Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15410 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Förderung der Digitalisierung der Finanzindustrie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014 – 2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/ Digitale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 (www.eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:02 45:FIN:DE:PDF) und nach Auffassung der Fragesteller mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft , der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland. In Fachmedien wurde an der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digita le-agenda-ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierung-breitb and-wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigtneue -digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde ( w w w . sueddeutsche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.18 02641). Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – Deutscher Bundestag Drucksache 19/15901 19. Wahlperiode 12.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechenbei -Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerinund -das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/8375974 .html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/975 226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategiedigitalisierung -data.pdf?download=1)%20folgende%20Umsetzungsschritte%2 0angekündigt%20(ebd.,%20S.%20128). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme „Förderung der Digitalisierung der Finanzindustrie“ wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten “ (www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1552758/40d8b01b0 dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf?d ownload=1)%20folgende%20Umsetzungsschritte%20angekündigt%20(ebd., %20S.%20128) folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd., S. 120): • Digitalisierungstauglichkeit von Finanzmarktgesetzen prüfen; • Digitalisierung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba- Fin) begleiten; • Big Data und Artificial Intelligence-Studie der BaFin; • Durchführung von internationalen und nationalen Cyberübungen. 1. Wurde bereits die Digitalisierungstauglichkeit von Finanzmarktgesetzen geprüft? 2. Wurde bereits die Digitalisierung der BaFin abgeschlossen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Umsetzungsstrategie ist das strategische Dach aller wichtigen digitalpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung. Sie wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Zuletzt wurde eine aktualisierte Fassung dem Kabinettausschuss Digitalisierung am 9. Oktober 2019 vorgelegt. Zu jedem Handlungsfeld werden die Schwerpunkte und Prioritäten einleitend beschrieben. Die einzelnen Vorhaben werden jeweils einem der Schwerpunkte zugeordnet. In der Umsetzungsstrategie ist auch der Stand der jeweiligen Maßnahmen enthalten. Die aktualisierte Umsetzungsstrategie ist unter folgendem Link öffentlich zugänglich: www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1605036/61c3db982d81ec0b4 698548fd19e52f1/digitalisierung-gestalten-download-bpa-data.pdf?downlo ad=1. Die beiden Umsetzungsschritte „Digitalisierungstauglichkeit von Finanzmarktgesetzen prüfen“ und „Digitalisierung der BaFin begleiten“ sind fortlaufende Prozesse und werden auf Seite 90 der aktualisierten Umsetzungsstrategie entsprechend beschrieben. Drucksache 19/15901 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wurde bereits eine Studie zu Big Data und Artificial Intelligence erstellt? Die BaFin hat am 15. Juni 2018 die Studie „Big Data trifft auf künstliche Intelligenz – Herausforderungen und Implikationen für Aufsicht und Regulierung von Finanzdienstleistungen“ veröffentlicht (siehe www.bafin.de/dok/1098 5478). Der Bericht beschreibt, wie Big Data und Artificial Intelligence das Finanzsystem verändern können und welche Implikationen sich daraus für Aufsicht und Regulierung ergeben können. Die Studie der BaFin wurde zudem am 16. Juli 2018 öffentlich zur Konsultation gestellt. Die Ergebnisse dieser Konsultation wurden am 28. Februar 2019 im Rahmen der Schriftenreihe BaFinPerspektiven publiziert (siehe www.bafin.de/dok/1204 3788). 4. Wurden bereits internationale und nationale Cyberübungen durchgeführt? Nach einer nationalen Cyberübung im September 2018 hat im Juni 2019 eine auf den Finanzsektor bezogene internationale Cyberübung stattgefunden, an der alle G7 Finanzministerien, Zentralbanken und Finanzaufsichtsbehörden sowie die Europäische Zentralbank teilgenommen haben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15901 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333