Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Anna Christmann, Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/15306 – Zugangswege für internationale Studierende V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland ist weltweit viertbeliebtestes Gastland für internationale Studierende – ein Kompliment für die gute Arbeit von Universitäten und Fachhochschulen hierzulande. In ihrer Internationalisierungsstrategie verspricht die Bundesregierung, „es sollen mehr qualifizierte ausländische Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach Deutschland kommen. Diese sollen sowohl in den Wissenschaftsbetrieb integriert werden als auch ihr internationales Know-how in innovative deutsche Unternehmen einbringen“ (siehe www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Internationalisierungsstrategie.pdf, S. 30). Ein Beitrag, das zu erreichen, sind aus Sicht der Fragesteller zügige und zuverlässige Zulassungsverfahren an den Hochschulen. Ein wichtiger Akteur in diesem Feld ist der Verein „Uni-Assist“, der 2003 von 41 Hochschulen gegründet wurde, um internationale Hochschulbewerbungen zu prüfen. Seinerzeit gestartet mit einer Anschubfinanzierung des Bundes gehören dem Verein inzwischen über 180 Hochschulen an. „Uni-Assist“ unterhält eine Geschäftsstelle in Berlin mit rund 150 fest angestellten Beschäftigten sowie weiteren Saisonkräften. Medien berichten von hoher Fluktuation und Verlust wertvollen Know-hows. Eine sinnvolle Personalplanung sei kaum möglich (siehe Tagesspiegel vom 20. August 2019 „Servicestelle für internationale Studienbewerbungen streikt“). Wie den Fragestellern aus gut informierten Kreisen berichtet wurde, ist die Finanzierung von „Uni-Assist“ über Beiträge der Hochschulen und Gebühren der internationalen Studierenden nicht mehr tragbar. Kontraproduktiv ist aus Sicht der Fragesteller, dass internationale Studierende wegen formaler und bürokratischer Hürden verspätet ins Semester starten. Aufgrund später Versendung der Hochschulzulassungen und langer Visa- Wartezeiten können laut Untersuchung „Ausgebremst statt durchgestartet – Herausforderungen für ausländische Studierende jenseits von Kultur- und Bildungsfragen “ des Stifterverbands für die deutsche Wissenschaft mehr als ein Drittel (38 Prozent) der Studierenden aus Nicht-EU-Ländern erst nach Semesterbeginn einreisen, 18 Prozent davon kommen sogar mehr als zwei Wochen später nach Deutschland. Verspätete Ankunft ist laut Stifterverband „ein Stressfaktor, der bis hin zum Drop-Out führen kann.“ Deutscher Bundestag Drucksache 19/15956 19. Wahlperiode 19.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 17. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Um zügiger zum Studium nach Deutschland zu kommen, ist die Visavergabe eine wichtige Stellschraube. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte im Sommer letzten Jahres mit der Kleinen Anfrage „Wartezeiten bei der Vergabe von Visa für Studien- und Forschungsaufenthalte in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 19/4799) herausgefunden, dass jemand, der in Deutschland studieren oder forschen möchte, mitunter Monate oder gar Jahre warten muss, um ein Visum überhaupt beantragen zu können. Die Bundesregierung soll mit dieser Anfrage Stellung beziehen, wie es um die Zugangswege für internationale Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bestellt ist, ob und welche Konsequenzen aus den Querelen bei „Uni-Assist“ sowie den aktuellen Befunden aus der Untersuchung des Stifterverbands zu ziehen sind. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Laut UNESCO studierten 2016 rund 5,1 Millionen Studierende außerhalb ihres Heimatlandes. Ihre Zahl hat innerhalb der letzten zehn Jahre um 2,2 Millionen zugenommen. Allein in Deutschland studierten 252.000 internationale Studierende , also ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (sog. Bildungsausländer). Mittlerweile hat Deutschland Frankreich als beliebtestes nichtenglischsprachiges Gastland für internationale Studierende überholt und ist damit nach den USA, Großbritannien und Australien zur viertwichtigsten Destination weltweit aufgestiegen. Die Attraktivität des deutschen Hochschulsystems Deutschland ist trotz verbleibender Herausforderungen im internationalen Vergleich sowohl absolut als auch relativ zu anderen Destinationen gestiegen. Hierzu haben ein liberales Aufenthaltsrecht zum Zwecke des Studiums, die Qualität von Lehre und Forschung in der Breite sowie eine gute Finanzausstattung der Hochschulen maßgeblich beigetragen. Vielversprechende Integrationsmöglichkeiten von Hochschulabsolventen in den hiesigen Arbeitsmarkt sollen angesichts des Fachkräftemangels künftig noch frühzeitiger kommuniziert und unterstützt werden. Einschließlich der ausländischen Staatsbürger, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben (sog. Bildungsinländer), studierten 2018 fast 375.000 Ausländerinnen und Ausländer an deutschen Hochschulen. Die zwischen Bund und Ländern vereinbarte Zielmarke von 350.000 bis 2020 wurde somit vorzeitig erreicht. Aus Artikel 70 des Grundgesetzes (GG) folgt die ausschließliche Zuständigkeit der Länder für den Hochschulzugang. Für die Hochschulzulassung besteht zwar eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Artikel 74 Absatz 1 Nummer 33 GG), allerdings haben die Länder das Recht, abweichende Regelungen zu treffen (Artikel 72 Absatz 3 Nummer 6 GG). Zudem liegt die Durchführung der Verfahren zur Hochschulzulassung (Studienplatzvergabe) in der Zuständigkeit der Länder (Verwaltungskompetenz). Entsprechend der landesrechtlich verbürgten Hochschulautonomie erfolgt die Zulassung zum Hochschulstudium in der Regel unmittelbar durch die Hochschulen. Um die Hochschulen dabei zu unterstützen, die Zugangswege transparenter, effizienter und leistungsgerechter zu gestalten, förderte die Bundesregierung die Entwicklung des Tests für Ausländische Studierende (TestAS), eines individuellen Studierfähigkeitstests, der inzwischen in mehreren Bundesländern im Regelverfahren eingesetzt wird. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden derzeit webbasierte Versionen entwickelt, die die Skalierbarkeit angesichts steigender Mobilitätszahlen weiter erhöhen sollen. Die meisten Länder richten sich bei der Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse weiterhin ausschließlich nach den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz Drucksache 19/15956 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode (KMK). Hier werden tendenziell alle weltweit angebotenen Bildungsabschlüsse mit dem deutschen Abitur verglichen, in der Datenbank Anabin vorgehalten und regelmäßig in den zuständigen Gremien der KMK aktualisiert. Zur Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsnachweise müssen die deutschen Hochschulen die Echtheit vorgelegter Zeugnisse validieren und die Bewertungsvorschläge der KMK zugrunde legen. Um trotz der Komplexität des Prüfungsaufwandes und der föderalen Vielfalt internationalen Studienbewerbern einen möglichst einheitlichen Ansprechpartner für die Studienplatzbewerbung bieten zu können, gründeten 41 Hochschulen, der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) 2003, damals unterstützt mit einer Anschubfinanzierung des Bundes, die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (Uni-Assist), eine nichtbeliehene Institution privaten Rechts. Kernaufgabe von Uni-Assist ist laut § 2 Absatz 2 der Vereinssatzung die administrative Vorbearbeitung und -prüfung internationaler Studienbewerbungen. Dabei werden folgende Aufgaben durchgeführt: elektronische Erfassung, Echtheitsprüfung , statistische Auswertung und inhaltliche Bewertung der Daten entsprechend der hochschuleigenen Zulassungskriterien für den jeweiligen Studiengang einschließlich der Nachforderung ggf. ausstehender Dokumente. Ohne Uni-Assist müssten diese Vorarbeiten an jeder Hochschule durchgeführt werden , im Falle von Bewerbungen an