Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15042 – Gründung der Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (Cyberagentur) der Bundesministerien des Innern, für Bau und Heimat und der Verteidigung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 29. August 2018 hat das Bundeskabinett die Gründung einer ressortübergreifenden Cyberagentur beschlossen. In der entsprechenden Pressemitteilung des Bundesministeriums der Verteidigung (www.bmvg.de/de/aktuelles/bundes kabinett-beschliesst-cyberagentur-27392) heißt es, die Agentur solle Forschungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Cybersicherheit „anstoßen , fördern und finanzieren“ sowie „den gesamten Forschungsprozess bis zum Produkt […] koordinieren“. Ferner solle die Cyberagentur mit bis zu 14 Mitarbeitern noch im Jahr 2018 mit einem Budget in Höhe von 15 Mio. Euro starten und nach ihrer kompletten Aufstellung bis zu 100 Mitarbeiter umfassen , mit einem Budget von 200 Mio. Euro für die Jahre 2019 bis 2022 (pro Jahr zwischen 40 und 50 Mio. Euro). 80 Prozent der Finanzmittel sollen direkt in Forschungs- und Innovationsvorhaben fließen. Am 31. Januar 2019 gaben das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Region Leipzig/Halle als Standort der Cyberagentur bekannt. In der entsprechenden Pressemitteilung des BMVg (www.bmvg.de/de/aktuelles/standort-fuer-neue-c yberagentur-30534) versprach sich die frühere Bundesministerin der Verteidigung , Dr. Ursula von der Leyen, von der Agentur „Tempovorteile gegenüber den bisherigen Beschaffungsverfahren“. Ferner solle die Cyberagentur als Inhousegesellschaft in Form einer GmbH gegründet werden. Am 3. Juli 2019 unterzeichneten die verantwortlichen Bundes- und Ländervertreter eine Absichtserklärung zur Errichtung des dauerhaften Sitzes der Agentur am Flughafen Leipzig-Halle ab dem Jahr 2022 (www.bmvg.de/de/aktuel les/-standort-der-cyberagentur-66490). Ferner wurde zum Aufgabengebiet der Agentur erklärt, sie solle „die Lücke zwischen dem Forschungsinstitut Cyber Defence und dem Cyber Innovation Hub der Bundeswehr schließen“. Einem aktuellen Medienbericht (www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/bund esrechungshof-kritik-cyberagentur-100.html) zufolge wollte die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bis 2021 ursprünglich 365 Mio. Euro für die Agentur bereitstellen. Ferner habe die frühere Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen eine 50-prozentige Finanzierung durch das BMVg Deutscher Bundestag Drucksache 19/15961 19. Wahlperiode 13.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 10. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. zugesagt, während der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, statt 182 Mio. nur 40 Mio. bereitstellen wolle. In dem Bericht heißt es weiter, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) angeordnet habe, die Cyberagentur müsse das „Besserstellungsverbot“ bei der Vergütung der Mitarbeiter berücksichtigen. In den aktuellen Haushaltsverhandlungen des Deutschen Bundestages soll ferner der Koalitionspartner SPD die Freigabe der Gelder verweigert haben, weil er die Rechtsform der GmbH ablehnt (www.daten.behoerdenspiegel.eu/nl/nl9 55.pdf). Die oft als Vorbild genannte US-amerikanische Agentur DARPA verfügt über ein jährliches Budget in Höhe von 3,56 Mrd. US-Dollar (www.darpa.mil/abou t-us/budget). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Um die Entwicklung innovativer Lösungen im Bereich der Cybersicherheit voranzutreiben , hat die Bundesregierung im August 2018 beschlossen, eine Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (Cyberagentur) unter der Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zu gründen. Am 13./14. November 2019 haben sowohl der Verteidigungsausschuss als auch der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages der Gründung der Cyberagentur als GmbH zugestimmt. Der Umsetzungsprozess der Gründung wird einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass die Cyberagentur nächstes Jahres ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen wird. 1. Welchen Unterschied sieht die Bundesregierung in den Aufgaben der Agentur, Innovationsvorhaben einerseits zu „fördern“ und zusätzlich zu „finanzieren“, an welche konkreten Fördermaßnahmen über die Finanzierung