt. Von einem weiteren Treffen auf Ebene der Vereinten Nationen in New York, auf dem Großbritannien, Italien und Frankreich eine Aufwertung von Interpol vorangetrieben hätten, hat die Bundesregierung keine Kenntnis. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/159 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das Europol-Kommunikationssystem SIENA in einer neuen Version an den Start gehen könnte, und welche Änderungen würde ein etwaiges neues Rollout mit sich bringen? Das Kommunikationssystem SIENA wird bei Europol betrieben. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist eine neue Version SIENA 4.0 zum Ende des vierten Quartals 2017 vorgesehen. Diese Version soll auf einer neuen technischen Architektur basieren, die insbesondere eine bessere Zusammenarbeit zwischen SIENA und nationalen Systemen erlaubt. 18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die aus europäischen Inlandsgeheimdiensten bestehende „Counter-Terrorism Group“ (CTG) in Den Haag weiterhin die Möglichkeiten einer Ausweitung der Zusammenarbeit auslotet (http://gleft.de/1XE), und um welche möglichen Bereiche handelt es sich dabei? Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Frage auf das Ausloten von Möglichkeiten einer intensiveren Kooperation der CTG mit Europol bezieht. Der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Geheimhaltung von Informationen zur Kooperation des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit europäischen Geheimdiensten in Den Haag“ vom 14. Dezember 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/10641 dargelegte Sachstand sowie der dargelegte Sachstand in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 19 und 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Deutsche Initiative zur Aufgabenerweiterung von Europol“ vom 20. März 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/11577 besteht unverändert fort. Darauf wird erneut Bezug genommen . Die Sondierungen unterliegen keiner Fristsetzung. 19. Welche Erfolge kann die CTG aus Sicht der Bundesregierung seit ihrer Gründung vorweisen? Die CTG wurde mit der Zielsetzung gegründet, die Zusammenarbeit der europäischen Inlandsdienste zu intensivieren, den Informationsaustausch im Bereich des islamistischen Terrorismus zu verbessern, Gegenmaßnahmen aufzuzeigen und die Kooperation mit EU-Institutionen und außereuropäischen Diensten zu stärken . Aus deutscher Sicht kam und kommt die CTG diesen Zielsetzungen nach. Innerhalb der Gruppe existiert eine regelmäßige und intensive Kooperation. Neben dem Informationsaustausch zu Einzelaspekten des islamistischen Terrorismus erstellt die CTG regionale und themenbezogene Bedrohungslagebilder und betreibt Ursachenforschung, um Gegenmaßnahmen aufzuzeigen. 20. Mit welchen „anderen internationalen und regionalen Organisationen und ggf. dem privaten Sektor“ soll Interpol hierzu zusammenarbeiten (Bundestagsdrucksache 18/13667, Schriftliche Frage 17)? Mit Blick auf die in der Frage benannte Bundestagsdrucksache 18/13667 geht die Bundesregierung davon aus, dass die Frage sich auf die Zusammenarbeit zwischen Interpol und CTED (Counter-Terrorism Committee Executive Directorate) bezieht. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, mit welchen „anderen internationalen und regionalen Organisationen und ggf. dem privaten Sektor“ Interpol hierzu zusammenarbeiten soll. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/159 a) Welche neueren Planungen sind der Bundesregierung wie vom Interpol -Generalsekretär angekündigt bekannt, einen Datentauschring von Polizei und Militärs wiederzubeleben (http://gleft.de/1Wx), bzw. welche Änderungen haben sich seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 18/12451 ergeben? Der Bundesregierung sind die vom Interpol-Generalsekretär genannten, laufenden Projekte VENNLIG und HAMAH bekannt. Neuere Planungen hierzu sind der Bundesregierung nicht bekannt. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1411 vom 14. Mai 2014 und die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13486 vom 1. September 2017 wird verwiesen. Mit Blick auf die in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/12451 behandelte Operation „Gallant Phoenix“ sind der Bundesregierung keine Änderungen bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 20b und 20c verwiesen. b) Welche Länder würden sich nach gegenwärtigem Stand daran beteiligen? Die Beantwortung der Frage kann im Hinblick auf das Staatswohl nicht offen erfolgen. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung , VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen würde Informationen zu Kooperationen mit ausländischen Nachrichtendiensten und damit auch zu Fähigkeiten dieser ausländischen Partner einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Zudem können sich in diesem Fall Nachteile für die zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten ergeben. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* c) Welche deutschen Behörden erwägen eine Teilnahme an dem Projekt? Die Beantwortung der Frage kann im Hinblick auf das Staatswohl nicht offen erfolgen. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung , VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen würde Informationen zu Kooperationen mit ausländischen Nachrichtendiensten und damit auch zu Fähigkeiten dieser ausländischen Partner einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Zudem können * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/159 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sich in diesem Fall Nachteile für die zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten ergeben. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* d) Inwiefern könnten die im Datentauschring erhaltenen Informationen auch an Geheimdienste der Bundesregierung weitergegeben werden? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12451 vom 19. Mai 2017 wird verwiesen. e) Wann will Europol nach Kenntnis der Bundesregierung einen Verbindungsbeamten zu „Gallant Phoenix“ entsenden, und wo genau würde dieser stationiert? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, wann Europol einen Verbindungsbeamten zu „Gallant Phoenix“ entsenden will und wo genau dieser stationiert würde. 21. Hinsichtlich welcher Fragestellungen wurde beim Treffen des EU-US Justice and Home Affairs Dialogue/Senior Officials Meeting am 20. und 21. September 2017 in Tallinn nach Kenntnis der Bundesregierung auch die Nutzung von „Battlefield Informationen“ für Polizeien und Geheimdienste sowie das Thema „e-Evidence“ behandelt (Ratsdokument ST 12467/17)? Der Bundesregierung sind die einzelnen Fragestellungen beim Treffen des EU- US Justice and Home Affairs Dialogue/Senior Officials Meeting am 20. und 21. September 2017 nicht bekannt. 22. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass das mit dem Counter- Terrorism Committee Executive Directorate (CTED) der Vereinten Nationen zuvor geschlossene Kooperationsabkommen im Bereich der Terrorismusbekämpfung ebenfalls Maßnahmen zur Kontrolle oder Überwachung des Internets enthält bzw. abdeckt (http://gleft.de/1WA), und worum handelt es sich dabei? Das zwischen Interpol und CTED geschlossene Kooperationsabkommen enthält nach Kenntnis der Bundesregierung keine Maßnahmen zur Kontrolle oder Überwachung des Internet. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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