Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dietmar Friedhoff, Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14057 – Staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit sowie sonstige ODA-fähige Vorhaben mit und in der Republik Kamerun V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland ist nach Ansicht der Fragesteller in ihrer Organisation und Durchführung multidimensional und komplex gestaltet, sodass Strukturen, Abläufe und beteiligte Akteure nicht ohne erheblichen Aufwand erkennbar sind. Nach Ansicht der Fragesteller kann eine effektive parlamentarische Sach- und Leistungskontrolle anhand der bereits veröffentlichten Informationen bezüglich der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit und in der Republik Kamerun nicht ohne Weiteres stattfinden , da diese – wenn vorhanden – nur fragmentarisch vorliegen. Die Zuständigkeit für die deutsche staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit liegt zwar beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), jedoch führen auch andere Ressorts der Bundesregierung entwicklungspolitische Vorhaben durch (siehe Mittelherkunft der bi- und multilateralen ODA – Official Development Assistance – 2016 bis 2017 auf Bundestagsdrucksache 19/9822, Antwort auf die Schriftliche Frage 133). Diese Vorhaben finden nach Aussage des BMZ nicht im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit statt, obwohl diese der deutschen ODA-Quote, also der getätigten öffentlichen Entwicklungsleistungen (siehe ebenfalls Antwort auf die Schriftliche Frage 133 auf Bundestagsdrucksache 19/9822 und www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/oda/hintergrund/leitf aden/index.html), angerechnet werden. Nach Ansicht der Fragesteller ist die begriffliche Unterscheidung von Entwicklungszusammenarbeit und sonstigen ODA-Leistungen durch das BMZ schwer nachvollziehbar und zeigt die aus Sicht der Fragesteller unwirtschaftliche Fragmentierung, Inkohärenz und Steuerungsunfähigkeit der deutschen Entwicklungspolitik deutlich auf. Des Weiteren weisen die Fragesteller auf die nach Ansicht der Fragesteller defizitäre Informationslage des BMZ hin. Den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2018 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (siehe Bundestagsdrucksache 19/5500) ist bezüglich der Prüfergebnisse des Einzelplans 23 folgendes zu entnehmen: Deutscher Bundestag Drucksache 19/15958 19. Wahlperiode 13.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenar beit und Entwicklung vom 11. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. „Die beim BMZ und der KfW gespeicherten Finanz- und Projektdaten weichen teilweise voneinander ab. Dies ist dem BMZ seit mindestens zehn Jahren bekannt.“ Zwar hat das BMZ bereits im Jahr 2007 beschlossen, das bisherige ITgestützte Finanzverwaltungssystem und Berichtswesen bis Ende 2011 zu ersetzen , nach Feststellung des Bundesrechnungshofes im Jahr 2018 sei dies allerdings „nicht gelungen“. Das BMZ hat bis zum Jahr 2014 infolge der Einführung des neues IT-Systems 4,1 Mio. Euro ausgegeben – ursprünglich wurden durch das BMZ 1,7 Mio. Euro veranschlagt – und verfügte zum Zeitpunkt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof im Jahr 2018 über kein einsatzfähiges System (siehe Prüffeststellungen [28.1] und Würdigung [28.2] des Bundesrechnungshofes auf Bundestagsdrucksache 19/5500). Vor diesem Hintergrund sind auch die Ergebnisse der Externen Qualitätskontrolle 2017 der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit gGmbH (GIZ), der für die Technische Zusammenarbeit zuständigen Durchführungsorganisation des Bundes, zu beachten. Hier wurden durch die Prüfer teilweise „schwerwiegende Abweichungen“ von den Vorgaben des BMZ festgestellt, welche die GIZ bei der Umsetzung der entwicklungspolitischen Maßnahmen und Projekte einhalten muss (siehe Ausschussdrucksache 19(19)142b). Insbesondere in der Prüfkategorie „Wirtschaftlichkeit“ der Externen Qualitätskontrolle wurde eine durchschnittliche Abweichung von 56 Prozent (nach der Systematik der Externen Qualitätskontrolle 2017 als „schwerwiegende Abweichung “ qualifiziert) festgestellt. Weiter ist anzuführen, dass hinsichtlich der Bewertung der Wirtschaftlichkeit von entwicklungspolitischen Vorhaben der GIZ bis zum Jahr 2016 keine geeignete Prüfgrundlage vorlag. Dazu die Prüfer der Externen Qualitätskontrolle 2017: „Die Prüfkategorie Wirtschaftlichkeit wurde im Prüfjahr 2013 neu aufgenommen und bis 2016 ausschließlich in den Vor-Ort-Untersuchungen analysiert. Der Grund hierfür war, dass eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage der Angebote und Berichte nicht möglich war. Es bestand weder eine geeignete Prüfgrundlage in Form von prüfbaren Vorgaben [des BMZ] noch ein Prüfgegenstand, da die Dokumente [des Berichtswesens der GIZ und des BMZ] keine prüfbaren Informationen zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit enthielten“ (siehe Seite 46, ebd.). Zur Ausübung einer effektiven parlamentarischen Kontrolle, sowie zur Herbeiführung von Publizität, werden daher folgende sachdienliche Informationen erfragt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die in der Vorbemerkung geäußerten Ansichten der Fragesteller zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) teilt die Bundesregierung nicht. Zur Beantwortung von Fragen im Rahmen des parlamentarischen Auskunftsanspruchs sowie im Rahmen von informellen Informationsersuchen stellt die Bundesregierung alle relevanten, verfügbaren Informationen bereit, um dem Deutschen Bundestag die Ausübung seiner parlamentarischen Kontrollrechte zu ermöglichen. Zusammenfassende Darstellungen sind den regelmäßig vorgelegten Entwicklungspolitischen Berichten der Bundesregierung (zuletzt auf Bundestagsdrucksache 18/12300) und den dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich für die parlamentarischen Beratungen des Einzelplans 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vorgelegten Berichten zu entnehmen (www.bundeshaus halt.de). Entwicklungspolitische Herausforderungen wie in der Republik Kamerun erfordern den Einsatz eines komplexen Instrumentariums der EZ. Durch die Ver- Drucksache 19/15958 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode fügbarkeit und Anwendung verschiedener Instrumente und deren Ineinandergreifen werden eine mehrdimensionale, zielgenaue Unterstützung sowie eine effektive, auf die lokalen Bedarfe abgestimmte Durchführung ermöglicht. Der Ansatz auf mehreren Ebenen zeichnet die deutsche EZ auch im internationalen Vergleich aus. Das BMZ ist das zuständige Fachressort für EZ der Bundesregierung. Sofern mit Mitteln anderer Ressorts geförderte Maßnahmen nach den Kriterien der OECD als ODA (Official Development Assistance) anrechenbar sind, finden diese unter eigener Verantwortung des dafür jeweils federführenden Ressorts statt. Die Bundesregierung stellt kontinuierlich