Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Ottmar von Holtz, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/15088 – Zusammenarbeit mit Ägypten angesichts wachsenden Widerstands gegen das Regime von Präsident Al Sisi V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im September 2019 kam es in mehreren Städten in Ägypten zu Demonstrationen gegen das Regime von Präsident Abdel Fattah Al Sisi. Infolge der gewaltsamen Auflösung der Proteste wurden laut ägyptischen Menschenrechtsorganisationen über 3100 Menschen verhaftet (www.theguadian.com/world/2019/ oct/ 08/egypt-children-swept-up-in-crackdown-on-anti-sisi-protests).Unter ihnen sind der Oppositionspolitiker K. D., die bekannte Menschenrechtsanwältin M. A. M., der Menschenrechtsaktivist A. A., sowie H. H., der einstige Sprecher eines schon 2018 verhafteten ehemaligen Präsidentschaftskandidaten , der gegen Präsident Al Sisi antreten wollte. Ägyptische Sicherheitsdienste halten zudem zahlreiche Funktionäre politischer Oppositionsparteien inhaftiert . Darunter sind die Vorsitzenden und/oder hochrangige Funktionäre der Parteien „Starkes Ägypten“, „Istiqlal“, „Dustur“, „Karama“, „Volksallianz“ und der ägyptischen Sozialdemokraten (https://cihrs.org/egypt-rights-groups-c all-for-immediate-release-of-protesters-political-party-leaders-and-presidenti al-candidates/?lang=en). Auch zahlreiche Mitglieder der Brot- und Freiheitspartei wurden verhaftet (https://madamasr.com/en/2019/10/15/feature/politics/ activist-israa-abd-el-fattah-reports-torture-in-detention-faces-smear-campaignamid -new-arrests-and-disappearances/). In Ägypten kommt es kontinuierlich zu schwersten Menschenrechtsverletzungen , in den Gefängnissen sitzen über 60000 politische Gefangene, Folter ist an der Tagesordnung (vgl. www.hrw.org/world-report/2019/country-chapters/e gypt). Auf Kritik reagiert das Regime meist mit willkürlichen Verhaftungen. Allein zwischen 2013 und 2019 sprachen Gerichte der nicht rechtsstaatlich agierenden Justiz mindestens 2400 Todesurteile aus (https://reprieve.org.uk/pr ess/scale-of-egypts-death-penalty-crisis-revealed/). Zwischen 2013 und 2018 wurden laut mehrerer Menschenrechtsorganisationen mindestens 162 Verurteilte hingerichtet (www.cfjustice.org/portal/2019/02/11/in-a-joint-report-rega rding-executions-in-egypt-three-independent-organizations-call-on-egyptian-a uthorities-to-establish-a-moratorium-on-executions/). Die Präsidentschaftswahl von 2018 wurde von Human Rights Watch als „weder frei noch fair“ beschrieben (www.hrw.org/news/2019/02/12/egypt-move-enhance-authoritari an-rule). Deutscher Bundestag Drucksache 19/15962 19. Wahlperiode 13.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die jüngsten Proteste zeigen aus Sicht der Fragesteller, dass das Land trotz dieses hohen Repressionsniveaus gegen jegliche Form von Opposition alles andere als stabil ist. Die massive Verschlechterung der Lebensverhältnisse hat zu immer größerer Unzufriedenheit in der Bevölkerung geführt, und die Toleranz für die vorhandenen Entbehrungen ist zunehmend niedrig. So stieg die Armutsrate zwischen 2015 und 2018 nach offiziellen Angaben von ca. 28 Prozent auf inzwischen knapp 33 Prozent (www.economist.com/middle-east-andafrica /2019/08/08/egypt-is-reforming-its-economy-but-poverty-is-rising). Die tatsächliche Situation ist jedoch noch weit prekärer, da ägyptische Behörden Armut mit einem zur Verfügung stehenden Einkommen von unter 1,3 US- Dollar definieren. Die Weltbank hingegen verwendet einen Wert von 1,9 US- Dollar (https://datahelpdesk.worldbank.org/knowledgebase/articles/746163-w hat-is-the-1-90-poverty-line-and-based-on-this). Demzufolge sind sogar etwa 60 Prozent aller Ägypterinnen und Ägypter arm oder sehr arm (www.world bank.org/en/news/press-release/2019/04/30/world-bank-group-to-extend-curre nt-strategy-in-egypt-to-maintain-momentum-on-reforms). Hohe Preissteigerungsraten haben die Lage noch weiter verschlimmert. Die Jugendarbeitslosigkeit wird auf etwa 50 Prozent geschätzt (www.swp-berlin.org/kurz-gesagt/wir d-iwf-kredit-fuer-aegypten-zur-vertanen-chance/). Das 2016 zwischen Ägypten und dem IWF mit einem Volumen von 12 Mrd. US-Dollar geschlossene Abkommen hat zwar zu einer makroökonomischen Stabilisierung des Landes geführt. Die Lebensverhältnisse haben sich gleichzeitig jedoch nochmals deutlich verschlechtert. Ebenso haben sich die ägyptische Staatsverschuldung und der Schuldendienst erheblich erhöht und so die Handlungsmöglichkeiten der Regierung weiter eingeschränkt. Hohe Korruption, Nepotismus und die Dominanz des ägyptischen Militärs in vielen Wirtschaftsbereichen haben den Wettbewerb in der ägyptischen Wirtschaft zum Teil ausgehebelt. Die umfangreichen Investitionen der ägyptischen Regierung in Megaprojekte wie die neue Verwaltungshauptstadt oder die Erweiterung des Suezkanals waren und sind nicht geeignet, diese Probleme zu lösen (www.swp-berlin.org/fileadmin/conte nts/products/aktuell/2019A17_mih _rll.pdf). Die Bundesregierung nahm bei der Aushandlung des IWF-Abkommens eine wichtige Rolle ein, und Deutschland wurde für Ägypten zum größten Geberland des Pariser Clubs. Deutschlands zentrale Bedeutung im Aushandlungsprozess war auch mit seiner gewichtigen Mitgliedschaft in anderen beteiligten Geberinstitutionen verbunden. Voraussetzung für die Gewährung des 