Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15434 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Arbeitsbeziehungen und Sozialschutz bei der Plattformarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014 – 2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/ Digitale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 (www.eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:02 45:FIN:DE:PDF) und nach Auffassung der Fragesteller mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft , der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland . In Fachmedien wurde an der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digita le-agenda-ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierung-breitb and-wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigtneue -digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde ( w w w . sueddeutsche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.18 02641). Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetan- Deutscher Bundestag Drucksache 19/15905 19. Wahlperiode 12.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. schlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechenbei -Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerinund -das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/8375974 .html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/975 226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategiedigitalisierung -data.pdf?download=1)%20folgende%20Umsetzungsschritte%2 0angekündigt%20(ebd.,%20S.%20128). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme „Arbeitsbeziehungen und Sozialschutz bei der Plattformarbeit “ wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ (www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1552758/40d 8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-dat a.pdf?download=1)%20folgende%20Umsetzungsschritte%20angekündigt%20 (ebd . ,% 20S .%2012 8) folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd., S. 118): • Anfang 2019: Ermittlung des geltenden Rechtsrahmens; • Frühjahr 2019: Analyse von Schutz- und Regelungslücken im Dialog mit Wissenschaft, Stakeholdern und Praxis, unter anderem im Rahmen von Hearings am 12. Februar 2019; • bis Mitte 2019: Formulierung möglicher Handlungsszenarien im Dialog mit den Stakeholdern; • 2019 ff.: Gegebenenfalls notwendige Anpassung von Regelungen insbesondere auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Wirtschaftsstandort Deutschland steht an der Schwelle eines beschleunigten Strukturwandels. Wesentlicher Treiber der Veränderung ist die Digitalisierung , die zu einer tiefgreifenden Veränderung unserer Art zu leben, zu arbeiten und zu lernen führt. Die Bundesregierung hat hierzu zentrale Projekte im Rahmen einer Umsetzungsstrategie zur Gestaltung des digitalen Wandels gebündelt. Die Umsetzungsstrategie knüpft damit an die Digitale Agenda 2014 – 2017 an und entwickelt diese gleichzeitig fort. Um der hohen Geschwindigkeit als einem wesentlichen Merkmal des digitalen Wandels gerecht zu werden, wird die Umsetzungsstrategie kontinuierlich angepasst und überarbeitet. Entsprechend der umfassenden Auswirkungen des digitalen Wandels in allen Bereichen treten neben die Schwerpunktvorhaben der Umsetzungsstrategie eine Vielzahl weiterer Maßnahmen der einzelnen Ressorts im Bereich Digitalisierung. Die Bundesregierung will diesen Wandel gestalten, denn Aufgabe der Politik ist es, Vertrauen in die Gestaltbarkeit der Digitalisierung zu schaffen. Deshalb stellt die Bundesregierung den Nutzen für das Gemeinwohl und die Chancen für jeden Einzelnen in den Mittelpunkt der Umsetzungsstrategie. Darüber hinaus geht es darum, die Werte unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung im digitalen Zeitalter zu erhalten und zu stärken. Drucksache 19/15905 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wurde bereits der geltende Rechtsrahmen ermittelt? 2. Erfolgte bereits eine Analyse von Schutz- und Regelungslücken? 3. Wurden bereits mögliche Handlungsszenarien unter Mitwirkung der Stakeholder formuliert? 4. Wurde bereits eine notwendige Anpassung von Regelungen angestoßen? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung will gute Arbeit in einer starken Plattformökonomie. Unternehmen sollen die Potenziale der Plattformökonomie nutzen können. Gleichzeitig müssen auch in der Plattformökonomie gute Arbeitsbedingungen und soziale Absicherung gewährleistet sein. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Entwicklung von Gestaltungsansätzen für gute Arbeit in der Plattformökonomie eine abteilungsübergreifende Projektgruppe eingerichtet. Die Projektgruppe prüft, inwieweit die bestehenden arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen auch für die Geschäftsmodelle der Plattformökonomie sowie für die Schutzbedarfe von Beschäftigten passen, ob Anpassungsbedarf besteht und wie dieser aussehen könnte. Im Rahmen der Arbeit dieser Projektgruppe wurden frühzeitig auch externe Perspektiven und relevante Stakeholder unter Berücksichtigung agiler Methoden einbezogen. Die Arbeit der Projektgruppe dauert an. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15905 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333