Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15537 – Die Vereinbarkeit des Luftverkehrsteuergesetzes mit CORSIA und dem Open-Skies-Abkommen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Klimaschutzprogramm 2030 gibt die Bundesregierung an, dass sie mit der Erhöhung der Luftverkehrsteuer die Senkung der Mehrwertsteuer bei der Bahn von 19 auf 7 Prozent finanzieren möchte. Darüber hinaus soll durch den höheren Preis eine Lenkungswirkung erzielt werden, sodass mehr Passagiere auf umweltfreundliche Verkehrsträger umsteigen. Der Branchenverband Airlines for America (A4A) nimmt die Erhöhung der Luftverkehrsteuer zum Anlass, um auf die Unvereinbarkeit mit dem Open- Skies-Abkommen und CORSIA hinzuweisen (www.icao.int/Meetings/a40/Do cuments/Resolutions/a40_res_prov_en.pdf, Artikel 18). In Artikel 12 Absatz 1 heißt es zu Benutzungsgebühren: „Benutzungsgebühren, die von den für die Gebührenerhebung zuständigen Behörden oder Stellen einer Vertragspartei von den Luftfahrtunternehmen der anderen Vertragspartei erhoben werden, müssen gerecht, angemessen, nicht ungerechtfertigt diskriminierend und auf die Benutzerkategorien gleichmäßig verteilt sein.“ Außerdem hat die ICAO nun beschlossen, dass CORSIA das einzige globale marktbasierte Klimainstrument ist. Eine Luftverkehrsteuer würde das nach Ansicht der Fragesteller konterkarieren. Es stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung sich eine Position zu den Aussagen von A4A gebildet hat. 1. Teilt die Bundesregierung die Bedenken von A4A, dass die Luftverkehrsteuer gegen das Open-Skies-Abkommen verstößt? a) Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus? b) Wenn nein, warum nicht? Nein. Die Erhebung von Steuern zu fiskalischen und anderen Zwecken ist ein staatliches Hoheitsrecht. Zudem handelt es sich bei der Luftverkehrsteuer nicht um eine Benutzungsgebühr. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15966 19. Wahlperiode 13.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 11. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Plant die Bundesregierung, die Luftverkehrsteuer auch für andere Verkehrsträger zu senken? Die Luftverkehrsteuer wird nur für einen Verkehrsträger erhoben; eine Absenkung ist nicht geplant. 3. Gibt es neben dem Open-Skies-Abkommen weitere rechtliche Bedenken im Hinblick auf eine europäische Wettbewerbsverzerrung? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 4. Wie hoch sind die Einnahmeverluste, wenn die Mehrwertsteuer auch bei den anderen Verkehrsträgern von 19 auf 7 Prozent reduziert wird? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 5. Teilt die Bundesregierung die Position von A4A, dass eine Besteuerung auf internationalen Luftverkehr zu einer Verschlechterung der Umwelt führt, weil den Fluggesellschaften weniger Geld für Investitionen in klimafreundliche Antriebe übrig bleibt (www.handelsblatt.com/unterneh men/handel-konsumgueter/klimapaket-us-airlines-bezeichnen-deutsche-tic ketsteuer-als-illegal/25163922.html)? Die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer tragen im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips auch zur Finanzierung der Ausgaben zur Bekämpfung des Klimawandels und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen bei. Im Übrigen hat der Deutsche Bundestag im Haushaltsgesetz 2020 einen neuen Titel für „Antriebstechnologien und moderne Kraftstoffe für die Luftfahrt“ mit 200 Mio. Euro bis 2021 als positives Signal für den Klimaschutz beschlossen. 6. Wie begründet die Bundesregierung, dass die Luftverkehrsteuer CORSIA als alleiniges Klimainstrument nicht untergräbt? Die Bundesregierung unterstützt CORSIA und das damit verbundene Ziel des kohlenstoffneutralen Wachstums des internationalen Luftverkehrs. Die Luftverkehrsteuer untergräbt CORSIA nicht. Jeder Staat hat das Recht, Steuern zur Erreichung politischer Ziele unter der Voraussetzung zu erheben, dass diese diskriminierungsfrei zur Anwendung kommen. 7. Teilt die Bundesregierung die Meinung von A4A, dass die Luftverkehrswirtschaft und europäische Regierungen mehr erreichen können, wenn sie sich auf die Förderung von CORSIA und die Entwicklung klimafreundlicher Antriebe konzentrieren? a) Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus? b) Wenn nein, warum nicht? CORSIA ist eine Maßnahme, um die Klimawirkung des Luftverkehrs zu begrenzen . Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass zur Erreichung der Klimaziele von Paris auch andere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Dazu gehören technische Maßnahmen wie klimafreundliche Antriebe, aber auch operationelle Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Entwicklung und Markteinführung nachhaltiger alternativer Treibstoffe. Drucksache 19/15966 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333