12 Mrd. US-Dollar schweren Programms war schließlich die zusätzliche Deckung einer vom IWF kalkulierten Finanzierungslücke durch weitere Geldgeber. Hierfür gewährte die Bundesregierung zwei Kredite über jeweils 250 Mio. US- Dollar an Kairo. Die letzte Tranche wurde im Februar 2019 vereinbart (www.a mcham.org.eg/tas/non-tender-details/aVdHQ0I1RXJ0S3lLbFc4dmVuV0dz dz09). Die Bundesregierung sagt, dass die Stabilisierung Ägyptens ein zentrales Interesse für sie sei (vgl. www.handelsblatt.com/politik/international/aegyp ten-besuch-altmaier-sieht-menschenrechte-und-stabilitaet-als-gleichwertige-zi ele/23948478.html). Mit etwa 100 Millionen Einwohnern könnte das Land im Fall schwerer und lang andauernder Unruhen, zum Beispiel infolge einer weiteren Verschlechterung der Lebensverhältnisse, zu einer Quelle neuer Fluchtbewegungen nach Europa werden. Vor dem Hintergrund des auf drei Jahre angelegten IWF-Programms, das für das Überleben des Sisi-Regimes zentral war und ist, und angesichts der nur noch durch Repression aufrecht zu haltenden autoritären und von gravierender Misswirtschaft geprägten politischen Ordnung Ägyptens. Drucksache 19/15962 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hoch belaufen sich die von Deutschland an Ägypten gewährten, noch laufenden Kredite, einschließlich der beiden in Verbindung mit dem 2016 vereinbarten IWF-Programm gewährten Kredite über jeweils 250 Mio. US-Dollar (bitte die einzelnen Kredite nach Datum der Gewährung, Kredithöhe und Zweck aufschlüsseln)? Laufende Kredite von Deutschland an Ägypten: Datum der Gewährung Art des Kredits Zusagebetrag (in Euro) Zweck des Kredits 14. Mai 1979 Finanzierungen der KfW im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) 34.235,90 Progr.Best.Warenhilfe. VI (Werk-stattausrüstung) 30. Juli 1979 FZ 1.659.658,64 Drainageprojekt Nildelta II 30. Juli 1979 FZ 388.924,76 Umspannstation Fayoum II 11. Oktober 1979 FZ 17.190,18 Progr.Best.Warenhilfe. V (Loko-mot.u.Ers.Teile) 19. August 1981 FZ 38.265,76 Proj.Best.Warenhilfe. XV (Werk-stattausrüstung) 11. Mai 1982 FZ 303.082,79 Walzwerk Sanierung Hüttenwerk Heluan(Inv.) 5. Juli 1982 FZ 14.538,14 Ausbau des Fernmeldewesens, Phase I (Inv.) 19. März 1984 FZ 92.776,09 Lokomotiven u. Ersatzteile f. AEG. Eisenbahn 17. April 1984 FZ 435.227,51 Proj.Best.Warenhilfe (500KV-Leit.+220KV-Leitsch.) 27. Juni 1984 FZ 115.105,66 Progr.Best.Warenhil-fe.XIX(Werkst.Ausr./Ers.T.Er) 27. Juni 1984 FZ 1.220.875,00 Progr.Best.Warenhilfe. XXIV (Ersatzteile f.Er) 5. Juli 1984 FZ 807.359,54 Progr.Best.Warenhilfe. XXII (Fa-milienplanung) 1. August 1984 FZ 535.688,77 Zementfabrik der NCC (Inv.) 17. Dezember 1984 FZ 118.167,97 Oberbaurehabilitierung AEG.Ei-senbahn (Invest.) 20. Februar 1985 FZ 5.219.267,52 Ländliche Elektrifizierung Fayoum II 25. Juni 1985 FZ 20.840.388,36 Wasserversorgung Kafr El Sheikh (Inv.) 31. Juli 1985 FZ 335.485,87 Proj.Best.Warenhilfe. XVIII (Rehab.v.Kraftw.) 15. August 1985 FZ 572.372,02 01 Entwicklungsbank Industrial Development Bank EgyptI und II 4. September 1986 FZ 131.998,68 15 Lokomotiven u. Ersatzteile für Egyptian National Railway 14. Juli 1987 FZ 28.902.307,45 Rehabilitierung v. Umspannstati-onen I 14. Juli 1987 FZ 1.739.937,06 Umspannstationen Basateen u. a. 14. Juli 1987 FZ 13.287.964,71 2 Umspannstationen(Domiat,Itay El Baroud) 14. Juli 1987 FZ 71.391.685,36 Sektorbezogenes Programm In-dustrie I 3. Dezember 1987 FZ 1.701.579,38 Anlage zur Herrstellung Duktiler Gussrohre(In.) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15962 Datum der Gewährung Art des Kredits Zusagebetrag (in Euro) Zweck des Kredits 4. Februar 1988 FZ 110.491.737,23 Ammoniumnitrat-Düngemittelfabrik Abu Qir II/In. 10. Februar 1988 FZ 16.592.444,14 Warenhilfe IX 21. Juli 1988 FZ 5.832.817,77 01 Entwicklungsbank PBDAC/BDAC I (Invest.) 4. Januar 1989 FZ 15.452.518,89 Ausbau d. Fernmeldewesens, Ph.II Begleitmaßnahme/Investition 18. Januar 1989 FZ 4.371.545,57 Instandsetzung d.Baharia-Eisenbahnlinie I 18. Januar 1989 FZ 5.908.488,97 Sechs Lokomotiven u. Ersatzteile f.d. Egyptian National Railway 18. Januar 1989 FZ 4.773.548,83 Ausrüstung für die Betriebsüberwachung Egyptian National Railway (ENR) (Inv.) 18. Januar 1989 FZ 19.761.130,67 Warenhilfe X 17. Oktober 1990 FZ 14.763.553,06 Fernmeldewesen, Phase III 17. Oktober 1990 FZ 10.783.145,76 Rehabilitierungvon Kraftwerken II (Invest.) 17. Oktober 1990 FZ 60.401.625,90 Rehabilitierung von Kraftwerken II (Invest.) 17. Oktober 1990 FZ 10.530.567,60 03 Entwicklungsbank Industrial Development Bank EgyptIII 19. November 1990 FZ 37.647.443,79 Sektorprogramm Industrie II 19. November 1990 FZ 971.965,87 Sektorprogramm Industrie II 8. April 1991 FZ 15.222.181,88 Rehabilitierung v. Umspannstati-onen I 8. April 1991 FZ 24.136.044,54 Sektorprogramm Landwirtschaft I (Invest) 12. August 1991 FZ 6.647.817,05 Rehabilitierung von Kraftwerken, Asuan I, Phase I 12. August 1991 FZ 32.328.985,65 Rehabilitierung von Kraftwerken, Asuan I, Phase I 20. Mai 1992 FZ 6.314.454,73 Mechanische Oberbauwartung AEG Eisenbahn (ENR)/Inv. 20. Mai 1992 FZ 66.814.242,86 Rehabilitierung v.Kraftwerken III, Assuan I, Ph.II 24. Mai 1992 FZ 1.203.485.539,86 Umschuldung II 9. August 1992 FZ 60.910.088,43 Misr Chemical Industries (MCI), Invest. 