die Stärkung der Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und damit die Nutzung von Synergiepotentialen sowie die Kohärenz der von ihr geförderten ODA-Maßnahmen sicher. Zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs in Bezug auf die Informationslage des BMZ zu Finanz- und Projektdaten hat sich das BMZ bereits in dem dazu vorgesehenen Verfahren geäußert. Das modernisierte IT-System ist seit Januar 2019 in Betrieb. Mit der Externen Qualitätskontrolle lässt das BMZ seit 2001 anhand von Stichproben überprüfen, ob die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) die Vorgaben ihres Auftraggebers BMZ bei der Planung und Durchführung von Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit umsetzt. Hierzu werden aus den weltweit laufenden Vorhaben der GIZ jährlich fünfzig Vorhaben ausgewählt . Im Rahmen der externen Qualitätskontrolle 2017 wurde in Kamerun ein Vorhaben geprüft. Die Externe Qualitätskontrolle dient der weiteren Qualitätsverbesserung der bestehenden Systeme. Sie ist gerade nicht mit der Evaluierung der Qualität der EZ mit einem einzelnen Land gleichzusetzen. Auch die noch stärkere Steuerung von Vorhaben nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit wurde seit Einführung der Prüfkategorie Wirtschaftlichkeit im Jahr 2013 durch das BMZ längst aufgegriffen. 1. Welche Länderstrategie verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Kamerun? Welche Schwerpunkte werden hierbei von der Bundesregierung gesetzt? Die Republik Kamerun gehört zu den Kooperationsländern der deutschen EZ, mit denen die Bundesrepublik Deutschland auf Basis zwischenstaatlich vereinbarter Verträge zusammenarbeitet. Übergeordnete Ziele der deutschen EZ mit und in Kamerun sind die Erreichung der nationalen Ziele für Wachstum und Entwicklung, die sich eng an den nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen orientieren. Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind Umwelt und Ressourcenschutz, gute Regierungsführung und Dezentralisierung sowie Ländliche Entwicklung. Darüber hinaus werden Maßnahmen im Gesundheitsbereich und zur Unterstützung in der Flüchtlingskrise umgesetzt. 2. Seit welchem Jahr erhält die Republik Kamerun Leistungen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit? Die Republik Kamerun erhält seit 1960 Leistungen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der EZ. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15958 3. Seit welchem Jahr erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung zivilgesellschaftliche Akteure Leistungen im Rahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit in der Republik Kamerun? Zivilgesellschaftliche Akteure erhalten seit 1962 Leistungen im Rahmen der nichtstaatlichen EZ in der Republik Kamerun. 4. Auf welchen (völker-)rechtlichen Grundlagen erbringt die Bundesrepublik Deutschland derzeitig Leistungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Kamerun? Welche Regelungen werden in diesen Vereinbarungen bzw. in den Abkommen getroffen (bitte Fundstelle der Verkündung/Bekanntmachung der jeweiligen Abkommen/Vereinbarungen im Bundesgesetzblatt abschließend angeben)? Die Entwicklungszusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun erfolgt auf der Basis völkerrechtlicher Vereinbarungen . Das Rahmenabkommen über Technische Zusammenarbeit vom 19. Juli 1980 (bekanntgemacht im BGBl., 25. Juni 2013) regelt gegenseitige Rechte und Pflichten bei der Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Ziele. Im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit wird für jede Zusage ein entsprechendes Regierungsabkommen geschlossen. Für weitere Informationen wird auf das öffentlich zugängliche Bundesgesetzblatt II verwiesen (s. „Fundstellennachweis B“, Stichwort „Finanzielle Zusammenarbeit“). Bei Übereinkünften über Entwicklungsmaßnahmen der Technischen Zusammenarbeit – die im Wesentlichen die Regelungen des geltenden TZ-Rahmenabkommens für das individuelle Projekt bestätigen – wird aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung von einer Veröffentlichung abgesehen. 5. Wie hoch ist das Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland an die Republik Kamerun und an sonstige entwicklungspolitische Akteure in der Republik Kamerun? a) Wie hoch ist der Anteil der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen? b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Das Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland an und in der Republik Kamerun beträgt 4.401,03 Mio. Euro (bis einschließlich 2017). Die OECD unterscheidet bei ODA-fähigen Leistungen nicht zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Leistungen. Alle ODA-fähigen Leistungen basieren auf öffentlichen, und damit staatlichen, Mitteln und bilden das Gesamtvolumen der staatlichen EZ ab. Hierfür wird auf die öffentlich zugängliche Datenbank der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verwiesen, die Daten ab 1960 und derzeit bis 2017 enthält (OECD-Dataset: „Aid (ODA) disbursements to countries and regions [DAC2a]“, www.stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=TABLE2A). Drucksache 19/15958 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie hoch ist der Anteil an Haushaltsmitteln des Bundes am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen (bitte nach Einzelplan und Jahr aufführen)? Die Frage bezieht sich auf ODA-Meldungen, die bis zum Beginn der Zusammenarbeit im Jahre 1960 zurückreichen. Die Bundesregierung stellt in Anlage 1 den Anteil der Haushaltsmittel des Bundes am Gesamtvolumen aller ODAfähigen Leistungen aufgeschlüsselt nach Ressorts und Jahren ab 2006 dar.* Die Bundesregierung weist daraufhin, dass die OECD ihre Vorgaben zur Datenerhebung regelmäßig ändert und insbesondere in den letzten Jahren erheblich erweitert hat. Daher sind prozessbedingte Datenlücken bzw. Abweichungen möglich. Die Bundesregierung verweist hierzu auf die Erläuterungen in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 bis 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 19/10793. Eine Aufschlüsselung nach Ressort und Jahr für den Zeitraum von 1960 bis 2005 ist aus Gründen der Unzumutbarkeit nicht darstellbar. Für den noch ausstehenden Zeitraum von 45 Jahren gibt es insgesamt 3462 Datensätze . Eine ressortspezifische Auswertung der ODA-Gesamtleistungen vor 2006 würde geschätzt mehr als 20 Arbeitswochen à 40 Stunden in Anspruch nehmen. Es müssten sämtliche Ressorts der Bundesregierung samt verschiedenster Referate innerhalb des jeweiligen Ressorts, die Durchführungsorganisationen sowie die deutsche Auslandsvertretung befasst werden. Allein im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wäre eine Einbeziehung von mindestens einem Dutzend Personen erforderlich. Für die Prozessaufwände zur Beschaffung und Aufnahme von nicht in elektronischen Datenerfassungssystemen erfassten Informationen wäre zunächst die Ablageform der jeweiligen Akte zu bestimmen (elektronische Form oder Papierform ). Im Fall von Papierakten ist im Anschluss der Ablageort (ggf. Zwischen- oder Bundesarchiv) zu eruieren. Danach wäre eine händische Auswertung und manuelle Übertragung erforderlich. Aus Sicht der Bundesregierung ist daher das Maß der Zumutbarkeit überschritten. Denn parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfG 67, 100, 140). Das parlamentarische Informationsrecht steht zudem unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit (BVerfGE 147, 50, Rn. 249). 