Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Margarete Bause, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/14895 – Türkeipolitik der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf den gescheiterten Putschversuch gegen die AKP-Regierung im Juli 2016 hat diese mit einer massiven Ausweitung der Repression gegenüber Opposition und Andersdenkenden reagiert. Während des zwei Jahre geltenden Ausnahmezustands wurden rund 1.500 Organisationen und Stiftungen geschlossen. Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustands (im Juli 2018) werden friedliche Proteste unterdrückt (s. z. B. www.faz.net/aktuell/politik/ausland/polizei-l oest-verbotene-gay-pride-parade-in-istanbul-auf-16262187.html); durch den Erlass von Präsidentialdekreten werden gezielt Aktivistinnen und Aktivisten der Zivilgesellschaft attackiert und marginalisiert. Wer sich kritisch über die Regierung äußert, muss damit rechnen, festgenommen zu werden. Seit Juli 2016 ist knapp 130.000 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes willkürlich gekündigt worden, weil ihnen angebliche „Verbindungen zu terroristischen Vereinigungen“ vorgeworfen werden. Landesweit wurden rund 77.000 Armeeangehörige, Polizeibeamte, Justizangestellte und andere Menschen unter dem Verdacht festgenommen, zur verbotenen Gülen-Bewegung zu gehören (www.zeit.de/politik/ausland/2019-07/guelen-bewegung-tuerkei-festnahme-so ldaten-militaerputsch). Aktuell sitzen über 100 Medienschaffende im Gefängnis . Auf der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen belegt die Türkei Platz 157 von 180 Staaten (www.reporter-ohne-grenzen.de/tuerkei/alle -meldungen/meldung/journalistenverfolgung-haelt-unvermindert-an/). Als prominentester Vertreter der türkischen Zivilgesellschaft befindet sich Osman Kavala seit bald zwei Jahren in Untersuchungshaft und steht erst seit Ende Juni 2019 vor Gericht. Zahlreiche Politikerinnen und Politiker der Opposition sitzen im Gefängnis. Die damalige Führungsspitze der HDP wurde Ende 2016 verhaftet. In den kurdischen Gebieten im Südosten der Türkei wurden zahlreiche kurdische Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der HDP abgesetzt oder verhaftet und ihre Gemeinden unter Zwangsverwaltung gestellt, zuletzt in Diyarbakir, Mardin und Van im August 2019. Auch deutsche und Staatsangehörige anderer Staaten sind von der Repression der AKP-Regierung immer wieder betroffen. Neben prominenten Fällen wie der Inhaftierung des Türkei-Korrespondenten der „Welt“ Deniz Yücel, der Übersetzerin Meşale Tolu und des Menschenrechtsaktivisten Peter Steudtner Deutscher Bundestag Drucksache 19/15960 19. Wahlperiode 13.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. sind auch Türkeireisende ohne professionellen Bezug zur AKP-kritischen Arbeit von Festnahmen, Strafverfolgung sowie Ein- und Ausreisesperren betroffen . So warnt das Auswärtige Amt Reisende in die Türkei vor willkürlichen Verhaftungen und Ausreisesperren. Auf seiner Homepage weist das Auswärtige Amt auf Folgendes hin (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tu erkei-node/tuerkeisicherheit/201962; Stand: 10. Oktober 2019): „Seit Anfang 2017 werden vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder ihnen wird die Einreise in die Türkei verweigert . […] Festnahmen, Strafverfolgung oder Ausreisesperre deutscher Staatsangehöriger erfolgten […] vielfach in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien […] Im Falle einer Verurteilung […] riskieren Betroffene ggf. eine mehrjährige Haftstrafe. Betroffen […] sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.“ Das Auswärtige Amt warnt Reisende in die Türkei davor, dass „regierungskritische Äußerungen in sozialen Medien, auch wenn sie länger zurückliegen, aber auch das Teilen oder ,Liken‘ eines fremden Beitrags, Anlass für strafrechtliche Maßnahmen der türkischen Sicherheitsbehörden sein können.“ Explizit warnt das Amt auch vor „anonyme[r] Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden “. Auch auf deutschem Staatsgebiet ruft die türkische Regierung verschiedenen Medienberichte zufolge zur Denunziation auf. So können mithilfe einer Smartphone-App der Zentralbehörde der türkischen Polizei (EMG) Menschen, die die türkische Regierung kritisieren, weltweit angezeigt werden (www.sw r.de/report/denunziation-per-spitzel-app-wie-erdogan-angst-und-misstrauen-in -deutschland-saet/-/id=233454/did=22334358/nid=233454/1k7n186/index .html; www.faz.net/aktuell/politik/inland/gruenen-politiker-cem-oezdemir-for dert-konsequenz-fuer-denunzianten-16322827.html). Die mittlerweile verbotene kriminelle Gruppierung „Osmanen Germania“ unterhält Medienberichten zufolge Verbindungen in die Führungsriege der türkischen Regierung (www.w elt.de/politik/deutschland/plus198045325/Osmanen-Germania-Der-Rocker-mi t-dem-Kontakt-zu-Erdogans-Ministern.html). Trotz alledem haben sich die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei seit dem Staatsbesuch von Präsident Recep Tayyip Erdoğan in Deutschland im September 2018 wieder entspannt. Am 25./26. Oktober 2018 reiste der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier in die Türkei und verkündete, die Bundesregierung sei entschlossen , die Beziehungen zu verbessern. Es gebe eine gute Basis für den Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen, etwa bei erneuerbaren Energien, der Infrastruktur oder im Handel. Die schwierige wirtschaftliche Situation in der Türkei hat währenddessen den innenpolitischen Druck auf Präsident Recep Tayyip Erdoğan erhöht und dazu beigetragen, dass die AKP ihre Mehrheiten u. a. in Ankara und Istanbul bei den Kommunalwahlen im März bzw. Juni 2019 nicht halten konnte. Seit Ende letzten Jahres befindet sich die Türkei in einer tiefen Rezession. Arbeitslosigkeit und private Verschuldung steigen, die hohen Kreditzinsen und staatliche Sparmaßnahmen setzen der Bauindustrie zu. Um die eigene Wirtschaft wieder zu stärken, sendet Präsident Recep Tayyip Erdoğan Signale an Deutschland als wichtigen Wirtschaftspartner. Außerdem erhebt er die Forderung nach Zusammenarbeit im Rüstungssektor (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuel les/pressekonferenz-von-bundeskanzlerin-merkel-und-dem-tuerkischen-praesi