30. November 1992 FZ 4.131.238,41 Ersatzteile f.d.Werkstatt Tabien der ENR 29. Dezember 1992 FZ 42.387.869,64 Instands.Baharia-Eisenb.Linie,Ph.II/Inv. 19. August 1993 FZ 21.730.416,24 Nationales Drainage-Projekt (NDP), Inv. 29. November 1993 FZ 21.205.147,19 Ersatzt.f.d.Generalüberh.v.Loks (Inv.) 12. September 1994 FZ 13.140.712,63 Rehabilitierung Umsp.St.II(Heli-opolis u.Wadi Hoff) 12. September 1994 FZ 34.864.482,07 RehabilitierungUmsp.St.II(Helio-polis u.Wadi Hoff) Drucksache 19/15962 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Datum der Gewährung Art des Kredits Zusagebetrag (in Euro) Zweck des Kredits 13. Oktober 1994 FZ 18.946.943,26 Förderung Privatindustrie/Umweltsch. 13. Oktober 1994 FZ 5.100.136,51 Förderung Privatindustrie/Umweltsch. 13. Oktober 1994 FZ 4.858.295,46 Social Fund for Development I (Förderung von Kleinstbetrieben) 7. Dezember 1995 FZ 6.653.281,72 Umspannstation Karmouz 26. Dezember 1995 FZ 10.685.489,03 PBDAC/BDAC Canal Zone und Sinai (BCS), Industriezone smailia , Inv. 27. Dezember 1995 FZ 19.445.452,84 Verbesserung d.Güterverkehrs der ENR/In 27. Dezember 1995 FZ 4.922.718,24 Verbesserung d.Güterverkehrs der ENR/In 3. Juli 1996 FZ 17.014.771,22 Programm zur Nutzung v.Wind-energie/Windpark Zafarana 3. Juli 1996 FZ 7.292.044,82 Programm zur Nutzung v.Wind-energie/Windpark Zafarana 3. Juli 1996 FZ 4.856.761,59 02 SFD-Förd.v.Kleinst-u.Kl.-Untern. II 3. September 1996 FZ 30.278.705,20 Verbesserung d.Bewässerungs-systems/Investition 12. November 1998 FZ 13.285.762,04 01 Ländliches Finanzwesen Da-kahliya I 28. Dezember 1998 FZ 14.517.051,77 Reduzierung der Umweltbelastung bei der Elektrizitätserzeugung 28. Dezember 1998 FZ 61.489.184,49 Stauwehr u.Wasserkraftw.Naga Hammadi/In. 28. Dezember 1998 FZ 48.771.002,65 Stauwehr u.Wasserkraftw.Naga Hammadi/In. 28. Dezember 1998 FZ 7.381.009,61 Stauwehr u.Wasserkraftw.Naga Hammadi/In. 3. Oktober 1999 FZ 275.406,58 Umweltvorhaben Entwässerung Naga Hammadi 3. Oktober 1999 FZ 6.695.099,76 Umweltvorhaben Entwässerung Naga Hammadi 3. Oktober 1999 FZ 21.776.040,06 Rehabilitierung von Pumpstatio-nen 17. Dezember 2000 FZ 3.198.993,78 Reh.Umsp.St.II(Heliopolis u.Wa-di Hoff) 17. Dezember 2000 FZ 1.606.127,33 Reh.Umsp.St.II(Heliopolis u.Wa-di Hoff) 5. Juni 2001 FZ 14.585.623,51 Windpark Zafarana II 29. August 2001 FZ 12.643.136,31 Förderung von Umweltschutzmaßnahmen der privaten Industrie II (PSI II) (Inv.) 3. Oktober 2001 FZ 46.790.037,32 Nationales Drainageprojekt II (Inv) 10. Juli 2003 FZ 15.087.756,44 Windpark Zafarana III 18. Dezember 2003 FZ 23.008.134,65 Rehabilitierung der Generatoren des Aswan-Hochdamms 30. November 2005 FZ 37.450.000,00 Windpark Zafarana IV Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15962 Datum der Gewährung Art des Kredits Zusagebetrag (in Euro) Zweck des Kredits 4. Dezember 2005 FZ 18.844.218,17 Verbesserung des Bewässerungs-systems II (Inv.) 13. April 2006 FZ 6.771.111,47 Rehabilitierung von Pumpstatio-nen II 6. September 2006 FZ 9.300.000,00 Umweltmaßnahmen Kraftwerke II 21. November 2006 FZ 38.800.000,00 Verbesserung des Bewässerungs-systems III (Inv.) 18. Dezember 2006 FZ 20.451.675,25 Stauwehr und WKW Assiut (Inv.) 11. Dezember 2007 FZ 16.105.694,26 Rehabilitierung der Generatoren des Aswan-Hochdamms 31. August 2008 FZ 3.233.110,02 Umweltmaßnahmen Kraftwerke II 11. November 2008 FZ 7.669.378,22 Kommunale Wasserver- und Ab-wasserentsorgung Qena 14. Dezember 2008 FZ 20.962.957,13 Programm Siedlungswasser (Inv.) 17. Dezember 2009 FZ 10.737.129,51 Stauwehr und Wasserkraftwerk Assiut (Inv.) 17. Dezember 2009 FZ 13.326.675,25 Programm Siedlungswasser (Ver-bundfinanzierung) 17. Dezember 2009 FZ 13.000.000,00 Programm Siedlungswasser (Inv.) 17. Dezember 2009 FZ 10.737.129,51 Stauwehr und Wasserkraftwerk Assiut (Inv.) 17. Dezember 2009 FZ 13.326.675,25 Programm Siedlungswasser (Ver-bundfinanzierung) 13. Dezember 2010 FZ 5.000.000,00 Kommunale Wasserver- und Ab-wasserentsorgung Qena 14. Dezember 2010 FZ 34.350.000,00 Stauwehr und WKW Assiut (Inv.) 14. Dezember 2010 FZ 27.000.000,00 Programm Erneuerbare Energien 14. Dezember 2010 FZ 87.500.000,00 Programm Erneuerbare Energien (Zinsverbilligung) 14. Dezember 2010 FZ 57.322.487,25 Stauwehr und Waserkraftwerk Assiut (Inv.) 14. Dezember 2010 FZ 77.000.000,00 Programm Erneuerbare Energien 23. November 2011 FZ 25.000.000,00 Verbesserung des Bewässerungs-systems 3 (IIIMP) 26. September 2012 FZ 34.794.005,19 Investitionsprogramm Energie-transportnetz 9. Dezember 2012 FZ 4.345.980,99 Rehabilitierung der Generatoren des Aswan-Hochdamms 9. Dezember 2012 FZ 4.345.980,99 Rehabilitierung der Generatoren des Aswan-Hochdamms 19. Dezember 2012 FZ 12.000.000,00 Nationales Siedlungsabfallwirt-schaftsprogramm 18. Dezember 2013 FZ 6.000.000,00 Programm zur Rehabilitierung von Wasserkraftwerken 18. Dezember 2013 FZ 12.600.000,00 Programm zur Rehabilitierung von Wasserkraftwerken Drucksache 19/15962 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Datum der Gewährung Art des Kredits Zusagebetrag (in Euro) Zweck des Kredits 20. März 2014 FZ 24.000.000,00 Umweltmaßnahmen/Modernisierung thermischer Kraftwerke Phase III 30. April 2014 FZ 28.300.000,00 Stauwehr und Wasserkraftwerk Assiut (Inv.) 30. April 2014 FZ 28.500.000,00 Wasserversorgung/Abwasserent-sorgung Oberägypten 30. April 2014 FZ 20.000.000,00 Stauwehr und Wasserkraftwerk Assiut (Inv.) 30. April 2014 FZ 40.000.000,00 