6. Wie lange beabsichtigt die Bundesregierung, die staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Kamerun fortzusetzen, und nach welchen messbaren bzw. feststellbaren Kriterien richtet sich diese Entscheidung (bitte Kriterien abschließend und jeweils mit aktuellem Prüfergebnis/Wert angeben)? Die Entscheidung, mit welchen Ländern die Bundesregierung entwicklungspolitisch zusammenarbeitet, hängt von verschiedenen Kriterien ab, die regelmäßig überprüft werden. Zu diesen Kriterien zählen: – die entwicklungspolitische Notwendigkeit (Bewertung der ökonomischen, sozialen, ökologischen und politischen Situation im Kooperationsland sowie der Armutsrelevanz), – die Entwicklungsorientierung des Landes (nachhaltige Politikgestaltung i. S. d. Agenda 2030, Achtung, Schutz und Gewährleistung der Menschenrechte , Demokratie und rechtsstaatliche Mindeststandards, Leistungsfähigkeit und Transparenz des Staates, kooperatives Verhalten in der Staatengemeinschaft ), * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/15958 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15958 – besondere deutsche Interessen, wie der Schutz globaler, öffentlicher Güter und die Umsetzung der Agenda 2030, sowie – die Signifikanz des deutschen Beitrags und die Arbeitsteilung zwischen den Gebern. Derzeit besteht keine Absicht der Bundesregierung, die Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Kamerun einzustellen. 7. Wie beurteilt die Bundesregierung die generelle Wirksamkeit der deutschen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Kamerun? Auf welchen Tatsachen/Umständen beruht die Beurteilung der Bundesregierung ? Die Bundesregierung beurteilt die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Kamerun positiv. Diese Einschätzung beruht auf der regelmäßigen und detaillierten Programmbzw . Sektorberichterstattung der entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen zu den Fortschritten und Ergebnissen der durchgeführten Vorhaben anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und Wirkungsketten sowie den Verwendungsnachweisen nichtstaatlicher Träger. Fortschritts- und Abschlussberichte belegen empirisch erfassbare Ergebnisse und stellen die Zielerreichung dar. Zusätzlich werden Projektevaluierungen in delegierter Verantwortung durchgeführt . Das Deutsche Evaluierungsinstitut der EZ (DEval) untersucht auf strategischer Ebene unabhängig die vom BMZ verantwortete EZ. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 43 verwiesen. 8. Welche staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungsleistungen wurden der Republik Kamerun für die Jahre 2019, 2020 und 2021 zugesagt? Welche Projekte befinden sich für diesen Zeitraum noch in der Planungsphase ? In der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit erfolgen Zusagen an die Republik Kamerun in der Regel im Zweijahreszyklus. Die nächsten Zusagen sind für Ende 2019 und voraussichtlich 2021 geplant, in 2019 wurden bisher 14,5 Mio Euro zugesagt. Hierzu wird auf die dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für die parlamentarischen Beratungen des Einzelplans 23 vorgelegten Vertraulichen Erläuterungen, Vertraulichen Planungen und Soll-Ist- Vergleiche verwiesen. In der nichtstaatlichen EZ und der Zusammenarbeit in Kooperation mit der föderalen Struktur werden einzelnen Partnerländern grundsätzlich keine Zusagen gemacht. 9. Leistete die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit jemals Budgethilfe an die Republik Kamerun? Wenn ja, wann und in welcher Höhe wurden Leistungen ausbezahlt, und waren diese Leistungen zweckbestimmt? Bislang wurden an die Republik Kamerun Budgethilfen in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 in Höhe von insgesamt ca. 12,46 Mio. Euro ausbezahlt. Die bereitgestellten Mittel waren bzw. sind jeweils zweckbestimmt. Drucksache 19/15958 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Sind der Bundesregierung Fälle von Mittelfehlverwendungen im Rahmen der derzeitigen und vergangenen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Kamerun oder sonstigen ODA-fähigen Leistungen bekannt? Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 4 bis 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 19/13045 sowie auf die Antworten zu den Fragen 37 bis 42 verwiesen. 11. Wurde die Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Kamerun jemals ausgesetzt? Wenn ja, aus welchen Gründen und über welchen Zeitraum? Nein. 12. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die drei größten entwicklungspolitischen Erfolge, die aus der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit und in der Republik Kamerun resultieren? Die deutsche EZ mit und in der Republik Kamerun hat zahlreiche Erfolge und Wirkungen erzielen können. Beispielhaft seien hier die folgenden genannt: – Basisdienstleistungen: Durch die Unterstützung der Bundesregierung konnten erhebliche Fortschritte bei der Bereitstellung von Basisdienstleistungen erzielt werden. So haben allein seit 2015 1,5 Millionen Menschen Zugang zu sauberem Trinkwasser erhalten. Im Gesundheitssektor wurden – ebenfalls allein seit 2015 – die Gesundheitsdienstleistungen für 2,1 Millionen Menschen verbessert. – Das Engagement der Bundesregierung in Naturschutzgebieten im Südwesten Kameruns trägt im Biodiversitätssektor zum Erhalt der Ressourcen, vor allem zur Bewahrung und nachhaltigen Nutzung der Wälder des Kongobeckens bei, die von globalem Interesse für den Klimaschutz sind. – Als Maßnahme der Kommunalentwicklung wurde die Autonomie der Mittelstädte gestärkt. In einem ganzheitlichen und partizipativen Ansatz wurde wirtschaftliche und einkommensschaffende Infrastruktur finanziert. Durch den Aufbau eines kommunalen Entwicklungsfonds werden die Kommunen in die Lage versetzt, die finanzierte Infrastruktur auch nachhaltig zu nutzen und instand zu halten. 13. Wie viele Entwicklungshelfer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Kamerun entsandt? Für welche Projekte wurden diese eingesetzt, und wie hoch waren die entsprechenden (Personal-)Kosten? Es wird auf die Anlage 2 verwiesen.* * Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/15958 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15958 14. Wie viele Integrierte Fachkräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Kamerun entsandt? Für welche Projekte wurden diese eingesetzt, und wie hoch waren die entsprechenden (Personal-)Kosten? Es wird auf die Anlage 3 verwiesen.