hinaus ist gedacht, welchen geldwerten Vorteil haben diese Fördermaßnahmen , und in welchem Haushaltstitel sind die Aufwände für diese Fördermaßnahmen budgetiert? Durch zielgerichtete und am Bedarf der Bundesregierung orientierte Beauftragung soll die Cyberagentur mittel- bis langfristig eine nachhaltige Technologiesouveränität auf dem Gebiet der Cybersicherheit für Deutschland erreichen. Somit wird die Cyberagentur in der Cybersicherheit zu einem Scharnier zwischen der Forschungslandschaft in Deutschland und der Bundesregierung. Konkrete Programme und Projekte sowie die hierfür zu veranschlagenden Finanzmittel werden – in Abstimmung mit den beteiligungsführenden Ressorts – von der Cyberagentur nach der Gründung im Rahmen einer Trend- und Szenarioanalyse geplant und beauftragt. Besondere Fördermaßnahmen finden nicht statt. 2. Wofür wurde das Budget der Vorläufer-Organisation in Höhe von 15 Mio. Euro im Jahr 2018 ausgegeben, aufgelistet nach den Personalausgaben der 14 Mitarbeiter sowie nach Sachmittelausgaben? Eine Vorläuferorganisation der Cyberagentur wurde nicht eingerichtet. Deshalb wurden 2018 auch keine Haushaltsmittel ausgegeben. Drucksache 19/15961 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wenn laut BMVg-Pressemitteilung vom 29. August 2018 80 Prozent der Finanzmittel des jährlichen Budgets in Höhe von ca. 50 Mio. Euro direkt in Forschungs- und Innovationsvorhaben fließen sollen, wohin fließen die restlichen 20 Prozent der Finanzmittel? 20 Prozent des Finanzbedarfes der Cyberagentur sind für den Grundbetrieb und projektunabhängige Kosten des Forschungsbetriebes vorgesehen. 4. Hält die Bundesregierung die Finanzierung von 100 Mitarbeitern der Agentur mit einem jährlichen Personalbudget von ca. 10 Mio. Euro für realistisch ? Die Personalstruktur geht von einem sukzessiven Aufbau des Personals auf bis zu 100 Mitarbeitenden in der Cyberagentur aus. Die Bundesregierung hält das Budget – insbesondere auch vor dem Hintergrund des teilweise geltenden Besserstellungsverbots – dabei für auskömmlich. 5. Wie viele Forschungs- und Innovationsvorhaben sollen mit einem jährlichen Budget in Höhe von ca. 40 Mio. Euro finanziert werden? Konkrete Programme werden erst nach Gründung der Cyberagentur als GmbH gestartet und können deshalb derzeit noch nicht beziffert werden. Das Budget beträgt 80 Mio. Euro jährlich (je 40 Mio. Euro anteilig das Bundesministerium der Verteidigung – BMVg – und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – BMI). 6. Ist für die Auswahl, Bewilligung und Prüfung dieser kalkulierten Anzahl an Forschungs- und Innovationsvorhaben ein Mitarbeiterstamm von 100 Personen in der Agentur erforderlich? Die Cyberagentur soll sukzessive bis auf 100 Personen aufwachsen. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 7. Ist mit dem Einstellungsverfahren bereits begonnen worden, und wie viele Mitarbeiter wurden bereits eingestellt? Mit dem Einstellungsverfahren kann erst nach der Gründung der Cyberagentur begonnen werden. 8. Wie viele Mitarbeiter sind nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich für die Auswahl, Bewilligung und Prüfung von ca. 40 Forschungs- und Innovationsvorhaben vergleichbarer Größe in anderen Projektträgern, z. B. dem Projektträger Jülich, dem Projektträger DLR oder dem Projektträger VDI, erforderlich? Diese Daten werden nicht erhoben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15961 9. Wie viele Mitarbeiter sind nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich für die Auswahl, Bewilligung und Prüfung von Forschungsund Innovationsvorhaben mit einem Gesamtfördervolumen in Höhe von 40 Mio. Euro in anderen Projektträgern, z. B. dem Projektträger Jülich, dem Projektträger DLR oder dem Projektträger VDI, erforderlich? Diese Daten werden nicht erhoben. 10. Inwieweit und in welcher Form ist die Agentur, auf Grundlage der Aussage der früheren Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen, sie verspreche sich „Tempovorteile gegenüber den bisherigen Beschaffungsverfahren “, auch an Beschaffungsverfahren beteiligt? Werden sich dadurch die aus Sicht der Fragesteller von der früheren Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen verantworteten Mängel in ihrem früheren Ressort noch weiter verschlimmern? Die Cyberagentur wird sich bei den Beschaffungsvorhaben an die gesetzlichen Grundlagen wie auch das Vergaberecht halten. Dabei agiert die Cyberagentur als Vergabestelle. Auch im Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wurde festgelegt, dass die Cyberagentur der begleitenden Vergaberechtskontrolle des Bundes unterliegt. 