verschiedenen Hochschulen sogar mehrfach . Auf der Grundlage dieser Vorarbeiten führen die Hochschulen das Zulassungsverfahren durch. Dabei sind sie aber nicht an die Feststellungen von Uni- Assist gebunden, sondern treffen eine eigenständige Entscheidung. Die Zulassungsentscheidung verbleibt somit allein bei den Hochschulen. Die Finanzierung der Servicetätigkeiten für die Hochschulen legen die Mitglieder von Uni-Assist fest. Beiträge der mittlerweile über 180 Mitgliedshochschulen werden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht erhoben. Vielmehr erfolgt die Finanzierung fast ausschließlich durch Entgelte internationaler Bewerberinnen und Bewerber. 1. Erachtet es die Bundesregierung als problematisch und als potenzielle Gefahr für ein erfolgreiches Studium internationaler Studierender, dass laut der Untersuchung „Ausgebremst statt durchgestartet“ des Stifterverbands für die deutsche Wissenschaft 38 Prozent der Studierenden aus Nicht-EU- Ländern erst nach Semesterbeginn nach Deutschland einreisen können? Aus Sicht der Bundesregierung ist es wünschenswert, dass zugelassene Studierende bereits vor Semesterbeginn am Studienort eintreffen. 2. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung dafür, dass 38 Prozent der Studierenden aus Nicht-EU-Ländern erst nach Semesterbeginn nach Deutschland einreisen können, und welche Konsequenzen zieht sie sowohl für sich als auch gemeinsam mit Ländern und Hochschulen daraus? 3. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass es laut der Untersuchung des Stifterverbands vom Zulassungsbescheid über die Visaerteilung und anschließend bis zur Einreise durchschnittlich 88 Tage dauert – besonders viel Zeit nimmt mit 62 Tagen der Visaprozess in Anspruch –, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, wie sich die Dauer dieses Prozeses in den letzten 20 Jahren entwickelt hat? Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Die statistischen Feststellungen des Stifterverbandes für die deutsche Wissenschaft beruhen auf Erhebungen und Ermittlungen der Fintiba GmbH. Die Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15956 Bundesregierung nimmt die Feststellungen des Stifterverbandes zur Kenntnis. Der darin abgebildete Prozess wird von der Bundesregierung statistisch nicht erfasst und kann daher nicht bewertet werden. Aus demselben Grund liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, wie sich dieser Prozess in den letzten 20 Jahren entwickelt hat. Die Studie des Stifterverbandes benennt als Gründe für die verspätete Einreise die späte Versendung der Zulassungsbescheide sowie die Dauer des Visumsverfahrens von der Terminvergabe bis zur Erteilung des Visums. Die erforderliche Bearbeitungszeit eines Visumantrags hängt von verschiedenen Faktoren ab, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/4799 dargelegt hat. Insbesondere wird auf die dortige Antwort zu Frage 18 verwiesen. 4. Welche Hinweise oder Kenntnisse hat die Bundesregierung, wie lange der Prozess zwischen Zulassungsbescheid bis hin zur Einreise in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz, den USA und Kanada dauert? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. Welche Standards und Empfehlungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der EU bezüglich des formalen Ablaufs und der Dauer von Prozessen zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Mitgliedsländern zum Zwecke von Studium und Forschung, und wie werden diese in Deutschland umgesetzt? Die Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair- Tätigkeit (Neufassung) sieht in Artikel 34 Absatz 1 vor, dass die zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats so rasch wie möglich, jedoch spätestens 90 Tage nach Einreichung des vollständigen Antrags über den Antrag auf einen Aufenthaltstitel entscheiden und den Antragsteller über die Entscheidung unterrichten. Gemäß Artikel 34 Absatz 2 erfolgt die Unterrichtung innerhalb von 60 Tagen, sofern die aufnehmende Einrichtung gemäß der Richtlinie (EU) 2016/801 zugelassen ist. Für Forschungseinrichtungen ist ein Zulassungsverfahren gemäß Artikel 9 eingerichtet worden. Anträge auf Zulassung werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bearbeitet. Im Fall eines Antrags auf Erteilung eines Visums erfolgt die Mitteilung der Entscheidung durch die Erteilung des Visums bzw. durch den Ablehnungsbescheid . Weitere Vorgaben zum Verfahren sind in der Richtlinie nicht enthalten. 