* 15. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten 15 Jahren, geordnet nach Jahr der Bewilligung/Beauftragung und unter Angabe der Projektnummern, der Projekttitel, der Projektlaufzeiten (soweit möglich, auf den Tag genau), der Art der Vorhaben (Einzelvorhaben , Globalvorhaben, Sektorvorhaben, Regionalvorhaben etc.), der Durchführer/Förderungsempfänger/Unternehmen, der Partner der Durchführungsvereinbarungen, der Förderbereiche (DAC 5 Code), der Summe der Zusage, der tatsächlichen Projektkosten, der Personalkosten sowie des Haushaltskapitels und Haushaltstitels, durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Zusammenarbeit mit und in der Republik Kamerun gefördert oder in Auftrag gegeben a) im Rahmen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit, b) im Rahmen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit, c) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und privaten Trägern, d) im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kirchen und den politischen Stiftungen, e) im Rahmen der Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements, f) im Rahmen der Sozialstrukturförderung, g) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, h) im Rahmen der Sonderinitiativen aus Haushaltskapitel 2310 (Einzelplan 23) und i) im Rahmen von Eigenprojekten bzw. Eigenmaßnahmen der Durchführungsorganisationen (Einzelvorschläge)? Zu den seit 2004 durchgeführten ODA-fähigen Maßnahmen mit und in der Republik Kamerun wird auf die öffentlich zugänglichen Daten des „Creditor Reporting Systems“ (CRS) der OECD und die dort hinterlegten ausführlichen Projektdaten verwiesen (www.stats.oecd.org/). Die dort hinterlegten Daten sind unter Eingabe der entsprechenden Parameter abrufbar. Die Projektdaten zu den beteiligten Bundesministerien lassen Rückschlüsse auf die jeweils in Anspruch genommenen Einzelpläne, Haushaltskapitel und Haushaltstitel zu. Bezüglich der Nennung von Projektnummern wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 19/9157 verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/15958 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/15958 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Welche Eigenanteile der Partner wurden bei den in Frage 15 erfragten Maßnahmen vereinbart, und in welcher Höhe wurden diese tatsächlich geleistet (bitte für jede Maßnahme konkret – quantitativ und qualitativ – und zuordenbar angeben)? Die Eigenanteile der Partner variieren zwischen den Maßnahmen und den daraus durchgeführten Aktivitäten. Die Eigenanteile bemessen sich in der Regel in der Bereitstellung von Sachmitteln, Räumlichkeiten und Personal. In der Republik Kamerun orientieren sich die Eigenanteile an einer partnerschaftlichen Lastenverteilung. Bei Vorhaben von kirchlichen Trägern ergänzen sich kirchliche und staatliche Mittel. Die Kirchen stellen zu den Projekten insgesamt mindestens 25 Prozent Eigenmittel bereit. Die Projekte der politischen Stiftungen und der Sozialstrukturförderung werden vollfinanziert. Die Projekte der privaten Träger enthalten grundsätzlich einen Eigenanteil von mindestens 25 Prozent, ebenso im Bereich bürgerschaftliches Engagement. Projekte des kommunalen Engagements enthalten i.d.R. einen Eigenanteil von 10 Prozent. Der Eigenanteil bzw. die Eigenleistung des Partners bei Integrierten Fachkräften (IF) besteht darin, dass die IF Arbeitnehmende der Partnerorganisation sind und von dieser ein ortsübliches Gehalt erhalten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/13657 verwiesen. 17. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgten die in Frage 15 erfragten Maßnahmen unter Nennung der Programmziele, der Modulziele sowie der Ober- und Unterziele, und in welchem Maß wurden diese Zielsetzungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht erreicht (bitte zuordenbar für die abgeschlossenen Maßnahmen angeben)? In den aktuell vereinbarten drei Schwerpunkten „Umwelt und Ressourcenschutz , Gute Regierungsführung und Dezentralisierung sowie Ländliche Entwicklung “ werden folgende Programmziele verfolgt: – Das Management der Wälder, der Schutzgebiete, der waldreichen Landschaften und der Biodiversität Kameruns soll verbessert werden, sodass eine nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum erreicht wird. – Zusammen mit unseren kamerunischen Partnern wollen wir den Zugang der Bürgerinnen und Bürger auf lokaler und nationaler Ebene zu zunehmend aus Steuereinnahmen finanzierten staatlichen Dienstleistungen und Infrastrukturen verbessern. – Die ökonomische Situation der ländlichen Bevölkerung und dabei insbesondere von Frauen und jungen Menschen soll verbessert werden. Die Zielsetzungen der im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen EZ geförderten Maßnahmen ergeben sich in den meisten Fällen aus dem jeweiligen Projekttitel. Des Weiteren enthalten die in der ODA-Datenbank verfügbaren Reiter „Short Description“ und „Long Description“ zusätzliche Erläuterungen zum Zweck und zu der Zielsetzung der jeweiligen Vorhaben. Die Zielsetzungen der politischen Stiftungen sind üblicherweise sehr breit gefächert und daher nicht in jedem Fall direkt aus der Titelbezeichnung ersichtlich. Generell zielt die Arbeit aller politischen Stiftungen darauf ab, längerfristige Vorhaben der Gesellschaftspolitik in den Partnerländern zu unterstützen, die vor allem dem Aufbau und der Festigung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen, der Verwirklichung der Menschenrechte, der Förderung einer eigenständigen , ökologisch nachhaltigen und sozial gerechten (markt-)wirtschaft- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15958 lichen Entwicklung, der Intensivierung der regionalen und internationalen Verständigung sowie der friedlichen Zusammenarbeit unter den Rahmenbedingungen der Globalisierung dienen. Die Zielerreichung wird anhand von projektspezifischen Indikatoren und Vereinbarungen in der regelmäßigen Berichterstattung nachgehalten. Die Indikatoren werden bei Erfolgsmessung und Evaluierung sowie Planung von Folgevorhaben berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 43 verwiesen. 18. Wo konkret sind die in Frage 15 erfragten Maßnahmen durchgeführt worden (bitte Programm- bzw. Modulregionen angeben)? Abhängig von den jeweiligen Schwerpunkten besitzen die in Frage 15 erfragten Vorhaben, Projekte und Maßnahmen unterschiedliche regionale Schwerpunkte bei der Durchführung der Aktivitäten. Regional wird flexibel und vorausschauend schwerpunktmäßig dort agiert, wo geeignete Rahmenbedingungen für die Durchführung der Projekte vorhanden sind. Insgesamt erstreckt sich der Aktions- und Wirkungsraum im Rahmen der Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung auf die gesamte Republik Kamerun. Darüber hinaus werden Informationen zu den spezifischen Regionen der jeweiligen Maßnahmen nicht elektronisch und weder vom BMZ noch von den Durchführungsorganisationen bzw. Zuwendungsempfängern durchgehend systematisch erfasst. 19. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen werden derzeit , geordnet nach Jahr der Bewilligung/Beauftragung und unter Angabe der Projektnummern, der Projekttitel, der Projektlaufzeiten (soweit möglich , auf den Tag genau), der Art der Vorhaben (Einzelvorhaben, Globalvorhaben , Sektorvorhaben, Regionalvorhaben etc.), der Durchführer/ Förderungsempfänger/Unternehmen, der Partner der Durchführungsvereinbarungen , der Förderbereiche (DAC 5 Code), der Summe der Zusage, der Projektkosten (nach Kostenschätzung des Angebots), des tatsächlichen Auszahlungsstandes, der Personalkosten (nach Kostenschätzung des Angebots) sowie des Haushaltskapitels und -titels, im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Zusammenarbeit mit und in der Republik Kamerun durchgeführt a) im Rahmen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit, b) im Rahmen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit, c) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und privaten Trägern, d) im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kirchen und den politischen Stiftungen, e) im Rahmen der Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements, f) im Rahmen der Sozialstrukturförderung, g) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, h) im Rahmen der Sonderinitiativen aus Haushaltskapitel 2310 (Einzelplan 23) und i) im Rahmen von Eigenprojekten bzw. Eigenmaßnahmen der Durchführungsorganisationen (Einzelvorschläge)? Drucksache 19/15958 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Welche Eigenanteile der Partner wurden bei den in Frage 19 erfragten Maßnahmen vereinbart, und in welcher Höhe wurden diese bisher tatsächlich geleistet (bitte für jede Maßnahme konkret [quantitativ und qualitativ ] und zuordenbar angeben)? 21. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgen die in Frage 19 erfragten Maßnahmen unter Nennung der Programmziele, der Modulziele sowie der Ober- und Unterziele, und in welchem Maß wurden diese Zielsetzungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht bereits erreicht (bitte zuordenbar für die abgeschlossenen Maßnahmen angeben)? 22. Wo konkret werden die in Frage 19 erfragten Maßnahmen durchgeführt (bitte Programm- bzw. Modulregionen angeben)? 23. Zu welchen Sustainable Development Goals (SDGs) der Agenda 2030 tragen die in Frage 19 erfragten Maßnahmen jeweils bei? Die Fragen 19 bis 23 werden gemeinsam beantwortet. Für die Beantwortung der Fragen 19a, 19b und 19h im Hinblick auf die Technische Zusammenarbeit (TZ) und Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) sowie die Sonderinitiativen aus Haushaltskapitel 2310 sowie der Fragen 20 bis 23 hinsichtlich der staatlichen EZ wird auf die Anlagen 4a, 4b und 4g verwiesen.* Darüber hinaus werden derzeit keine Eigenprojekte bzw. Eigenmaßnahmen der Durchführungsorganisationen im Sinne der Frage 19i durchgeführt. Informationen bzgl. Modulregion/en, Personalkosten sowie tatsächliche Projektkosten der jeweiligen Maßnahmen im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit werden durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wie auch durch die GIZ nicht systemseitig erfasst. Die KfW und GIZ orientieren sich bei ihren Vorhaben eng an den Zielen und Prinzipien der Agenda 2030 und unterstützen mit ihren Projekten und Programmen ihre Partner bei der Erreichung der SDGs. Wie im multidimensionalen SDG-Zielsystem angelegt, tragen KfW- und GIZ-Vorhaben in der Regel zu mehreren SDGs gleichzeitig bei. Um ihre Beiträge zu den SDGs transparent zu machen, hat die KfW ein sogenanntes SDG-Mapping entwickelt, das am 20. September 2019 veröffentlicht wurde. Eine rückwirkende Erfassung der Vorjahre ist nicht vorgesehen. Für die Beantwortung der Fragen 19c bis 19e sowie 20 bis 23 hinsichtlich der nichtstaatlichen EZ, der Zusammenarbeit mit den Kirchen und den politischen Stiftungen sowie der Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements wird auf die Anlagen 4c, 4d und 4c verwiesen.* Im Rahmen der dort aufgeführten Projekte sind nicht alle unter Frage 19 angefragten Parameter übertragbar. Die Beantwortung erfolgt im Rahmen der erfassten Daten. Darüber hinaus werden derzeit keine Maßnahmen im Rahmen der Sozialstrukturförderung im Sinne der Frage 19f bzw. im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft im Sinne der Frage 19g durchgeführt. Hinsichtlich des Beitrages zu den SDGs im Rahmen der nichtstaatlichen EZ sowie der Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements gilt Folgendes: Projekte der privaten Träger tragen vorrangig zur Erfüllung von SDG 1, SDG 3, SDG 4, SDG 16 und SDG 17, Projekte der politischen Stiftungen zu SDG 16, SDG 8, SDG 1, SDG 5, SDG 10 und SDG 13, Projekte der Kirchen zu SDG 1, SDG 2, SDG 3, SDG 10, SDG 13 und SDG 16, Projekte im Rahmen der Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements zu SDG 3, SDG 4, SDG 8, SDG 12, SDG 17 und Projekte der Sozialstruktur- * Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/15958 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/15958 förderung zu SDG 1, SDG 10, SDG 16 sowie SDG 8 bei. Die Programme „weltwärts“ und „ASA“ tragen vorrangig zur Umsetzung der SDGs 4 und 17 bei. Beim SES werden vorrangig die SDGs 3, 4, 8, 12, und 17 umgesetzt. Bezüglich der Nennung von Projektnummern wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/9157 verwiesen. 24. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Auswärtige Amt in der Republik Kamerun gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln )? 25. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in der Republik Kamerun gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 26. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in der Republik Kamerun gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 27. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in der Republik Kamerun gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 28. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen in der Republik Kamerun gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 29. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in der Republik Kamerun gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 30. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in der Republik Kamerun gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 31. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) in der Republik Kamerun gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 32. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium Bildung und Forschung (BMBF) in der Republik Kamerun gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 33. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren aus Haushaltsmitteln des Einzelplan 60 – Allgemeine Finanzverwaltung – in der Republik Kamerun gefördert oder finanziert (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? Die Fragen 24 bis 33 werden gemeinsam beantwortet. Drucksache 19/15958 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Für die Angaben der Förderung von ODA-fähigen Vorhaben, Projekten und Maßnahmen im Zeitraum 2009-2017 wird auf die deutsche Meldung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance – ODA) an den Entwicklungsausschuss der OECD (Development Assistance Committee – DAC) verwiesen. Diese Daten werden von allen Gebern nach den Regelungen des DAC gemeldet und bieten so über alle Ressort- und Ländergrenzen hinweg eine einheitliche Basis zur Darstellung der ODA-Leistungen (hier: Auszahlungen): https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=crs1. Die Daten für 2018 werden Ende 2019 an gleicher Stelle veröffentlicht. 34. Zu welchen Ergebnissen kamen die erstellten Schlussberichte bezüglich der in Frage 15 erfragten Projekte und Maßnahmen (bitte für jedes Projekt mit Angabe der Vorgangsnummer oder des Aktenzeichens anführen )? Ein Schlussbericht oder Abschlusskontrollbericht dient primär der Rechenschaftslegung und Berichterstattung über die auftragsgemäße Umsetzung des Vorhabens. Mit Blick auf die Zielerreichung und die übergeordneten Kriterien der deutschen EZ werden im Schlussbericht nur die wesentlichen Entwicklungen des Gesamtverlaufs des Vorhabens kurz und kritisch dargestellt. Im Mittelpunkt steht die Auskunft über die Zielerreichung des Vorhabens. Hinsichtlich der in Frage 15 erfragten Projekte und Maßnahmen im Rahmen der TZ und FZ bestätigen die Ergebnisse der Schlussberichte und Abschlusskontrollen für die erfragten Vorhaben die ordnungs- und sachgemäße Auftragserfüllung sowie Zielerreichung und sind daher als positiv zu werten. 35. Sind der Bundesregierung Projekte oder Maßnahmen im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Kamerun bekannt, bei welchen eine Anpassung des ursprünglichen Projektzieles oder der ursprünglichen Zielerreichungsstrategie vorgenommen wurde? a) Wenn ja, welche Projekte oder Maßnahmen waren dies konkret? b) Was war die ursprüngliche Zielsetzung oder Zielerreichungsstrategie, und wie wurde diese angepasst? c) Welche Sachgründe lagen der jeweiligen Anpassung vor? Die Fragen 35 bis 35c werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen EZ findet im Einvernehmen mit den Partnern eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Verfeinerung der Projektziele, etwa im Rahmen der Projektdurchführung, statt. Der Bundesregierung sind dabei keine Vorhaben und Maßnahmen – weder der staatlichen noch der nichtstaatlichen – EZ mit und in der Republik Kamerun bekannt, bei denen eine grundlegende Überarbeitung bzw. Änderung von Projektzielen und Projektstrategien vorgenommen wurden. 36. Sind der Bundesregierung Projekte oder Maßnahmen im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Kamerun bekannt, bei welchen eine Anpassung des ursprünglichen Kostenrahmens vorgenommen wurde? a) Wenn ja, welche Projekte oder Maßnahmen waren dies? b) Wie war der ursprünglich angesetzte Kostenrahmen ausgestaltet, und in welcher Höhe wurde eine Anpassung vorgenommen? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/15958 c) Wann bzw. in welcher Phase der Umsetzung oder Planung wurde eine Anpassung vorgenommen? d) Welche Sachgründe lagen der jeweiligen Anpassung vor? Die Fragen 36 bis 36d werden gemeinsam beantwortet. Anpassungen des ursprünglichen Kostenrahmens aus dem Grund, dass der ursprünglich vereinbarte Projektumfang nicht mit der ursprünglichen Zusage hätte erreicht werden können, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht vorgenommen. 37. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre mit und in der Republik Kamerun durch den Bundesrechnungshof geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt ? c) Zu welchen Prüfungsergebnissen kam der Bundesrechnungshof nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Fragen 37 bis 37c werden gemeinsam beantwortet. Nein. 38. Wurden Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre in der Republik Kamerun durch die Außenrevision des BMZ geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden geprüft ? b) Wann wurde die Prüfung durchgeführt? c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Außenrevision des BMZ? d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Außenrevision des BMZ? Die Fragen 38 bis 38d werden gemeinsam beantwortet. Die Außenrevision hat in den letzten zehn Jahren die in Anlage 5 aufgeführten Vorhaben, Projekte und Maßnahmen privater Träger und Kirchen in der Republik Kamerun geprüft.* Für die Prüfungen gab es keinen besonderen Anlass. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/15958 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/15958 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 39. Wurden Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre mit und in der Republik Kamerun durch die Interne Revision des BMZ geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden geprüft ? b) Wann wurde die Prüfung durchgeführt? c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Interne Revision des BMZ? d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Interne Revision des BMZ? Die Fragen 39 bis 39d werden gemeinsam beantwortet. Nein. 40. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre mit und in der Republik Kamerun durch die Revision der GIZ geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt? c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Revision der GIZ? d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Revision der GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Fragen 40 bis 40d werden gemeinsam beantwortet. In den letzten zehn Jahren fanden in der Republik Kamerun die folgenden Routineprüfungen statt: • 2009 – Prüfung des GIZ-Büros Yaoundé, Kamerun Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ordnungsgemäß. • 2009 – Prüfung des Sektorprogramms Gesundheit/AIDS in Kamerun Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten im Wesentlichen ordnungsgemäß. • 2012 – Prüfung des GIZ-Büros Yaoundé, Kamerun Ergebnis: Die Verwaltung erfolgte eingeschränkt ordnungsgemäß und die Buchhaltung erfolgte ordnungsgemäß. Zu dieser Bewertung führte ein Betrugsfall durch einen ehemaligen Angestellten der GIZ (siehe auch Antwort zu Frage 10). • 2012 – Prüfung des Projekts Unterstützung der Umsetzung des nationalen Waldprogramms in Kamerun Ergebnis: Die Verwaltung erfolgte im Wesentlichen ordnungsgemäß und die Buchhaltung erfolgte ordnungsgemäß. • 2014 – Prüfung des GIZ-Büros Yaoundé, Kamerun Ergebnis: Die Verwaltung erfolgte im Wesentlichen ordnungsgemäß und die Buchhaltung erfolgte eingeschränkt ordnungsgemäß. Zu dieser Bewertung führten eine