denten-recep-tayyip-erdo%C4%9Fan-1532384). Drucksache 19/15960 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über „willkürliche Festnahmen “ von deutschen Staatsangehörigen in der Türkei (www.auswaertigesamt .de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit/201962; 10. Oktober 2019)? a) Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden seit dem gescheiterten Putsch vom 15. Juli 2016 nach Einschätzung der Bundesregierung „willkürlich festgenommen“? b) Wie viele „willkürlich festgenommene“ deutsche Staatsangehörige sitzen aktuell in Untersuchungshaft? c) Wie viele Strafprozesse laufen aktuell gegen „willkürlich festgenommene “ deutsche Staatsangehörige? d) Wie viele Strafprozesse gegen „willkürlich festgenommene“ deutsche Staatsangehörige wurden bereits abgeschlossen? e) Wie viele Urteile gegen deutsche Staatsangehörige wurden auf Grundlage „willkürlicher Festnahmen“ gefällt? Die Fragen 1 bis 1e werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich aktuell 59 deutsche Staatsangehörige (Stand 26. November 2019) wegen unterschiedlicher Tatvorwürfe in der Türkei in Haft. Der jeweilige Tatvorwurf wird der Bundesregierung nicht in allen Fällen angezeigt. Zudem liegen nicht alle Informationen zum jeweiligen Strafverfahren vor. Eine abschließende Einschätzung und damit eine juristische Einordnung zur „Willkürlichkeit“ von Festnahmen ist der Bundesregierung nicht möglich. Zudem ist die Bundesregierung keine Verfahrenspartei in den Strafverfahren. Unabhängig von den konkreten einzelnen Haftfällen warnt die Bundesregierung in den Reise- und Sicherheitshinweisen vor der Gefahr willkürlicher Festnahmen in der Türkei und betont, dass auch Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, in der Türkei zu strafrechtlicher Verfolgung führen können. 2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass es bei „willkürlichen Festnahmen“ deutscher Staatsangehöriger zu Misshandlung oder Folter gekommen ist (vgl. Aussage von Deniz Yücel, er sei während seiner Haft gefoltert worden: www.welt.de/politik/ausland/article1932600 23/Deniz-Yuecel-Ich-bin-drei-Tage-lang-gefoltert-worden.html)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/11505 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15960 3. Welche Beiträge meint die Bundesregierung konkret, wenn sie davon spricht, dass für eine mögliche Strafverfolgung in der Türkei bereits „das Teilen oder ,Liken‘ eines fremden Beitrags entsprechenden Inhalts […] Anlass für strafrechtliche Maßnahmen der türkischen Sicherheitsbehörden sein können“ sei? a) Welche Medien sind als Autoren bzw. Herausgeber solcher Beiträge konkret gemeint (bitte alphabetisch aufzählen)? b) Welche Nichtregierungsorganisationen und Think Tanks sind als Autoren bzw. Herausgeber solcher Beiträge konkret gemeint (bitte alphabetisch aufzählen)? c) Welche politischen Parteien und/oder parteinahen Stiftungen sind als Autoren bzw. Herausgeber solcher Beiträge konkret gemeint (bitte alphabetisch aufzählen)? Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet. Öffentliche Kritik am türkischen Staat, Sympathiebekundungen mit von der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen wie auch die Beleidigung oder Verunglimpfung von staatlichen Institutionen und hochrangigen Persönlichkeiten sind in der Türkei verboten und werden mit Geldbußen oder Haftstrafen geahndet. Der Vorwurf lautet hier oftmals „Terrorpropaganda“ oder der im türkischen Strafrecht vorgesehene Tatbestand der Präsidentenbeleidigung. Der Passus in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts unterrichtet über dieses Risiko. 4. Wie vielen deutschen Staatsangehörigen wurde „seit Anfang 2017 […] die Einreise in die Türkei verweigert“ (www.auswaertiges-amt.de/de/aussen politik/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit/201962; 10. Oktober 2019)? a) Wie viele deutsche Staatsangehörige waren darunter, die rein touristisch in die Türkei einreisen wollten? b) Wie viele deutsche Staatsangehörige waren darunter, die zu geschäftlichen bzw. beruflichen Zwecken (z. B. Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ) in die Türkei einreisen wollten (bitte nach Berufsgruppen alphabetisch aufzählen)? c) Wie viele Studierende deutscher Staatsangehörigkeit waren darunter, die zu einem Studienaufenthalt in die Türkei einreisen wollten? Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet. Dem Auswärtigen Amt wurden seit Anfang 2017 insgesamt 216 Einreisesperren deutscher Staatsangehöriger in die Türkei gemeldet (Stand 25. November 2019). Der Bundesregierung werden nicht alle Fälle von Einreiseverweigerungen deutscher Staatsangehöriger zur Kenntnis gebracht. Es kann daher keine Gewähr für die Vollständigkeit der Angaben gegeben werden. Der Grund des Einreiseversuchs wird nicht erfasst. d) Wie viele Politikerinnen deutscher Staatsangehörigkeit waren darunter (bitte nach Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag, Europaparlament , Länderparlamenten und kommunaler Ebene aufschlüsseln)? Der Bundesregierung ist kein Fall im Sinne der Fragestellung bekannt. Drucksache 19/15960 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden in der Türkei „seit Anfang 2017 […] mit einer Ausreisesperre belegt“ (www.auswaertiges-amt.de/de/ aussenpolitik/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit/201962; 10. Oktober 2019)? a) Wie viele deutsche Staatsangehörige waren darunter, die sich zu rein touristischen Zwecken in der Türkei aufhielten? b) Wie viele deutsche Staatsangehörige waren darunter, die sich zu geschäftlichen bzw. beruflichen Zwecken (z. B. Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ) in der Türkei aufhielten (bitte nach Berufsgruppen alphabetisch aufzählen)? c) Wie viele Studierende deutscher Staatsangehörigkeit waren darunter, die sich zu einem Studienaufenthalt in der Türkei aufhielten? d) Wie viele dauerhaft in der Türkei ansässige deutsche Staatsangehörige waren darunter? Die Fragen 5 bis 5d werden gemeinsam beantwortet. Nicht alle Fälle von Ausreisesperren gegen deutsche Staatsangehörige in der Türkei werden der Bundesregierung zur Kenntnis gebracht. Insofern liegt der Bundesregierung keine vollständige Übersicht vor. Zum aktuellen Zeitpunkt (Stand 26. November 2019) sind der Bundesregierung 74 Fälle von Ausreisesperren bekannt. Eine statistische Erhebung über den Zweck des Aufenthalts in der Türkei erfolgt nicht. Seit Anfang 2017 hatte die Bundesregierung Kenntnis von insgesamt 102 weiteren, inzwischen aufgehobenen Fällen von Ausreisesperren . 