6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass 52 Prozent der internationalen Studierenden weniger als 90 Tage vor Studienbeginn ihre Zulassung erhalten, obwohl laut Untersuchung des Stifterverbands die Hochschulzulassung mindestens drei Monate im Voraus vorliegen müsse, damit internationale Studierende ausreichend Zeit haben, um Visum, Anreise, Vorbereitungskurse etc. so zu planen, dass sie rechtzeitig zu Semesterbeginn am Studienort sein können? Drucksache 19/15956 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Unterschiede zwischen den Ländern bei der Zulassung internationaler Studierender – so erhalten in Bremen nur 29 Prozent der internationalen Studierenden ihre Zulassung weniger als drei Monate vorm Studienstart, während es in Sachsen 65 Prozent sind (siehe „Ausgebremst statt durchgestartet – Herausforderungen für ausländische Studierende jenseits von Kultur- und Bildungsfragen“ des Stifterverbands für die deutsche Wissenschaft, Abbildung 3)? 8. Inwiefern steht die Bundesregierung im Gespräch mit den Ländern, damit alle Hochschulen Zulassungs- und Ablehnungsbescheide mindestens 90 Tage vor Studienbeginn verschicken, bzw. beabsichtigt sie, solche Gespräche aufzunehmen? Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob es zwischen den Ländern einen Erfahrungsaustausch über dieses Thema gibt? 9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Vorschlägen des Stifterverbands, dass die Hochschulen Kontingente für internationale Studierende bereits im Vorfeld reservieren oder auch separate Zulassungsverfahren für internationale Studierende mit früheren Fristen einführen ? Inwiefern wird die Bundesregierung dazu das Gespräch mit Ländern, Hochschulen und Austauschorganisationen suchen? Die Fragen 6 bis 9 werden im Zusammenhang beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Zu Unterschieden zwischen den für die Zulassung internationaler Studierender zuständigen Ländern liegen der Bundesregierung über die Ergebnisse der genannten Studie hinaus keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Länder tauschen sich zu Fragen der Internationalisierung des Studiums regelmäßig in den Gremien der KMK aus. Angesichts des globalen Wettbewerbs um Talente und des Fachkräftemangels sieht die Bundesregierung wichtige Ansätze in zügigen und berechenbaren Verfahren bis zur Aufnahme des Studiums. Dabei kann auch die Digitalisierung eine Rolle spielen. 10. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit von „Uni-Assist“, der Servicestelle , die internationale Hochschulbewerbungen prüft und 2003 mit Bundesgeldern ihre Arbeit aufgenommen hat? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Uni-Assist ist ein eingetragener Verein mit mittlerweile über 180 deutschen Mitgliedshochschulen und hat im Anschluss an die Anschubfinanzierung in der Regel keine Bundesförderung erhalten. Eine Bewertung der Arbeitsweise und –ergebnisse obliegt nicht der Bundesregierung. Unabhängig davon begrüßt die Bundesregierung , wenn sich Hochschulen im Rahmen der föderalen Ordnung und der Selbstverwaltung um stringente Verwaltungsprozesse und eine hochschulübergreifende Zusammenarbeit bemühen. 11. Wie verläuft aus Sicht der Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit „Uni-Assist“ – finanziert aus Bundesmitteln prüft der Verein bis 31. Dezember 2019 die Hochschulbewerbungen von Geflüchteten –, und gab es Probleme oder Anlässe für Beanstandungen? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15956 12. Sollen Geflüchtete auch künftig aus Bundesmitteln ihre Bewerbungen bei „Uni-Assist“ begutachten lassen können? Wenn nein, aus welchen Gründen? Wenn ja, in welcher Höhe? Die Fragen 11 und 12 werden im Zusammenhang beantwortet. In einer von Uni-Assist in Zusammenarbeit mit der Humboldt-Universität zu Berlin 2019 durchgeführten Nutzerbefragung zeigten sich drei Viertel der Antwortenden mit dem Portal für Kostenbefreiung zufrieden bis sehr zufrieden und weniger als 3 Prozent unzufrieden. Seit 1. März 2016 konnten Geflüchtete bei Uni-Assist einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen und ihre Hochschulzugangsberechtigung (und ggf. weitere Zugangskriterien konkreter Zielhochschulen) einer Vorprüfung unterziehen lassen . Im Zuge der Maßnahmen wurden die internen Arbeitsprozesse und die IT- Infrastruktur von Uni-Assist an vielen Stellen angepasst, ergänzt und neu entwickelt , um den besonderen Herausforderungen, welche durch die Bearbeitung von Anträgen auf Kostenbefreiung sowie die Vorprüfung von Zeugnissen von Flüchtlingen in Deutschland entstehen, begegnen zu können. Um die Entgelte für die Vorprüfung ihrer Bildungsnachweise erstattet zu bekommen , wenden sich Geflüchtete künftig nicht mehr direkt an Uni-Assist, sondern an Hochschulen bzw. Studienkollegs, die am Integra-Programm des DAAD beteiligt sind. Eine kostenlose Annahme von Bewerbungen Geflüchteter und Vorprüfung der Bewerbungen aus Bundesmitteln wird somit weiterhin möglich sein. Das neue Vorgehen stärkt die Angleichung der Verfahren für Bewerbungen von geflüchteten und anderen internationalen Studieninteressierten. 13. Welche Kosten werden internationalen Studieninteressierten von „Uni- Assist“ für die Prüfung der Unterlagen in Rechnung gestellt (bitte nach Bachelor/Staatsexamen, Master, Studienkolleg, studienvorbereitender Deutschkurs, Vorstudium aufschlüsseln)? 14. Welche Hochschulen erstatten nach Kenntnis der Bundesregierung den Bewerbern die Gebühren – nach welchen Kriterien, für welche Studienabschlüsse und für welche Studiengänge? 15. Inwiefern hält die Bundesregierung es für sinnvoll, dass die Kostenübernahme vereinheitlicht wird? Die Fragen 13 bis 15 werden im Zusammenhang beantwortet. Uni-Assist legt seine Finanzierung eigenständig fest. Nach § 5 der Satzung mögliche Beiträge der Mitgliedshochschulen werden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht erhoben. Vielmehr erfolgt die Finanzierung fast ausschließlich durch Entgelte internationaler Bewerberinnen und Bewerber. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie sich die Kosten aufschlüsseln oder nach welchen Kriterien welche Hochschulen Entgelte erstatten. 16. Welche einzelnen hoheitlichen Aufgaben sind „Uni-Assist“ übertragen? 17. Inwieweit hat die Bundesregierung im Rahmen der Kostenerstattung der Prüfung der Hochschulbewerbungen von Geflüchteten überprüft, dass die auf „Uni-Assist“ übertragene hoheitliche Aufgabe des Hochschulzugangs nach rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt? Welches Ergebnis hatte die Prüfung? Drucksache 19/15956 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob auch die Länder bzw. die Hochschulen darauf achten, dass die auf „Uni-Assist“ übertragene hoheitliche Aufgabe des Hochschulzugangs nach rechtsstaatlichen Prinzipien erledigt wird? Welche Probleme bzw. Beanstandungen sind der Bundesregierung bekannt ? Die Fragen 16 bis 18 werden im Zusammenhang beantwortet. Uni-Assist sind keine hoheitlichen Aufgaben übertragen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der den Fragestellern zugetragenen Kritik von Nutzerinnen und Nutzern von „Uni- Assist“ in Bezug auf schlechte oder schwankende Qualität bei den Prüfungen der Unterlagen sowie Verzögerungen bei der Bearbeitung? Uni-Assist bearbeitet nach eigenen Angaben jährlich rund 300.000 Fälle. Kritik von Nutzerinnen oder Nutzern ist der Bundesregierung in wenigen Einzelfällen bekannt. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 verwiesen. 20. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis genommen von der hohen Fluktuation unter den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bei „Uni- Assist“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Wie bewertet die Bundesregierung diese, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 21. Wie viele feste Stellen und wie viele Saisonkräfte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung bei „Uni-Assist“, und inwiefern wirbt die Bundesregierung dafür, den Anteil der Saisonkräfte zu reduzieren und mehr unbefristete Stellen zu schaffen? 22. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Hochschulen angesichts der zunehmenden Anzahl von internationalen Studieninteressierten, die zum Studium nach Deutschland kommen wollen , überfordert wären, die Bewertung der Bewerbungen wieder selbst zu übernehmen, und sollte es darum weiter einen Dienstleister wie „Uni- Assist“ geben, der aufgrund der Erfahrung der Mitarbeiter viel an Kompetenzen und Erfahrungen bei der Prüfung von Bewerbungen internationaler Studierender besitzt, die es an keiner Hochschule so gebündelt gibt? Wenn nein, warum nicht? 23. Inwieweit sind nach Auffassung der Bundesregierung die Aufgaben von „Uni-Assist“ Standardaufgaben eines internationalisierten Hochschulund Wissenschaftssystems, die dauerhaft, systematisch und planbar verlässlich zu organisieren sind? 24. Inwiefern erachtet es die Bundesregierung für sinnvoll, alternative Finanzierungsmöglichkeiten für „Uni-Assist“ zu erarbeiten, auch um den hohen Stellenwert, den die Bundesregierung der Internationalisierung der deutschen Wissenschaftslandschaft beimisst, gerecht zu werden – zumal sich im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 33 des Grundgesetzes (GG) nach Auffassung der Fragesteller eine Mitzuständigkeit des Bundes ableiten lässt? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15956 25. Inwiefern ist die Arbeitsfähigkeit von „Uni-Assist“ nach Kenntnis der Bundesregierung Thema innerhalb der Kultusministerkonferenz oder einer anderen Form des Austausches zwischen den Ländern, und mit welchen Vorschlägen wird die Entwicklung und Neuaufstellung von „Uni- Assist“ diskutiert und erarbeitet? 26. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung ihren Beitrag für die (Weiter-)Entwicklung von „Uni-Assist“ zu leisten, auch um den hohen Stellenwert zu verdeutlichen, den die Bundesregierung der Internationalisierung der deutschen Wissenschaftslandschaft beimisst, zum Beispiel durch eine gemeinsame Finanzierung mit den Ländern oder eine vollständige Übernahme der Kosten durch den Bund? Die Fragen 20 bis 26 werden im Zusammenhang beantwortet. Uni-Assist ist Ausfluss der Autonomie und Selbstverwaltung der deutschen Hochschullandschaft. Fragen der Effizienzsteigerung, der Finanzierung, Personal - und Organisationsentwicklung sind in diesem Rahmen zu erörtern und ggf. zu lösen. Nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgt dies regelmäßig in Mitgliederversammlungen und Nutzertagungen, anlassbezogen auch unter Einbezug der Länder. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 27. Welche Wartezeiten auf einen Termin zur Abgabe eines Visumantrags für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in Deutschland hält die Bundesregierung für angemessen, um dem „Interesse der Bundesregierung an einer möglichst problemlosen Gestaltung der Einreise qualifizierter ausländischer Studierender und Forscherinnen und Forscher“ zu entsprechen (siehe Bundestagsdrucksache 19/3847, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 25 und 26 des Abgeordneten Kai Gehring)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/4799 verwiesen. 