unübersichtliche Belegaufbereitung, Probleme bei den Reise- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/15958 kostenabrechnungen und eine unzureichende Forderungsverfolgung. Mittelfehlverwendungen wurden nicht festgestellt. • 2014 – Prüfung des Programms Unterstützung der Dezentralisierung, lokalen Entwicklung und Regierungsführung in Kamerun Ergebnis: Die Verwaltung erfolgte ordnungsgemäß und die Buchhaltung erfolgte im Wesentlichen ordnungsgemäß. • 2016 – Prüfung des GIZ-Büros Yaoundé, Kamerun Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten eingeschränkt ordnungsgemäß . Zu dieser Bewertung führten unzureichende Kontrollen, Mängel bei der Rechnungsprüfung und der Aktenführung sowie der Buchhaltung insgesamt. Mittelfehlverwendungen wurden jedoch nicht festgestellt. • 2016 – Prüfung der Sonderinitiative EINE WELT ohne Hunger (SEWoH), Grüne Innovationszentren in der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Kamerun Ergebnis: Die Verwaltung erfolgte im Wesentlichen ordnungsgemäß und die Buchhaltung erfolgte eingeschränkt ordnungsgemäß. Zu dieser Bewertung führten Mängel bei der Belegprüfung, dem Forderungsmanagement und bei den Kassenkontrollen. Mittelfehlverwendungen wurden nicht festgestellt. • 2018 – Prüfung des GIZ-Büros Yaoundé, Kamerun Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten im Wesentlichen ordnungsgemäß. • 2018 – Prüfung des „Programms zur Unterstützung der Komponenten Wald und Umwelt (ProPFE)“, in Kamerun Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten im Wesentlichen ordnungsgemäß. 41. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit in der Republik Kamerun durch die Revision der Engagement Global gGmbH geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt ? c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Revision der Engagement Global gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung? d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Revision der Engagement Global gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Fragen 41 bis 41d werden gemeinsam beantwortet. Eine im Rahmen des Programms „weltwärts“ gewährte Zuwendung an einen zivilgesellschaftlichen „weltwärts“-Träger für die Entsendung von vier Freiwilligen an Einsatzorte in Kamerun befindet sich derzeit in einer vertieften Prüfung durch die Revision von Engagement Global gGmbH. Im Rahmen der kursorischen Prüfung des betreffenden Verwendungsnachweises hatten sich Verdachtsmomente auf eine eventuell nicht regelkonforme Teilprojekt-Abwicklung durch den Träger ergeben. Die Prüfung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Drucksache 19/15958 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 42. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Kamerun durch die Revisionen der KfW-Bankengruppe geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt ? c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Revisionen der KfW-Bankengruppe? d) Zu welchen Prüfergebnissen kamen die Revisionen der KfW- Bankengruppe jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Fragen 42 bis 42d werden gemeinsam beantwortet. Die Interne Revision der KfW Bankengruppe prüft die Aktivitäten der KfW Entwicklungsbank nach banküblichen Standards und Methoden. Im Rahmen der Prüfungen werden Vorgaben und Prozesse sowie die Einhaltung dieser Vorgaben und Prozesse bei der Umsetzung von Vorhaben, Projekten und Maßnahmen stichprobenhaft untersucht. Die Antwort bezieht sich auf die letzten sechs Jahre (2013 bis 2018), da die Aufbewahrungsfrist gemäß den einschlägigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen (vgl. MaRisk BT 2.4, Absatz 6, gemäß Kreditwesengesetz) für Prüfungsunterlagen sechs Jahre beträgt. In den Stichproben der Prüfungen der Internen Revision der KfW waren im Zeitraum 2013 bis 2018 keine ODA-anrechenbaren Vorhaben, Projekte und Maßnahmen in der Republik Kamerun enthalten. 43. Wurden die in den Fragen 15 bis 33 erfragten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluiert? Wenn ja, welche ODA-fähigen Maßnahmen (bitte Projekttitel und Projektnummer angeben) wurden wann, durch wen, mit welcher Evaluationsmethodik (bitte Bewertungskriterien aufführen) und mit welchen Ergebnissen evaluiert? Es wird auf die Anlagen 6a und 6b verwiesen.* Bezüglich der Projektnummern wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 44. Wann und wo fanden nach Kenntnis der Bundesregierung die letzten vier Geberkoordinierungsrunden auf der Ebene der internationalen Organisationen bezüglich der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Kamerun statt? Welche konkreten Feststellungen bezüglich der Entwicklungszusammenarbeit wurden hierbei getroffen? Die Geberkoordinierungen fanden in Kamerun statt. 21. November 2019: Die Geber stimmen sich intern zur kamerunischen Strategie der ländlichen Entwicklung ab. 14. November 2019: Die Geber koordinieren das Zusammenwirken von humanitärer Hilfe und EZ im Norden Kameruns. 1. November 2019: Die Geber stimmen sich zur gemeinsamen Tschadsee- Strategie ab und besprechen zukünftige Ansätze der Koordinierung. * Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/15958 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/15958 4. Oktober 2019: Die Geber stimmen sich zum letzten Entwurf der nationalen, kamerunischen Entwicklungsstrategie ab. 45. Wann und wo fanden im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Kamerun die letzten vier Regierungsverhandlungen statt, und welche Vereinbarungen wurden jeweils getroffen (bitte Vereinbarungen der jeweiligen Regierungsverhandlung abschließend angeben)? Die letzten vier Regierungsverhandlungen über die bilaterale staatliche EZ mit der Republik Kamerun fanden am 17./18. Dezember 2008, 22./23. Dezember 2010, 3./4. Dezember 2013 und am 21./22. Juni 2016 in Jaunde und Berlin statt. Auf Grundlage des allgemeinen und sektorpolitischen Dialogs wurde insbesondere die künftige, gemeinsame Gestaltung der bilateralen EZ in den Schwerpunkten Umwelt und Ressourcenschutz, Gute Regierungsführung und Dezentralisierung, Ländliche Entwicklung sowie im Gesundheitsbereich erörtert und vereinbart. Bei den Regierungsverhandlungen 2008, 2010, 2013 und 2016 mit der Republik Kamerun wurden von der Bundesregierung jeweils Zusagen in Höhe von 63,5 Mio. Euro, 83,5 Mio. Euro, 86,5 Mio. Euro bzw. 100,5 Mio. Euro für bilaterale TZ und FZ vereinbart. Die Zusagen bezogen sich auf Projekte in den vereinbarten entwicklungspolitischen Themenschwerpunkte. Einzelheiten ergeben sich aus den Antworten zu den Fragen 15a und 15b, 17 sowie 19a und 19b. 46. Wurden im Rahmen der letzten zehn Regierungsverhandlungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Kamerun sog. Antikorruptionsvereinbarungen getroffen? Die Protokolle über die letzten acht entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen zwischen der Bundesregierung und Regierungen der Kooperationsländer beinhalten seit dem Jahr 2000 standardmäßig eine Anti-Korruptionserklärung . 