6. Wie viele deutsche Staatsangehörige sehen sich in der Türkei seit Anfang 2017 einer „Strafverfolgung“ im „Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien“ ausgesetzt (www.auswaer tiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit/20 1962; 10. Oktober 2019)? a) Wie viele laufende Verfahren gibt es? b) Wie viele Verfahren wurden bereits abgeschlossen? Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung führt keine Jahresstatistik zu Festnahmen im Sinne der Fragestellung. Der Bundesregierung ist derzeit kein Fall einer Inhaftierung eines deutschen Staatsangehörigen bekannt, der allein auf einer Äußerung in den sozialen Medien beruht. c) Wie sind die Verfahren ausgegangen (welche Urteile wurden gefällt, welche Strafen verhängt)? Die Antwort der Bundesregierung ist zum Schutz von Persönlichkeitsrechten Dritter gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung – VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang verschickt.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15960 7. Auf welchen Erkenntnissen begründet sich die Einschätzung der Bundesregierung , dass bei willkürlichen Festnahmen sowie Ausreise- und Einreisesperren ein möglicher Zusammenhang mit „anonymer Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden“ besteht? Die Einschätzung beruht auf Erkenntnissen aus der konsularischen Betreuung deutscher Staatsangehöriger sowie einschlägigen Presseberichten. a) Welche konkreten Hinweise auf anonyme Hinweise in Zusammenhang mit Einreiseverweigerungen liegen der Bundesregierung vor? Durch welche Personenkreise oder Organisationen sind diese Denunziationen möglicherweise erfolgt? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. b) Welche anderen möglichen oder tatsächlichen Gründe sind der Bundesregierung für die Verweigerung der Einreise deutscher Staatsangehöriger in die Türkei bekannt? Der Grund für die Einreiseverweigerung wird den Betroffenen nicht in jedem Fall mitgeteilt. Ein häufig genannter Grund ist nach Auskunft der Betroffenen „Gefahr für die öffentliche Ordnung“. c) Wie hoch ist der Anteil der Betroffenen mit kurdischem Familienhintergrund ? d) Wie hoch ist der Anteil der Betroffenen mit türkisch-alevitischem Familienhintergrund ? e) Wie hoch ist der Anteil der Betroffenen, die weder einen kurdischen noch einen türkisch-alevitischen Familienhintergrund aufweisen? Die Fragen 7c bis 7e werden gemeinsam beantwortet. Die konsularische Betreuung deutscher Staatsangehöriger umfasst nicht die statistische Aufbereitung ihres Familienhintergrunds. f) Welche juristischen Schritte unternimmt die Bundesregierung gegen „anonyme Denunziation“, auf die sie auf der o. g. Webseite des Auswärtigen Amts verweist? Beinhalten diese Schritte auch das Sperren bestimmter Webseiten, Apps und Hotlines, die dem Zweck der Denunziation dienen (siehe z. B. www.swr.de/report/denunziation-per-spitzel-app-wie-erdogan-an gst-und-misstrauen-in-deutschland-saet/-/id=233454/did=22334358/ni d=233454/1k7n186/index.html)? Das Auswärtige Amt weist in den Reise- und Sicherheitshinweisen für die Türkei ausdrücklich auf die Gefahr anonymer Denunziation hin. Dies dient der Sensibilisierung potentiell Betroffener. Das Thema ist regelmäßig Gegenstand von Gesprächen mit der türkischen Regierung. Drucksache 19/15960 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche konkreten Maßnahmen – jenseits der Prozessbeobachtung – unternimmt die Bundesregierung, um die willkürlich verhafteten Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Medienschaffenden , Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Künstlerinnen und Künstler , Abgeordnete der demokratischen Oppositionsparteien sowie zivilgesellschaftlichen Akteure, die einzig türkischer Staatsangehörigkeit und keine sogenannten Doppelstaatler sind, zu unterstützen (bitte nach Berufsgruppen und Namen aufschlüsseln)? a) Welche Rolle spielt das Schicksal der willkürlich Verhafteten mit türkischer Staatsangehörigkeit in Gesprächen der Bundesregierung mit der türkischen Regierung? b) Welche Forderungen stellt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang an die türkische Regierung? c) Werden diese Forderungen mit Bedingungen verknüpft, insbesondere im Bereich der Wirtschaftsbeziehungen, wie z. B. Investitionsgarantien , staatliche Unterstützung für den Ausbau des Handels etc.? d) Fordert die Bundesregierung von der türkischen Regierung konkret die Freilassung der willkürlich Verhafteten mit türkischer Staatsangehörigkeit , und wenn ja, verknüpft sie diese Forderung mit den Wirtschaftsbeziehungen mit der Türkei sowie mit den Rüstungsexportgenehmigungen in die Türkei? Die Fragen 8 bis 8d werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfolgt die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei mit großer Sorge. Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sind fortlaufend Gegenstand von Gesprächen mit der türkischen Regierung. Die besondere Bedeutung von fairen und zügigen rechtsstaatlichen Verfahren wird hierbei ausdrücklich betont. Die Bundesregierung fordert von der Türkei regelmäßig die Einhaltung der internationalen Standards ein, zu denen sie sich völkerrechtlich verpflichtet hat. Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Dr. Bärbel Kofler, hat sich wiederholt zu derartigen Verfahren öffentlich geäußert, etwa zu den Prozessen gegen den Kulturmäzen Osman Kavala und seine Mitangeklagten, gegen den Menschenrechtsverteidiger Taner Kılıç und die sogenannten „Istanbul 10“ sowie gegen die Menschenrechtsanwältin Eren Keskin und ihre Mitangeklagten im sogenannten „Özgür-Gündem“-Verfahren. Die Prüfung von zustimmungspflichtigen Außenwirtschaftsgeschäften erfolgt unter Berücksichtigung aller verfügbaren Quellen. Aktuelle Entwicklungen werden in die Entscheidungsfindung einbezogen. 