28. Welche zeitliche Definition bzw. Erwartung legt die Bundesregierung ihrem Bemühen zugrunde, „die Wartezeiten an allen Visastellen möglichst kurz zu halten“ (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage „Wartezeiten bei der Vergabe von Visa für Studien- und Forschungsaufenthalte in Deutschland“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/4799)? Ziel ist es, die Wartezeiten auf einen Termin zur Abgabe des Visumantrags so kurz zu halten, dass die Erteilung des Visums und die Einreise nach Deutschland vor Semesterbeginn erfolgen können. Studierende können ihren Terminwunsch bereits vor Erhalt der Studienzulassung anmelden und damit zu einer rechtzeitigen Antragstellung beitragen. 29. In wie vielen Fällen seit 2010 konnten nach Kenntnis der Bundesregierung internationale Studierende bzw. Forscherinnen und Forscher, deren Studien- bzw. Forschungsaufenthalt über den DAAD, die AvH oder eine vergleichbare deutsche Mittlerorganisationen gefördert werden sollten, nicht pünktlich einreisen oder den Aufenthalt überhaupt nicht antreten? Fälle im Sinne der Fragestellung werden nicht zentral erfasst, eine Bezifferung ist daher nicht möglich. Drucksache 19/15956 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 30. Welche konkreten Veränderungen und Verbesserungen sind an den Auslandsvertretungen mit besonders langen Wartezeiten auf einen Termin zur Abgabe eines Studien- oder Forschungsvisums umgesetzt worden (siehe Anlage 2 zu Frage 3 Aktuelle Wartezeiten für Studierende, Studienbewerber /innen und Gastwissenschaftler/innen aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Wartezeiten bei der Vergabe von Visa für Studien- und Forschungsaufenthalte in Deutschland“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/4799), und wie schlägt sich das in den Wartezeiten und der Anzahl der Visumsanfragen und der tatsächlich bearbeiteten Anträge nieder? Angesichts der stark gestiegenen Visanachfrage wurden die personellen und räumlichen Kapazitäten mehrerer Visastellen erweitert. 2019 wurden die Visastellen in Bangalore, Kairo, Neu-Delhi, Manila, Rabat und Taschkent durch Entsendung zusätzlicher Visumentscheider und Einstellung von lokal Beschäftigten personell verstärkt. Die Visastellen in Islamabad und Duschanbe erhielten zusätzliche Dienstposten für Visaentscheider. Die Ressourcensteuerungsprozesse für die Zuweisung zusätzlicher Dienstposten für das Jahr 2020 sind noch nicht abgeschlossen. In Indien wird ab Mitte 2020 die Bearbeitung von Visumanträgen für Kurzaufenthalte (Schengen-Visa) überwiegend zentral am Generalkonsulat in Mumbai erfolgen, was zu einer Entlastung der anderen deutschen Visastellen in Indien beiträgt. Durch die Priorisierung der Terminvergabe für akademisch besonders qualifizierte Studierende (z. B. Doktoranden, Stipendiaten, Masterstudierende) konnte die Wartezeit für diese Antragsteller an einigen besonders belasteten Visastellen deutlich reduziert werden. Eine generelle, unbegrenzte Bevorzugung der Studierendenanträge ist aus Gründen der Gleichbehandlung jedoch nicht möglich, da sie zur Benachteiligung anderer Antragsteller, die ebenfalls einen Anspruch auf ein Visum haben, führen würde. Auch aufgrund der umgesetzten Veränderungen ist eine überwiegende Verkürzung von Wartezeiten und eine weitgehende Steigerung der Anzahl der bearbeiteten Visumanträge an den entsprechenden Auslandsvertretungen beobachtbar. 31. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass von den 20 Auslandsvertretungen , die 2018 besonders lange Wartezeiten aufwiesen, 11 in Ländern liegen, in denen besonders viele Muslime leben (siehe Anlage 2 zu Frage 3, Aktuelle Wartezeiten für Studierende, Studienbewerber/innen und Gastwissenschaftler/innen aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Wartezeiten bei der Vergabe von Visa für Studien- und Forschungsaufenthalte in Deutschland“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/4799)? In den genannten Ländern herrscht ein besonders großer Migrationsdruck aufgrund schwieriger wirtschaftlicher und politischer Verhältnisse. Junge Menschen suchen daher verstärkt nach Wegen der legalen Migration. Das führt zu einer rasch steigenden Visumnachfrage in allen Kategorien, die die vorhandenen