47. Wie sind sog. Antikorruptionsvereinbarungen im Rahmen von Regierungsverhandlungen rechtlich zu qualifizieren, welchen konkreten Inhalt haben diese Vereinbarungen, und werden diese veröffentlicht (bitte jeweilige Fundstellen und konkrete Vereinbarungsinhalte angeben)? Regierungsverhandlungsprotokolle sind politische Vereinbarungen. Mit der Anti-Korruptionserklärung verständigen sich die Vertragsparteien darauf, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität bei der Verwendung öffentlicher Mittel zu gewährleisten und möglicherweise bestehende Gelegenheiten zu korrupten Praktiken in ihrer Entwicklungszusammenarbeit auszuschließen. Ferner verständigen sich die Vertragsparteien darauf, Informationen über vereinbarte Ziele, Programme, Aktivitäten und Ergebnisse der entwicklungspolitischen Ausgaben und die an Auszahlungen geknüpften Konditionen veröffentlichen zu können. Drucksache 19/15958 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 48. Welche Projekte, Vorhaben und Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch ODA-fähige Entwicklungsleistungen der Europäischen Union an der Republik Kamerun im Zusammenhang mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 finanziert, gefördert oder durchgeführt (bitte einzelne Maßnahmen nach konkreter Zielsetzung – in deutscher Sprache –, Maßnahmenbezeichnung, Kosten, Laufzeit und Mittelherkunft aufschlüsseln )? Die Republik Kamerun erhält Mittel aus den thematischen und regionalen Budgetlinien des Europäischen Entwicklungsfonds. Es wird auf die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Informationen verwiesen: https://ec. europa.eu/europeaid/countries/cameroon_en. 49. Leistet oder leistete die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung Budgethilfe im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Kamerun? Wenn ja, über welchen Zeitraum, in welcher Höher und in welcher Art? Kamerun hat in der Vergangenheit im Rahmen der EZ der EU Budgethilfe erhalten . Es wird auf die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Informationen verwiesen: www.ec.europa.eu/europeaid/countries/cameroon. Eine Übersicht über alle Staaten, die von 2014 bis 2018 EU-Budgethilfe erhalten haben, sowie die Höhe der jeweiligen Budgethilfe findet sich jeweils in Annex 1 der Jahresberichte zur EU-Budgethilfe. Für die Jahre 2014 und 2015 im Jahresbericht 2016 (www.ec.europa.eu/europeaid/sites/devco/files/annual-repor t-budget-support-2016-update-2017_en.pdf), für das Jahr 2016 im Jahresbericht 2017 (www.ec.europa.eu/europeaid/sites/devco/files/budget-support-trends-res ults-2017_en.pdf), für das Jahr 2017 im Jahresbericht 2018, und für das Jahr 2018 im Jahresbericht 2019 (www.ec.europa.eu/europeaid/sites/devco/files/bud get_support._trends_and_results_2019.pdf). 50. Welche weiteren Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung getroffen , um die Komplementarität und Kohärenz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Kamerun, insbesondere mit Vorhaben der Europäischen Union, sicherzustellen oder zu fördern? Im Rahmen der rechtlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren (u. a. Komitologieverfahren ) werden alle Vorschläge der EU-Kommission für Entwicklungsprojekte im Rahmen der regionalen und thematischen Zusammenarbeit mit der Republik Kamerun durch die Mitgliedstaaten genehmigt. Dabei spielt auch die Komplementarität und Kohärenz mit den Projekten der Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle. Darüber hinaus findet vor Ort eine enge Koordination der europäischen Geber statt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/15958 51. Wie hoch ist das Gesamtvolumen der in den letzten zehn Jahren durch die Bundesregierung vergebenen Hilfen im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit der Republik Kamerun? Wie, durch wen und an welche Empfänger wurden diese Leistungen ausbezahlt (bitte nach Fördermittel – beispielsweise Kredit, Zuschuss etc. –, Rückzahlungsverpflichtung und Anteil an Haushaltsmitteln aufschlüsseln )? Hinsichtlich des Gesamtvolumens und der Fördermittel sowie des Anteils an Haushaltsmitteln der im Rahmen der FZ vergebenen Mittel wird auf die Anlage 7 verwiesen.* 52. Wie hoch waren die Tilgungsleistungen der Kreditnehmer in den letzten zehn Jahren im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit der Republik Kamerun? In den letzten zehn Jahren wurden 4.860.203,06 Euro an Tilgungsleistungen erbracht . 53. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen eine Rückzahlung der gewährten Kredite nicht oder nicht rechtzeitig stattfand? Wenn ja, wurden die entsprechenden Sicherheiten verwertet? Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen eine Rückzahlung der gewährleisteten Kredite nicht oder nicht rechtzeitig stattfand. 54. Wie viel Personal der Durchführungsorganisationen ist nach Kenntnis der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt vor Ort im Einsatz (bitte nach Durchführungsorganisation, Funktionen, Art des Personals und Anzahl aufschlüsseln)? Es wird auf Anlage 8 verwiesen.* * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/15958 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/15958 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/15958 Drucksache 19/15958 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/15958 Drucksache 19/15958 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/15958 Drucksache 19/15958 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/15958 Drucksache 19/15958 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/15958 Drucksache 19/15958 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/15958 Drucksache 19/15958 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/15958 Drucksache 19/15958 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/15958 Drucksache 19/15958 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/15958 Drucksache 19/15958 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/15958 Drucksache 19/15958 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/15958 Drucksache 19/15958 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/15958 Drucksache 19/15958 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/15958 Drucksache 19/15958 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/15958 Drucksache 19/15958 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/15958 Drucksache 19/15958 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/15958 Drucksache 19/15958 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/15958 Drucksache 19/15958 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/15958 Drucksache 19/15958 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/15958 Drucksache 19/15958 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/15958 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333