11. Wie bewertet die Bundesregierung eine mögliche Evaluierung der Agentur durch BMVg und BMI nach sieben Jahren, angesichts der nach Auffassung der Fragesteller durch den aktuellen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zur „Berater-Affäre“ dokumentierten Mängel im Beschaffungsbereich? Die Cyberagentur unterliegt als Vergabestelle der begleitenden Vergaberechtskontrolle des Bundes. Darüber hinaus legt der Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages quartalsweise Berichtspflichten fest, die über die Auftragsvergaben einschließlich der Unterauftragnehmer Rechenschaft ablegen. Zudem sind im Aufsichtsrat Vertreter des Parlamentes vorzusehen . Mit den laufenden Prüfmöglichkeiten des Bundesrechnungshofes, der Abschlussprüfung und Haushaltsgrundsätzeprüfung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer sowie die vorgesehene Evaluierung durch den Bundesrechnungshof nach einer angesichts des Forschungszeitraumes der Cyberagentur sinnvollen Erprobungsphase sind nach Ansicht der Bundesregierung wirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlentwicklungen eingerichtet. 12. Wie bewertet die Bundesregierung eine Evaluierung der Agentur durch eine unabhängige Behörde wie z. B. den Wissenschaftsrat? Eine weitere Evaluierung der Cyberagentur ist derzeit nicht vorgesehen. 13. Sind die von der früheren Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen versprochenen „Tempovorteile gegenüber den bisherigen Beschaffungsverfahren “ bereits in Zeiteinheiten bezifferbar? Zeiteinheiten sind derzeit nicht bezifferbar. Drucksache 19/15961 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Welche „Lücke“ sieht das BMVg zwischen dem Forschungsinstitut Cyber Defence und dem Cyber Innovation Hub der Bundeswehr (vgl. www. bmvg.de/de/aktuelles/-standort-der-cyberagentur-66490)? Das Forschungsinstitut Cyber Defence (FI CODE) an der Universität der Bundeswehr München ist eine universitäre Einrichtung, die im Rahmen ihrer grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte universitäre Grundlagenforschung bis hin zur Anwendungsreife betreibt. Darüber hinaus unterstützt das Forschungsinstitut CODE die wissenschaftliche Aus-, Fort- und Weiterbildung dieser Universität in Studium und Lehre von Studierenden. Dem gegenüber finanziert und fördert die vorgesehene Cyberagentur Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit hohem Innovationspotenzial auf dem Gebiet der Cybersicherheit und ausgewählter Schlüsseltechnologien. Die vorgesehene Cyberagentur ist keine Einrichtung der universitären Forschung und forscht nicht eigenständig im Rahmen von Programmen und Projekten. Die Cyberagentur unterscheidet sich vom Cyber Innovation Hub durch ihre grundsätzliche Ausrichtung. Während der Cyber Innovation Hub (CIH) in der Start-up- und Gründer-Szene nach bereits existierenden Ideen sucht, die für die Bundeswehr einen Mehrwert darstellen und kurzfristig verfügbar gemacht werden können, richtet die Cyberagentur ihr Augenmerk auf zukünftige Forschungsprojekte . Darüber hinaus orientiert sich die Cyberagentur am Bedarf der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge, also am Bedarf von BMVg und BMI. Die Cyberagentur wird Ergebnisse und Erkenntnisse ihrer Programme im Rahmen ihres Innovationsmanagementes in der Innovationskette weitergeben, u. a. an die mit Ressortforschungsaufgaben beauftragten Dienststellen und an den Cyber Innovation Hub. 15. Wann, aus welchem Grund, und zu welchem Zweck ist das ursprüngliche geplante Budget der Agentur in Höhe von 365 Mio. Euro für die Jahre 2019 bis 2022 deutlich auf 222 Mio. Euro für diese Legislaturperiode reduziert worden, und wer war dafür verantwortlich (vgl. den in der Vorbemerkung der Fragesteller verlinkten Bericht des MDR, Aufsummierung durch die Fragesteller)? Im Einzelplan (Epl.) des BMVg steht für das Jahr 2019 ein Haushaltsansatz in Höhe von 40 Mio. Euro und im Epl. des BMI ein Ansatz i.H.v. 10 Mio. Euro zur Verfügung. Die Bedarfe für die Agentur wurden