9. Nach welchen Kriterien wählt die Bundesregierung die Prozesse von angeklagten Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern , Medienschaffenden und Oppositionellen aus, die sie beobachtet? Inwiefern stimmt sie sich dabei mit (EU-)Partnern ab? Entscheidungen der Auslandsvertretungen über die zu beobachtende Teilnahme an als politisch eingestuften Gerichtsverfahren im Gastland sind stets Einzelfallentscheidungen . Eine Beobachtung findet nie gegen den erklärten Willen der Angeklagten statt. Die Auslandsvertretungen stehen dazu im engen Kontakt mit anderen interessierten EU- und Nicht-EU-Partnern; die EU-Delegation übernimmt üblicherweise die Koordinationsfunktion. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15960 10. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Prozessbeobachtung durch weitere Maßnahmen zu flankieren (beispielsweise durch öffentliche Stellungnahmen oder Ansprechen der Fälle gegenüber den türkischen Behörden)? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 11. Wie, und wie häufig thematisiert die Bundesregierung das Schicksal der willkürlich Verhafteten mit türkischer Staatsangehörigkeit im Rahmen der Zusammenarbeit in der Europäischen Union gegenüber den anderen Mitgliedstaaten, und welche Forderungen formuliert sie diesbezüglich an die EU-Partner? Fragen der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei sind regelmäßig Thema in EU- Gremien. Die Bundesregierung setzt sich dabei für eine gemeinsame Haltung aller EU-Mitgliedstaaten ein, wie sie in den Äußerungen der EU-Organe, insbesondere des Rates, zum Ausdruck kommt. Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, hat sich zudem wiederholt gemeinsam mit dem französischen Menschenrechtsbotschafter François Croquette öffentlich zu den Fällen geäußert und die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien bei den Verfahren gefordert. 12. Inwieweit haben die prekäre Menschenrechtslage und die hohe Zahl willkürlicher Verhaftungen dazu geführt, dass die Bundesregierung ihre Position bei Abstimmungen verändert, die sich auf Projekte der türkischen Regierung insbesondere im Bereich der Infrastruktur beziehen – im Rahmen der Europäischen Investitionsbank (EIB) und anderer internationaler Geldgeber, wie z. B. der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds ? Die Bundesregierung prüft bei jedem Projekt möglicherweise bestehende außenpolitische Bedenken. 13. Welche Auswirkungen hat die Menschenrechtslage, insbesondere die Einschränkungen von Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit , auf die Wirtschaftsbeziehungen der Bundesrepublik Deutschland mit der Türkei? Wegen der Verschlechterung der politischen, rechtsstaatlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Türkei sind die deutschen Exporte in die Türkei seit dem Jahr 2016 zurückgegangen. Dieser negative Trend wird sich voraussichtlich auch 2019 fortsetzen. Drucksache 19/15960 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Rät die Bundesregierung aufgrund der oben beschriebenen Menschenrechtslage deutschen Unternehmen von Investitionen in der Türkei ab? Falls nein, berät die Bundesregierung deutsche Unternehmen zur menschenrechtlichen Situation in der Türkei und unterstützt sie Unternehmen bei der Durchführung menschenrechtlicher Risiko- und Folgeabschätzungen ? Die Bundesregierung hat die Erwartung, dass Unternehmen in ihren Geschäftsaktivitäten die Standards der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen wie auch der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte angemessen einhalten. Die Bundesregierung stellt Informationen zur Verfügung, etwa über die Reiseund Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts und die Länderinformationsseite der „Germany Trade and Invest“ zur Türkei. Im Einklang mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte stärkt die Bundesregierung die Berichterstattung und Beratung durch die Auslandsvertretungen. b) Wurde im Rahmen des Besuchs des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, dem Tourismusbeauftragten der Bundesregierung Thomas Bareiß, in Ankara im Juni 2019 auch die Menschenrechtslage angesprochen (vgl. www.bmwi.de/ Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20190611-bareiss-zu-bilatera len-gespraechen-in-tuerkei.html)? Bei Gesprächen mit der türkischen Regierung wird von allen Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die aktuelle rechtsstaatliche und menschenrechtliche Situation grundsätzlich angesprochen. In dem Gespräch vom Juni 2019 hat der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Bareiß gegenüber dem stellvertretenden türkischen Minister für Kultur und Tourismus Serdar Çam die Bedeutung der menschenrechtlichen Situation in der Türkei auch im Zusammenhang mit der Tourismuswirtschaft und ihre Auswirkungen auf die Wahl der Türkei als Reiseland dargelegt. c) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen in der Türkei, wie im Gespräch des Staatssekretärs Thomas Bareiß mit dem stellvertretenden Minister für Kultur und Tourismus Serdar Çam im Juni 2019 erörtert, zu verbessern? Die deutsch-türkische „Joint Economic and Trade Commission“ (JETCO), die im August 2013 zwischen Deutschland und der Türkei vereinbart und unter Bundeswirtschaftsminister Altmaier und der türkischen Handelsministerin Pekcan im Oktober 2018 erstmals getagt hat, dient der Verbesserung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen – auch im Bereich Tourismus. Im Rahmen der eingesetzten Arbeitsgruppe Tourismus werden zwischen den deutschen und türkischen Unternehmensverbänden die Möglichkeiten für die weitere Intensivierung des Tourismus besprochen. d) Was hat die Bundesregierung im Fall des seit 2016 beschlagnahmten Einkaufszentrums, einem Unternehmen der deutschen Otto-Gruppe, getan (vgl. www.welt.de/wirtschaft/article159848598/Otto-Tochter-wi rd-Opfer-von-Erdogans-Saeuberungspolitik.html)? Welche Folgen hat dieser Fall nach Einschätzung der Bundesregierung für die Investitionssicherheit deutscher Unternehmen in der Türkei? Über die Medienberichterstattung hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15960 e) Wurde die Bundesregierung bezüglich der Pläne von Volkswagen konsultiert , im türkischen Manisa bei Izmir ein neues Werk zu bauen (https://taz.de/Volkswagen-errichtet-Werk-in-der-Tuerkei/!5628519/)? Wenn ja, wie hat die Bundesregierung reagiert? Der