Zinsverbilligung „Stauwehr Assi-ut“ 30. April 2014 FZ 25.470.000,00 Stauwehr und Wasserkraftwerk Assiut (Inv.) 30. April 2014 FZ 25.650.000,00 Wasserversorgung/Ab-wasserentsorgung Oberägypten 30. April 2014 FZ 18.000.000,00 Stauwehr und Wasserkraftwerk Assiut (Inv.) 21. Dezember 2015 FZ 10.500.000,00 Windpark Golf von Suez 21. Dezember 2015 FZ 61.522.665,10 Windpark Golf von Suez 10. Oktober 2017 UFK 225.000.000,00 Budgetfinanzierung zur Flankierung des IWF-Programms/ Tranche 1 3. Januar 2018 FZ 50.000.000,00 KKMU-Finanzierung (Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen ) 19. Dezember 2018 FZ 2.500.000,00 Programm Energieeffizienz 19. Dezember 2018 FZ 18.500.000,00 Programm Energieeffizienz 16. Januar 2019 FZ 43.500.000,00 Nationales Drainageprogramm III im Rahmen des integrierten Sektoransatzes für Bewässerung (NDP III / JISA) 12. Februar 2019 UFK 225.000.000,00 Budgetfinanzierung zur Flankierung des IWF-Programms/ Tranche 2 23. Juni 2019 FZ 30.000.000,00 Erneuerbare Energien – Solar-kraftwerk Mehrere Kredite zum selben Verwendungszweck erklären sich daraus, dass Vorhaben bzw. Projekte in verschiedenen Tranchen finanziert wurden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15962 2. Wurde die Vergabe dieser Kredite (Bezug: Frage 1) an die Einhaltung von konkreten politischen und menschenrechtlichen Bedingungen geknüpft und, falls ja, welche? Falls nein, wie begründet die Bundesregierung dies (bitte nach Kredit auflisten )? 3. An welche makroökonomische Bedingungen wurde die Vergabe dieser Kredite (Bezug: Frage 1) gebunden? 4. Wurden einige dieser Kredite (Bezug: Frage 1) als Ungebundene Finanzkredite (UFK) vergeben, und wurde dabei von der Bundeskanzlerin auf ein „besonderes staatliches Interesse Deutschlands“ verwiesen (vgl. www. bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Internat ionales_Finanzmarkt/Internationale_Finanzpolitik/Auslandsgewaehrleis tungen_des_Bundes/2012-06-18-auslandsgewaehrleistungen-des-bundes .html)? 5. Wenn ja, was konkret war jeweils dieses besondere staatliche Interesse (Bezug: Frage 4)? Die Fragen 2 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der bilateralen staatlichen finanziellen Unterstützungsleistungen werden bei der Prüfung die Anforderungen des Menschenrechtsleitfaden des BMZ: „Leitfaden zur Berücksichtigung von menschenrechtlichen Standards und Prinzipien, einschl. Gender, bei der Erstellung von Programmvorschlägen der deutschen staatlichen Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit“ (zu finden unter: www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/menschenrechte/Leitf aden_PV_2013_de.pdf) berücksichtigt. Es wurde ein Ungebundener Finanzkredit (UFK) vergeben, der in zwei Kredittranchen in 2017 bzw. 2019 zur Verfügung gestellt wurde (vgl. Zusammenstellung in der Tabelle zu Frage 1). Wie die Bundeskanzlerin bei ihrem Staatsbesuch im März 2017 in Kairo erklärte, diente dieser der finanziellen Unterstützung eines zwischen Ägypten und dem IWF vereinbarten Reformprogramms. Die finanzielle Unterstützung Deutschlands flankierte ein im November 2016 mit einer Laufzeit von drei Jahren vereinbartes Programm des IWF (Extended Fund Facility) und unterstützte die Arabische Republik Ägypten bei der Umsetzung der darin enthaltenen Wirtschaftsreformen. Die Bundesregierung trug damit zu gemeinsamen Bemühungen der G7 bei, die wirtschaftliche Stabilisierung und Entwicklung Ägyptens in einer entscheidenden Phase zu unterstützen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 6. In welcher Höhe wurden seit Juli 2013 von der Bundesregierung Exportkredit- und Investitionsgarantien für Ägypten übernommen? Im Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis 31. Oktober 2019 hat die Bundesregierung Lieferungen und Leistungen nach Ägypten in Höhe von 9,2 Mrd. Euro mit Exportkreditgarantien abgesichert. Seit Juli 2013 wurden Investitionsgarantien mit einer Kapitaldeckung in Höhe von 805,3 Mio. Euro (Höchsthaftung: 765,1 Mio. Euro) übernommen. Drucksache 19/15962 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Welche Projekte in Ägypten werden aktuell über Exportkredit- und Investitionsgarantien abgesichert, und wie stellt die Bundesregierung die für die Gewährung solcher Bürgschaften erforderliche Einhaltung von Bedingungen (sozial-, umwelt-, menschenrechtspolitischer Art) sicher? Exportkreditgarantien werden nicht für Projekte und Unternehmen im Ausland übernommen, sondern für deutsche Exporte. Sie versichern den Exporteur und gegebenenfalls die exportfinanzierende Bank auf der Basis risikoadäquater Prämien gegen Zahlungsausfall. 