im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2020 erhöht und durch die Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages auf der Basis der Bereinigungssitzung vom 14. November 2019 modifiziert. Danach stehen im Bundeshaushalt 2020 folgende Ansätze zur Verfügung: Im Epl. des BMVg ein Ansatz i.H.v. 40 Mio. Euro und im Finanzplan für die Folgejahre 2021 bis 2023 insgesamt 152,5 Mio. Euro. Im Epl. des BMI stehen danach für 2020 ein Ansatz i.H.v. 40 Mio. Euro und im Finanzplan für die Folgejahre 2021 bis 2023 insgesamt 120 Mio. Euro zur Verfügung. Für die Jahre 2019 bis 2023 ergeben sich aus beiden vorgenannten Epl. damit Mittelansätze i.H.v. insgesamt 402,5 Mio. Euro für die Agentur, um in neu aufkommende Technologien der Cybersicherheit zu investieren und Ideenträger zu fördern. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15961 16. Aus welchem Grund hat Bundesinnenminister Horst Seehofer seine Zusage der paritätischen Finanzierung der Agentur durch BMI und BMVg nicht eingehalten, und wann teilte er dies wem in welcher Form mit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, Bericht des MDR)? Die Haushaltsmittel werden sowohl durch BMI wie auch BMVg zu vergleichbaren Anteilen eingebracht. 17. Zu welchem Zeitpunkt hat das Bundesfinanzministerium angeordnet, die Agentur müsse das Besserstellungsverbot bei der Vergütung der Mitarbeiter berücksichtigen, und wann wurde diese Anordnung an wen versendet ? Das Bundesministerium der Finanzen hat am 20. Dezember 2018 per E-Mail an BMVg und BMI seine Einwilligung nach § 65 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) u. a. mit der Auflage der Anwendung des Besserstellungsverbotes erteilt. 18. Ist die Cyberagentur durch die Reduzierung des Budgets um 143 Mio. Euro (dies entspricht 39 Prozent des ursprünglichen Budgetansatzes) weiterhin in der beabsichtigten Weise arbeitsfähig, und wenn ja, warum? 19. Ist die Reduzierung des Budgets um 143 Mio. Euro (dies entspricht 39 Prozent des ursprünglichen Budgetansatzes) allein der Umsetzung des Besserstellungsverbot geschuldet, wenn nein, welche weiteren Gründe für die Reduzierung liegen vor (bitte aufschlüsseln)? Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 20. Über welche besonderen Fähigkeiten soll internationales Spitzenpersonal im Bereich der Koordinierung von Innovationsprojekten verfügen? Einstellungs- und Qualifizierungsmerkmale für das Personal in der Cyberagentur sind abhängig von den noch zu beauftragenden Projekten und Programmen. 21. Würden die gemäß des Berichts des Bundesrechnungshofes beabsichtigten Stiftungsprofessuren der Agentur aus Personalmitteln oder aus Projektmitteln finanziert werden? Stiftungsprofessuren sind derzeit nicht vorgesehen. 22. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Firmierung der Cyberagentur als GmbH, und welche Gründe sprechen dafür ? Welche anderen Rechtsformen erwägt die Bundesregierung für die Cyberagentur ? BMVg hat zur Ermittlung der wirtschaftlichsten Form der Bedarfsdeckung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU) durchgeführt. In diesem Rahmen wurden die grundsätzlich möglichen Alternativen der Bedarfsdeckung (Zweckverband , Europäische Agentur, Behörde des Bundes, Bundesbetrieb, Anstalt des öffentlichen Rechtes, Stiftung des öffentlichen Rechtes, Verein, Stiftung priva- Drucksache 19/15961 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ten Rechtes, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft und Personengesellschaften) betrachtet. Die Rechtsform GmbH wurde dabei aufgrund der sehr kurzen Umsetzungszeit und der Anpassungsfähigkeit an sich ändernde Umstände als zu bevorzugende Rechtsform ermittelt. 23. Wie bewertet die Bundesregierung das Budget der Cyberagentur im Vergleich zu dem zehnfachen Budget der oft als Vorbild genannten USamerikanischen Agentur DARPA? Die Defense Advanced Research Projects Agency (DARPA) führt bahnbrechende Forschungsprojekte im Auftrag des US-amerikanischen Verteidigungsministeriums durch. Dazu zählen u. a. auch Weltraumprojekte. Das Themenfeld der deutschen Cyberagentur beschränkt sich auf die Cybersicherheit . Insofern ist zwar die Herangehensweise, nicht aber die Breite des Themenfeldes vergleichbar. Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15961 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333