Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15411 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Schwerpunkt „Digitalisierung und Inklusion“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014 – 2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/ Digitale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 (www.eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:02 45:FIN:DE:PDF) und nach Auffassung der Fragesteller mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft , der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland . In Fachmedien wurde an der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digita le-agenda-ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierung-breitb and-wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigtneue -digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde ( w w w . sueddeutsche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.18 02641). Deutscher Bundestag Drucksache 19/15902 19. Wahlperiode 12.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechenbei -Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerinund -das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/8375974 .html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/975 226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategiedigitalisierung -data.pdf?download=1)%20folgende%20Umsetzungsschritte%2 0angekündigt%20(ebd.,%20S.%20128). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans zur UN- Behindertenrechtskonvention mit dem Schwerpunkt „Digitalisierung und Inklusion “ wurde in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ ( w w w . b u n d e s r e g i e r u n g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 9 7 5 226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategiedigitalisierung -data.pdf?download=1)%20folgende%20Umsetzungsschritte%2 0angekündigt%20(ebd.,%20S.%20128) folgender Umsetzungsschritt angekündigt (ebd., S. 119): Inklusionstage 2018 (19./20. November 2018) als Auftakt. Erfolgten über die Inklusionstage 2018 hinaus bereits weitere Inklusionstage oder andere konkrete Umsetzungsschritte? Die Inklusionstage finden seit dem Jahr 2013 regelmäßig jedes Jahr zu anderen Schwerpunktthemen statt und richten sich u. a. an Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände, an Organisationen der Zivilgesellschaft, an Leistungsträger sowie Leistungserbringer. Die diesjährigen Inklusionstage fanden am 11./12. November 2019 zu den Themen „Kultur, Freizeit, Sport und Tourismus “ statt. Der Nationale Aktionsplan (NAP) 2.0 bündelt alle Maßnahmen der Bundesregierung zur VN- Behindertenrechtskonvention. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales richtet zurzeit die technischen Voraussetzungen ein, um im Rahmen der Fortschreibung des NAP 2.0 neue Maßnahmen der Bundesministerien zum Thema Digitalisierungund Inklusion abzufragen. Drucksache 19/15902 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333