2019 hat die Bundesregierung bislang (Stand: 31. Oktober 2019) Lieferungen und Leistungen in Höhe von rund 2,2 Mrd. Euro mit Exportkreditgarantien abgesichert . Sektor 01.01.2019 bis 31.10.2019 Deckungsvolumen (in Mio. Euro) Anzahl abgesicherter Einzelgeschäfte Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 1,9 1 Bergbau inkl. Verarbeitung 3,3 2 Energie 20,0 1 Erdöl- und Erdgasförderung inkl. Verarbeitung 26,2 1 Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 0,3 1 Transport/Infrastruktur 84,9 2 Militärische Güter 1675,0 1 Verarbeitende Industrie 2,2 2 Einzeldeckung Gesamtergebnis 1.813,8 11 Sammeldeckung 353,8 Gesamt 2.167,6 Einer Veröffentlichung detaillierter Angaben zu Einzelgeschäften stehen die Grundrechte der betroffenen Unternehmen, insbesondere ihre schutzwürdigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegen. Eine weitere Aufschlüsselung ließe Rückschlüsse auf die von den ausführenden Unternehmen getroffenen Liefervereinbarungen, deren Erfüllung und Preiskonditionen zu, die für nationale als auch internationale Wettbewerber von Interesse seien können. Hintergrund Sammeldeckung: Mit der Sammeldeckung können Exportgeschäfte mit einer Vielzahl von ausländischen Kunden zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (max. zwölf Monate Kreditlaufzeit) in einem pauschalierten Verfahren abgesichert werden. Die Sammeldeckung ist vor allem ein Deckungsprodukt für deutsche Handelsunternehmen. Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte spielen bei der Übernahme von Exportkreditgarantien eine wichtige Rolle und sind grundsätzlich Teil des Prüfverfahrens . So wird jedes Geschäft, das in den Anwendungsbereich der international etablierten „OECD Common Approaches on the Environment and Officially Supported Export Credits“ (OECD CA) fällt, einem Screening und einer Kategorisierung unterzogen. Entsprechend der Ergebnisse des Screenings und der Kategorisierung wird anschließend geprüft, ob das Projekt die Anforderungen der einschlägigen internationalen Standards der Weltbankgruppe (insbesondere Performance Standards der International Finance Corporation, IFC) erfüllt. Sollten relevante Abweichungen zu den genannten Standards festgestellt werden , werden Monitoring-Maßnahmen vereinbart (z. B. Erstellung eines Environmental and Social Action Plan – ESAP) und deren Umsetzung überwacht. Bei Geschäften außerhalb des Anwendungsbereichs der OECD CA werden die Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15962 Projekte einer Risikoprüfung unterzogen, sobald Hinweise auf gravierende Umwelt-, Sozial- oder Menschenrechtsrisiken vorliegen. Im Jahr 2019 wurden keine Investitionsgarantien für Ägypten übernommen. Im Sinne eines kohärenten Ansatzes über alle Außenwirtschaftsförderinstrumente hinweg, wird für alle Investitionsgarantien eine Prüfung der Umwelt-, Sozialund Menschenrechtsaspekte durchgeführt. Neben nationalen Vorgaben werden die Performance Standards der International Finance Corporation (IFC/Privatsektorarm der Weltbank) zugrunde gelegt. Die Umsetzung etwaiger Auflagen sowie der Fortgang der Investitionen werden im Rahmen eines Monitorings systematisch nachgehalten. 8. Welche Finanzierungsinstrumente – neben Hermesbürgschaften – verwendet die Bundesregierung zur Absicherung deutscher Rüstungsexporte nach Ägypten? Der Bundesregierung stehen keine Finanzierungsinstrumente für deutsche Exporte , inklusive Rüstungsexporten, zur Verfügung. Die Exportkreditgarantien des Bundes sind das zentrale Absicherungsinstrument, mit dem deutsche Exporteure oder Export finanzierende Banken sich gegen politische und wirtschaftliche Risiken ihrer Exportgeschäfte absichern können. 9. Wie hoch ist die Summe aller finanziellen Unterstützungen der Bundesregierung an Ägypten (einschließlich Schuldenumwandlungen) seit Juli 2013 (bitte die einzelnen Formen finanzieller Unterstützung nach Datum, Art, Zweck und Höhe auflisten)? Datum Vertrag Art Vorhaben Höhe (in Euro) 29.07.2013 Zuschuss Abwasserentsorgung Kafr El Sheikh (BM) 1.091.466,77 18.12.2013 Zuschuss Stauwehr Assiut (BM) 661.237,20 18.12.2013 Darlehen Programm zur Rehabilitierung von Wasserkraftwerken 18.600.000,00 20.03.2014 Darlehen Umweltmaßnahmen/Modernisierung thermischer Kraftwerke Phase III 24.000.000,00 30.04.2014 Darlehen Stauwehr und WKW Assiut (Inv.) 53.770.000,00 30.04.2014 Darlehen Wasserversorgung/Abwasserentsorgung Oberägypten 56.150.000,00 30.04.2014 Darlehen Zinsverbilligung „Stauwehr Assiut“ 40.000.000,00 30.04.2014 Darlehen Stauwehr und Wasserkraftwerk Assiut (Inv.) 38.000.000,00 03.09.2015 Zuschuss Förderung von Umweltschutzinvestitionen in der privaten und staatlichen Industrie (PPSI II) 15.446.987,55 21.12.2015 Darlehen Windpark Golf von Suez 72.022.665,10 27.12.2016 Zuschuss Unterstützung der Sektorreformen im Bereich Grundbildung „Quality Education Support Programme(QESP)“, Folgephase II 8.000.000,00 27.12.2016 Zuschuss Unterstützung der Sektorreformen im Bereich Grundbildung „Quality Education Support Programme(QESP)“, Folgephase II 2.000.000,00 Drucksache 19/15962 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Datum Vertrag Art Vorhaben Höhe (in Euro) 10.10.2017 Darlehen Budgetfinanzierung (UFK) zur Flankierung des IWF-Programms/ Tranche 1 225.000.000,00 03.01.2018 Darlehen KKMU-Finanzierung 50.000.000,00 19.12.2018 Darlehen Programm Energieeffizienz 21.000.000,00 19.12.2018 Zuschuss Programm Energieeffizienz (BM) 2.000.000,00 16.01.2019 Darlehen Nationales Drainageprogramm III im Rahmen des integrierten Sektoransatzes für Bewässerung (NDP III/JISA) 43.500.000,00 16.01.2019 Zuschuss Integriertes Sektorprogramm Bewässerung (JISA) BM 3.000.000,00 12.02.2019 Darlehen Budgetfinanzierung (UFK) zur Flankierung des IWF-Programms/ Tranche 2 225.000.000,00 23.06.2019 Darlehen Erneuerbare Energien – Solarkraftwerk 30.000.000,00 10. Welche dieser Unterstützungsleistungen wurden an die Einhaltung politischer und/oder menschenrechtlicher Bedingungen (bitte die jeweiligen Bedingungen ausführen) geknüpft? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 11. Wie hoch ist das aktuelle Entschädigungsrisiko des Bundes für Ägypten aus bestehenden Exportkredit- sowie Investitionsgarantien, und welchen Stellenwert hat Ägypten diesbezüglich im Vergleich zu anderen Ländern (bitte die zehn Länder mit dem höchsten Entschädigungsrisiko auflisten )? Im Bereich der Exportkreditgarantien betrug das Entschädigungsrisiko für Ägypten zum 31. Oktober 2019 rund 6,5 Mrd. Euro. Damit liegt Ägypten im Ländervergleich auf Platz 4. Entschädigungsrisiko Exportkreditgarantien per 31.10.2019 Rang Land In Mio. Euro 1 Vereinigte Staaten 10.358,7 2 Russland R.F. 8.651,6 3 Türkei 8.430,6 4 Ägypten 6.540,7 5 Vereinigtes Königreich 6.469,6 6 Bermuda 5.062,2 7 Singapur 3.053,4 8 Schweiz 2.637,5 9 Indien 2.454,3 10 China, VR 1.824,3 Im Bereich Investitionsgarantien betrug das Entschädigungsrisiko für Ägypten zum 15. November 2019 rund 1,4 Mrd. Euro. Damit liegt Ägypten im Ländervergleich auf Platz 5. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/15962 Entschädigungsrisiko Investitionsgarantien per 15.11.2019 Rang Land In Mio. Euro 1 China, VR 10.356,3 2 Russland R.F. 9.021,8 3 Indien 3.817,9 4 Mexiko 2.427,9 5 Ägypten 1.425,2 6 Türkei 1.158,4 7 Argentinien 768,1 8 Libyen 712,5 9 Ukraine 502,4 10 Algerien 447,6 12. Wie hat sich das Entschädigungsrisiko des Bundes im Ausfuhrgeschäft mit Ägypten seit 2013 entwickelt? 2013 lag das Entschädigungsrisiko bei 896 Mio. Euro. Per 31. Oktober 2019 betrug das Entschädigungsrisiko 6,5 Mrd. Euro. Die Entwicklung auf Jahresbasis ist folgender Tabelle zu entnehmen: Ägypten: Entschädigungsrisiko seit 2013 Stand am Jahresende (bis auf 2019) Volumen (in Mio. Euro) 2013 895,8 2014 909,8 2015 3.037,3 2016 6.777,3 2017 6.488,4 2018 6.586,0 2019 (per 31.10.) 6.540,7 13. Inwiefern hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass in dem 2016 mit Ägypten vereinbarten IWF-Programm (IMF Country Report No. 17/17: www.imf.org/~/media/Files/Publications/CR/2017/cr1717. ashx) die Themen Korruption und Nepotismus berücksichtigt werden? Die Verhandlungen über die Ausgestaltung und Zielsetzung eines IWF- Programms finden ausschließlich zwischen dem IWF und den Behörden des jeweiligen Landes statt. 14. Weshalb finden sich diese Themen (Bezug: Frage 13) in dem zugehörigen 83-seitigen Dokument (IMF Country Report No. 17/17) an keiner Stelle wieder? Die Erstellung des Berichts obliegt allein dem IWF, der damit auch für dessen Inhalte verantwortlich ist. Drucksache 19/15962 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Hat die Bundesregierung eine eigene Bewertung des Verlaufs und der Ergebnisse des IWF-Programms vorgenommen? Wenn ja, inwiefern weicht diese Bewertung von den Bewertungen des IWF (Review Under the Extended Arrangement Under the Extended Fund Facility) ab? Im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank wird innerhalb der Bundesregierung eine Weisung zur deutschen Haltung zum IWF-Programm abgestimmt. Unter Berücksichtigung der makroökonomischen Gesamtsituation in Ägypten und ihrer voraussichtlichen Entwicklung, einschließlich der möglichen Auswirkungen auf die gesamte Region, sowie den sich daraus ergebenden wirtschaftsund finanzpolitischen Herausforderungen für die Behörden, unterstützt die Bundesregierung das IWF-Programm. 16. Welche Kredite oder Schuldumwandlungen plant die Bundesregierung derzeit an die ägyptische Regierung zu vergeben, und in welcher Höhe wird sie diese an die Einhaltung oder Umsetzung von politischen und menschenrechtlichen Bedingungen knüpfen? Vorhaben Höhe (in Euro) Kompetenzzentren beruflicher Bildung 13.000.000,00 National Solid Waste Management Program – Phase 2 12.000.000,00 Förderung der beruflichen Bildung 20.000.000,00 Programm Erneuerbare Energien – Solarkraftwerk 20.000.000,00 Rehabilitierung von Wasserkraftwerken II 26.000.000,00 Kompetenzzentren beruflicher Bildung 5.000.000,00 KKMU-Finanzierung II 30.000.000,00 Integriertes Sektorprogramm Bewässerung II 16.500.000,00 Schuldenumwandlung 80.000.000,00 Zudem wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Bezüglich Schuldenumwandlung hat die Bundesregierung vom Bundestag die Zustimmung erhalten mit Ägypten eine Schuldenumwandlung in Höhe von 80 Mio. Euro zu vereinbaren. 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Schuldensituation Ägyptens, insbesondere mit Blick auf die Auslandsverschuldung des Landes? Die Staatsverschuldung in Ägypten ist rückläufig. Sie ging nach IWF-Daten von 103,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2017 auf 92,7 Prozent im Jahr 2018 zurück. Für 2019 erwartet der IWF einen Wert von 84,9 Prozent (Quelle: www.imf.org/external/pubs/ft/weo/2019/02/weodata/index.aspx). Bei der Auslandsverschuldung ist für dieses Jahr ein Rückgang zu erwarten. Die Weltbank prognostiziert, dass die Auslandsverschuldung von 38,7 Prozent des BIP im Jahr 2018 auf 36,3 Prozent in diesem Jahr zurückgeht (Quelle: https://databank.worldbank.org/reports.aspx?source=quarterly-external-debt-sta tistics-sdds#). Die Bundesregierung trifft keine isolierte Bewertung über die Schuldensituation anderer Länder. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/15962 18. Inwiefern und mit welcher Begründung hat sich die Bundesregierung im Rat dafür eingesetzt, dass die ausgesetzte EU-Budgethilfe an Ägypten im Mai 2019 wieder aufgenommen wurde? Es wird verwiesen auf die Antwort von Kommissar Johannes Hahn vom 18. Juli 2019 zur parlamentarischen Anfrage E-002033-19: www.europarl.europa.eu/ doceo/document/E-8-2019-002033_EN.html, www.europarl.europa.eu/doceo/d ocument/E-8-2019-002033-ASW_DE.html. „Nach den Ereignissen in Kairo im Jahr 2013 beauftragte der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) die Hohe Vertreterin, in Zusammenarbeit mit der Kommission , die Frage der Bereitstellung von EU-Hilfe für Ägypten im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und des Assoziierungsabkommens auf der Grundlage des Bekenntnisses Ägyptens zu den Grundsätzen, auf denen diese beruhen, zu überprüfen, beschloss jedoch, dass die Unterstützung für die sozioökonomischen Sektoren und die Zivilgesellschaft fortgesetzt werden sollte. Daher wurde weiter Unterstützung für die sozioökonomischen Sektoren wie Gesundheit, Verkehr, Wasser und Energie geleistet, wobei die Auszahlung der Mittel in Übereinstimmung mit den existierenden Auflagen für Budgethilfe (makroökonomische Stabilität, Fortschritte bei der Reform der öffentlichen Finanzverwaltung und den sektoralen Reformen) erfolgt. Die wirtschaftlichen Auflagen wurden nach der Annahme des Wirtschaftsreformprogramms im Jahr 2016 erfüllt. Darüber hinaus beobachtet die Kommission aufmerksam die Menschenrechtslage in Ägypten und prüft sorgfältig, wie sie im Einklang mit den Prioritäten der Partnerschaft EU-Ägypten und im Interesse der Bereitstellung von Grundversorgungsdiensten für die ägyptischen Bürger in dieser Frage am wirksamsten engagiert bleiben kann. Über Budgethilfezahlungen, die voraussichtlich innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein werden, wird von Fall zu Fall entschieden.“ 19. Wie bewertet die Bundesregierung die Effekte der Investitionen der ägyptischen Regierung in Mega-Projekte (z. B. den Bau der neuen Verwaltungshauptstadt ) auf die wirtschaftliche Entwicklung des Landes? Die Bundesregierung trifft keine Bewertung über Investitionsentscheidungen anderer Regierungen. 20. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Ägypten seit Vergabe der beiden Kredite über 250 Mio. US- Dollar (Bezug: Frage 1) an die ägyptische Regierung in Bezug auf die Situation von: a) Oppositionellen, Zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Ägypten in Bezug auf die Situation von Oppositionellen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP zur Sicherheitskooperation zwischen Deutschland und Ägypten angesichts der Menschenrechtslage in Ägypten auf Bundestagsdrucksache 19/7535. Seither wurden weitere Oppositionelle verhaftet und eingeschüchtert. Drucksache 19/15962 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Medienschaffenden und Journalistinnen und Journalisten, Zur Frage der Entwicklung der Situation von Medienschaffenden und Journalistinnen und Journalisten verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Menschenrechtslage in Ägypten auf Bundestagsdrucksache 19/2020. Seither hat sich die Situation durch eine neue Pressegesetzgebung, die staatliche Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten ausgebaut hat, verschlechtert. c) LGBTIQ, Zur Entwicklung der Situation von LGBTIQ verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP zur Sicherheitskooperation zwischen Deutschland und Ägypten angesichts der Menschenrechtslage in Ägypten auf Bundestagsdrucksache 19/7535 sowie auf die Antworten zu den Fragen 1, 2, 7, 8, 26, 28, 33, 35, 56 und 96 der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur internationale Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen auf Bundestagsdrucksache 19/9077. Die Bundesregierung ist besorgt darüber, dass seit 2017 mehrere Gesetzentwürfe zur Kriminalisierung von Homosexualität ins ägyptische Parlament eingebracht wurden , deren Erfolgsaussichten sich allerdings nicht abschätzen lassen. d) Frauen und Mädchen sowie Frauenrechtsgruppen, Zur Entwicklung der Situation von Frauen und Mädchen sowie Frauenrechtsgruppen verweist die Bundesregierung auf ihre Antworten zu den Fragen 11 und 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Menschenrechtslage in Ägypten auf Bundestagsdrucksache 19/2020. Seither wurden gegen weitere Vertreterinnen und Vertreter der ägyptischen Zivilgesellschaft , darunter auch Frauenrechtlerinnen, im Zusammenhang mit dem sogenannten Foreign Funding Case no. 173 Ausreiseverbote verhängt und Vermögen beschlagnahmt. e) Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen, Infolge der Proteste vom September 2019 kam es zu umfangreichen Verhaftungen , darunter auch Verhaftungen von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung zur Entwicklung der Situation von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern auf ihre Antworten zu den Fragen 12 und 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Menschenrechtslage in Ägypten auf Bundestagsdrucksache 19/2020. f) Häftlingen, Zur Situation von Häftlingen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP zur Sicherheitskooperation zwischen Deutschland und Ägypten angesichts der Menschenrechtslage in Ägypten auf Bundestagsdrucksache 19/7535. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/15962 g) Geflüchteten aus anderen Ländern? Zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Ägypten in Bezug auf die Situation von Geflüchteten aus anderen Ländern ist anzumerken, dass Ägypten die größte Zahl an Flüchtlingen und Migranten in Nordafrika beherbergt. Flüchtlinge und Migranten aus arabischen Ländern erhalten weitgehend Zugang zu staatlichen Schulen und Notfallbehandlungen in Krankenhäusern. Auch irregulär eingereiste Personen werden oftmals nicht abgewiesen. Für viele Flüchtlinge und Migranten ist Ägypten trotz aller Armut ein im regionalen Vergleich sicherer Zufluchtsort. 21. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für die bei der jüngsten Verhaftungswelle Inhaftierten ein, und welche Kenntnisse hat sie über die Haftbedingungen in den Gefängnissen (vgl. www.amnesty.de/informieren/akt uell/aegypten-aegypten-immer-noch-bis-zu-40-personen-eine-zelle-gepfe rcht)? Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung, dass die zunehmende Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der freien Presse nicht zu einer Stabilisierung Ägyptens beiträgt und hat dies auch in ihren Gesprächen mit ägyptischen Regierungsvertretern zum Ausdruck gebracht. Weiterhin hat sich eine Vertreterin der Deutschen Botschaft Kairo zusammen mit zehn weiteren Staatenvertretern bemüht, an der Haftverlängerungsanhörung des Anwalts Mohamed Al- Baqer teilzunehmen, wurde jedoch nicht zugelassen. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP zur Sicherheitskooperation zwischen Deutschland und Ägypten angesichts der Menschenrechtslage in Ägypten auf Bundestagsdrucksache 19/7535. 22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verhaftungen, Misshandlungen und Folter des Menschenrechtsaktivisten A. A. und des Menschenrechtsanwalts M. E. B. (www.omct.org/human-rights-defen ders/urgent-interventions/egypt/2019/10/d25540/), der Aktivistin für Frauenrechte E. A. F. (www.fidh.org/en/issues/human-rights-defenders/e gypt-whrd-esraa-abdel-fattah-abducted-and-tortured-arbitrarily) sowie der Menschenrechtsanwältin M. A. M. (www.amnesty.de/mitmachen/urg ent-action/menschenrechtsanwaeltin-haft-0), und inwiefern setzt sie sich für die Freilassung dieser Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten ein? Die Bundesregierung setzt sich regelmäßig, auch im Rahmen hochrangiger Besuche , für inhaftierte Menschenrechtler in Ägypten ein. Die Bundesregierung verfolgt die genannten Fälle aufmerksam und hat ihre Sorge über die Verhaftungen im Nachgang der Proteste im September 2019 gegenüber der ägyptischen Regierung zum Ausdruck gebracht. Am 23. Oktober 2019 hat sich eine Vertreterin der Deutschen Botschaft Kairo zusammen mit zehn weiteren Staatenvertretern bemüht, an der Haftverlängerungsanhörung von Mohamed Al- Baqer teilzunehmen, wurde jedoch nicht zugelassen. Drucksache 19/15962 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung seit Beginn der Protestwelle über verhaftete Journalistinnen und Journalisten in Ägypten (vgl. www.r eporter-ohne-grenzen.de/pressemitteilungen/meldung/mehrere-journalis ten-festgenommen/), und inwiefern hat sie sich für deren Freilassung eingesetzt ? Die Bundesregierung hat Berichte zur Kenntnis genommen, dass seit den Protesten vom September 2019 auch eine Reihe von Journalistinnen und Journalisten festgenommen wurden. Sie setzt sich regelmäßig in internationalen Gremien wie dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, aber auch im Rahmen hochrangiger Besuche, für inhaftierte Journalistinnen und Journalisten sowie für die Pressefreiheit ein. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Menschenrechtslage in Ägypten auf Bundestagsdrucksache 19/2020. 24. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über ägyptische Haftbefehle oder Einreisesperren gegenüber deutschen Staatsbürgern vor? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über ägyptische Haftbefehle oder Einreisesperren gegen deutsche Staatsbürger vor. 25. Welche Konsequenzen für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit zieht die Bundesregierung aus der aus Sicht der Fragesteller sehr prekären Menschenrechtslage in Ägypten (vgl. www.hrw.org/de/news/2019/01/17 /aegypten-neues-vorgehen-im-kampf-gegen-dissidenten) seit Beantwortung der Kleinen Anfrage „Menschenrechtslage in Ägypten“ auf Bundestagsdrucksache 19/2020 (sowohl im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit , als auch in den Bereichen Wirtschaft und finanzielle Kooperation )? Gegenüber der ägyptischen Regierung macht die Bundesregierung immer wieder deutlich, dass der Ausbau der bilateralen Beziehungen auch eine Verbesserung der Menschenrechtslage erfordert. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP zur Sicherheitskooperation zwischen Deutschland und Ägypten angesichts der Menschenrechtslage in Ägypten auf Bundestagsdrucksache 19/7535. 26. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der jüngsten Repressionswelle der ägyptischen Regierung gegen Oppositionelle und Menschenrechtsaktivisten für die deutsch-ägyptische Sicherheitskooperation ? Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP zur Sicherheitskooperation zwischen Deutschland und Ägypten angesichts der Menschenrechtslage in Ägypten auf Bundestagsdrucksache 19/7535. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/15962 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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