Bearbeitungsressourcen an den deutschen Visastellen deutlich übersteigt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15956 32. Gibt es interne bzw. öffentliche Handreichungen der Bundesregierung bzw. des deutschen Diplomatischen Korps, dass bei bestimmten Visa- Anfragen die Ernsthaftigkeit der Absicht, in Deutschland zu studieren bzw. zu forschen, besonders kritisch zu hinterfragen ist? Wenn ja. auf welche Personen, Gruppen bzw. Länder beziehen sich diese ? Es gibt keine internen oder öffentlichen Handreichungen im Sinne der Fragestellung . Vielmehr wird bereits durch die Anspruchsregelung im Aufenthaltsgesetz für diese beiden Gruppen deutlich, dass ein hohes Interesse an deren Einreise besteht. Für die Ablehnung eines entsprechenden Visumantrags bestehen hohe rechtliche Hürden. Ein Visumantrag kann insbesondere dann abgelehnt werden, wenn sich aus der Plausibilitätsprüfung Beweise oder konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass der Ausländer den Aufenthalt zu anderen Zwecken nutzen wird als zu jenen, für die er die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beantragt hat. 33. Wie lange dauert es nach den neuesten verfügbaren Zahlen bei den einzelnen deutschen Auslandsvertretungen, um einen Termin zur Abgabe eines Visum-Antrags für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in Deutschland zu erhalten (bitte als Liste sortiert nach Ländern und unterteilt nach dortigen einzelnen Auslandsvertretungen angeben)? Die Auslandsvertretungen, die zu Ende November 2019 Wartezeiten von mehr als acht Wochen für die Terminvergabe für ein Studien- oder Forschungsvisum verzeichneten, sind aus folgender Tabelle des Auswärtigen Amts ersichtlich (Wartezeiten in Wochen zwischen Terminanfrage und Termin).“ Land Auslands-vertretung Studium und Studienbewerber besonders qualifiziert Studium und Studienbewerber allgemein Gastwissenschaftler Forscher/ Wissenschaftler Bangladesch Dhaka N/A 12 12 12 Griechenland Athen N/A 10 4 4 Guinea Conakry 4 mehr als 52 14 14 Indien Bangalore N/A 14 14 14 Indien Mumbai 0 16 0 0 Indien Neu-Delhi 3 28 3 3 Indien Neu- Delhi (Abt. Afghanistan ) N/A 52 52 52 Indonesien Jakarta N/A 12 12 12 Irak Erbil N/A 1 20 20 Iran Teheran 4 mehr als 52 4 4 Kamerun Jaunde 3 mehr als 52 3 3 Kirgisistan Bischkek N/A 25 25 25 Malta Valletta N/A 8 8 8 Marokko Rabat 24 mehr als 52 43 43 Nigeria Lagos 36 mehr als 52 36 36 Pakistan Islamabad (Abt. Afghanistan) 2 mehr als 52 2 2 Pakistan Islamabad (Abt. Pakistan) 37 42 15 1 Philippinen Manila N/A 20 20 20 Senegal Dakar N/A 12 12 12 Spanien Madrid N/A 10 10 10 Drucksache 19/15956 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Auslands-vertretung Studium und Studienbewerber besonders qualifiziert Studium und Studienbewerber allgemein Gastwissenschaftler Forscher/ Wissenschaftler Sri Lanka Colombo N/A 12 0 0 Tunesien Tunis N/A 16 4 4 Uganda Kampala N/A 10 10 10 USA San Francisco N/A 12 12 12 34. In welchen Auslandsvertretungen sieht die Bundesregierung aktuell Handlungsbedarf, um die Wartezeiten bei Terminvergabe und Visabearbeitung zu verkürzen, und mit welchen Maßnahmen und Mitteln soll das an den einzelnen betroffenen Vertretungen erreicht werden? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Visastellen bemühen sich, die Wartezeiten bei der Terminvergabe und die Bearbeitungszeiten möglichst gering zu halten. Dabei ist zu beachten, dass die Bearbeitungszeit eines Visumantrags nicht nur von den Visastellen abhängt, sondern auch von der Mitwirkung der Antragstellerinnen und Antragsteller (vollständige Auskünfte und Unterlagen ) sowie dem Vorliegen der Zustimmung der deutschen Behörden im Inland. Die personellen und räumlichen Kapazitäten an den besonders belasteten Visastellen werden im Rahmen verfügbarer Ressourcen laufend verstärkt. Hinsichtlich der ergriffenen Maßnahmen und eingesetzten Mittel wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/15956 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333