ehemalige Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Oliver Wittke, bot als Beauftragter des BMWi für deutsch-türkische Wirtschaftsbeziehungen die politische Begleitung einer möglichen Investition der Volkswagen AG in der Türkei durch Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit der Botschaft oder der Auslandshandelskammer sowie mit staatlichen Stellen an. f) Welche Voraussetzungen müssten aus Sicht der Bundesregierung für die etwaige Aufnahme von Gesprächen über die Ausweitung der Zollunion mit der Europäischen Union gegeben sein? Laut Beschluss des Europäischen Rates vom 20. Juni 2019 sehen die EU- Mitgliedstaaten die Voraussetzungen für eine Modernisierung der EU-Türkei Zollunion aufgrund der politischen Entwicklungen in der Türkei derzeit als nicht gegeben an. 14. In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit dem Putschversuch 2016 deutsche Exporte in die Türkei mit Exportkreditgarantien, sogenannten Hermes-Bürgschaften, abgesichert? a) Für welche Branchen genehmigte die Bundesregierung die Hermes- Bürgschaften, und in welchem Umfang jeweils (bitte nach Jahren und Branchen aufschlüsseln)? Die Fragen 14 und 14a werden gemeinsam beantwortet. Die für deutsche Exporte in die Türkei im zweiten Halbjahr 2016 übernommenen Exportkreditgarantien sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Bezüglich der Deckungsvolumina der Folgejahre wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 19/4637 (Antwort zu Frage 20) und 19/13843 (Antwort zu Frage 5) verwiesen. Sektor Deckungsvolumen Türkei 2. Halbjahr 2016 (Mio. Euro) Anzahl Deckungen Bergbau, inkl. Verarbeitung 6,9 2 Chemie 20,7 1 Energie 62,9 4 Transport/Infrastruktur 31,4 1 Papier-, Holz-, Lederund Textilindustrie 49,4 4 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 15,8 5 Verarbeitende Industrie 11,9 5 Umwelttechnik 0,3 1 Summe Einzeldeckungen 199,3 23 Sammeldeckungen 317,5 * Gesamt 516,8 Drucksache 19/15960 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode * Erläuterung: Mit der Sammeldeckung können Exportgeschäfte mit einer Vielzahl von ausländischen Kunden zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (max. zwölf Monate Kreditlaufzeit) in einem pauschalierten Verfahren abgesichert werden. Die Sammeldeckung ist vor allem ein Deckungsprodukt für deutsche Handelsunternehmen. b) Welche Rolle spielt bei der Risikoprüfung für die Hermes- Bürgschaften die prekäre Menschenrechtslage in der Türkei? Bei Anträgen auf Übernahme von Exportkreditgarantien wird projektbezogen mit Blick auf Risiken geprüft, die sich unter anderem aus Währungsschwankungen , zunehmender Rechtsunsicherheit und der Menschenrechtssituation ergeben können. c) Welche Rolle spielt bei der Risikoprüfung für die Hermes- Bürgschaften die Konfrontation der türkischen Regierung mit dem EU-Mitgliedstaat Zypern angesichts der türkischen Gasbohrungen im östlichen Mittelmeer und der daraufhin von den EU-Außenministern verhängten Strafmaßnahmen gegen die Türkei? Es wird auf die Antwort zu Frage 14b verwiesen. 15. Welche Genehmigungen für Rüstungsexporte in die Türkei hat die Bundesregierung seit Anfang 2019 gewährt? a) Um welche Rüstungsgüter handelt es sich konkret (bitte alphabetisch auflisten)? b) Welches Volumen hatten die einzelnen Exportgenehmigungen (bitte einzeln aufschlüsseln)? Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat entschieden, keine neuen Genehmigungen für Exporte für Rüstungsgüter in die Türkei zu erteilen, die in Syrien zum Einsatz kommen könnten. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen genau und überprüft ihre Position fortlaufend unter Berücksichtigung der Lageentwicklung und der Abstimmungen auf europäischer Ebene. Bereits seit Mitte 2016 erfolgt eine vertiefte Einzelfallprüfung im Abgleich mit der fortlaufenden Genehmigungspraxis der EU Mitgliedstaaten und unter besonderer Berücksichtigung von Risiken wie insbesondere einem möglichen Einsatz im Kontext des Kurdenkonflikts oder regionalen Konflikten. Die nachstehenden Angaben für Genehmigungen und Ablehnungen aus dem Jahr 2019 sind vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch ändern können. Die Summe der Anzahlen der AL-Positionen (Ausfuhr-Liste) kann in einem Jahr höher als die angegebene Gesamtanzahl sein, da sich auf einer Genehmigung Güter befinden können, die von unterschiedlichen AL-Positionen erfasst sind. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/15960 AL-Position Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro A0001 4 14.470 A0003 2 3.695.514 A0004 3 367.767 A0005 6 3.545.672 A0006 1 * A0007 10 5.152.698 A0008 9 1.230 A0009 74 11.524.989 A0010 15 1.022.100 A0011 46 4.670.332 A0013 1 * A0016 3 18.867 A0018 1 * A0021 11 333.278 A0022 19 263.005 * Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und sieht zur Gewährleistung des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Wertangaben für einzelne Genehmigungen ab, wenn diese Angaben Rückschlüsse auf die Preisgestaltung von Gütern der exportierenden Unternehmen ermöglichen können. 16. Welche Anträge auf Rüstungsexporte in die Türkei hat die Bundesregierung seit Anfang 2019 abgelehnt? a) Um welche Rüstungsgüter handelt es sich konkret (bitte alphabetisch auflisten)? b) Welches Volumen hatten die einzelnen Anträge auf Exportgenehmigung (bitte einzeln aufschlüsseln)? c) Mit welcher Begründung erfolgte die jeweilige Ablehnung (bitte einzeln aufschlüsseln)? Die Fragen 16 bis 16c werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 7. November 2019 die Erteilung von Genehmigungen für endgültige Ausfuhren in zwölf Einzelfällen mit einem Gesamtwert in Höhe von 14.575.810 Euro abgelehnt. Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) erfolgen die Angaben zu abgelehnten Anträgen in aggregierter Form analog zu den Angaben in den jährlichen Rüstungsexportberichten der Bundesregierung. Drucksache 19/15960 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Wie viele Anträge auf Rüstungsexporte in die Türkei sind nach Kenntnis der Bundesregierung momentan noch anhängig? a) Um welche Rüstungsgüter handelt es sich konkret (bitte alphabetisch auflisten)? b) Welches Volumen hatten die einzelnen Exportgenehmigungen (bitte einzeln aufschlüsseln)? Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet. Die Auskunftspflicht der Bundesregierung für Ausfuhrgenehmigungen beschränkt sich nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) für diesen Bereich des Regierungshandelns auf die Unterrichtung des Parlaments über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht von weitergehenden Auskünften aufgrund des Schutzes von Betriebsund Geschäftsgeheimnissen ab. Dies betrifft auch laufende Antragsverfahren. 18. Wie viele und welche Kooperationsprojekte bestehen nach Kenntnisstand der Bundesregierung mit der Türkei bzw. mit türkischen Unternehmen im Rüstungssektor, an denen deutsche Unternehmen selbst oder über (türkische und anderweitige) Tochterunternehmen beteiligt sind? a) Welche Güter werden oder sollen im Rahmen dieser Kooperationen konkret hergestellt werden (bitte alphabetisch auflisten)? b) Welches Gesamtvolumen haben die einzelnen Kooperationsprojekte (bitte einzeln aufschlüsseln)? c) Zu welchem Anteil sind deutsche Unternehmen jeweils beteiligt (bitte einzeln aufschlüsseln)? d) Unter welchen Bedingungen sollten – vor dem Hintergrund wiederholter Ankündigungen der türkischen Regierung, rüstungspolitische Selbstständigkeit anzustreben – nach Einschätzung der Bundesregierung auch Kooperationsprojekte unter deutscher Beteiligung zukünftig einer expliziten Genehmigungspflicht unterliegen? Die Fragen 18 bis 18d werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2099 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Bei Kooperationsprojekten unter deutscher Beteiligung sind die daraus resultierenden Ausfuhren gelisteter Güter oder gelisteter Technologie aus Deutschland genehmigungspflichtig. Hierfür gelten die restriktiven Regeln der Rüstungsexportkontrolle . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/15960 19. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung der Türkei, das umstrittene russische Raketenabwehrsystem S-400 zu kaufen ? a) Was bedeutet diese Entscheidung der Türkei für die Zusammenarbeit mit der Türkei im Rahmen der NATO? b) Hat die Bundesregierung diese Entscheidung in Gesprächen mit der türkischen Regierung kritisiert? c) Hat die Bundesregierung diese Entscheidung in Gesprächen mit der russischen Regierung thematisiert? Die Fragen 19 bis 19c werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfolgt die Beschaffung des russischen Flugabwehrsystems S-400 durch die Türkei sehr aufmerksam. Die Bundesregierung hat wiederholt gegenüber der türkischen Regierung ihre Besorgnis angesichts der Beschaffung des Flugabwehrsystems zum Ausdruck gebracht und ruft die Türkei dazu auf, ihre Entscheidung mit Blick auf ihre Stellung im transatlantischen Bündnis erneut zu überprüfen. d) Welche Konsequenzen hat nach Einschätzung der Bundesregierung der Ausschluss der Türkei aus dem F-35-Kampfjet-Programm durch die USA auf die Zusammenarbeit mit der Türkei in der NATO (www.h andelsblatt.com/politik/international/f-35-usa-schliessen-tuerkei-aus-k ampfjet-programm-aus/24673588.html)? Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zur Zusammenarbeit anderer Regierungen. 20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über ein Atomwaffenprogramm der Türkei vor? a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aussage von Präsident Recep Tayyip Erdoğan auf einem Wirtschaftsforum in Sivas , wo er sagte, dass er es nicht akzeptiert, dass die Türkei keine nuklearen Sprengkörper besitzen darf (vgl. www.zeit.de/politik/aus land/2019-09/militaer-tuerkei-recep-tayyip-erdogan-atomwaffen)? Die Fragen 20 und 20a werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung sind die öffentlichen Äußerungen des türkischen Staatspräsidenten Erdoğan vom 4. September 2019 bekannt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über ein Atomwaffenprogramm der Türkei vor. Die Türkei ist Mitglied des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags. Der Besitz nuklearer Sprengkörper wäre ein Verstoß gegen die Verpflichtungen der Türkei aus dem Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 57 der Abgeordneten Kathrin Vogler auf Bundestagsdrucksache 19/14661 verwiesen. b) Wie schnell könnte nach Einschätzung der Bundesregierung die Türkei nach dem Aufbau eines zivilen Atomprogramms ein militärisches Atomwaffenprogramm aufbauen? Zu spekulativen Fragen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Drucksache 19/15960 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Hat die Bundesregierung eigene Untersuchungen dazu vorgenommen, welche Folgen, insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Wahlen in der Türkei, ein formaler Abbruch der EU-Beitrittsgespräche für die vielen pro-europäischen und pro-demokratischen Kräfte in der Türkei hätte, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Inwiefern würde ein solcher Abbruch eine Wiederannährung zu einem späterem Zeitpunkt erschweren? Aus ihren regelmäßigen Gesprächen mit Vertretern aller relevanten politischen Kräfte in der Türkei zieht die Bundesregierung den Schluss, dass ein formaler Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen gerade von europafreundlichen Demokraten dahingehend aufgefasst würde, dass Europa die Türkei im Stich ließe, was ihre Überzeugungskraft in der türkischen Gesellschaft empfindlich beeinträchtigen würde. Ein formaler Abbruch der EU-Beitrittsgespräche erfordert Einstimmigkeit des Rates, die derzeit nicht gegeben ist. 22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Umfang und Umständen jüngster Berichte über die Abschiebung von Geflüchteten nach Syrien (vgl. www.welt.de/politik/ausland/article197260993/Istanbul-will-syri sche-Fluechtlinge-ohne-gueltige-Papiere-abschieben.html)? a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Entwicklungen mit Blick auf das Flüchtlingsabkommen? Die Fragen 22 und 22a werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfolgt Berichte über Rückführungen mit großer Aufmerksamkeit . Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über systematische Abschiebungen aus der Türkei nach Syrien vor. Die Bundesregierung steht unverändert zur EU-Türkei-Erklärung vom 18. März 2016. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/15446 verwiesen. b) Wie verhält sich die Bundesregierung zur Ankündigung des türkischen Außenministers Mevlüt Çavuşoğlu, die Rücknahme syrischer Geflüchteter insbesondere von griechischen Inseln – und damit ein Kernelement besagten Abkommens – fortan abzulehnen (www.euractiv.com/s ection/global-europe/news/turkey-suspends-deal-with-the-eu-on-migra nt-readmission/)? Nach Kenntnis der Bundesregierung setzt die Türkei die EU-Türkei-Erklärung weiterhin vollständig um. Im Jahr 2019 wurden bislang 161 Personen gemäß der EU-Türkei-Erklärung in die Türkei zurückgeführt, davon 75 seit August (Stand 13. November 2019). Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/15248 verwiesen. c) Welche Planungen unternimmt die Bundesregierung gemeinsam mit den EU-Partnern und ggf. mit der Türkei zur Vorbereitung einer etwaigen flüchtlingspolitischen Zuspitzung für den Fall einer militärischen Entscheidung in Idlib? Mit welcher Position geht die Bundesregierung in diese Gespräche? Die Bundesregierung verfolgt die Situation der Flüchtlinge und Migranten in der Türkei und der Region mit großer Aufmerksamkeit und steht dazu in regelmäßigem Kontakt mit allen relevanten Partnern. Maßgeblich für die Bundesregierung ist die Sicherung einer menschenwürdigen Behandlung und des Schutzes von Flüchtlingen auf der Grundlage internationaler Abkommen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/15960 23. Welche genaue Funktion hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Oliver Wittke im Rahmen der Türkeipolitik der Bundesregierung? a) Wie lautet der deutschsprachige Titel für „Commissioner for Turkey of the German Federal Government“, der dem Parlamentarischen Staatssekretär Oliver Wittke in einem kurzen Beitrag im englischsprachigen Magazin des „Nah- und Mittelost-Vereins e. V.“ zugesprochen wurde? b) Seit wann hat er dieses Amt inne? c) Welche genauen Aufgaben beinhaltet dieses Amt? d) Wie gedenken die Bundesregierung und der Parlamentarische Staatssekretär Oliver Wittke die notwendige Transparenz gegenüber Bevölkerung und Parlament über das konkrete Handeln des „Commissioner “ herzustellen? e) Wie und auf Grundlage welcher Qualifikationsanforderungen erfolgte die Benennung? f) Wurde die Tatsache, dass der Parlamentarische Staatssekretär Oliver Wittke zu den beiden Bundestagsabgeordneten gehörte, die dem Beschluss „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“ nicht zustimmten, im Rahmen des Ernennungsprozesses von der Bundesregierung thematisiert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? g) Welche Abteilungen und Referate im Bundeswirtschaftsministerium sind dieser Funktion zugeordnet? h) Wie viele Mitarbeitende des Bundeswirtschaftsministeriums unterstützen den Parlamentarischen Staatssekretär Oliver Wittke in dieser Funktion? i) Ist Oliver Wittke in seiner Funktion als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie in die Türkei gereist? Wenn ja, wann, und wie oft? Wer war Teil seiner Delegation (bitte mit Namen alphabetisch auflisten )? Wen hat er auf türkischer Seite während dieser Reise bzw. Reisen zu offiziellen Gesprächen getroffen? Welche zentralen Sachverhalte wurden besprochen? j) Welche Projekte und Initiativen mit Türkeibezug hat Oliver Wittke in seiner Funktion als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie betreut bzw. bearbeitet? k) Welche Zuständigkeit hat er im Bundeswirtschaftsministerium für die Bearbeitung und Genehmigung von Rüstungsexportgesuchen in die Türkei? l) Welche Zuständigkeit hat er im Bundeswirtschaftsministerium für die Bearbeitung und Vergabe von Kreditgarantien bei Investitionen in der Türkei? m) Wie verhält sich die Bundesregierung zur Teilnahme des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Wittke an einem Islamseminar der UETD, der Lobbyorganisation der AKP in Deutschland, in Sarajevo (s. www.bkz.de/nachrichten/mehr-von-solchen-gerichtsverfahren-48 86.html)? Drucksache 19/15960 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Fragen 23 bis 23m werden gemeinsam beantwortet. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat bei seinem Gespräch mit der türkischen Handelsministerin Ruhsar Pekcan im Herbst 2018 in Ankara die Ernennung von Beauftragten der jeweiligen Ministerien vereinbart, um die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen der Türkei und Deutschland effizienter zu gestalten. Der damalige Parlamentarische Staatssekretär Oliver Wittke wurde auf Entscheidung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zum Beauftragten für die deutsch-türkischen Beziehungen ernannt. Im Gegenzug hat die türkische Handelsministerin Ruhsar Pekcan die stellvertretende türkische Handelsministerin Gonca Yilmaz Batur zur Beauftragten für die türkischdeutschen Beziehungen ernannt. Der damalige Parlamentarische Staatssekretär Oliver Wittke hat im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von inländischen und ausländischen Gesprächspartnern gepflegt. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche etwa im Rahmen von Besuchen, Reisen oder Arbeitsessen, aber auch Telefonate. Es besteht weder eine rechtliche Verpflichtung noch ist es im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. die Erfassung sämtlicher Veranstaltungen, Sitzungen oder Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber nachträglich zu erstellen oder zu pflegen. Insbesondere hat er die Arbeiten der deutsch-türkischen Joint Economic and Trade Commission (JETCO) gemeinsam mit der türkischen stellvertretenden Handelsministerin Gonca Yilmaz Batur flankiert und unterstützt. Dabei wurde er von den jeweils zuständigen fachlichen Einheiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von Veranstaltungen oder bei sonstigen Terminen zu weiteren Kontakten mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Institutionen und Nationen gekommen ist. Folgende Termine in der Türkei hat der ehemalige Parlamentarische Staatssekretär Oliver Wittke in seiner Funktion als Parlamentarischer Staatssekretär wahrgenommen: – 25. bis 26. Oktober 2018: Teilnehmer der Delegationsreise von Bundesminister Peter Altmaier in die Türkei – 13. Mai 2019: Dienstreise nach Ankara. Gespräch u. a. mit der stellvertretenden türkischen Handelsministerin Gonca Yilmaz Batur zur Vorbereitung der JETCO-Konferenz – 12. bis 14. Juni 2019: Dienstreise nach Istanbul. Treffen mit dem Bürgermeister İstanbul-Büyükçekmece, mit Vertreterinnen und Vertretern von Pegasus Airlines, dem stellvertretenden AK-Partei-Vorsitzenden zur wirtschaftlichen und politischen Lage in der Türkei – 21. bis 23. Juni 2019: Dienstreise nach Istanbul. Gespräch mit den deutschen AG-Leitern der JETCO sowie dem stellvertretenden türkischen Sport- und Jugendminister, dem stellvertretenden türkischen Industrieminister und dem Bürgermeister von İstanbul-Büyükçekmece. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/15960 24. Lagen der Bundesregierung zum Zeitpunkt der G20-Außenministerkonferenz in Bonn am 17. und 18. Februar 2017 Erkenntnisse vor, dass mit T. A. aus Solingen eine Person, die sich noch im Vorjahr zu mehreren Anlässen als Vizepräsident der später verbotenen „Osmanen Germania“ präsentierte, Zugang zum engeren Sicherheitsbereich des Konferenzgeländes und an mindestens einem Tag zum Sicherheitsbereich des Düsseldorfer Flughafens hatte (s. www.welt.de/politik/deutsch land/plus198045325/Osmanen-Germania-Der-Rocker-mit-dem-Kontaktzu -Erdogans-Ministern.html)? a) War T. A. nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt Teil der Entourage des türkischen Außenministers Mevlüt Cavuşoğlu? b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Hintergründe eines Treffens zwischen T. A. und dem Chef des türkischen Geheimdienstes (MIT) Hakan Fidan im August 2018 in Istanbul vor? c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob T. A. in mehreren Zusammentreffen mit Ministern der türkischen Regierung Absprachen über das Vorgehen der „Osmanen Germania“ in Deutschland getroffen hat? Zu den Fragen 24 bis 24c liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. d) Verfügt T. A. über einen diplomatischen Status? Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügt T. A. nicht über einen diplomatischen Status. e) Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass ein führendes Mitglied der „Osmanen Germania“ während der G20-Außenministerkonferenz in Bonn am 17. und 18. Februar 2017 Zugang zum Sicherheitsbereich des Konferenzgebäudes und des Düsseldorfer Flughafens hatte? Der Flughafen Düsseldorf war während des G20-Gipfels 2017 kein Sicherheitsbereich in der Zuständigkeit des Bundeskriminalamts (BKA). Zu Sicherungsmaßnahmen im Bereich eines Flugplatzes – darunter auch der Zugang zu diesem – ist gemäß § 8 des Luftsicherheitsgesetzes der Flughafenbetreiber verpflichtet . Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 19/15960 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 25. Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen ihrer Einschätzung der asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in der Türkei (vgl. den entsprechenden Bericht des Auswärtigen Amts vom 3. August 2018, in dem es heißt: „Hinsichtlich der Folter in Gefängnissen hat sich nach belastbaren Informationen von Menschenrechtsorganisationen die Situation in den letzten Jahren erheblich verbessert“) und der Einschätzung verschiedener Menschenrechtsorganisationen, die schwere Misshandlungen in türkischen Gefängnissen offengelegt haben (vgl. beispielsweise Tagesberichte der türkischen Menschenrechtsstiftung TİHV unter http://ti hv.org.tr/ sowie https://stockholmcf.org/human-rights-bodies-5268-peopl e-tortured-under-turkeys-state-of-emergency/)? Die Antwort auf diese Frage kann nicht offen erfolgen, da das zugrunde liegende Bezugsdokument VS-nfD eingestuft wurde. Daher sind wird auch die Antwort der Bundesregierung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* a) Auf welchen Informationen beruht die Lageeinschätzung der Bundesregierung ? b) Wann, und von welchen Menschenrechtsorganisationen hat die Bundesregierung die genannten Informationen erhalten? Die Fragen 25a und 25b werden gemeinsam beantwortet. Die Aussagen des Asyllageberichtes beruhen auf Gesprächen mit türkischen und internationalen Menschenrechtsorganisationen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft. Weitere Erkenntnisquellen sind Oppositionskreise , Rechtsanwälte, Botschaften westlicher Partnerstaaten, internationale Organisationen , Regierungskreise sowie abgeschobene Personen. Zum Schutz der Gesprächspartner kann eine Offenlegung nicht erfolgen. c) Für welchen Zeitraum wurde diese angebliche Verbesserung behauptet ? d) Welcher Zeitraum war die Vergleichszeit, gegenüber der es eine Verbesserung gegeben haben soll? Die Fragen 25c und 25d werden gemeinsam beantwortet: Grundsätzlich gibt der Asyllagebericht jeweils die Tatsachenlage zum jeweiligen Berichtstermin wieder. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/15960 26. Sind in den letzten fünf Jahren Personen, auf die die Beschreibung „exponierte Mitglieder und führende Persönlichkeiten terroristischer Organisationen “ (siehe o. g. Lagebericht des Auswärtiges Amts) zutrifft, aus der Bundesrepublik Deutschland in die Türkei abgeschoben bzw. ausgeliefert worden? a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit diesen Personen nach ihrer Ankunft in der Türkei geschehen (bitte bezogen auf jede einzelne Person beantworten)? c) Hat die Bundesregierung das weitere Schicksal dieser Personen verfolgt ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte bezogen auf jede einzelne Person beantworten)? d) Aus welchen Quellen hat die Bundesregierung ihre Informationen über das Schicksal dieser Personen erhalten (bitte bezogen auf jede einzelne Person beantworten)? e) Sind der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Fälle bekannt geworden, in denen Personen, auf die die Beschreibung „exponierte Mitglieder und führende Persönlichkeiten terroristischer Organisationen “ zutrifft, aus den USA bzw. aus anderen EU-Staaten in die Türkei abgeschoben oder ausgeliefert worden? f) Wenn ja, welchen? g) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? h) Was ist mit diesen Personen nach ihrer Ankunft in der Türkei geschehen (bitte bezogen auf jede einzelne Person beantworten)? Die Fragen 26 bis 26h werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Fällen im Sinne der Fragestellung . Drucksache 19/15960 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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